05.02.2014

Die christlichen Gewerkschaften

Am 01.03.2003 wurde die erste Stufe des Hartz IV Konzeptes verwirklicht. Die Zahl der Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung betrug bereits 327.789 Menschen.

Der Kern der Reform im arbeitspolitischen Bereich war dabei in einer stichwortartigen Aufzählung die folgend zitierten Punkte, Quelle Wikipedia ebenso wie o. a. Link:


    Erleichterung von neuen Formen der Arbeit
    Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesanstalt für Arbeit (FbW), Einführung des Bildungsgutscheins
    Unterhaltsgeld der Bundesanstalt
    Zeitarbeit mit Personal-Service-Agenturen (PSA)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch Hartz I in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben. Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche (sog. equal pay und equal treatment). Ein Tarifvertrag kann jedoch abweichende Regelungen zulassen, wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist, zum Beispiel durch die Tarifverträge des Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA oder durch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) oder dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Verfassungsbeschwerden von Arbeitgeberverbänden und Verleihunternehmen gegen den Gleichstellungsgrundsatz blieben erfolglos.[3]
.
Mit diesen Änderungen wollte der Gesetzgeber die Qualität und die gesellschaftliche Akzeptanz der Leiharbeit erhöhen. Sie traten zum 1. Januar 2004 in Kraft "

Die erste Stufe war in den arbeitspolitischen Maßnahmen dabei  dem Superminister für Arbeit und Wirtschaft, Herrn Clement , gewidmet, auf dem im späteren Verlauf noch einmal eingegangen wird:


"Am 1. Januar 2003, hob der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Regierung Schröder, Wolfgang Clement, im Zuge der Agenda 2010 zum Zwecke der "Flexibilisierung des Arbeitsmarktes" mehrere gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ersatzlos auf. In einem Ausgleich für die Abschaffung der Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer, des Befristungsverbotes, des Wiedereinstellungsverbotes und des Synchronisationsverbotes wurde ein neuer Gleichbehandlungsgrundsatz eingeführt. Mit diesem sollten Zeitarbeitnehmer den Stammarbeitnehmern hinsichtlich Lohn, Urlaub und Arbeitszeit (sog. equal pay und equal treatment) formal gleichgestellt werden. Der Minister Wolfgang Clement verzichtete dabei aber auf eine gesetzlich unverrückbare Festschreibung und ergänzte den Gesetzestext mit der einschränkenden Formulierung "Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen".[5]" Wikipedia

Dreh- und Angelpunkt war also der § 9 nr. 2 AÜG , der in seiner heutigen Fassung wegen seiner Bedeutung noch einmal zitiert wird:

 § 9 Unwirksamkeit
Unwirksam sind:
"...
2.Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen; ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet; im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren; eine abweichende tarifliche Regelung gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind,
...." Quelle

Im Rahmen dieser Vereinbarung betreten nun die christlichen Gewerkschaften auf den Plan, die auf die Ausnahmeregelung, dass
ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen kann, scheinbar nur gewartet hatten:

 
"Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) wurde im Herbst 2002 von ursprünglich sechs Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) gegründet. Heute gehören ihr noch drei CGB-Mitgliedsgewerkschaften[3] an:

    Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
    DHV – Die Berufsgewerkschaft (DHV)
    Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)

Die CGB-Mitgliedsgewerkschaften Verband Deutscher Techniker (VDT) und der Bund der Hotel-, Restaurant- und Cafeangestellten - Union Ganymed haben die Tarifgemeinschaft zwischenzeitlich verlassen. Mitte 2009 ist auch die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten.[4] Ihre früheren Mitgliedschaften wirken sich aber auf vor ihrem Austritt geschlossene Tarifverträge noch aus." Wikipedia


Heute sind die Arbeitgeberverbände INZ und MVZ zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) fusioniert, der die Tarifpartnerschaft mit der CGZP weiterführt. Darüber hinaus hat die CGZP zahlreiche Firmentarifverträge abgeschlossen. Mit den beiden anderen Arbeitgeberverbänden Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsfirmen (iGZ) bestehen keine Tarifverträge.

Die CGZP hat am 24. November 2010 noch ein neues Tarifwerk zur Zeitarbeit mit dem kleinen Arbeitgeberverband Mercedarius abgeschlossen. Wikipedia


Wichtig für den Leser: Die Betonung des Paragrafen 9 Ziffer 2 AÜG liegt auf dem sogenannten oben beschriebenen Equal Treatment bzw. Payment, aber nicht auf die Ausnahme, die auch im Sinne der negativen Koalitionsfreiheit  zumindest dem Autor dieser Abhandlung fragwürdig scheint:

Am 24. Februar 2003 wurde dann durch die CGZP der erste abweichende bundesweite Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) abgeschlossen.

Danach entwickelt sich die Anzahl der Beschäftigten zum  Dezember eines abgeschlossenen Jahres und die o. a. CGZP wie folgend chronologisch beschrieben:

2005     464.539 Leiharbeiter (insgesamt cgb, dgb und freie Arbeitnehmer...)

2006     631.076 Leiharbeiter

2007     721.345 Leiharbeiter

Das Arbeitsgericht Osnabrück hat in einem Beschluss vom 15. Januar 2007 (Az. 3 Ca 535/06) erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP geäußert.wiki

"Im ARD-Politmagazin Report Mainz wurde am 10. Dezember 2007 erneut erhebliche Kritik an den Tarifverträgen der CGZP geübt. Nach einer Studie des Prof. Dr. jur. Peter Schüren vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Uni Münster bezweifelt dieser die Tariffähigkeit der CGZP und damit auch die Gültigkeit der Tarifverträge. Zur gegenteiligen Auffassung gelangt Lembke, NZA 2007, S. 1333, mit heftiger Kritik an der methodischen Vorgehensweise von Schüren (a.a.O. S. 1334)." Wikipedia

2008     673.768 Leiharbeiter


2009     632.377 Leiharbeiter

"Am 1. April 2009 entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 35 BV 17008/08)[11] auf Antrag des Landes Berlin und der DGB-Gewerkschaft ver.di, dass die CGZP nicht tariffähig ist, weil es ihr an der erforderlichen Sozialmächtigkeit fehle.[12][13] Auf die Beschwerde der CGZP bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg durch Beschluss vom 7. Dezember 2009 (Az. 23 TaBV 1016/09), die Entscheidung des Arbeitsgerichts, dass die CGZP nicht tariffähig ist, weil sich ihre Mitgliedsgewerkschaften nicht im gesamten Umfang ihrer (unteilbaren) Tariffähigkeit zusammengeschlossen haben, sondern die Tarifangelegenheiten nur für die Branche der Zeitarbeit der CGZP übertragen haben. Außerdem gehe der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung in allen Wirtschaftszweigen über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus, die in ihren Satzungen nur Regelungen für die Zeitarbeit in ihren Branchen enthalten." Wiki


2010     823.509 Leiharbeiter

"Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az. 1 ABR 19/10) die Tariffähigkeit der CGZP verneint.[14] Das Gericht begründete dies im Wesentlichen mit den gleichen Argumenten wie die Vorinstanz. Die CGZP vertrat nur 1383 Mitglieder, während in der Zeitarbeitsbranche insgesamt etwa 760.000 Arbeitnehmer beschäftigt werden.[15] Eine möglicherweise fehlende soziale Mächtigkeit der Einzelgewerkschaften spielte in den Entscheidungsgründen jedoch keine Rolle, da die Tarifunfähigkeit bereits aus o.g. formalen Kriterien (nicht vollständige Übertragung der Tarifzuständigkeit, Überschreitung des Organisationsbereichs) festgestellt werden konnte. Dieser Beschluss erfolgte zwar gegenwartsbezogen, das Gericht hat in seinen Entscheidungsgründen jedoch dargelegt, dass sich die zur Tarifunfähigkeit führenden Bestimmungen der CGZP-Satzung von 2009 mit gleichen Regelungen in den vorhergehenden Satzungen finden. Die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge galten für etwa 1.600 Betriebe mit insgesamt gut 280.000 Beschäftigten.[16]" Wikipedia

"Diese Entscheidung hat für diejenigen Arbeitgeber, die direkt oder über ihren Arbeitgeberverband mit der CGZP Tarifverträge eingegangen sind, gravierende Auswirkungen. Sämtliche Tarifverträge, die die CGZP als alleiniger Vertragspartner geschlossen hat, sind dann von Beginn an unwirksam. Diese Position wird auch in der Fachliteratur vertreten[20] und die ersten Urteile von Arbeitsgerichten folgen dieser Argumentation (ArbG Herford, Az. 2 Ca 144/11 vom 4. Mai 2011 und ArbG Münster, Az. 4 Ca 2557/10 vom 13. Mai 2011), auch für den 2010 abgeschlossenen mehrstufigen Tarifvertrag mit dem AMP. Besonders relevant ist das bei § 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Vorschrift gestattet Ausnahmen vom Equal-Pay-Gebot - das heißt der Verpflichtung des Verleihers, den Leiharbeitnehmer zu denselben Arbeitsbedingungen (insbesondere denselben Lohn) zu beschäftigen, wie sie für die Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb gelten - nur auf Basis eines Tarifvertrages. Die Zeitarbeitsunternehmen müssen bei Nichtigkeit des Tarifvertrages sowohl die Sozialversicherungsbeiträge für die Lohndifferenz der letzten vier Jahre an die Sozialversicherungsträger nachträglich entrichten als auch die Lohndifferenz selbst an den Arbeitnehmer, sofern keine einzelvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen greifen oder die Ansprüche nicht verjährt sind.[21][22] Im Gegensatz zum Arbeitsgericht Berlin hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angenommen, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wäre für die Zeitarbeitsbranche tarifzuständig.

In der Folge können die rund 280.000 betroffenen Beschäftigten Nachzahlungen einklagen.[23] Es ist möglich, dass durch den erhöhten Finanzierungsaufwand Arbeitgeber auch Insolvenz beantragen müssen. Neben den Gehaltsnachzahlungen für die Beschäftigten wird auch mit deutlichen Mehreinnahmen bei Steuer- und Sozialabgaben gerechnet.[24]" Wiki

Fazit bis hierher: Jeder dritte Leiharbeiter in Deutschland wurde mit einem Niedriglohn abgespeist, der von den christlichen Gewerkschaften ohne soziale Macht weitestgehend im Sinne der Arbeitgeberverbände erstellt wurde und zu einer Lohnabwärtsspirale führte. Als Urteilsbegründung dient jedoch nicht etwa Sittenwidrigkeit, sondern formale Fehler im Bereich der Zuständigkeit....

Die Begründung des Verbots der  Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften erinnert hingegen an eine schlechte Verfilmung von Al Capone. Dieser wurde bekanntlich nicht wegen Verbrechen verurteilt, sondern wegen Steuerhinterziehung.

So wurden die christlichen Gewerkschaften zwar effektiv entmachtet und deren Mitglieder werden hoffentlich ihre gerechten Strafe in Form von Milliarden von Nachzahlungen erhalten,  was noch nicht einmal sicher ist, da die teilweise unseriösen Arbeitgeber sich aus der Verantwortung ziehen wollen: " Doch dem will nun der Wirtschaftsflügel der Union einen Strich durch die Rechnung machen: In einem internen Papier fordert die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Zeitarbeitsunternehmen vor "unbilligen Härten" zu schützen. Diese Unternehmen könnten Bankrott gehen - das solle verhindert werden."..."Die Zeitarbeitsunternehmen hätten nicht wissen können, dass diese angeblichen "Gewerkschaften" einer Überprüfung durch Gerichte nicht stand halten würden, so die Argumentation."Es geht schlicht darum, dass Unternehmen, die sich auf bestehende Tarifverträge verlassen haben jetzt rückwirkend Geld bezahlen sollen, Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen sollen für Löhne, die es überhaupt nicht gab, so genannte Phantom-Löhne", sagt Joachim Pfeiffer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag." Quelle Ndr



2011     871.726
2012     822.379


Fazit: Auch nach Sturz der christlichen Gewerkschaften boomte die Leiharbeit weiter, obwohl deren gesamtwirtschaftlicher Nutzen sogar von der Bundesagentur für Arbeit weitgehend kritisch gesehen wird:

"
Schlussbemerkungen
Zeitarbeit ist eine feste Größe auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die flexible Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglicht es den Unternehmen, ihren Personalbedarf zügig an Auftragsschwankungen anzupassen. Daher ist die Zeitarbeit im Vergleich zu anderen Branchen auch durch eine überdurchschnittlich hohe Dynamik und Fluktuation gekennzeichnet: Beschäftigungsverhältnisse werden häufiger geschlossen bzw. aufgelöst, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ist deutlich kürzer.

Für die Leiharbeitnehmer geht die große Flexibilität der Arbeitnehmerüberlassung mit Risiken, wie einem erhöhten Risiko aus Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, einher.


Andererseits bietet die Zeitarbeit Beschäftigungschancen für Menschen, die sich aufgrund einer vergleichsweise hohen Arbeitsmarktferne – beispielsweise aufgrund niedriger

formaler Qualifikationen oder Phasen von
Nichterwerbstätigkeit –  bei der Beschäftigungssuche Problemen gegenübersehen.
"
Quelle: Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung-1HJ2010.pdf, Bundesagentur für Arbeit pdf

Also ist die Arbeitnehmerüberlassung überwiegend eine Institution für eine schwer vermittelbare Klientel sinnvoll?

Zur Fluktuation im Jahr 2012 gibt es folgende Ausführung im PDF der Bundesarbeitsagentur aus der Grafik auf Seite 19

658.0000 beendete Beschäftigungsverhältnisse, davon:

9 % unter einer Woche
40 % 1 Woche bis unter drei Monate
51 % 3 Monate und mehr

Angesichts dieser Zahlen darf die Frage erlaubt sein, ob Arbeitnehmerüberlassung in Kombination mit Streichung der Zumutbarkeitsregeln der richtige Weg ist...


Vergleicht man die Zahlen der Leiharbeiter mit den letzten Jahren vor der Reform:

1998     232.242
1999     286.362
2000     337.845
2001     302.907
2002     308.534,

so sieht man deutlich, dass die Zeitarbeit seit dem Jahr 2002 nach einer kurzen Stagnation sich langsam wieder erholte, um dann  mit konstanten  Zuwachsraten nach den Reformen sich fast zu verdreifachen - auch ohne die christlichen Gewerkschaften, denen die Tariffähigkeit  entzogen wurde setzte sich der positive Trend fort.

Dabei darf die Rolle der Leiharbeit in der gesamtwirtschaftlichen Situation nicht überbewertet werden. Im Jahre 2012 gingen rund 29 Millionen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach.

In der Wirtschaftskrise von 2007 bis 2009 sank die Zahl der beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung um 88.968 Menschen, um dann im Jahr 2010 den größten Boom in ihrer Geschichte zu haben - dann ohne die inzwischen zweifelhaften ausgehandelten Mindestlöhne der christlichen Gewerkschaften.

Die Wirtschaftskrise war bekanntlich auch eine Finanzkrise, so dass die Aussage, "dass Deutschland nach der Krise auf Grund der Hartz-Reformen und der Lohnzurückhaltung der Arbeitnehmer besser da stand als andere Länder" eine gewagte Hypothese scheinbar geistig verwirrter Wissenschaftler ist (Mainstream), die sich durch wirtschaftliche Unkenntnis hervortun.

Die Wahrheit, dass die Banken damals unter den Regenschirm der Bundesregierung krochen, scheint den neoliberalen Kräften unerträglich zu sein.

"Laut dem Mehrheitsvotum dieser Expertenkommission war neben der Niedrigzinspolitik und der Spekulation im Immobiliensektor auch die laxe Regulierung des Bankensektors ein entscheidender Faktor für Eintritt und Ausmaß der Krise. Unter Makroökonomen werden zudem u.a. die steigende Ungleichheit der Einkommensverteilung und die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte als strukturelle Ursachen der Krise diskutiert." Wikipedia

Es scheinen also eher zu niedrige Löhne (in den USA) den Ausschlag für die Krise zu sein...

Deutschland kam durch folgende Punkte gut durch die Krise:

1.

"Laut Deutscher Bundesbank nahm in Deutschland die Bruttoverschuldung des Staates (Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen einschließlich der zuzurechnenden Extrahaushalte) nach vorläufigen Berechnungen zum Jahresende 2010 in Abgrenzung des Maastricht-Vertrages auf 83,2 % des BIP zu (fast 10 Prozentpunkte). Darin würden sich umfangreiche Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung in Höhe von 241 Mrd € widerspiegeln, die vor allem im Zusammenhang mit der Hypo Real Estate und der WestLB standen. Seit 2008 sei im Zuge dieser Finanzmarktstützungsmaßnahmen der staatliche Schuldenstand um 335 Mrd € gestiegen, das entspräche 13,4 % des Bruttoinlandsprodukts. Soweit sich die übernommenen Risikoaktiva zukünftig verwerten ließen, würde der Schuldenstand wieder sinken"

2.

Deutschland ist Exportweltmeister - weltweit. Auch wenn im inzwischen veralteten magischen Viereck eine ausgeglichene Handelsbilanz gefordert wird, profitiert die Bundesrepublik eben auch von Ländern wie China, Russland..., die eben nicht dermaßen stark von der Krise betroffen waren...

Desweiteren stagnierte auch in Krisenzeiten naturgemäß die Rüstungsindustrie nicht..

3.

Eine Reihe von Subventionen wie die Abwrackpremie von PKW`s, die aber auch eine Arbeitnehmerschaft erfordern, die genügend verdient, um sich einen PKW zu leisten (Konjunkturprogramm durch den Staat - eben eine klassische Methode des Kensianismus).

Dazu dürften auch langjährige Maßnahmen wie das Wohngeld zählen, die es einen Unternehmer ermöglichen weniger Geld zu zahlen, als es ein Arbeitnehmer braucht, um sich und seine Nachkommen zu ernähren oder überhaupt menschenwürdig zu wohnen...Im Jahre 2009 kam es dann auch zu einer Erhöhung des Wohngelds

"Damit trat die Reform des Wohngeldes, durch die das Wohngeld von bisher durchschnittlich 90 Euro auf 142 Euro monatlich erhöht werden sollte, zum 1. Januar 2009 in Kraft. Mit Inkrafttreten konnten Heizkosten mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (z. B. für eine Person 24 Euro, für 2 Personen zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet werden. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011[4] wurden diese Regelungen zur Heizkostenanrechnung jedoch nach nur zwei Jahren wieder aus dem Gesetz gestrichen. Wikipedia

Richtig, die Krise war vorbei...

Dann die Milliarden für die Erforschung elektrischer Autos und zur Gewinnung für umweltfreundliche Energiegewinnung ohne Atom - an dessen Ausgaben sich die Grünen in der jetzigen hätten beteiligen können, wenn Sie nicht lieber auf der Oppositionsbank säßen...

Die Arbeitnehmerüberlassung ist eindeutig nicht zur Krisenbewältigung - auch angesichts ihrer Größe - ein unwirksames Mittel zur Abwehr globaler Krisen - es sei denn, dass mindestens 50 % der Arbeitnehmer zu Lohnsklaven degradiert werden, aber wer will das ernsthaft?


Zum Schluss noch eine Ausführung über Herrn Clement und die damalige SPD-Regierung per se:

"Wolfgang Clement (* 7. Juli 1940 in Bochum) ist ein deutscher Journalist, Manager, Lobbyist und ehemaliger SPD-Politiker. Clement war von 1998 bis 2002 Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und von 2002 bis 2005 Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Aktuell ist er Vorsitzender der arbeitgebernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Wikipedia

Um genau zu sein Kuratoriumsmitglied.

"Nach der Bundestagswahl 2002 gab Clement am 21. Oktober sein Amt als Ministerpräsident auf und wurde dann am 22. Oktober 2002 zum Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in der von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführten Bundesregierung ernannt. Er übernahm damit das durch die Zusammenlegung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium neu geschaffene „Superministerium“." Wikipedia Zitat ebenso

Wegen der gebotenen Neutralität des Amtes (Amtseid) gab Clement seine Botschaftertätigkeit bei der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft auf.

Am 01.03.2003 setzte also Herr Clement also den ersten Teil des Hartz Konzeptes um. Im Herbst 2002 wurde der CGZP aus sechs amtierenden Gewerkschaften gegründet und erlies am  24. Februar 2003 den ersten flächendeckenden Tarifvertrag. Hm, da waren die Neuregelungen von Hartz IV ja gar noch nicht in Kraft...bestimmt ein Fehler des Autors....

Wie auch immer: das ganze sieht doch sehr geplant aus und da stellt sich die Frage: In wie weit war das eine Gefälligkeitsreform und was bewog den Superminister Clement dazu eine Regelung zu schaffen, die die Ausbeutung 100.0000 èr Arbeitnehmer in der Folge bewirkten.

Ein Aufsichtsratposten bei Adecco und vielleicht später ein Kuratoriumsposten bei der Initiative der Sozialen Marktwirtschaft, der mit ein paar Jahren Verzug kam?

Dieses deutet zumindest Verdi in dem folgenden Video an:




Eingebunden nach den Regeln von You Tube: http://www.youtube.com/watch?v=RnnS2S0G2fY


Also für ein paar armselige Kröten der Verrat an der Arbeitnehmerüberlassung?

Der Autor dieser Webseite stieß im Zusammenhang in seinen Recherchen aus der Schröderzeit immer auf das gleiche Muster. Eine politische Reform zugunsten neoliberaler Kräfte oder  ein Regierungsvorhaben wird durchgeführt  und hinterher wird der betreffende Politiker mit geldwertem Vorteil entlohnt.

Herr Schröder fädelte das Pipelinegeschäft ein und erhielt einen Traumposten bei Gasprom mit 250000 € jährlich. Des weiteren leitete er den Afghanistaneinsatz ein, wo es nach der Einschätzung von Wikipedia um eine Gasleitung  ging, an der später auch Gasprom interessiert war.

Man kann sagen, dass der Spruch: "von Russland lernen, heißt siegen lernen", eine Maxime für die führenden Sozialdemokraten war, insbesondere für Herrn Clement und Herrn Schröder:

 "Da passt es gut, dass 2009 der frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement, in den Aufsichtsrat (von Energy Consulting - Anmerkung des Autors) gewählt wurde. Wie es auf der Internetseite der russischen Beratungsfirma heißt, reiste Clement, der während der Regierung Schröder noch SPD-Mitglied (inzwischen ist er aus Unzufriedenheit mit dem wirtschaftspolitischen Kurs seiner Partei ausgetreten) und "Superminister" für Wirtschaft und Arbeit war, im Jahr 2011 nach Sankt Petersburg. Vor der dortigen Industrie- und Handelskammer hielt er einen Vortrag, bei dem er für das Ruhrgebiet warb und Modernisierungsprogramme der russischen Regierung lobte." die Zeit

Des weiteren bezog Herr Riester als Urvater der überbezahlten Vorträgen über die Riesterrente vor Versicherungen (in diesem Geiste agierte doch auch Herr Steinbrück...) in Höhe von 289.000 € in den ersten 29 Monaten der Regierung .

Quid pro Quo - Tu ich Dir einen gefallen, so tue mir einen. Machen dieses Spiel mehrere Menschen gemeinsam, dann kann man von einer unmoralischen Vereinigung zur persönlichen Bereicherung sprechen.

Das Spiel von Herrn Clement geht dabei fast in den Bereich von Straftaten wie Vorteilsannahme und Gewährung, Anstiftung von Unterschlagung und Betrug, wenn man es ihm nachweisen könnte.

Herr Clement sowie Herr Schröder gehören nach Ansicht des Autors vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, da man schon von einer systematischen persönlichen Bereicherung sprechen könnte...

Der Autor will auch gar keine Strafanträge, sondern ein Tribunal in Form eines Untersuchungsausschusses und eine moralische Verurteilung mit der dem Ziel der Aberkennung aller Leistungen seitens des Staates.Und gerade dieses verlangt der Autor von dieser großen Koalition!

Unrecht darf nicht ungesühnt bleiben.

Es wird gerade die Diskussion über den Mindestlohn in der großen Koalition geführt. Während die SPD in Wort und Tat sich von der Vergangenheit abgewendet hat, verharren Teile der CDU auf alte Positionen und der Autor dieser Webseite kann keine Reue in Teilen der CDU erkennen, die eine eben so große Verantwortung tragen, weil Sie nichts gegen die Missstände unternahmen und das System in der Leiharbeit bis zum Verbot der Tariffähigkeit fortführte und die Täter aktiv danach in Schutz nahm.


Fazit

Die Arbeitnehmerüberlassung spielt in Deutschland eine eher untergeordnete Rolle.

Dennoch wurde jedoch jeder dritte Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung Opfer eines Systems, dass durch höchstrichterliche Sprechung bereinigt wurde und einen der größten Skandale in der Bundesrepublik darstellt.

Hinzu kommt, dass durch die überproportionale Vertretung in einigen Branchen sehr wohl Druck auf andere fest angestellte Arbeitnehmer ausgeübt werden konnte und es z. B. in der Elektronik und Metallindustrie sehr wohl zu unzulässigen Wettbewerb kam,  so dass andere Betriebe durchaus das Recht hätten, auf Schadensersatz zu klagen....

Der Spruch:  der Wolf im Schafspelz ist eine milde Umschreibung dafür, dass eine Gewerkschaft scheinbar als Vertretung der Arbeitgeberverbände miese Konditionen für die Arbeitnehmerüberlassung aushandelte, wobei die Arbeitnehmer doch einer christlichen Gewerkschaft vertrauen schenken können sollten.

Mein Gott, warum hast Du mich verlassen?

Das böse Spiel wurde beendet, aber es gab keine moralischen oder strafrechtlichen Verurteilungen. Dank Verjährungsfristen dürften auch keine Urteile in dieser Hinsicht zu erwarten sein.

Es stehen viele Fragen offen:

Die moralische Integrität von Herrn Clement, welches ein parlamentarischer Untersuchungsauschuss klären sollte; ebenso wie die Rolle von Herrn Exbundeskanzler Schröder.

Das System Schröder muss geschichtlich aufgearbeitet werden. Und das bitte noch zu Lebzeiten der Akteure.

Die moralische Integrität von der CDU, deren Kanzlerin dieses System so laufen lies und ein Parlament, dass weder in Untersuchungsauschüssen noch in sonst einer Art sich schützend vor die Opfer stellte, wirft weitere Fragen auf.

Im oben eingebetteten Film wird angedeutet, dass das System bis ins Kanzleramt bekannt war und von Herrn Kauder und Frau Merkel unterstützt wurde.

Warum mussten als Klageführer die Gewerkschaften und Chefs der Landesregierungen auftreten? Also quasi eine Revolte aus der zweiten Reihe von Landesregierungen, die scheinbar auch die Situation als unerträglich ansahen.

Warum wurde der Bundesrat nicht aktiv?

"Der Kuhhandel mit dem Bundesarbeitsgericht" spottet jedem demokratischen Verständnis des Autors. Die Executive der zweiten Reihe geht vor die Iudikative, damit diese Gesetze der Legislative überprüft werden und die erste Reihe der Exekutive und das Parlament (Legislative) drehen zwischenzeitlich Däumchen und sehen dem bunten Treiben mehr oder weniger zu?

Es sind viele Fragen offen und der Autor kann nur als Christ seine Bitte an die große Koalition hier öffentlich artikulieren: Bitte setzen Sie einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, Frau Bundeskanzlerin Merkel!

Es ist nicht die Aufgabe des Autors einen Einzelkampf gegen das Unrecht dieser Welt zu führen. Ich kann hier nur zusammentragen, was ich mit meinen beschränkten Möglichkeiten und Googles Hilfe herauskriegen kann.

Das habe ich gerne und ohne irgendeinen Vorteil getan - handeln müssen aber Sie und das ist dringend für die moralische Hygiene unseres Landes erforderlich...

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