Einleitung

Durch die historische Entscheidung der Bundeskanzlerin Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen, kam es zur kuriosen Situation, dass in der Gesetzespyramide nachrangige Gesetzesvorschriften dem politischen Entscheidungen des höchsten Bundesorgans (Bundeskanzleramt, in Vetretung der Bundeskanzler) entgegenstanden.

Die AFD fertigte darauf eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und die ankommenden Flüchtlinge werden nun auch noch entgegen der "Willkommenskultur" angezeigt.

Ist das richtig? Wird in Zukunft die Politik unseres Landes durch das Strafgesetzbuch betrieben?

Ich sage klar nein und begründe dass auch in den folgenden zusammengefassten Artikeln mit einer zur Zeit eher vertretenen Minderheitsposition und ich bin kein Verfassungsrechtler oder Strafrechtler, weshalb man mir bitte Ausrutscher in meiner Interpretation verzeihen möge.

Dennoch halte ich es wichtig, dass im Rahmen der Meinungsbildung meine Auffassung vom Rechtsstaat zu Gehör zu bringen, weil ich nicht in einer Gesellschaft leben möchte, in dem die politischen Entscheidungen vom Strafgesetzbuch, sondern im Rahmen der Richtlinien des Bundeskanzlers , kontrolliert vom Parlament (Bundestag) oder dem Bundesverfassungsgericht (oberstes Organ der Judikative) zu stande kommen.

Alles andere halte ich für unwürdig und Realitätsfern. Weder das BGB noch das StGB dürfen dem Willen der vom Volk legitimierten Vertreter entgegenstehen: Das ist Demokratie.  Das ist die Lehre von den Staatsgewalten . Da kann ich das Strafgesetzbuch nicht zum Maßstab  für die Politik in historischen Entscheidungen machen. Das StGB ist beim besten Willen nicht für die Gestaltung der Politik unseres Landes geschaffen worden.



Unter dieser Prämisse schrieb ich diese folgenden Artikel: 

18.10.2015 "Freispruch erster Klasse"

Wie vielleicht bekannt, schrieb der Vorstand der AFD eine Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin, die natürlich als Kuriosum von mir als historisches Dokument eines eher unwürdigen Politikstils hier archiviert wird (das Dokument wurde veröffentlicht zum Zwecke der Kenntnisnahme und Verbreitung und es ist anzunehmen, dass es aus Scham irgendwann verschwindet - ich mache so etwas selten und gebe natürlich den Originallink weiter).

Weitaus unwürdiger ist, dass wohl ein renommierter Strafrechtsprofessor einklinkt und die Öffentlichkeit  sich in diesem Fall nicht eindeutig hinter die Bundeskanzlerin stellt, auch wenn Bedenkenträger wie ich ein falsches politisches Signal darin sehen  - das Strafgesetzbuch ist nicht die richtige und adäquate Antwort und selbst Herr Lucke, ehemals AFD-Führer distanzierte sich von diesem Pamphlet.

Also, fangen wir einmal an: Selbstverständlich darf sich bekanntlich nicht einmal der König über das Gesetz stellen. Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel noch lange nicht erlaubt, ist dazu sinngemäß der lateinische Spruch.

Also besteht die Frage, ob ein Rechtsbruch vorlag und in wie weit das Strafgesetzbuch  hilfreich bei politischen Entscheidungen ist.  Erst einmal  ist im sogenannten öffentlichen oder Staats-recht eine Lösung zu suchen, welches im sogenannten Verfassungsrecht in der Normenpyramide der Bundesrepublik an oberster Stelle steht.

Asyl ist erstmal im Art. 16 a oder 18 GG ein Bestandteil des Grundgesetzes und bei unberechtigten Veränderungen desselben ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Wenn also jemand in seinem Grundrecht betroffen ist, dann wird eine Verfassungsbeschwerde und nicht etwa Verfassungsklage eingelegt, weil wir uns ja auf einem höheren Niveau als die AFD bewegen.

Die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichtes sind in Artikel 93 GG niedergelegt:

Teilzitat

Art. 93 GG – Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
    1.    über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlass von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

Frau Dr. Merkel ist unbestritten Bundeskanzlerin und Abgeordnete des Bundestages und nebenbei Bundeskanzlerin, also irgendwo ein weibliches Bundesorgan

Artikel 65 GG

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

 § 1

(1) Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der inneren und äußeren Politik. Diese sind für die Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung des Bundeskanzlers einzuholen.
(2) Der Bundeskanzler hat das Recht und die Pflicht, auf die Durchführung der Richtlinien zu achten.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/regierung-und-verfassung-geschaeftsordnung-der-bundesregierung.html

Ich gehe davon aus, dass der Bundesinnenminister und Außenminister bei der Entscheidung von Frau Merkel hinreichend informiert wurden, also der Rechtsweg eingehalten wurde, aber der Rechtsweg wurde sehr unfundiert aus zusammengefügten Zeitungsartikeln zusammengefügt. Dieses hält im bürokratischen Deutschland keiner Prüfung stand, wo eine Ministerialbürokratie akribisch mitschreibt (eigene Einschätzung).

Zudem ist es schwer bis gar nicht überprüfbar, ob nachträglich nicht noch etwas ergänzt wurde...viel Spaß bei der Beweisführung - an der keine Sau interessiert ist.

Frau Merkel traf auf der politischen Ebene eine Entscheidung, die auf einer Absprache (Vertrag) mit dem östereichischen Präsidenten beruhte oder und nicht wie der Bundesvorstand der AFD es böswillig unterstellte:

"In der Folge dieser Gespräche entschieden Frau Merkel und die österreichische Regierung  in der
Nacht vom 4. auf den 5. September2015 , den in Ungarn „festsitzenden Flüchtlingen“ den Grenzübertritt von Ungarn nach Österreich – insoweit eine Entscheidung des österreichischen Bundeskanzlers - sowie den Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland – insoweit eine Entscheidung von Frau Merkel – zu erlauben.
Als direkte Auswirkung dieser Entscheidung von Frau Merkel reisten in den Tagen ab 4. bis ca. 6. September 2015 mehrere 10.000 Personen aus Ungarn nach Deutschland ein. Im weiteren Verlauf bis heute reisten in derselben Art und Weise mehrere 100.000 weitere Personen nach Deutschland ein"
Quelle: o. a. Strafanzeige der AFD.

Den Rechtsexperten der AFD müsste eigentlich bekannt sein, dass die gegenseitigen Willensbekundigungen von Regierungsoberhäuptern auch als Vertrag tituliert werden und keine Einzelentscheidungen wie in der Anzeige formuliert darstellen und dann sollte man sich diesbezüglich unter dem Stichwort völkerrechtliche Verträge auch einmal auf der Metaebene anschauen, was das Grundgesetz dazu in Hinblick auf Asyl dazu sagt:

Art 16 a Absatz 1 und 5

Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Der Artikel 16 a Absatz 5 sagt deutlich, dass die Regelung von 1-4 aufgehoben werden  können und erwähnt dabei sogar ausdrücklich die in Abs. 2 sogenannte Dublin III-Regelung, 

"
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."

Gerade dieser Absatz unterliegt aber dem Absatz 5 und kann deshalb aufgehoben werden.  Nun kann man immer noch kritisieren, dass diese temporäre Aufhebung im Widerspruch zu Dublin III, also einem europäischen Vertrag unterliegt, der natürlich höher angeordnet ist als Einzelverträge zwischen europäischen Staaten.

Hier beschwerte sich auch die europäische Union und versandte eine Mahnung an Deutschland unbekannten Inhalts, der in diese Richtung geht. Aber mit dieser Mahnung wurde weder die Absprache aufgehoben, noch eine Entschädigung verlangt, noch der Vertrag zwischen Deutschland-Österreich und Ungarn angezweifelt oder aufgehoben und eine Rückführung der Flüchtlinge als Konsequenz verlangt.

Mahnung ist angekommen. Konsequenz gleich null, also weiter im politischen Geschäft...   

Das ist absolut zulässig und Deutschland kann im Rahmen der nun herrschenden Zuständigkeit die Flüchtlingsanträge abarbeiten, welches unzweifelhaft vor Ort in Ungarn eben nicht möglich war. Das nennt man innenpolitisch Amtshilfe und daran ist nichts auszusetzen. Und nachdem sie registriert wurden - also in Deutschland - dürfen sie auch hier bleiben und das wiederum ist eine separate Entscheidung auf politischer Ebene...mit Zustimmung der demokratischen Mehrheit im Parlament zu diesem Zeitpunkt und das ist demokratisch nicht angreifbar, oder darf in Zukunft das Strafgesetzbuch  über demokratische Entscheidungen richten?

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Einschub Strafgesetzbuch in Bezug auf Abgeordnete

Das Strafgesetzbuch wurde grundsätzlich nicht zur politischen Entscheidung geschaffen und deshalb sind auch Bundestagsabgeordnete erstmal Immun, welches  im Artikel
46 GG ausreichend beschrieben wird:

Art 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im
Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb
des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages
zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des
folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines
Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede
sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.

Tut mir leid, aber ich kann nicht feststellen, dass der "Strafantrag" an den Bundestag bzw. Bundestagspräsidenten adressiert wurde, sondern an die Staatsanwaltschaft, die eine Vorgangsnummer zurückschicken soll?

Ich glaube, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel auch Mitglid des Bundestages ist...

Im Artikel 18 GG steht dann auch, welche Straftaten unverzeihlich sind:

Art 18 GG

Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit
(Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr
Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.



Natürlich wird Deutschland in Zukunft weiterhin Flüchtlinge ablehnen oder Aufnehmen, aber dieses ist Teil einer politischen Diskussion.

Liebe Mitglieder der AFD: Ihr wollt Flüchtlinge ablehnen, dass will ich auch, aber darf ich einmal warnen, dass eine Ablehnung der Flüchtlinge streng rechtlich gesehen gegen das Grundgesetz verstößt und wenn ihr so auf Recht besteht, dann z. B. Maßnahmen gegen einen ungehemmten Flüchtlingssturm rechtlich unzulässig wären? Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen und wer andere Politiker versucht zu kriminalisieren, setzt einen Tiefschlag.

Ich sage immer im Geiste des Bundesverfassungsgerichtes: Es herrscht eine öffentliche Diskussion über dieses Thema, man kann abwägen, wie viel Flüchtlinge ein Land verträgt, aber wer mit dem Strafgesetzbuch in der Hand Politik machen will, dem fehlt jede demokratische Kultur.

Schaut mal in Artikel 18, der gilt nicht nur für Bundestagsabgeordnete...

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Nach Artikel 32 sind solche Verträge Sache des Bundes. Jetzt kann man noch meckern, dass es Formfehler nach Artikel 59 GG Formfehler gab, diese Begründen jedoch nicht eine Aufhebung des Vertrags.

Verträge sind immer noch nach dem BGB frei gestaltbar und können zur Not eben auch mündlich geschlossen werden, weil ansonsten nach meiner Einschätzung eine  Bundesregierung handlungsunfähig wäre, um adäquat auf eine Krise zu reagieren. Wie gesagt liegen mir auch keine  Informationen  über die  Abschließung des Vertrags vor und deshalb ist eine Beurteilung auch schwer möglich.


Es ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Präsident die Willensbekundigungen schriftlich niederlegten und die Bürokratie wird das dementsprechend auch dokumentiert haben.

Das ist eben Politik und dort werden ständig Verträge geschlossen und geändert und da die AFD nicht im Parlament ist, wäre ich hier mit Anschuldigungen vorsichtig.

Fazit: Frau Bundeskanzlerin Merkel handelte in Ausgestaltung des GG nach ihren Richtlinien und erließ einen humanitären Akt auf Verfassungsebene. Dafür kann Sie nicht belangt werden, da das Verfassungsrecht in der Normenpyramide weitaus höher liegt als das Strafgesetzbuch.

Sie ist ein oberstes Bundesorgan und die Materie des Asylrechts gehört eindeutig zu den Grundrechten dieses Landes. Die Unterstellung, dass der österreichische Präsident, Ungarns  Staatsführung und  Frau Dr. Bundeskanlerin Merkel jeder für sich singuläre  Entscheidungen fällten, ist abstrus.

In der Folge müssten alle eben genannten Personen als Schleuser bzw. Mittäter tituliert werden.

Nach meiner Rechtsauffassung ist dieses eine Verunglimpfung von Verfassungsorganen:

 § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.

Denn Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel wird wider besseres Wissen mit einem Straftäter assoziert (Schleuser), obwohl sie als Bundesorgan in ihrer Zuständigkeit durch Richtlinien  das Grundgesetz auslegte.

Gegen diesen Vorgang kann gern ein Asylbewerber, der sich benachteiligt sieht, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen, aber  die AFD mit dem Strafrecht im Gepäck ist dazu nicht berechtigt - Gottseidank...

Auch über  Formfehler kann in so einer Verfassungsklage  entschieden werden, aber es ist schon eine auffällig  dumme Interpretation wenn ein Strafrechtsprofessor das Strafgesetzbuch über das Verfassungsrecht stellt und das oberste Bundesorgan in der Ausgestaltung des Verfassungsrechtes mit dem Strafgesetzbuch verfolgen will - einem stark nachrangigen Recht.

Meiner Meinung reichen auch mündliche Absprachen zwischen Staatsoberhäuptern für einen völkerrechtlichen Vertrag: Es lag eine Krisensituation in mehreren Staaten vor. Die Regierungsoberhäupter verschiedener Staaten machten eine Lösung und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel stellte unter Applaus dem Bundestag ihre Lösung vor, so dass spätestens an diesem Zeitpunkt eine eindeutige Zustimmung des gesamten Parlaments vorlag - Das Parlament hätte ansonsten adäquat ein konstruktives Misstrauensvotum spontan hervorbringen können oder Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel die Vertrauensfrage stellen können.

Das Parlament war also informiert und selbst bei einer eigenwilligen Entscheidung geht es um einen Formfehler im Zustandekommen eines Gesetzes nach parlamentarischen Regeln - dafür ist aber primär nicht das Strafgesetzbuch, sondern für innerparlamentarische Abläufe der Bundestagspräsident, die parlamentarische Geschäftsordnung oder das Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtseingriffen zuständig.   

Das Grundgesetz sieht im Art. 16a GG ausdrücklich vor, dass Zuständigkeitsregelungen durch völkerrechtliche Verträge geschlossen werden. Ich meine, dass mangelnde Formvorschriften - auch bedingt durch schnelles Handeln in einer politischen Krisensituation - nicht zur Ungültigkeit der Verträge führen.

Das Bundesverfassungsgericht und nicht das Strafgericht ist für die Aufarbeitung politischer Entscheidungen auf Grundlage verfassungsrechtlicher Beschlüsse und Gesetze...zuständig. Frau Bundeskanzlerin Dr Merkel handelte als oberstes Bundesorgan und nicht als Privatperson, die Entscheidung war eine Richtlinie, kein Wilkürakt.
Die Gesetzgebung und Regelungen eines Verfassungsorgans zum Asylrecht unterliegen der Zuständigkeit des Verfassungsrechtes...Das Handeln von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel ist auch nach der Verwaltungslehre "öffentlich", von der Interessentheorie bis zur Subordinationstheorie. Die Ausgestaltung des Asylrechtes ist in Art. 16 a ist auch in Bezug auf die Zuständigkeit hinreichend geregelt.

So, dann lassen wir einmal das Rechts-BlaBla außer betracht und kommen zum moralischen Teil.

Im dritten Reich entledigter man sich seiner Gegner zwar nicht direkt durch das Strafgesetzbuch, aber durch die Anwendung von Gesetze zur Sicherheit und Ordnung, die auf Parlamentarier angewendet wurden.

Ich sehe da ein geistiges Erbe, wenn eine Partei, die noch nicht einmal im Parlament ist, den politischen Gegner versucht in das Gefängnis zu bringen und aus staatlichen Handeln einen Privatzirkus aus Wilkür macht, dann verdient das einen Aufschrei aller Demokraten.

Will die AFD im Parlament dann jeden unter Immunität stehenden Abgeordtneten in Zukunft verklagen?

Jeder der sich für Liberalität, Menschenrechte oder  humanitäre Gesten entscheidet, soll dann wohl im Gefängnis landen?

Am besten dann in Transitzonen verbannt werden, die man kurzfristig als Lager umfrieden kann? Wer andere Menschen aufgrund ihrer Liberalität oder Humanität ins Gefängnis bringen will, spiegelt genau jenen Geist wider, der mit der Kapitulation Deutschlands begraben wurde.

Vielleicht ist meine rechtliche Bewertung in einigen Punkten anfechtbar, aber ich staune, dass nicht entrüstete Verfassungsrechtler sich in dieser Sache zu Wort melden.

Ist Eure Verfassung euch denn so wenig wert? Darf ein Strafrechtsprofessor das Strafgesetzbuch über die Verfassung und die Politik stellen?

Seht ihr denn nicht den Angriff auf die Demokratie? Auf Grundwerte? Auf Menschenrechte? Auf unseren Bundeskanzler?

Wer Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel hier nicht sofort verteidigt, dem werfe ich ein sehr gespaltenes Verständnis zur Demokratie und Verfassung vor und ich bin bestimmt kein Anhänger von der ungehemmten Einwanderungspolitik...

Presse und Medien scheint das zu gefallen, aber habt ihr nicht auch Applaus gegeben und jetzt wo die Stimmung kippt, wird ein humanitärer Akt unisono als falsches Signal gewertet und die Schuldige nun auch an den strafrechtlichen Pranger gestellt und ihr schreit nicht auf?

Im Gegenteil, ihr gebt fragwürdigen Ansichten von "Strafrechtsexperten" ohne Gegendarstellung Spielraum.

Ich war und bin immer noch der Meinung, dass die Aufnahme in der damaligen Situation richtig war. Das waren gerade mal 10.000 Menschen, ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Nun kommen wir nicht weiter, weil Rest-Europa keine Quotenregelung befürwortet  und Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel für einen anderen Politikkurs steht, den ich als gescheitert sehe.

Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und meiner rechtlichen Auffassung nach scheitert der Strafantrag der AFD bereits an der Zuständigkeit, so dass ich für einen Freispruch erster Klasse plädiere, weil ein Freispruch zweiter Klasse (Rückzug auf Immunität der Bundestagsabgeordneten) bereits ein Makel und die Öffnung der Pforte zu einem Politik-Stil wäre, den ich in Deutschland nicht haben will.

Nur mal so eine Frage an die AFD: Was würdet ihr mit oppsitionellen Politikern tun, die das Nest beschmutzen, wenn ihr an der Macht wärt?

Also eine kleine Revidierung: Dann lieber die Lucke-Partei als Protestwahl, wo scheinbar noch ein gewisser Restanstand herrscht...und an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel: Deshalb werde ich kein Anhänger der ungehemmten Einwanderung, aber wenn jemand direkt gegen die Verfassung (Grundgesetz) und seine Organe vorgeht, dann weiß ich genau, wofür ich mich als Demokrat entscheide.

Menschen, die ihre Unterschrift für so ein Pamphlet geben, sind auf moralischer Ebene ein NOGO für Demokraten.

Kleiner Nachtrag

Die Reichsbürger und die AFD...

...sind auf den ersten Blick zwei paar Schuhe, aber von derselben Art. Es geht in beiden Fällen darum zu beweisen, dass der Staat ohne rechtliche Legitimation handelt.

Das ist Argumentation aus Dunkeldeutschland und hat nur ein Ziel: Die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage zu stellen  und den Staat als rechtlos darzustellen.

Sämtliche Grenzbeamte hätten in der Konsequenz des AFD-Vorwurfes rechtswidrig gehandelt und müssten wegen Strafvereitelung im Amte angezeigt werden. Denn jeder Beamte hätte die Verpflichtung, sich nach den Buchstaben des Gesetzes und nicht nach dem Wort und der Dienstanweisung einer "dahergelaufenen Bundeskanzlerin" zu richten.

Das ist ein wenig abstrus und Grenzbeamte stehen nicht unter dem Schutz der Immunität der Abgeordnete. Man sollte wegen der verantwortungslosen Haltung des Professors für Strafrecht, ihm seine Professur entziehen, denn er handelt im Sinne einer Kaste, die den Rechtsstaat und seine Entscheidungen auf demselben Niveau wie die Reichsbürgerbewegung bringt.

Deshalb darf es auch nicht zu einem Freispruch zweiter Klasse kommen.

Wie gesagt, die Zuständigkeit über Richtlinien der Bundeskanzlerin und dessen Umsetzung liegt nach meiner Haltung absolut entweder beim Bundestag, Parlament und bei begründeter Beschwerde der Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht.

Wegen fehlender Verfassungsbeschwerdemöglichkeit der AFD ist auch kein Beschwerdeführer da  und  von alleine  ist kein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichtes vorgesehen. 

Wie ein Gesetz oder Vertrag dort zu stande kommt, ist erst einmal Sache der Bundesregierung und falls dann immer noch Bedenken vorliegen des Bundestagspräsidenten, der im ungünstigsten Fall die Bundeskanzlerin rügen könnte wegen eventueller Nichtbeachtung von Formvorschriften.

Wie sagte Herr Ex-Bundeskanzler Schröder doch gleich: Entscheidend ist was hinten bei raus kommt und das war die Dienstanweisung für Grenzschutzbeamte, die Flüchtlinge aufzunehmen und nicht abzuweisen.

Anmerkung: Die Reichsbürgerbewegung ist eine Sammelbewegung, die sich heute aus überwiegend rechten Gedankengut  zusammensetzt.  Reichsbürgerbewegung wie deren geistigen Kinder in Varianten höhlen nach meiner Ansicht das Rechtsvertrauen in den deutschen Staat aus und gehören meiner Ansicht nach für verboten erklärt.

Hier leben Menschen in Pseudo-Realitäten, die mit dem realen Handeln nichts zu tun haben.


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21.10.2015 Noch ein Wort zur Strafanzeige gegen Frau Merkel wegen Schleusung

Am 18.10.2015 eruierte ich dieses Thema bereits und kam zum Schluss, dass eben manchmal gilt: Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel nicht gestattet.

Heißt das, dass  Frau Bundeskanzlerin Merkel über dem Recht steht - Mitnichten!

Mythologisch gesehen ist die sogenannte Tafelrunde von König Arthur Vorbild.  Dort saß der König mit den Rittern am Tisch und  es wurden die Leitlinien der Politik festgelegt.

Die Legitimation war zwar keine Wahl, aber es geht jetzt einmal um die Regierungsform.  Die Einhaltung der Gesetze vom König wurde am runden Tisch überprüft und nicht vor den Gerichten, wo das Volk verurteilt wurde.

Ja, deshalb konnte der König immer noch verurteilt werden, aber nur von den Menschen, die an der Tafelrunde saßen. Niemals saß der König im Knast mit Schwerverbrechern. Er war aber verpflichtet sich an Recht zu halten.

Heute haben wir ein Parlament, einen Bundestagspräsidenten, einen Bundesrat und  ein Bundesverfassungsgericht.  Die Abgeordneten  sind ausdrücklich außerhalb  des Strafgesetzbuches angesiedelt, es sei denn, der Bundestagspräsident hebt die Immunität auf.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass private Verfehlungen weiterhin geahndet werden können, also sich der Parlamentarier über das geltende Recht erhebt.

Dann gibt es für politische Entscheidungen das Parlament, welches den Bundeskanzler absetzen kann, wenn er anfängt willkürlich zu entscheiden und ein konstruktives Misstrauensvotum stellen kann, wenn der Bundeskanzler anfängt, nach Gutdünken zu entscheiden und sich willkürlich über das Gesetz erhebt. Der Bundeskanzler ist nebenbei oberster Chef der Exekutive, seine Weisungen sind erstmal für die Exekutive bindend, es sei denn, dass er erkennbar gegen das Grundgesetz und Art. 1-20 GG vorgeht, also der Menschenwürde und dem Staatsaufbau.

Aber selbst dann ist ziviler ungehorsam nur angesagt, wenn nicht das Bundesverfassungsgericht und der Rest des Bundestages nicht mehr handlungsfähig ist. Man kann dann remonstrieren....oder in der Endkonsequenz Widerstand leisten: da muss aber die Bundesrepublik schon am Boden liegen...unwahrscheinlich...

Ansonsten kann die Opposition nach Art. 93 GG auch gerne Gesetze oder Regelungen angehen, in dem Sie vor das Bundesverfassungsgericht geht.

Auch der Bundestagspräsident kann sich darüber aufregen, wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten wird.

Diese Regelungen garantieren zusammengefasst im Staatsrecht, dass eine Willkürherrschaft nicht entsteht und selbst der Bundeskanzler muss sich dem Spruch seiner Tafelrunde unterwerfen, weil ein konstruktives Misstrauensvotum mit dem Spruch: Der König ist tot, es lebe der König gleichzusetzen ist.

Das Strafrecht hingegen wurde geschaffen, um einen Unrechtsgehalt zu verurteilen. Das Strafgesetzbuch heranzuziehen, um auf eine Situation hinzuweisen, wo nachrangiges Recht gegen die politische Handlung widerspricht, halte ich für legitim, aber deshalb darf ein Strafrichter noch lange nicht unsere Regierung verurteilen.

Mag es Formfehler im Zustandekommen eines Gesetzes oder  bei der Umsetzung von Richtlinien der Kanzlerin gegeben haben, so ist der Strafrichter erstmal nicht zuständig, sondern das Verfassungsgericht, der Bundestagspräsident...Das Strafrecht ist nicht befähigt am Gesetzgebungsverfahren und der Umsetzung von Gesetzen beteiligt zu werden.

Das ist auch sinnig: Beispiel: Bundeskanzlerin erlässt Verbot der AFD als verfassungswidrige Partei. Dann geht es erstmal vor das Bundesverfassungsgericht in Form einer Beschwerde von der AFD und nicht vor das Strafgericht wegen "Verfolgung unschuldiger".
Da der Vorstand der AFD  natürlich dann vor das Strafgericht gehen würde, müsste der  Antrag eben an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet werden...

Selbst wenn die AFD dann rehablitiert werden würde, dann würde die Bundesregierung nicht ins Gefängnis kommen, sondern der Gesetzentwurf in der Mülltonne landen...

Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und ich kann zwar fordern, dass gegen den IS ein Krieg geführt wird, aber beschließen kann das nur die Bundesregierung.

Es gibt eben Rechte, die ich durch die Wahl übertrug und dann gilt sehr wohl der Spruch: Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Esel nicht gestattet!

Das ist auch wichtig, denn wenn der Gesetzgeber sich wörtlich am StGB orientieren würde, dann gäbe es keine Weiterentwicklung des Strafrechts.

Wo kein Kläger, da keine Klage ist der zweite Spruch: Und hier meine ich ausdrücklich, dass es die Pflicht des Parlaments, des Bundestagspräsidenten und des Bundesverfassungsgerichtes ist zu überprüfen, ob Gesetze und Weisungen gemäß unserer Verfassung zustande kamen und ob sie das Gesetz unerträglich beugten.

Nun hat weder das Parlament noch der Bundestagspräsident, dem die Entscheidung der Bundeskanzlerin unmittelbar vorgelegt wurde, noch die Opposition es für nötig befunden, die Entscheidung der Bundeskanzlerin anzugreifen, noch wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Es ist in parlamentarischen Demokratie nun einmal nicht vorgesehen, das dann subsidiär das  Strafrecht greift und jeder Esel  eine Klage  über eine Regierungsentscheidung anfechten darf. Genau sowenig könnte man mit dem BGB oder anderen subsidiären Gesetzen wie  das Asylgesetz Entscheidungen auf der Metaebene angreifen.

Es gibt nur eine Ausnahme: Ein in seinen Grundrechten betroffener Bürger könnte gegen Willkür des Staates vorgehen - das ist die einzige verfassungsrechtliche Ausnahme und das nicht um das Parlament oder die Bundeskanzlerin anzuzeigen und ins Gefängnis zu bringen: Nein, nur zur Prüfung seines Falles und das Bundesverfassungsgericht kann dann die Bundesregierung anweisen, das entsprechende Gesetz abzuändern, aber die daran Beteiligten Abgeordneten werden dann auch immer straffrei bleiben.

Aber selbst dieses geht nur bei Grundrechten und wenn ich nicht in meinen Grundrechten betroffen bin, dann kann ich überhaupt nichts mehr sagen: Dann kann ich demonstrieren, bei der nächsten Wahl meiner stimme einer anderen Partei geben oder wütende Artikel wie diesen im Rahmen der freien Meinungsäußerung schreiben.

Die Strafanzeige der AFD beruht auf böswilligen Unterstellungen: Frau Bundeskanzlerin Dr Merkel habe demnach als Privatperson eine wilkürliche Entscheidung getroffen.

Aber sie ist nun einmal oberstes Bundesorgan, sie hat Richtlinienkompetenz und ist im Rahmen ihrer Exekutivfunktion auch befugt Weisungen zu geben.

Ich vertrete die Ansicht, dass das erstmal reicht, um in völkerrechtlichen Verträgen schnell mal zu handeln und sich dann unverzüglich die Legitimation vom Parlament zu verschaffen.

Diese Meinung kann man auch gerne verfassungsrechtlich in Form einer Verfassungsbeschwerde aufarbeiten, aber das ist im besten Fall ein verfassungsrechtliches Problem und kein  strafrechtliches,  weil politische öffentliche Handlungen  nicht dem Strafrecht unterliegen.

Ich sehe aber, um ehrlich zu sein, dafür keinen Bedarf.

Das ist meine Auffassung von Staatsmacht. Die Person des Bundeskanzlers vor den Strafgerichtshof für eine politische zu bringen, ist abstrus.

Hätte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel zwei Asylanten im Kofferraum über die Grenze geschmuggelt, dann würde ich zustimmen, weil sie eindeutig als Privatperson sich über das geltende Recht gestellt hätte.

Mal angenommen der Fall eines Krieges oder Kathastrophe: Dann wird vielleicht auch nicht so schnell irgendein Beschluss zustandekommen.
Dann werden Entscheidungen getroffen und so schnell wie möglich das legitimiert - Die Bundesregierung muss eine gewisse Flexibilität haben und wenn es nötig werden sollte, dann kann man die Geschäftsordnung diesbezüglich ändern und wenn dann die Opposition meint, dass die Rechte des Bundeskanzlers dadurch unnötig groß werden, kann dass die Opposition in Form einer Verfassungsbeschwerde gern vom Bundesverfassungsgericht klären lassen, aber nicht vom Strafgerichtshof.

So bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass das Demokratieverständnis von der AFD und einem Strafrechtsprofessor anzweifelbar sind, die scheinbar  keine Ahnung von  Zuständigkeitsregeln haben und weltfremde  Rechtsauffassungen im Mikrokosmos des Strafgesetzbuches oder Asylverfahrensgesetzes propagieren.

Wer eine Politik des Strafgesetzbuches will, kann gerne dann die AFD wählen. Ich ziehe da lieber Parteien vor, die sich  am Grundgesetz, der Gewaltenteilung und der Humanität orientieren... 

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23.10.2015 Über die staatliche Willkommenskultur

Noch vor kurzer Zeit skandierten die Befürworter, dass ein Mensch nicht illegal sein kann  und damit beschworen  Sie etwas, welches  sich nun auf  der strafrechtlichen ebene niederschlägt.

"Laut Gesetz besitzen die nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge keinen gültigen Aufenthaltstitel, erläuterte der Sprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer."

Deshalb wird nun nach § 95 Aufenthaltsgesetz scheinbar gegen jeden Flüchtling ermittelt.

Ich muss zugeben: Als ich in den letzten Tagen die Bundesregierung mit Enthusiasmus verteidigte, übersah ich geflissentlich, dass die Flüchtlinge natürlich auch Gesetz und Ordnung unterliegen - also auch den niederrangigen Gesetzen.

Ich sprach zwar aus, dass in der Folge die Grenzbeamten sich ansonsten einer Strafvereitelung im Amte schuldig machen würden, ging aber davon aus, dass die  Aufforderung der Bundeskanzlerin  zu Einreise auch dieses strafrechtlich irgendwie abdeckte.

In diesem Fall muss ich ein wenig zurückrudern, denn wenn  Frau Bundeskanzlerin Merkel zur ungehemmten Einreise aufruft  und die Menschen dann hier kriminalisiert werden,  dann hat das natürlich eine andere Dimension.

Das heißt jetzt nicht, dass ich das Strafgesetzbuch befürworte, sondern wie immer eine unkonventionelle Lösung parat habe:

Es muss einen Musterprozess eines angezeigten Asylanten vor dem Bundesverfassungsgericht geben, damit die unselige Kriminalisierung von Gästen hier aufhört.

Das möglichst mit einem Eilantrag. Fakultativ die Bundesregierung  - die eben auch das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. 

Es muss geklärt werden, ob eine Bundeskanzlerin eben teilweise im Rahmen einer politischen Entscheidung auch Teile des Strafrechts aufheben kann, so dass weder die Bundeskanzlerin, noch die eingeladenen Menschen kriminalisiert werden können.

Für den Rechtsstaat ist das wichtig, weil wir sonst noch jahrelang sinnlose Diskussionen haben. Entweder man setzt einen Weg konsequent durch oder die Bundeskanzlerin knickt jetzt ein und muss sich den Vorwurf einhandeln, dass Sie gegen das Gesetz gehandelt hat.

Das wiederum halte ich für schädlich für die Demokraie und ich denke, dass sich das Bundesverfassungsgericht meiner Denkweise anschließen wird, weil man beim Bundesverfassungsgericht doch auf einem anderen Niveau entscheidet.

Ich schrieb diesbezüglich zwei E-Mails an das Bundeskanzleramt, wo man sich wahrscheinlich über meine Ausführungen totlacht und den Brief unter vP oder verwirrte Person ablegt: Hier der Text der zweiten E-Mail

"Wie ich es aus der Presse entnahm, werden laut § 95 Aufenthaltsgesetz nun Strafanzeigen gegen Flüchtlinge geschrieben.
Ich halte nach wie vor das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 GG für die Strafanzeige der Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt als Bundesorgan zuständig und nicht das Strafgesetzbuch.
Es kann aber auch nicht sein, dass Flüchtlinge entgegen der politischen Aufforderung zur Einwanderung nach dem StGB abgeurteilt werden.

Deshalb halte ich eine Verfassungsbeschwerde von der CDU für geboten, um zu klären, ob entgegen des politischen Willens auf Grund der Entscheidung im Rahmen der Verfassung der Bundeskanzler, Flüchtlinge oder Staatsdiener angezeigt werden dürfen.

Es ist wichtig der Bevölkerung das Gefühl zu geben, dass dem Recht und Ordnung über das Verfassungsrecht genüge getan wurde.
Hinzu kommt, dass das Strafgesetzbuch nicht zum Maßstab für politische Entscheidungen hochstilisiert wird, sondern das Grundgesetz in der Gesetzespyramide oben steht.

Deshalb würde ich den einmaligen Fall vom Bundesverfassungsgericht über eine initiierte Verfassungsbeschwerde betreff der Strafanzeigen gegen Flüchtlinge abklären lassen, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass das Handeln der Bundesregierung rechtlos ist.
Schlimmstenfalls kommt es zu einer Rüge, welches aber immer noch besser ist, als vor Strafgerichten einen Freispruch der Bundeskanzlerin wegen Immunität und einen rechtswidrigen Zustand für die Flüchtlinge zu belassen.

Der eingeschlagene Weg war richtig und das Bundesverfassungsgericht wird im Sinne der Demokratie mitspielen. Offensiv sein und die Meinung vertreten ist besser, als dem Strafrecht die Politik zu überlassen.
In so einem Staat will ich nicht leben, wo das Verfassungsrecht vom Strafrecht diktiert wird.

Dieses ist der letzte Hinweis. Entschuldigen Sie meine Aufdringlichkeit - ich mache mir ernsthaft sorgen."

E-Mail des Autors an das Bundeskanzleramt.

Es ist schon wieder so eine Schizophrenie, dass ich als Gegner der ungehemmten Einwanderung  mich  für  die Politik der Bundesregierung einsetze, aber  ich finde, dass man in diesem Punkt  klar Stellung beziehen muss: Entweder ich halte  die Bundesregierung und ihr Handeln für rechtlos , bringe die Bundeskanzlerin vor  das Strafgericht und kriminalisiere  die Flüchtlinge als "Willkommensgruß" (welches meiner Ansicht nicht der Ausdruck einer Willkommenskultur ist) oder  ich stelle mich hinter den Rechtsstaat und die Verfassung, sowie deren obersten Organen  und sage, dass  der Bundeskanzler politische Entscheidungen unter Beachtung  der Verfassung  sehr wohl in einer historischen Ausnahmesituation  berechtigt ist,  auch gegen das Strafgesetzbuch , welches in der Gesetzespyramide nachrangiges Recht ist,  humanitäre und Maßnahmen zur Bevölkerungspolitik zu treffen.

Umgekehrt wäre auch eine europäische Quotenregelung ja dann gegen das Grundgesetz, welches ja keine "Quotenregelung" kennt.

Auch Mauern und Grenzen wären im Gegenzug dann nicht möglich.

Keine Panik, noch ist der Rechtsstaat Deutschland nicht verloren, aber auf die Dauer wird meiner Ansicht nach ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht auch in staatsrechtlicher Sicht unumgänglich, da die bisherige Gesetzeslage weder Grenzen, Mauern, Quotenregelungen, ungehemmte Zuwanderung hergibt.

Deshalb wird meiner Ansicht nach aber Mitnichten alles illegal, aber die Auslegung der Verfassung und des Strafgesetzbuches gehören auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichtes, da Befürworter wie Gegner gleichermaßen in einer rechtlichen Grauzone agieren.

Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil zu Demonstrationen in Heidenau, dass

"
"...Aufgrund der Geschehnisse der jüngeren Zeit und der aktuellen Medienberichterstattung kommt der Stadt Heidenau für das derzeit politisch intensiv diskutierte Thema des Umgangs mit Flüchtlingen in Deutschland und Europa besondere Bedeutung zu. Das für viele Bürgerinnen und Bürger von Erwerbstätigkeit freie Wochenende ist oftmals die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung durch ein „Sich-Versammeln“ zu beteiligen und im Wortsinne „Stellung zu beziehen. Insoweit gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG das Recht, selbst zu bestimmen, wann und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll und ob man an dieser teilzunehmen gedenkt...."" Quelle Bundesverfassungsgericht 62/2015

Natürlich gilt das "Stellung beziehen" für den Bürger, wie für die Politik.

Die Politik macht dieses im Parlament, der Bürger auf der Straße.

Das Bundesverfassungsgericht sieht also auch den Primat der Politik und das gilt für Befürworter und den zur Zeit nicht nach meiner Ansicht ausreichend vorhanden Vertretern der Gegner einer ungehemmten Zuwanderung.

Beide Seiten haben zur Zeit vom Gesetz her ein Problem:

1. Die Befürworter, weil das Strafgesetzbuch zur Zeit sich hinderlich auswirkt. Auch eine Quotenregelung wäre grundgesetzlich hinderlich.
Auch die Transitzonen - also die Auslagerung aus dem Rechtsraum, ist meiner Ansicht nach eher eine Schummelpackung, denn die Gegner  einer ungehemmten Zuwanderung werden das eher als Unterlaufen des Strafgesetzbuches bzw. des Aufenthaltsgesetzes werten.

2. Die Gegner: Denn Mauern, Grenzen und ? sind nach dem Grundgesetz eher anzweifelbar, weil es bisher eine ungehemmte Zuwanderung in diesen Dimensionen bisher noch nicht gab und es zwar logisch ist, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden müssen, aber dann Grenzzäune bis in die Türkei auszulagern, weil es das europäische Recht und deutsche Recht nicht hergeben kann, ist doch wohl auch keine Lösung.

Gemäß den Überlegungen des Bundesverfassungsgerichtes soll aber dieses Thema politisch geregelt werden, aber wenn die Rechtslage es nicht hergibt, dann würde es zu einem politischen Stillstand kommen und es wäre nicht logisch zu fordern, dass man politisch Stellung bezieht, aber dann absolut keine politischen Entscheidungen getroffen werden können, weil die bestehende Gesetzeslage sämtliche Entscheidungsmöglichkeiten blockiert.

Dieser gordische Knoten kann meiner Meinung nur durchschlagen werden, wenn Parlament (Gesetzgeber), Bundesregierung (Exekutive) und Bundesverfassungsgericht (Judikative), also alle Gewalten des Staates in einem Konsens die Flüchtlingsfrage zur politischen Diskussion freigeben und im Rahmen der Gleichbehandlung Gegner und Befürworter dieses Thema politisch aufarbeiten können.

Die Zustimmung der Justiz wäre meiner Ansicht nur durch eine initiierte Verfassungsbeschwerde erreichbar, welches z. B. durch die ankommenden Flüchtlinge und deren Kriminalisierung durchaus auch ein politisches Thema ist, weil es doch unfassbar ist, dass im Rahmen einer politischen Willkommenskultur Menschen mit dem Strafgesetzbuch empfangen werden, das geht so nicht!

Fazit

Das Thema Flüchtlinge darf keine heilige Kuh werden, welche von den Verfechtern des Strafgesetzbuches geschlachtet wird. Andererseits ist es fraglich, wie viel Flüchtlinge Deutschland aufnehmen kann.

Damit diese Frage vorurteilsfrei geklärt werden kann und der Rechtsstaat nicht zum Willkürstaat ohne Recht und Ordnung mutiert, muss die heilige Kuh auf dem Altar der Verfassung und Politik gelegt werden und dann kann über die nächste Wahl entschieden werden, wie es weiter geht, also ob die nun nicht mehr heilige Kuh geschlachtet wird oder Sie auf der Weide Deutschland wie jede andere deutsche Kuh in Deutschland auch weitergrasen darf.

Historische Ereignisse erfordern historische Maßnahmen, aber dann bitte im Konsens  mit den drei Gewalten unseres Staates unter Zustimmung oder Ablehnung der Bevölkerung in der Wahl, wo dann ein demokratischer Mehrheitsentscheid der Bevölkerung zu diesem Reizthema stattfindet.

Ich denke, dass Bedenkenträger wie Befürworter sich nicht gegen eine demokratische Entscheidung sträuben werden, wenn beide Seiten Rechtssicherheit haben.

Das ist besser, als wenn mit Transitzonen Recht umgangen wird oder der Eindruck entsteht, dass die Bundesregierung rechtlos handelt.

Im übrigen sind Verfassungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit durchaus erlaubt. Auch der Art. 16a GG wurde in den Absätzen 2-5 schon geändert. Im Abs. 2 konkret mit der unseligen Formulierung von Dublin III, dass Asylbewerber, die bereits an einem anderen Land aufgenommen  worden sind, keinen Anspruch auf Asyl haben.

Das würde heißen, dass die Gegner eines ungehemmten Asyls im Prinzip sogar die besseren Karten haben, weil ein nachrangiges Gesetz dann Maßnahmen zur Abschiebung in ein anderes sicheres Land legitimiert sind. So gesehen bekommen die Befürworter durch meine Auffassung  sogar einseitig erst einmal eine bessere Rechtsposition.

Da stehen wir demokratischen Gegner einer ungehemmten Flüchtlingspolitik darüber, weil die Diskussion und der Kampf doch bitte schön politisch und nicht mit dem Strafgesetzbuch und seinen Nebengesetzen geführt werden sollte.

Das gehört zu einem guten Diskussionsstil und alles andere ist unwürdig.


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25.10.2015 Der König darf nicht über dem Recht stehen..

In den letzten Artikeln zur Flüchtlingskrise zweifelte ich die Richtigkeit an, ob das Strafgericht  der richtige Ort für die Aufarbeitung von politischen Entscheidungen sei.

Dann bleiben zumindest aber auf der verfassungsrechtlichen Ebene der Zweifel bestehen, ob die "Entscheidung" der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingskrise auf verfassungsrechtlicher Ebene wirklich gedeckt sind.

Herr Gauweiler bestätigte gestern bei Günther Jauch meine Ausführungen und sagte sinngemäß: "Es liegt kein Beschluss des Parlament vor. Es liegt ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor". Endlich, der Bann ist gebrochen.

Nun nehme ich die Anzeige der AFD gegen die Bundeskanzlerin und  die absurde  Situation, dass scheinbar alle ankommenden Flüchtlinge  erstmal laut dem Aufenthaltsgesetz  Opfer einer Strafanzeige  werden, welches mit einer Willkommenskultur doch eigentlich  nicht vereinbar ist, als Indiz dafür, dass scheinbar die Politik sich über das geltende Recht stellt und ich nicht erkennen kann, dass ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde, welches die Handlungen legitimiert.

Im Gegenteil, laut Gesetz sind nach dem Legalitätsprinzip die Staatsdiener scheinbar verpflichtet, sich an Gesetz und Ordnung zu halten, während die Bundeskanzlerin Sie zur Begehung dieser Straftat in das Land einlädt.

Das hinterlässt bei mir ein ungutes Gefühl.

Gehen wir doch einmal in der kulturellen Geschichte zur Zeit Heinrich des VIII zurück: Grob gesagt durfte sich der König ohne Zustimmung des Parlamentes nicht scheiden lassen und das berühmte "non possemus" der katholischen Kirche führte dann dazu, dass Heinrich der VIII am Endes aus der katholischen Kirche austrat und sich als Oberhaupt der Kirche einsetzte.

Er berief sich dabei nebenbei auf kanonisches Recht, um seine erste Frau abzusägen.

Sie können das alles bei Wikipedia nachlesen, mir geht es nur um die Problematik: Der König ist an Recht und Ordnung gebunden. Um diesen Grundsatz Geltung zu verschaffen, manipulierte er, suchte Rechtslücken und schuf am Ende ein neues Gesetz  - wen stört es, dass er eigentlich Anne Bohleyn geheim bereits ende Januar 1533 geheim heiratete und das hinterher vom neuen Bischof drei Monate später legitimiert wurde:

Ein klarer Rechtsbruch, aber mal davon abgesehen: Der König bemühte sich zumindest den Eindruck zu erhalten, dass der König selbst sich nicht gegen das Gesetz von Kirche und Staat versündigt.

Klar, Frau Bundeskanzlerin Merkel ist nicht Heinrich VIII und die Motive waren ehrenwert, aber dennoch muss man bemüht sein, Gesetz  und  politische Handlung in Einklang zu bringen.

Das ist eine jahrtausendealte Tradition und wenn der König sich selbst daran halten muss, dann darf wohl in einer Demokratie da nicht nachstehen, wo die Regierung unbestritten eine Herrschaft auf Zeit  inne hat, aber sich in dieser Zeit  erst recht an Gesetz und  Ordnung halten muss. Dieses wird als Vorzug der Demokratie doch immer gepriesen?

Das ist ein zentrales Element, welches in der Gewaltenteilung  als unabänderbares Element in der Verfassung  zum Ausdruck kommt.

Dieses bestreitet nun die AFD und die haben bestimmt das nicht ohne Absprache mit führenden Juristen gemacht.

Wäre jetzt ein Vertrag oder Gesetz vorhanden, welches durch den Bundestag gegangen ist, vom Bundespräsidenten unterschrieben worden und im Bundesgesetzblatt erschienen, dann hätte die Bundesregierung unzweifelhaft dieses auf den Tisch gelegt und die AFD des "Hochverrates" beschuldigt - Verzeihung, bei Heinrich dem VIII wurden dann Ehefrauen und kritische Menschen als Hochverräter gerichtet, weil sie gegen das Recht verstießen, welches gegen jeden Menschen, den Ehefrauen von Heinrich VIII und Mitglieder des Parlaments verhängt wurde - heute würde man das eher Verleumdung nennen, wenn jemand sich nicht auf Tatsachenbehauptungen stützt...

Wie dem auch sei: Es darf nicht der Zweifel bestehen, dass Frau Bundeskanzlerin Merkel sich als Bundeskanzlerin über das Gesetz stellte und rechtlos handelte - gerade das aber behauptet die AFD in ihrer Strafanzeige.

Ich bin weder Anwalt, Richter noch habe ich Zugriff auf vollständige Informationen, worauf sich die Bundeskanzlerin beruft.

Ich finde aber, dass diese Frage - auch in  Hinblick auf zukünftige Entscheidungen, doch vom Bundesverfassungsgericht und nicht vom Strafgericht aufgearbeitet werden sollte, da es um eine Kernfrage der Demokratie geht.

Der Bundeskanzler muss kein Mitglied des Bundestages sein - Beispiel: Herr Kiesinger, untersteht also nicht immer der Immunität  der Abgeordneten des Grundgesetzes.

Die Richtlinien des Bundeskanzlers sind wiederum eher schwammig formuliert.

Also mein Vorwurf: Warum machte sich das Parlament nicht die Mühe, irgendein "Dokument" auszustellen, welches das Strafrecht ein wenig außer Kraft setzt?

Warum beschloss die Bundeskanzlerin in einer "Nachtentscheidung"  die Einreise und legte das dann scheinbar dem Parlament und der Öffentlichkeit dar, so wie man es aus der Strafanzeige der AFD entnehmen kann?

"Nacht und Nebelaktionen" sind irgendwo ein demokratisch fragwürdiges Vorgehen...War das Parlament also wirklich vorher nicht eingeweiht?

Weiterhin beklagt ja die AFD, dass seit dieser Zeit die gesamte Flüchtlingspolitik (welches ich als ungehemmte Einwanderung tituliere) seit diesem Zeitpunkt läuft.

O. K., jetzt wurde im Parlament ja die Transitzonenregelung auf demokratischen Wege beschlossen, aber der Zeitraum davor - wo waren da die Übergangsregelungen, die in einem demokratischen Prozess  unter  Berücksichtigung der Geschäftsordnung  etwas regelten  - das ist mir eben nicht bekannt und vielleicht liege ich ja auch falsch, dann erkläre es mir ein weiserer Mensch...

Ein normaler Bürger, der aus christlichen Mitleid zwei Flüchtlinge in seinem PKW mitnahm, weil er vielleicht gerade aus dem Urlaub kam, war also ein Schleuser, aber wenn der Flüchtling zu Fuß ankam, dann nur ein singulärer Straftäter nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 95 Aufenthaltsgesetz), aber da ein Mensch laut Aussage der Befürworter des ungehemmten  Zustroms eher ein erwünschter Neubürger ist, denn nach deren Auffassung kann ein Mensch ja auch nicht illegal hier sein, welches dann irgendwo auch eine bewusste Lüge ist...

Nun gilt auch ein Rückwirkungsverbot von Gesetzen, d. h. , das solange Menschen in dieses Chaos einreisen, ist die jetzige Rechtslage gültig.

Tut mir leid, aber das bezeichne ich, wenn ich mit meiner Interpretation richtig liegen sollte, als Schlechtleistung in der Regierungsarbeit.

Denn das ganze wäre doch eindeutig rechtmäßig, wenn Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel eine Richtlinie gesetzt hätte und dieses auf demokratischen Weg im Rahmen der Gesetzgebung im Geiste der parlamentarischen Ordnung auf den regulären Rechtsweg gebracht worden wäre..., also drehen wir uns im Kreis und kommen wieder zurück zur AFD-Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin, die auf einem erschreckend niedrigen Niveau genau dasselbe ausdrückt, welches ich auf Verfassungs-Niveau bringe und nun dieselbe Frage stellen muss:

Darf der Bundeskanzler sich über das Recht stellen? Ist der Rechtsweg gedeckt? Dublin II wurde als Vertrag eindeutig gebrochen. Also gegen geltendes Recht verstoßen. Europäische Regelungen liegen laut Rechtspyramide über dem GG. Die Bundesregierung ist verpflichtet sich auch an unangenehme Verträge zu halten, wie es Ungarn ja auch total im Einklang mit den Verträgen machte - die waren zur Grenzsicherung als Staat in der Peripherie verdonnert und werden dafür verhöhnt.

Recht braucht dem Unrecht aber nicht zu weichen, während Rechtlosigkeit und Vertragsbruch faktisch das Spielfeld der Befürworter einer ungehemmten Eiwanderung sind.

Egal wie gut diese Menschen meinen zu handeln: Ihr seid scheinbar die Outlaws und Vertragsbrecher!

Es gibt hier nur wenige Antworten zur Alternative:

a) ich habe unrecht, dass ganze ist durch Verträge oder Gesetz gedeckt, dann bitte ich inständig um Verzeihung und bin für eine Strafanzeige gegen die AFD im Gegenzug - zwar nicht wegen Hochverrat, sondern wegen Verleumdung.

b) Meine Zweifel sind berechtigt, dann kann die Bundesregierung sich entscheiden, ob Sie das vor dem Strafgericht ausmacht oder die Anzeige wegen Immunität niederschlägt, welches eine demokratische Niederlage wäre, da Sie dann zugibt, dass die Bundeskanzlerin sich über das Recht stellte.

c) die Bundesregierung beruft sich nach meiner Auffassung auf fehlende Zuständigkeit des Strafgerichtes und erklärt, dass es sich um verfassungsrechtliche Fragen handelt, wo nun einmal das Bundesverfassungsgericht zuständig wäre.

d) um das vollständig zu klären, müsste dann aber auch in der Konsequenz das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das kann die AFD nicht, aber ich finde, dass die Allgemeinheit ein Recht darauf hat zu wissen, ob sich die Bundeskanzlerin über geltendes Recht gestellt hat.

Ich bin erbost, weil durch unverantwortliches Handeln diese Bundesregierung den Rechtsstaat und die Verfassung kompromittiert und ich stehe nun mal keiner Partei, sondern der Verfassung bei.

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"Entschuldigung, ich wählte letzte mal eine demokratische Partei, aber..."

Es ist zur Zeit leider unmöglich etwas gegen den Flüchtlingssturm zu sagen ohne vorher zu betonen, dass man selbst entweder einen ausländischen Freund hat oder eine demokratische Partei wählte oder ?, um nicht als Rechtspopulist verschriehen zu werden.

Das ist ein untragbarer Zustand, wo eine große Koalition gegen Strafgesetzbuch und Grundgesetz regiert und oppositionelle fast unisono mit staatsrechtlich verfassungsfeindlichen Kräften in einen Topf wirft.

Der Gesetzgeber und das Grundgesetz sah vor der nicht rechtlich legitimierten Grenzöffnung der Bundesregierung sehr wohl vor, dass das Asylrecht nicht das Grundgesetz außer Kraft setzt.

Im Art. 16 a GG Abs. 2 wurde eingdeutig geschrieben:

2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Auch wenn der 16a 5 eine Sonderregelung beinhaltet, die auf völkerrechtliche erträge beruht, ist das Handeln der Bundesregierung als fragwürdig anzusehen.

Der Geist dieser Ausführungen beinhaltet im Klartext, dass das Staatsvolk nicht der willkürlichen Einwanderung ausgesetzt ist, sondern im Gegenteil ein Schutzmechanismus eingebaut ist und die Aussage sämtlicher  Parteien im Parlament , dass es ein uneingeschränktes Recht auf Asyl gibt, eine Lüge ist.

Ich wiederhole mich nur ungern: Es gibt eine Gewaltenteilung in Deutschland und die klassische Staatslehre  spricht von den Elementen:

Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

Die Staatsgewalt versagte die letzten Monate kläglich und aus den Handlungen geht nicht hervor, dass das Staatsgebiet und und Staatsvolk ausreichend vor einer ungehemmten Zuwanderung beschützt wurde.

Dafür wird aber die Staatsgewalt vom Staatsvolk auch gewählt: um das Staatsgebiet zu schützen - auch gegen eine unregulierte Zuwanderung.

Eine Staatsgewalt, die die Grundprinzipien der Verfassung bricht, handelt gegen die grundlegenen Begriffe der Staatslehre und Gewaltenteilung und verliert aus demokratischer Sicht die Legitimation.

Im Gegenteil: Es wird krampfhaft versucht, in einen anderen Staat  (Türkei), dessen moralische Intigrität anzweifelbar ist,  Exexkutivmaßnahmen gegen Zahlungen  in Milliardenhöhe in Zukunft  anzuwerben, um die eigene Unfähigkeit, geeignete Maßnahmen (Grenzzäune)  zu treffen, zu umgehen.

Nachtrag: Dieses ist ein weiteres Vergehen gegen den Vertrag von Lissabon, also europäisches Recht und die deutsche Verfassung.
Denn Legislatve, Exekutive und Judikative sind untrennbare Teile eines europäischen Staatswesens aus dem Lissabonner Vertrag  oder  im Falle dessen Versagens - aus welchen Gründen auch immer - Aufgabe der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland.

Die Staatsrechtlehre besagt, dass Deutschland ein Staatsgebiert besitzt, welches einen festen Bestand an Staatsvolk hat (nach dem staatsbürgergesetz...) und dieses eindeutig durch die Staatsgewalt geschützt wird.

Unbestritten ist hiermit auch die Exekutive gemeint, dessen Handeln juristisch gesehen nur von Personen ausgeführt werden darf, die im Rahmen des Grenzschutze hoheitlich handeln.

Privatpersonen dürfen hingegen keine Grenzkontrollen, Passeinsicht...durchführen, weil der Staat allein hoheitlich handeln darf.

Frau Bundeskanzlerin Merkel will also nun ein Teil der Exekutive per Vertrag an die Türkei abtreten, weil weder Europa noch Deutschland in der Lage zu sein scheinen, hoheitliches Handeln umzusetzen.

Wie arm ist das denn? Jahrausendelang gabe es unzweifelhaft Staaten, die sich ihrer Grenzen aus eigener Kraft verteidigen konnten und auf einmal wird öffentlich in Abrede gestellt, dass eine Exekutive eines Staates hoheitliche Maßnahmen nicht mehr in Europa und Deutschland durchsetzen kann.

eine Frage: Das Gerichtssystem in Deutschland ist bekanntlich überlastet. Will Frau Bundeskanzlerin Merkel dann vielleicht einen Teil der Judikative - wie z. B. das Strafrecht in ein anderes demokratisches Land verschieben, um dort die Menschen zu verurteilen?

Der Grenzschutz eines Staates oder Verbundes wie Europa ist Teil des Ausdrucks der Souveränität von Staaten, Teil der Gewaltenlehre der Demokratie und Teil der Staatenlehre.

Im Grundgesetz steht eindeutig:

Artikel 20 Abs. : "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Nach Artikel 20 GG ist also die Exekutive immer noch ein Bestandteil Deutschlands und nicht der Türkei.

Ein kleines Beispiel: Kurden sind in der Türkei nicht gerade beliebt. Nehmen wir den worsest Case an und die Kurden aus den IS-Kampf-Gebieten müssen fliehen und wären in Deutschland willkommen. Die Türkei ist anderer Meinung und weist die Kurden ab - mit einem Grenzzaun oder Soldaten, die von Europa bezahlt und legitimiert wurden...Die Türkei kann doch nicht ernsthaft Entscheidungsträger werden, wer am europäischen Vorposten vorbeikommt und in Europa Asyl bekommt? Das ist immer noch unsere Entscheidung, die an unserer Grenze getroffen werden muss: durch Gesetze vom  Parlament, überprüft vom Gericht und durchgeführt von der Exekutive - eben eine Kompaktlösung aus einem Guss, darauf müsste eigentlich jeder kommen, der den Verfassungskern (Grundgesetz) oder die Kultur der Demokratie des Abendlandes (sprich der Gewaltenteilung kennt) und ich benutze hier betont den Begriff Abendland - denn im Abendland entstand nun mal die Gewaltenteilung..., aber man muss sich ja dafür offiziell schämen...

Genaugenommen kennt der unaufhebbare Verfassungskern nicht einmal Europa, brauch er ja auch nicht, weil nach 16a Abs. 2 GG nur solche Asylanten aufgenommen werden, die vorher nicht ein sicheres europäisches Drittland betraten...

Also ist die Lösung über die Türkei mehr als fragwürdig, weil entweder Europa oder Deutschland sich mit hoheitlichen Fragen beschäftigen müssten.

Es geht hier um Passeinsicht, Durchsuchung und Abweisung oder Gewährung von Einreise.

Diese Aufgaben sind aber die Aufgabe von Europa oder Deutschland, weil dort die vollziehende Gewalt vom Staatsvolk (Deutschlands) in Wahlen und Abstimmungen legitimiert wurden.

Sorry: die hoheitlichen Maßnahmen sind eine Sache des Staates oder Staatenbundes und dürfen nicht eigenmächtig von der Bundesregierung an fremde Staaten übertragen werden.

Das ist unwürdig, einen anderen Staat die Überwachung der eigenen Grenzen zu übertragen, weil man nicht selbst dazu in der Lage zu sein scheint: Staatsgrenzen zu sichern ist Aufgabe von Deutschland oder Europa: Seid ihr dazu nicht fähig, dann habt ihr als Staatsmacht versagt!


Europa ist quasi zerfallen, jeder Staat handelt nach belieben, eine Quotenregelung scheint nicht durchsetzbar. Diese Politik bezeichne ich als gescheitert, wenn von der zugesagten Aufnahme von 100.000 Flüchtlingen in anderen europäischen Staaten gerade einmal zwei bis drei tausend aufgenommen werden (ich beziehe mich auf die mündlichen Aussagen in der gestrigen Günther Jauch Sendung am gestrigen Tag).

Ich bekomme als Staatsbürger des Landes Deutschlands immer mehr das Gefühl, dass die Staatsgewalt außerhalb der Staatenlehre und Verfassung so wie Gewaltenteilung bewegt und das Staatsvolk in die rechte Ecke abgedrängt wird.

Egal ob Wörter wie christliches Abendland oder Wir sind das Volk : Ich soll meine Identität aufgeben und mich einer islamischen Kultur im eigenen Land anpassen,  für das meine Vorfahren seit Jahrhunderten mit ihrem Leben und dem Christentum einstanden?

Wenn ich als Teil des Staatsvolkes sage, dass das unser Staatsgebiet ist, dann bin ich ein Faschist?

Nein, dass ist die amtierende Staatenlehre, die nicht einen unbegrenzten Altruismus fordert, sondern im Gegenteil ihren Ausdruck in den gesetzlichen Regelungen der Verfassung und des Aufenthaltsgesetzes unter Strafandrohung mündet.

Die AFD, CSU und Gegner einer ungehemmten Einwanderung befinden sich auf der Seite von Recht und Ordnung.  Auf der Seite des Grundgesetzes.

Das gesamte übrige Parlament befindet sich aus verfassungsrechtlicher sicht in einer prekären Situation. Das ist die Wahrheit.

Deshalb empfehle ich inzwischen schon fast aus Überzeugung, dass es im Parlament einer rechten Alternative Bedarf, die dann auch das Bundesverfassungsgericht anrufen kann und damit die  rechtlichen Kontrollmechnismen in Bewegung setzt.

Dazu wäre auch meiner Ansicht nach die Bundesregierung oder der Bundespräsident verpflichtet, da die Entscheidungen  einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Ich muss leider eingestehen, dass die Strafanzeige der Bundeskanzlerin zwar unter allem Niveau ist, aber der Missstand besteht und das Parlament in seiner Funktion versagt hat:

Wir leben in keiner Begeisterungsdemokratie, sondern in einer parlamentarischen  Demokratie und hier hat das Parlament und die Bundesregierung sich dem Verfassungsrecht und dem Gesetz zu  unterwerfen.

Dieses geschah meiner Ansicht nach nicht ausreichend. Heinrich der VIII mag ein Tyrann und Rechtsbrecher gewesen sein, aber wenigstens versuchte er das ungeschriebene Gesetz, dass ein König sich nicht über das Gesetz erheben darf, zu bewahren.

Damit tat er mehr für das Ansehen in diesem Punkt, als es die Bundesregierung tat und das ist absolut untragbar.



27.10.2015 Legitimierung der Flüchtlingsentscheidung durch Art. 20 (3) GG?

Es ist einschlägig bekannt, dass gegen die Flüchtlinge Strafanzeigen geschrieben werden, welches für die Befürworter der Einwanderung zu der Schlussfolgerung führt, dass dieses verfassungswidrig sei, da gegen Völkerrecht verstoßen wird.

Ich wiederum halte die ungehemmte Einreise wegen Art. 16a Abs. 2 GG und Art 16a Abs. 2 und den Vertrag von Dublin III für grundrechtswidrig.

Fakt ist leider, dass die leidtragenden der Diskussion die Neuankömmlinge in diesem Land sind, die strafrechtlich im Rahmen der deutschen Willkommenskultur mit Blumen und einer Strafanzeige empfangen werden.

Aber das ist leider auch nur wieder die halbe Wahrheit, da die Bundesregierung es versäumte, eindeutige Regelungen in einem Gesetzesbeschluss legitimiert durch das Gesetzgebungsverfahren  die Einwanderungswelle flankierend zu begleiten, schwebt nun nach dem Grundgesetz ein  Damoklesschwert über den Köpfen der Asylbewerber. Wer dieses Bild nicht kennt, der schaue bei Wikipedia nach. Das hat nichts mit Galgen und Bundesregierung zu tun und eine böswillige Interpretation, dass ich Flüchtlinge durch das Schwert richten will, wäre absurd, aber man muss ja heutzutage aufpassen, wenn man Bilder verwendet.... -:)

Wie dem auch sei: Aus Art. 20 (3) GG ergibt sich das Rückwirkungsverbot, welches auf dieser Webseite hinreichend beschrieben wird.

Und jetzt mein Hinweis für die Befürworter der ungehemmten Einwanderung, weil ich als Autor dieser Webseite zwar einem ungehemmten Flüchtlingsansturm skeptisch gegenüberstehe, aber ich nicht will, dass die letzten Maßnahmen in den Schmutz gezogen werden:

Es gibt zum Rückwirkungsverbot Ausnahmen, wie sie im eben genannten Link sehr gut aufgezählt wurden:

Demnach wird die echte Rückwirkung von Artikel 20 GG und die strafrechtliche über Artikel 103 II GG geprüft.

Das heißt, dass die Strafanzeigen gegen Flüchtlinge in der negativen Auslegung irreparabel bzw. nicht reparierbar sind. Der Artikel 103 II GG sagt: "(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

Im Umkehrschluss heißt das: Gab es zu einem Zeitpunkt eine Straftat,  dann  kann zu einem späteren Zeitpunkt diese nicht für die Vergangenheit aufgehoben werden. Davon gibt es Ausnahmen, aber davon später.

Ich teile die Ansicht der Befürworter, dass es mit dem Beginn des Flüchtlingssturm einen Beschluss des Parlaments hätte geben müssen, dass die Flüchtlinge nicht "kriminalisiert" werden.

Es gab eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und auch der Art. 16a Abs. 2 GG hätte somit geändert werden können.

Womit wir beim eigentlichen Problem wären, dass es insgesamt keinen Beschluss vom Parlament gab und somit Art. 16a (2) GG bzw. Der Vertrag Dublin III die Flüchtlingsebene und Asylproblematik eindeutig regelte, welches sich im fast wortgleichen Satz widerspiegelt:

"... kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist."  

Die echte Rückwirkung wird unter Art. 20 III GG geprüft, wie sie es aus den ersten Link entnehmen können.

So, nun genug der Einführung und nun lasse ich die Katze aus dem Sack und klappere die Ausnahmen ab, die einem Rückwirkungsverbot entgegenstehen:

Da wäre erstmal die Ausnahme, dass nach Art. 77 GG ein Gesetz gerade in Bearbeitung ist und der Bürger sich darauf verlassen können musste.

Ich bezeichne das mal als Übergangsfrist von einer Rechtslage zur anderen. Dieses wäre der Königsweg in einer parlamentarischen Demokratie, aber es gab keinen Bundestagsbeschluss mit der Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge im Gesetzgebungsverfahren, sondern nur eine Entscheidung der Bundeskanzlerin, wo heftig applaudiert wurde, aber doch glatt vergessen wurde, dass irgendwie mit einem Gesetz rechtlich abzudecken...

Dementsprechend gab es auch keine formellen Fehler im Gesetz, dass man nachträglich das Gesetz per se kippen könnte -:)

Auch begünstigt eine Neuregelung den Bürger nicht ausschließlich, denn dass ist doch mit Enteignungen von Wohnraum, unkalkulierbaren Mehrkosten des Steuerzahlers verbunden...

Nun könnte man sich auf eine verworrene Rechtslage (BVerfGE 45, 142 ) oder zwingende Gründe für das Allgemeinwohl berufen.

Nun kommt aber das eigentliche Problem: Bis zum heutigen Tage sieht sich die Bundesregierung weder berufen meine Ausführungen wahrzunehmen, noch im Nachhinein ein Gesetz zu erlassen, um den Fehler zu reparieren, welches unzweifelhaft nach dieser letzten Ausführung möglich gewesen ist.

Die Bundesregierung verpasst also gerade die Chance, die gesamten Maßnahmen verfassungsgemäß in Einklang zu bringen und meint, dass Sie ohne ein Gesetz durch diese Sache durchkommt.

Warum mache ich darauf aufmerksam?

Liebe Bundesregierung, ihr habt noch die Chance das ganze in einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu quetschen und alle meine mühsamen Ausführungen gehen dann den Bach runter - inklusive der Strafrechtsanzeigen der AFD, weil in einer verworrenen Zeit dem Gesetzgeber scheinbar das zusteht. Dann müsst ihr jetzt handeln, weil das Zeitfenster immer schmaler wird.

Irgendwann stehen nur die "rechtlosen Handlungen" singulär da und die Auswirkungen seien hier kurz beschrieben:

Die AFD mag die Wahlen nicht gewinnen oder unsere spätere Bundesregierung werden, ab sie werden vermutlich in das Parlament einziehen.

Straftaten und vielleicht auch Verfassungsbrüche mögen einer Verjährung unterliegen, aber noch nicht im Jahre 2017..., d. h., dass die AFD vor das Bundesverfassungsgericht nach Art. 93 I GG gehen könnte und einmal über den Aufenthalt der hier angekommenen Flüchtlinge philosophieren könnte.

Denn nach Art. 16 a GG in Verbindung mit den Strafanzeigen gegen die Flüchtlinge ist eine Anzweifelung nach einem "Bleiberecht" der Flüchtlinge dann eine offene Frage, weil der Aufenthalt "illegal" zustande kam.

Versteht mich nicht falsch, aber liegt ein eindeutiges Gesetz vom Parlament vor, dann fällt die Klage von Anfang an den Bach runter.

Gibt es aber keinen eindeutigen Beschluss des Parlaments und ein Gesetz, dann ist rechtstheoretisch  der Vertrag von Dublin III, das Aufenthaltsgesetz und das Grundgesetz geltendes Recht und alle mündlichen Absprachen bzw. Briefe, Mails... sind im rechtlichen Sinne nichts wert.

Das die Bundesregierung dann sich schämen muss ist mir ziemlich egal, aber dass in der Konsequenz dann ein sehr großer Teil der Flüchtlinge als "Kollateralschaden" im Prinzip sämtliche Ansprüche auf ein Asyl in Deutschland verliert, weil auch das Bundesverfassungsgericht an Dublin III und das Grundgesetz gebunden sind, halte ich selbst das für ziemlich monströs.

Denn dann wird der alte "Rechtszustand" in der Konsequenz wiederhergestellt werden müssen und dann bleiben/sind die Flüchtlinge quasi im Extremfall sogar der "Rechtsgegenstand" einer Abschiebungsdebatte. Recht ist grausam...

Deshalb dieser öffentliche Brandbrief an die Bundesregierung.

Ihr könnt das noch auf eine verfassungsrechtlich saubere Ebene bringen und jetzt ein Gesetz unmittelbar nachträglich in dieser "verworrenen Zeit" erlassen oder ihr wartet, bis die AFD im Parlament sitzt und diese dann Euch genüsslich rechtlich grillt.

Später wird niemand mehr Fragen, warum ihr nicht ein Gesetz erlassen habt, sondern es steht nur noch der Vorwurf im Raum, dass eine Regierung ohne Gesetzesgrundlage gegen bestehende Gesetze und Verträge handelte.

Dieses ist auch der letzte Vorstoß von meiner Seite, wie man die ganze rechtliche Angelegenheit in einen sauberen Rahmen bringen kann.

Eure Juristen werden schon verstehen, was ich meine und das hier vorgeschlagene nachträgliche Legitimierungsverfahren stimmt auch mit dem Geist der Verfassung dann überein.

Ich biete euch eine Chance, wie ihr ohne peinlichen Gang vor das Verfassungsgericht eine halbwegs saubere Lösung hinkriegt und die Flüchtlinge nicht einmal unbedingt kriminalisiert werden müssten - in Zukunft, denn in Vergangenheit ist das auf strafrechtlicher Ebene genau genommen wieder nach Art. 103 II GG wiederum kaum möglich...

Denn wenn ihr in dieser verworrenen Zeit eben etwas länger braucht, um das mit Verfassungsrecht und nachrangigen Gesetzen in Einklang zu bringen, dann kann man der Bundesregierung erstmal keinen Vorwurf machen, wenn das unmittelbar später repariert wird.

Wenn sich die Bundesregierung hingegen erst zwei Jahre später auf eine verworrene Zeit beruft, dann fragt man sich schon, wie bis zum Jahr 2017 die Bundesregierung verwirrt sein konnte...

Denkt an die Zukunft, denkt an die Flüchtlinge, die bisher kamen und macht  das sauber, in dem  eindeutige Gesetze zum Flüchtlingsstrom unverzüglich nachträglich erlassen werden.

Das Zeitfenster dafür wird immer schmaler und wenn Ihr jetzt nicht handelt, dann werden Euch die politischen Sünden der Vergangenheit einholen.

Ich bin immer noch gegen eine ungeregelte Einwanderung, aber ich will zumindest versuchen, den Glauben an den Rechtsstaat aufrecht zu erhalten...




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