Mindestlohn
Autor
Als der Autor diesen Themenschwerpunkt am 22.03.2014 wieder aktivierte,
schien der Mindestlohn mit dessen Besiegelung im
Koalitionsvertrag bereits erledigt. Da die Umsetzung jedoch
schleppend verläuft und noch vieles im Argen liegt, entschloss sich der
Autor die Einführung des Mindestlohns weiterhin kritisch zu
begleiten.
Der Mindestlohn ist dabei Herzenssache des Autors, für die er
bekanntlich seine Seele verkaufen würde und der Autor tat dieses, indem
er der SPD seine Stimme trotz starker Bedenken und grausamer Erinnerung
an der unsozialsten Regierung der Nachkriegsgeschichte, nämlich die
Regierung Schröder mit dem Grünen Koaltitionspartner, vergab.
So brachte der Autor aus Überzeugung das größte Opfer heraus aus seiner
christlichen Einstellung, weil die Agape (christlich platonische Liebe)
zur armen Bevölkerung nicht mehr in der Partei mit dem großen C in
Bezug auf einen gerechten Lohn zu finden war.
Die folgenden Artikel sind eine Auswahl aus den unzähligen Artikeln des Newsarchivs
dieser Seite und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit - ein
paar Artikel wurden zugunsten des Leseflusses ausgelassen.
Die folgenden Ausführungen sind bewußt pro Mindestlohn verfasst.
Der Sternenhimmelstuermer empfiehlt zum Einlesen und schnellen Überblick sein Positionspapier (Stand: 26.03.2013 - eins der ausführlichsten Werke zur damaligen Zeit im Internet)
zum Mindestlohn, welches im Zeitraum der Eingabe des SPD-dominierten
Bundesrates und seiner Gesetzesvorlage zum Mindestlohn entstand. Viele
Sachen sind bereits überholt, aber es ist immer noch mehr an
Informationen und weiterführenden Gedanken als der heutige Stand der
Diskussion...
Die Artikel sind in chronologisch Reihenfolge sortiert, so dass Sie mit
dem ersten thematischen Einstieg auf dieser Webseite beginnen:
04.03.2013 Die Lehre vom Mindestlohn
Sie kennen nicht das Mindestlohngesetz
- MinLohnG ? Richtig, dass gibt es (noch) nicht in Deutschland, aber
die 907. Sitzung des mehrheitlich sozialdemokratisch dominierten
Bundesrates verfasste eine Gesetzesinitiative, die nach Art
76 (3) GG mit Eilbedürftigkeit der Bundesregierung und dem Bundestag
zugespielt wurde. Eine rechtlich fundierte Ausführung über die
Entstehung von Gesetzen finden Sie hier auf diesen Seiten.
Ein wenig mehr als Wahlkampf, sondern die historische Chance einen
flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland einzuführen und ca. 20,6 %
der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland einen garantierten
Stundenlohn von 8,50 € (Brutto) zu ermöglichen. 20 von 27 Staaten der
europäischen Union und die USA (die gerade im neoliberalen Lager gern
herangezogen wird) besitzen Bereits einen festgeschriebenen Lohn, so
dass die Aussage, dass eine soziale Wirtschaft ohne Mindestlohn "ein
gescheitertes Auslaufmodell ist" bei der Mehrheit der Bevölkerung auf
Zustimmung trifft.
Historische Chance auf soziale Gerechtigkeit oder Untergang des
Wirtschaftsstandorts Deutschland? Der Sternenhimmelstuermer
bezieht eindeutig Stellung: Scheitert der Antrag per se und
sollte sich kein Kompromiss in der Frage des Mindestlohns abzeichnen,
so wird der Christ Sternenhimmelstuermer der CDU jegliche Unterstützung
entziehen und eine Wahlkampfempfehlung gegen die CDU abgeben. Die
Begründung kann die/der geneigte Leser/-in diesem
Positionspapier entnehmen... mehr
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20.03.2013
Die Abhandlung über die Lehre vom Mindestlohn wurde fertiggestellt - hoffentlich nicht zu spät...
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26.03.2013
Die Abhandlung über die Lehre des Mindestlohns gibt es nun auch als PDF.
Der Autor der Sternenhimmelstuermerseite stellte im Rahmen eines
Positionspapiers seine Vision von einem Mindestlohn vor.
Ausgehend von der europäischen Sozialcharta, verankert in der Verfassung und als Staatsziel im Stabilitätsgesetz:
"Als dem
Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um
ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern."
Dazu gibt es in der Abhandlung Auszüge aus der klassischen
Wirtschaftstheorie als Widerlegung der heutigen haltlosen neoliberalen
Argumentation in Deutschland.
Damit dürfte diese Kulturseite
ihren Auftrag, gesellschaftliche Probleme von der Metaebene bis ins
Detail zu eruieren und Impulse zu setzen, erfüllt haben.
Der
Sternenhimmelstuermer ist überzeugt, dass es am Ende zu einer
entsprechenden fairen Regelung kommt und der Sternenhimmelstuermer ist
stolz darauf, nach seinen Möglichkeiten einen kleinen Beitrag dazu
geleistet zu haben.
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30.03.2013
Bet und Bußtag ist vorüber, eine gute Gelegenheit sich mit den Wert des
Menschen und seiner Arbeitskraft aus biblischer Sicht
auseinanderzusetzen.
War es der Mensch Wert, dass Jesus Christus
sein pysisches Leben für ihn aufgab? Gott meinte ja, aber Moment mal,
fangen wir ein wenig früher im Alten Testament an:
Da schuf Gott den Menschen am sechsten Tag nach seinem Bild:
"Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, (a) zum Bilde Gottes schuf er ihn; und (b) schuf sie als Mann und
Weib. 1,28Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und
machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und
über das Vieh und über alles Getier, das auf Erden kriecht."(Alte Testament Lutherbibel: Genesis)
Erstmal baute der Herr ein Arbeitslager nahmens Paradies, stellte ein paar Gehilfen her...
2,8Und Gott der HERR pflanzte einen Garten in Eden gegen Osten hin und setzte den Menschen hinein,
den er gemacht hatte. (Das Paradies)
...und teilte diese für Gartenarbeit mit gesetzlichen
Vergütung weit über einen Mindestlohn zu Gartenarbeit ein:
2,15Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, daß er ihn bebaute und
bewahrte. (Genesis)
Dann setzte der Herr noch ein paar Arbeitsbedingungen,...
2,16Und Gott der HERR gebot dem Menschen und sprach: Du darfst essen von allen Bäumen im
Garten, 2,17aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen sollst du nicht essen; denn an dem
Tage, da du von ihm issest, mußt du des Todes sterben.
....die bekanntlich mit der Kündigung des Arbeitsvertrages als
Hilfsgärtner im Paradies wegen Überqualifizierung endeten...
Als Strafe Gottes wurde die Frau erstmal aus christlicher Sicht zur Sklavin degradiert,
3,16Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Mühsal schaffen, wenn du schwanger wirst; unter Mühen
sollst du Kinder gebären. Und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber (a) (b) er soll dein Herr
sein.
was sich bis heute in einem niedrigen Arbeitslohn für Frauen
widerspiegelt ..und Mann (und Frau in Neuzeit) zur Schwerstarbeit
verurteilt:
"verflucht sei
der Acker um deinetwillen! Mit Mühsal sollst du dich von ihm nähren
dein Leben lang. 3,18Dornen und Disteln soll er dir
tragen, und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. 3,19Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot
essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde
werden."
Doch verlassen wir ein wenig die Schöpfungsgeschichte, um die ersten
Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus
christlicher Sicht zu betrachten zwischen Herrn Laban (Arbeitgeber) und
Jakob (Arbeitnehmer):
30 Kapitel
30,28Bestimme den Lohn, den ich dir
geben soll. 30,29Er aber sprach zu ihm: Du weißt, wie ich dir gedient habe und was aus deinem Vieh
geworden ist unter mir. 30,30Du hattest wenig, ehe ich herkam; nun aber ist's geworden zu einer großen
Menge, und der HERR hat dich gesegnet auf jedem meiner Schritte. Und nun, wann soll ich auch für mein
Haus sorgen?
Nun ja, Jakob schindete für sieben Jahre Arbeit ganz schön was raus:
30,32Ich will heute durch alle deine Herden gehen und aussondern alle gefleckten und bunten Schafe und
alle schwarzen Schafe und die bunten und gefleckten Ziegen. Was nun bunt und gefleckt sein wird, das soll
mein Lohn sein.
Es gibt natürlich auch eine Arbeitnehmergeschichte, die als Plädoyer
für einen zeitunabhängigen Mindestlohn interpretiert werden kann:
20,1Denn das Himmelreich gleicht einem Hausherrn, der früh am Morgen ausging, um Arbeiter für seinen
Weinberg einzustellen. 20,2Und als er mit den Arbeitern einig wurde über einen Silbergroschen als
Tagelohn, sandte er sie in seinen Weinberg. 20,3Und er ging aus um die dritte Stunde und sah andere müßig
auf dem Markt stehen 20,4und sprach zu ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg; ich will euch geben, was
recht ist. 20,5Und sie gingen hin. Abermals ging er aus um die sechste und um die neunte Stunde und tat
dasselbe. 20,6Um die elfte Stunde aber ging er aus und fand andere und sprach zu ihnen: Was steht ihr den
ganzen Tag müßig da? 20,7Sie sprachen zu ihm: Es hat uns niemand eingestellt. Er sprach zu ihnen: Geht ihr
auch hin in den Weinberg. 20,8Als es nun Abend wurde, sprach der Herr des Weinbergs zu seinem
Verwalter: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten. 20,9Da
Die Bibel
20. Kapitel 939
kamen, die um die elfte Stunde eingestellt waren, und jeder empfing seinen Silbergroschen. 20,10Als aber
die ersten kamen, meinten sie, sie würden mehr empfangen; und auch sie empfingen ein jeder seinen
Silbergroschen. 20,11Und als sie den empfingen, murrten sie gegen den Hausherrn 20,12und sprachen:
Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und
Hitze getragen haben. 20,13Er antwortete aber und sagte zu einem von ihnen: Mein Freund, ich tu dir nicht
Unrecht. Bist du nicht mit mir einig geworden über einen Silbergroschen? 20,14Nimm, was dein ist, und
geh! Ich will aber diesem letzten dasselbe geben wie dir. 20,15Oder (a) habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin? 20,16So werden die Letzten die
Ersten und die Ersten die Letzten sein.* *In der späteren Überlieferung finden sich zusätzlich die Worte:
«Denn viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt» (vgl. 22,14).
In der Geschichte wird erzählt, dass der Arbeitgeber eben einen vollen
Lohn für einen Tag gab, obwohl die Arbeit der zuletzt eingestellten
Menschen nicht dem Äquivalent eines vollen Arbeitstages entsprach. Er
zahlte also den zuletzt eingestellten Arbeitnehmern zu viel -
eben ein Mindestlohn von einem Silbergroschen Tagesverdienst, der
scheinbar genug war, dass man dafür einen Menschen auch einen ganzen
Tag beschäftigen kann.
Für den nicht so bewanderten Leser der
Bibel eine kleine Erklärung: Tagelöhner nehmen in der Bibel einen
besonders hohen Stellenwert ein, die sogar in den Grundmanifesten
festgeschrieben sind:
1913,Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. (a) (b) (c) Es soll des Tagelöhners Lohn
nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.
19,14(Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens)
oder
24,14 Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du (a) (b) seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von
deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, 24,15sondern du
sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe - denn er ist bedürftig
und verlangt danach -, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde. (Das Recht der Schwachen und Armen)
Vielleicht können Sie nun verstehen, warum der Weinbergbesitzer Gottes
Gerechtigkeit verwirklichte: Jeder Tagelöhner bekam einen
Silbergroschen am Tag, weil er ansonsten hungernd zu Bett gehen müsste
- das nennt man dann wohl soziale Verantwortung des Arbeitgebers
gegenüber dem Arbeitnehmer, die bei manchem Unternehmer, der heute
einen Sklavenlohn zahlt, schlichtweg verloren ging...
Ansonsten dürfte gelten:
Einer teilt reichlich aus und
hat immer mehr; ein andrer kargt, wo er nicht soll, und wird doch ärmer. 11,25Wer reichlich gibt, wird
gelabt, und wer reichlich tränkt, der wird auch getränkt werden. 11,26Wer Korn zurückhält, dem fluchen die
Leute; aber Segen kommt über den, der es verkauft. 11,27Wer nach Gutem strebt, trachtet nach Gottes
Wohlgefallen; wer aber das Böse sucht, dem wird es begegnen. 11,28Wer sich auf seinen Reichtum verläßt,
der wird untergehen; aber die Gerechten werden grünen wie das Laub.
Dann sagte Jesus Christus in der Bergpredigt sehr viel über das Verhältnis des Werts des Menschen und Eigentums:
6,24Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er
wird an dem einen hängen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.(a) (b)
6,25(a) Darum sage ich euch: (b) (c) Sorgt nicht um euer Leben, was ihr essen und trinken werdet; auch
nicht um euren Leib, was ihr anziehen werdet. Ist nicht das Leben mehr als die Nahrung und der Leib mehr
als die Kleidung? 6,26Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln
nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie?a
Leider wird das von vielen falsch interpretiert. Es wird lediglich die "Konsumgesellschaft" angegriffen, die sich spirituellen
Werten in der Denkweise der Menschen unterordnen sollte. Es ist auch keine Aufforderung nicht mehr arbeiten zu gehen.
Es wird lediglich ein Vergleich zu den Vögeln gezogen, dass die Natur
für Sie sorgt, ohne dass Sie sich sorgen machen müssten und
deshalb
sich der Mensch nicht in Sorgen und Zweifeln untergehen sollte....Leben
,Leib und Spiritualität geben auf der Metaebene Perspektiven:
Darum sollt ihr nicht sorgen und sagen: Was werden wir essen? Was werden wir
trinken? Womit werden wir uns kleiden? 6,32Nach dem allen trachten die Heiden. Denn euer himmlischer
Vater weiß, daß ihr all dessen bedürft. 6,33Trachtet zuerst nach dem (a) Reich Gottes und nach seiner
Gerechtigkeit, (b) (c) so wird euch das alles zufallen. 6,34Darum sorgt nicht für morgen, denn (a) der
morgige Tag wird für das Seine sorgen. Es ist genug, daß jeder Tag seine eigene Plage hat.
Wenn alle an Gott Glauben, tritt Gottes Gerechtigkeit in Kraft und dann
wird genug Essen, Trinken und Kleidung für alle Menschen sein,
weil die Unternehmer in diesem idealistischen Weltbild dann
natürlich nicht dem schnöden Mammon dienen, sondern wie in der
Geschichte vom Weinberg gerne geben, damit Ihnen das Himmelreich zu
Teil wird...
Dann brauchen die Menschen sich eben keine Sorge um ihr auskommen zu machen.
Fazit: Der Mensch ist als Gottes Ebenbild geschaffen, vom Paradies an
als Hilfsgartner bis Jesus Christus als Subjekt, steht der Mensch im
Mittelpunkt biblischer Betrachtung. Der Wert des Lohnes ist dabei
wie in der Geschichte des Weinbergs Verhandlungssache und ein
Unternehmer sollte aus freien Stücken einen Mindestlohn zahlen, mit dem
ein Mensch leben kann. Damit handelt er gottgefällig und verwirklicht
Gottes Gerechtigkeit.
Da wir uns in einer zunehmenden
atheistischen Gesellschaft bewegen, in denen die Menschen sich
überwiegend dem Weihnatchtsmann und Osterhasen hingeben (meistens aus
Schokolade), ist es richtig daran zu erinnern, dass
zumindest vom heiligen Sonntag, über Weihnachten bis
Karfreitag und Ostern zumindest christliche Feiertagskultur noch regen
Zuspruch hat.
An die CDU: Die SPD verwirklicht mit den
Bestrebungen der Einführung eines Mindestlohns genau Gottes
Gerechtigkeit, was die Bibel für den armen Arbeitnehmer befürwortet, "denn er ist bedürftig und verlangt danach -, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde. "(Das Recht der Schwachen und Armen)..
Viel Spaß beim
Weiterregieren ohne Vorstellung über einen echten Mindestlohn - dann
aber bitte nicht in Gottes Namen...und nicht mit dem Segen der
Wahlstimme des Sternenhimmelstuermers bei der nächsten Bundestagswahl.
Der
pragmatische Autor dieses Artikels weist aber darauf hin, dass abseits
der humanistischen Einstellung unseres Staates, der immerhin dafür
sorgt, dass die Arbeitssklaven in Form von Kombilöhnen (auch als
Aufstockung bekannt) nicht verhungern,
es aber eine Reihe von Unternehmern gibt, die in einem Sklavenlohn
ihren Ausdruck von Ihrem Menschenbild manifestieren, was zumindest im
christlichen Bereich als verwerflich zu betrachten ist, da man nun mal
nicht zwei Herren dienen kann und sich diese Unternehmer dann die Frage
stellen lassen müssen: Wem wollt ihr dienen, dem schnöden Mammon oder
den Menschen bzw. Gott?
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01.04.2013
Mindestlohn ist auf dieser Webseite zur Zeit der Dauerbrenner. Daher gibt es nun als Erweiterung des Positionspapier
vom Sternenhimmelstuermer: Überlegungen zur geringfügigen Beschäftigung
(Minijobs bis 450,- € ohne einen nennenswerten
sozialverpflichtungspflichtigen Betrag!) und zum sogenannten
Midi-Job bis 800,- €, der in den Diskussionen und
Veröffentlichungen zur Zeit unberechtigt ein Schattendasein führt.
So geht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit,
Mini- und Midi-Jobs in Deutschland, Nürnberg 2007, von 946.000
Midi-Jobs im Jahr 2005 aus, davon durchgehend 525.000 und 422.000
zeitweise beschäftigt.
"Als
Midi-Job oder Gleitzonenfall bezeichnet man nach § 20 Abs. 2 SGB IV ein
Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt
zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro (Gleitzone; bis 31.12.2012:
zwischen 400,01 und 800 €) im Monat liegt und die Grenze von 850,00
Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren
Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt
maßgebend. Der Arbeitgeberbeitrag liegt in der Gleitzone konstant bei
19,58% (Werte für 2012).", sagt Wikipedia
Ab 2013 sind dann 800,- € die Grenze.
Doch verlassen wir die Grauzone Midi-Job, um uns ein Bild von der klassisch geringfügigen Beschäftigung zu machen:
Seit 1 Januar 2013 gilt:
"
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2013
beginnen, gilt die Verdienstgrenze von 450 Euro. Die Minijobber sind
automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Der volle Rentenversicherungsbeitrag ist mindestens von
einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil beträgt 15 Prozentvom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Wie bisher trägt der Minijobber die Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,9 Prozent (Beitragssatz zur Rentenversicherung ab
dem 1. Januar 2013) und dem Arbeitgeberanteil. Der neu eingestellte
Minijobber hat die Möglichkeit, sich auf Antrag von der
Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen." Quelle
Dazu muss dann aber auch gesagt werden, dass nur ein Teil der Sozialversicherungen einen Beitrag erhält, denn " Geringfügig
Beschäftigte sind unfallversichert, aber – von einigen Ausnahmen
abgesehen – versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-[2],
Pflege-[3] und Arbeitslosenversicherung" Quelle
Der
Autor ist nicht gewillt auf die vielfältigen Detailregelungen bis zur
Befreiung von dem Rentenversicherungsbetrag einzugehen und bittet den
mündigen Bürger sich selbst zu informieren.
"Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber....
Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter
Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im
Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der
Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen,
während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4
Prozent gestiegen ist. „Der oft zitierte Verdrängungseffekt von
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs lässt sich
durch diese Zahlen widerlegen“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr.
Erik Thomsen." Quelle
Das hört sich doch erst mal erfreulich an, wenn man aber dann dieses ein wenig mit Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit vergleicht, dann darf man auch zu einem anderen Schluss gelangen:
Demnach ging die Zahl "Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Januar 2013) im Vormonatsvergleich: - 127.000 auf 7.402.000" zurück. " Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Januar 2013) im Vorjahresvergleich: + 46000
Ausschließlich geringfügig Beschäftigte gab es demnach 4.782.000 und im
Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte 2.621.000 ( Quelle wie oben).
Dann kann man zum Vergleich mit dem Jahr 2009 auch gerne Wikipedia heranziehen:
Im
März 2009 gab es in Deutschland etwa 4,9 Millionen ausschließlich
geringfügig Beschäftigte. Hinzu kamen 2,25 Millionen geringfügig
Beschäftigte im Nebenjob, zusammen also rund 7,15 Millionen geringfügig
Beschäftigte. Im Februar 2012 stieg die Gesamtzahl auf rund 7,45
Millionen.
Durch geschickte Zahlenspiele wird also
seitens der Minijobzentrale der Eindruck erweckt, dass Mini-jobs und
Midi-Jobs kein Problem seien, da Sie ja eher um 0,3 Prozent seit 2004
zurückgegangen seien. Der Autor erinnert mal daran, dass1998 bis 2005
die sogenannte Rot-Grüne Koalition regierte und das Ende der
Rot-Grünen- Koalition mit dem höchsten Arbeitsstand im
Niedriglohnsektor verknüpft war, worauf die SPD noch 2005 stolz war mit
Exkanzlers Schroeders Worten:
"Wir
haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa
gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den
Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten
über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den
Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich
tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut,
und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit
aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ (Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, abgerufen am 11. Juli 2012).
Es waren fast zehn Jahre SPD-Grüne-Regierung, die einen Sklavenlohn und neuen unterbezahlten Arbeitsmarkt ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen etablierten und förderten, dessen Höchstzahl in der heutigen Diskussion Maßstäbe setzt...
Genauso
gut kann der Autor dieser Abhandlung sagen, dass seit 2009 118.000
ausschließlich geringfügig Beschäftigte und 121.000 im Nebenjob
geringfügig Beschäftigte hinzukamen, wobei die Zahl der Mini-Jobs und
Midi-Jobs wie gesagt konjunkturbedingt starken Schwankungen unterliegt
und die freigesetzten Mitarbeiter dann wieder ein Teil der
Arbeitslosenstatistik waren. Die Menschen existieren ja unzweifelhaft
weiter und dann darf doch die Frage gestellt werden:
Wer
zahlt am Ende für die 2.621.000 Menschen, deren Haupteinkommen eine
geringfügige Beschäftigung ist? In vielen Fällen lautet die Antwort:
der Steuerzahler...
Dieses sagt dann auch nichts über Qualität und Arbeitszeit der geringfügig gestalteten Stellen aus.
Der
68. Deutsche Juristentag beschäftigte sich im September 2010 unter dem
Stichwort "atypische Beschäftigungsverhältnisse" auch mit der
abgabenrechtlichen Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung und
forderte deren Abschaffung.[34] Bereits der Gutachter Raimund
Waltermann.[35] wie auch die Referenten forderten dies zuvor unter
Hinweis darauf, dass die geringfügige Beschäftigung die
Normalarbeitsverhältnisse zurückdränge. Dies habe auch zur Folge, dass
keine ausreichenden Ansprüche auf Altersversorgung in der gesetzlichen
Rentenversicherung entstünden. Daraus entstünde eine gravierende
Altersarmut. Wikipedia
Was haben diese Ausführungen nun mit einem Mindestlohn von 8,50 € zu tun?
Natürlich würde ein Mindestlohn auch diese Konstrukte des Mini-Jobs und
Midi-Jobs nach Ansicht des Autors erfassen. Da 2.621.000 Menschen von
einem Nebenjob (mit Aufstockung durch den Staat) scheinbar leben, ist
es nicht einsehbar, dass Arbeitszeit zu Dumpingpreisen verheizt wird.
Der Autor bejaht wegen der gewünschten Flexibilität für die Unternehmen
auch weiterhin Mini-Jobs und Midi-Jobs, sagt aber auch, dass eine
Erlassung von Teilen der Sozialabgaben einer Arbeitsstunde eine
unzulässige Subventionierung und Aufforderung ist, ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in
mehrere Midi- und Mini-jobs aufzuteilen.
Wir reden immer
von der Arbeitsstunde (Brutto), die natürlich nicht nur für
Vollzeitbeschäftigung, sondern gerade auch für Teilzeitbeschäftigungen,
Mini- und Midi-Jobs im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gelten sollte.
Der
Autor ist als Steuerzahler auch gerne bereit, dass Menschen mit
Kurzarbeitszeitverhältnissen staatlich aufgestockt werden zu einem
Gehalt, von dem ein Arbeitnehmer/-in ein menschenwürdiges Leben führen
kann. Aber der Unternehmer als Nutznießer solcher Regelungen soll dann
auch bereit sein, für die Arbeitszeit einen adäquaten Bruttostundenlohn
zu zahlen und damit das staatliche System - also den Steuerzahler zu
entlasten.
Genau das sagt dann auch die biblische Geschichte
(Kapitel 20.1 siehe zwei Artikel früher...) vom Weinberg - auch den
Arbeitnehmern, die später und weniger Arbeiten, soll ein anständiger
Lohn zu Teil werden, ganz ohne Neid der anderen...
Dieses
meinte der Sternenhimmelstuermer in dem letzten Artikel mit Gottes
Gerechtigkeit. Wir subventionieren den geringfügigen Beschäftigten
gern, wenn er denn keinen Vollzeitjob bekommt. Die Aufstockung seines
Gehaltes ist selbstverständlich, obwohl er vielleicht nur 20 Stunden
arbeitet.
Aber der Unternehmer soll diese 20 Stunden dann auch
bezahlen und nicht noch zusätzlich Teile der Sozialabgaben
(Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung)
erlassen bekommen, was der Gesellschaft gegenüber eben nicht sozial
ist.
Der Sternenhimmelstuermer weiß, dass viele so denken und
an die SPD: Mit der Einführung eines Mindestlohn wären viele
eingeführte moralisch fragwürdige Gesetze aus der Schroeder-Ärea wieder
kompensiert. Der Sternenhimmelstuermer nimmt Euch beim Wort: wenn Ihr
diesmal heuchelt, dann ist die Sozialdemokratie per se auf dieser Seite
obsolet.
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02.04.2013
Mit Fortschreiten des Positionspapiers
über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, revidiert der
Autor viele Ansichten und kommt zum Schluss, dass vieles im Staatswesen
gut geregelt ist und sich die Gesellschaft mehr oder weniger bewußt in
langsamen Schritten in Richtung Mindestlohn bewegt.
Die
Reformen in Bereich der geringfügig Beschäftigten, lassen einen Trend
zur sozialpflichtigen Beschäftigung erkennen, da die Rentenversicherung
seit 2013 z. B. in höherem Maße berücksichtigt wird.
Das
Entsendegesetz reguliert schon bekannte ehemalige Problemkinder wie
Reinigungskräfte, Wachpersonal und Pflegekräfte. Es entstehen somit
Beispiele, dass Branchen sehr wohl fähig sind, sich an einen
Mindestlohn anzupassen, ohne zerstört zu werden.
Die Bemühungen von CDU und FDP erreichen weitere Branchen bzw. Unternehmer ohne bestehende Tarifverträge.
Der Trend geht also eindeutig in Richtung Mindestlohn, da die geleistete Vorarbeit getan ist.
Dann bleibt die Frage: Warum nicht statt vieler kleiner Regelungen eine
Regelung in Form eines Mindestlohns pro Bruttoarbeitsstunde?
Wann wagt auch die CDU den großen Schritt statt vieler Einzelschritte?
Gleichzeitig stößt der Autor bei seinen Recherchen immer wieder auf die
unheilige Ära der Rot-Grünen-Koalition von 1998 bis 2005, deren
Regelungen in allen sozialen Bereichen nicht seinen sozialen
Vorstellungen entsprachen.
Herr Steinbrücks Aussage :
"Wenn wir die Wahl gewinnen, dann wird die Einführung des
flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns zu den ersten Maßnahmen
unseres 100-Tage-Programms gehören" Quelle
dürfte nach bisherigen
Recherchestand schwer in dem angegeben Zeitraum realisierbar
sein, da die Einführung eher eine Jahresaufgabe wäre - aber
der Sternenhimmelstuermer lässt sich da gerne überraschen..-:)
Und
an die Unternehmer: Ja, der Sternenhimmelstuermer spricht Klartext und
verwendet harte Worte wie Lohnsklaverei, aber nur um die Lage treffend
zu beschreiben und ist damit ein wenig ehrlicher als die
Ansprachen hinter geschlossenen Türen, deren Ergebnisse
dann die Arbeitgeber befremden.
Der Realist
Sternenhimmelstuermer spricht nach wie vor zwischen den Zeilen von
Kompromissen, einen niedrigeren Mindestlohn als Einstieg...-eben um
einen sozialverträglichen Übergang mit Kompromissen zu erreichen.
Den können Sie mitgestalten oder als Teil der Verweigererfront dann
irgendwann in der Situation: "Friss oder Stirb" sein. Deshalb der
Tipp an den einen oder anderen Unternehmer, der sich auf die
Sternenhimmelstuermerseite verirrt: Springen Sie auf den
Zug Mindestlohn auf oder Sie werden von ihm überrollt!
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1 Mai 2013 Teilausschnitt:
...Dann steht zumindest beim Sternenhimmelstuermer der Mindestlohn ganz oben auf der Agenda.
Nein, nicht das Wort Agenda mit dem Machwerk der Regierung des
Alt-Bundeskanzlers Schröder verwechseln, die aus Sicht des Autors als
Pseudonym für die Einführung der Lohnsklaverei in Teilen der
Bevölkerung in der Bundesrepublik steht.
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11.08.2013
Ausschnitt aus das vergessene Volk..., ein Spezial zur Wahl...
Moderne Sklaverei
titelt die Taz über die Zustände in Schlachtbetrieben - Hurra, die
öffentlichen Medien griffen die Semantik des Sternenhimmelstuermers
auf...
Die anderen europäischen Länder sind nicht mehr amüsiert über das
Lohndumping in Deutschland und als guter Europäer möchte der
Sternenhimmelstuermer natürlich eine Vorbildfunktion für Deutschland-:)
Die PDS hingegen spricht dem Sternenhimmelstuermer mit ihren Wahlplakat
aus der Seele: 10 € Mindestlohn - das ist natürlich zu hoch, aber
wenn acht Euro davon übrigbleiben sollten, dann könnte die PDS
wohl eher den Werbeslogan "gemeinsam erfolgreich" beanspruchen.
Wäre der Sternenhimmelstuermer kein Christ, dann wohl Sozialist, da die
CDU im Augenblick einen Teil der arbeitenden Bevölkerung vergisst!
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14.08.2013 Ausschnitt aus das vergessene Volk..., ein Spezial zur Wahl...
Gemeinsam erfolgreich II
Der Sternenhimmelstuermer überschlug im Rahmen seiner Abhandlung über
den Mindestlohn, was denn so dem Staat an Steuereinnahmen entgeht, wenn
man keinen Mindestlohn hat: Wie gesagt subventioniert zur Zeit
Deutschland ca. 3 Millionen von 30 Millionen Arbeitnehmern, die
in einer Sklavenhaltermenthalität von einigen Unternehmen unter
dem staatlich definierten Existenzminimum Leben und als sogenannte
Aufstocker mit jährlich 10 Milliarden unterstützt werden.
Der Sternenhimmelstuermer zitiert sich selbst aus seiner Abhandlung über den Mindestlohn:
"Rechenbeispiel für Mehreinnahmen durch Mindestlohn für den Staat:
Also noch eine kleine unseriöse Rechnung zum Abschluss, was eine Erhöhung der hier 2,5
Millionen Menschen auf den Mindestlohn von 8,50 € fiskalisch und für die Sozialversicherungen
pro Jahr auf 8,50 € Mindestlohn bringen würde:
Dazu berechnen wir den Stundenlohn (Brutto) - Stundenlohn (Netto), um die Sozialabgaben und
Steuern zu ermitteln, die im Augenblick verloren gehen:
4,50 - 3,58 = 0,92€ ca. 1,4 Millionen arbeitende Menschen
5,50 - 4,33= 1,17€ ca. 1,1Millionen Menschen
8,50 -6,17 = 2,33€ geforderter Mindestlohn
Der Unterschied im Bruttoeinkommen wird nun durch Subtraktion zum geforderten Mindestlohn
berechnet und mit Anzahl der Menschen multipliziert!
(2,33 - 0,92)* 1.400.000 = 1.974.000Millionen Steuern und Sozialabgaben pro Arbeitsstunde von
1,4Millionen Menschen
(2,33 - 1,17)* 1.100.000 = 1.276.000Millionen Steuern und Sozialabgaben pro Arbeitsstunde von
1,1Millionen Menschen
Das sind dann zusammen von 2,5Millionen Menschen 3.250.000,-€ pro Stunde mehr
Staatseinnahmen und Sozialabgaben oder pro Woche 130.000.000,-€ Millionen oder im
Arbeitsmonat (177,3 Stunden) 563.322.500,00€ Millionen oder im Jahr 6.759.870.000
Milliarden Euro Mehreinnahmen durch den Arbeitnehmer.
Ja, Kleinvieh macht auch Mist und diese Berechnung lässt noch die Durchschnittsverdiener im
Niedriglohnsektor außen vor. Da sind dann auch nicht die Beträge drinnen, die durch die reguläre
Aufstockung gespart werden und die der Staat in Zukunft sparen würde, wenn sich dann
Arbeitnehmer wirklich privat absichern könnten.
Dann entfällt in vielen Fällen auch das
Wohngeld, was als Extraleistung in dieser absolut unvollkommenen Rechnung entfällt.
Na ja, das ist auch nur die halbe Wahrheit, da nun noch einmal der Eigenanteil des
Arbeitangebers an den Sozialversicherungen hinzukommt, um die es ja beim Mindestlohn
hauptsächlich geht. Also dürfen Sie nun die 6.759.870.000 Milliarden Euro Mehreinnahmen
durch den Arbeitnehmer auch gerne fast verdoppeln..."
Der Autor dieser Seite beschäftigte sich als mündiger Bürger intensiv
mit dem Mindestlohn, aber seine groben Einschätzungen werden bei
Befürwortern noch Gegnern scheinbar wie üblich ignoriert, bin halt kein
Mainstream-:)
Gemeinsam erfolgreich gerne, aber dann bitte mindestens 2.500 000
Millionen Arbeitnehmer mit ihren Familien im Niedriglohnsektor mit am
Erfolg partizipieren! Die Schweine in der Animal Farm waren durchaus
erfolgreich, aber am Ende wurden Sie gestürzt. Richtig - die Schweine
standen für den Sozialismus und Bauer Jones für den Kapitalismus, aber
der geneigte Leser versteht - unter der Ausbeutung von beiden litten
die anderen, aber waren es nicht die Schweine, die den anderen Tieren
dann erklärten, wie erfolgreich Sie gemeinsam waren?
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19.08.2013
Gemeinsam erfolgreich III - wenn die Statistik stimmt!
Irgendwie das Fundstück der Woche passend zum Wahlkampf der CDU: Die
Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland als Ausdruck einer
Fantasiewelt a la DDR. Sie erinnern sich ? Dort wurden Statistiken
dermaßen geschönt, dass die DDR als zehnt stärkste Wirtschaftsmacht in
Europa vor der Wende offiziell geführt wurde - so einen Betrug toppte
eigentlich nur Griechenland, um in Europa aufgenommen zu werden und bis
zum heutigen Tage wurde keiner der Betrüger aus der damaligen
griechischen Regierung zur Rechenschaft gezogen, geschweige denn
der Vertrag wegen Falschangaben annuliert...
Hier also das Originalbild der Arbeitslosenzahlen von 2003 -2013
Die Arbeitslosenzahl unter 3 Millionen - ein Wunschtraum. Da sich kein
normaler Mensch auf diese Statistik berufen kann ohne vom Fachpublikum
totgelacht zu werden, als Ausgleich der Link mit den Arbeitsangaben der monatlichen Statistik von 2013,
die sich der Sternenhimmelstuermer ebenfalls ausleiht und in ein
paar Monaten dann nochmal spaßeshalber abgleicht.
Nicht
wenige kundige Glauben nämlich, dass vor Wahlen ein reger
Verschiebebahnhof herrscht und überproportional viel
Arbeitslose mit ein paar Tricks aus der
Arbeitslosigkeitsstatistik rausgerechnet werden - lässt sich doch alles
nachprüfen...-:)
Wie dem auch sei, nach langen Rechenspielchen
kommt die Bundesagentur dann auf 3.871.629 Menschen die arbeitslos und
Personen die im weiteren Sinne arbeitslos sind und Personen, die nahe
am Arbeitslosenstatus sind und Personen, die fern vom
Arbeitslosenstaatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich
entlasten...
Der Sternenhimmelstuermer hofft die Angaben, die
politisch als Vorgabe der Arbeitsagentur vorgegeben wurden halbwegs
anständig wiedergegeben zu haben...
Warum ältere über 58 Jahre
dann seit 2009 nicht als richtige Arbeitslose gezählt werden, ist dem
Sternenhimmelstuermer ein wenig Schleierhaft. Na, wenigstens die Bildzeitung nannte
das vor der letzten Wahl noch "Manipulation" - der
Sternenhimmelstuermer sagt das zwar ungern: "aber recht hatten die...",
weitaus mehr Recht als die heutige angepasste Presse, die sich nach
Ansicht des Autors ruhig ein wenig intensiver mit den
Arbeitslosenzahlen auseinandersetzen könnte, insbesondere vor der
Wahl...
In der kleinen Aufzählung, die der
Sternenhimmelstuermer hier aufführte, können Sie ohne Aufwand die
üblichen Schummeltricks herauslesen, die bewirken, dass in der oberen
Grafik in der 10 Jahres-Statistik dann deutlich unter 3 Millionen
Arbeitslose herauskommen - so einfach kann durch Visualisierung den
Menschen gezeigt werden, wie ein total falsches Bild in den
Geschichtsbüchen erscheint und immer mehr Gruppen herausgerechnet
wurden bis das Zerrbild im Jahr 2013 entstand - Teilen Sie nicht die
Ansicht, dass die Statistiken Verzerrung en sind, die scheinbar
nur bei den Regierenden zu dem Schluss führen, dass wir gemeinsam
erfolgreich seien - eine fatale Selbstsuggestion in Wolkenkuckucksheim
fernab jeder Realität...
Scheinbar listete die Arbeitsagentur
dann doch mal vorsichtshalber alles detailierter auf, damit der
Durchschnittsbürger nicht am Verstand der Arbeitsagentur zweifelt...
Der Sternenhimmelstuermer verzichtet indes auf weitere Sticheleien, da
Frau von der Leyen von der moralischen Integrität nicht auf seiner
schwarzen Liste steht - obwohl der Sternenhimmelstuermer ein wenig mehr
erwartet hätte, auch in Bezug auf Mindestlohn.
In der
Sonntagsbefragung zur Wahl verwies Frau Bundeskanzlerin Merkel dann
auch, dass über 4 Millionen (oder waren es 5, habe nicht so genau
zugehört ) Menschen über das Entsendegesetz nun von einem Mindestlohn
profitieren...Könnten noch fast drei Millionen mehr sein, wenn ein
regulärer Mindestlohn eingeführt werden würde, die dann gemeinsam
erfolgreich sind...
Da die deutsche Wirtschaft wider erwarten
nicht eingebrochen ist, muss sich dann Frau Merkel die Frage gefallen
lassen, warum nach der Salamitaktik je nach öffentlichen Interesse und
öffentlicher Kritik dann in Branchen ein "Mindestlohn" eingeführt wird.
Dieses verstößt ein wenig gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres
Grundgesetzes nach Ansicht des Sternenhimmelstuermers, wenn einzelne
Schichten in den Genuss staatlicher Verwaltungsakte bzw. Gesetze
kommen, während andere Berufsgruppen im selben Atemzug unter einem
fiktiven Mindestlohn gehalten werden, da hier der Staat nicht
reguliert, was partikular zu einer Sklavenhaltermenthalität und
Subventionspolitik durch Aufstockung in Höhe von ungefähr zehn
Milliarden pro Jahr für fast drei Millionen Arbeitnehmer führt...
Böswillig gesehen ist dieses eine Privelligierung von Berufsgruppen
bzw. eine Reglementierung von Unternehmer auf der anderen Seite,
die sich mit Recht fragen müssen, warum ausgerechnet in ihrer
Berufsgruppe Sie zu einer höheren Entlohnung gegen die Idee der
Tarifautonomie verdonnert werden, nicht verfassungskonform...
Der Sternenhimmelstuermer ging in seiner Abhandlung
über den Mindestlohn bereits auf dieses Problem ein und kommt für
sich zum Schluss, dass ein Mindestlohn mit einer Änderung der
Verfassung verbunden sein müsste...
Tja, wer nun fragt, ob das
jetzt wirklich alle Arbeitslosen sind, dem gibt der
Sternenhimmelstuermer die zynische Antwort: "Ja, dass sind alle
Arbeitslosen, die die BA nach politischen Vorgaben erfassen durfte".
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20.08.2013 Über das Bild der Deutschen im Ausland
Über das Bild der Deutschen im Ausland
Deutschland ist bekanntlich Motor der europäischen Union und
Zahlmeister. Gerne protzt man mit dem wirtschaftlichen Erfolg und
downgraded die eigenen Schwierigkeiten, was zu einem verzerrten Bild
führt. Dabei ist Deutschland nicht gerade beliebt.
Am liebsten würde die europäische Kommission wegen Lohndumping die europäischen Exporte drosseln. Das dieses eine Mär ist, kann die Welt in dem eben aufgeführten Artikel im Link nicht wirklich belegen.
Der Sternenhimmelstuermer listet mal eine Reihe von Links auf, die sich mit "der Mär" vom Lohndumping beschäftigen:
http://meinungen.1und1.de/forum-1und1/post/5357571?sp=3381
http://uni.de/index.php/redaktion/lohndumping-eu
http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/minijobs108.html
http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=202962
http://oecafe.wordpress.com/2012/11/10/aufschwung-ohne-wohlstand-wird-der-okonomische-vorsprung-deutschlands-durch-lohnverzicht-erkauft/
Belgien verklagt in der Fleischerbranche gerade die deutsche
Fleischindustrie wegen Lohndumping und bekommt dabei verbale
Unterstützung von der Landesregierung in Deutschland - sorry, dass ist
keine Mär, wie es die Welt den geneigten Leser verkaufen will...
Nach Griechenland werden trotz gegenteiliger Versprechungen weitere
Milliardenpakete geschnürt und zwei Billionen Staatsverschuldung sind
keine Referenz für eine Vorbildfunktion. Dazu kommt die europäische
Finanzpolitik, die sagen wir mal nicht sehr vertrauenserweckend ist.
Dafür werden die Deutschen von den Griechen öffentlich als Nazis
tituliert, die anderen Länder wollen die Exporte eindämmen und der
Vorwurf des Lohndumpings bleibt im Raum (nach Ansicht des Autors zu
recht!!!).
Der Autor zählte in seiner Abhandlung über den Mindestlohn die Länder auf, die einen Mindestlohn besitzen.
Gastarbeiter bei der Spargelernte sehen inzwischen Deutschland eher als
Transitland an, um in z. B. Frankreich besser bezahlt zu werden.
Gepaart ist das Ganze ein wenig mit Unfähigkeit. Das Schauspiel um den
neuen Flughafen in Berlin sei hierfür stellvertretend erwähnt.
Deutschlands Behörden sind nicht einmal mehr Fähig einen Flughafen zu
errichten. Statt den Flughafen zur Chefsache in der Bundesregierung zu
machen, dümpeln die wechselnden politischen Vorsitzenden so vor
sich hin und schaffen ein Milliardengrab. Politische Verantwortung und
Rücktritt des ersten Vorstandes (Herr Wowereit) auch aus der Politik?
Fehlanzeige.
Gemeinsam erfolgreich? Ziehen wir Europäer wirklich an einem Strang?
Eine wirksame Eindämmung der Banken in Form von Gesetzen kann der
Sternenhimmelstuermer weder auf nationaler noch europäischer Linie
erkennen.
---
08.09.2013 Im Westen nichts neues...Auszug
Nach
diesem kleinen Exkurs wieder "Back in the Future", obwohl wie gesagt
die richtig große Reform für die kommende Legislaturperiode vom Autor
im Programm der CDU nicht entdeckt wurde...
Wer gemeinsam erfolgreich ist, der braucht halt keine großen Reformen, weil er alternativlos glücklich ist!
Stimmt jetzt aber nicht ganz. Rufen wir uns die Elefantenrunde
(Diskussion zwischen Steinbrück und Bundeskanzlerin Merkel) in
Erinnerung:
Die Kanzlerin verwies stolz auf vier Millionen
Menschen, die über eine rechtliche Brücke nun Mindestlohn erhalten,
gegen die sich die Bundeskanzlerin so vehement wehrt oder wie im
Parteiprogramm der CDU beschrieben:
Eine
Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der
Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in
Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben. Deshalb
wollen wir für die Bereiche, in denen es keine
Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen.
Sie sollen gemeinsam einen tariflichen Mindestlohn festlegen. S. 8
Ordentlicher
Lohn für gute Arbeit – tariflicher Mindestlohn Für uns gilt: Wer
hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb haben
wir mit den Tarifpartnern Mindestlöhne in zahlreichen
Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten
geschaffen und wollen für die Bereiche, in denen es
keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht
nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen
Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den
Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine
Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der
Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in
Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben.S 23/24, beides aus dem Parteiprogramm der CDU
Eine Lohnfestsetzung durch die Politik wird also abgelehnt, aber 4
Millionen Einzelschicksale verdanken der Politik der CDU einen
höheren Mindestlohn? Sorry, wenn der Sternenhimmelstuermer den Linken
vorwirft, dass Sie in einer Borggemeinschaft Gehirnwäsche betreiben,
dann muss der Autor der CDU vorwerfen, dass Sie aktiv durch Gesetze in
den freien Arbeitsmarkt eingriff, denn keine der vier Millionen
zugehörigen Arbeitgeber hätte freiwillig eine Lohnerhöhung gegeben.
Dann müssen wir uns wohl bei den Tarifpartnern für die vier Millionen
privilegierten Menschen mit Mindestlohn bedanken, aber warum werden die
dann im Wahlprogramm der CDU als ihr Erfolg propagiert?
Gilt nun der Primat der Politik einen ordentlichen Lohn für gute Arbeit zu zu geben oder das eine Lohnfestsetzung durch die Politik abgelehnt wird? Die Tarifpartner werden also gesetzlich in die Pflicht genommen?
Gesetze erlässt nach dem Demokratieverständnis des
Sternenhimmelstuermers immer noch das Parlament nach Willen der
Bundesregierung...
Indes machte der Sternenhimmelstuermer
bereits in seiner Abhandlung über den Mindestlohn darauf aufmerksam,
dass eine Einführung eines Mindestlohns mit einer Grundgesetzänderung
verbunden sein müsste, da in der Tat die Tarifautonomie betroffen ist.
Eine Anregung, die fröhlich ignoriert wurde. Indes sieht der
Sternenhimmelstuermer bei einer derartigen Änderung keine Problematik,
da in über 20 europäischen Staaten bereits in Mindestlohn existiert,
dieses praktisch schon ein "nicht einklagbarer Bestandteil der
europäischen Sozialcharta" ist,
Europäische Sozialcharta:
Artikel 4 – Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:
1.
das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches
ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern;
2.
das Recht der Arbeitnehmer auf Zahlung erhöhter Lohnsätze für
überstundenarbeit anzuerkennen, vorbehaltlich von Ausnahmen in
bestimmten Fällen;
3.
das Recht männlicher und weiblicher Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt
für gleichwertige Arbeit anzuerkennen;
4.
das Recht aller Arbeitnehmer auf eine angemessene Kündigungsfrist im
Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen;
5.
Lohnabzüge nur unter den Bedingungen und in den Grenzen zuzulassen, die
in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen oder durch
Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch bestimmt sind.
Die
Ausübung dieser Rechte ist durch frei geschlossene
Gesamtarbeitsverträge, durch gesetzliche Verfahren der Lohnfestsetzung
oder auf jede andere, den Landesverhältnissen entsprechende Weise zu
gewährleisten.
Einzelpersonen
können im Unterschied zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht
gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte
bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen.
In
der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit
68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in
Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 €
brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto
pro Stunde führt. Leider ist diese Aussage von Wikipedia ohne Jahreszahl leider eher irreführend.
----
Einschub:
Vorschlag zur Aufnahme eines neuen Absatzes im Grundgesetz für die
Einführung eines Mindestlohns nch Vorstellung des Autors
Im Artikel 9 (3) GG ist das Recht zur Bildung von wirtschaftlichen Vereinigungen verankert
(Tarifautonomie):
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses
Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind
rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel
91
dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und
Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im
Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Der Autor dieser Abhandlung plädiert für einen vierten Absatz als Zusatz:
(4) Das Recht zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden
unterliegt der Zielsetzung dem Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht,
um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern; Zu diesem Zwecke
ist eine Kommission aus Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und Sachverständigen
zu berufen, um einen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
...
Der Autor will einen breiten wirtschaftlichen Konsens und das Verfassungsziel ein Arbeitsentgelt
zu erreichen, welches ausreicht, um Ihnen und ihren Familien einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern. Nichts anderes will Ricardo oder die Sozialcharta der europäischen
Union.
In der Rechtspyramide unterliegt das GG der europäischen Sozialcharta, die aber kein
einklagbares Recht darstellt. Dennoch muss die Umsetzung des Zieles mehr als ein leeres
Lippenbekenntnis darstellen.
Sich diesen schizophrenen Mist der CDU reinzuziehen,
stellt selbst einen Demokraten wie den Sternenhimmelstuermer auf eine
harte Geduldsprobe...
Der Sternenhimmelstuermer gratuliert in
diesem Zusammenhang der LINKEN, die mit 10,- € als einzige in
Deutschland die Forderung stellte, die von der europäischen
Sozialcharta gedeckt ist - es gilt nach wie vor die Kommunisten sind
großartige Analysten oder trivial gesagt: " sie können zumindest lesen,
was der Sternenhimmelstuermer bei anderen Parteien dann doch leicht
anzweifelt..."
Also liebe CDU-Jünger, der Sternenhimmelstuermer zitiert noch einmal die CDU: Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Das ist nun gerade nicht sehr europäisch gedacht.
Das
muss jemand dem Sternenhimmelstuermer erklären: Die große
Europapolitikerin Frau Bundeskanzlerin Merkel will also behaupten, dass
die europäische Sozialcharta sich unzulässig mit Löhnen und dem
Existenzminimum eines Menschen beschäftigt, da dieses nicht Sache der
Politik sei, sondern Sache der Tarifpartner?
In Deutschland
scheint das Existenzminimum nach Auffassung der CDU Sache der
Tarifpartner zu sein. Lakonisch gesehen: Ist die Menschenwürde Sache
der Tarifpartner? Diese Art der Republik will der Sternenhimmelstuermer
genausowenig wie die Borggemeinschaft...
Wie dem auch sei,
natürlich werden Reformen der CDU aus vergangenen
Wahlperioden aufgeführt und wurden in der Elefantenrunde
auch zelebriert. Halt das Spiegelbild des Wahlprogramms, dass mit
Superlativen aus der Vergangenheit protzt, die der
Sternenhimmelstuermer nicht bestreitet, da aber Politik unter dem
Primat der Gegenwart mit Entscheidungen für die Zukunft
unterliegt, es wie in der Überschrift bereits erwähnt heißt: Im
Westen nichts neues!
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21.10.2013
Demokratischer Linksputsch in spe ? Nicht mit der SPD!
Das Schicksal nahm im im Berliner Sonderparteitag seinen Lauf und
erwartungsgemäß werden die SPD-Mitglieder nun auf eine Wahlniederlage
eingenordet, was nicht stimmt, da immer noch eine Mehrheit der
gespaltenen Linken im Bundestag und Bundesrat herrscht.
Die
einseitige Hirnwäsche des Parteivorstandes und latente Drohung, dass
eine erfolglose Mitgliederbefragung mit Rücktritt der Parteiführung und
Neuwahlen verbunden wäre, tut ihr übriges...
Der Autor dieser
Weibseite fände es ein Segen, wenn die Vertreter der neuen Mitte aus
der Geschichte getilgt wären, aber er sieht auch das Problem, dass die
Linken der SPD keine Führungspersönlichkeiten a la Lafontaine mehr
haben.
Der Autor hingegen ist zufrieden. Der Mindestlohn kommt
und die naiven SPD-Anhänger glauben nun, dass Sie der Kanzlerin damit
eine Zumutung aufdrücken - weit gefehlt!
Die CDU schrieb schon vor der letzten Wahl in ihr Parteiprogramm:
Eine
Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der
Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in
Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben. Deshalb
wollen wir für die Bereiche, in denen es keine
Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen.
Sie sollen gemeinsam einen tariflichen Mindestlohn festlegen. S. 8
Ordentlicher
Lohn für gute Arbeit – tariflicher Mindestlohn Für uns gilt: Wer
hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb haben
wir mit den Tarifpartnern Mindestlöhne in zahlreichen
Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten
geschaffen und wollen für die Bereiche, in denen es
keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht
nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen
Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den
Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine
Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der
Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in
Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben.S 23/24, beides aus dem Parteiprogramm der CDU
Die Ablehnung zu streichen ist ein kleiner Schritt (nur ein Satz muss gestrichen werde: Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab und
ein paar Wörter umgestellt werden) und die Konservativen haben
dann scheinbar kein Problem damit ein Versprechen zu brechen, was bei
den ängstlichen Sozialdemokraten ein Ding der Unmöglichkeit ist. Egal
ob der Atomkonsens oder Abschaffung der Wehrpflicht - die Konservativen
sind flexibel und pragmatisch und die SPD dogmatisch, wobei der
Sternenhimmelstuermer keine Systematik in den Dogmen der
Sozialdemokratie erkennen kann - abgesehen von der Entwicklung
zur FDP am Ende des 20 Jahrhunderts unter Ex-Bundeskanzler
Schröder, der den größten Sozialabbau der Nachkriegsgeschichte und
höchste Begünstigung der Unternehmer durch Senkung des
Spitzensteuersatze mit den Grünen durchsetzte...
Wenn die von
der SPD ein wenig lesen könnten, dann hätten die vielleicht bemerkt,
dass nun der Fall Eintritt, dass eben nun alle Tarifpartner gesetzlich
in die Pflicht genommen werden, was eine gar nicht so große Abweichung
von der praktizierten CDU-Politik in den vergangenen Jahren ist
und damit die nicht einklagbare europäische Sozialcharta umgesetzt
wird. Der Kurs der CDU ging aber in dieselbe Richtung: Schaffung eines
Mindestlohns so weit es geht ohne die FDP zu brüskieren...
Die
CDU musste aber immer auf den Bremsklotz FDP Rücksicht nehmen und Frau
Bundeskanzlerin Merkel dürfte eher ein Gefühl der Befreiung empfinden.
FDP ist nicht CDU und umgekehrt und ohne die FDP hat der
Sternenhimmelstuermer ein gutes Gefühl für die Zukunft...
Dem Autor der Sternenhimmelstuermerseite ging dieser Prozess in kleinen Schritten zu langsam, deshalb wählte er die SPD.
In seiner Abhandlung über den Mindestlohn
sagte der Autor bereits, dass wahrscheinlich eine Grundgesetzänderung
des Artikel 9 GG (Tarifautonomie) nötig wäre, was aber durch die
Forderung der europäischen Sozialcharta hinreichend gedeckt sein dürfte.
Auch bei einer Verfassungsbeschwerde der Unternehmer sieht der Autor
dieser Webseite gelassen entgegen: Alle Nachbarländer haben einen
Mindestlohn. Es geht hier um primäre Menschenrechte und europäisches
Recht steht in der Gesetzespyramide über dem GG...
So eine
Verfassungsbeschwerde könnte lustig werden, da dann vielleicht auch der
Betrag eines Mindestlohns auf den gesetzlichen Prüfstand kommen würde
und dieser dann nach seriösen Berechnungen um die 10,- € liegen würde -
von daher die unorthodoxe Bitte des Autors: Liebe Unternehmer, bitte
legt gegen den Mindestlohn eine Verfassungsbeschwerde ein und ihr
werdet erfahren, dass aus übertriebener Gier eine Niederlage werden
kann und ihr armer da steht als zuvor...
Mit der FDP war das
nicht möglich, aber mit der SPD geht das nun Ruckzuck! In teilen der
CDA war ein Mindestlohn schon immer akzeptiert und Frau von der Layen
wurde aus Rücksichtnahme auf die FDP zurückgepfiffen...
....
---
22.10.2013
Wenn die Alarmglocken läuten...
Aus den Reihen der CDU erheben sich nun die Stimmen der Mindestlohngegner.
Der Sternenhimmelstuermer berichtigt gerne die scheinbar unbelesenen
Schreihälse der CDU, die scheinbar die europäischen Nachbarn ignorieren
und die Ilo:
...Eine 1970 von
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene
Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen
Festlegung von Mindestlöhnen[2][3] haben bis Anfang des 21.
Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert... Wikipedia.
Darunter war doch auch Deutschland oder nicht?
Im Teil 1 Satz 4 der europäischen Sozialcharta steht: Alle
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt, das
ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert.
Was ist das bitte anderes als die Forderung eines Mindestlohns? Die
europäische Sozialcharta ist zwar nicht einklagbares Recht, aber ist
als eine Leitlinie zu betrachten und Deutschland verstößt dagegen in
Millionen von Fällen...
Sorry, aber der Vorwurf des Lohndumpings
anderer europäischer Länder, der sich in den Hungerlöhnen der Arbeiter
in der Fleischindustrie manifistierte, scheint ein wenig spurlos an
Teilen der CDU vorbeigegangen zu sein.
Wenn die SPD dort einknickt, was war dann mit der Bundesratsinitiative
vor der Wahl? War das auch eine Luftblase? Hey, Teile der
Unternehmerschaft lassen ihre willenlosen Marionetten tanzen und der
Sternenhimmelstuermer fordert jetzt mal ganz genau darauf zu achten,
wer da so seine Stimmen erhebt: Volker Bouffier, Arnim Laschet und
Julia Klockner mal als Gedächtnisstütze vorläufig notiert.
Das
eigentliche Problem ist, dass die Iniative für die Einführung des
Mindestlohns aus dem Bundesrat kam und z. B. Herr Steinbrück im Jahr
2006 laut Spiegel noch eine andere Einstellung zum Mindestlohn hatte:
"In
der Öffentlichkeit hält er sich noch bedeckt. Hinter den Kulissen
jedoch kämpft Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit großer Energie
gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Er befürchtet
massive Arbeitsplatzverluste."
Wird Herr Steinbrück, der im Jahr 2013 den Mindestlohn in sein hundert-Tage-Programm aufnahm, nun in den Verhandlungen sich für den Mindestlohn begeistern?
Über die Hälfte des Bundestags und des Bundesrats ist in linker Hand
und die CDU pocht darauf, dass Reformen eine Handschrift der CDU tragen
müssen und meinen damit eine Fortsetzung der "Lohnsklaverei" einer
Minderheit von Unternehmen, die eine überproportional starke Lobby
haben.
Nochmal an die SPD-Mitglieder: Überdenkt, ob ihr dieser
Koalition euren Segen gebt. Der Sternenhimmelstuermer fordert hier ein
Wort der Bundeskanzlerin, aber bevor man in die Koalitionsverhandlungen
geht.
Der Maßnahmemzettel der SPD ist ohne Zustimmung des
Koalitionspartners ist gerade mal zum Arschabwischen gut: Eine
aufgestellte Forderung ist keine durchgesetzte Forderung und die
bisherigen eher dünnen Forderungen werden vermutlich dann noch
teilweise in Kompromissen kaschiert...
Eine klare Mehrheit wird
ignoriert und der Sternenhimmelstuermer sieht seinen eigenen Wunsch
nach einem Mindestlohn substantiell gefährdet. Der
Sternenhimmelstuermer sieht sich schon in einer
Fundamentalopposition gegen die große Koalition.
Eigentlich sollte Politik auf dieser Seite ruhen, aber wenn kein
vernünftiger Mindestlohn herausspringt, dann nimmt sich der Autor
dieser Seite das Recht, als Stimme der Menschen, die sich nicht
wehren können, weiterhin Artikel zu verfassen und dann werden SPD
und CDU noch einige kritische Artikel mehr erwarten
dürfen...
---
24.10.2013 Der liebe Gott und der Mindestlohn
Noch zwei Monate bis heilig Abend und da ist es doch die heilige
Pflicht des Autors dieser Webseite die verlorenen Seelen seiner
christlichen Brüder und Schwestern (auch die christliche Familie kann
man sich nicht aussuchen und muss sich mit den schwarzen Schafen
arrangieren) im Sinne der Bibel auf den Pfad der Tugend
zurückzuführen...
Es geht dabei wieder um das Thema Mindestlohn
und den heutigen "Tagelöhnern", die seit dem alten Testament einen
besonderen Stellenwert in einer über 3000 Jahren alten christlichen
Tradition, die den armen arbeitenden Menschen in den Mittelpunkt stellt
und ein menschenwürdiges Leben über dem Existenzminimum fordert.
Auszüge aus dem alten Testament und die Geschichte vom Weinberg aus dem neuen Testament:
19. Kapitel
Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens
Es soll des Tagelöhners Lohn
nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.
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24,14 Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du (a) (b) seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von
deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, 24,15sondern du
sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe − denn er ist bedürftig
und verlangt danach −, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.
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Die Bibel: Geschichte vom Weinberg
20,1Denn das Himmelreich gleicht einem Hausherrn, der früh am Morgen ausging, um Arbeiter für seinen
Weinberg einzustellen. 20,2Und als er mit den Arbeitern einig wurde über einen Silbergroschen als
Tagelohn, sandte er sie in seinen Weinberg. 20,3Und er ging aus um die dritte Stunde und sah andere müßig
auf dem Markt stehen 20,4und sprach zu ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg; ich will euch geben, was
recht ist. 20,5Und sie gingen hin. Abermals ging er aus um die sechste und um die neunte Stunde und tat
dasselbe. 20,6Um die elfte Stunde aber ging er aus und fand andere und sprach zu ihnen: Was steht ihr den
ganzen Tag müßig da? 20,7Sie sprachen zu ihm: Es hat uns niemand eingestellt. Er sprach zu ihnen: Geht ihr
auch hin in den Weinberg. 20,8Als es nun Abend wurde, sprach der Herr des Weinbergs zu seinem
Verwalter: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten. 20,9Da
Die Bibel
20. Kapitel 939
kamen, die um die elfte Stunde eingestellt waren, und jeder empfing seinen Silbergroschen. 20,10Als aber
die ersten kamen, meinten sie, sie würden mehr empfangen; und auch sie empfingen ein jeder seinen
Silbergroschen. 20,11Und als sie den empfingen, murrten sie gegen den Hausherrn 20,12und sprachen:
Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und
Hitze getragen haben. 20,13Er antwortete aber und sagte zu einem von ihnen: Mein Freund, ich tu dir nicht
Unrecht. Bist du nicht mit mir einig geworden über einen Silbergroschen? 20,14Nimm, was dein ist, und
geh! Ich will aber diesem letzten dasselbe geben wie dir. 20,15Oder (a) habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin? 20,16So werden die Letzten die
Ersten und die Ersten die Letzten sein.* *In der späteren Überlieferung finden sich zusätzlich die Worte:
«Denn viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt» (vgl. 22,14)
Anmerkung: Diese Geschichte ist Aufhänger für die Abhandlung des Autors über den Mindestlohn
---
03.11.2013
Experiment Mindestlohn oder wenn man von seiner eigenen Hände Arbeit leben könnte...
Im Presseclub wurde u. a. kurz der Mindestlohn eruiert und es schien
so, als ob das "Experiment Mindestlohn" unkalkulierbar sei...
Der Sternenhimmelstuermer findet die Situation ebenfalls stark
bedenklich: Stellen Sie sich mal vor, da würde eventuell das Geld ohne
Aufstockung des Staates zum Überleben in Deutschland ausreichen, zwar
immer noch keine vernünftige Rentenabsicherung möglich sein (wohl erst
ab 10,48 € möglich!), aber sogar für Berufe wie Friseuer, Bäcker
oder Blumenhändler würde es wieder eine Perspektive geben, allein vom
Beruf leben zu können...einfach unvorstellbar-:)
Wo kommen wir
denn eigentlich hin, wenn sich jetzt sogar die Arbeitsagentur über
sittenwidrige Fälle wie diesen nun Klage erhebt: "In
der Uckermark hatte ein Pizzaservice einem Beschäftigten nur 1,59 Euro
pro Stunde gezahlt, bei einem Computerhändler in Lübben
(Oberspreewald-Lausitz) waren es 2,84 Euro. Beide Firmen müssen den
Lohn erhöhen und von den Jobcentern gezahlte Leistungen zurückzahlen." Zitat und Artikel auf,
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/10/brandenburgs-jobcenter-prufen.html
Ne, was sind das eigentlich für seltene Paradiesvögel und
Bedenkenträger, die uns weismachen wollen, dass es nicht möglich sei,
Menschen von einem Lohn mit ihrer Familie ohne weitere
staatliche Unterstützung leben zu lassen?
Ist der Kapitalismus
inzwischen zur Ansicht gelangt, dass der Staat die Gehälter der
Arbeitnehmer zahlen muss, damit das System tragfähig ist?
Wie
krank ist denn das? Kann ein Unternehmer mit seinem Geschäftskonzept
keine Arbeitnehmer einstellen bzw. bezahlen, dann geht die Firma
Pleite. Ja, so böse ist der Kapitalismus...
1,59 € Brutto ist
übrigens dann wohl der Rekord der Unbarmherzigkeit, wenn dann
sogar die an sich neutrale Arbeitsagentur die potentiellen
Arbeitgeber nicht mit Menschen versorgt, sondern verklagt...
Wie tief will Deutschland noch fallen?
Keine Sorge, der Mindestlohn kommt und dann dürfen sich die allzu gierigen vor Gott verantworten...
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19.11.2013 Mindestlohn ab 2016 ?
Aha, der Mindestlohn kommt nun also doch ohne Abstriche und
Ost-West-Regelungen, was für eines der reichsten europäischen Länder
mehr als erbärmlich wäre.
Dabei ist Deutschland im Geiste der
Fortführung seiner Lohndumping-Politik natürlich mit Brutto: 8,50 €
(Netto: 6,17 €) nach Zahlen von 2012 hinter anderen Mindestlohnländern
wie Belgien mit 8,75 € (dort gibt es Mindestlohn seit 1975), Frankreich
9,40 € (seit 1950 gibt es dort Mindestlohn), Irland: 8.65 € (seit
2000), Niederlande 8,88 € (1968), Luxemburg 10,41 € (1944).
Keines
der oben andren genannten Länder ging Pleite, obwohl das exportstärkste
Land (Bundesrepublik Deutschland), z. B. in der Fleischindustrie mit
exorbitanten Dumpinglöhnen inklusive Massenmenschhaltung anderer
Volksgruppen in saumäßigen Wohnverhältnissen als Lohnsklaven den
ehrlich entlohnten Menschen arg zusetzte...Das Ganze hat ja wohl ein
gerichtliches Nachspiel vor dem europäischen Gerichtshof...
Das
Unternehmertum in Deutschland ist teilweise zum Kotzen und während es
für Emissionen inzwischen künstlich geschaffte Werte (Emissionshandel)
gibt, ist der Arbeitnehmer den Arbeitgebern ohne eine vernünftige
Regelung in Sachen Mindestlohn scheinbar bis 2016 ausgeliefert.
Der Sternenhimmelstuermer setzte sich in seiner Abhandlung
zumindest für eine Stufenregelung ein, die eine sukzessive Erhöhung
über die Jahre beinhaltet, damit Firmen nicht von einem zum anderen Tag
einen Mindestlohn vorgesetzt bekommen - warum nicht 2014 7,50 €, 2015 :
8,00 € und 2016 8,50 €?
Dann ist das auch eine Rentenfrage bei
einem Bruttolohn von 8,50 € müssten dann so ca. 58,93 in die
Riesterrente fließen...ja, es geht hier auch um Verhinderung von
Altersarmut und dann sind zwei Jahre Wartezeit in Punkten ein nicht
unerheblicher Faktor...
Kurz vor 2016 werden die Unternehmer dann motzen:"Jetzt auf einmal 8,50 € ist doch viel zu hart..."
Dabei ist das Geld vorhanden und der Sternenhimmelstuermer sagt einmal
mehr: schämt euch! Könnt ihr Euch noch an das Bürgergeld und dessen
Höhe erinnern, was mal fast alle Parteien bis zur FDP hin gut fanden....
Im
Jahre 2016 dürfte dann England mit zur Zeit 7.01 € Mindestlohn
Deutschland überholt haben und vielleicht gibt es dann noch einen
höheren Mindestlohn als der von Spanien, der mit zur Zeit 3.89 €
wirklich schäbig ist.
"In der
europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68
% des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland
nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 €
brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto
pro Stunde führt." , sagt Wikipedia.
Bei 8,50 € Mindestlohn hat ein Arbeitnehmer mit einer Wohnung über
etwas von 300,- € noch Anrecht auf einen Mietzuschuss von ca. 10 - 20
€, kann also von seiner eigenen Hände Arbeit nicht Leben und ist nach
der Definition des Autors der Sternenhimmelstuermerseite ein Aufstocker
im weiteren Sinn.
Wahrlich, Deutschland kann auf sein
Sozialsystem stolz sein, aber auf eine kleine Schicht von Arbeitgebern,
die in den letzten Jahren wuchs und eine Sklavenhaltergesellschaft
etablierte, muss ein gesetzlicher Riegel vor weiterer sozialer
Sklaverei vorgeschoben werden.
Davon sind die ehemaligen
Christen in der CDU, die scheinbar nun den schnöden Mammon als Folge
einer langen Regierungszeit mit der FDP anbeten, weit entfernt.
Der seit der Schröderzeit ultraneoliberale Flügel in der Parteispitze
der SPD und in Form von z. B. Herrn Steinbrück als Vertragsunterhändler
sind leider kein Garant für ein besseres Verhandlungsergebnis für die
Arbeitnehmer oder andere sozial benachteiligte Gruppen gewesen.
Herr Steinbrück
z. B. ist doch eher ein Mann der Banken und nicht der Arbeitnehmer -
man kann nicht zwei Herren gleichzeitig dienen...Ne, die anderen
SPD-Spitzen, die sich als Wahlverlierer bei einem Wahlsieg der nicht
existierenden Linksfraktion im Bundestag und Bundesrat präsentierten
und danach in die Koalition als Bittsteller beim konservativen
Wahlverlierer einschlichen ist nichts zu erwarten - Menschen ohne
Visionen sind eine Zeitverschwendung in der Geschichte...die wird dann
eben von Frau Bundeskanzlerin Merkel weitergeschrieben...
Andererseits warum erst 2016 ?
Das wäre kurz vor der nächsten Wahl und dann leichter von der nächsten
Regierung zu kaschieren. Vorsicht, hütet Euch vor solch komischen
Kompromissen. Da kann z. B. dann ein Beenden der Koalition bereits
eingeplant sein und dann wurde gar nichts erreicht!
Die CDU
könnte dann kurz vor der Einführung des Mindestlohns abspringen und
Neuwahlen ansetzen, bei denen dann die FDP vermutlich mit einer
ausgiebigen Zweitstimmenkampagne wieder in den Bundestag reinkommt.
Liebe SPD 2016 ist ein gefährliches Spiel und der Sternenhimmelstuermer
warnt damit mal wieder als erster Webseitenautor davor, dass das eine
echte Ente werden könnte...springt lieber jetzt ab und lasst Euch nicht
auf den Sankt Nimmerleinstag vertrösten...die linken Mehrheiten
existieren und Ihr könntet die Bundesrepublik verändern, wenn Ihr in
Willy Brandts Gedenken einmal mehr Demokratie wagt und eine neue linke
Fraktion schmiedet.
Die Internationale gilt doch für alle
Linken? Dann tut doch mal etwas und gebt uns 100 % von dem, was ihr uns
versprecht und nicht eine wage Hoffnung mit viel zu niedrigen
Zahlenwerten im Jahre 2016 vielleicht, wenn denn diese unselige
Koalition dann noch hält....
Dann müssen ein paar Jahrzehnte
krude Entwicklungen in einigen Berufsgruppen schlichtweg korrigiert
werden - Friseurhandwerk, Verkäuferin, Blumenverkäufer, Bäckereien
Dienstleistungsgewerbe...
Die Bewertung einiger Berufsgruppen
in denen vorwiegend Frauen ausgebeutet werden, ist auf einem
beunruhigenden hohem Niveau. Wer soll bitte in Zukunft auch
die schönen Produkte kaufen, die z. B. zu Weihnachten angepriesen
werden, wenn umgekehrt den Menschen nichts gezahlt wird?
Und
dank liberalisierten Öffnungszeiten sind die Schichtarbeiterinen in den
Verkaufshallen wohl nur in linken utopischen Fantasien besser als die
beschimpfte Frau am Herd, die gantägig sich der Erziehungsarbeit widmet
und Jahrzehnte der Garant für Kinder mit hohem Bildungsniveau
war....(ist alles statistisch bewiesen...)....
Und ihr
Sozialdemokraten könntet vielen Menschen ein schönes Geschenk machen,
wenn ihr über Euren Schatten springt und endlich in einer linken
Koalition soziale Reformen 1 zu 1 umsetzt und ein wenig Geschichte
schreibt - und damit ist nicht die Abschaffung der Herdpremie und
vielleicht dann die Wiedereinführung der 10 € Eintrittsgeld beim Arzt
aus der Schröderära gemeint....
Das ist aber scheinbar nur ein
frommer Wunsch des Autors, der eher esoterisch-konservativer Christ mit
manchmal abweichenden Einstellungen zum Mainstream ist, und fast der
Hälfte der sozial engagierten Bevölkerung und solche vermeintlichen
Minderheiten werden auf das sträflichste ignoriert...
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24.11.2013 Nachtrag
Gerade war diese dämliche Kampagne, dass die Wünsche der SPD und CDU über 1,8 Millionen Arbeitsplätze kosten würden.
Die "Whistleblower" aus dem Bundesfinanzministerium sollten mal Ross
und Reiter benennen, welche Interessengruppen diese Liste formulierte
und aus welchem Grund dieses streng Geheime Papier nun veröffentlicht
wurde!
Trotzdem sind solche Quarkberechnungen der Sache eher hilfreich, denn Widerstand formierte sich innerhalb der SPD-Basis
und es könnte sein, dass die Grünen in die Bresche springen oder es
nach Irrungen und Wirrungen zu einem finalen Endspiel der vereinten
Linken kommt.
Gabriel würde dann sein Amt niederlegen, welch eine befreiende
Botschaft. Die Spitze stellte sich scheinbar gegen ihre Basis - sollte
es noch Menschen aus Fleisch und Blut mit einem Herz am linken - sorry
- rechten Fleck geben!
Schon seit einiger Zeit gärt es unter der Oberfläche und die Versuche
die Befürworter einer Linksfraktion zu unterdrücken fällt den Medien
und der Führungsspitze der SPD immer schwerer.
Da braut sich ein Sturm zusammen, aber noch kann der
Sternenhimmelstuermer nicht eindeutig lokalisieren, wo die neue
benötigte Avantgarde der SPD ist.
Es wird spannend und der Sternenhimmelstuermer bedankt sich bei all den
Kräften, die gegen die Reformvorhaben ihre Stimme erhoben hatten und
damit die Sache so richtig in Bewegung brachten - denn ihr habt den
Bogen überspannt und jede Kraft ruft eine mindest gleich große
Gegenkraft hervor.
Ihr versteht nur Bahnhof? Ihr werdet es bald verstehen...
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27.11.2013
Deutschlands Zukunft gestalten
Der Autor der Sternenhimmelstuermer kann mit dem Kompromiss der CDU und
SPD bezüglich des Mindestlohns leben. Das Dilemma war, dass viele
Unternehmer keine Tarifverträge schlossen und die 8,50 € oftmals nicht
erreicht wurden.
Mit der Regelung wird also spätestens 2017 ein
einheitlicher Mindestlohn kommen. Das ist zumindest ein machbarer Weg,
der den Unternehmern die Chance gibt, sich auf die neuen Verhältnisse
einzustellen.
Zähneknirschend also ein ja.
Im folgenden nochmal die Regeln von Seite 66 des Koalitionsprogrammes mit dem schönen Namen Zukunft gestalten als Zitat:
"Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50
Euro
brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt.
Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzlicheMindestlohnniveau uneingeschränkt.
•
Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende
Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann
geltende Mindestlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016das Mindestlohnniveau nicht
erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlosseneTarifverträge, in denen das
geltende
Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird,
europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in
dasArbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit
erfolgen.
Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen
–
erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer
Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und
anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit
allgemein verbindlich.
Die
Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz).
Wissenschaftlicher
Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen.
Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird hierzu im Gesetz getroffen.
Wir
werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller
Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und
mögliche Probleme,
z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.
Im
Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der
Minijobregelung vergütet werden, die Mindestlohnregelung nicht
einschlägig ist, weil sie in
aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung
haben."
Zitatende Seite 66 des Programmes Zukunft gestalten.
Erstaunlicher Weise schimpfen die Menschen mehr um andere Themen -
vielleicht aber nur, um erstmal kein Feuer in die Abstimmung über die
Zustimmung der Koalition von der Basis zu entzünden...
Da
kommen übrigens nebenbei gesagt höhere Steuereinnahmen durch den
gesetzlichen Mindestlohn - es gibt ca. 10 Milliarden Euro an Leistungen
für Aufstocker jährlich - das bedeutet vielleicht schon in den nächsten
Jahren bis 2017 gut 30 Milliarden Mehreinnahmen: ein Teil des Geldes
könnte ja auch an die Unternehmen zurückfließen...
Frau
Bundeskanzlerin Merkel wird mit der Entscheidung in die Geschichte
eingehen und die Übergangsphase dürfte gut moderiert sein. Deutschland
wird Abschied von Sklavenlöhnen nehmen und selbst der Autor kann dann
in Zukunft den Vorwurf von Lohndumping nicht mehr aufrechterhalten.
Da Europa zusammenwächst, wäre es auch an der Zeit dann Mindestlöhne
gesetzlich festzuschreiben, die Sozialcharta hat da schon
Vorstellungen, die in Deutschland mit etwas über 10,- € festgelegt sein
würden...
Liebe Unternehmen: Der Mensch und seine Arbeit hat
einen Wert. Dieser Übergang ist ohne schrille Töne seitens der SPD und
CDU ausgehandelt worden. Webseiten wie die des Autors schrieben
ungefiltert ihre Ansichten.
Es läuft zwar vieles nicht optimal,
aber insgesamt ist es eine Abkehr von der alten Politik des
Exbundeskanzlers Schröder, um jeden Preis Menschen arbeiten zu
lassen, ohne auf der anderen Seite eine adäquate Entlohnung zu
gewähren oder was man im Volksmund Sklavenlohn nennt.
Der Autor
bedankt sich ausdrücklich bei der SPD, weil es mit der CDU zu lange
gedauert hätte, bis es einen Wandel in Deutschland zum Wohle der
Menschen gegeben hätte.
Ebenso bei Frau Bundeskanzlerin
Merkel, der es ohne die FDP sicherlich gar nicht so schwer viel
dem Mindestlohn zuzustimmen...
Also sagt der Sternenhimmelstuermer nun, dass ein Linksbündnis nicht erforderlich wär?
Ne,
aber eine Abwahl der Koalition würde vielleicht zu einem Grünen
Bündnis oder Neuwahlen führen. Außerdem kann der Autor dieser Webseite
keine Alphatiere in der SPD ausmachen, die fähig wären ein Linksbündnis
zu schmieden.
Schade, die linken Kräfte in Deutschland sind
leider nicht mal fähig bei einer kompletten Mehrheit im Bundesrat und
Bundestag Visionen zu entwickeln und es dürfte der Spruch gelten: "Wer
sich auf links verlässt, der ist verlassen" und damit ist in erster
Linie die Linke der SPD gemeint...
Also was tun? Alles auf eine Karte (die Tarotvariante, die der Autor naturgemäß vorziehen würde) setzen oder mit dem Papier "Deutschlands
Zukunft gestalten" als berechenbar die nächsten Jahre gestalten
(erinnert den Autor an eine Astronomie/Astrologie-Variante - alles so
langweilig wissenschaftlich für die Zukunft geplant). Keine Revolution,
aber immerhin eine Evolution.
Der Autor dieser Webseite macht
es sich einfach: "Liebe SPD-Anhänger, der Sternenhimmelstuermer war
immer esoterisch denkender Christ und kehrt nun dem linken Lager wieder
den Rücken zu. Ihr müsst entscheiden, wie die Geschichte weitergeht,
diese Entscheidung nehme ich nicht ab.
Egal, wie die
Entscheidung aber ausfallen wird, werde ich im Sinne der armen Menschen
den Vorgang kritisch auf dieser Webseite begleiten. Ich kann damit
leben, wenn Ihr diese Koalition verneint, weil ich auch kein Problem
mit einer Linkskoalition hätte. Aber aus meiner Sicht ist nun eine
Menge erreicht und ich kann mit dem Spatz in der Hand leben... "
Und wieder wählte ich wahrscheinlich einen Gewinner - denn die CDU
regiert wahrscheinlich gemeinsam mit der SPD und dann war dann diese
Stimme wenigstens nicht verschenkt -:)
Und so feierte wenigstens
ein Deutscher zweimal einen Wahlsieg: einmal, weil ein Linksbündnis die
Regierungsmehrheit hat und einmal weil die SPD an die Regierung kommt.
Und als Druckmittel ist jederzeit das Linksbündnis vorhanden, dass es
nicht zulassen wird, dass der Mindestlohn nicht kommt. Das ist gut zu
wissen...
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01.12.2013 Auszug aus Artikel
Das
schönste Geschenk von SPD und CDU ist die Einführung eines Mindestlohns
in Deutschland. Dann zeichnet sich eine Wende in der Arbeitspolitik in
Bezug auf Riesterrente und Lebensarbeitszeit bis 67 ab...
Alles
ziemlich perfekt. Der Autor der Sternenhimmelstuermerseite ist voll des
Lobes für die Politik. Inzwischen findet der Sternenhimmelstuermer die
Lösung ab 2017 richtig gut. Da ist Spielraum für Unternehmer drin, sich
auf den Mindestlohn vorzubereiten, was mit den favorisierten
Stufenregelungen vom Sternenhimmelstuermer nicht so möglich gewesen
wäre...
Frau
Bundeskanzlerin Merkel hat in dieser Legislaturperiode genug innere
Reformen in Angriff genommen und der Autor dieser Webseite ist ein
wenig traurig, dass er Begriffe wie "Lohnsklaverei" und
"Lohndumpingland Deutschland" bald nicht mehr wahrheitsgetreu
anwenden kann.
Noch
ein paar Jahre ohne Reform weiter und nicht nur die absolute Mehrheit
hätte die Linksfraktion gewählt, sondern weitaus mehr Wähler hätten
einen Unmsturz bewirkt...
Die
Sternenhimmelstuermerseite engagierte sich auf der Metaebene für die
Einführung des Mindestlohn. Dieser wird nun eingeführt und das ist eine
historische Leistung, welches immer noch viele Menschen nicht begriffen
haben und sich mit Selbstzweifeln und Miesmachen...beschäftigen.
Die Sternenhimmelstuermerseite lieferte Argumentationen,
griff in unzähligen Artikeln parteiübergreifend Gegner des Mindestlohns
an und der Autor wählte trotz seiner christlichen Einstellung die SPD.
Das Ziel ist nun erreicht, die SPD setzte sich stark von der unseligen
Schröderpolitik ab und brachte für diese Legislaturperiode nur soziale
Reformen ein.
Nun
ist es Zeit wieder in die politische Neutralität und damit dann wieder
in die kritische Begleitung der großen Koalition zu gehen.
Der
Mindestlohn wäre ohne den Konsenz der großen politischen Parteien nicht
möglich gewesen. Der Sternenhimmelstuermer spricht sich für die große
Koalition aus, die nun die größten sozialen Reformen dieses Jahrzehnts
schultert.
Zum
Wohle millioner Menschen, die sich trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrer
eigenen Hand ernähren konnten und ohne Aufstockung des Staates nicht
existenzfähig gewesen sind (unser Sozialstaat funktionierte, aber wie
lange hätte er ohne Reform noch funktioniert?)
Und so steht einem friedlichen Weuhnachtsfest politisch gesehen nichts mehr im Weg...
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27.12.2013 Auszug
Kein Artikel ohne irgendetwas über den Mindestlohn: Auch
Herr Schäuble teilt die Wichtigkeit des Mindestlohns für die
Gesellschaft und was der Sternenhimmelstuermer schon immer sagte -
viele andere Konservative auch:
""Die Vereinbarung zum Mindestlohn
im Koalitionsvertrag entspricht mehr den Vorstellungen von CDU und CSU
als denen der SPD", sagte Schäuble im Interview mit dem "Handelsblatt"
(Donnerstagausgabe). Die Union habe im Wahlkampf gesagt, die
Tarifautonomie dürfe nicht geschwächt werden.
"Unsere Vereinbarung stärkt sie",
sagte Schäuble. "Das hätten wir schon vor Jahren machen sollen, aber
das war mit der FDP schwierig", so der geschäftsführende Finanzminister."
(Zitat: Quelle epochtimes).
Eigentlich wäre es fair, wenn Herr Schäuble auch einmal Kanzler werden
würde, da er als graue Eminenz viel für diesen Staat tat...
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31.12.2013
Ein gerechter Lohn oder eine Zäsur an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht?
Im Jahre 2017 wird es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sogenannten "Mindestlohn" in Deutschland geben.
Der Autor dieser Webseite präferiert die Begrifflichkeit "gerechten
Lohn", der auf der vereinfacht ausgedrückten Vorstellung des einfachen
Volkes beruht: "von seiner/ ihrer Hände Arbeit Leben".
Dem
Autor ist bekannt, dass im Sinne der Gewaltenteilung die Legislative
und nicht die Iudikative zur Schaffung neuer rechtlicher Normen
zuständig ist, kann aber das Bundesarbeitsgericht nicht von einer
moralischen Mitverantwortung bei der ungünstig ausgelegten
Rechtsprechung in Bezug auf sittenwidrige Löhne, Wucherei und Ignoranz
bestehender moralischer Werte freisprechen.
Da es in den
folgenden Jahren durch die Einführung eines gerechten Lohns mit hoher
Wahrscheinlichkeit zur Auslegung der neuen Gesetze, zur Höhe des
Mindestlohns und zur Verträglichkeit mit der Verfassung in Form von
Verfahren kommen wird, muss eruiert werden, ob es nicht zu einer
grundlegenden Veränderung vom Moralbegriff und Sittenbegriff in der
Auslegung von Gesetzen im Arbeitsrecht durch das Bundesarbeitsgericht
bedarf.
Justitia ist bekanntlich auf einen Augen blind und
deshalb bittet der Autor dem geneigten Leser im christlichen Abendland
sich mit dem Autor auf eine kleine Zeitreise zu begeben, um den blinden
Fleck ein wenig zu erhellen. Dieses beginnt mit der Auffassung eines
Christenmenschen, schneidet dann kurz die Wirtschaftsphilosophie und
geht weiter in der heutigen Rechtslage, die auch ohne Einführung eines
staatlichen gerechten Lohns nach Auffassung des Autors bei anderer
Interpretation der bestehenden Normen möglich gewesen wäre...
Im alten Testament war Arbeit noch die Strafe Gottes: Im
Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du wieder zu
Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu
Erde werden. (Bibel 3.19 Sündenfall).
Gott in seiner
Erscheinungsform als Jesus Christus hingegen, stellte den Tagelöhner in
diversen Bibelstellen in den Mittelpunkt. Erwähnt sei hier die
Lieblingsgeschichte zum gerechten Lohn vom Weinberg, in dem der
Gutsherr auch dem Tagelöhner den vollen Tagelohn gab, der nur eine
Stunde arbeitete, weil er zuletzt kurzfristig eingestellt wurde.
Die eher pragmatisch irdische ungeschriebene Begründung: "Auch der
zuletzt kommt, muss irgendwo von dem Geld leben können, dass er
an diesem Tag verdient hat."
In der Bergpredigt gibt es
den schönen Spruch: "Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch
keinen anderen zu" - richtig, dass ist der kategorische Imperativ von
Kant im Knittelvers ausgedrückt und im Fall der Arbeitswelt kann man
hier ableiten: Möchten Sie für jemand anderes arbeiten, um sich dann
nicht von ihrer Hände Arbeit ernähren zu können?
Kann eine Gesellschaft überleben, die diese Regel zur obersten Maxime ihres Handelns macht?
Der Autor lässt diese Frage im Raum stehen und macht einen
kleinen Zeitsprung dicht heran an den eben zitierten Zeitraum von
Kant und streift jetzt Adam Smith, der grob beschrieben propagierte,
dass aus dem Egoismus des einzelnen ein Nutzen für die
Allgemeinheit entsteht. Eine These, an der erstmal nichts auszusetzen
ist, so lange Spielregeln (nennen wir sie mal spaßeshalber Anstand und
Moral ) beachtet werden.
Im neoliberalen Lager wird der Arbeitswert - zumindest nach Ricardo in Abgrenzung zu Adam Smith wie folgend definiert:
„Ricardo
schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen
Waren ist, welche die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen
brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass sich dieser „natürliche Preis
der Arbeit“, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend
abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und
Nachfrage einstellt.
Doch wie hoch ist der Wert, "welche
die Arbeiter zu ihrem einschließlich Nachkommen" brauchen und wie wird
er ermittelt? Stellt sich dieser wirklich in einem malthusiianischen
Prozess ein, wie es die Wirtschaftsliberalen bis zur staatlichen
Festlegung eines gerechten Lohns propagierten und es offensichtlich
seit der letzten SPD-Regierung nach deren Agendapolitik der
Vollbeschäftigung ohne adäquater Gegenleistung immer weniger
funktionierte - deren Zustimmung freilich von der CDU in diversen
Gesetzesbeschlüssen im Bundesrat unterstützt wurde?
Setzen wir
unsere kleine Zeitreise fort in das "Bismarckreich" (ist eigentlich ein
wenig falsch, der war nur Kanzler und nicht König...). Gerade weil es
nicht mit dem malthusianischen Prozess so ganz klappte, wurden die
Arbeitgeber in ein Versicherungssystem eingebunden, dass wir
heute als Sozialversicherungssystem bezeichnen und jedem Arbeiter
einen gerechten Lohn garantiert, der so schöne Sachen wie
Unfallversicherung, Krankenversicherung...bis zur Rente
garantiert.
Und dann nebenbei wird hier im sogenannten Vorkonstitutionellen Recht im Jahre 1900 das bürgerliche Gesetzbuch veröffentlicht.
Im Paragraphen 138 (2) BGB steht dann auch:
(2)
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter
Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an
Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich
oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder
gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung
stehen.
Zitat.
Dieses ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Offizialdelikt (vom Staate aus) nach § 291 StGB verfolgt:
§ 291 Wucher
(1)
Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen
oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet,
daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile
versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis
zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere
Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt
sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen
Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für
jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich
oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils
ausnutzt.
(2)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.
Als Anmerkung des Autors: Wurden z. B. in der Fleischindustrie
und vergleichbaren Fällen die Staatsanwälte dem Legalitätsprinzip in
Deutschland geltend bei diversen gesetzlichen strafrechtlichen
Handlungen im Rahmen des Offizialprinzips hinreichend aktiv? Es gibt
hier kein Ermessensspielraum...Lohndumping ist eine Straftat!
"Nach
der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138
Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal
zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion
üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.[1] Nach dieser Regel
urteilen auch die Strafgerichte.[11] Die Zwei-Drittel-Grenze kann
jedoch im Einzelfall im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit zu
korrigieren sein, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine
andere Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung oder der Bestimmung
des Werts der Arbeitsleistung gebieten."
sagt Wikipedia.
"Liegt
die verkehrsübliche Vergütung unterhalb des Tariflohns, ist zur
Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung nicht vom Tariflohn, sondern
von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.[8] Für
die Bestimmung der Ortsüblichkeit kann zunächst aber von der
tariflichen Vergütung ausgegangen werden. Für eine abweichende
Ortsüblichkeit oder dafür, warum im Einzelfall ein abweichender Maßstab
gelten soll, ist der Arbeitgeber darlegungs- und
beweispflichtig[13][14] Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann in jedem
Falle angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines
Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten
Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets
beschäftigen."
Doch halt, bevor wir uns mit der
traurigen (?) Realität weiter auseinandersetzen, lohnt es sich ein
kleines wenig in der jüngeren Vergangenheit unserer Zeitreise
fortzusetzen...
Denn im Jahre 1956 wurde im Rahmen des
KPD-Verbotes vom Bundesverfassungsgericht nebenbei die Ausbeutung von
Arbeit höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht definiert, wie
Sie es auch im eben genannten gelungenen Artikel von Wikipedia
nachvollziehen können, aus dem die nun folgende Passage zitiert wird:
"
[...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen
Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche
demokratische Grundordnung dem Gedanken der Würde und Freiheit des
Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für
Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine
Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings
lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen
Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen
allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre
Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft
zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden.
Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz
erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit
verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem
vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]
Als
objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3]
sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die
entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) -
trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht
einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines
alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken.
Anderer
Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht: Unterschreitet der vereinbarte
Lohn die geltenden Sätze der Sozialhilfe, ohne in einem auffälligen
Missverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, besteht einer
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge noch kein ausreichender
Grund, Lohnwucher annehmen zu können.[8]
Auch der
Laie dürfte entsetzt sein: Das Bundesarbeitsgericht maßt sich gegen
eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und
dem Sozialstaatsprinzip per se an zu bestreiten, dass bei
vollschichtiger Arbeit (40 Stunden Woche) es keine Ausbeutung der
Arbeitskraft sei, wenn nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum
erreicht wird.
Ach ja, Hartz IV wurde bekanntlich erst später
eingeführt und im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung
weiterentwickelt, während das Bundesarbeitsgericht eine Parallelwelt
durch Rechtsprechung aufbaute, die weit von der verfassungsmäßigen
Realität und Entwicklung abwich.
Wir sind aber mit unserer
kleinen Zeitreise noch lange nicht fertig. Denn neben den globalen
Handel entwickelte sich auch in der europäischen Rechtsprechung und als
kleine europäische Verfassung bzw. Leitlinie die Sozialcharta, die u.
a. so schöne Sätze als nicht einklagbares Recht propagiert:
Europäische Sozialcharta:
Artikel 4 – Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:
1.
das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches
ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern;
2.
das Recht der Arbeitnehmer auf Zahlung erhöhter Lohnsätze für
überstundenarbeit anzuerkennen, vorbehaltlich von Ausnahmen in
bestimmten Fällen;
3.
das Recht männlicher und weiblicher Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt
für gleichwertige Arbeit anzuerkennen;
4.
das Recht aller Arbeitnehmer auf eine angemessene Kündigungsfrist im
Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen;
5.
Lohnabzüge nur unter den Bedingungen und in den Grenzen zuzulassen, die
in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen oder durch
Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch bestimmt sind.
Die Ausübung dieser Rechte ist durch frei geschlossene
Gesamtarbeitsverträge, durch gesetzliche Verfahren der Lohnfestsetzung
oder auf jede andere, den Landesverhältnissen entsprechende Weise zu
gewährleisten.
Einzelpersonen
können im Unterschied zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht
gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte
bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen.
In
der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit
68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in
Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 €
brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto
pro Stunde führt.
Der
Durchschnittsverdienst nach der Sozialcharta der europäischen Union,
der ein nicht einklagbares Ziel darstellt, würde damit bei konsequenter
Umsetzung eines Mindestlohns 10,61 € Stundenlohn oder 1838,60 €
Bruttolohn pro Monat im Jahr 2012 betragen (68 % des
durchschnittlichen Bruttolohnverdienstes). Zitat
20 von 27 europäischen Ländern setzten den Mindestlohn bisher um und es
ist eine Schande, dass Deutschland als reichstes Land umgekehrt den Weg
des Lohndumpings in Teilbereichen einschlug, obwohl die Sozialcharta
auch von Deutschland ratifiziert wurde....Sie predigen Wasser und
Trinken Wein, Amen.
Doch wie sah die Entwicklung in Deutschland aus, wo eher das Sozialhilferecht als das Arbeitsrecht verändert wurde:
Das klassische Lohnabstandsgebot im SGB VII wurde am Ende des
Jahres 2010 im Zuge der Hartz IV-Reformen ersatzlos gestrichen (§28,
SGB XII).
"Mit dem
Lohnabstandsgebot sollte der strukturellen Gefahr vorgebeugt werden,
dass der aus Steuermitteln finanzierte Regelbedarf der Sozialhilfe zu
einem höheren verfügbaren Einkommen führt als der Einsatz der eigenen
Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit."
Dieses war
zu dieser Zeit auch nicht haltbar, da es für immer breitere Schichten
nicht mehr möglich war, ohne Kombilohn aus Arbeit und Sozialhilfe den
eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten...
Auch bedenken der
Parteien, dass eine Querfinanzierung über HZL zur Finanzierung des
Lohndumpings auf dauer nicht haltbar ist, wurde vom
Bundesarbeitsgericht als warnendes Zeichen scheinbar nicht registriert:
"Zwischen 2005 und 2011 wurden zur
Aufstockung von unzureichenden Löhnen auf das Grundsicherungsniveau in
Deutschland insgesamt 53 Milliarden Euro ausgegeben, erklärte die
Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion im Deutschen
Bundestag einem Bericht der Passauer Neuen Presse zufolge. Alle
Leistungen zusammengenommen, seien über 70 Milliarden Euro ausgegeben
worden. Im Jahr 2011 seien an mehr als 1,21 Millionen
Bedarfsgemeinschaften mit Aufstockern insgesamt 10,73 Milliarden Euro
ausgezahlt worden. Das entspreche einer durchschnittlichen Zahlung von
737 Euro je Monat". Zitat Wikipedia
Auch die Entwicklung hin zur Tendenz eines Bindungslosen Grundeinkommens (BGE) scheint in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes spurlos vorbeigegangen zu sein.
Der Autor spart sich weitere Ausführungen, um nun abschließend seine
Kernthese zu untermauern: Weder geschichtliche,
verfassungsrechtlicheres Rechtsprechung, nationale und internationale
Entwicklungen führten zu einer Veränderung der moralischen Bewertung
von Arbeit beim Bundesarbeitsgericht.
Die Auslegung und
Berücksichtigung von Sitte und Normen sind aber gerade bei der Wucherei
in der Rechtsprechung unerlässlicher Bestandteil.
Es geht hier um sittenwidriges Handeln, dessen Kurzdefinition im eben genannten Link vom Juraforum ist:
"Eine
Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn etwas gegen die guten Sitten verstößt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person in der
Öffentlichkeit ohne Hose herumläuft. In der Rechtsprechung wird etwas
als sittenwidrig bezeichnet, wenn es gegen das Anstandsgefühl eines
jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt."
Der Sternenhimmelstuermer fragt ketzerisch in Anspielung auf die
Definition: Würde der Mensch ohne Hose in der
Öffentlichkeit sittenwidrig handeln, wenn er sich die Hose einfach
nicht leisten könnte, weil sein Arbeitgeber ihm nicht genug Geld
zahlt, dass er sich eine Hose leisten kann?
Es gibt zwei
Formen der Moral - eine sichtbare und eine Scheinmoral einer
Gesellschaft die sich echauffiert, ohne den Hintergrund zu eruieren.
Genau auf diesem Pfad befindet sich nach Mindermeinung des Autors das
deutsche Arbeitsgericht in den letzten Jahren in Bezug auf
Sittenwidrigkeit von Arbeitsverhältnissen und Schaffung von
Definitionen, die weder vom Sozialstaatsprinzip, Europa, noch
sittlichen Normen der Mehrheit der Bevölkerung gedeckt sind.
Daher der Appell des Autors an das deutsche Bundesarbeitsgericht:
Stellt Euren Begriff von Moral und Sittenwidrigkeit auf den Prüfstand
und entwickelt einen Moralbegriff, der in der heutigen Zeit nicht
gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und
gerecht denkt!
Dann hat der christliche Autor kein Bedenken, dass allen Menschen in Deutschland in Zukunft ein gerechter Lohn zu Teil wird.
---
Auszug 01.01.2014
...
Dann meldete der neue Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer vor einiger Zeit zu seinem Amtstritt, dass eine Vollbeschäftigung möglich sei und der neu BA-Chef Frank Jürgen Weise geht optimistisch von einer Halbierung der Arbeitslosigkeit aus.
Die Signale sind wichtig, denn trotz der Prophezeiungen der
Untergangspropheten bei einer Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns ist es gut zu wissen, dass ein gerechter Lohn scheinbar
nicht zum Untergang des Abendlandes führt.
Die eher pragmatisch veranlagte Kanzlerin gab bereits am 21 November 2013 in einer Videobotschaft vor der Wirtschaft ein Interview und stellte den Mindestlohn als alternativlos da...
Richtig, die Alternative wäre ohne die Koalition ein Linksbündnis und
davor haben die Konservativen mehr Angst als alles andere auf der
Welt...
Der
Autor dieser Webseite wird vielleicht noch in einer Chronik die
Geschehnisse bis zur Einführung des flächendeckenden Mindestlohns
erarbeiten, aber alle die reinen Gewissens sind, dürften nicht vor
einer objektiven Darstellung der Vergangenheit Angst haben - und die
anderen bekommen in den Chroniken den Platz, den Sie verdienen.
Das Bundesarbeitsgericht hätt wie gesagt bei moderater Rechtsprechung
und Anpassung der Auslegung der existierenden Paragrafen und Urteile
des Bundesverfassungsgerichtes uns diese Arie ersparen können.
Hätten das Bundesverfassungsgericht einfach nach Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichtes und des Sozialstaatsprinzip zumindest Lohn
und Gehalt bei dem soziokulturellen Existenzminimum festgelegt,
dann hätten wir zumindest einen "Mindestlohn" so um die 6 €...
Das
wäre auch zu wenig, aber wäre zumindest ein Zeichen gewesen, dass die
Ausbeutung von Arbeitnehmern im Sozialstaat keinen Platz hat oder wie
das das Bundesverfassungsgericht treffend formulierte:
"Allerdings
lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen
Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen
allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre
Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft
zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden". Zitat Bundesverfassungsgericht 1956 , im Rahmen des KPD-Verbotes
und
"Als
objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3]
sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die
entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) -
trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht
einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines
alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken." Zitat Wikipedia Lohnwucher
Der Autor dieser Webseite wiederholt sich ungern, aber es wäre
auch in der Schröderzeit seiner Auffassung nach Aufgabe des
Bundesarbeitsgerichts gewesen, die Reformen in Hinblick auf
prekäre Arbeitsverhältnisse zu überprüfen...
Nun darf das
Bundesarbeitsgericht die gesetzlichen Normen der Großen Koalition in
Form des Mindestlohns im Auftrag all jener umsetzen, die es moralisch
verwerflich finden, dass vollbeschäftigte Menschen und deren Nachkommen
sich nicht von ihrer eignen Hände Arbeit nähren können.
Die
alten selbst erstellten fragwürdigen Definitionen von Sittenwidrigkeit
des Bundesarbeitsgerichts landen dabei auf dem Müllhaufen der
Geschichte, da nun eine Entlohnung unter dem Mindestlohn unmoralisch
und gesetzlich verwerflich wäre und gesellschaftlich in Zukunft
geächtet wird.
Eine Genugtuung für all jene, nach deren
Auffassung die Rectsprechung des Bundesarbeitsgerichts fast über ein
halbes Jahrhundert gegen das Anstandsgefühl verstieß, und die der
Auffassung sind, dabei billig und gerecht zu denken...-:)
---
29.01.2014 Über die Bedeutung des Wortes Mindestlohn
Der Autor propagiert zwar immer noch statt Mindestlohn die Einführung
des Begriffs gerechten Lohns zu verwenden, muss sich leider wegen der
jüngsten Berichterstattung wieder in das Thema einklinken.
Es wird also zur Zeit kritisiert, dass 2,9 der heute 5,3
Millionen Bezieher von Löhnen vom Mindestlohn (8,50 €) nicht
profitieren würden, weil ihr Gehalt bei moderaten Lohnsteigerungen 2015
bereits über die Grenze wäre? Das heißt aber umgekehrt auch, dass 2,4
Millionen Menschen davon profitieren würden...das ist doch erstmal
großartig!
Eine andre Frage ist eben die Durchlöcherung der
Regelungen seitens der zur Zeit eher unchristlich agierenden CDU, die
eher einen Flickenteppich aus dem Mindestlohn machen will - ähnlich wie
bei der Berechnung von Arbeitslosen im Rahmen von Hartz IV, wo große
Gruppen einfach mal rausgerechnet werden, wie z. B. die Unterschlagung
der über 58 jährigen in der Arbeitslosenstatistik seit 2009....
Im Koalitionsvertrag mit dem schönen Namen Zukunft gestalten zwischen CDU und SPD steht unmissverständlich:
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
und weiter:
".....Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen
–
erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer
Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und
anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit
allgemein verbindlich.
Die
Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz).
Wissenschaftlicher
Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen.
Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird hierzu im Gesetz getroffen.
Wir
werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller
Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und
mögliche Probleme,
z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.
Im
Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der
Minijobregelung vergütet werden, die Mindestlohnregelung nicht
einschlägig ist, weil sie in
aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung
haben." ..."
Leute, die Regelungen im Koalitionsvertrag sind eindeutig und alles andere ist Wortbruch!
Rentner, Studenten und andere Gruppen herauszunehmen entspräche nicht
dem Geiste eines uneingeschränkten Mindestlohns und sind wie im o. a.
Link erklärt ein glatter Verstoß nach dem Gleichheitsprinzip (Art. 3
GG) und nach Auffassung des Autors und der überwiegenden Mehrheit der
Rechtsliteratur ein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip.
Mit
der Einführung des Mindestlohns werden im Sinne der Sitte und Moral
neue Maßstäbe angelegt, die auch bei der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden müssen.
Löhne, die niedriger als der Mindestlohn sind, dürften in der zukünftigen Beurteilung der Arbeitsgerichte sittenwidrig sein,wenn sie gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstoßen, der billig und gerecht denkt.
Deshalb wurde der Mindestlohn eingeführt, damit Arbeitnehmer sich und ihre Nachkommen angemessen Ernähren können.
Auch Ausnahmen wie die schwierige Lage eines wirtschaftlichen
Unternehmens gestatten keine Ausnahme, da im Geiste des Mindestlohns
das leibliche Recht eines Menschen eben vorgeht und die zusätzlichen
Zahlungen von Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer
Vollbeschäftigung dem Geiste des Substitutionsprinzips widersprechen.
Demnach muss ein Mensch alle Mittel ausschöpfen, bevor er Leistungen
vom Staat (dem Steuerzahler) erhält. Wie kann er das aber, wenn er
sogar durch Vollbeschäftigung nicht vermag, ausreichend für sich und
seine Nachkommen zu verdienen?
Im Gegenteil, die zusätzliche
Gewährung von Sozialleistungen für einen Vollzeitbeschäftigten stellt
eine unerlaubte Subvention auch im Sinne des europäischen Rechtes dar.
Um es mit einfachen Worten zu sagen: "Ich kann nicht ein Unternehmen
mit 50 Mitarbeitern aufmachen und jedem mit 1,- € pro Arbeitstag
abspeisen, weil der Staat schon den Rest bezahlt. Das wäre doch auch im
Sinne des Konkurenzwettbewerbs ein Schlag in das Gesicht der
Unternehmer, deren Mitarbeiter zumindest einen Mindestlohn erhalten.
In der Buchführung werden nicht ohne Grund die Löhne und Gehälter als
Unterkonto des Eigenkapitals (EK - GuV - Aufwendungen - Löhne und
Gehälter) geführt.
Aus der Sicht der neutralen Buchhaltung ein
neutraler Kostenpunkt, der aus Sicht des Autors den Makel aufwies, dass
keine Untergrenze definiert war...Mit dem Mindestlohn ist nun eine
Untergrenze gegeben. Egal ob Strom oder Warmwasser - alles hat irgendwo
einen Wert und der Unternehmer darf sich über die steigenden Preise
ärgern, muss Sie aber zahlen.
Kann der Unternehmer den
Strompreis nicht zahlen, so wird der Strom abgeschaltet. Kann der
Unternehmer den Mindestlohn nicht zahlen, so muss er den Mitarbeiter
entlassen oder der Betrieb geht in die Insolvenz. Sorry, aber der Autor
dieser Webseite fühlt sich irgendwo geistig unterfordert erwachsenden
Neoliberalen ihr eigenes System zu erklären...
Wie der Strom
hat der Mensch eben einen Wert, aber aus Unbedarftheit oder mit böser
Absicht wurden die Kosten auf den Staat bzw. Steuerzahler abgeschoben,
was einen Subventionsumfang von immerhin 10,7 Milliarden im Jahre 2011
entsprach.
Fazit:
Der
Autor dieser Webseite hat Verständnis dafür, dass es mehrere Jahre
braucht, bis ein Mindestlohn eingeführt wird, weil eine Schocktherapie
(sofortige Einführung des Mindestlohns) nicht wirklich
zielführend wäre.
Es muss aber darauf hinauslaufen, dass ein
uneingeschränkter Mindestlohn in Deutschland ohne Ausnahmen das Ziel
ist. Alles andere führt zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit
und...
In Zukunft wird dann
eine Komission der Spitzenorganisationen aus Arbeitgeberverbänden und
Arbeitnehmerverbänden über einen Mindestlohn entscheiden. Es gilt diese
Kommission zu stärken und nicht deren Beschlüsse durch Sonderregelungen
zur Bedeutungslosigkeit zu verdammen.
Man kann sich darüber
streiten, ob eine Komission für die Aufgabe geeignet ist, Teile des
Sozialstaatsprinzip in die Hände der Komission zu verlegen, aber im
Sinne der Tarifautonomie ist diese Lösung vielleicht gar nicht so
verkehrt...
Auch
mit 8,50 € werden weiterhin viele Arbeitnehmer noch Wohngeld beantragen
müssen und ein wirklich gerechter Lohn müsste 10,70 € betragen. Hier
muss man abwarten, wie die künftigen Mindestlöhne von der unabhängigen
Kommission ausgehandelt werden, wie es im Koalitionsvertrag beschlossen
wurde.
Die
führenden Wirtschaftsinstitute teilen im übrigen die Auffassung, dass
Sonderregelungen kontraproduktiv wären. Für den Autor dieser Webseite
würde dann das unschöne Wort Vertragsbruch seitens der CDU im Raum
stehen, wodurch dann der Ruf nach einer Linksfraktion wieder auflodern
würde.
Denn Wortbruch ist jedenfalls auf dieser Webseite
keine der lässlichen politischen Sünden und wird mit Stimmentzug und
einem Gebet für die sündigen Seelen in der CDU quittiert...
---
30.01.2014 Kleiner Armutsbericht für unsere Gesellschaft
Nun ja, 8,50 € Mindestlohn sind leider auch nur so um die 6,17 € pro
Stunde@Beschäftigten netto -:). Das sind so um die 1069,- € netto im
Monat.
5,2 Millionen wären also Nutznießer der Reformen nach heutigem Stand?
Das ist also bei einer ungefähren Zahl von 30 Millionen Beschäftigten
(28.922588 Millionen 2012) jeder sechste Beschäftigte, der so im
Paradies Deutschland vor sich hinarbeitet.
Rechnet man die drei Millionen Arbeitslosen - und eine Million für den
weiträumigen Arbeitslosenkreis hinzu, sind wir bei 9,2 Millionen
Menschen, die von 8,50 € träumen..., um dann mit einem kleinen
Mietzuschuss bei einer Miete über 300,- € überleben zu können...
Rund 400.000 Rentner beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt und nach der TAZ beziehen 700.000 Rentner aus Scham keine ergänzenden Leistungen zur Grundsicherung.
Der Autor dieser Webseite ist gnädig und lässt mal noch ein paar
Gruppen aus, um dann eine absolut valide Zahl in der Untergrenze (eher
zu niedrig!) angeben zu können. Bei etwas über 80 Millionen Einwohner
ist ca. jeder zehnte deutsche Bundesbürger von 8,50 € Mindestlohn oder
einer adäquaten sozialen Leistung in Mindestlohnhöhe entfernt... - es
sei denn, dass eine der vorher genannten Gruppen mehr als fiktiv
umgerechnet 8,50 € Brutto pro Stunde verdient.
Da sind jetzt die Familienmitglieder in den Haushalten - insbesondere deren Nachkommen überhaupt nicht berücksichtigt...
"In der europäischen
Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des
nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto
liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro
Stunde führt." Wikipedia
Von diesem ehrenwerten Ziel sind wir leider meilenweit entfernt. 2017
wird laut Koalitionsvertrag die nächste maßvolle Erhöhung des
Mindestlohns beschlossen, die am 01.01.2018 in Kraft tritt.
Schon jetzt steht Deutschland irgendwo in der Mitte der Statistik in
der Höhe eines Mindestlohns der europäischen Länder hinter Ländern wie
Frankreich, Belgien, Niederlande und Irland... Selbst England wird uns
dann überholen...das Lohndumping geht weiter...es ist zum Kotzen...
Obama will gerade den Mindestlohn in den United States erhöhen - die Verarmung der Arbeitnehmerschaft ist ein globales Problem.
Und in Deutschland versuchen nach wie vor eine Reihe von Unternehmern
und Politikern in der Union den Begriff "uneingeschränkten
Mindestlohn" ad absurdum zu führen.
Deutschland ist zuweilen wirklich arm oder sollte man sagen armselig?
---
01.02.2014 Von der "Blockiererin" zur Regierenden - Frau Nahles
Der Autor dieser Webseite beschäftigte sich im letzten Jahr mit der
Aufarbeitung des moralischen Unrechtes der SPD-Männer rund um Herrn
Schröder aus seiner Perspektive. Dabei geriet die unwürdige Geschichte
der christlichen Gewerkschaften - Stichwort AMP und CGB und deren
Auswirkungen zur Verhinderung eines gerechten Lohns (Mindestlohn) - ein
wenig in Vergessenheit. Ein blinder Fleck auf dieser Webseite, der in
den folgenden Wochen geschlossen wird.
Da die
Scheinchristenlobby und deren Vertreter gerade wieder
versuchen Einfluss auf den Mindestlohn zu nehmen, ist es
selbstverständlich für den neutralen Autor dieser Webseite ein Stück
unwürdiger Geschichte aufzuarbeiten.
Zuvor sei aber noch eine
Bemerkung zu Herrn Schröder erlaubt. Dessen Busenfreund Wolfgang
Clement wählte über die Initiative der deutschen Marktwirtschaft Frau
Nahles in Zusammenarbeit mit der Frankfurter allgemeinen
Sonntagszeitung 2004 "als Blockiererin des Jahres" 2004 (Wikipedia, Frau Nahles war damals noch Präsidiumsmitglied).
Bekam die eigentlich auch eine dieser geschmacklosen Voodo-Puppen?
Jedenfalls kritisiert Herr Schröder die Rentenreformen
vor wenigen Tagen und unsere seit Jahren indoktrinierten Journalisten
stimmen in den Klagegesang mit ein. Bereits im Zusammenhang mit der
Initiative der sozialen Marktwirtschaft wurde kritisiert:
"Der
Medienwissenschaftler Siegfried Weischenberg sagte in einer
Monitor-Sendung im Jahre 2005: „Die Initiative Neue Soziale
Marktwirtschaft ist höchst erfolgreich, weil es ihr gelungen ist, so
einen neoliberalen Mainstream in den Medien durchzusetzen. Und das
konnte auch leicht gelingen, weil die Medien kostengünstig produzieren
müssen. Sie sind sehr darauf angewiesen, dass ihnen zugeliefert wird,
hier gibt’s eine Lobby, die sehr wohlhabend ist. Das ist natürlich eine
sehr, sehr problematische Geschichte, weil die Medien nicht das tun,
was sie tun sollen. Die Journalistinnen und Journalisten fallen
sozusagen aus der Rolle, weil sie nicht kritisch kontrollieren, weil
sie die Interessen nicht transparent machen.“ Laut Monitor haben die
mit Beiträgen belieferten Sender allerdings angegeben, die Beiträge
redaktionell bearbeitet zu haben, die meisten Sender hätten die
Zusammenarbeit mit der INSM inzwischen beendet.[19]
Eine
Reihe von Botschaftern haben diese Tätigkeit zwischenzeitlich wieder
aufgegeben, beispielsweise Wolfgang Clement nach Übernahme des Amtes
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit[25], der jedoch seit Juli
2012 als Kuratoriumsvorsitzender wieder eingestiegen ist.
Was hat das jetzt mit den christlichen Gewerkschaften zu tun?
Gemach, Gemach, alles moralische Unrecht begann nach Auffassung des
Autors in der Schröderzeit. Hier wurden die gesetzlichen Grundlagen
geschaffen, die zu einem einmaligen weltweiten Phänomen führten:
"Scheingewerkschaften", die vermutlich nur zum Zwecke des Drücken eines
Tariflohns agierten und deshalb höchstrichterlich ihr Recht an der
Partizipation der aushandlung von Tarifverträgen verloren haben...
Das Kartell rund um die Dumpinglöhne war parteienübergreifend und die
INSM nur eine Lobbygruppe von vielen, die unsere Gesellschaft mit ihrer
Öffentlichkeitsarbeit moralisch vergifteten.
Es tut dem Autor dieser Webseite leid es sagen zu müssen, aber die
Täter, die auf Grund des neoliberalen Umfeldes an der prekären
Bezahlungssituation schuldig sind, rekrutieren sich leider
weitestgehend aus dem CDU-Umfeld bzw. deren Verbände aus der
Arbeitgeberschaft...
Während Frau Nahles also den Mindestlohn
durchsetzt, wird diese Webseite ein wenig die unwürdige Vergangenheit
Teile der CDU-nahen Verbände durchleuchten und dann ein wenig auf
Kritiker am Mindestlohn eingehen.
Schade, der Autor würde
lieber in Ruhe PC-Tipps schreiben, aber es Bedarf einer aufrichtigen
Aufarbeitung der Vergangenheit, um einen neuen Anang zu starten. Es
darf keine Geschichtsrevision geben und dafür wird der Autor dieser
Webseite weiterhin kämpfen...
---
Agape, die christliche platonische Nächstenliebe und Wertschätzung
eines Menschen und seiner Hände Arbeit gebietet eine "gerechte
Entlohnung", wie Sie auch im CDU-Parteiprogramm gefordert wird, aber
die Erfahrung der letzten Jahre lehrt, das ein Teil der
Unternehmerschaft Schwellenweltentlohnung mit staatlichen Zuschüssen als reale Hölle auf Erden entstehen lies.
Deren Kinder fallen dann in den Statiken zynisch unter die armutsgefährdeten Menschen...12,4 Millionen Menschen...
Dann hört der Sternenhimmelstuermer die Stimmen der CDU-Abgeordneten,
die die Freiheit der Tarifautonomie predigen und damit meinen, dass die
teilweise verbrecherischen Löhne einiger weniger Unternehmer
gottgefällig seien - vielleicht entspricht das dem Satansevangelium,
aber bei den einschlägigen Evangelien kann der Autor dieser Webseite
diesen Weg nicht geschrieben lesen...
Liebe Deinen Nächsten wie
Dich selbst - mein Gott, was müssen sich diese Politiker selbst
hassen...Was Du nicht willst, was man Dir tu, das füg auch keinem
anderen zu ist der volkstümliche Spruch, entnommen aus der Bergpredigt,
in den kategorischen Imperativ als Maxime höchsten ethischen Handelns
geschrieben.
Bei der nächsten Diätenerhöhung sollte der eine
oder andere christlich denkende Abgeordnet an den Tagelöhner denken,
der sich nicht sein Gehalt selbst bewilligt, sondern von der
Arbeitsagentur ungeprüft in Stellen vermittelt wird, von denen der
Betroffene nicht mal selbst Leben kann und als Aufstocker staatliche
Almosen erhält, weil sie oder er vom Gehalt nicht leben kann.
Mindestlohn ist praktiziertes Christentum und deshalb gab der
Sternenhimmelstuermer der SPD zwei Wahlstimmen, weil der
Sternenhimmelstuermer an Gott glaubt, konnte er nicht die Partei mit
dem christlichen "C" nicht wählen. Glauben an Gott heißt Glaube an
christliche Werte und der Mindestlohn steht auf der christlichen
Agenda der Sternenhimmelstuermerseite ganz oben...
---
06.02.14 Was ist die Moral dieser Gesellschaft Wert?
Der Autor schrieb in der gestrigen Abhandlung bereits, dass von den
Zahlen her die Arbeitnehmerüberlassung nicht überzubewerten sei.
Dennoch schaffte eine kleine Gruppe von moralisch fragwürdigen Menschen
- unbewußt oder bewußt - den ganzen Anstandsbegriff in der
Bundesrepublik ins Wanken zu bringen.
Erinnern wir uns an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnwucher:
"Nach
der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138
Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal
zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion
üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.[1] Nach dieser
Regel urteilen auch die Strafgerichte.[11] Die Zwei-Drittel-Grenze kann
jedoch im Einzelfall im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit zu
korrigieren sein, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine
andere Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung oder der Bestimmung
des Werts der Arbeitsleistung gebieten."
sagt Wikipedia.
"Liegt
die verkehrsübliche Vergütung unterhalb des Tariflohns, ist zur
Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung nicht vom Tariflohn, sondern
von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.[8] Für
die Bestimmung der Ortsüblichkeit kann zunächst aber von der
tariflichen Vergütung ausgegangen werden. Für eine abweichende
Ortsüblichkeit oder dafür, warum im Einzelfall ein abweichender Maßstab
gelten soll, ist der Arbeitgeber darlegungs- und
beweispflichtig[13][14] Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann in jedem
Falle angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines
Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten
Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets
beschäftigen." ebenso Wiki..
Nach
Auffassung des Autors, der überwiegenden Rechtsliteratur steht diese
Ansicht im krassen Widerspruch zu der folgenden Aussage des
Bundesverfassungsgerichtes, dass in der Abgrenzung zur Ausbeutung des
Menschen das soziokulturelle Existenzminimum als "Mindestlohn" im Sinne
des Sozialstaatsprinzip als unterste Grenze von Löhnen ansieht:
"
[...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen
Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche
demokratische Grundordnung dem Gedanken der Würde und Freiheit des
Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für
Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine
Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings
lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen
Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen
allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre
Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft
zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden.
Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz
erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit
verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem
vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]
Als
objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3]
sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die
entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) -
trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht
einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines
alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken.
Anderer
Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht: Unterschreitet der vereinbarte
Lohn die geltenden Sätze der Sozialhilfe, ohne in einem auffälligen
Missverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, besteht einer
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge noch kein ausreichender
Grund, Lohnwucher annehmen zu können.[8]
ebenso Wiki, Auszug aus dem KPD-Urteil, 17.08.1956
Es wurde also der Bock (die christlichen Gewerkschaften) zum Gärtner
(Maßstab zur Beurteilung, ob ein sittenwidriger Lohn besteht) gemacht.
Der Sittenbegriff des Bundesarbeitsgerichts kam dabei nicht auf den
Prüfstand, da die christlichen Gewerkschaften wegen fehlender sozialer
Mächtigkeit und in der höchsten Instanz dann wegen Formfehlern ihre
Tariffähigkeit verloren.
Eine Situation, die für den Autor eher
unbefriedigend ist, aber auch wegen der verfassungsrechtlich
umstrittenen Abweichung vom Bundesarbeitsgericht vielleicht die einzige
Möglichkeit, die Macht der christlichen Gewerkschaften zu brechen.
Fairer Weise muss gesagt werden, dass mit dem verfassungsrechtlichen
Rechtsbegriff auch die christlichen Gewerkschaften schwer angreifbar
gewesen wären.
Der Sternenhimmelstuermer rechnete in seiner
Abhandlung zum Mindestlohn einen fiktiven Stundenbruttolohn von
ungefähr 5,35 € aus - vorsicht, diese Rechnung hält keiner
richterlichen/rechtlichen Prüfung stand!!!
Egal, die
"Dumpinglöhne" der christlichen Gewerkschaften wurden Teil
des Maßstabs zur Bewertung richterlicher Entscheidungen im Bereich
Lohnwucher. Das hat schon eine gewisse Brisanz.
Das Problem:
die bisherige Rechtsprechung reicht nicht aus für eine menschenwürdige
Rechtsprechung für die Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, um ein
Einkommen zu garantieren, um von eigener Hände Arbeit ein
menschenwürdiges Einkommen für sich und die Nachkommen im Sinne des
Sozialstaatsprinzips zu gewährleisten.
Das ist aber nicht verwerflich, da der Gesetzgeber sich für einen Mindestlohn entschlossen hat, der diese Lücke schließt.
Die Arbeitnehmerverbände und Arbeitgeberverbände verfehlten in der Politik im Rahmen der Tarifautonomie dieses Ziel.
Das Bundesarbeitsgericht ist nun am Zug einen Moralbegriff zu
entwickeln, der nach Politbarometer des ZDF von über 80 % der
Bevölkerung gefordert wird - einen gerechten Lohn für die Arbeitnehmer
zu gewähren.
Es ist nach Auffassung des Autors aber dringenst
geboten, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen,
um festzustellen, in wie weit die Verquickung von Politik und
Wirtschaft in der Schröderregierung zu einer Lohnabwärtsspirale führte,
die Löhne generierte, die unter 8,50 € lagen.
Also ist doch vieles auf dem richtigen Weg, aber viele Fragen bleiben offen....
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19.03.2014 Abschied aus der Ukrainepolitik heißt nicht Abschied von der Innenpolitik...
ARD:"So
soll es nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren und
Ehrenamtliche geben. Außerdem sollen Langzeitarbeitslose für ein halbes
Jahr vom Mindestlohn ausgenommen sein, wenn sie einen neuen Job
annehmen. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten.
Ausnahmen für einzelne Branchen soll es nicht geben. Weitere Details
wollte die Ministerin mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen
zwischen den Ministerien nicht nennen."
Der Mindestlohn scheint nun doch weitgehend durchzukommen und mit den
genannten Ausnahmen Ehrenamt und Pflichtpraktikum kann der
Sternenhimmelstuermer so weit leben, obwohl die akademische
Nachwuchselite (Studenten) dann wohl weiterhin teilweise schamlos
ausgebeutet wird...keine Sorge, wenn die dann besser verdienen, dann
holen Sie sich dann eben mit ein paar Steuertricks wieder rein...
Bei den Langzeitarbeitslosen hingegen gibt es im Pressewald teils
unterschiedliche Angaben: Ein halbes Jahr also keinen
Mindestlohnanspruch, aber dafür Geld für die Arbeitgeber? Hm,
8,50 € sind nicht die Welt und bei niedrigeren Löhnen sagen sich dann
die meisten zu Recht: "Da kriege ich ja mehr mit Stütze und brauche
nicht arbeiten...
Hey Leute, sogar die FDP sagte mal: "Leistung muss sich lohnen" und
dann will man Langzeitarbeitslose, bei denen zusätzliche Kosten für
Fahrkarten, Verpflegung und Abzahlung ihrer Schulden einen erhöhten
Bedarf haben, mit weniger Geld zur Arbeit motivieren?
Oder soll man das jetzt so verstehen, dass der Differenzbetrag von der Arbeitsagentur an die Langzeitarbeitslosen bezahlt wird?
Ansonsten wäre das eine Doppelsubventionierung der Arbeitgeber: Weniger
Geld an den Arbeitnehmer und dazu Geld vom Arbeitsamt? Das will der
Autor dieser Webseite genau auf dem Blatt Papier sehen, bevor er sich
aufregt...
Das Ganze steht ja noch nicht im Gesetzblatt und jede Menge Artikel der
seriösen Presse machen zur Zeit teilweise unterschiedliche Aussagen.
Das der Mindestlohn per se zu niedrig ist und 750000 Menschen als Aufstocker zumindest bei einer Miete über 340,- € weiterhin als Aufstocker gelten, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
Es freut dem Autor, dass seine Kritik ohne so fundierte Zahlen den Weg
in die Öffentlichkeit findet, denn der Autor wies genau auf diesen
Umstand am 19.11.2013 hin, Zitat 19.11.2013 Newsarchiv dieser Seite:
"Bei 8,50 € Mindestlohn hat ein
Arbeitnehmer mit einer Wohnung über etwas von 300,- € noch Anrecht auf
einen Mietzuschuss von ca. 10 - 20 €, kann also von seiner eigenen
Hände Arbeit nicht Leben und ist nach der Definition des Autors der
Sternenhimmelstuermerseite ein Aufstocker im weiteren Sinn."
Bei aller Kritik ist der Sternenhimmelstuermer zufrieden, denn die
Scharfmacher, die einen Flickenteppich aus dem Mindestlohn machen
wollen, konnten sich scheinbar nicht durchsetzen.
Ein neuer Kuschelkurs auf dieser Seite mit der GroKo?
Nein, der Autor setzte sich aber schon seit langer Zeit mit dem Mindestlohn
auseinander, gab hierfür seine Stimme der SPD und sieht, dass die GroKo
aus Angst vor den künftigen Konflikten in der Ukraine und aus
Angst vor einer Rebellion der Linken
in der SPD, die vielleicht wie der Autor eine Linksfraktion
wollten, alles tut, um die Menschen auf den ach so sozialen
Kapitalismus einzuschwören...
Da macht das Schreiben richtig Spaß, aber wenn die aktuelle Krimkrise
vorüber ist, dann wird der Burgfrieden gekündigt und das leidige
Gerangel um jeden Cent geht wieder los...
Nachtrag:
Für alle, die die subtilen Andeutungen des Autors nicht verstehen. Da
niemand die Enrwicklungen in der Ukraine vorhersehen kann, sind unsere
Politiker sehr viel empfänglicher für volksnahe Reformen. Eine
rebellierende Linke wäre quasi ein Zweifrontenkrieg, wie er im
Weltkrieg I auch Deutschland zerriss...
Falls also die SPD noch ein paar gute Ideen für soziale Reformen hat
oder unsere Opposition ein wenig intelligenter ein paar
Gesetzesvorlagen auf den Weg bringen will, dann sollten Sie das jetzt
mal auf die Agenda setzen und der Autor prophezeit, dass mit Augenmaß
darüber entschieden wird und die Regierung jetzt besonders der Linken
und den Grünen Gehör schenkt...
---
20.03.2014 Mindestlohn oder war das alle, Frau Nahles?
Die Argusaugen des Autors lagen viel zu lange auf dem Ukrainekonflikt
und nach reiflicher Überlegung ist es nun an der Zeit ein wenig den
Fokus auf den Mindestlohn zu legen und der Autor ist der Meinung, dass
der aktuelle Stand der Diskussion nicht eines Jahrhundertwerks wie der
Einführung eines Mindestlohns auch nur annähernd würdig ist.
Aktueller Stand: Es sickerten nur einige Details am gestrigen Tag
an die Öffentlichkeit, die grob mit den Worten: Mindestlohn bei
Vollbeschäftigung, Ausnahmen bei ehrenamtlichen, Praktikanten und unter
18 Jährigen, keine Ausnahmen in wirtschaftlichen Branchen lautet.
Da fehlen nach Ansicht der Autor eine Reihe wichtiger Punkte, die hier kurz dargelegt werden:
1. Änderung der Verfassung. Die Rechtspyramide in der
Bundesrepublik Deutschland verlangt es, dass ein Gesetz
nicht gegen die Verfassung bzw. höheres Recht verstößt. Die
Tarifautonomie hat Grundgesetzcharakter und zumindest die Schaffung
eines weiteren Absatzes mit dem Wortlaut, dass es einen Mindestlohn
gibt und das nähere ein Gesetz regelt ist erforderlich. Die große
Koalition hat Zweidrittelmehrheit - also kein Problem.
2. Der Sitten und Moralbegriff muss im vorkonstitutionell erschafften
BGB harmonisiert werden. Unternehmer, die unter einem Mindestlohn
bezahlen, handeln nicht nur sittenwidrig, sondern nach der Einführung
des Mindestlohns nicht mehr rechtmäßig.
3. Die Gruppe der Auszubildenden wurde ausgeklammert, während
Praktikanten und ehrenamtlich ausdrücklich erwähnt wurden. Frau Nahles
äußerte sich insofern indirekt sinngemäß zu dem Thema Ausbildung, dass
Menschen unter 18 Jahren keinen Anspruch auf Mindestlohn haben, damit
Sie eine Ausbildung statt einen unqualifizierten Job annehmen.
Die Regelung für Auszubildende sind aber wichtiger als ehrenamtliche und
Praktikanten und werden in Staaten wie England gesetzlich geregelt. Ein
Ausbildungsvergütung muss nach Ansicht des Autors auch eine
Anlehnung an den Mindestlohn haben oder zumindest als Ausnahme
aufgeführt werden.
4. Wie ist Teilzeit, wie sind Midi und Minijobs in Zukunft geregelt?
Werden die unter 18 jährigen und Menschen mit Minijobs in Zukunft die
Regale der Supermärkte füllen? Es sind gerade die "Jobs" der Working
poor" die in den USA zu Mehrfachbeschäftigung der Arbeitnehmer ohne
Deckung des Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften führten.
In der öffentlichen Diskussion wird nur über Vollzeitbeschäftigung
gesprochen, aber gerade im Niedriglohnsektor wird es nach Stand der
Diskussion zu einer Beendigung der Vollzeitbeschäftigung kommen.
5. Definition von Mindestlohn: "Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt..."
Wikipedia (liebe Autoren von Wikipedia, der Rest der Definition
entspricht nicht mal mehr dem heutigen dürftigen Stand der Diskussion...
Deshalb sind die öffentlich genannten Ausnahmen der unter 18 jährigen und Arbeitslosengeldempfänger stark anzweifelbar:
Zu den unter Menschen 18 Jahren: Die bisherige Begründung, dass
Menschen unter 18 Jahren keinen Mindestlohn beziehen, verstößt gegen
Art. 2 und 3 GG.
Begründung: Ein Mensch unter 18 Jahren kann mit Absprache seiner
Erziehungsberechtigten (Stichwort eingeschränkte Rechtsfähigkeit) frei
und ohne Regulierung des Staates seine Arbeit bestimmen - man nennt
dieses freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der unter 18 jährige legt
sich ja nicht auf die faule Haut, sondern will durch seine eigene Hände
Arbeit sein Geld verdienen. Vielleicht ist ja mangels kognitiver
Fähigkeiten nicht in der Lage, eine Berufsausbildung zu beginnen und
wird dann noch vom Staat sanktioniert mit der zynischen Begründung, er
könne ja eine Ausbildung beginnen...
Der Staat darf sich nicht in die Berufswahl einmischen und den jungen
Menschen bevormunden, egal welche angeblich hehren Motive dahinter
stecken. Ja, auch der Jugendliche unter 18 hat ein Recht dazu zu
entscheiden, dass er erstmal arbeitet. Dieses ist kein unehrenhaftes
Motiv und sein Ausdruck von Entfaltung seiner freien Persönlichkeit. Da
verrichten also X unter 18 Jahre und Y über 18 Jahre dieselbe Arbeit
und X bekommt keinen Mindestlohn, der nach dem Grundgedanken des
Mindestlohns das kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt darstellt.
Das die SPD nach stalinistischen Vorbild gerne ihr Bildungsideal zum
Maßstab ihrer Bewertung ohne die Berücksichtung der Freiheitsrechte des
einzelnen erhebt, ist hinlänglich bekannt und legitim, aber wenn
darunter die ärmsten der Bevölkerung leiden müssen, dann hört beim
Autor der Kuschelkurs auf...
Dieses ist nach Artikel 3 GG einfach eine Ungleichbehandlung bzw. eine
Diskriminierung auf Grund des Alters, die zu einer Sklavenentlohnung
führt. Hier greift der Staat unzulässig ein und erklärt den unter 18
jährigen zu einem Sklavenarbeiter oder eben Freiwild.
Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit fordern die Gewerkschaften bei der
sogenannten Zeitarbeit, analog dazu wird beim Mindestlohn das
Gleichheitsprinzip gröblich verletzt. Diskriminierung auf Grund von
Alter wurde auch bei der Zugestehung von
Urlaubstagen im öffentlichen Dienst in der jüngeren
Rechtsgeschichte festgestellt. Nun werden die
jüngeren ärmsten und schutzbedürftigen Menschen diskriminiert.
Dasselbe gilt scheinbar auch für Langzeitarbeitslose im ersten
Halbjahr, nur das Sie auf Grund ihrer Biografie sanktioniert werden,
was bei dem Erhalt staatlich begünstigender Gesetze und Verwaltungsakte
eher ein Novum ist. Der Skifahrer, der im Krankenhaus liegt, bekommt
dieselbe ärztliche Zuwendung, obwohl er vorher vielleicht
durch ein riskantes Verhalten den Grund für den
Krankenhausaufenthalt setzte...
Ein schlechtes Beispiel? Nein, denn unterbewusst wird dem
Langzeitarbeitslosen vorgeworfen, dass er eben durch sein Vorleben -
unverschuldet oder verschuldet - erst einmal keinen vollen Anspruch auf
Arbeitsentgelt habe und der Staat deshalb kein begünstigendes Gesetz
erlässt.
Da auch die Familie des Langzeitarbeitslosen (genau wie beim unter 18
jährigen Menschen, wenn er z. B. mit 16 ein Kind in die Welt setzt,
oder darf er das in der schönen neuen staatlich regulierten Welt auch
nicht mehr, weil es aus Sicht der Politiker unvernünftig ist?...)
betroffen ist, sind solche Ausnahmen moralisch höchst fragwürdig.
Fazit: Wir reden hier über das rechtlich kleinste zugelassene Arbeitsentgelt.
Die Ausnahmen für das Ehrenamt und Praktikanten und mit ganz viel
Zugeständnis Jobs die geeignet sind, um das Taschengeld
aufzubessern bei minderjährigen unter vielleicht 16 finden beim Autor
Gnade.
Bei den Auszubildenden muss zumindest eine Berücksichtigung oder Anlehnung erfolgen.
Alle anderen Ausnahmen pervertieren den Grundgedanken eines
Mindestlohns, nämlich das Arbeit einen Wert hat und dieser Wert reicht,
um sich und seine Nachkommen aus eigener Kraft zu versorgen.
Dem Autor wäre statt einer Beratung hinter verschlossenen Türen ein offener ehrlicher Dialog lieber.
Aber auch nach dem, was der Autor bisher hörte, kommt der Autor zum Schluss:
"Ihr wurdet gewogen, ihr wurdet gemessen und ihr wurdet für nicht gut genug befunden." (Filmspruch aus: Ritter aus Leidenschaft)
-----
03.04.2014 Rot wie Blut ist Eure Fahne
Der Mindestlohn kommt mit wenigen Ausnahmen und der christliche Autor ist voll des Lobes und der Kritik.
Die SPD kann sich auf Ihre Fahne schreiben, dass Sie wie der Autor
diese Seite im Gegensatz zur scheinheiligen "C"-Partei von Anfang an
hinter dem Mindestlohn stand und zur Verwirklichung nach besten
Gewissen Beitrug.
Die Negativseite lohnt sich mehr zu betrachten, da wie der Teufel der
Autor dieser Webseite jenen zugewandt ist, die seiner Meinung nach
Gottes Wort missachten.
Auf der pragmatisch-philosophischen Ebene kommt der Autor zum Schluss,
dass ein Ausschluss der unter 18-jährigen und ein halbes Jahr ohne
Mindestlohn für Arbeitslosengeldempfänger wider der Natur des Begriffes
Mindestlohn ist.
Die Würde des Menschen und die Bewertung und Anerkennung seiner
Arbeitsleistung, um von eigener Hände sich und seine Nachkommen zu
nähren, lässt die Herabwürdigung seiner Leistung
durch eine Sonderbehandlung per se nicht zu.
Das die Kleingeister der früher angeblich sozialen Arbeiterpartei
heutzutage spätestens seit der Regierung Schröder den ärmsten den
Rücken zukehren, ist seit der unsozialsten Regierung unter Herrn
Schröder bereits hinlänglich bekannt, die sich der neuen Mitte zuwandte
und damit den Neokapitalismus meint.
Der Wohlstand der Reichen und das Geld für Griechenland und die Banken
sind dem jahrelangen moderaten Lohnsteigerungen geschuldet.
Alle Maßnahmen der Schröder-Regierung hingegen trugen eindeutig nicht
dazu bei: die Riesterrente wird erst in Zukunft wirksam und es wird
nachgebessert ohne Ende. Die Zumutbarkeitsklauseln von Hartz IV und die
Ausweitung der Zeitarbeit führten nach der Statistik nicht zu einem
Jobwunder.
Die Überschüsse retteten die Krankenkasse und nicht die 10,- € Eintrittsgeld....
Dennoch wuchern die Mythen und Legenden wider besseren Wissens und das ist moralisch fragwürdig.
Der Mindestlohn scheint noch nicht nach Verlautbarungen seinen Weg in das Grundgesetz zu finden.
Nach der Rechtspyramide ist ein Gesetz ohne "Verfassungsrang" entgegen
der Tarifautonomie, die im Grundgesetz verankert ist, nicht zulässig.
Die Bundesregierung lässt sich wie bei der Aussetzung der Wehrpflicht
statt Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz eine Hintertür
offen.
Die nächsten Bundesregierungen können ein "einfaches Gesetz" mit einfacher Mehrheit streichen...
Die 8,50 € Euro Brutto in ein paar Jahren sind auch im Rahmen der Inflation ein Witz (1473,- € pro Monat Brutto und
1.083,23 € Netto pro Monat, ein Sozialhilfeempfänger bekommt in der
Basis 389,- € + durchschnittlich ca 350 € Mitte + 120,79 Krankenkasse,
also so um die 859,79 €, bei Ermäßigung der Monatskarte in Berlin
nochmal 40 € mehr ohne Ermäßigung...).
Dann liegt also der Mindestlohn mit Inflation in ein paar Jahren auf
Sozialhilfeniveau....ihr scheinheiligen Bundesregierungsmitglieder...
Und Arbeitslosengeldempfängern und Kindern gesteht ihr dann noch weniger zu...
Die aus der Stalinära her stammende Bildungspolitik der
Sozialdemokraten lässt darüber hinwegsehen, dass Arbeit nichts
unehrenhaftes ist und unter 18-jährige Mütter und geistig
zurückgebliebene genau so das Anrecht auf die freie Entfaltung der
Persönlichkeit und Gleichheit der Menschen nach dem Grundgesetz
beanspruchen können und nicht dafür bestraft werden, dass Sie in jungen
Jahren in die Arbeitswelt der Erwachsenen mit einem Hungerlohn
aufgenommen werden...
Die Auszubildenen wurden scheinbar ausgeklammert?
Fazit:
Die Freude über den Mindestlohn ist nach genauer Betrachtung
recht beschränkt. Der Tierschutz wiegt zur Zeit mehr im Grundgesetz als der Schutz der schwächsten Menschen ...
Die bisherigen Ausnahme zeigen eine zynische Auslegung des Mindestlohns
und das der Begriff in seiner Bedeutung scheinbar von den regierenden
verinnerlicht wurde.
Mindestlohn stellt die Untergrenze eines gesellschaftlichen Konsenses
dar, den ein Mensch braucht, um sich und seine Nachkommen von eigener
Hände Arbeit ernähren zu können.
Selbst dieser Konsenz wird bei der Verkündigung des Gesetzes bereits unterlaufen..
Bleibt die Frage wovon die Fahne der SPD die Farbe rot erhielt und
nicht nur vom Autor wird die Meinung vertreten: Vom Blut der Armen und
Arbeiter, die von den Sozialdemokraten verraten wurden.
......
22.03.2014 Herr Verzeih mir denn ich habe gesündigt oder der Mindestlohn in Deutschland
Herr ,verzeih mir dass ich von der reinen Lehre des Mindestlohns
abgegangen bin und den Kompromiss zur Maxime meines Handelns setzte.
Wer von der wahren Lehre aber abgeht, der versündigt sich am Wert des
Menschen und seiner Arbeitskraft und macht den Menschen zum rechtlosen
Subjekt und Arbeitssklaven.
Der Autor bezichtigt sich zugestimmt zu haben, dass der Wert der Arbeit
des Kindes weniger Wert sei, als die des Erwachsenen. Des weiteren
dasselbe die des Auszubildenden und Praktikanten.
Einzig das Ehrenamt dürfte vor Dir Gnade erhalten, oh Herr, da hier das
christliche oder außerhalb der Gemeinschaft unchristliche unbezahlte
Handeln von Menschen für die Gemeinheit gemeint ist.
Erbarme Dich meiner Seele, dass ich Anfang immer mehr Kompromisse
einging, weil ich in den Chor der Pharisäer einschlug und die
Forderungen nach einem gerechten Lohn nicht mehr für die
stellte, wo ich es für "unrealistisch" hielt, denn auch Deine
Liebe ist grenzenlos und die gibst Sie allen, auch wenn es Zweifler
gibt und Du auch denen Deine Liebe zu Teil werden lässt.
Ich bin nicht frei von Schuld und schäme mich dafür aufrichtig und
hoffe das meine Anliegen auch weiterhin Gehör finden. Nachtrag vor dem
Amen (späte Reue?): Weiterhin klage ich mich der Unterstützung der Gier
und Habsucht an.
Amen
Und der weltliche Teil des Autors dieser Webseite fügt hinzu: Die
Einführung des Mindestlohns als eines der letzten europäischen
Länder mit einem niedrigen Lohn unter der europäischen
Sozialcharta ist wahrlich kein Ruhmesblatt.
Während Arbeitgeber im Rahmen des Zeitmanagements bis auf die letzte
Sekunde ausrechnen, wie lange ein Arbeitnehmer für die Erledigung einer
Arbeit braucht, scheint bei der Findung eines gerechten
Lohns jegliches Gespür abhanden gekommen zu sein.
Im dualen Ausbildungssystem müssten natürlich die anteiligen
Arbeitsstunden mit einem gerechten Lohn (Mindestlohn) vergütet
werden und selbst für ein Pflichtpraktikum auch.
Dann kommt immer die erpresserische Leier, dass aber dann die
Unternehmer keine Auszubildenden und Praktikanten mehr beschäftigen
würden.
Sorry, aber es ist zur Zeit nicht schon Rechtslage, dass z. B.
Betriebe ohne Menschen mit Behinderung eben Abgaben leisten
müssen. Notfalls werden eben beim
Pflichtpraktikum auch Zuschüsse der Gemeinschaft erforderlich.
Das ist zu teuer? Bei allen Hass auf die bösen Unternehmer muss man
diesen zugestehen, dass Sie 8,50 € aus ihrer Tasche zahlen. Der Staat
wird in Form von Sozialabgaben an Menschen entlastet. Da wäre es doch
Fair von der Gemeinschaft, wenn Sie die Unternehmer entlastet und bei
den fest definierten Gruppen Praktikanten und Auszubildenden eben
Zuschüsse gewährt - gerne in der Höhe von 2-3 € pro Stunde.
Was meinen Sie, wie schnell der Staat nun die Unternehmer auf
Subventionsbetrug und Scheinpraktika untersuchen würde, wenn es um sein
Geld geht...
Kein Unternehmer würde das als Steuerverschwendung bezeichnen.
Das Geld ist in die Zukunft investiert und nicht verschwendet und was
meinen Sie, wie schnell der Missbrauch von Schein-Praktikanten
verschwendet.
Das Geld dafür ist da, wie es hunderte von Milliarden zur Rettung der
banken wohl hinreichend bewiesen - damals war auch die Rede von
einem Bürgergeld...
Der Autor freute sich ein wenig zu sehr über die Einführung des
Mindestlohns, der doch laut Sozialcharta eine Selbstverständlichkeit ist
und vergaß ein wenig dabei, dass die große Koalition im Prinzip nun nur
alles tut, um sich halbwegs bei einer unrühmlichen Vorgeschichte aus
der Affäre zu ziehen und dabei versucht, so gut es geht die
europäischen Normen zu unterlaufen und die Menschenwürde
weiterhin mit Füßen zu treten.
Leider wirkt die laufende Gehirnwäsche der Medien und Politiker auch
beim Autor, der dann vieles als Geschenk betrachtet und alles andere
als unrealistisch abtut.
Sie halten das unrealistisch, was der Autor hier schreibt? Dann Prüfen Sie vielleicht auch mal ihre Normen.
Vor der Wahl hielt offiziell die gesamte CDU, große Teile der Medien
und die Arbeitgeberverbände die Einführung eines Mindestlohns für
undenkbar und nun geht es schon um sehr konkrete Details!
Klar, am Ende wird ein Kompromiss auf dem Papier zu finden sein, aber
so lange die Gesetzesvorlage nicht auf dem Papier steht, sollten solche
Testveröffentlichungen von Frau Nahles mit Zumutungen kritisch
begleitet werden. Da wird nur ausgetestet, wie Unternehmer und
Arbeitnehmer reagieren...
Aber es bleibt grundsätzlich dabei: Entweder es gibt einen Mindestlohn
für alle oder diese Gesellschaft muss mit dem Makel leben, dass Sie
Menschen bewußt einen gerechten Lohn verwehrt und Sie damit andere zu
Menschen zweiter Klasse degradiert. Zu Lohnsklaven, die die sich und
ihre Nachkommen nicht von ihrer Hände Arbeit, sondern an der "Titte der
Wohlfahrt hängen" (Zitat aus Forrest-Gump-Film von Leutnant Dan).
Diese Art des Missbrauchs darf auch nicht die Kinder unserer
Gesellschaft treffen, wenn Sie die Arbeit eines vollwertigen Menschen
verrichten. Da spielt Alter aber überhaupt keine Rolle...
Über 80 % sind für einen Mindestlohn und da wundert es doch schon, dass
20 % der Menschen es für selbstverständlich halten, dass Menschen
keinen gerechten Lohn erhalten und genau deren Meinung von der freien
Presse, Unternehmern und Politikern zur Maxime des Handelns erhoben
wird...
Also ab in die nächste Runde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Die realistische Einschätzung des Autors: Um den Wort Mindestlohn auch
nur annähernd gerecht zu werden, sind die Zumutungen zu hoch. Bei
einigen Punkten kann es auch keine Kompromissbereitschaft geben, um das
Wort Mindestlohn nicht ad absurdum zu führen...
22.03.2014 Herr Verzeih mir denn ich habe gesündigt oder der Mindestlohn in Deutschland
Herr ,verzeih mir dass ich von der reinen Lehre des Mindestlohns
abgegangen bin und den Kompromiss zur Maxime meines Handelns setzte.
Wer von der wahren Lehre aber abgeht, der versündigt sich am Wert des
Menschen und seiner Arbeitskraft und macht den Menschen zum rechtlosen
Subjekt und Arbeitssklaven.
Der Autor bezichtigt sich zugestimmt zu haben, dass der Wert der Arbeit
des Kindes weniger Wert sei, als die des Erwachsenen. Des weiteren
dasselbe die des Auszubildenden und Praktikanten.
Einzig das Ehrenamt dürfte vor Dir Gnade erhalten, oh Herr, da hier das
christliche oder außerhalb der Gemeinschaft unchristliche unbezahlte
Handeln von Menschen für die Gemeinheit gemeint ist.
Erbarme Dich meiner Seele, dass ich Anfang immer mehr Kompromisse
einging, weil ich in den Chor der Pharisäer einschlug und die
Forderungen nach einem gerechten Lohn nicht mehr für die
stellte, wo ich es für "unrealistisch" hielt, denn auch Deine
Liebe ist grenzenlos und die gibst Sie allen, auch wenn es Zweifler
gibt und Du auch denen Deine Liebe zu Teil werden lässt.
Ich bin nicht frei von Schuld und schäme mich dafür aufrichtig und
hoffe das meine Anliegen auch weiterhin Gehör finden. Nachtrag vor dem
Amen (späte Reue?): Weiterhin klage ich mich der Unterstützung der Gier
und Habsucht an.
Amen
Und der weltliche Teil des Autors dieser Webseite fügt hinzu: Die
Einführung des Mindestlohns als eines der letzten europäischen
Länder mit einem niedrigen Lohn unter der europäischen
Sozialcharta ist wahrlich kein Ruhmesblatt.
Während Arbeitgeber im Rahmen des Zeitmanagements bis auf die letzte
Sekunde ausrechnen, wie lange ein Arbeitnehmer für die Erledigung einer
Arbeit braucht, scheint bei der Findung eines gerechten
Lohns jegliches Gespür abhanden gekommen zu sein.
Im dualen Ausbildungssystem müssten natürlich die anteiligen
Arbeitsstunden mit einem gerechten Lohn (Mindestlohn) vergütet
werden und selbst für ein Pflichtpraktikum auch.
Dann kommt immer die erpresserische Leier, dass aber dann die
Unternehmer keine Auszubildenden und Praktikanten mehr beschäftigen
würden.
Sorry, aber es ist zur Zeit nicht schon Rechtslage, dass z. B.
Betriebe ohne Menschen mit Behinderung eben Abgaben leisten
müssen. Notfalls werden eben beim
Pflichtpraktikum auch Zuschüsse der Gemeinschaft erforderlich.
Das ist zu teuer? Bei allen Hass auf die bösen Unternehmer muss man
diesen zugestehen, dass Sie 8,50 € aus ihrer Tasche zahlen. Der Staat
wird in Form von Sozialabgaben an Menschen entlastet. Da wäre es doch
Fair von der Gemeinschaft, wenn Sie die Unternehmer entlastet und bei
den fest definierten Gruppen Praktikanten und Auszubildenden eben
Zuschüsse gewährt - gerne in der Höhe von 2-3 € pro Stunde.
Was meinen Sie, wie schnell der Staat nun die Unternehmer auf
Subventionsbetrug und Scheinpraktika untersuchen würde, wenn es um sein
Geld geht...
Kein Unternehmer würde das als Steuerverschwendung bezeichnen.
Das Geld ist in die Zukunft investiert und nicht verschwendet und was
meinen Sie, wie schnell der Missbrauch von Schein-Praktikanten
verschwendet.
Das Geld dafür ist da, wie es hunderte von Milliarden zur Rettung der
banken wohl hinreichend bewiesen - damals war auch die Rede von
einem Bürgergeld...
Der Autor freute sich ein wenig zu sehr über die Einführung des
Mindestlohns, der doch laut Sozialcharta eine Selbstverständlichkeit ist
und vergaß ein wenig dabei, dass die große Koalition im Prinzip nun nur
alles tut, um sich halbwegs bei einer unrühmlichen Vorgeschichte aus
der Affäre zu ziehen und dabei versucht, so gut es geht die
europäischen Normen zu unterlaufen und die Menschenwürde
weiterhin mit Füßen zu treten.
Leider wirkt die laufende Gehirnwäsche der Medien und Politiker auch
beim Autor, der dann vieles als Geschenk betrachtet und alles andere
als unrealistisch abtut.
Sie halten das unrealistisch, was der Autor hier schreibt? Dann Prüfen Sie vielleicht auch mal ihre Normen.
Vor der Wahl hielt offiziell die gesamte CDU, große Teile der Medien
und die Arbeitgeberverbände die Einführung eines Mindestlohns für
undenkbar und nun geht es schon um sehr konkrete Details!
Klar, am Ende wird ein Kompromiss auf dem Papier zu finden sein, aber
so lange die Gesetzesvorlage nicht auf dem Papier steht, sollten solche
Testveröffentlichungen von Frau Nahles mit Zumutungen kritisch
begleitet werden. Da wird nur ausgetestet, wie Unternehmer und
Arbeitnehmer reagieren...
Aber es bleibt grundsätzlich dabei: Entweder es gibt einen Mindestlohn
für alle oder diese Gesellschaft muss mit dem Makel leben, dass Sie
Menschen bewußt einen gerechten Lohn verwehrt und Sie damit andere zu
Menschen zweiter Klasse degradiert. Zu Lohnsklaven, die die sich und
ihre Nachkommen nicht von ihrer Hände Arbeit, sondern an der "Titte der
Wohlfahrt hängen" (Zitat aus Forrest-Gump-Film von Leutnant Dan).
Diese Art des Missbrauchs darf auch nicht die Kinder unserer
Gesellschaft treffen, wenn Sie die Arbeit eines vollwertigen Menschen
verrichten. Da spielt Alter aber überhaupt keine Rolle...
Über 80 % sind für einen Mindestlohn und da wundert es doch schon, dass
20 % der Menschen es für selbstverständlich halten, dass Menschen
keinen gerechten Lohn erhalten und genau deren Meinung von der freien
Presse, Unternehmern und Politikern zur Maxime des Handelns erhoben
wird...
Also ab in die nächste Runde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Die realistische Einschätzung des Autors: Um den Wort Mindestlohn auch
nur annähernd gerecht zu werden, sind die Zumutungen zu hoch. Bei
einigen Punkten kann es auch keine Kompromissbereitschaft geben, um das
Wort Mindestlohn nicht ad absurdum zu führen...
13.04.2014 Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe
23,2
Du sollst der Menge nicht auf
dem Weg zum Bösen folgen und nicht so antworten vor Gericht, daß du
der Menge nachgibst und vom
Rechten abweichst.
23,3
Du sollst den Geringen nicht
begünstigen in seiner Sache.
23,4
Wenn du dem Rind oder Esel
deines Feindes begegnest, die sich verirrt haben, so sollst du
sie ihm wieder zuführen.
23,5
Wenn du den Esel deines
Widersachers unter seiner Last liegen siehst, so laß
ihn ja nicht im Stich, sondern
hilf mit ihm zusammen dem Tiere auf.
23,6
Du sollst das Recht deines
Armen nicht beugen in seiner Sache.
23,7
Halte dich ferne von einer
Sache, bei der Lüge im Spiel ist. Den Unschuldigen und den, der im Recht
ist, sollst du nicht töten;
denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben.
23,8
Du sollst dich nicht
durch Geschenke bestechen
lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache
derer, die im Recht sind.
23,9
Die Fremdlinge sollt ihr nicht
unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, weil ihr auch
Fremdlinge in Ägyptenland
gewesen seid.
Die Bibel: Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe
Die Woche verging und der eine oder andere sollte sich überlegen, ob
sein Weg Gottes Weg entspricht:
Frau Bundesministerin Nahles legt der Autor besonders den Satz: Du
sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache.
ans Herz oder warum werden Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr und
Menschen unter 18
Jahren ihre Menschenwürde abgesprochen und rechtlich beschlossen, dass
Sie es nicht Wert seien sich und ihre Nachkommen von ihrer Hände
Arbeit ernähren zu können.
Welche Langzeitarbeitslosen eigentlich? Wer einen 1-Euro-Job hatte,
wird nach Statisistik nicht mehr als Langzeitarbeitsloser gezählt.
Dasselbe gilt für ältere Arbeitsnehmer. Statistisch gesehen also nicht
erfasst und menschenrechtlich entrechtet - das ist typisch SPD und die
Partei mit dem "C" ist keinen deut besser...
Liebe Frau Nahles, sie vergreifen sich an Kindern (dafür ist die SPD
mit zumindest zwei dokumentierten Fällen in sexueller Hinsicht
hinreichend bekannt...) und alten Menschen, also den schwächsten
unserer Gesellschaft - stehen die also außerhalb der neuen Mitte?
Einige von diesen Kindern (gesetzlich Jugendliche) haben bereits
Kinder und denen ist sprichwörtlich wahrhaft kein Zucker in den Ar..
geblasen...
Das Recht auf Arbeit sollte schon seit langer Zeit als Recht im
Grundgesetz stehen, aber der Autor fürchtet, dass die herrschenden
Menschen dabei das Recht auf Lohnsklaverei meinen.
Halte dich ferne von einer Sache, bei der
Lüge im Spiel ist. Den Unschuldigen und den, der im Recht
ist, sollst du nicht töten;
denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben.
........dieser Artikel geht dann mit weiteren Inhalten weiter
15.04.2014
Stein / Hardenberg oder wenn man seine Seele für eine gute Sache an den
Teufel verkauft
Da es ja 165 Jahre her ist, dass zum Leidwesen der linken Kräfte
konservative Menschen eine erhebliche Verbesserung der sozialen Lage bewirkten,
ist es an der Zeit die unzulässigen Ansichten, dass es allein dem
Militär geschuldet ist, dass Kinderarbeit abgeschafft wurde, ein wenig
zu relativieren.
Die Reformen von Stein und Hardenberg
gingen ein wenig über die Abschaffung der Kinderarbeit hinaus.
Beflügelt von den Gedanken der französischen Revolution und unter dem
Druck Napoleons wurde die Gesellschaft verändert: von der
Bauernbefreiung über Besserstellung der Juden bis hin zu einer
Verwaltungsreform...
Doch was hat das mit Kinderarbeit zu tun?
Es mag sein, dass die vordergründige Argumentation die mangelnden
Soldaten und der schlechte Gesundheitszustand durch Arbeit von
Kindesbeinen an eine wichtige Argumentationslinie bei den Reformen war,
aber neben den Reformen beim Militär (als Beispiel wird hier die
Abschaffung der Prügelstrafe genannt) stand doch eher der Wille einer
Verbesserung der Lebensumstände im Vordergrund.
Klar konnten die Reformer besser gegen den Widerstand der Unternehmer
argumentieren, dass es um die Sicherheit von Preußen ging und deshalb
die Kinder Schutz brauchten, aber warum wurde dann ein regelmäßiger
Zwang zum Schulbesuch mit eingebunden?
Zur damaligen Zeit brauchte ein Soldat weder Schreiben noch lesen
können...
Nach Ansicht des Autors verkauften Stein und Hardenberg mit der
vordergründigen Argumentation ihre Seele, um eine gute Sache
durchzusetzen und das ist ehrenwert.
Genauso wählte der Autor die SPD in der letzten Bundestagswahl und
verkaufte dafür seine Seele für einen höheren Zweck - der Einführung
des Mindestlohns für alle Menschen.
Wenn Frau Nahles jetzt Menschen unter 18 Jahren und
Langzeitarbeitslosen für ein halbes Jahr den Mindestlohn nicht
gewährt, dann fragt sich der Autor, an wen Sie ihre Seele verkauft hat,
da bei den unter 18-jährigen dieses ja ein Teil der SPD-Politik zu sein
scheint.
Mal ein Gegenvorschlag, den ein Mensch mit echter sozialer Gesinnung
zur Verhinderung des Abbruchs der Schullaufbahn hätte gehen können:
Statt den Mindestlohn zu senken, hätte man ja auch unter 18-jährige
zwei Euro mehr zugestehen können, also 10,- €.
Ein Unternehmer würde sich dann sehr gut überlegen, ob er einen unter
18,- jährigen beschäftigt, weil die Kraft zu teuer ist.
Dieser Vorschlag ist genau so unzulässig, wie die Reduzierung des
Mindestlohns werden jetzt Kritiker sagen, da das Gleichheitsprinzip auf
äußerste verletzt wäre.
Richtig, aber man kann unzulässig sozial handeln oder unzulässig
unsozial (moralisch gewertet asozial) handeln.
Wichtig dabei ist die Gesinnung: Und bei der SPD heißt die seit
Schröder: "Nehmen ist seliger denn geben" und viele arme Mensch werden
so weit entrechtet, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, sich und Ihre
Nachkommen mit eigener Hände Arbeit ohne Unterstützung zu ernähren.
Und das ist gegen die Menschenwürde per se und damit sind die
Einschränkungen indiskutabel und gehören auf den Müllhaufen der
Geschichte.
Und den ärmeren Menschen der Vorschlag des Christen und Verfassers
dieses Artikels: Wählt nächste Wahl die Linke, denn deren Fahne ist zur
Zeit wirklich rot wie das Blut und das Herz am rechten Fleck -:) Und
damit verkaufe ich ein weiteres Mal meine Seele - aber wenn dieses zum
Wohle für die ist, die vom Christentum in der Politik scheinbar nichts
mehr zu erwarten haben, dann ist das eine lässliche Sünde...lieber
barmherziger Samariter als unbarmerziger Pharisäer...
Nachtrag: Und das die SPD arbeitenden Kindern und Jugendlichen einen
gerechten Lohn verwehrt spricht doch wohl Bände über den heutigen
Zustand der Sozialdemokratie, die sich ein Stück von Stein und
Hardenberg zu eigen machen sollte und die Lage dieser Gruppe verbessern
und nicht verschlechtern darf - das wird im Volksmund auch soziale
Gesinnung genannt - zur Zeit scheinbar teilweise ein Fremdbegriff
für die angeblichen Sozialdemokraten...
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17.04.2014
Der Staat und der Mindestlohn oder mit schlechten Beispiel voran
Also immer noch die alte Laier auf dieser Webseite. Frau Nahles ist von
der Top-Reformerin zur Buhfrau auf dieser Webseite erklärt worden, weil
Sie bekannter Maßen gegen den Geist der Verfassung junge Menschen und
ein halbes Jahr langarbeitszeitlose zu Menschen zweiter Klasse
degradierte.
Die konstruktiven Vorschläge dieser Webseite:
1. Anhebung der Kosten von Arbeit von Jugendlichen unter 18
Jahren für die Unternehmer, da das Risiko wegen entgangener
Schulbildung auf Arbeitslosigkeit höher ist. Das Mehrgeld wird nicht an
den Jugendlichen, sodern an den Staat gezahlt.
2. Gerne als Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen eine
Förderung seitens des Staate in Höhe von 2,- € pro Stunde an den
Unternehmer, wenn dieser den Langzeitarbeitslosen mindestens ein halbes
Jahr beschäftigt.
Der ehrliche Versuch Menschen zu beschäftigen, die fern des
Arbeitsmarktes leben, verdient die Unterstützung des Staates und
dann kann auch gerne ein höherer Betrag an den Unternehmer als
Subvention abgeführt werden.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Unternehmer würde nominell
weiterhin den Mindestlohn an den Langzeitarbeitslosen zahlen, weil es
gesetzlich vorgeschrieben ist, aber man kann auch soziale Leistungen
seitens der Unternehmen honorieren und das entspricht dem Geist unserer
Verfassung.
Die anderen Leistungen, die Arbeitgebern schon teilweise nach
Gesetzeslage bezahlt werden, entfallen dann natürlich - das ist schon
jahrelang Usus und das alte System ohne Nachweis von Erfolg Leistungen
auszuschütten, darf als uneffektiv bezeichnet werden - zahlen nach
Leistung und für jede Arbeitsstunde, die der Langzeitarbeitslose
leistet, dürfte die Maxime sein.
Der Staat hat eine Vorbildfunktion und wer bereits bei der Geburt einer
Reform Ausnahmen zulässt, der weckt Begehrlichkeiten anderer
Lobbygruppen.
Bei eingeforderten Recht auf Mindestlohn kann es aber gesetzlich keine
Ausnahmen geben, weil es die Menschenwürde gebietet, dass der Mensch
und seine Arbeitsleistung ausreichen muss, um sich und seine Nachkommen
aus eigener Arbeitskraft zu ernähren.
Dieses Staatsziel wurde für Menschen ohne Arbeit im
Bundessozialhilfegesetz verankert. Nach Recht und Billigkeit, der
europäischen Sozialcharta, muss dieses auch für ein
"Bundesarbeitsgesetz" gelten.
Teile der Unternehmerschaft unterschritten die Grenzen von Anstand und
Moral und der dumme Steuerzahler subventionierte mit 10 Milliarden
jährlich die sogenannten Aufstocker, die nicht in der Lage waren, aus
eigener Hände arbeit sich und ihre Nachkommen... Wir reden hier über
grundlegende Sachen wie die Miete: Der Wohnraum eines Menschen ist die
Basis.
Gibt es ernsthaft Menschen, die anderen nicht einmal einen Raum zum
Leben gönnen?
O. K., dann streicht doch mal die Wohngelder (zahlt wie gesagt alles
der Steuerzahler...), dann steigt die Obdachlosigkeit im reichsten Land
Deutschlands. Alles möglich, jedes Gesellschaftssystem das auf
Ausbeutung basiert, funktioniert unbestritten, aber der Autor dieses
Artikels kann auf so eine schöne neue Welt verzichten....
Wichtig dabei ist die Gesinnung und Moral, die spätestens bei
Einführung des Mindestlohns in der Formel für sittenwidrigen Lohn im
BGB widerspiegeln wird, es sei denn es wird ein Zerrspiegel, hinter dem
es keine Alice im Wunderland geben wird...
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13.06.2014 der Arbeitnehmer, dass unbekannte Wesen
Am 04. Juli wird das im Volksmund sogenannte Mindestlohngesetz (MiloG)
wahrscheinlich den Bundestag passieren und da lohnt es sich nicht nur
für aufgeweckte Jurastudenten ein Blick auf die Drucksache 18/1558 zu
werfen, in der es eine Vorabfassung (Entwurf) des Gesetzes gibt.
Der Autor dieser Webseite wählte einen harten Einstieg, da die
Rechtsmaterie im juristischen Sinn für Kontroversen sorgen dürfen. Der
Autor ist kein Jurist, aber eruiert für sich gerne dann einmal den
Begriff Arbeitnehmer, was im Bezug auf die unter 18 (U18)-
jährigen ohne Berufsausbildung, die bekanntlich keinen Anspruch
auf einen Mindestlohn haben, dann zu einem heißen Eisen wird.
Die Phase der Sammlung der Paragraphen, die zu erörtern sind, ist
erstmal kurz und beide folgenden Paragrafen sind erstmal eine nicht
rechtsgültige Fiktion, da wir hier ja wie gesagt nur ein wenig über
einen Entwurf plaudern:
§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder
Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines
Arbeitsentgelts mindestens in
Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
Quelle: Drucksache des Bundes 18/1558,
Teilzitat des § 1 , 12.06.2014, ist nur ein Entwurf!!!
Kurze Erörterung: Das man jetzt erstmal definieren und dann
subsummieren muss, ist selbstverständlich. Und bei der Definition fängt
die Schwierigkeit an. Wichtig sind nur drei Begriffe: Jede Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.
Na, ist doch ziemlich einfach auf dem ersten Blick, aber lassen Sie
mich erstmal kurz den zweiten Paragraphen zitieren und Sie werden
verstehen, warum es dann doch nicht so einfach ist:
§ 22 Persönlicher
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und
Praktikanten im Sinne des § 26
des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Nicht unter den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen Praktikantinnen
und Praktikanten, die...
....[Anmerkung des Autors: die folgenden Ausführungen werden
ausgelassen]
(2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1
und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
ohne
abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne dieses
Gesetzes.
Da wird noch der § 2 Absatz 1 und 2 des
Jugendarbeitsschutzgesetzes erwähnt. Darin steht:
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes
ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses
Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der
Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden
Vorschriften Anwendung.
Beide Quellen: Iuris, Gesetze im Internet...
Wer jetzt wie der Autor nach Logik, Intuition und den
Bearbeitungsregeln für ein Gesetz nach Schema vorgeht,
kommt schnell ins Schwimmen, denn ob Sie es glauben oder nicht -
Es gibt weder im Mindestlohngesetz noch in irgendeinem anderen
Gesetz eine valide Definition von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Ja, das wurde im eben genannten Link bis zum europäischen Recht
geprüft. Hier ist die Chance für Studenten: Findet eine gültige
Definition in Gerichtsurteilen und wenn ihr ein wenig sozial denkt,
dann sind dann darin hoffentlich Jugendliche mit aufgenommen!!!
Das ist direkt widerlich tricky von der Bundesregierung zu sagen, dass
jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anrecht auf Mindestlohn
haben, aber nach diesem Gesetz jeder U18 ohne Berufsausbildung eben
kein Arbeitnehmer ist nach -
zumindest nach Sinn dieses Gesetzes -
und das in unwürdiger Tradition auch in diesem
Gesetz nicht definiert wird!!!
Das ist tricky oder dämlich - je nach Betrachtungsweise -:)
In Wikipedia
steht: dass Kinder und Jugendliche,
die noch in die Schule gehen, keine Arbeitnehmer sind....,
was uns herzlich wenig hilft. Obwohl das doch ein erster Hinweis darauf
ist, das Jugendliche nach der Schule, wenn Sie eine Arbeit annehmen,
durchaus Arbeitnehmer sein können - ohne weitere Vorbedingungen...
Im KschG steht noch:
§ 1 Sozial ungerechtfertigte
Kündigungen
(1) Die Kündigung des
Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen
Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne
Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist
rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.
Teilzitat: Kündigungsschutz, juris
Das geht doch ein wenig in dieselbe Richtung...Auch Jugendliche ohne
Berufsausbildung könnten Arbeitnehmer sein und erst Recht im Sinn des Gesetzes...
Warum tricky? Wurde bereits erklärt: Es verstößt einfach gegen keine
gültigen Definitionen, irgendwo einen unbestimmten Begriff in ein neues
Gesetz hereinzuschreiben und dann einfach beliebig Personengruppen
auszugrenzen, da die Gruppe nach belieben "ausgeschlossen" werden
können
im Rahmen des Paragraphen, der dann mit der Totschlagformulierung nicht im Sinne dieses Gesetzes
arbeitet.
Das lässt abseits von dieser Erörterung auch viel Spielraum für
Menschen, die z. B. eine kleine Scheinselbstständigkeit neu aufbauen
und dann mit Recht mit dem Begriff des "unbekannten Wesen Arbeitnehmer"
ein wenig spielen...
Das ließe auch zu, andere Gruppen einfach aus diesen unbekannten
Arbeitnehmerbegriff auszuschließen.
Der Autor schlägt Alarm. Diese perfide Konstruktion unterläuft die
Chance, dass ein Grundrecht auf Mindestlohn entsteht, wie es der Autor
dieser Webseite bereits sehr frühzeitig in seiner
Abhandlung über den Mindestlohn forderte.
Im Prinzip setzte sich die CDU mit ihren Vorstellungen durch:
2. Reform des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Die Branchenmindestlöhne nach
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben sich bewährt.
Der Geltungsbereich des
Gesetzes wird daher auf alle Branchen erweitert....
Drucksache des Bundes 18/1558, S. 31
Also sind Jugendliche ohne Berufsausbildung keine Arbeitnehmer, sondern
dann vielleicht ja doch nur "Lohnsklaven", die mit Arbeitslohn unter
dem Mindestlohnniveau abgespeist werden dürfen?
Hey, da es keine Definition gibt, sei es dem Autor dieser Webseite
erlaubt eine Definition zu schaffen.
Keine Ahnung was "Jugendliche ohne Berufsausbildung" sind, die nach
ihrer Pflichtschule nach Art. 2 GG nun ihrem Recht nach der freien
Entfaltung der Persönlichkeit einen Beruf annehmen, Steuern und
Sozialabgaben leisten, nach einem halben Jahr nach dem
Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer sind (ach ja, die sind ja nur nach
diesem Gesetz keine Arbeitnehmer, dass ist dann mal wieder so eine
kleine Schizophrenie oder philosophisch gesehen die abgewandelte Frage:
Was bin ich? Ein Mensch, ein Arbeitnehmer, aber auch eigentlich
nicht...).
Hm, was ist eine Berufsausbildung? Das ist irgend sowas im dualen
System und wenn die jemand unter 18 abschließt und dann arbeitet
bekommt er auch unter 18 Jahre das volle Gehalt? Ach ja, Jugendliche
unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung begehen sind ja auch
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.
Nach Gesetzestext eindeutig ja! Ist das Gerecht?
Warum ist das genauso dämlich?
Tja, es gibt bestimmt auch andere Staaten in Europa, wo kein duales
Bildungssystem existiert, es einen Mindestlohn gibt
und es keine Sozialdemokraten gibt, die wieder die Diskussion
über Bildungschancen in dieses Jahrhundert portieren wollen.
Die Begründung von Frau Nahles war jetzt mal so ungefähr sinngemäß,
dass wegen der schlechteren Bildung die Chance auf einen dauerhaften
Job nicht gegeben sei und deshalb keine Anreize geschaffen werden
sollen, dass Jugendliche eine Berufsausbildung Arbeit
annehmen, um dann keine Arbeitnehmer zu sein - zumindest nach dem
Mindestlohngesetz-:)
Damit lehnt Sie sich natürlich ganz schön weit aus dem Fenster, da es
ja irgendwo konträr noch die Entfaltung der freien Persönlichkeit des
Grundgesetzes in Artikel 2 GG gibt. Nach der Schulpflicht
ist der Mensch erstmal frei in seiner Entscheidung und wenn er
dann statt Sozialhilfe eine Arbeit annimmt und dann der Staat
durch Steuern und Abgaben mitverdient, dann ist das schlichtweg
unsozial, den Jugendlichen zur Armut zu verdammen und aus der Gruppe
der Arbeitnehmer auszuschließen, von der man ja nicht einmal so richtig
weiß, was Sie überhaupt sind.
Im o. a. Entwurf wird die Begründung auf S. 51 so formuliert:
Nach Absatz 2 gelten Personen
im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne
abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne dieses
Gesetzes. Die Regelung ist auf eine nachhaltige Integration junger
Menschen in den Arbeitsmarkt gerichtet. Durch die Ausnahme wird
sichergestellt, dass der Mindestlohn keinen Anreiz setzt, zugunsten
einer mit dem Mindestlohn vergüteten
Beschäftigung auf eine Berufsausbildung zu verzichten. Die durch die
Inbezugnahme des § 2 Absatz 1
und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzte Altersgrenze verhindert
dahingehende Fehlanreize, dass junge Menschen nach Abschluss der
Sekundarstufe 1 von einer
weiterführenden Schulausbildung oder einer Berufsausbildung deshalb
absehen, um stattdessen eine mit dem Mindestlohn vergütete
Beschäftigung anzunehmen. Typischerweise werden von jungen Menschen
nach Abschluss der Sekundarstufe 1 wichtige Weichen für ihren späteren
beruflichen Werdegang gestellt.
Quelle o. a. Entwurf, Seite 50/52
Ein Zyniker würde sagen, dass die Arbeitgeber sehr genau wissen, was
Arbeitnehmer sind: Diener, die entweder Diener bleiben oder in den
Adelsstand der Geschäftsführung erhoben werden oder zu
Lohnsklaven degradiert werden.
Vielleicht gibt es ja deshalb sonst in der Bundesrepublik, wo
normalerweise jedes Wort mehrfach in verschiedenen Definitionen in
verschiedenen Gesetzen zu finden ist, keine Definition...
So ziemlich alle sozial denkenden Menschen sind sich einig, dass nach
dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG ziemlich schwierig sein
dürfte, die Ungleichheit von Jugendlichen mit Berufsausbildung und ohne
Ausbildung, so wie zu über 18 Jährige ohne Berufsausbildung valide zu
begründen.
Die Diskriminierung wegen des Alters
war analog dazu gerade bei der Gewährung von Urlaubstagen im
öffentlichen Dienst durchexerziert worden, aber die Dummheit stirbt
halt nicht aus und vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte das
spätestens kippen...und ob dann das Kriterium "ohne
Berufsausbildung" als Zusatz reicht, darf angezweifelt werden.
Im Sinne
dieses Gesetzes: Was ist der Sinn des Lebens oder dieses
Gesetzes bitte?
Hey, die Bundesregierung wollte doch, dass die jungen Menschen riestern
und ihr Alter selbst absichern und dann wird dem Jugendlichen ohne
Berufsausbildung vielleicht die Chance verwehrt, zwei Jahre zu
riestern, weil es zwei Jahre aus Willkür des Gesetzgebers nicht
möglich war " angemessene
Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer"
(Quelle: Bundesdrucksache 18/1558,
Seite 1 Problem/Ziel)
sicherzustellen.
Das beschreibt ihr selbst im Entwurf dieses Gesetzes als Sinn oder
anders formuliert:
"Ein Arbeitsentgelt von brutto
8,50 Euro je Zeitstunde ermöglicht es einem alleinstehenden
Vollzeitbeschäftigten, bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit ein
Monatseinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1
Satz 1 ZPO zu erzielen. Die Pfändungsfreigrenze stellt ein auf die
Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes
pauschaliertes Existenzminimum dar, welches ihnen einen moderaten
Selbstbehalt sichert. Berücksichtigt sind dabei Sonderkosten, welche
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern typischerweise durch die
Erwerbstätigkeit entstehen."
(Quelle: Bundesdrucksache 18/1558, Seite 33 )
Wir
reden also über ein pauschalisiertes Existenzminimum, dass dem
Jugendlichen ohne Berufsausbildung nicht zugestanden wird? Weil er kein
Arbeitnehmer im Sinn dieses Gesetzes
ist?
Der Jugendliche ohne Berufsausbildung wird also dazu verdammt, nicht
von seiner Hände Arbeit leben zu können. Lieber wird Sie oder Er als
Aufstocker abgestempelt.
Mal so denkbare Möglichkeiten, warum ein Jugendlicher ohne
Berufsausbildung keine Arbeit aufnimmt:
- Sie ist mit 16 Mutter, nach einem Jahr Pause findet Sie keinen
Anschluss an die Schule. Auf die Schulbank will Sie gerade nicht, aber
arbeiten...
- Sie oder Er packt die Schule einfach nicht. Intelligenz "reinprügeln"
klappt nicht, aber da sind ein paar Ressourcen vorhanden, die in der
Arbeitswelt Anklang finden.
- Sie oder Er braucht wegen persönlicher Verhältnisse Geld; aus welchem
Grund auch immer. Sie oder er könnten die Berufsausbildung später
nachholen, welches kein ungewöhnlicher Vorgang in Deutschland ist: Nach
dem Abitur arbeiten auch junge Menschen teilweise erstmal, um
Berufserfahrung zu sammeln und studieren dann zwei oder drei Jahre
später - ist alles kein Beinbruch und der Staat hilft dann ja auch, so
gut er kann...
Das Leben geht leider immer nicht immer so gradlinig wie bei Frau
Nahles ab und jeder Mensch hat eine eigene Biografie. Aber alle
Biografien, die der Autor eben schilderte, haben doch zumindest eine
Gemeinsamkeit: Es sind irgendwo Menschen, die eher problembehaftet sind
und oft einer armeren Schicht angehören, aber bereit sind ihren Beitrag
für unsere Gesellschaft zu leisten - Und das verdient doch
uneingeschränkte Unterstützung?
Puh, ich hoffe, dass ich in halb verständlichen Worten bei einer
Entscheidungsfindung behilflich war. Dieser Artikel war - wie unschwer
zu erkennen - pro gerechte Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung.
Zusammenfassung
Wir haben jetzt so ziemlich alle wichtigen Tatbestandsmerkmale
angesprochen, nämlich Jeder
Arbeitnehmer, im Sinn dieses
Gesetze und ohne
Berufsausbildung.
Bei Ohne Berufsausbildung
glitt das ganze ein wenig in die politische Diskussion ab. Das sei mir
verziehen.
Ob das Gesetz genauso sinnig ist, wie es unsinnig ist bestimmte Gruppen
von Arbeitnehmern auszuschließen, ist angreifbar.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland bekommt doch nach § 1 des
Mindestlohngesetzes einen Mindestlohn.
Das ist so, als ob im Grundgesetz stehen würde:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Menschenwürde.
...und im persönlichen Anwendungsbereich steht dann:
Personen
ohne
weiße Hautfarbe gelten nicht als Menschen im Sinne dieses Gesetzes.
Richtig, die verdienen natürlich eine
Sonderbehandlung...Ist das der Sinn dieses Gesetzes?
Ich habe versucht die Problematiken auf juristischer und politischer
Ebene aus der Sicht eines Normalbürgers zu eruieren und bitte
formaljuristische und inhaltliche Patzer zu entschuldigen. Da
erkundigen Sie sich besser bei den Profis.
Gleichzeitig habe ich auf die Problematik hingewiesen, dass das
Konstrukt des Gesetzentwurfes leicht zur Aushebelung des Mindestlohns
führen könnte.
Nein, dass ist es nicht, was der Autor dieser Webseite von der SPD
erwartet hatte, als er seine Stimme der SPD gab.
Der Autor wird voraussichtlich noch zweimal seine Gedanken vor dem 4.
Juli mit den geneigten Lesern teilen, bevor er dann endlich geboren ist.
Unser Staat ist nach wie vor toll, da er immerhin einspringt und aus
Steuergeldern die Aufstocker finanzieren wird.
Das Mindestlohngesetz wird bereits zweimal offensichtlich unterlaufen
und bei dieser Gruppe und den Langzeitarbeitslosen bleibt die Frage im
Raum stehen - welche weiteren Gruppen werden in Zukunft weiterhin
ausgeschlossen, weil Sie nach diesem Gesetz keine Arbeitnehmer sind?
Bei jeder neuen Gruppe besteht dann die Möglichkeit nach diesem Gesetz
Sie nicht als Arbeitnehmer gelten zu lassen und es gibt
keine Definition, auf die der Arbeitnehmer sich berufen kann - aber
immerhin gibt es Grundrechte und den europäischen Gerichtshof, wo
Richter sitzen, die in ihrem eigenen Land einen Mindestlohn
haben - für alle Arbeitnehmer!!!
Und dann bleibt die philosophische Frage im Raum stehen: Arbeitnehmer,
unbekanntes Wesen, wer oder was bist Du nun eigentlich wirklich?
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15.06.2014
Langzeitarbeitslose oder Sklavenarbeiter auf Zeit
Erstmal eine Richtigstellung, korrekt heißt es im Entwurf Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4 persönlichen
Anwendungsbereich:
(4) Für Arbeitsverhältnisse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der
Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren, gilt
der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.
Die Bundesregierung hat den
gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2017
darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die
Wiedereingliederung von
Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine
Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.
Quelle: Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4
§ 18 SGB III Langzeitarbeitslose sagt:
1) Langzeitarbeitslose sind
Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
(2) Für Leistungen, die
Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen, bleiben folgende Unterbrechungen
der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren
unberücksichtigt:
1. Zeiten einer Maßnahme der
aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem
Zweiten Buch,
2. Zeiten einer Krankheit, einer
Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem
Mutterschutzgesetz,
3. Zeiten der Betreuung und Erziehung
aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger
Angehöriger,
4. Beschäftigungen oder selbständige
Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten,
5. Zeiten, in denen eine Beschäftigung
rechtlich nicht möglich war, und
6. kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit
ohne Nachweis.
(3) Ergibt sich der Sachverhalt
einer unschädlichen Unterbrechung üblicherweise nicht aus den
Unterlagen der Arbeitsvermittlung, so reicht Glaubhaftmachung aus.
Die Begründung des Absatzes
lautet dann wie folgend auf Seite 51 der Bundesdrucksache 18/1558 beschrieben:
Zu Absatz 4
Satz 1 regelt, dass der
Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht für Arbeitsverhältnisse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung
langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren. Für Langzeitarbeitslose ist der Wiedereinstieg
in das Arbeitsleben
oftmals mit nicht unerheblichen
Schwierigkeiten verbunden. Die Regelung ist darauf gerichtet, den
Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen - vor allem in der
Einführungsphase des Mindestlohns - in besonderem Maße Rechnung zu
tragen. Die Bundesregierung hat nach Satz 2 gegenüber den
gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2017 eine Einschätzung darüber abzugeben,
ob diese Regelung zu einer nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen in
den Arbeitsmarkt beigetragen oder lediglich zu kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten
für Langzeitarbeitslose geführt hat. Sie schlägt gegebenenfalls eine Aufhebung der Regelung
vor. Die Bundesregierung bittet zuvor die Mindestlohnkommission um eine
Stellungnahme.
Für so ein grandioses Ziel darf man dann nach mindestens einem Jahr
Hartz IV-Empfänger schon mal mit einem niedrigen Lohn unter dem Existenzminimum
entlohnt werden. Das nenn sich dann Leistungssteigerung durch
Demotivation und sogar die FDP versuchte den umgekehrten weg bei Arbeitslosen allgemein.
Richtig erkannt ist, dass der Wiedereinstieg für Langzeitarbeitslose in
das Arbeitsleben oft mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden
ist. Neben psychischen Schwierigkeiten eben der Mangel an Geld. Paul
Wazlawik, der Kommunikationstrainer wäre begeistert: Gib einen Armen
Menschen noch mehr Armut und fertig ist die Anleitung zum
Unglücklichsein...
Deshalb wird in der Einführungsphase beim Mindestlohn besonderem Maße Rechnung getragen.
Das klingt wie eine Bedrohung...
Laut Arbeitsagentur waren die Zahlen der
Langzeitarbeitslosen zur Grundsicherung im Mai 2014:
1,1 Mio. (37 %) der
Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos, darunter 0,9 Mio. (47 %) im
Rechtskreis SGB II.
Im Faltblatt der Bundesarbeitsagentur können Sie
dieses Zahlen nachvollziehen.
Das SGB III regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht und
gilt nach Wikipedia so:
"Das SGB III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur
Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der
Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch
III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die
Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an
Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger
unterteilt." Wikipedia Auszug zur Erklärung des SGB III
Warum die ellenlangen Ausführungen? Wer lesen kann sieht
schnell, dass aus dem SGB III nur die Definition von
Langzeitarbeitslosen ausgeliehen wird oder eben "Für
Arbeitsverhältnisse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der
Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren" (Zitat
Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4 persönlichen
Anwendungsbereich).
Das heißt, dass wirklich sämtliche Langzeitarbeitslose betroffen sind,
egal ob Sie vom SGB II oder SGB III betroffen sind. Ebenso die
privilegiert geförderten des SGB III wie SGBII, die das Kriterium
erfüllen, dass Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind.
Das SGB III sieht laut Gesetzestext vor Arbeitnehmer, Arbeitgeber und
Institutionen mit geldlichen Mitteln zu Fördern, also warum wird jetzt
der Arbeitnehmer gegen den Sinn dieses Gesetzes beim Mindestlohn
schlechter gestellt?
Es ist aus Programmen wie 50
plus der Arbeitsagentur bereits alles hinsichtlich Langzeitarbeitslosen
hinreichend erörtert. Der Autor zitiert
hier aus seinem Newsarchiv vom 17.02.2014
"Der letzte
größere Evaluationsprozess ist ein wenig veraltet
und die neuesten Nachrichten treffen dann auf Seite 13 von 18
Seiten unter der Rubrik Schlussfolgerungen die schöne Aussage:
" 8 Schlussfolgerungen
Das Bundesprogramm „Perspektive
50plus“ war bei der Integration in Arbeit erfolgreicher
und bei den Kosten der Integrationen effizienter als die
Regelförderung. Doch auch
mit diesem Programm konnte für
die Mehrheit der Geförderten keine Lösung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden werden.
Dieser Befund rechtfertigt jedoch keinen
allgemeinen Pessimismus
bezüglich der Arbeitsmarktchancen Älterer. Denn hier geht es nicht um alle Älteren, sondern überwiegend
um Langzeitarbeitslose und arbeitsmarkt-
ferne ALG II-Beziehende, die
die Altersschwelle von 50 Jahren überschritten haben, deren Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt
aber in vielen Fällen schon früher begonnen
hat oder die nie wirklich in
den Arbeitsmarkt integriert waren. Wie groß die Vorbehalte von Betrieben gegenüber der Einstellung
von Langzeitarbeitslosen immer noch sind,
zeigt eine aktuelle Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), vgl.
Moertel/ Rebien 2013"
Quelle: PDF
Aha, das Programm ist gut, nur
die Menschen (Zielgruppe) passen nicht
in das Programm, aber war nicht das Programm für jene benachteiligten
Menschen gedacht -:)
Zitat 17.02.2014,
Newsarchiv dieser Seite
Wenn Sie sich mit dem oben genannten PDF dann ein wenig weiter
beschäftigen, dann sehen Sie dass ca. um die 17 % der
Langzeitarbeitslosen unter 180 Tagen in solchen Programmen beschäftigt
sind.
Das bedeutet, das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl von
Langzeitarbeitslosen den Status eines Langzeitarbeitslosen nicht
verlässt, da nach § 18 (2) Satz 4 SGB III ja
"4. Beschäftigungen oder selbständige
Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten" gilt
und dieses dann z. B. Saisonarbeiter oder kurzfristige Arbeiter
erheblich benachteiligt.
Da gerade die Diskussion über Ausnahmen vom Mindestlohn im Ernteeinsatz
oder bei Zeitungsausträgern besteht, könnte man nun eine Chance sehen,
aber z. B. für die Spargelernte gab es bereits eindeutige Erfahrungen
im Bezug mit Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen...
Tja, vergessen im Link der "Welt "wurde dann, dass es nicht allein die
Hemmnisse der Bürokratie, sondern der Mindestlohn in Frankreich,
Niederlande usw. die Erntehelfer Deutschland zunehmend zu einem
Durchgangsreiseland machte - solche Erkenntnisse sind schon
ausgiebig vorhanden und in seriösen Medien ausdiskutiert....
Es wird also geprüft, ob in
"Humanexperimenten " die oder der Langzeitarbeitslose die
Zugehörigkeit zur Gruppe der Arbeitnehmer im Sinne dieses
Gesetzes
erwerben kann.
Ist er würdig, dann erwartet ihn als Lohn eine Entlohnung an der
Pfändungsgrenze des § 850c Absatz 1
Satz 1 ZPO.
Dieser wird dann an dieser Stelle gern eruiert, denn dieser stellt in
der provinzialen und menschenverachtende Sicht der deutschen Politik
das Existenzminimum für einen Arbeitnehmer da.
Bei den Jugendlichen ohne Berufsausbildung und Mindestlohn gilt diese Regelung ebenso.
"IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar."
heißt es auf Seite 34 der Bundesdrucksache 18/1558 lapidar. O.
K., dann schauen wir uns mal Wikipedia unter dem Stichpunkt
Existenzminimum mal die Definition von Existenzminimum an:
"Schuldrechtliches Existenzminimum
Das pfändungsfreie
Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt seit dem 1. Juli 2013 bei einer
alleinstehenden Person bei 1.045,04 € netto pro Monat[8].
Nachdem der Bundesgesetzgeber
den Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 EUR (Bezugspunkt für die
Pfändungstabelle 2013) mit Wirkung vom 1. Januar 2014 weiter auf 8.354
EUR erhöhen wird, steht schon jetzt (Stand: Juli 2013) fest, dass die
Pfändungstabelle bereits zum 1. Juli 2015 erneut angepasst werden wird.
Die Freibeträge steigen dann um weitere 2,72 Prozent, was ab dem 1.
Juli 2015 zu einer Pfändungsfreigrenze von 1.073,85 EUR führen wird.[9]
In der europäischen
Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des
nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto
liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro
Stunde führt."
Dort wird die europäische Sozialcharta angeführt und dann kann man
sehen, dass wir vom angemessenen Mindest-Entgelt meilenweit entfernt
sind !!! Die Linke ist die einzige Partei Deutschlands, die sich an der
europäischen Sozialcharta orientiert.
Und auch die Lachnummerfraktion aus der Gewerkschaft fordert als
Mindestlohn 8,50 €. Denen scheint demnach die Forderung der
Sozialcharta nicht bekannt zu sein? Ihr seid aus Sicht der armen
Arbeitnehmer eine schlechte Vertretung, arbeitet mal an
echten Forderungen und blökt nicht die Minimalforderungen
unreflektiert nach!
Nebenbei gibt es auch ein soziokulturelles Einkommen, welches man mit
einem Lohnabstandsgebot zu Hartz IV begründet..., aber mal zurück zur
europäischen Sozialcharta:
Diese hat u. a. die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und sie
stellt kein einklagbares Recht da, hat aber die Funktion einer
unverbindlichen Richtlinie, an denen sich die Unterzeichner ausrichten
sollten.
Die CDU hatte damit Ihre Probleme bis zu letzt und die SPD
kupferte die Forderung nach Mindestlohn bekanntlich ab, ohne der
Bedeutung eines gerechten Mindestlohns annähernd bewusst zu sein!!! Wie
kommt es sonst, dass zweimal im Rahmen des Mindestlohngesetz Ausnahmen
politisch begründet werden, während der Geist des Mindestlohns auf der
europäischen Metaebene ein angemessenes Mindest-Entgelt beschwört, dass
als Existenzminimum von allen Arbeitnehmern angesehen werden kann?
Die beiden Ausnahmen zeigen: Die SPD hat nichts verstanden und dümpelt
in dem Niveau der Schröder-Ära und Agendapolitik weiter vor sich hin.
Fazit:
Nahezu 1/3 der Arbeitslosen ( insgesamt ca. 3 Millionen), wenn man nach der offiziellen Schummelstatistik ,
die sich aus den politischen Vorgaben der Arbeitsagentur ergibt,
sind nach der entliehenen Definition vom SGB III von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.
Ob das Konzept "mehr Vermittlung durch Demotivation" aufgeht, darf
bezweifelt werden. Gerade älteren Arbeitnehmern muss die Chance gegeben
werden, sich auch im Rahmen der Rentenpolitik eine Altersabsicherung in
den letzten Lebensjahren aufzubauen und da zählt auch ein halbes Jahr!!!
Der Gesetzgeber baut selbst eine Schranke ein, in dem er das Gesetz
freiwillig am 01. Januar 2017 auf den Prüfstand stellt. Moralische
Skrupel?
Auf der Metaebene zeigt der Gesetzesgeber, dass er die
Sozialcharta nach besten Wissen ignoriert und lieber sich auf die
Pfändungsgrenze beruft - O. K., es hätten auch schlimmere Definitionen
herangezogen werden können.
Es ist zur Zeit eine große Koalition an der Bundesregierung und die
Chance zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes mit einem Mindestlohn
wäre möglich gewesen und im Gegensatz zum "Recht auf Arbeit" wäre ein
"Mindestlohn" eine denkbare Alternative.
Dieses Chance wurde verspielt. Nach wie vor fehlt eine gültige
Definition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das
Mindestlohngesetz wäre auch in diesem Punkt eine Möglichkeit,
diese unselige Lücke zu schließen.
Dieses wird dann auch im letzten Artikel vor dem 4. Juli nochmal eruiert.
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16.06.2014
Mindestlohn oder wenn eine Vision in der Realtität zur Illusion wird.
Das lustigste an der Einführung eines neuen Gesetzes ist, dass
der Gesetzgeber sich bemüht zu erklären, warum denn das neue Gesetz
nötig sei:
3. Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
Es wird zum 1. Januar 2015 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer notwendig.
Die Beschäftigung zu niedrigen Löhnen hat in Deutschland in den vergangenen
Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2001 arbeiteten nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes noch 17,4 Prozent der Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten für einen Lohn, der weniger als zwei Drittel des
Medianbruttolohnes betrug. Im Jahr 2010 erhielten bereits 21,7 Prozent
der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einen solch niedrigen Lohn.
Je nach Datenquelle und Zeitpunkt verdienten zwischen 11,4 Prozent
(Verdienststrukturerhebung 2010 des Statistischen Bundesamtes) und ca.
15 Prozent (DIWWochenbericht Nr. 5, 2014) aller Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn.
Die Tarifvertragsparteien sind
aus eigener Kraft nicht mehr durchgehend in der Lage, einer zunehmenden
Verbreitung von unangemessen niedrigen Löhnen entgegenzuwirken.
Insbesondere im Bereich
einfacher Tätigkeiten hat die Fragmentierung der Arbeitsbeziehungen -
etwa durch die Auflösung traditioneller Branchengrenzen und die
zunehmende
internationale Mobilität von Arbeitskräften - die Durchsetzungsfähigkeit der kollektiven Interessenvertretungen beeinträchtigt.
In Branchen mit niedrigem Organisationsgrad führt dies
dazu, dass Tarifverträge Löhne vorsehen, die für einen Alleinstehenden
bei Vollzeittätigkeit nicht ausreichen, um seine Existenz ohne
staatliche Hilfe zu bestreiten. Nach Auswertungen
des Statistischen Bundesamtes (Verdienststrukturerhebung 2010)
verdienten im Jahr 2010 selbst 7 Prozent aller tarifgebundenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weniger als 8,50 Euro pro
Stunde.
Quelle: Seite 33 der Bundesdrucksache 18/1558
Der Autor übersetzt ein
wenig. Nach drei Jahren Schröderregierung war noch etwas mehr als jeder
sechster Arbeitsnehmer weit entfernt von einem Lohn
der ausreichte, sich und seine Nachkommen aus eigener Hände Arbeit zu
"ernähren".
Nach der genialen Schröderregierung und der SPD im Schlepptau der
großen Koalition mit der SPD von 2005 und 2009, waren dann im Jahr 2010
21,7 % der Bevölkerung unter 2/3 des Meridans, also jeder fünfte
Arbeitnehmer.
Dazu das fröhliche Wahlkampfmotto der CDU von 2005: „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit.“
Der etwas überfleißige Mitarbeiter, der diese Zeilen schrieb, war
offensichtlich sich nicht über die Bezugsgrenzen bewußt, die er
da heranzog und in einigen Amtsstuben dürfte diese
gelungene Anekdote gar nicht ankommen: Sie oder er verwendete nämlich
die Definition der europäischen Sozialcharta, nach der 2/3
des Lohns eben im Jahr 2014 10,60 € sind...
Aha, nach dieser Definition sind also die 8,50 € Mindestlohn das
adäquate Mittel, um jeden fünften Menschen weit abgeschlagen unter
10,60 € zu bringen....da war offensichtlich der Autor dieser
Textpassage ein weitaus größerer Zyniker als der Autor dieser
Webseite!!!
Na ja, dass ist der eben sterbende Mittelstand, der jetzt schon in
weiser Voraussicht mit den Menschen unter 8,50 € in einen Topf geworfen
wird, ich finde diese kostenlose Zusatzinformation Spitze!
Rund 42 Millionen Arbeitnehmer gibt es in Deutschland, davon sind 7 %
unter 8,50 EUR im Jahr so um die 2,94 Millionen Menschen - das
erscheint dann doch ein wenig untertrieben? Das war ja noch vor den
Änderungen des Entsendegesetzes, wo Frau Merkel im letzten Wahlprogramm
stolz verkündete:
3. Rekordbeschäftigung – Arbeit für alle
Noch nie hatten in Deutschland
so viele Menschen Arbeit wie heute. Das ist ein gemeinsamer
Erfolg, auf den wir alle stolz sein können. In Deutschland sind fast 42
Millionen Menschen erwerbstätig. Das sind knapp drei
Millionen mehr als 2005.
s. 22, Wahlprogramm der CDU
Tja, das Frauenspagat hinzukriegen, die Beschäftigung auf 42 Millionen
zu erhöhen bei gleichzeitiger Verarmung 1/5 der Bevölkerung
hinzukriegen, da kann der Autor sich nur verneigen und demütig
stammeln: wir sind "gemeinsam erfolgreich".
Die Seite 1 der Bundesdrucksache 18/1558 hat die Ursache klar erkannt:
Die Ordnung des Arbeitslebens
durch Tarifverträge ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Arbeitswelt hat sich in einer modernen Industrie- und
Dienstleistungsgesellschaft zunehmend fragmentiert. Dies hat den
Tarifvertragsparteien die ihnen durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes überantwortete Ordnung des Arbeitslebens strukturell erschwert.
Nun ja, da muss man dann ein kräftiges "Weiter so" in Kauf nehmen.
Obwohl der Gegensatz von Defragmentierung doch eigentlich dann
Fragmentierung wäre und vielleicht wäre es ja dann doch einmal an der
Zeit eine neue Festplatte statt die alte Festplatte 9 (2) weiter zu
strapazieren, die in der Welt der globalen Player scheinbar veraltet
ist...
Eine kleine Backpfeife für unsere Gewerkschaften, die trotz
Defragmentierung scheinbar die falschen Tools zur Fragmentierung
einsetzten.
Auf Seite 70 wird unter Erfüllungsaufwand dann beschrieben, was die
deutsche Wirtschaft für einen Mindestlohn so aufzubringen hat. 16
Milliarden Euro. Hey, jetzt bloß nicht aufregen, der Staat
(Steuerzahler) brachte Jahr für Jahr so ca. 12 Milliarden Mark für die
sogenannten Aufstocker auf...
Fazit
Vielleicht jetzt zum Abschluss eine kleine Geschichte: Scheinbar wußte
schon Ricardo, was ein Arbeitnehmer war und zog die
Schlussfolgerung:
" ͣRicardo schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche
die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass
sich dieser ͣnatürliche Preis der Arbeit͞, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend
abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und Nachfrage einstellt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitswerttheorie#Adam_Smith
Das funktionierte leider nicht wirklich in Deutschland und ein Herr Bismarck führte in Deutschland die Sozialversicherungen ein.
Dann entwickelte sich nach dem zweiten Weltkrieg die
Tarifautonomie und die Sozialhilfe. Dann wurde die
europäische Sozialcharta unterzeichnet.
Nun wird der Mindestlohn eingeführt und ein weiteres Stück deutsche Sozialgeschichte geschrieben.
Der Kampf um die Verbesserung der sozialen Rechte in Deutschland ist wichtig und muss fortgeführt werden.
Das unterscheidet dem Menschen vom Tier. Dem Autor dieses Webseites
geht diese Entwicklung nicht schnell genug und er fühlt sich manchmal
in jene biblische Zeit versetzt, als die Geschichte vom Weinberg
geschrieben wurde.
" ..habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin...?"
wäre die Zielvorstellung des Autors für alle Menschen. Davon sind wir
leider meilenweit entfernt. Ich brachte viel Bedenken und Häme in diese
Erörterung mit ein und wenn sich dabei andere ein Stück erkennen, so
habe ich meine Pflicht erfüllt.
Am 4. Juli werde ich erstmal wahrscheinlich glücklich sein, dass es
überhaupt einen Mindestlohn geben wird. Ich ziehe mich dann aus der
Mindestlohndiskussion zurück, in der mich wirklich niemand in dem
Mainstream registrierte. Weder mein Abhandlung über den Mindestlohn,
noch meine Artikel fanden Beachtung im Gegensatz zu anderen echt
unwichtigen Themen.
Das ist nicht wirklich schlimm, da ich dafür keinen irdischen Lohn
erwarte. Für mich ist das Thema Mindestlohn mit dessen Einführung
abgeschlossen.
Hinweis: Eine rechtliche Erörterung des Mindestlohns vom 22.06.2014 bis 28.06 2014 wurde hier separat im Rechtskanal dieser Webseite erstellt.