Einleitung
Durch die historische Entscheidung der Bundeskanzlerin Flüchtlinge in
Deutschland aufzunehmen, kam es zur kuriosen Situation, dass in der
Gesetzespyramide nachrangige Gesetzesvorschriften dem politischen
Entscheidungen des höchsten Bundesorgans (Bundeskanzleramt, in
Vetretung der Bundeskanzler) entgegenstanden.
Die AFD fertigte darauf eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin
Frau Dr. Merkel und die ankommenden Flüchtlinge werden nun auch noch
entgegen der "Willkommenskultur" angezeigt.
Ist das richtig? Wird in Zukunft die Politik unseres Landes durch das Strafgesetzbuch betrieben?
Ich sage klar nein und begründe dass auch in den folgenden
zusammengefassten Artikeln mit einer zur Zeit eher vertretenen
Minderheitsposition und ich bin kein Verfassungsrechtler oder
Strafrechtler, weshalb man mir bitte Ausrutscher in meiner
Interpretation verzeihen möge.
Dennoch halte ich es wichtig, dass im Rahmen der Meinungsbildung meine
Auffassung vom Rechtsstaat zu Gehör zu bringen, weil ich nicht in einer
Gesellschaft leben möchte, in dem die politischen Entscheidungen vom
Strafgesetzbuch, sondern im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzlers ,
kontrolliert vom Parlament (Bundestag) oder dem
Bundesverfassungsgericht (oberstes Organ der Judikative) zu stande
kommen.
Alles andere halte ich für unwürdig und Realitätsfern. Weder das BGB
noch das StGB dürfen dem Willen der vom Volk legitimierten Vertreter
entgegenstehen: Das ist Demokratie. Das ist die Lehre von den
Staatsgewalten . Da kann ich das Strafgesetzbuch nicht zum
Maßstab für die Politik in historischen Entscheidungen machen.
Das StGB ist beim besten Willen nicht für die Gestaltung der Politik
unseres Landes geschaffen worden.
Unter dieser Prämisse schrieb ich diese folgenden Artikel:
18.10.2015 "Freispruch erster Klasse"
Wie vielleicht bekannt, schrieb der Vorstand der AFD eine Strafanzeige
gegen die Bundeskanzlerin, die natürlich als Kuriosum von mir als historisches Dokument
eines eher unwürdigen Politikstils hier archiviert wird (das Dokument
wurde veröffentlicht zum Zwecke der Kenntnisnahme und Verbreitung und
es ist anzunehmen, dass es aus Scham irgendwann verschwindet - ich
mache so etwas selten und gebe natürlich den Originallink weiter).
Weitaus unwürdiger ist, dass wohl ein renommierter Strafrechtsprofessor
einklinkt und die Öffentlichkeit sich in diesem Fall nicht
eindeutig hinter die Bundeskanzlerin stellt, auch wenn Bedenkenträger
wie ich ein falsches politisches Signal darin sehen - das
Strafgesetzbuch ist nicht die richtige und adäquate Antwort und selbst
Herr Lucke, ehemals AFD-Führer distanzierte sich von diesem Pamphlet.
Also, fangen wir einmal an: Selbstverständlich darf sich bekanntlich
nicht einmal der König über das Gesetz stellen. Was Jupiter erlaubt
ist, ist einem Esel noch lange nicht erlaubt, ist dazu sinngemäß der
lateinische Spruch.
Also besteht die Frage, ob ein Rechtsbruch vorlag und in wie weit das
Strafgesetzbuch hilfreich bei politischen Entscheidungen
ist. Erst einmal ist im sogenannten öffentlichen oder
Staats-recht eine Lösung zu suchen, welches im sogenannten
Verfassungsrecht in der Normenpyramide der Bundesrepublik an oberster
Stelle steht.
Asyl ist erstmal im Art. 16 a oder 18 GG ein Bestandteil des
Grundgesetzes und bei unberechtigten Veränderungen desselben ist das
Bundesverfassungsgericht zuständig.
Wenn also jemand in seinem Grundrecht betroffen ist, dann wird eine Verfassungsbeschwerde und nicht etwa Verfassungsklage eingelegt, weil wir uns ja auf einem höheren Niveau als die AFD bewegen.
Die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichtes sind in Artikel 93 GG niedergelegt:
Teilzitat
Art. 93 GG – Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1. über
die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über
den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans
oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der
Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten
ausgestattet sind;
Frau Dr. Merkel ist
unbestritten Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages und
nebenbei Bundeskanzlerin, also irgendwo ein weibliches Bundesorgan
Artikel 65 GG
Der Bundeskanzler bestimmt die
Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb
dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung. Über
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die
Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von
der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten
Geschäftsordnung.
§ 1
(1) Der Bundeskanzler bestimmt
die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die
Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich
selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. In
Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Bundeskanzlers einzuholen.
(2) Der Bundeskanzler hat das Recht und die Pflicht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten.
Quelle:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html
Ich gehe davon aus, dass der Bundesinnenminister und Außenminister bei
der Entscheidung von Frau Merkel hinreichend informiert wurden, also
der Rechtsweg eingehalten wurde, aber der Rechtsweg wurde sehr
unfundiert aus zusammengefügten Zeitungsartikeln zusammengefügt. Dieses
hält im bürokratischen Deutschland keiner Prüfung stand, wo eine
Ministerialbürokratie akribisch mitschreibt (eigene Einschätzung).
Zudem ist es schwer bis gar nicht überprüfbar, ob nachträglich nicht
noch etwas ergänzt wurde...viel Spaß bei der Beweisführung - an der
keine Sau interessiert ist.
Frau Merkel traf auf der politischen Ebene eine Entscheidung, die auf
einer Absprache (Vertrag) mit dem östereichischen Präsidenten beruhte
oder und nicht wie der Bundesvorstand der AFD es böswillig unterstellte:
"In der Folge dieser Gespräche entschieden Frau Merkel und die österreichische Regierung in der
Nacht vom 4. auf den 5.
September2015 , den in Ungarn „festsitzenden Flüchtlingen“ den
Grenzübertritt von Ungarn nach Österreich – insoweit eine Entscheidung
des österreichischen Bundeskanzlers - sowie den Grenzübertritt von
Österreich nach Deutschland – insoweit eine Entscheidung von Frau
Merkel – zu erlauben.
Als direkte Auswirkung dieser
Entscheidung von Frau Merkel reisten in den Tagen ab 4. bis ca. 6.
September 2015 mehrere 10.000 Personen aus Ungarn nach Deutschland ein.
Im weiteren Verlauf bis heute reisten in derselben Art und Weise
mehrere 100.000 weitere Personen nach Deutschland ein"
Quelle: o. a. Strafanzeige der AFD.
Den Rechtsexperten der AFD müsste eigentlich bekannt sein, dass die
gegenseitigen Willensbekundigungen von Regierungsoberhäuptern auch als
Vertrag tituliert werden und keine Einzelentscheidungen wie in der
Anzeige formuliert darstellen und dann sollte man sich diesbezüglich
unter dem Stichwort völkerrechtliche Verträge auch einmal auf der
Metaebene anschauen, was das Grundgesetz dazu in Hinblick auf Asyl dazu
sagt:
Art 16 a Absatz 1 und 5
Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf
Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der
Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1
zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können
aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen
eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei
denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen
politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder
politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung
oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus
einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen
vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung
politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung
aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und
in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als
offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt,
wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen;
der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen
unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die
Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten
nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den
Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für
die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen
Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Der Artikel 16 a Absatz 5 sagt deutlich, dass die Regelung von 1-4
aufgehoben werden können und erwähnt dabei sogar ausdrücklich die
in Abs. 2 sogenannte Dublin III-Regelung,
"Auf
Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Gerade dieser Absatz unterliegt aber dem Absatz 5 und kann deshalb
aufgehoben werden. Nun kann man immer noch kritisieren, dass
diese temporäre Aufhebung im Widerspruch zu Dublin III, also einem
europäischen Vertrag unterliegt, der natürlich höher angeordnet ist als
Einzelverträge zwischen europäischen Staaten.
Hier beschwerte sich auch die europäische Union und versandte eine
Mahnung an Deutschland unbekannten Inhalts, der in diese Richtung geht.
Aber mit dieser Mahnung wurde weder die Absprache aufgehoben, noch eine
Entschädigung verlangt, noch der Vertrag zwischen
Deutschland-Österreich und Ungarn angezweifelt oder aufgehoben und eine
Rückführung der Flüchtlinge als Konsequenz verlangt.
Mahnung ist angekommen. Konsequenz gleich null, also weiter im politischen Geschäft...
Das ist absolut zulässig und Deutschland kann im Rahmen der nun
herrschenden Zuständigkeit die Flüchtlingsanträge abarbeiten, welches
unzweifelhaft vor Ort in Ungarn eben nicht möglich war. Das nennt man
innenpolitisch Amtshilfe und daran ist nichts auszusetzen. Und nachdem
sie registriert wurden - also in Deutschland - dürfen sie auch hier
bleiben und das wiederum ist eine separate Entscheidung auf politischer
Ebene...mit Zustimmung der demokratischen Mehrheit im Parlament zu
diesem Zeitpunkt und das ist demokratisch nicht angreifbar, oder darf
in Zukunft das Strafgesetzbuch über demokratische Entscheidungen
richten?
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Einschub Strafgesetzbuch in Bezug auf Abgeordnete
Das Strafgesetzbuch wurde grundsätzlich nicht zur politischen
Entscheidung geschaffen und deshalb sind auch Bundestagsabgeordnete
erstmal Immun, welches im Artikel
46 GG ausreichend beschrieben wird:
Art 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im
Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb
des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages
zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des
folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines
Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede
sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
Tut mir leid, aber ich kann nicht feststellen, dass der "Strafantrag"
an den Bundestag bzw. Bundestagspräsidenten adressiert wurde, sondern
an die Staatsanwaltschaft, die eine Vorgangsnummer zurückschicken soll?
Ich glaube, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel auch Mitglid des Bundestages ist...
Im Artikel 18 GG steht dann auch, welche Straftaten unverzeihlich sind:
Art 18 GG
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit
(Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr
Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Natürlich wird Deutschland in Zukunft weiterhin Flüchtlinge ablehnen
oder Aufnehmen, aber dieses ist Teil einer politischen Diskussion.
Liebe Mitglieder der AFD: Ihr wollt Flüchtlinge ablehnen, dass will ich
auch, aber darf ich einmal warnen, dass eine Ablehnung der Flüchtlinge
streng rechtlich gesehen gegen das Grundgesetz verstößt und wenn ihr so
auf Recht besteht, dann z. B. Maßnahmen gegen einen ungehemmten
Flüchtlingssturm rechtlich unzulässig wären? Wer im Glashaus sitzt, der
sollte nicht mit Steinen werfen und wer andere Politiker versucht zu
kriminalisieren, setzt einen Tiefschlag.
Ich sage immer im Geiste des Bundesverfassungsgerichtes: Es herrscht
eine öffentliche Diskussion über dieses Thema, man kann abwägen,
wie viel Flüchtlinge ein Land verträgt, aber wer mit dem Strafgesetzbuch
in der Hand Politik machen will, dem fehlt jede demokratische Kultur.
Schaut mal in Artikel 18, der gilt nicht nur für Bundestagsabgeordnete...
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Nach Artikel 32 sind solche Verträge Sache
des Bundes. Jetzt kann man noch meckern, dass es Formfehler nach
Artikel 59 GG Formfehler gab, diese Begründen jedoch nicht eine
Aufhebung des Vertrags.
Verträge sind immer noch nach dem BGB frei gestaltbar und können zur
Not eben auch mündlich geschlossen werden, weil ansonsten nach meiner
Einschätzung eine Bundesregierung handlungsunfähig wäre, um adäquat
auf eine Krise zu reagieren. Wie gesagt liegen mir auch keine
Informationen über die Abschließung des Vertrags vor und deshalb ist
eine Beurteilung auch schwer möglich.
Es ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass Frau Bundeskanzlerin
Merkel und der österreichische Präsident die Willensbekundigungen
schriftlich niederlegten und die Bürokratie wird das dementsprechend
auch dokumentiert haben.
Das ist eben Politik und dort werden ständig Verträge geschlossen und
geändert und da die AFD nicht im Parlament ist, wäre ich hier mit
Anschuldigungen vorsichtig.
Fazit: Frau Bundeskanzlerin Merkel handelte in Ausgestaltung des GG
nach ihren Richtlinien und erließ einen humanitären Akt auf
Verfassungsebene. Dafür kann Sie nicht belangt werden, da das
Verfassungsrecht in der Normenpyramide weitaus höher liegt als das
Strafgesetzbuch.
Sie ist ein oberstes Bundesorgan und die Materie des Asylrechts gehört
eindeutig zu den Grundrechten dieses Landes. Die Unterstellung, dass
der österreichische Präsident, Ungarns Staatsführung und
Frau Dr. Bundeskanlerin Merkel jeder für sich singuläre
Entscheidungen fällten, ist abstrus.
In der Folge müssten alle eben genannten Personen als Schleuser bzw. Mittäter tituliert werden.
Nach meiner Rechtsauffassung ist dieses eine Verunglimpfung von Verfassungsorganen:
§ 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan,
die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.
Denn Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel wird wider besseres Wissen mit
einem Straftäter assoziert (Schleuser), obwohl sie als Bundesorgan in
ihrer Zuständigkeit durch Richtlinien das Grundgesetz auslegte.
Gegen diesen Vorgang kann gern ein Asylbewerber, der sich benachteiligt
sieht, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
einlegen, aber die AFD mit dem Strafrecht im Gepäck ist dazu
nicht berechtigt - Gottseidank...
Auch über Formfehler kann in so einer Verfassungsklage
entschieden werden, aber es ist schon eine auffällig dumme
Interpretation wenn ein Strafrechtsprofessor das Strafgesetzbuch über
das Verfassungsrecht stellt und das oberste Bundesorgan in der
Ausgestaltung des Verfassungsrechtes mit dem Strafgesetzbuch verfolgen
will - einem stark nachrangigen Recht.
Meiner Meinung reichen auch mündliche Absprachen zwischen
Staatsoberhäuptern für einen völkerrechtlichen Vertrag: Es lag eine
Krisensituation in mehreren Staaten vor. Die Regierungsoberhäupter
verschiedener Staaten machten eine Lösung und Frau Bundeskanzlerin Dr.
Merkel stellte unter Applaus dem Bundestag ihre Lösung vor, so dass
spätestens an diesem Zeitpunkt eine eindeutige Zustimmung des gesamten
Parlaments vorlag - Das Parlament hätte ansonsten adäquat ein
konstruktives Misstrauensvotum spontan hervorbringen können oder Frau
Bundeskanzlerin Dr. Merkel die Vertrauensfrage stellen können.
Das Parlament war also informiert und selbst bei einer eigenwilligen
Entscheidung geht es um einen Formfehler im Zustandekommen eines
Gesetzes nach parlamentarischen Regeln - dafür ist aber primär nicht
das Strafgesetzbuch, sondern für innerparlamentarische Abläufe der
Bundestagspräsident, die parlamentarische Geschäftsordnung oder das
Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtseingriffen zuständig.
Das Grundgesetz sieht im Art. 16a GG ausdrücklich vor, dass
Zuständigkeitsregelungen durch völkerrechtliche Verträge geschlossen
werden. Ich meine, dass mangelnde Formvorschriften - auch bedingt durch
schnelles Handeln in einer politischen Krisensituation - nicht zur
Ungültigkeit der Verträge führen.
Das Bundesverfassungsgericht und nicht das Strafgericht ist für die
Aufarbeitung politischer Entscheidungen auf Grundlage
verfassungsrechtlicher Beschlüsse und Gesetze...zuständig. Frau
Bundeskanzlerin Dr Merkel handelte als oberstes Bundesorgan und nicht
als Privatperson, die Entscheidung war eine Richtlinie, kein Wilkürakt.
Die Gesetzgebung und Regelungen eines Verfassungsorgans zum Asylrecht
unterliegen der Zuständigkeit des Verfassungsrechtes...Das Handeln von
Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel ist auch nach der Verwaltungslehre
"öffentlich", von der Interessentheorie bis zur Subordinationstheorie.
Die Ausgestaltung des Asylrechtes ist in Art. 16 a ist auch in Bezug
auf die Zuständigkeit hinreichend geregelt.
So, dann lassen wir einmal das Rechts-BlaBla außer betracht und kommen zum moralischen Teil.
Im dritten Reich entledigter man sich seiner Gegner zwar nicht direkt
durch das Strafgesetzbuch, aber durch die Anwendung von Gesetze zur
Sicherheit und Ordnung, die auf Parlamentarier angewendet wurden.
Ich sehe da ein geistiges Erbe, wenn eine Partei, die noch nicht einmal
im Parlament ist, den politischen Gegner versucht in das Gefängnis zu
bringen und aus staatlichen Handeln einen Privatzirkus aus Wilkür
macht, dann verdient das einen Aufschrei aller Demokraten.
Will die AFD im Parlament dann jeden unter Immunität stehenden Abgeordtneten in Zukunft verklagen?
Jeder der sich für Liberalität, Menschenrechte oder humanitäre Gesten entscheidet, soll dann wohl im Gefängnis landen?
Am besten dann in Transitzonen verbannt werden, die man kurzfristig als
Lager umfrieden kann? Wer andere Menschen aufgrund ihrer Liberalität
oder Humanität ins Gefängnis bringen will, spiegelt genau jenen Geist
wider, der mit der Kapitulation Deutschlands begraben wurde.
Vielleicht ist meine rechtliche Bewertung in einigen Punkten
anfechtbar, aber ich staune, dass nicht entrüstete Verfassungsrechtler
sich in dieser Sache zu Wort melden.
Ist Eure Verfassung euch denn so wenig wert? Darf ein
Strafrechtsprofessor das Strafgesetzbuch über die Verfassung und die
Politik stellen?
Seht ihr denn nicht den Angriff auf die Demokratie? Auf Grundwerte? Auf Menschenrechte? Auf unseren Bundeskanzler?
Wer Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel hier nicht sofort verteidigt, dem
werfe ich ein sehr gespaltenes Verständnis zur Demokratie und
Verfassung vor und ich bin bestimmt kein Anhänger von der ungehemmten
Einwanderungspolitik...
Presse und Medien scheint das zu gefallen, aber habt ihr nicht auch
Applaus gegeben und jetzt wo die Stimmung kippt, wird ein humanitärer
Akt unisono als falsches Signal gewertet und die Schuldige nun auch an
den strafrechtlichen Pranger gestellt und ihr schreit nicht auf?
Im Gegenteil, ihr gebt fragwürdigen Ansichten von "Strafrechtsexperten" ohne Gegendarstellung Spielraum.
Ich war und bin immer noch der Meinung, dass die Aufnahme in der
damaligen Situation richtig war. Das waren gerade mal 10.000 Menschen,
ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Nun kommen wir nicht weiter, weil Rest-Europa keine Quotenregelung
befürwortet und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel für einen anderen
Politikkurs steht, den ich als gescheitert sehe.
Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und meiner rechtlichen
Auffassung nach scheitert der Strafantrag der AFD bereits an der
Zuständigkeit, so dass ich für einen Freispruch erster Klasse plädiere,
weil ein Freispruch zweiter Klasse (Rückzug auf Immunität der
Bundestagsabgeordneten) bereits ein Makel und die Öffnung der Pforte zu
einem Politik-Stil wäre, den ich in Deutschland nicht haben will.
Nur mal so eine Frage an die AFD: Was würdet ihr mit oppsitionellen
Politikern tun, die das Nest beschmutzen, wenn ihr an der Macht wärt?
Also eine kleine Revidierung: Dann lieber die Lucke-Partei als
Protestwahl, wo scheinbar noch ein gewisser Restanstand herrscht...und
an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel: Deshalb werde ich kein Anhänger der
ungehemmten Einwanderung, aber wenn jemand direkt gegen die Verfassung
(Grundgesetz) und seine Organe vorgeht, dann weiß ich genau, wofür ich
mich als Demokrat entscheide.
Menschen, die ihre Unterschrift für so ein Pamphlet geben, sind auf moralischer Ebene ein NOGO für Demokraten.
Kleiner Nachtrag
Die Reichsbürger und die AFD...
...sind auf den ersten Blick zwei paar Schuhe, aber von derselben Art.
Es geht in beiden Fällen darum zu beweisen, dass der Staat ohne
rechtliche Legitimation handelt.
Das ist Argumentation aus Dunkeldeutschland und hat nur ein Ziel: Die
Glaubwürdigkeit der Politik in Frage zu stellen und den Staat als
rechtlos darzustellen.
Sämtliche Grenzbeamte hätten in der Konsequenz des AFD-Vorwurfes
rechtswidrig gehandelt und müssten wegen Strafvereitelung im Amte
angezeigt werden. Denn jeder Beamte hätte die Verpflichtung, sich nach
den Buchstaben des Gesetzes und nicht nach dem Wort und der
Dienstanweisung einer "dahergelaufenen Bundeskanzlerin" zu richten.
Das ist ein wenig abstrus und Grenzbeamte stehen nicht unter dem Schutz
der Immunität der Abgeordnete. Man sollte wegen der verantwortungslosen
Haltung des Professors für Strafrecht, ihm seine Professur entziehen,
denn er handelt im Sinne einer Kaste, die den Rechtsstaat und seine
Entscheidungen auf demselben Niveau wie die Reichsbürgerbewegung bringt.
Deshalb darf es auch nicht zu einem Freispruch zweiter Klasse kommen.
Wie gesagt, die Zuständigkeit über Richtlinien der Bundeskanzlerin und
dessen Umsetzung liegt nach meiner Haltung absolut entweder beim
Bundestag, Parlament und bei begründeter Beschwerde der Abgeordneten
beim Bundesverfassungsgericht.
Wegen fehlender Verfassungsbeschwerdemöglichkeit der AFD ist auch kein
Beschwerdeführer da und von alleine ist kein
Eingreifen des Bundesverfassungsgerichtes vorgesehen.
Wie ein Gesetz oder Vertrag dort zu stande kommt, ist erst einmal Sache
der Bundesregierung und falls dann immer noch Bedenken vorliegen des
Bundestagspräsidenten, der im ungünstigsten Fall die Bundeskanzlerin
rügen könnte wegen eventueller Nichtbeachtung von Formvorschriften.
Wie sagte Herr Ex-Bundeskanzler Schröder doch gleich: Entscheidend ist
was hinten bei raus kommt und das war die Dienstanweisung für
Grenzschutzbeamte, die Flüchtlinge aufzunehmen und nicht abzuweisen.
Anmerkung: Die Reichsbürgerbewegung ist eine Sammelbewegung, die sich
heute aus überwiegend rechten Gedankengut zusammensetzt.
Reichsbürgerbewegung wie deren geistigen Kinder in Varianten höhlen
nach meiner Ansicht das Rechtsvertrauen in den deutschen Staat aus und
gehören meiner Ansicht nach für verboten erklärt.
Hier leben Menschen in Pseudo-Realitäten, die mit dem realen Handeln nichts zu tun haben.
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21.10.2015 Noch ein Wort zur Strafanzeige gegen Frau Merkel wegen Schleusung
Am 18.10.2015 eruierte ich dieses Thema bereits und kam zum Schluss,
dass eben manchmal gilt: Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel nicht
gestattet.
Heißt das, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel über dem Recht steht - Mitnichten!
Mythologisch gesehen ist die sogenannte Tafelrunde von König Arthur
Vorbild. Dort saß der König mit den Rittern am Tisch und es
wurden die Leitlinien der Politik festgelegt.
Die Legitimation war zwar keine Wahl, aber es geht jetzt einmal um die
Regierungsform. Die Einhaltung der Gesetze vom König wurde am
runden Tisch überprüft und nicht vor den Gerichten, wo das Volk
verurteilt wurde.
Ja, deshalb konnte der König immer noch verurteilt werden, aber nur von
den Menschen, die an der Tafelrunde saßen. Niemals saß der König im
Knast mit Schwerverbrechern. Er war aber verpflichtet sich an Recht zu
halten.
Heute haben wir ein Parlament, einen Bundestagspräsidenten, einen
Bundesrat und ein Bundesverfassungsgericht. Die
Abgeordneten sind ausdrücklich außerhalb des
Strafgesetzbuches angesiedelt, es sei denn, der Bundestagspräsident
hebt die Immunität auf.
Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass private Verfehlungen
weiterhin geahndet werden können, also sich der Parlamentarier über das
geltende Recht erhebt.
Dann gibt es für politische Entscheidungen das Parlament, welches den
Bundeskanzler absetzen kann, wenn er anfängt willkürlich zu entscheiden
und ein konstruktives Misstrauensvotum stellen kann, wenn der
Bundeskanzler anfängt, nach Gutdünken zu entscheiden und sich
willkürlich über das Gesetz erhebt. Der Bundeskanzler ist nebenbei
oberster Chef der Exekutive, seine Weisungen sind erstmal für die
Exekutive bindend, es sei denn, dass er erkennbar gegen das Grundgesetz
und Art. 1-20 GG vorgeht, also der Menschenwürde und dem Staatsaufbau.
Aber selbst dann ist ziviler ungehorsam nur angesagt, wenn nicht das
Bundesverfassungsgericht und der Rest des Bundestages nicht mehr
handlungsfähig ist. Man kann dann remonstrieren....oder in der
Endkonsequenz Widerstand leisten: da muss aber die Bundesrepublik schon
am Boden liegen...unwahrscheinlich...
Ansonsten kann die Opposition nach Art. 93 GG auch gerne Gesetze oder
Regelungen angehen, in dem Sie vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Auch der Bundestagspräsident kann sich darüber aufregen, wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten wird.
Diese Regelungen garantieren zusammengefasst im Staatsrecht, dass eine
Willkürherrschaft nicht entsteht und selbst der Bundeskanzler muss sich
dem Spruch seiner Tafelrunde unterwerfen, weil ein konstruktives
Misstrauensvotum mit dem Spruch: Der König ist tot, es lebe der König
gleichzusetzen ist.
Das Strafrecht hingegen wurde geschaffen, um einen Unrechtsgehalt zu
verurteilen. Das Strafgesetzbuch heranzuziehen, um auf eine Situation
hinzuweisen, wo nachrangiges Recht gegen die politische Handlung
widerspricht, halte ich für legitim, aber deshalb darf ein Strafrichter
noch lange nicht unsere Regierung verurteilen.
Mag es Formfehler im Zustandekommen eines Gesetzes oder bei der
Umsetzung von Richtlinien der Kanzlerin gegeben haben, so ist der
Strafrichter erstmal nicht zuständig, sondern das Verfassungsgericht,
der Bundestagspräsident...Das Strafrecht ist nicht befähigt am
Gesetzgebungsverfahren und der Umsetzung von Gesetzen beteiligt zu
werden.
Das ist auch sinnig: Beispiel: Bundeskanzlerin erlässt Verbot der AFD
als verfassungswidrige Partei. Dann geht es erstmal vor das
Bundesverfassungsgericht in Form einer Beschwerde von der AFD und nicht
vor das Strafgericht wegen "Verfolgung unschuldiger".
Da der Vorstand der AFD natürlich dann vor das Strafgericht gehen
würde, müsste der Antrag eben an das Bundesverfassungsgericht
weitergeleitet werden...
Selbst wenn die AFD dann rehablitiert werden würde, dann würde die
Bundesregierung nicht ins Gefängnis kommen, sondern der Gesetzentwurf
in der Mülltonne landen...
Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und ich kann zwar fordern, dass
gegen den IS ein Krieg geführt wird, aber beschließen kann das nur die
Bundesregierung.
Es gibt eben Rechte, die ich durch die Wahl übertrug und dann gilt sehr
wohl der Spruch: Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel nicht
gestattet!
Das ist auch wichtig, denn wenn der Gesetzgeber sich wörtlich am StGB
orientieren würde, dann gäbe es keine Weiterentwicklung des Strafrechts.
Wo kein Kläger, da keine Klage ist der zweite Spruch: Und hier meine
ich ausdrücklich, dass es die Pflicht des Parlaments, des
Bundestagspräsidenten und des Bundesverfassungsgerichtes ist zu
überprüfen, ob Gesetze und Weisungen gemäß unserer Verfassung zustande
kamen und ob sie das Gesetz unerträglich beugten.
Nun hat weder das Parlament noch der Bundestagspräsident, dem die
Entscheidung der Bundeskanzlerin unmittelbar vorgelegt wurde, noch die
Opposition es für nötig befunden, die Entscheidung der Bundeskanzlerin
anzugreifen, noch wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Es ist in parlamentarischen Demokratie nun einmal nicht vorgesehen, das
dann subsidiär das Strafrecht greift und jeder Esel eine
Klage über eine Regierungsentscheidung anfechten darf. Genau
sowenig könnte man mit dem BGB oder anderen subsidiären Gesetzen
wie das Asylgesetz Entscheidungen auf der Metaebene angreifen.
Es gibt nur eine Ausnahme: Ein in seinen Grundrechten betroffener
Bürger könnte gegen Willkür des Staates vorgehen - das ist die einzige
verfassungsrechtliche Ausnahme und das nicht um das Parlament oder die
Bundeskanzlerin anzuzeigen und ins Gefängnis zu bringen: Nein, nur zur
Prüfung seines Falles und das Bundesverfassungsgericht kann dann die
Bundesregierung anweisen, das entsprechende Gesetz abzuändern, aber die
daran Beteiligten Abgeordneten werden dann auch immer straffrei bleiben.
Aber selbst dieses geht nur bei Grundrechten und wenn ich nicht in
meinen Grundrechten betroffen bin, dann kann ich überhaupt nichts mehr
sagen: Dann kann ich demonstrieren, bei der nächsten Wahl meiner stimme
einer anderen Partei geben oder wütende Artikel wie diesen im Rahmen
der freien Meinungsäußerung schreiben.
Die Strafanzeige der AFD beruht auf böswilligen Unterstellungen: Frau
Bundeskanzlerin Dr Merkel habe demnach als Privatperson eine
wilkürliche Entscheidung getroffen.
Aber sie ist nun einmal oberstes Bundesorgan, sie hat
Richtlinienkompetenz und ist im Rahmen ihrer Exekutivfunktion auch
befugt Weisungen zu geben.
Ich vertrete die Ansicht, dass das erstmal reicht, um in
völkerrechtlichen Verträgen schnell mal zu handeln und sich dann
unverzüglich die Legitimation vom Parlament zu verschaffen.
Diese Meinung kann man auch gerne verfassungsrechtlich in Form einer
Verfassungsbeschwerde aufarbeiten, aber das ist im besten Fall ein
verfassungsrechtliches Problem und kein strafrechtliches,
weil politische öffentliche Handlungen nicht dem Strafrecht
unterliegen.
Ich sehe aber, um ehrlich zu sein, dafür keinen Bedarf.
Das ist meine Auffassung von Staatsmacht. Die Person des Bundeskanzlers
vor den Strafgerichtshof für eine politische zu bringen, ist abstrus.
Hätte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel zwei Asylanten im Kofferraum über
die Grenze geschmuggelt, dann würde ich zustimmen, weil sie eindeutig
als Privatperson sich über das geltende Recht gestellt hätte.
Mal angenommen der Fall eines Krieges oder Kathastrophe: Dann wird
vielleicht auch nicht so schnell irgendein Beschluss zustandekommen.
Dann werden Entscheidungen getroffen und so schnell wie möglich das
legitimiert - Die Bundesregierung muss eine gewisse Flexibilität haben
und wenn es nötig werden sollte, dann kann man die Geschäftsordnung
diesbezüglich ändern und wenn dann die Opposition meint, dass die
Rechte des Bundeskanzlers dadurch unnötig groß werden, kann dass die
Opposition in Form einer Verfassungsbeschwerde gern vom
Bundesverfassungsgericht klären lassen, aber nicht vom Strafgerichtshof.
So bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass das Demokratieverständnis
von der AFD und einem Strafrechtsprofessor anzweifelbar sind, die
scheinbar keine Ahnung von Zuständigkeitsregeln haben und
weltfremde Rechtsauffassungen im Mikrokosmos des
Strafgesetzbuches oder Asylverfahrensgesetzes propagieren.
Wer eine Politik des Strafgesetzbuches will, kann gerne dann die AFD
wählen. Ich ziehe da lieber Parteien vor, die sich am
Grundgesetz, der Gewaltenteilung und der Humanität orientieren...
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23.10.2015 Über die staatliche Willkommenskultur
Noch vor kurzer Zeit skandierten die Befürworter, dass ein Mensch nicht
illegal sein kann und damit beschworen Sie etwas,
welches sich nun auf der strafrechtlichen ebene niederschlägt.
"Laut
Gesetz besitzen die nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge keinen
gültigen Aufenthaltstitel, erläuterte der Sprecher der Osnabrücker
Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer."
Deshalb wird nun nach § 95 Aufenthaltsgesetz scheinbar gegen jeden Flüchtling ermittelt.
Ich muss zugeben: Als ich in den letzten Tagen die Bundesregierung mit
Enthusiasmus verteidigte, übersah ich geflissentlich, dass die
Flüchtlinge natürlich auch Gesetz und Ordnung unterliegen - also auch
den niederrangigen Gesetzen.
Ich sprach zwar aus, dass in der Folge die Grenzbeamten sich ansonsten
einer Strafvereitelung im Amte schuldig machen würden, ging aber davon
aus, dass die Aufforderung der Bundeskanzlerin zu Einreise
auch dieses strafrechtlich irgendwie abdeckte.
In diesem Fall muss ich ein wenig zurückrudern, denn wenn Frau
Bundeskanzlerin Merkel zur ungehemmten Einreise aufruft und die
Menschen dann hier kriminalisiert werden, dann hat das natürlich
eine andere Dimension.
Das heißt jetzt nicht, dass ich das Strafgesetzbuch befürworte, sondern wie immer eine unkonventionelle Lösung parat habe:
Es muss einen Musterprozess eines angezeigten Asylanten vor dem
Bundesverfassungsgericht geben, damit die unselige Kriminalisierung von
Gästen hier aufhört.
Das möglichst mit einem Eilantrag. Fakultativ die Bundesregierung
- die eben auch das Bundesverfassungsgericht anrufen kann.
Es muss geklärt werden, ob eine Bundeskanzlerin eben teilweise im
Rahmen einer politischen Entscheidung auch Teile des Strafrechts
aufheben kann, so dass weder die Bundeskanzlerin, noch die eingeladenen
Menschen kriminalisiert werden können.
Für den Rechtsstaat ist das wichtig, weil wir sonst noch jahrelang
sinnlose Diskussionen haben. Entweder man setzt einen Weg konsequent
durch oder die Bundeskanzlerin knickt jetzt ein und muss sich den
Vorwurf einhandeln, dass Sie gegen das Gesetz gehandelt hat.
Das wiederum halte ich für schädlich für die Demokraie und ich denke,
dass sich das Bundesverfassungsgericht meiner Denkweise anschließen
wird, weil man beim Bundesverfassungsgericht doch auf einem anderen
Niveau entscheidet.
Ich schrieb diesbezüglich zwei E-Mails an das Bundeskanzleramt, wo man
sich wahrscheinlich über meine Ausführungen totlacht und den Brief
unter vP oder verwirrte Person ablegt: Hier der Text der zweiten E-Mail
"Wie ich es aus der Presse entnahm, werden laut § 95 Aufenthaltsgesetz nun Strafanzeigen gegen Flüchtlinge geschrieben.
Ich halte nach wie vor das
Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG für die Strafanzeige der
Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt als Bundesorgan zuständig und
nicht das Strafgesetzbuch.
Es kann aber auch nicht sein,
dass Flüchtlinge entgegen der politischen Aufforderung zur Einwanderung
nach dem StGB abgeurteilt werden.
Deshalb halte ich eine
Verfassungsbeschwerde von der CDU für geboten, um zu klären, ob
entgegen des politischen Willens auf Grund der Entscheidung im Rahmen
der Verfassung der Bundeskanzler, Flüchtlinge oder Staatsdiener
angezeigt werden dürfen.
Es ist wichtig der Bevölkerung das Gefühl zu geben, dass dem Recht und Ordnung über das Verfassungsrecht genüge getan wurde.
Hinzu kommt, dass das
Strafgesetzbuch nicht zum Maßstab für politische Entscheidungen
hochstilisiert wird, sondern das Grundgesetz in der Gesetzespyramide
oben steht.
Deshalb würde ich den
einmaligen Fall vom Bundesverfassungsgericht über eine initiierte
Verfassungsbeschwerde betreff der Strafanzeigen gegen Flüchtlinge
abklären lassen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass das
Handeln der Bundesregierung rechtlos ist.
Schlimmstenfalls kommt es zu
einer Rüge, welches aber immer noch besser ist, als vor Strafgerichten
einen Freispruch der Bundeskanzlerin wegen Immunität und einen
rechtswidrigen Zustand für die Flüchtlinge zu belassen.
Der eingeschlagene Weg war
richtig und das Bundesverfassungsgericht wird im Sinne der Demokratie
mitspielen. Offensiv sein und die Meinung vertreten ist besser, als dem
Strafrecht die Politik zu überlassen.
In so einem Staat will ich nicht leben, wo das Verfassungsrecht vom Strafrecht diktiert wird.
Dieses ist der letzte Hinweis. Entschuldigen Sie meine Aufdringlichkeit - ich mache mir ernsthaft sorgen."
E-Mail des Autors an das Bundeskanzleramt.
Es ist schon wieder so eine Schizophrenie, dass ich als Gegner der
ungehemmten Einwanderung mich für die Politik der
Bundesregierung einsetze, aber ich finde, dass man in diesem
Punkt klar Stellung beziehen muss: Entweder ich halte die
Bundesregierung und ihr Handeln für rechtlos , bringe die
Bundeskanzlerin vor das Strafgericht und kriminalisiere die
Flüchtlinge als "Willkommensgruß" (welches meiner Ansicht nicht der
Ausdruck einer Willkommenskultur ist) oder ich stelle mich hinter
den Rechtsstaat und die Verfassung, sowie deren obersten Organen
und sage, dass der Bundeskanzler politische Entscheidungen unter
Beachtung der Verfassung sehr wohl in einer historischen
Ausnahmesituation berechtigt ist, auch gegen das
Strafgesetzbuch , welches in der Gesetzespyramide nachrangiges Recht
ist, humanitäre und Maßnahmen zur Bevölkerungspolitik zu treffen.
Umgekehrt wäre auch eine europäische Quotenregelung ja dann gegen das Grundgesetz, welches ja keine "Quotenregelung" kennt.
Auch Mauern und Grenzen wären im Gegenzug dann nicht möglich.
Keine Panik, noch ist der Rechtsstaat Deutschland nicht verloren, aber
auf die Dauer wird meiner Ansicht nach ein Gang vor das
Bundesverfassungsgericht auch in staatsrechtlicher Sicht unumgänglich,
da die bisherige Gesetzeslage weder Grenzen, Mauern, Quotenregelungen,
ungehemmte Zuwanderung hergibt.
Deshalb wird meiner Ansicht nach aber Mitnichten alles illegal, aber
die Auslegung der Verfassung und des Strafgesetzbuches gehören auf den
Prüfstand des Bundesverfassungsgerichtes, da Befürworter wie Gegner
gleichermaßen in einer rechtlichen Grauzone agieren.
Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil zu Demonstrationen in Heidenau, dass
"
"...Aufgrund der Geschehnisse der
jüngeren Zeit und der aktuellen Medienberichterstattung kommt der Stadt
Heidenau für das derzeit politisch intensiv diskutierte Thema des
Umgangs mit Flüchtlingen in Deutschland und Europa besondere Bedeutung
zu. Das für viele Bürgerinnen und Bürger von Erwerbstätigkeit freie
Wochenende ist oftmals die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der
öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen
und im Wortsinne „Stellung zu beziehen. Insoweit gewährleistet Art. 8
Abs. 1 GG das Recht, selbst zu bestimmen, wann und unter welchen
Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll und ob man an dieser
teilzunehmen gedenkt...."" Quelle Bundesverfassungsgericht 62/2015
Natürlich gilt das "Stellung beziehen" für den Bürger, wie für die Politik.
Die Politik macht dieses im Parlament, der Bürger auf der Straße.
Das Bundesverfassungsgericht sieht also auch den Primat der Politik und
das gilt für Befürworter und den zur Zeit nicht nach meiner Ansicht
ausreichend vorhanden Vertretern der Gegner einer ungehemmten
Zuwanderung.
Beide Seiten haben zur Zeit vom Gesetz her ein Problem:
1. Die Befürworter, weil das Strafgesetzbuch zur Zeit sich hinderlich
auswirkt. Auch eine Quotenregelung wäre grundgesetzlich hinderlich.
Auch die Transitzonen - also die Auslagerung aus dem Rechtsraum, ist
meiner Ansicht nach eher eine Schummelpackung, denn die Gegner
einer ungehemmten Zuwanderung werden das eher als Unterlaufen des
Strafgesetzbuches bzw. des Aufenthaltsgesetzes werten.
2. Die Gegner: Denn Mauern, Grenzen und ? sind nach dem Grundgesetz
eher anzweifelbar, weil es bisher eine ungehemmte Zuwanderung in diesen
Dimensionen bisher noch nicht gab und es zwar logisch ist, dass
irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden müssen, aber dann Grenzzäune
bis in die Türkei auszulagern, weil es das europäische Recht und
deutsche Recht nicht hergeben kann, ist doch wohl auch keine Lösung.
Gemäß den Überlegungen des Bundesverfassungsgerichtes soll aber dieses
Thema politisch geregelt werden, aber wenn die Rechtslage es nicht
hergibt, dann würde es zu einem politischen Stillstand kommen und es
wäre nicht logisch zu fordern, dass man politisch Stellung bezieht,
aber dann absolut keine politischen Entscheidungen getroffen werden
können, weil die bestehende Gesetzeslage sämtliche
Entscheidungsmöglichkeiten blockiert.
Dieser gordische Knoten kann meiner Meinung nur durchschlagen werden,
wenn Parlament (Gesetzgeber), Bundesregierung (Exekutive) und
Bundesverfassungsgericht (Judikative), also alle Gewalten des Staates
in einem Konsens die Flüchtlingsfrage zur politischen Diskussion
freigeben und im Rahmen der Gleichbehandlung Gegner und Befürworter
dieses Thema politisch aufarbeiten können.
Die Zustimmung der Justiz wäre meiner Ansicht nur durch eine initiierte
Verfassungsbeschwerde erreichbar, welches z. B. durch die ankommenden
Flüchtlinge und deren Kriminalisierung durchaus auch ein politisches
Thema ist, weil es doch unfassbar ist, dass im Rahmen einer politischen
Willkommenskultur Menschen mit dem Strafgesetzbuch empfangen werden,
das geht so nicht!
Fazit
Das Thema Flüchtlinge darf keine heilige Kuh werden, welche von den
Verfechtern des Strafgesetzbuches geschlachtet wird. Andererseits ist
es fraglich, wie viel Flüchtlinge Deutschland aufnehmen kann.
Damit diese Frage vorurteilsfrei geklärt werden kann und der
Rechtsstaat nicht zum Willkürstaat ohne Recht und Ordnung mutiert, muss
die heilige Kuh auf dem Altar der Verfassung und Politik gelegt werden
und dann kann über die nächste Wahl entschieden werden, wie es weiter
geht, also ob die nun nicht mehr heilige Kuh geschlachtet wird oder Sie
auf der Weide Deutschland wie jede andere deutsche Kuh in Deutschland
auch weitergrasen darf.
Historische Ereignisse erfordern historische Maßnahmen, aber dann bitte
im Konsens mit den drei Gewalten unseres Staates unter Zustimmung
oder Ablehnung der Bevölkerung in der Wahl, wo dann ein demokratischer
Mehrheitsentscheid der Bevölkerung zu diesem Reizthema stattfindet.
Ich denke, dass Bedenkenträger wie Befürworter sich nicht gegen eine
demokratische Entscheidung sträuben werden, wenn beide Seiten
Rechtssicherheit haben.
Das ist besser, als wenn mit Transitzonen Recht umgangen wird oder der
Eindruck entsteht, dass die Bundesregierung rechtlos handelt.
Im übrigen sind Verfassungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit durchaus
erlaubt. Auch der Art. 16a GG wurde in den Absätzen 2-5 schon geändert.
Im Abs. 2 konkret mit der unseligen Formulierung von Dublin III, dass
Asylbewerber, die bereits an einem anderen Land aufgenommen
worden sind, keinen Anspruch auf Asyl haben.
Das würde heißen, dass die Gegner eines ungehemmten Asyls im Prinzip
sogar die besseren Karten haben, weil ein nachrangiges Gesetz dann
Maßnahmen zur Abschiebung in ein anderes sicheres Land legitimiert
sind. So gesehen bekommen die Befürworter durch meine Auffassung
sogar einseitig erst einmal eine bessere Rechtsposition.
Da stehen wir demokratischen Gegner einer ungehemmten
Flüchtlingspolitik darüber, weil die Diskussion und der Kampf doch
bitte schön politisch und nicht mit dem Strafgesetzbuch und seinen
Nebengesetzen geführt werden sollte.
Das gehört zu einem guten Diskussionsstil und alles andere ist unwürdig.
---
25.10.2015 Der König darf nicht über dem Recht stehen..
In den letzten Artikeln zur Flüchtlingskrise zweifelte ich die
Richtigkeit an, ob das Strafgericht der richtige Ort für die
Aufarbeitung von politischen Entscheidungen sei.
Dann bleiben zumindest aber auf der verfassungsrechtlichen Ebene der
Zweifel bestehen, ob die "Entscheidung" der Bundeskanzlerin zur
Flüchtlingskrise auf verfassungsrechtlicher Ebene wirklich gedeckt sind.
Herr Gauweiler bestätigte gestern bei Günther Jauch meine Ausführungen
und sagte sinngemäß: "Es liegt kein Beschluss des Parlament vor. Es
liegt ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor". Endlich, der Bann ist
gebrochen.
Nun nehme ich die Anzeige der AFD gegen die Bundeskanzlerin und
die absurde Situation, dass scheinbar alle ankommenden
Flüchtlinge erstmal laut dem Aufenthaltsgesetz Opfer einer
Strafanzeige werden, welches mit einer Willkommenskultur doch
eigentlich nicht vereinbar ist, als Indiz dafür, dass scheinbar
die Politik sich über das geltende Recht stellt und ich nicht erkennen
kann, dass ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, welches die
Handlungen legitimiert.
Im Gegenteil, laut Gesetz sind nach dem Legalitätsprinzip die
Staatsdiener scheinbar verpflichtet, sich an Gesetz und Ordnung zu
halten, während die Bundeskanzlerin Sie zur Begehung dieser Straftat
in das Land einlädt.
Das hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl.
Gehen wir doch einmal in der kulturellen Geschichte zur Zeit Heinrich
des VIII zurück: Grob gesagt durfte sich der König ohne Zustimmung des
Parlamentes nicht scheiden lassen und das berühmte "non possemus" der
katholischen Kirche führte dann dazu, dass Heinrich der VIII am Endes
aus der katholischen Kirche austrat und sich als Oberhaupt der Kirche
einsetzte.
Er berief sich dabei nebenbei auf kanonisches Recht, um seine erste Frau abzusägen.
Sie können das alles bei Wikipedia
nachlesen, mir geht es nur um die Problematik: Der König ist an Recht
und Ordnung gebunden. Um diesen Grundsatz Geltung zu verschaffen,
manipulierte er, suchte Rechtslücken und schuf am Ende ein neues
Gesetz - wen stört es, dass er eigentlich Anne Bohleyn geheim
bereits ende Januar 1533 geheim heiratete und das hinterher vom neuen
Bischof drei Monate später legitimiert wurde:
Ein klarer Rechtsbruch, aber mal davon abgesehen: Der König bemühte
sich zumindest den Eindruck zu erhalten, dass der König selbst sich
nicht gegen das Gesetz von Kirche und Staat versündigt.
Klar, Frau Bundeskanzlerin Merkel ist nicht Heinrich VIII und die
Motive waren ehrenwert, aber dennoch muss man bemüht sein, Gesetz
und politische Handlung in Einklang zu bringen.
Das ist eine jahrtausendealte Tradition und wenn der König sich selbst
daran halten muss, dann darf wohl in einer Demokratie da nicht
nachstehen, wo die Regierung unbestritten eine Herrschaft auf
Zeit inne hat, aber sich in dieser Zeit erst recht an
Gesetz und Ordnung halten muss. Dieses wird als Vorzug der
Demokratie doch immer gepriesen?
Das ist ein zentrales Element, welches in der Gewaltenteilung als
unabänderbares Element in der Verfassung zum Ausdruck kommt.
Dieses bestreitet nun die AFD und die haben bestimmt das nicht ohne Absprache mit führenden Juristen gemacht.
Wäre jetzt ein Vertrag oder Gesetz vorhanden, welches durch den
Bundestag gegangen ist, vom Bundespräsidenten unterschrieben worden und
im Bundesgesetzblatt erschienen, dann hätte die Bundesregierung
unzweifelhaft dieses auf den Tisch gelegt und die AFD des
"Hochverrates" beschuldigt - Verzeihung, bei Heinrich dem VIII wurden
dann Ehefrauen und kritische Menschen als Hochverräter gerichtet, weil
sie gegen das Recht verstießen, welches gegen jeden Menschen, den
Ehefrauen von Heinrich VIII und Mitglieder des Parlaments verhängt
wurde - heute würde man das eher Verleumdung nennen, wenn jemand sich
nicht auf Tatsachenbehauptungen stützt...
Wie dem auch sei: Es darf nicht der Zweifel bestehen, dass Frau
Bundeskanzlerin Merkel sich als Bundeskanzlerin über das Gesetz stellte
und rechtlos handelte - gerade das aber behauptet die AFD in ihrer
Strafanzeige.
Ich bin weder Anwalt, Richter noch habe ich Zugriff auf vollständige Informationen, worauf sich die Bundeskanzlerin beruft.
Ich finde aber, dass diese Frage - auch in Hinblick auf
zukünftige Entscheidungen, doch vom Bundesverfassungsgericht und nicht
vom Strafgericht aufgearbeitet werden sollte, da es um eine Kernfrage
der Demokratie geht.
Der Bundeskanzler muss kein Mitglied des Bundestages sein - Beispiel:
Herr Kiesinger, untersteht also nicht immer der Immunität der
Abgeordneten des Grundgesetzes.
Die Richtlinien des Bundeskanzlers sind wiederum eher schwammig formuliert.
Also mein Vorwurf: Warum machte sich das Parlament nicht die Mühe,
irgendein "Dokument" auszustellen, welches das Strafrecht ein wenig
außer Kraft setzt?
Warum beschloss die Bundeskanzlerin in einer "Nachtentscheidung"
die Einreise und legte das dann scheinbar dem Parlament und der
Öffentlichkeit dar, so wie man es aus der Strafanzeige der AFD
entnehmen kann?
"Nacht und Nebelaktionen" sind irgendwo ein demokratisch fragwürdiges
Vorgehen...War das Parlament also wirklich vorher nicht eingeweiht?
Weiterhin beklagt ja die AFD, dass seit dieser Zeit die gesamte
Flüchtlingspolitik (welches ich als ungehemmte Einwanderung tituliere)
seit diesem Zeitpunkt läuft.
O. K., jetzt wurde im Parlament ja die Transitzonenregelung auf
demokratischen Wege beschlossen, aber der Zeitraum davor - wo waren da
die Übergangsregelungen, die in einem demokratischen Prozess
unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung etwas
regelten - das ist mir eben nicht bekannt und vielleicht liege
ich ja auch falsch, dann erkläre es mir ein weiserer Mensch...
Ein normaler Bürger, der aus christlichen Mitleid zwei Flüchtlinge in
seinem PKW mitnahm, weil er vielleicht gerade aus dem Urlaub kam, war
also ein Schleuser, aber wenn der Flüchtling zu Fuß ankam, dann nur ein
singulärer Straftäter nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 95
Aufenthaltsgesetz), aber da ein Mensch laut Aussage der Befürworter des
ungehemmten Zustroms eher ein erwünschter Neubürger ist, denn
nach deren Auffassung kann ein Mensch ja auch nicht illegal hier sein,
welches dann irgendwo auch eine bewusste Lüge ist...
Nun gilt auch ein Rückwirkungsverbot von Gesetzen, d. h. , das solange
Menschen in dieses Chaos einreisen, ist die jetzige Rechtslage gültig.
Tut mir leid, aber das bezeichne ich, wenn ich mit meiner
Interpretation richtig liegen sollte, als Schlechtleistung in der
Regierungsarbeit.
Denn das ganze wäre doch eindeutig rechtmäßig, wenn Frau
Bundeskanzlerin Dr. Merkel eine Richtlinie gesetzt hätte und dieses auf
demokratischen Weg im Rahmen der Gesetzgebung im Geiste der
parlamentarischen Ordnung auf den regulären Rechtsweg gebracht worden
wäre..., also drehen wir uns im Kreis und kommen wieder zurück zur
AFD-Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin, die auf einem erschreckend
niedrigen Niveau genau dasselbe ausdrückt, welches ich auf
Verfassungs-Niveau bringe und nun dieselbe Frage stellen muss:
Darf der Bundeskanzler sich über das Recht stellen? Ist der Rechtsweg
gedeckt? Dublin II wurde als Vertrag eindeutig gebrochen. Also gegen
geltendes Recht verstoßen. Europäische Regelungen liegen laut
Rechtspyramide über dem GG. Die Bundesregierung ist verpflichtet sich
auch an unangenehme Verträge zu halten, wie es Ungarn ja auch total im
Einklang mit den Verträgen machte - die waren zur Grenzsicherung als
Staat in der Peripherie verdonnert und werden dafür verhöhnt.
Recht braucht dem Unrecht aber nicht zu weichen, während Rechtlosigkeit
und Vertragsbruch faktisch das Spielfeld der Befürworter einer
ungehemmten Eiwanderung sind.
Egal wie gut diese Menschen meinen zu handeln: Ihr seid scheinbar die Outlaws und Vertragsbrecher!
Es gibt hier nur wenige Antworten zur Alternative:
a) ich habe unrecht, dass ganze ist durch Verträge oder Gesetz gedeckt,
dann bitte ich inständig um Verzeihung und bin für eine Strafanzeige
gegen die AFD im Gegenzug - zwar nicht wegen Hochverrat, sondern wegen
Verleumdung.
b) Meine Zweifel sind berechtigt, dann kann die Bundesregierung sich
entscheiden, ob Sie das vor dem Strafgericht ausmacht oder die Anzeige
wegen Immunität niederschlägt, welches eine demokratische Niederlage
wäre, da Sie dann zugibt, dass die Bundeskanzlerin sich über das Recht
stellte.
c) die Bundesregierung beruft sich nach meiner Auffassung auf fehlende
Zuständigkeit des Strafgerichtes und erklärt, dass es sich um
verfassungsrechtliche Fragen handelt, wo nun einmal das
Bundesverfassungsgericht zuständig wäre.
d) um das vollständig zu klären, müsste dann aber auch in der
Konsequenz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das kann die
AFD nicht, aber ich finde, dass die Allgemeinheit ein Recht darauf hat
zu wissen, ob sich die Bundeskanzlerin über geltendes Recht gestellt
hat.
Ich bin erbost, weil durch unverantwortliches Handeln diese
Bundesregierung den Rechtsstaat und die Verfassung kompromittiert und
ich stehe nun mal keiner Partei, sondern der Verfassung bei.
---
"Entschuldigung, ich wählte letzte mal eine demokratische Partei, aber..."
Es ist zur Zeit leider unmöglich etwas gegen den Flüchtlingssturm zu
sagen ohne vorher zu betonen, dass man selbst entweder einen
ausländischen Freund hat oder eine demokratische Partei wählte oder ?, um nicht als Rechtspopulist verschriehen zu werden.
Das ist ein untragbarer Zustand, wo eine große Koalition gegen
Strafgesetzbuch und Grundgesetz regiert und oppositionelle fast unisono
mit staatsrechtlich verfassungsfeindlichen Kräften in einen Topf wirft.
Der Gesetzgeber und das Grundgesetz sah vor der nicht rechtlich
legitimierten Grenzöffnung der Bundesregierung sehr wohl vor, dass das
Asylrecht nicht das Grundgesetz außer Kraft setzt.
Im Art. 16 a GG Abs. 2 wurde eingdeutig geschrieben:
2) Auf
Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der
Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1
zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können
aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen
eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Auch wenn der 16a 5 eine Sonderregelung beinhaltet, die auf
völkerrechtliche erträge beruht, ist das Handeln der Bundesregierung
als fragwürdig anzusehen.
Der Geist dieser Ausführungen beinhaltet im Klartext, dass
das Staatsvolk nicht der willkürlichen Einwanderung ausgesetzt ist,
sondern im Gegenteil ein Schutzmechanismus eingebaut ist und die
Aussage sämtlicher Parteien im Parlament , dass es ein
uneingeschränktes Recht auf Asyl gibt, eine Lüge ist.
Ich wiederhole mich nur ungern: Es gibt eine Gewaltenteilung in
Deutschland und die klassische Staatslehre spricht von den Elementen:
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.
Die Staatsgewalt versagte die letzten Monate kläglich und aus den
Handlungen geht nicht hervor, dass das Staatsgebiet und und Staatsvolk
ausreichend vor einer ungehemmten Zuwanderung beschützt wurde.
Dafür wird aber die Staatsgewalt vom Staatsvolk auch gewählt: um
das Staatsgebiet zu schützen - auch gegen eine unregulierte Zuwanderung.
Eine Staatsgewalt, die die Grundprinzipien der Verfassung bricht,
handelt gegen die grundlegenen Begriffe der Staatslehre und
Gewaltenteilung und verliert aus demokratischer Sicht die Legitimation.
Im Gegenteil: Es wird krampfhaft versucht, in einen anderen Staat
(Türkei), dessen moralische Intigrität anzweifelbar ist,
Exexkutivmaßnahmen gegen Zahlungen in Milliardenhöhe in Zukunft
anzuwerben, um die eigene Unfähigkeit, geeignete Maßnahmen
(Grenzzäune) zu treffen, zu umgehen.
Nachtrag: Dieses ist ein weiteres Vergehen gegen den Vertrag von Lissabon, also europäisches Recht und die deutsche Verfassung.
Denn Legislatve, Exekutive und Judikative sind untrennbare Teile eines
europäischen Staatswesens aus dem Lissabonner Vertrag oder im Falle
dessen Versagens - aus welchen Gründen auch immer - Aufgabe der
Exekutive der Bundesrepublik Deutschland.
Die Staatsrechtlehre besagt, dass Deutschland ein Staatsgebiert
besitzt, welches einen festen Bestand an Staatsvolk hat (nach dem
staatsbürgergesetz...) und dieses eindeutig durch die Staatsgewalt
geschützt wird.
Unbestritten ist hiermit auch die Exekutive gemeint, dessen Handeln
juristisch gesehen nur von Personen ausgeführt werden darf, die im
Rahmen des Grenzschutze hoheitlich handeln.
Privatpersonen dürfen hingegen keine Grenzkontrollen, Passeinsicht...durchführen, weil der Staat allein hoheitlich handeln darf.
Frau Bundeskanzlerin Merkel will also nun ein Teil der Exekutive per
Vertrag an die Türkei abtreten, weil weder Europa noch Deutschland in
der Lage zu sein scheinen, hoheitliches Handeln umzusetzen.
Wie arm ist das denn? Jahrausendelang gabe es unzweifelhaft Staaten,
die sich ihrer Grenzen aus eigener Kraft verteidigen konnten und auf
einmal wird öffentlich in Abrede gestellt, dass eine Exekutive eines
Staates hoheitliche Maßnahmen nicht mehr in Europa und Deutschland
durchsetzen kann.
eine Frage: Das Gerichtssystem in Deutschland ist bekanntlich
überlastet. Will Frau Bundeskanzlerin Merkel dann vielleicht einen Teil
der Judikative - wie z. B. das Strafrecht in ein anderes demokratisches
Land verschieben, um dort die Menschen zu verurteilen?
Der Grenzschutz eines Staates oder Verbundes wie Europa ist Teil des
Ausdrucks der Souveränität von Staaten, Teil der Gewaltenlehre der
Demokratie und Teil der Staatenlehre.
Im Grundgesetz steht eindeutig:
Artikel 20 Abs. : "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Nach Artikel 20 GG ist also die Exekutive immer noch ein Bestandteil Deutschlands und nicht der Türkei.
Ein kleines Beispiel: Kurden sind in der
Türkei nicht gerade beliebt. Nehmen wir den worsest Case an und die
Kurden aus den IS-Kampf-Gebieten müssen fliehen und wären in
Deutschland willkommen. Die Türkei ist anderer Meinung und weist die
Kurden ab - mit einem Grenzzaun oder Soldaten, die von Europa bezahlt
und legitimiert wurden...Die Türkei kann doch nicht ernsthaft
Entscheidungsträger werden, wer am europäischen Vorposten vorbeikommt
und in Europa Asyl bekommt? Das ist immer noch unsere Entscheidung, die
an unserer Grenze getroffen werden muss: durch Gesetze vom Parlament,
überprüft vom Gericht und durchgeführt von der Exekutive - eben eine
Kompaktlösung aus einem Guss, darauf müsste eigentlich jeder kommen,
der den Verfassungskern (Grundgesetz) oder die Kultur der Demokratie
des Abendlandes (sprich der Gewaltenteilung kennt) und ich benutze hier
betont den Begriff Abendland - denn im Abendland entstand nun mal die
Gewaltenteilung..., aber man muss sich ja dafür offiziell schämen...
Genaugenommen kennt der unaufhebbare Verfassungskern nicht einmal
Europa, brauch er ja auch nicht, weil nach 16a Abs. 2 GG nur solche
Asylanten aufgenommen werden, die vorher nicht ein sicheres
europäisches Drittland betraten...
Also ist die Lösung über die Türkei mehr als fragwürdig, weil entweder
Europa oder Deutschland sich mit hoheitlichen Fragen beschäftigen
müssten.
Es geht hier um Passeinsicht, Durchsuchung und Abweisung oder Gewährung von Einreise.
Diese Aufgaben sind aber die Aufgabe von Europa oder Deutschland, weil
dort die vollziehende Gewalt vom Staatsvolk (Deutschlands) in Wahlen
und Abstimmungen legitimiert wurden.
Sorry: die hoheitlichen Maßnahmen sind eine Sache des Staates oder
Staatenbundes und dürfen nicht eigenmächtig von der Bundesregierung an
fremde Staaten übertragen werden.
Das ist unwürdig, einen anderen Staat die Überwachung der eigenen
Grenzen zu übertragen, weil man nicht selbst dazu in der Lage zu sein
scheint: Staatsgrenzen zu sichern ist Aufgabe von Deutschland oder
Europa: Seid ihr dazu nicht fähig, dann habt ihr als Staatsmacht
versagt!
Europa ist quasi zerfallen, jeder Staat handelt nach belieben, eine
Quotenregelung scheint nicht durchsetzbar. Diese Politik bezeichne ich
als gescheitert, wenn von der zugesagten Aufnahme von 100.000
Flüchtlingen in anderen europäischen Staaten gerade einmal zwei bis
drei tausend aufgenommen werden (ich beziehe mich auf die mündlichen
Aussagen in der gestrigen Günther Jauch Sendung am gestrigen Tag).
Ich bekomme als Staatsbürger des Landes Deutschlands immer mehr das
Gefühl, dass die Staatsgewalt außerhalb der Staatenlehre und Verfassung
so wie Gewaltenteilung bewegt und das Staatsvolk in die rechte Ecke
abgedrängt wird.
Egal ob Wörter wie christliches Abendland oder Wir sind das Volk : Ich
soll meine Identität aufgeben und mich einer islamischen Kultur im
eigenen Land anpassen, für das meine Vorfahren seit Jahrhunderten mit
ihrem Leben und dem Christentum einstanden?
Wenn ich als Teil des Staatsvolkes sage, dass das unser Staatsgebiet ist, dann bin ich ein Faschist?
Nein, dass ist die amtierende Staatenlehre, die nicht einen
unbegrenzten Altruismus fordert, sondern im Gegenteil ihren Ausdruck in
den gesetzlichen Regelungen der Verfassung und des Aufenthaltsgesetzes
unter Strafandrohung mündet.
Die AFD, CSU und Gegner einer ungehemmten Einwanderung befinden sich
auf der Seite von Recht und Ordnung. Auf der Seite des Grundgesetzes.
Das gesamte übrige Parlament befindet sich aus verfassungsrechtlicher sicht in einer prekären Situation. Das ist die Wahrheit.
Deshalb empfehle ich inzwischen schon fast aus Überzeugung, dass es im
Parlament einer rechten Alternative Bedarf, die dann auch das
Bundesverfassungsgericht anrufen kann und damit die rechtlichen
Kontrollmechnismen in Bewegung setzt.
Dazu wäre auch meiner Ansicht nach die Bundesregierung oder der
Bundespräsident verpflichtet, da die Entscheidungen einer
rechtlichen
Überprüfung unterzogen werden.
Ich muss leider eingestehen, dass die Strafanzeige der Bundeskanzlerin
zwar unter allem Niveau ist, aber der Missstand besteht und das
Parlament in seiner Funktion versagt hat:
Wir leben in keiner Begeisterungsdemokratie, sondern in einer
parlamentarischen Demokratie und hier hat das Parlament und die
Bundesregierung sich dem Verfassungsrecht und dem Gesetz zu
unterwerfen.
Dieses geschah meiner Ansicht nach nicht ausreichend. Heinrich der VIII
mag ein Tyrann und Rechtsbrecher gewesen sein, aber wenigstens
versuchte er das ungeschriebene Gesetz, dass ein König sich nicht über
das Gesetz erheben darf, zu bewahren.
Damit tat er mehr für das Ansehen in diesem Punkt, als es die Bundesregierung tat und das ist absolut untragbar.
27.10.2015 Legitimierung der Flüchtlingsentscheidung durch Art. 20 (3) GG?
Es ist einschlägig bekannt, dass gegen die Flüchtlinge Strafanzeigen
geschrieben werden, welches für die Befürworter der Einwanderung zu der
Schlussfolgerung führt, dass dieses verfassungswidrig sei, da gegen Völkerrecht verstoßen wird.
Ich wiederum halte die ungehemmte Einreise wegen Art. 16a Abs. 2 GG und
Art 16a Abs. 2 und den Vertrag von Dublin III für grundrechtswidrig.
Fakt ist leider, dass die leidtragenden der Diskussion die
Neuankömmlinge in diesem Land sind, die strafrechtlich im Rahmen der
deutschen Willkommenskultur mit Blumen und einer Strafanzeige empfangen
werden.
Aber das ist leider auch nur wieder die halbe Wahrheit, da die
Bundesregierung es versäumte, eindeutige Regelungen in einem
Gesetzesbeschluss legitimiert durch das Gesetzgebungsverfahren die
Einwanderungswelle flankierend zu begleiten, schwebt nun nach dem
Grundgesetz ein Damoklesschwert über den Köpfen der Asylbewerber. Wer
dieses Bild nicht kennt, der schaue bei Wikipedia nach. Das hat nichts
mit Galgen und Bundesregierung zu tun und eine böswillige
Interpretation, dass ich Flüchtlinge durch das Schwert richten will,
wäre absurd, aber man muss ja heutzutage aufpassen, wenn man Bilder
verwendet.... -:)
Wie dem auch sei: Aus Art. 20 (3) GG ergibt sich das Rückwirkungsverbot, welches auf dieser Webseite hinreichend beschrieben wird.
Und jetzt mein Hinweis für die Befürworter der ungehemmten
Einwanderung, weil ich als Autor dieser Webseite zwar einem ungehemmten
Flüchtlingsansturm skeptisch gegenüberstehe, aber ich nicht will, dass
die letzten Maßnahmen in den Schmutz gezogen werden:
Es gibt zum Rückwirkungsverbot Ausnahmen, wie sie im eben genannten Link sehr gut aufgezählt wurden:
Demnach wird die echte Rückwirkung von Artikel 20 GG und die strafrechtliche über Artikel 103 II GG geprüft.
Das heißt, dass die Strafanzeigen gegen Flüchtlinge in der negativen
Auslegung irreparabel bzw. nicht reparierbar sind. Der Artikel 103 II
GG sagt: "(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Im Umkehrschluss heißt das: Gab es zu einem Zeitpunkt eine Straftat,
dann kann zu einem späteren Zeitpunkt diese nicht für die
Vergangenheit aufgehoben werden. Davon gibt es Ausnahmen, aber davon
später.
Ich teile die Ansicht der Befürworter, dass es mit dem Beginn des
Flüchtlingssturm einen Beschluss des Parlaments hätte geben müssen,
dass die Flüchtlinge nicht "kriminalisiert" werden.
Es gab eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und auch der Art. 16a Abs. 2 GG hätte somit geändert werden können.
Womit wir beim eigentlichen Problem wären, dass es insgesamt keinen
Beschluss vom Parlament gab und somit Art. 16a (2) GG bzw. Der Vertrag
Dublin III die Flüchtlingsebene und Asylproblematik eindeutig regelte,
welches sich im fast wortgleichen Satz widerspiegelt:
"... kann sich nicht berufen, wer aus
einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem
anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über
die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."
Die echte Rückwirkung wird unter Art. 20 III GG geprüft, wie sie es aus den ersten Link entnehmen können.
So, nun genug der Einführung und nun lasse ich die Katze aus dem Sack
und klappere die Ausnahmen ab, die einem Rückwirkungsverbot
entgegenstehen:
Da wäre erstmal die Ausnahme, dass nach Art. 77 GG ein Gesetz gerade in
Bearbeitung ist und der Bürger sich darauf verlassen können musste.
Ich bezeichne das mal als Übergangsfrist von einer Rechtslage zur
anderen. Dieses wäre der Königsweg in einer parlamentarischen
Demokratie, aber es gab keinen Bundestagsbeschluss mit der Öffnung der
Grenzen für Flüchtlinge im Gesetzgebungsverfahren, sondern nur eine
Entscheidung der Bundeskanzlerin, wo heftig applaudiert wurde, aber
doch glatt vergessen wurde, dass irgendwie mit einem Gesetz rechtlich
abzudecken...
Dementsprechend gab es auch keine formellen Fehler im Gesetz, dass man nachträglich das Gesetz per se kippen könnte -:)
Auch begünstigt eine Neuregelung den Bürger nicht ausschließlich, denn
dass ist doch mit Enteignungen von Wohnraum, unkalkulierbaren
Mehrkosten des Steuerzahlers verbunden...
Nun könnte man sich auf eine verworrene Rechtslage (BVerfGE 45, 142 ) oder zwingende Gründe für das Allgemeinwohl berufen.
Nun kommt aber das eigentliche Problem: Bis zum heutigen Tage sieht
sich die Bundesregierung weder berufen meine Ausführungen wahrzunehmen,
noch im Nachhinein ein Gesetz zu erlassen, um den Fehler zu reparieren,
welches unzweifelhaft nach dieser letzten Ausführung möglich gewesen
ist.
Die Bundesregierung verpasst also gerade die Chance, die gesamten
Maßnahmen verfassungsgemäß in Einklang zu bringen und meint, dass Sie
ohne ein Gesetz durch diese Sache durchkommt.
Warum mache ich darauf aufmerksam?
Liebe Bundesregierung, ihr habt noch die Chance das ganze in einen
verfassungsrechtlichen Rahmen zu quetschen und alle meine mühsamen
Ausführungen gehen dann den Bach runter - inklusive der
Strafrechtsanzeigen der AFD, weil in einer verworrenen Zeit dem
Gesetzgeber scheinbar das zusteht. Dann müsst ihr jetzt handeln, weil
das Zeitfenster immer schmaler wird.
Irgendwann stehen nur die "rechtlosen Handlungen" singulär da und die Auswirkungen seien hier kurz beschrieben:
Die AFD mag die Wahlen nicht gewinnen oder unsere spätere
Bundesregierung werden, ab sie werden vermutlich in das Parlament
einziehen.
Straftaten und vielleicht auch Verfassungsbrüche mögen einer Verjährung
unterliegen, aber noch nicht im Jahre 2017..., d. h., dass die AFD vor
das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 I GG gehen könnte und einmal
über den Aufenthalt der hier angekommenen Flüchtlinge philosophieren
könnte.
Denn nach Art. 16 a GG in Verbindung mit den Strafanzeigen gegen die
Flüchtlinge ist eine Anzweifelung nach einem "Bleiberecht" der
Flüchtlinge dann eine offene Frage, weil der Aufenthalt "illegal"
zustande kam.
Versteht mich nicht falsch, aber liegt ein eindeutiges Gesetz vom
Parlament vor, dann fällt die Klage von Anfang an den Bach runter.
Gibt es aber keinen eindeutigen Beschluss des Parlaments und ein
Gesetz, dann ist rechtstheoretisch der Vertrag von Dublin III, das
Aufenthaltsgesetz und das Grundgesetz geltendes Recht und alle
mündlichen Absprachen bzw. Briefe, Mails... sind im rechtlichen Sinne
nichts wert.
Das die Bundesregierung dann sich schämen muss ist mir ziemlich egal,
aber dass in der Konsequenz dann ein sehr großer Teil der Flüchtlinge
als "Kollateralschaden" im Prinzip sämtliche Ansprüche auf ein Asyl in
Deutschland verliert, weil auch das Bundesverfassungsgericht an Dublin
III und das Grundgesetz gebunden sind, halte ich selbst das für
ziemlich monströs.
Denn dann wird der alte "Rechtszustand" in der Konsequenz
wiederhergestellt werden müssen und dann bleiben/sind die Flüchtlinge
quasi im Extremfall sogar der "Rechtsgegenstand" einer
Abschiebungsdebatte. Recht ist grausam...
Deshalb dieser öffentliche Brandbrief an die Bundesregierung.
Ihr könnt das noch auf eine verfassungsrechtlich saubere Ebene bringen
und jetzt ein Gesetz unmittelbar nachträglich in dieser "verworrenen
Zeit" erlassen oder ihr wartet, bis die AFD im Parlament sitzt und
diese dann Euch genüsslich rechtlich grillt.
Später wird niemand mehr Fragen, warum ihr nicht ein Gesetz erlassen
habt, sondern es steht nur noch der Vorwurf im Raum, dass eine
Regierung ohne Gesetzesgrundlage gegen bestehende Gesetze und Verträge
handelte.
Dieses ist auch der letzte Vorstoß von meiner Seite, wie man die ganze
rechtliche Angelegenheit in einen sauberen Rahmen bringen kann.
Eure Juristen werden schon verstehen, was ich meine und das hier
vorgeschlagene nachträgliche Legitimierungsverfahren stimmt auch mit
dem Geist der Verfassung dann überein.
Ich biete euch eine Chance, wie ihr ohne peinlichen Gang vor das
Verfassungsgericht eine halbwegs saubere Lösung hinkriegt und die
Flüchtlinge nicht einmal unbedingt kriminalisiert werden müssten - in
Zukunft, denn in Vergangenheit ist das auf strafrechtlicher Ebene genau
genommen wieder nach Art. 103 II GG wiederum kaum möglich...
Denn wenn ihr in dieser verworrenen Zeit eben etwas länger braucht, um
das mit Verfassungsrecht und nachrangigen Gesetzen in Einklang zu
bringen, dann kann man der Bundesregierung erstmal keinen Vorwurf
machen, wenn das unmittelbar später repariert wird.
Wenn sich die Bundesregierung hingegen erst zwei Jahre später auf eine
verworrene Zeit beruft, dann fragt man sich schon, wie bis zum Jahr
2017 die Bundesregierung verwirrt sein konnte...
Denkt an die Zukunft, denkt an die Flüchtlinge, die bisher kamen und
macht das sauber, in dem eindeutige Gesetze zum Flüchtlingsstrom
unverzüglich nachträglich erlassen werden.
Das Zeitfenster dafür wird immer schmaler und wenn Ihr jetzt nicht
handelt, dann werden Euch die politischen Sünden der Vergangenheit
einholen.
Ich bin immer noch gegen eine ungeregelte Einwanderung, aber ich will
zumindest versuchen, den Glauben an den Rechtsstaat aufrecht zu erhalten...