Am Rande sei erwähnt, dass die Arbeitslosenversicherung in der Semantik wahrscheinlich nicht zur Sozialversicherung gehört.„Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte“
– Otto von Bismarck: Gesammelte Werke (Friedrichsruher Ausgabe) 1924/1935, Band 9, S.195/196
Einführung |
Name der
Versicherung |
Beitragssätze
bei
Einführung |
Beitragssätze
2012 in Prozent |
Arbeitgeberanteil in Prozent |
Arbeitnehmeranteil in Prozent |
1883 | Krankenversicherung | 1/3 Arbeitgeber 2/3 Arbeitnehmer | 15,5 |
8,2 |
7,3 |
1884 | Unfallversicherung | komplett vom Arbeitgeber | Umlage nach Gefahrenstufe |
komplett Jahresbeitrag |
|
1889 | Einführung der Rentenversicherung (1981 Umsetzung) | 50:50 | 19,9 |
9,95 |
9,95 |
1927 | Arbeitslosenversicherung | 50:50 - 3 % des Lohns (noch in der Weimarer Republik, damit es hier nicht zu Geschichtsrevisionismus kommt) | 3 % |
1,5 % |
1,5 % |
1995 | Pflegeversicherung | Streichung
Feiertag - außer Sachsen, paritätisch ? |
1,225 % kinderlose |
0,975% | 0,975 % |
Versicherungsbeiträge
insgesamt für die Versicherungen: |
40,35 % bzw. 40,6 % für kinderlose |
20,625 bzw. 20,875 für kinderlose |
19,725 % bzw. 19,725 % für Kinderlose |
I |
II |
III |
IV |
IV mit Faktor |
V |
VI |
ledige verheiratete, deren Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist in eingetragen Lebenspartnerschaft lebende kommt nicht zur Anwendung, wenn II,III,IV erfüllt sind |
Alleinerziehende, bei denen
Voraussetzungen für I vorliegt Verwitwete mit mindestens einem Kind |
Verheiratete Arbeitnehmer, die
nicht andauernd getrennt leben und nicht IV gewählt haben andere Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig Verwitwete 1 Kalenderjahr..., siehe Wiki |
verheiratete Arbeitnehmer, wenn
beide Ehegatten unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht
dauernd getrennt voneinander leben. Wenn der Partner V, kann der andere nicht IV IV / V für Ehepartner mit gleichem Verdienst empfohlen. Ehegatten, die beide beruflich tätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen... |
Ehegatten splitting |
V ist zu erteilen, wenn beide
Ehegatten beantragen, den Ehegatten in Klasse III einzuordnen - lohnt
sich bei stark unterschiedlichen Gehältern |
Für zweites oder anderes
Dienstverhältnis Verursacht höchste Steuerlast |
I |
II |
III |
IV |
IV mit Faktor |
V |
VI |
ledige verheiratete, deren Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist in eingetrager Lebenspartnerschaft lebende kommt nicht zur Anwendung, wenn II,III,IV erfüllt sind |
Alleinerziehende, bei denen
Vorraussetzungen für I vorliegt Verwitwete mit mindestens einem Kind |
Verheiratete Arbeitnehmer, die
nicht andauernd getrennt leben und nicht IV gewählt haben andere Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig Verwitwete 1 Kalenderjahr..., siehe Wiki |
verheiratete Arbeitnehmer, wenn
beide Ehegatten unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht
dauernd getrennt voneinander leben. Wenn der Partner V, kann der andere nicht IV IV / V für Ehepartner mit gleichem Verdienst empfohlen. Ehegatten, die beide beruflich tätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen... |
Ehegatten splitting |
V ist zu erteilen, wenn beide
Ehegatten beantragen, den Ehegatten in Klasse III einzuordnen - lohnt
sich bei stark unterschiedlichen Gehältern |
Für zweites oder anderes
Dienstverhältnis Verursacht höchste Steuerlast |