Die Lehre vom Lohn und Gehalt


Eine Lohntüte bekommen nur noch die wenigsten Menschen, aber die Überweisung auf das Girokonto jeden Monat ist ein mehr oder weniger freudiges Ritual am Monatsanfang oder in der Monatsmitte.

Das Geld auf dem Konto entspricht dem Nettogehalt, dass im  überwiegenden Teil der Gesellschaft fernab vom Durchschnittseinkommen von  3.311,- € Brutto (2011) pro Haushalt liegt.

Ca. 60 % der deutschen liegen wahrscheinlich erheblich unter dem Durchschnittseinkommen  und ca. 30 % im Durchschnitt.

Die restlichen 10 % sorgen für einen hohen Durchschnitt, so wird es in Yahoo-Clever angegeben.

Netto, Brutto, Haushalt, Steuern und Beiträge...Was heißt das eigentlich und wie setzt sich mein verdientes Geld denn nun wirklich zusammen?


Die Abhandlung in PDF-Form (14 Seiten, ca. 195 KB)

Der Inhalt weicht ein wenig ab, ein wenig sachlicher und im wissenschaftlichen Stil...

Inhaltsverzeichnis

Grundkenntnisse
Sozialversicherungsbeiträge
    Geschichte
    Tabelle Beitragssätze, Einführung usw.
    Kritische Betrachtung der Aussagekraft der Tabelle
Abgaben
    Für den Privatmann
    Lohnsteuerklassentabelle
    Ehegattensplitting
    Einkommenssteuertariftabelle
    Kritik an Darstellung der Einkommenssteuertarife in der öffentlichen Diskussion
    Kalte Progression
    aus Sicht der Buchhaltung
Grundzüge der Berechnung des Gehalt

eingebundener Lohnsteuerrechnerrechner zur Berechnung der Lohnsteuer am Ende der Abhandlung
eingebundener Rechner zur Berechnung der Kirchensteuer ebenso


Grundkenntnisse

Definition Lohn und Gehalt

Das Arbeitsentgelt ist die Leistung, in der Regel ein Geldbetrag, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet..
Historisch und umgangssprachlich werden zwei Formen des Entgelts unterschieden:

Quelle Wikipedi

Wikipedia weist jedoch richtig darauf hin, dass diese Unterscheidung in den einzelnen Tarifverträgen vielfach aufgehoben wurde und durch den Begriff des Entgelts (wird mit "t" am Ende geschrieben, weil es  vom Entgelten kommt...) verdrängt wurde.


Das Entgelt setzt sich in der Bundesrepublik Deutschland vollständig aus dem Nettogehalt, Abgaben und Sozialbeiträgen zusammen. Daraus ergibt sich der Bruttolohn oder als Formel

         Bruttolohn= Nettogehalt + Sozialversicherungen + Steuern
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Anmerkungen
+ Kirchensteuern, die im Auftrag  der z. B. katholischen und evangelischen Kirche von den Mitgliedern für diese Kirchen vom Staat eingetrieben werden ("Kirchensteuer")
+ Solidaritätszuschlag ( eigentlich 5 % der Lohnsteuer...)
Nettogehalt kann durch den Betrag der privaten Fürsorge je nach Individuum reduziert sein: Stichwort Riesterrente
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gilt.

Man unterscheidet bei den Lohnnebenkosten zwischen:

Abgaben = Steuern für den Staat

Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge): Hierzu gehören: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld (streitbar, weil es im Grundgesetz neben Sozialversicherungsbeiträgen aufgeführt wird) und als jüngstes Mitglied die Pflegeversicherung, für die ein Feiertag gestrichen wurde.


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Sozialversicherungsbeiträge

Geschichte: Zur Allgemeinbildung gehört bei den Sozialversicherungsbeiträgen, dass die Einführung der Sozialversicherungen von Bismarck 1883 gegen den Widerstand seiner Berater durchgesetzt wurde. Die Begründung von Bismarck sei hier wörtlich von Wikipedia  übernommen:

„Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte“

Otto von Bismarck: Gesammelte Werke (Friedrichsruher Ausgabe) 1924/1935, Band 9, S.195/196

Am Rande sei erwähnt, dass die Arbeitslosenversicherung in der Semantik wahrscheinlich nicht zur Sozialversicherung gehört.

Einführung der Versicherungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung:

Tabelle:
 
Einführung
Name der Versicherung
Beitragssätze
bei
Einführung
Beitragssätze 2012
in Prozent
Arbeitgeberanteil
in Prozent
Arbeitnehmeranteil
in Prozent
1883 Krankenversicherung 1/3 Arbeitgeber 2/3 Arbeitnehmer 15,5
8,2
7,3
1884 Unfallversicherung komplett vom Arbeitgeber Umlage nach Gefahrenstufe
komplett
Jahresbeitrag

1889 Einführung der Rentenversicherung (1981 Umsetzung) 50:50  19,9
9,95
9,95
1927 Arbeitslosenversicherung 50:50 - 3 % des Lohns (noch in der Weimarer Republik, damit es hier nicht zu Geschichtsrevisionismus kommt) 3 %
1,5 %
1,5 %
1995 Pflegeversicherung  Streichung Feiertag - außer Sachsen, paritätisch ?
1,225 % kinderlose
0,975% 0,975 %


Versicherungsbeiträge insgesamt für die Versicherungen:
40,35 %
bzw. 40,6 % für kinderlose
20,625 bzw.
20,875 für
kinderlose
19,725 % bzw.
19,725 % für
Kinderlose
Quelle der Tabelle : Links zu Wikipedia, www.dhm.de

Das soll erstmal genug sein. Beamte, Selbstständige u. a. Kuriositäten werden  hier nicht berücksichtigt.

Was sollten Sie sich bis hierher merken:

Es gibt Versicherungsbeiträge und Abgaben. Arbeitnehmer sind in Deutschland pflichtversichert. Das Versicherungsprinzip geht auf Bismarck zurück. Ca. 40 % ihres Lohns gehen an die Versicherungen.



Kritische Betrachtung der Aussagekraft der Zahlen

Die Zuzahlungen für die Krankenversicherung bewegen sich langsam wieder in Richtung Bismarcks Zeiten - Danke schön für die Einfrierung des Arbeitgeberanteils in der Krankenversicherung! Dann zahlt der Arbeitnehmer von seinem Geld auch noch die 10 € Krankenhausgebühr oder Arztgebühren, die nach der letzten Reform der CDU nun im Jahr 2013 obsolet sind, diverse Zuzahlungen bei Zahnarztbehandlungen...die Prozentzahlen in der Krankenversicherung sind nach Ansicht des Autors geschönte Zahlen - auf die die Politiker dieser Bundesrepublik gerne verweisen.

In der Pflegeversicherung wurde ein Feiertag gestrichen - man spricht über weitere private Absicherung.

In der Rentenversicherung zahlen die Arbeitnehmer privat vom Nettogehalt Geld für die Riesterrente ein - Wo ist bitte die Berücksichtigung in dieser Tabelle, die als überholt betrachtet werden kann und keine Prüfung in der realen politischen Situation  erlaubt.

Was will der Autor dieser Abhandlung mit diesen Aufzählungen sagen?

Diese Zahlen in der Tabelle sind für Arbeitnehmer wenig bis gar nicht aussagekräftig, da Sie die wirklichen Kosten der Arbeitnehmer und Qualität des Leistungsbezugs nicht widerspiegeln. Der Arbeitgeberanteil ist dagegen 100 % transparent.
Es sollte Sie zumindest nachdenklich stimmen, dass Bismarck gegen die Verelendung die Versicherungen einführte, weil es eben keine gesetzlichen Mindestlöhne gab oder heute gibt, die es einem Arbeitnehmer ermöglichen, sich privat abzusichern.

Die Gewerkschaften fordern Lohnerhöhungen, meinen aber immer den Individuallohn! Warum nicht  umgekehrt einmal auf ein paar  Prozentpunkte  in den Tarifverhandlungen  für den Kollektivlohn fordern?  Ach ja, es gibt ja auch keine Solidarität unter den Arbeitnehmern bzw. mit dem Rest der Gesellschaft.

Alle würden übrigens durch solche Forderungen profitieren: Die Arbeitgeber würden die Prozente der Versicherungen drücken, die Versicherungen hätten mehr Geld für Leistungen und die 10 € Krankenkassengebühr könnten abgeschafft werden. Dieses wäre der Einstieg in einen Mindestkollektivlohn - wäre das nicht eine Überlegung wert?

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Abgaben

Die Lohnsteuer ist der zweitgrößte Einnahmeposten aus Steuern in der BRD (Einnahmen von Steuern 2010 insgesamt um die 530,5 Milliarden €). Die Lohnsteuereinnahmen  lagen bei rund 128 Milliarden €. Nur die Umsatzsteuer brachte mit ca. 180 Milliarden dem Staat mehr Geld. Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer.

Gesellschaftliche Einordnung

Nach Art. 106 Abs. 3 und 5 GG stehen die Einnahmen aus der Einkommensteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu. Welche Gebietskörperschaft Anspruch auf die vereinnahmten Steuern erheben kann, regelt das Zerlegungsgesetz.

Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Einkommensteuer (§ 1 Gemeindefinanzreformgesetz). Die übrigen 85 Prozent teilen sich dann hälftig (also je 42,5 %) auf den Bund und die Länder nach Art. 107 Abs. 1 GG. Die Steuerertragshoheit liegt dabei jeweils bei der Gemeinde und dem Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Wikipedia

Für den Privatmann

In ihrem Gehalt verbergen sich Lohnsteuer/Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag (5 % der Lohnsteuer) und Kirchensteuer - die wird hier mal wieder außen vor gelassen.

Der Berechnung der Lohnsteuer geht eine Eingruppierung in eine Lohnsteuerklasse voraus, die sich aus ihrem Familienstatus generiert:

Lohnsteuerklassentabelle

I
II
III
IV
IV
mit Faktor
V
VI
ledige
verheiratete, deren Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist
in eingetragen Lebenspartnerschaft lebende
kommt nicht zur Anwendung, wenn II,III,IV erfüllt sind
Alleinerziehende, bei denen Voraussetzungen für I vorliegt
Verwitwete mit mindestens einem Kind
Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht andauernd getrennt leben und nicht IV gewählt haben
andere Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig
Verwitwete 1 Kalenderjahr..., siehe Wiki
verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt voneinander leben.
Wenn der Partner V, kann der andere nicht IV
IV / V für Ehepartner mit gleichem Verdienst empfohlen. Ehegatten, die beide beruflich tätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen...
Ehegatten splitting
V ist zu erteilen, wenn beide Ehegatten beantragen, den Ehegatten in Klasse III einzuordnen - lohnt sich bei stark unterschiedlichen Gehältern
Für zweites oder anderes Dienstverhältnis
Verursacht höchste Steuerlast
Quelle: unvollständige Zusammenfassung zur groben Orientierung in Tabellenform: ausführlich bei Wikipedia

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Zum Ehegattensplitting

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren kann das zur Berechnung der Einkommenssteuer das zu versteuernde Einkommen addiert werden und hinterher durch zwei geteilt werden. Danach wird die Einkommenssteuer nach dem geltenden Einkommenssteuertarif per Formel oder Tabelle berechnet. Am Ende wird die errechnete Einkommenssteuer verdoppelt.

Profiteure sind Familien, in denen ein Lebenspartner kein Gehalt verdient und sich z. B. der Kindererziehung widmet. In einer Gesellschaft Alleinerziehender und gleichgeschlechtlicher Ehen ist dieses eher eine heilige Kuh der konservativen Kräfte mit mangelnden Realitätsbezug nach Einschätzung des Sternenhimmelstuermers.

Damit haben wir auch einen Prima Übergang zum Einkommenssteuertarif.

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Einkommenssteuertarif

Grob gesagt ist die Besteuerung von Einkommen vom Verdienst nach Zonen (Progressionszonen) gestaffelt, in denen nach Verdiensthöhe mit einem bestimmten Steuersatz gearbeitet wird. Das ganze wird dann in Tabellen niedergeschrieben, die man sich downloaden kann...

Schauen wir uns mal die Progressionszonen an:

Progressionsstufen vereinfacht dargestellt. Excel - Sternenhimmelstuermer.eu
Quelle der Zahlenwerte; Grafik erstellt mit Microsoft Excel

Die Y-Leiste sind Euro. Bei der X-Leiste sehen Sie die einzelnen Stufen.

Bei 0 - 8004 € Einkommen im Jahr sind wir in der sogenannten Nullzone - also keine Steuern. Ab 8005 € in der sogenannten Progressionszone 1 bis 13469 € . In der Progresszionszone 1 entspricht das einem sogenannten Grenzsteuersatz von 14% -24 %

In der Progressionszone 2 liegt der Grenzsteuersatz bei 24% - 42%, bei dem Verdienst von 13469  bis 52881 €.

In der Proportionalzone liegt der Grenzsteuersatz bei 42 - 45 %, bei einem Prozentsatz von 52881 € bis 250 730 €.

Proportionalzone 2 beginnt ab 270 731 €.

Bis hierher sieht das einfach aus. Nur ist dann noch zu berücksichtigen, dass in den Progressionszonen Einteilungen in Progresionsstufen vorliegen - die nach Formeln berechnet werden und in Tabellen ablesbar sind:

Aus den Paragrafen: §§ 32a Abs. 1 und 52 Abs. 41 EStG ergibt sich:

(1)
„(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1.
    bis 8 004 Euro (Grundfreibetrag):
    0;
2.
    von 8 005 Euro bis 13 469 Euro:
    (912,17 • y + 1 400) • y;
3.
    von 13 470 Euro bis 52 881 Euro:
    (228,74 • z + 2 397) • z + 1 038;
4.
    von 52 882 Euro bis 250 730 Euro:
    0,42 • x – 8 172;
5.
    von 250 731 Euro an:
    0,45 • x – 15 694.

3„y“ ist ein Zehntausendstel des 8 004 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. “
(42) und (43) (weggefallen)

  Zitat aus Gesetze im Internet  des Bundesministerium der Justiz Juris

Die ersten Berechnungen mit "Y" und "Z"  bedürfen einer  etwas gesonderten Erklärung, da Sie ohne die Erklärung hier leicht einen Fehler einbauen können:

von 8 005 Euro bis 13 469 Euro gilt die Formel:  (912,17 • y + 1 400) • y; „y“ ist ein Zehntausendstel des 8 004 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Bei 12.004, € im Jahr Einkommen sind das 4000 € über über 8004 €. Davon ein 10.0000 sind 0,4, also sind das 912,17 • 0,4(y) + 1 400) • 0,4(y).

Bei Z in der Zone 2 ist es dasselbe Spiel, nur das hier Z ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens ist.

Bei X ist es hingegen einfach, da hier X einfach für den vollen abgerundeten Betrag des zu versteuernden Einkommens steht.

Nehmen wir an, Sie verdienen 60000 € im Jahr.

Dann gilt für Sie die Formel von 52 882 Euro bis 250 730 €. also 0,42 • x – 8 172. Das x ersetzen wir durch das Einkommen von 60.000 €. Schon können wir mit dem Windowsrechner den fälligen Steuerbetrag errechnen : 17.028 €.

Das heißt, dass Sie bei 60.000 € in Wirklichkeit nur den durchschnittlichen Steuersatz von 28.38 Prozent zahlen! Das sind 17.028 €!

Der Sternenhimmelstuermer rechnete mit dem Onlinerechner von http://www.imacc.de/steuer/einkommensteuer/steuersatz/index.html ein paar Steuersätze aus, die es bei Wikipedia für 2008 und 2009 auch als Tabellenbild im Vergleich mit anderen Ländern wie Schweiz und Österreich gibt.

Dem Sternenhimmelstuermer interessieren dabei natürlich nur die Relationen zwischen reichen und armen Menschen

100.000 € - Grenzsteuer 42 % - reale Durchschnittssteuer: 33,83% - zu zahlende Steuer: 33.827 €
200.000 € - Grenzsteuer 42 % - reale Durchschnittssteuer: 37,91 % - 75.827 €
400.000 € - Grenzsteuersatz: 45 % - reale Durchschnittssteuer: 41,9 % - 164.350 €

Setzen wir dieses Beispiel doch mal in Relation zu einem am unteren Ende verdienenden Menschen. Wir hatten im letzten Beispiel das Gehalt zweimal verdoppelt - das tun wir wieder

10.000 € - 20,37 % - real: 3,15 % 315,00 €
20.000 € - 27,36 % - real: 13,5 % - 2.713 €
40.000 € - 36,8 % - real: 22,52 % - 9.007,00 €
 
Beim propagierten Durchschnittsverdiener von 2700,- € sind es dann 32.400 € im Jahr oder ein Grenzsteuersatz von 33,33 % oder eine Durchschnittssteuer von 19,74 % und damit 6.395 € zu zahlen.


Kritik an Darstellung der Einkommenssteuertarife in der öffentlichen Diskussion

Dieses wiederum bedeutet, dass der Sternenhimmelstuermer das Gejammer um den Steuersatz von 42 % oder 45 % in der Mittelschicht nicht wirklich nachvollziehen kann!

Bei jeder Steuererleichterung für den kleinen Mann wird nach diesem System auch der Großverdiener entlastet. Verwiesen in der öffentlichen Diskussion wird immer auf die Spitzensteuersätze bzw. Grenzsteuersätze, die im Durchschnitt bei vielen Menschen gar nicht erreicht werden, sondern die niedrigen durchschnittlichen Steuersätze.

Viele der unteren Schichten verstehen dieses Prinzip nicht und bemitleiden die arme gebeutelte Mittelschicht...

Genausogut könnte sich die untere Schicht darüber aufregen, dass bei einer Verdopplung des Einkommens das fünffache bzw. dreifache an Steuerbeträgen völlig wird, während sich bei den eher Großverdienern die Steuerbeträge verdoppeln...

Für wen lohnt sich also nicht mehr Leistung?

Dazu müssen Sie folgendes wissen: Ca. 60 % der deutschen liegen wahrscheinlich erheblich unter dem Durchschnitsverdienst. und ca. 30 % im Durchschnitt. Die restlichen 10 % sorgen für einen hohen Durchschnitt, so wird es in Yahoo-Clever angegeben.

Eine Recherche des Autors bezüglich genaurer Angaben über  das statistische Bundesamt  und andere Quellen lief leider ins Leere - es ist zu hoffen, dass die Auswertung der Volkszählung ein wenig mehr Transparenz bringt.



Kalte Progression

Bevor der Sternenhimmelstuermer sich der Buchhaltung und Berechnung des Gehaltes aus Unternehmens- und Arbeitnehmersicht zuwendet, noch ein Wort zur kalten Progression, die sich aus dem Kontext zu den Progressionsstufen zwingend ergibt:

Eine Gehaltserhöhung sollte in der Regel ein freudiges Ereignis sein. Sie steigen aber gleichzeitig innerhalb der Progressionsstufen in den Steuersätzen. Da kann es dann schon Mal passieren, dass Sie eine Gehaltserhöhung von wenigen Euros bereuen, da Sie in die nächste Progressionsstufe vorrücken und ihr Geld durch den höheren Steuersatz aufgefressen wird. Das trifft dann eher die Gruppe 20.000 bis 40.000 €, da dort die Sprünge etwas größer sind...

Das Problem ist seit Urzeiten bekannt - aber wir haben gerade die FDP mit an der Regierung und der Sternenhimmelstuermer kann keine wirkliche Besserung spüren -:)

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Gehalt aus Sicht der Buchhaltung


In der Bilanz eines Unternehmens werden Sie erstmal nur das Eigenkapital finden. Sie müssen schon ein wenig tiefer in die Materie einsteigen.

Visualisierung Kontenabschluss vom Konto Aufwendungen Gehalt über GuV und Eigenkapital mit einer symbolischen Kröte
Quelle : abgeändertes Foto aus dem Film "Die Lehre vom GuV" aus der Buchhaltungstriologie "Yin und Yang der Buchhaltung" vom Sternenhimmelstuermer.eu

Im Konto Eigenkapital auf der Passivseite der Firmenbilanz gibt es das schöne Unterkonto G u V (Gewinne und Verluste). Dieses wiederum hat als Unterkonto  Aufwendungen Gehalt.

Die Personalkosten werden also über das GuV-Konto und dieses über das Eigenkapital abgeschlossen. Das Eigenkapital ist ein Bestandskonto und das GuV und Aufwendungen Gehalt sind Erfolgskonten.

Bei den Buchungssätzen ist zu berücksichtigen, dass Erfolgskonten, die einen Verlust für das Unternehmen darstellen im Soll zu  buchen sind. Dadurch ist der Saldo auf der Habenseite und beim Gewinn und Verlustkonto nach dem Abschluss des Personalkontos auf der  Habenseite des Gewinn und Verlustkontos. Dessen Saldo ist wieder auf der Sollseite und beim Eigenkapital auf der Habenseite. Bei Bestandskonten auf der Passivseite steht ja auch der Verlust im Gegensatz zu Aktivkonten auf der Habenseite.

Wie es einfach zu erkennen ist - alles ist im Lot...

Die Buchungssätze wiederum sind in der Regel:

5012 Aufwendungen Gehalt
an
3791Verbindlichkeiten Steuer
3792 Verbindlichkeiten SV-Beiträge
3793 Nettogehalt

des weiteren
5032 Aufwand SV-Beiträge Arbeitgeber
an
3792 SV-Beiträge

Gehen wir doch einmal die Buchungssätze durch:

Der erste Buchungssatz bezieht sich auf den Arbeitnehmer:

Die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer und das Nettogehalt werden gebucht. Diese sind die Positionen des Arbeitnehmeranteils - also eigentlich ihr Geld, dass der Arbeitgeber freundlicher weise für Sie an die richtigen Stellen weiterleitet. Die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, in denen der Solidarbeitrag enthalten ist, wurden bereits in den vorherigen Kapiteln erläutert.

Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, die gemeinsam mit denen des Arbeitnehmers überwiesen werden.

Am Ende wird das Geld an die entsprechenden Institutionen überwiesen -

Verbindlichkeiten Steuern 3791 an z. B. Bank 1811
3792 an 1811
3793 an 1811

Quelle

Nicht verstanden - keine Sorge, es wird bald einen Film bei you tube darüber geben...

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Grundzüge der Berechnung des Gehaltes

Bei Einstellungen bekommen die Arbeitnehmer meistens das Bruttogehalt genannt, da lohnt es sich doch mal, dass Nettogehalt zu überschlagen:

Bruttolohn= Nettogehalt + Sozialversicherungen + Steuern

also Nettogehalt= Bruttolohn - Sozialversicherungen - Steuern - private Fürsorge

Das Nettogehalt ergibt sich aus dem BGB in Form von Dienstleistungs-, Arbeits- oder Werksverträgen.
In der Regel wurde das Gehalt in einem Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Es besteht in der BRD Tarifautonomie (Art 9 (3) GG: Der Staat mischt sich nicht ein.

Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB.[30] Als sittenwidrig werden Löhne jedenfalls dann betrachtet, wenn sie mindestens ein Drittel unterhalb eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns liegen (Wikipedia).

In der Realität existieren in mehreren Branchen bereits Mindestlöhne, die sich aus Branchenregelungen und tariflichen Verträgen ergaben.

In der Regel profitieren auch Arbeitnehmer von diesen Regelungen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Arbeitnehmerüberlassung und Pflegebranche sind nur zwei Beispiele, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregten.

Die Tarife werden im Arbeitsvertrag auch für Nichtmitglieder der Gewerkschaften freiwillig von Unternehmen angepasst - wodurch viele Arbeitnehmer dazu verleitet werden, nicht Gewerkschaften beizutreten und die Mitgliedsbeiträge zu sparen  - ein kritikürdiges unsoziales Verhalten aus Sicht des Autors dieser Abhandlung.

Sozialversicherungen wurden im oben genannten gleichnamigen Artikel hinreichend erläutert. Als Faustregel liegen Sie mit 40 % ziemlich gut. Bei genauer Berechnung müssen Sie selbstverständlich den KV-Beitragssatz berücksichtigen.


Die Steuern sollten Sie sich aus Lohnsteuertabellen wie z. B. dieser ermitteln - oder einfach einen Onlinerechner bemühen wie am Ende dieser Abhandlung anwenden

Damit Sie so eine Tabelle lesen können, wurden wenige Zeilen aus der  o. a. Steuertabelle zur Demonstration kopiert:

Auszug aus Lohnsteuertabelle zur Demonstration von der Fa. IMACC
Quelle: Auszug aus Monats-Lohnsteuertabelle 2012 , www.imaac.de, zur Erklärung des Verständnisses einer Lohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer in der Demonstration bezieht sich also auf ein Bruttoeinkommen von 2.688,00 € bis 2691,00 €.

Die Steuerklasse ermitteln Sie aus Wikipedia oder der hier aufgeführten verkürzten Tabelle:
 

I
II
III
IV
IV
mit Faktor
V
VI
ledige
verheiratete, deren Ehegatte beschränkt steuerpflichtig ist
in eingetrager Lebenspartnerschaft lebende
kommt nicht zur Anwendung, wenn II,III,IV erfüllt sind
Alleinerziehende, bei denen Vorraussetzungen für I vorliegt
Verwitwete mit mindestens einem Kind
Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht andauernd getrennt leben und nicht IV gewählt haben
andere Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig
Verwitwete 1 Kalenderjahr..., siehe Wiki
verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt voneinander leben.
Wenn der Partner V, kann der andere nicht IV
IV / V für Ehepartner mit gleichem Verdienst empfohlen. Ehegatten, die beide beruflich tätig sind, können die Steuerklasse einmal im Jahr ändern lassen...
Ehegatten splitting
V ist zu erteilen, wenn beide Ehegatten beantragen, den Ehegatten in Klasse III einzuordnen - lohnt sich bei stark unterschiedlichen Gehältern
Für zweites oder anderes Dienstverhältnis
Verursacht höchste Steuerlast

Im nächsten Feld haben Sie bereits die Steuer für kinderlose Menschen, zu der sich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzugesellen. Der "Soli" beträgt 5 % der Steuer.aber eben auch nicht immer und die Kirchensteuer ist selbstverständlich nur für Kirchenmitglieder fällig.

Kinderfreibeträge: Der Staat entlastet Eltern mit Kinderfreibeträgen. „Die Kinder- und Betreuungsfreibeträge werden seit 2006 bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Die Freibeträge wirken sich aber auf die Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags aus.“ Zitat: http://www.imacc.de/steuer/einkommensteuer/kinderfreibetrag/index.html

Fazit

Die hier aufgeführten Punkte dienen als Einstieg in die Berechnung des Gehalts. Googlen Sie unter den Stichwörtern weiter, um sich fundierte Kenntnisse anzueignen. Nehmen Sie Tabellen nicht kritiklos hin, da Tabellen immer einen Teil der Realität ausblenden  und leider auch ein Mittel der Manipulation sind. Sie können gerne auch  zu anderen Schlüssen kommen. These und Antithese sind  Teil einer gesunden Streitkultur. Die Synthese wird wieder zur These oder Antithese  - dieses ist die Lehre von Schopenhauer, die gerade in diesem Bereich Konjunktur erlebt...


Disclaimer

Der eingebunde Lohnsteuerechner auf dieser Seite stammt von der Seite http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/lohnsteuerrechner/index.htmlund ist zur Berechnung der Lohnsteuer. Der Sternenhimmelstuermer hat keine Möglichkeit auf den Code oder die eingegeben Daten vom User Einfluss zu nehmen. Bei der Eingabe werden Daten von ihnen übermittelt. Die Eingabe geschieht auf eigenes Risiko und der Sternenhimmelstuermer kann im Zweifelsfall nicht für die Verwendung der Daten haftbar gemacht werden. Bei Wunsch nach näheren Angaben bitte den o. a. Link und die dortigen AGB`s studieren. Der Service ist als kostenfrei ausgewiesen. Sollten Schwierigkeiten in Bezug auf den Lohnsteuerrechner auftreten, so informieren Sie bitte den Webmaster dieser Seite über das Impressum. Hört sich jetzt alles sehr schlimm an, aber nach dem Telekommunikationsgesetz und Datenschutzgesetz ist der Sternenhimmelstuermer verpflichtet, Sie darauf aufmerksam zu machen.




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