Von
der Hexe bis zur Gemeindevorsteherin
EINLEITUNG
Der Autor dieser Webseite arbeitete das Frauenbild und deren daraus
unbestrittene resultierende diskriminierende Stellung im Mittelalter
und der frühen Neuzeit heraus. Der Schwerpunkt liegt
dabei auf dem Einfluss des Christentums im
sogenannten heiligen römischen Reich und der Hexenverfolgung.
Unzweifelhaft war dabei die Verfolgung von überwiegend Frauen als
Zauberinnen und Hexen dabei der Tiefpunkt der Betrachtung der
Natur der Weiblichkeit als milde ausgedrückt "schwaches
Geschlecht".
Die Jungfrau Maria, die nach katholischer Ansicht nie eine Menstruation
hatte, verlor dabei sämtlichen Atribute der Weiblichkeit, um eine
Abgrenzung zum von Natur aus "verdorbenen schlechten Weib seit dem
Sündenfall" zu schaffen.
Jedoch
auch das Protestantentum versündigte sich im selben Maße mit der
unkritischen Übernahme der frauenverachtenden Dogmen und war "aus
eigener Kraft mit Unterstützung
des Grundgesetze" erst 1958 scheinbar fähig, Eine Frau zur Pfarrerin zu
berufen, welches zur Überschrift dieser Ausführungen "von der Hexe zur
Gemeindevorsteherin" führte.
Für den Autor dieser Webseite war erst zu diesem Zeitpunkt aus
christlicher Sicht eine Gleichberechtigung vor Gott gegeben. Ohne
Verleugnung der eigenen Weiblichkeit als Glaubensverkünderin
gleichberechtigt und nicht mehr oder weniger sündiger als der
Mann.
Inhaltsangabe
von der Hexe zur Gemeindevorsteherin
....und
von der heiligen zur Hexe
über die unzähligen Opfer des Christentums in Form von Häretikern, Ketzern...
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Von
der Hexe bis zur Gemeindevorsteherin
Katholische Kirche
Die Katholiken "Bischöfin,
Kardinälin, Priesterin, Päpstin – all das sind Ämter, die Frauen in der
katholischen Kirche nicht offenstehen. Aber die Kirche bewegt sich
doch: Papst Franziskus fordert mehr Präsenz von Frauen in kirchlichen
Leitungsfunktionen."
Frauen haben in der katholischen Kirche ein Anrecht auf die Ordination., aber nicht auf das Weihesakrament.
"Frauenordination bezeichnet die
Ordination von Frauen zum geistlichen Amt in Kirchen und christlichen
Gemeinschaften. Nach frühchristlicher Lehre und Tradition ist das
Weihesakrament ausschließlich Männern vorbehalten." Wikipedia
"Seit der Urkirche halten die
Katholiken – zusammen mit orthodoxen Christen – am Weihesakrament fest.
Nach der Reformation wurde das
Weihesakrament in den evangelischen Kirchen abgeschafft, deshalb kann
es dort auch keine Priester geben: Evangelische Pfarrer und -innen
werden nicht geweiht, sondern gesegnet und von ihrer Kirche beauftragt
Quelle : http://www.kath-emmendingen.de/html/weihe688.html?t=0469fcb7347c295bbf23d817bc087256&tto=559103f8
Dabei werden folgende Rechtfertigungen nach Wikipedia ins Feld geführt:
"Die grundsätzliche
Einschränkung der Zulassung zum Weihesakrament wird damit begründet, dass Jesus bei der Einsetzung des Sakraments
ausschließlich Männer zu seinen Aposteln berufen hat (Mk 3,13−19
EU, Lk 6,12−16 EU). An diese göttliche
Festlegung sei die Kirche gebunden und habe daher keinerlei Vollmacht, dieses Sakrament
einer Frau zu spenden.[3] Dies
wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der
von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter."
und
"Auch die Apostel
haben ausschließlich Männer zu ihren Nachfolgern berufen
(1 Tim 3,1-13 EU, Tit 1,5-9 EU). Diese Praxis ist bereits aus der
Urkirche belegt[5] und wird daher auch als Bestandteil der kirchlichen
Tradition angesehen.
Als weiterer Grund gilt, dass ein
Priester bei der Ausübung der durch die Weihe erlangten Vollmachten
nicht in eigener Person handelt, sondern in persona Christi („an der
Stelle von Christus“), weshalb auch eine natürliche
Ähnlichkeit (naturalis similitudo) erforderlich oder wenigstens
geboten sei, um die Verkörperung des Mannes Jesus erkennbar zu machen."
Wikipedia
"Hinsichtlich der Frage des ur-
und frühchristlichen Verständnisses von Kirchenamt und Priestertum ist
ein wissenschaftlicher und mitunter ideologischer Disput im Gange, ob
diese Institute bereits im Urchristentum in jenem Sinne vorhanden
waren, der ihnen von den vorreformatorischen Kirchen beigelegt wird,
oder ob es sich dabei um Entwicklungen in nachapostolischer Zeit
handelt." Quellen der drei Zitate Wikipedia
Das ist jedoch nur die Spitze einer viel diskriminierenden Auffassung,
die sich durch die Jahrhunderte zieht und diese
Argumentation eher
als eine angepasste Argumentation an unsere Zeit ist, um dem Vorwurf
der Diskriminierung zu entgehen.
Auf Seite 5 der Luther-Bibel (Alte Testament,2.Kapitel) steht die
Konsequenz für den Mann und die Frau, die als zeitnahes Dokument in der
frühen Neuzeit das dann doch eher mittelalterliche Frauenbild
wiedergibt: Gott straft dabei Mann und Frau nach Anteilen der Schuld
unterschiedlich -
Mann: 3,17 "Und zum Manne sprach er: Weil du gehorcht hast der Stimme deines Weibes und gegessen von dem
Baum, von dem ich dir gebot und sprach: Du sollst nicht davon essen −, (a) (b) verflucht sei der Acker um
deinetwillen! Mit Mühsal sollst du dich von ihm nähren dein Leben lang. 3,18 Dornen und Disteln soll er dir
tragen, und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. 3,19 Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot
essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde
werden. "
Frau: "3,16 Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Mühsal schaffen, wenn du schwanger wirst; unter Mühen
sollst du Kinder gebären. Und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber (a) (b) er soll dein Herr
sein".
Die Frau als Untertan des Mannes war unzweifelhaft in der Neuzeit bis
ins 20. Jahrhundert die Realität und Lebensweise einer kirchlich
geprägten patrialischen Gesellschaft. Sämtiche Bullen, Erlasse, Canone
in der katholischen Kirche waren von diesem Frauenbild beeinflusst und
leben bis in die heutige Zeit unbestritten weiter.
Deshalb stehen Jungfräulichkeit, Menstruation und Geburt ganz oben auf
der Agenda der katholischen Kirche und werden hier kurz eruiert:
- Jungfräulichkeit
Den katholischen Glaubensvertreter wird quasi eine Jungfräulichkeit (Zölibat abverlangt): Der
bewusste Stand der Jungfräulichkeit ist der freiwillige dauernde
Verzicht auf die Ehe (und damit auf jede geschlechtliche Befriedigung)
aus religiösen Beweggründen, um (im Sinne von 1 Kor 7,32,35) frei zu
sein für den Dienst Gottes. Die Ordensleute verpflichten sich durch ein
eigenes Gelübde zur ewigen Jungfräulichkeit.
Ähnliches gilt in der katholischen Kirche vom Zölibat der Kleriker...Es ist übrigens sichere katholische Lehre,
dass Maria immerwährend Jungfrau ist"
Männer verpflichten sich quasi zur "Jungfräulichkeit" und dieses ist "eine natürliche
Ähnlichkeit (naturalis similitudo)", da man bei Männern ja auch die
Jungfräulichkeit nachweisen kann...., dann doch eher bei Frauen...?
- Menstruation:
"Frauen hatten in der Urkirche eine
recht hohe Stellung. Dies änderte sich im Laufe der Jahre,
wahrscheinlich durch den jüdischen Einfluss auf das Christentum. Nun
wurden Frauen aus den gehobenen Positionen verdrängt, mit der
Begründung, dass sie während ihrer
Menstruation unrein und damit allgemein ungeeignet für den Dienst am Altar seien."
Wikipedia Menstruation
Im frühen Mittelalter galt noch:
"Da bei den
Frauen bedingt durch Menstruation und Schwangerschaften die Sexualität
offensichtlich war, galten sie bald als von Grund auf verdorben und die
Menstruation als Strafe Gottes für Evas Sündenfall. Davon wurde
nur die Mutter Gottes ausgenommen, was die Theologen damit erklärten, dass sie nie menstruiert habe.[13] Nun
durften auch bei den Christen Frauen während
dieser Zeit nicht in die Kirche gehen oder an der Kommunion teilnehmen.
Da aber auch hellenistisch-römische Einflüsse ins Christentum
eingebracht wurden und diese im Mittelalter zunehmend an Bedeutung
gewannen, ließ das Interesse an der Menstruation und den damit
bedingten Einschränkungen zunehmend nach, bis sie schließlich gar keinen Einfluss mehr auf die Teilnahme am
Gottesdienst und den Empfang der Sakramente hatte."
Die Frage nach der Menstruation einer Pfarrerin stellte sich dabei
freilich nicht, da es keine Pfarrerin bis zum heutigen Tag gibt: Aber
wenn man Sakramente in dieser Zeit empfangen kann, dann darf man diese
doch im Rückschluss auch in dieser Zeit vergeben und am Gottesdienst
teilnehmen bzw. diesen leiten?
Maria mag ewige Jungfrau gewesen sein und nach der Absprache von der
Menstruation und attestierter ewiger Jungfräulichkeit ist ihr Bild dann
auch in der Kirche zugelassen - diesen Anspruch wird eine Pfarrerin
niemals erfüllen können und sollte dieses als unausgesprochene
Voraussetzung weiterhin gelten, dann wird es schwer werden, eine
Pfarrerin zu finden...
- Beispiel Geburt:
Vor der Geburt galt eine Frau als unrein und musste die
Kirche meiden. Im elften Jahrhundert
wurde die Frau dann nach dem ersten Kirchgang wieder gesegnet
("Muttersegen"). Eine Frau die sich nicht aussegnete, wurde nicht
christlich bestattet, wenn Sie verstarb..
"Mancherorts wurde Wöchnerinnen, die
während der Geburt oder im Wochenbett ohne Aussegnung gestorben waren, die kirchliche Beerdigung verweigert.
Andernorts wurden verstorbene Wöchnerinnen vor der Beerdigung noch
ausgesegnet. Solche lokalen Gewohnheiten hielten sich trotz offiziellen
kirchlichen Verbots bis ins 19. Jahrhundert.", Wikipedia
Dieses war übrigens auch im evangelischen Glauben verbreitet: "Die
Kirchenordnungen der Reformationszeit standen der Aussegnung zunächst
kritisch gegenüber und betrachteten sie als „ärgerlichen Missbrauch“
und „Ausfluss des Aberglaubens“; zudem sei der Ehestand heilig und
Gebären kein Gräuel. Doch konstituierte sich auch im Protestantismus
bereits ab Ende des 16. Jahrhunderts
die Einsegnung der Kindbetterin wieder, und zwar mit dem Charakter
einer Danksagung für die glückliche Geburt." Wikipedia
Auf der Ebene der Diakonin konnten Frauen hingegen uneingeschränkt
tätig werden: Das
geistliche Amt der Diakonin stand Frauen bereits zur Zeit des Neuen
Testaments offen. So enthält der Römerbrief eine Empfehlung für die
Diakonin Phoebe aus der Gemeinde von Kenchreä (Röm 16,1–2 EU). Strittig
ist jedoch, ob die bloße Bezeichnung einer Person als diákonos
(„Diener“ oder „Dienerin“) bereits bedeutet, dass sie das kirchliche
Weiheamt des Diakonats innehat. und
" Plinius der Jüngere erwähnt in
einem Brief an Kaiser Trajan (ca. 110
n. Chr.) zwei Diakoninnen (ministrae), die frühchristliche Rituale
leiteten.[1] Im westlichen Rom der Antike waren noch zu Beginn des
dritten Jahrhunderts Frauen im liturgischen Dienst der Kirche tätig,
wobei Witwen vom Diakonat ausgeschlossen und nur für den Gebetsdienst
zugelassen waren."
Wikipedia
rituelle Unreinheit
Der Autor zitiert hier von der Womans Priest Organisation:
"
Der Codex Iuris
Canonici, im Jahre 1917 verkündigt, enthielt die
folgenden auf der vermeintlichen Unreinheit der Frau beruhenden
Vorschriften:
Umschwung im Jahr 1983?
Das neue Gesetzbuch des
kanonischen Rechts (1983) brachte viele Verbesserungen hinsichtlich der
Stellung der Frauen in der Kirche. Wenn auch das Verbot der Frauenordination
aufrechterhalten wird und sowohl Lektoren- als auch Ministrantendienst
Männern bzw. Buben vorbehalten bleibt, so wird doch der frühere
Standpunkt letztlich umgekehrt durch die Festlegung, daß Frauen 'nach
zeitweiliger Beauftragung' die folgenden Dienste in der Kirche erfüllen
dürfen:
- Frauen dürfen im Rahmen ihrer liturgischen Funktionen aus der
Heiligen Schrift vortragen;
- Frauen bzw. Mädchen dürfen als Ministrantinnen dienen;
- Frauen dürfen Erläuterungen während der
Eucharistiefeier geben;
- Frauen dürfen predigen;
- Frauen dürfen als Kantorinnen und Sängerinnen wirken,
sowohl solo als auch in einem Chor;
- Frauen dürfen Gottesdiensten vorstehen;
- Frauen dürfen die Taufe spenden;
- Frauen dürfen die Kommunion spenden.
Durch diese Veränderungen im Kirchenrecht und in der kirchlichen
Praxis hat die Amtskirche letztlich in einem gewissen Grade eingestanden,
daß ihre durch 'rituelle Unreinheit' begründeten Vorurteile gegen
Frauen gegenstandslos waren. Warum ziehen die Kirchenführer nicht auch den
auf der Hand liegenden Schluß, daß das Verbot der Frauenordination,
welches auf diesem und weiteren Vorurteilen beruht, ebenfalls null und nichtig
ist?
" Quelle, Auszug , http://www.womenpriests.org/de/traditio/unclean.asp
Hier wird deutlich, dass die Argumentation der Wertschätzung der Frau
eher hinter dem Primat der rituellen Reinheit hinterherhinkt und
es nicht die vorgeschobene Tradition, sondern die rituelle
Unreinheit ist, die wegen dem Gleichheitsgedanken in vielen
europäischen Ländern verpönt ist, der wahre Grund ist.
Der schöne Satz: Dies
wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der
von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter." ist blanker Zynismus und in der Bibel heißt es bei DER ERSTE BRIEF DES PETRUS (1.Petr 3,1-7):
"Desgleichen sollt ihr
Frauen euch euren Männern unterordnen, damit auch die, die nicht an das
Wort glauben, durch das Leben ihrer Frauen ohne Worte gewonnen werden,
", 3,1
...
"3,7 Desgleichen, ihr Männer, wohnt vernünftig mit ihnen zusammen und gebt dem weiblichen Geschlecht
als dem schwächeren seine Ehre. Denn auch die Frauen sind Miterben der Gnade des Lebens, und euer
gemeinsames Gebet soll nicht behindert werden "
Das meine Lieben Frauen, ist die wahre Ansicht der Männer bis heute und
die Wertschätzung von der Natur gegebenen Verschiedenheit der
Geschlechter ist purer Zynismus, da Petrus eine Ehrung vorsieht, aber
dafür Ihr Euch unterzuordnen habt, damit andere Heiden durch das Leben
ihrer Frauen auch ohne Worte gewonnen werden, welches soviel heißt,
dass Frauen für ein Priesteramt ungeeignet sind und nur der Mann
überzeugt wird, weil die Frau sich unterordnet und den Glauben dann
annimmt - ihr Heuchler!!!
Fazit
Es bleibt bei Frauen im Katholizismus scheinbar der
unausgesprochene
Vorbehalt im Raum stehen, dass Sie aus der Sicht der
klerikalen
Hardliner auf Grund ihrer "biologischen Natur" als
Pfarrerin nicht
geeignet sind: Das "sündige Weib", welches anfälliger für
sexuelle
Versuchungen sei, jeden Monat "unrein" ist und am besten vor ihrer
Geburt ausgesegnet wird.
Die in Wikipedia aufgeführte "offizielle Begründung" ist in diesem
Zusammenhang allein wenig zielführend, da Sie den historischen
Hintergrund und Dogmen nicht berücksichtigt und die aufgeführten
Argumente eher "zeitangepasst Rechtfertigungsgründe" sind und die
unausgesprochenen Gründe in Jahrhundert alten Schriften verschleiert,
warum Frauen kein Weihesakrament erhalten.
Der Hinweis auf ein unreines Gewissen dürfte der o. a. Satz sein: "Dies
wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der
von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter."
Mag sich die Kirche offiziell distanzieren, so ist die heutige
Verweigerung von Frauen im Ordinat das Resultat von päpstlichen
Erlässen, Schriften....die weiterhin bis in die Neuzeit eine Reform
verhindern.
Im Internet herrscht auch ein wenig Desinformation: Bei einer Abfrage
nach Frauen in der katholischen Kirche als Priesterinnen wird man in
der derAlt-katholischen Kirche dann fündig: "Die alt-katholische Kirche ist eine
unabhängige katholische Kirche mit bischöflich-synodalen Strukturen."
Es ist schön, wenn es dort Frauen gibt, hat aber nichts mit der
populären katholischen Kirche Kirche zu tun. In diesem "Ableger" gab es
zwei
Pfarrerin - Übrigens wechselte Frau Crüwell, eine der zwei
alt-katholischen Pfarrerinen die Konfession: "Superintendent
Eckhart Wüster stellte die neue Pfarrerin in einem Gottesdienst am
Samstagnachmittag der Gemeinde vor, die Henriette Crüwell erst nach
einer Art Probejahr auch offiziell in dieses Amt wählen kann.
Hintergrund ist der
Konfessionswechsel der 43-Jährigen, wie der Superintendent in seiner
Ansprache erläuterte. Crüwell ist im vorigen Jahr von der
alt-katholischen in die evangelische Kirche eingetreten. "Es kommt
nicht oft vor, ist aber auch kein Einzelfall", sagte Wüster." ,
Quelle:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/alfter/pfarrerin-uebernimmt-amt-in-alfter-article1251972.html
An der Alt-katholischen Kirche sieht man aber etwas anders: Offenbar
ist
es auch möglich den katholischen Glauben mit einer weiblichen Pfarrerin
zu praktizieren, so dass es doch eigentlich nur Scheinargumente der
katholischen Kirche sind, Frauen von den Ämtern der Kirche
auszuschließen...
Judentum
Im Reformjudentum war die erste Reform-Rabbinerin Regina Jonas 1935,
1942 in Theresienstadt von den Nazis ermordet. Sie war die erste Rabbinerin in der Welt.
Das klingt doch super, hat aber leider nichts mit den orthodoxen
Glauben zu tun:
Ein Nachschlag in Wikipedia hilft weiter: "Orthodoxe
Rabbiner einerseits sowie Reform-Rabbiner andererseits werden in
Deutschland in der Deutschen Rabbinerkonferenz gefasst. Unter diesem
Dach arbeiten zwei staatlich anerkannte Zusammenschlüsse von Rabbinern
inhärent weitgehend unabhängig voneinander: die Orthodoxe
Rabbinerkonferenz Deutschland und die reformierte Allgemeine
Rabbinerkonferenz Deutschlands." http://de.wikipedia.org/wiki/Liberales_Judentum
Jedoch muss dazu gesagt werden, dass in Deutschland die Hauptströmung
orthodox ist:
"In Deutschland existieren vermehrt
orthodox-jüdische Gemeinden, bei denen ‚orthodox‘ eher formal zu
verstehen ist, so dass Spenden- und Fördergelder entgegen genommen
werden können. Das hat unter anderem damit zu tun, dass Juden, die in
den 90er Jahren des 20. Jhts. aus der ehemaligen Sowjetunion nach
Deutschland kamen und in ihrem Ausweis vermerkt war, dass sie Juden
seien, direkt einer orthodoxen jüdischen Gemeinde zugeordnet wurden.
Diese Regelung hat es vor allem dem reformorientierten Judentum in
Deutschland schwer gemacht, bekannt und akzeptiert zu werden."
Quelle: http://www.israelogie.de/2014/der-juedische-gottesdienst/
Die Geschichte der progressiven...liberalen...Reformer
kann man dann ungefähr hier nachlesen. Weltweit sind das 1,8 von 14
Millionen Juden.
"Die Union progressiver Juden in
Deutschland (UpJ) ist der Dachverband von mehrheitlich reformjüdischen
Gemeinden und Organisationen in Deutschland. Ihr gehören 22 Gemeinden
sowie drei Organisationen mit insgesamt 4.500 Mitgliedern an. Die UpJ
ist eingetragener Verein mit Sitz in Hannover und Geschäftsstelle in
Bielefeld. Sie ist Mitglied der „Weltunion für progressives Judentum“,
Vorsitzende ist Sonja Guentner", Quelle Wikipedia
Dabei darf nicht vergessen werden, dass es genauso die Strömungen mit
diskriminierenden Strukturen aus Sicht unserer Wertegemeinschaft gibt:
Mit getrennten
Bereichen von Männern und Frauen in der Synagoge und keinen
Rabbinerinnen. Hier darf man sich auch nicht von der Presse täuschen
lassen, die dann gerne die Reform-Juden und deren weibliche Vertreter
hofiert.
In den traditionellen Zweigen haben Frauen nicht einmal das Recht, mit
den Männern gleichberechtigt auf derselben "Synagogenbank" zusammen zu
beten...
Islam
Erste Imamin ab ca. 1998 in Deutschland ist Halima Krausen, weitere:
Hatice Tekin 2007, die
Tendenz geht hier erfreulich nach oben...und das weltweit und obwohl
der freie Westen das niemals wirklich einforderte.
Laut Wikipedia mit Einschränkung: "Gegenwärtig
sind alle existierenden traditionellen Rechtsschulen des Islam der
Ansicht, dass eine Frau in einer aus Männern und Frauen bestehenden
Gemeindeversammlung nicht das Gebet leiten darf. Dies beruht auf der
Vorstellung, dass gemäß der Schari’a keine Frau weiblicher Imam für
Männer sein bzw. das Freitagsgebet führen kann. Frauen können jedoch
für andere Frauen Vorbeterinnen sein. Drei
von vier sunnitischen Rechtsschulen, aber auch viele schiitische
Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Frauen Frauengruppen im Gebet
leiten dürfen, allein die Rechtsschule der Malikiten erlaubte dies
bisher nicht."
Das ist dann nach westlichen Werten keineswegs Gleichberechtigung, wenn
Frauen Gleiche unter Gleichen sind.
Die weltweite Tendenz zu mehr weiblichen ist jedoch ermutigend und im
Gegensatz zu der Verneinung weiblicher Pfarrerinnen im katholischen
Bereich revolutionär.
Auch
anerkennenswert ist, das dieses scheinbar von allen Rechtsschulen
getragen wird. Die Frauen beten hinter den Männern, aber je nach
islamischen Staat gibt es auch Variationen bis zum räumlich getrennten
Gebet:
"Da Frauen von Männern beim
Gottesdienst nicht beobachtet werden sollen, beten die Frauen hinter
den Männern, abgetrennt in eigenen Räumen oder auf einer Empore. Obwohl
es für Frauen und Kinder besonders reservierte Räume gibt, gilt die
Geschlechtertrennung für die Al-Haram-Moschee in Mekka nicht.", Wikipedia
Auch die Pilgerfahrt im Islam ist gleichberechtigt:
"Jeder freie, volljährige und gesunde
Muslim – ob Mann oder Frau –, der es sich leisten kann, ist
verpflichtet, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern. Die Pilgerfahrt
ist im Koran als religiöse Pflicht mit einer gewissen Einschränkung[1]
verankert:
„Und die Menschen
sind Gott
gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen – soweit
sie dazu eine Möglichkeit finden.“
– Sure 3, Vers 97: Übersetzung: Rudi
Paret" Wikipedia.
Evangelische Christentum
Jetzt würde der Autor natürlich gerne sagen, dass nach Martin Luther
es weiblichen Pfarrerinnen möglich war, eine Gemeinde zu führen, aber
dieses entspräche in der Realität nicht der Wahrheit:
Die erste evangelische Pfarrerin war 1958 Frau Haselhof in
Lübeck:
"Erst mit dem westdeutschen Gesetz
zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 1. Juli 1958 in Kraft
trat, wurde Frauen in Deutschland der Weg zum Pastorinnenberuf nach und
nach von den Landeskirchen eröffnet, wenn auch zunächst nur, soweit sie
ledig waren. Die Evangelisch-lutherische Kirche in Lübeck
verabschiedete zum 1. September 1958 ein Kirchengesetz, das die
Errichtung einer Planstelle für die übergemeindliche Frauenarbeit
ermöglichte. Sie sollte mit einer unverheirateten Theologin besetzt
werden.[1] Elisabeth Haseloff erhielt diese Planstelle; sie war
außerdem für einen Gemeindebezirk von St. Matthäi in Lübeck-St. Lorenz
zuständig.
Die Besetzung einer
Pastorenstelle mit einer Frau erregte bundesweit Aufsehen, was die
Landeskirche zur Feststellung veranlasste, dass dies keineswegs
grundsätzlich geschehen solle.
1958 wurde Elisabeth Haseloff
auch in die Synode gewählt; von 1959 bis zu ihrem Tod 1974 leitete sie
das Evangelische Frauenwerk in Lübeck. 1970 wählte die Synode der
Nordelbischen Kirche sie zur Vizepräsidentin."
Fazit
Fazit: In der real existierenden Praxis
ist der Islam für
die moderne Zeit und der damit verbundenen Frauenfrage besser
aufgestellt, als das "traditionelle" Judentum und Christentum.
Begründung:
Bei dem
Judentum und Christentum musste es erst Spaltungen geben,
um die
Frauen als Verkünderin des Glaubens zu ermöglichen, obwohl dieses nicht
das primäre Ziel, sondern eine Reform unter vielen zur Kompatibilität
mit der Modernen des 20 Jahrhunderts war: Im Christentum kam es zur
Abspaltung des evangelischen christlichen Glaubens, der auch erst im 20
Jahrhundert letztlich zu einer Emanzipation bei Frauen als
gleichberechtigte Partnerin bei der Glaubensverkündung führte.
Dasselbe
gilt für
die Reformjuden und es ist wahrlich eine seltsame Laune der Geschichte,
dass die erste Rabbinerin der Welt eine deutsche Frau war.
Im "klassischen" Judentum hingegen ist die Frau wie im
Katholizismus als gleichberechtigte Glaubensverkünderin
verboten.
Das 20. Jahrhundert ist ein Wendepunkt auch in der religiösen
Geschichte in Deutschland.
Refom-Juden und evangelische Christen sind die zeitgemäßen "Ableger",
die
im Gegensatz zu sämtlichen tradierten ursprünglichen Religionen den
Sprung in die Neuzeit und der Frauenfrage den Anspruch erfüllen, dass
das universale humanitäre Weltbild 1 zu 1 umgesetzt wurde und dieses
vor beiden Geschlechtern.
Die Reformer unter den Juden waren 1935 zweifelsohne die
Wegbereiter, also auch kurz nach dem ersten nationalen Wahlrecht der
Frau 1919. Erst 1958 wurde es auch dank dem Grundgesetz
nun möglich, dass Frauen evangelische Pfarrerinnen wurden.
Der Islam zog nach und ist die einzige Religion von den drei
Urreligionen in der westlichen Welt, die sich im Erscheinungsbild
anpasste und den Frauen mehr Rechte einräumte.
Die
"alten Religionen" stehen im 21. Jahrhundert vor der Entscheidung:
Entweder reformieren oder "ab in die Mottenkiste der Geschichte"
und
eine Ablösung durch die reformwilligen "Ableger".
Ansonsten
gilt: Gleichberechtigung in der katholischen Kirche bei der Verkündung
der Religion ist nicht vorhanden - eine Frau konnte im Mittelalter als
Hexe verurteilt werden, aber heute reicht die "Wertschätzung" der Frau
der
katholischen Kirche immer noch nicht aus, eine Frau gleichberechtigt
ins Priesteramt zu berufen.
Frau
Bundeskanzlerin Merkel ist "naturgegeben" Kanzlerin, es liegt in der
Natur der Frauen Führungspositionen im Arbeitsleben zu übernehmen und
nur die alten Religionen mit der Einschränkung des Islams in weiten Teilen und "der
reformierten Glaubensableger" (Reform-Juden und evangelische Kirche) , müssen sich zur
Zeit den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie wider der Natur handeln.
Berlin, 12.03.2015
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...und von der heiligen zur Hexe (überarbeitet am
18.03.2015)
Der letzte Artikel beschäftigte sich auch ein wenig im Hinblick auf den
bevorstehenden 100-jährigen Reformationstag der Lutheraner im Jahre
2017 mit der Frauenfrage in der christlichen Religion.
Der Autor dieser Webseite verharrt mal etwas im 15. Jahrhundert und
stellt die These auf, dass die Hexenverfolgung vorwiegend gegen das
weibliche Geschlecht gerichtet ist.
Im PDF
"Erklärung des frühmodernen Hexenwahns"werden folgende Theorien zur
Hexenverfolgung
angeführt und kurz erklärt, die auf dieser Webseite ohne
Erklärung aufgezählt werden, um einen Überblick über die gängigen
und verworfenen Theorien zu erhalten:
Soziale Konflikttheorie, Ausrottungstheorie,
Sozialdisziplinierungstheorie, Krisentheorien, Angsttheorie,
Sündenbocktheorie, Massenkonsum von Rauschmitteln, Weiterleben eine
Kultes aus der Antike, starke Verbreitung von Hexen und Zauberbüchern,
Pflege von Geheimlehren, Zusammentreffen mehrerer Faktoren...
Unter Ausrottungstheorie steht dann uncharmant als Unterpunkt:
"Ausrottung weiser Frauen....unter Punkt 2 auf Seite 12 des o. a.
Dokumentes.
Gehen wir mal zurück ins 14. und Jahrhundert: "In
der Zeit von 1378 bis 1417 kam es zum sogenannten abendländischen
Schisma. Dabei erhoben gleich mehrere Personen Anspruch auf das
Papsttum. Nicht nur in Rom, sondern auch in Avignon residierten Päpste
und Gegenpäpste.
Mitte des 15. Jahrhunderts zur Zeit
Eugens IV. erhob auch der vom Konzil von Basel gewählte Felix V.
(1439–1449) als letzter
katholischer Gegenpapst
Anspruch auf den Thron. Er resignierte jedoch, da er und damit das
Konzil sich nicht durchsetzen konnten. " Wikipedia
Im Konzil von Basel stand zwar weder offiziell der
Hexenwahn, noch die Jungfrau von Orleans als Ketzerin auf der Agenda , aber
es wird zumindest vermutet, dass die Hexenverfolger am Rande sich rege austauschten.
Sie landete nach zwei Prozessen auf dem Scheiterhaufen und das
Baseler Konzil beschäftigte sich dann
acht Jahre später nicht mit diesem Fall - ach ja, Sie war ja "nur" eine
Ketzerin, die nebenbei auch ein wenig zauberte .
Unter anderem plauderte Mann am Rande über über die Aufhebung des
Zölibats nach, welches also nicht wirklich eine neue Idee der
Reformatoren war, wie es gerne dargestellt wird.
Wenn schon nicht eine Priesterin, dann doch die Erlaubnis, dass eine
Frau an der Seite des Pfarrers als bessere Hälfte leben kann.
Aber immerhin, für die damalige Zeit war der Gedanke an der Aufhebung
des Zölibat eher fortschrittlich, an das sich in der
damaligen Zeit eher wenige Päpste hielten...
Wie dem auch sei - die Angst vor dem abendländische Schisma war
allgegenwärtig, da das morgenländische Schisma,
welches im 1200 n. Chr. sich mit der Ausplünderung nach dem vierten
Kreuzzug verstärkte, die Angst vor weiteren Spaltungen anfeuerte.
Im übrigen wurden in Orleans die ersten Verbrennungen in Europa
für Häretiker durchgeführt, ein Beispiel das Schule
machte...
Zum Verständnis der Hexenverfolgung in Deutschland und dessen
eindeutige Ausrichtung auf Frauen, auch wenn vielleicht 25 % Männer
dabei waren, muss man jetzt mindestens zwei Ereignisse eruieren, die
untrennbar
miteinander verbunden waren, um zu verstehen, warum hauptsächlich
Frauen
den Hexenverfolgungen ausgesetzt waren:
1. Präzisierung und teilweise Revidierung des bis zu diesem Zeitpunkt
"Canon episcopi" auf Wunsch Henricus Institoris durch die Bulle Summis
desiderantes affectibus.
3. Die Erstellung des sogenannten Hexenhammers
als wissenschaftlicher Beweis von Henricus Institoris - weltlicher Name
Kramer
ad 1) Der Canon Escopi
ist eine Richtlinie im Kirchenrecht, die die Erzählungen von Frauen
über Hexerei als Trugbilder Satans verurteilt. Nur existierte dieses in
deren verwirrten Köpfen und nicht in der Realität. Diese Frauen wurden
als Ungläubige angesehen.
In dem Canon wurde die Frau jedoch schon als besonders frevelhaft
betrachtet:
"Der
zentrale Satz lautet in deutscher Übersetzung: Auch dies darf nicht
übergangen werden, dass einige verruchte, wieder zum Satan bekehrte
Frauen
von den Vorspiegelungen und
Hirngespinsten böser Geister verführt sind und glauben und behaupten,
sie ritten zu nächtlicher Stunde mit Diana,
der Göttin der Heiden, und
einer unzähligen Menge von Frauen auf gewissen Tieren und legten in der
Stille der tiefen Nacht weite Landstrecken zurück
und gehorchten ihren (Dianas)
Befehlen wie denen einer Herrin und würden in bestimmten Nächten zu
ihrem Dienst herbeigerufen (Hartmann 2004, S. 421) ", Wikipedia
Jedoch existieren durchaus andere "Rechtsvorschriften" nebenher die
durchaus den Schadenszauber für real halten: "Unter
kirchlichem Einfluß klassifiziert der Sachsenspiegel Zauberei überdies
als "Unglauben", also als Abfall vom christlichen Glauben" Quelle. Demnach konnte Schadenzauber mit der
Verbrennung auf dem Scheiterhaufen geahndet werden.
In Hamburg wurde dieses nach oben angegebener Quelle präzisiert und der
Rückschluss gezogen, dass der Glaube an leibhaftigen Schadenszauber
existierte.
ad
2) Henricus Institoris, ein Dominikanischer Mönch mit
weltlichen Namen Heinrich Kramer, war ziemlich unbestritten alleiniger
Verfasser des Hexenhammers.
1475 wurde er auf eigenen Wunsch zum Inquisitor des Ordens der Provinz
Alemania berufen. In Ravensburg gelang es ihm in dieser Funktion zwei
Frauen auf den Scheiterhaufen zu bringen.
Dieses reichte ihm jedoch nicht und seine Kanzlei verfasste die
sogenannte Hexenbulle, die am 05.12.1484
vom Papst Innozenz VIII abgezeichnet wurde. Dazu muss dann aber auch
gesagt werden, dass die Hexenbulle sich nicht einseitig auf Frauen
bezog: "ebenso in den Städten,
Ländern, Orten und Bistümern sehr viele Personen beiderlei Geschlechts
gibt, die, ihre eigene Seligkeit vergessend, vom katholischen Glauben
abfallend, mit den Teufeln, die sich als Männer oder Weiber mit ihnen
vermischen, Missbrauch machen." Quelle, Übersetzung der
Hexenbulle http://minerva79.de/para/b%C3%BCcher/quaestioluris/quaestioluris.html
Im Juli 1485 wird Kramer, der die Bulle nun in die Realität
umsetzen wollte, aus Brixen trotz der päpstlichen Bulle vertrieben: "...Sie
brauchten eben etwas Zugkräftiges,nachdem Heinrich Institoris sozusagen
am eigenen Leibe hatte erfahren müssen, daß selbst die Bulle Innozenz
'VIII. nicht im stande gewesen war, ihn vor einem bösen Fiasko zu
bewahren, in dem er bei dem Versuche, in Innsbruck die Vollmachten
dieser Bulle ins Praktische umzusetzen und (Juli1485) einen Hexenprozeß
in Szene zusetzen, nur Spott und Hohn erntete und es nur dem
verständigen Bischof von Brixen, Georg Golser, zu danken hatte,
daß
es ihm nicht noch schlimmer bei seinem ersten Debüt erging: Der gute
Bischof bekomplimentierte ihn schließlich höflichst, aber ganz
energisch
zum Lande hinaus, wobei er die Aeußerung tat: „Er bedunkt mich propter
senium ganz kindisch sein worden, als ich in hie zu Brixen (Juli1485)
gehört hab cum capitulo.""Hexenhammer,Jakob
Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche
übertragen und eingeleitet von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte
Auflage Berlin 1923, Hermann Barsdorf Verlag
Der gedemütigte Kramer gab nun nicht etwa auf, sondern veröffentlichte
ein pseudowissenschaftliches "Rechtsgutachten" Namens Hexenhammer, das
sich in
der Einleitung mit zwei "Autoritäten" schmückte :
1)Die o. a. Bulle Summis desderantes affectibus
vom 5. Dez. 1484 in der Einleitung - die auf Bestrebung des Kramer zu
Stande kam und wie oben geschrieben vom Papst Innozenz VIII
abgezeichnet wurde.
2) Desweiteren wurde ein Gutachten in Köln erstellt .Im Juli 1486 wurde
das
Gutachten in der Einleitung mit abgedruckt, aber da es eher "mäßig"
ausfiel ein wenig geschönt (nur vier Professoren unterzeichneten das
Urteil). Deshalb wurde das Urteil nach Angaben des o. a. Autors
geschönt und zwei Ausgaben mit unterschiedlichen Einleitungen
herausgebracht - die im Großraum Köln dann mit der "echten"
Beurteilung...
Heinrich Kramer legitimierte dabei sein Vorgehen weltlich
rechtswissenschaftlich und päpstlich -kirchlich. Der
Hexenhammer war übrigens nicht für die breite Öffentlichkeit
bestimmt, sondern hatte eine andere Zielgruppe - die hier
stellvertretend vom Dekan Lambertus wiedergegeben wird:
"Lambertus de Monte, fällte denn
auch ein Urteil, aber in ziemlich reservierter Weise :„In der
Anerkennung des theoretischen Teiles des Malleus ist es maß voll, in
der
Beurteilung des praktischen Teiles zieht es sich ganz hinter die
sichere
Schutzwand der kirchlichen Kanones zurück, im allgemeinen endlich
betont es nachdrücklich, daß der Inhalt des Buches nur für einen engen, nicht für einen
allgemeinen Leserkreis passend sei. Es ist ein Gutachten,wie man
es von Durchschnittstheologen jener Tage, deren geistiges Niveau in
Sachen
des Hexenwahns auf der Höhe
ihrer Zeit lag,
erwarten kann;"ein Gutachten, das aber trotz seiner milden Fassung nur
"die Unterschrift von vier Professoren der Kölner Hochschule trägt, ein
Gutachten, das in seiner
verklausulierten Art den
Verfassern :des Hexenhammers, denen eine warme Empfehlung ihres Werkes
von autoritativer Seite Bedürfnis war, keineswegs genügte."(Hansen
,Westdeutsche Zeitschrift XVII, 152.)," Quelle: Hexenhammer,Jakob
Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche
übertragen und eingeleitet von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte
Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag
Über die Qualität des Hexenhammers kann man sich wahrlich zumindest
streiten - nach den nächsten Gedankengängen werden ein paar Zeilen über
Frauen zitiert, um die und deren Frauenbild es ja geht - danach wird
zumindest die Leserin verstehen, dass es sich um eine Hetzschrift
handelte und nicht um ein objektives Rechtsgutachten aus heutiger Sicht.
Jedoch muss zum Verständnis, warum der Hexenhammer in der Tat
verheerende Auswirkungen hatte, zuerst die Frage eruiert werden, warum
die Hexenprozesse vor weltlichen Gerichte verfolgt wurden und nicht vor
kirchlichen und die Antwort lautet, weil Heinrich Kramer auf Grund
seiner o. a. Misserfolge es so wollte oder anders ausgedrückt im
dritten rechtlichen Teil auf S. 384 im o. a. Hexenhammer in seiner
deutschen Übersetzung:
"Es steht (nämlich) im
C. utinquisitionis, § prohibemus:„Wir verbieten auch ganz ausdrücklich
den vorgenannten zeitigen Herren und Vorständen samt ihren
Offizialen, über dieses Verbrechen, da es rein geistlich ist, selber
irgendwie zuerkennen oder zu urteilen"; und zwar spricht der Kanon vom
Verbrechen der Ketzerei. Es folgt also, daß, wo das Verbrechen nicht
rein geistlich ist, sowie es das Verbrechen bei derartigen Hexen ist,
sie
wegen derzeitigen Schäden, die von ihnen angetan werden, vom
bürgerlichen und nicht vom geistlichen Richter bestraft werden müssen."
Quelle: Hexenhammer,Jakob Sprenger und
Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und
eingeleitet
von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte Auflage Berlin 1923,Hermann
Barsdorf Verlag, S 398
Diese Aussage in einer langwierigen Argumentationskette mündet quasi in
einem Rückzug der Inquisition aus dem Hexenprozess:
"Da es unsere Hauptabsicht in diesem
Werke ist, uns Inquisitoren der Länder von Oberdeutschland der
Inquisition der Hexen, so weit es mit Gott geschehen kann, zu
entledigen, indem wir sie ihren Richtern zur Bestrafung überlassen, und
zwar wegen der Beschwerlichkeit des Geschäftes, wobei jedoch für die
Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen um nichts weniger
gesorgt würde, weshalb wir auch das gegenwärtige Werk in Angriff
genommen haben, wobei wir den Richtern selbst die Arten der
Untersuchung,
Entscheidung und Urteilssprechung überlassen,...", Quelle: Hexenhammer,Jakob
Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche
übertragen und eingeleitetvon J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte
Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag,
S 401/402
Der oberste Inquisitor von Alemannia des Ordens der Dominikaner
verzichtet also wegen "der
Beschwerlichkeit des Geschäfts"
großzügig auf die weitere Verfolgung durch die Inquisition, die selbst
mit einer Bulle des Papstes in teutschen Landen schwer durchsetzbar war.
Eins darf dabei nicht vergessen werden: In Innsbruck
schaffte Kramer 1475 zwei Frauen auf den Scheiterhaufen zu
bringen, allein aus seiner Stellung als Inquisitor ganz ohne Hexenbulle
oder rechtliches Gutachten.
Das Kirchenrecht gab dieses eben her, aber dort wurde das ganze unter
Heräsie und Ketzerei abgehandelt, mit dem unbefriedigenden Ergebnis für
Kramer, dass Bischöfe eben die Verfahren im Sande verlaufen lassen
können.
Deshalb trennt er den Schadenszauber der Hexen vom Ketzertum,
bemüht sich das Ganze auf eine rechtliche Grundlage mit dem Tatvorwurf
der Hexerei zu bringen, zählte viele nicht nachprüfbare Beispiele für
Zauberei auf, welche auf Hörensagen basierten und schwer bis gar nicht
nachprüfbar waren bzw. ein kausaler Zusammenhang zwischen Zauberei und
eingetretenen Schaden nicht bewiesen wurde, schrieb scheinheilig, dass
die weltlichen Gerichte
frei in Ihrer Entscheidung seien, legte dann aber vom
inquisitorischen Verfahren über die Folter bis zur
Verbrennung - eben seine Vorstellungen und die der
Inquisition, dessen Vorsitzender er in Deutschland ist - im dritten
Teil des Hexenhammers dar, welches als Empfehlung im weiteren Verlauf
über die Fakultäten in teutschen Lande als Recht
einzieht und nimmt damit auch letztlich dem Papst die
Möglichkeit, in die Hexenprozess einzugreifen.
Die Rechnung geht auch auf: Unbestritten besteht die Hexenbulle,
die aber mit keinem praktischen Nutzen für die Hexenverfolgung
verbunden ist. Aber in der Bulle
steht, dass Kramer in seinen Bemühungen gegen Hexen recht habe
(ausgedrückt mit den Worten der Hexenbulle: "...Und
obwohl die geliebten Söhne Henricus Institoris (Heinrich Kramer) in die
oben genannten Teile Oberdeutschlands, einschließlich der Erzbistümer,
Städte, Länder, Bistümer und anderer Orte, wie auch Jakob Sprenger
durch gewisse Striche des Rheinstromes, des Predigerordens und
Professores Theologiae, zu Inquisitoren [9] des ketzerischen Unwesens
durch apostolische Briefe bestellt worden sind,
gibt es doch einige Geistliche und Gemeine derselben Länder, welche
mehr verstehen wollen, als nötig wäre.) sei. Diesen
selbst erstellten Erlass nutzt Kramer nun, um das Rechtssystem zu
unterlaufen. Damit
hebelt er auch die kritischen Bischöfe aus (wie der Bischof von
Brixen, der ihn höflich des Landes verwies...), die nun den
"unabhängigen Richtern" gegenüberstanden, die wiederum auch vor der
Entdeckung der Gewaltenteilung an Recht und Gesetz gebunden waren.
Nun gab es unterschiedliche Rechtssysteme im damaligen Europa, daher
ist nicht alles übertragbar, aber an Heinrich Kramer kann man sehen,
dass die Dominikaner es verstanden, kirchliches und weltliches Recht
gegeneinander auszuspielen, um ans Ziel der uneingeschränkten
Hexenverfolgung zu gelangen. Unbestritten verbreitet sich
Kramers Lehren der "Hexenverfolgung", getrennt vom "normalen" Ketzer,
eine Lex speciales zu schaffen, die es auch nach der Reformation jedem
beliebigen Landesfürsten oder Landesfürstin ermöglichte, eine Frau als
Hexe vor Gericht zu denunzieren, anzuklagen und zu verbrennen. Damit
war auch der innerkirchliche Widerstand gebrochen und da zu dieser Zeit
es ein ziemlich einheitliches katholisches Recht in den Fürstentümern
des heiligen römischen Reiches unter einem Kaiser gab, konnte sich
diese Rechtsauffassung auch relativ ungehindert verbreiten.
Auch die Reformation Martin Luthers richtete sich zuerst primär gegen
den sogenannten Ablasshandel des Papstes, dokumentiert in
Verkündung der 95 Thesen Luthers
1517, aber Luther sah es in seinem Aufgabengebiet die Kirche zu
reformieren - nicht die "weltlichen Gesetze", welches im Fall der
Hexenverfolgung auch ein Eingriff in die weltliche
Macht der Landesfürsten gewesen wäre, denen Luther eher devot im
Gegensatz zu den radikalen Reformern wie Thomas Münster gegenüberstand,
so dass die Hexenverfolgung nie wirklich ein Thema
war - im Gegenteil: Luther übernahm den Hexenwahn 1 zu 1,
welches unbestritten in seinen teilweise
menschenverachtenden Predigten gegen Hexen zum Ausdruck brachte:
„Es ist ein überaus gerechtes
Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden,
denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie
können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie
können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten
im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden
fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und
Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle
Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer
Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass
niemand heilen kann … Die Zauberinnen sollen
getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder … Sie
schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil
sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.– Predigt vom 6. Mai 1526, WA 16, 551f."
Quelle Wikipedia, o. a. Link
Das ist dann wahrlich wieder ein schöner Übergang zum
Hexenhammer, von denen zwei Aussagen zur Darstellung des
Frauenbildes zitiert werden:
"...auch bezüglich des ersten Weibes,
daß sie von Natur geringeren Glauben haben; denn sie sagte der Schlange
auf ihre Frage,warum sie nicht von jedem Baume des Paradieses äßen?
„Wir essen von jedem, nur nicht usw.,damit wir nicht etwa sterben,
"wobei sie zeigt, daß Sie zweifle und keinen Glauben habe an die Worte
Gottes, was alles auch die Etymologie des Wortes sagt: das Wort
femina kommt nämlich kommt von fe und minus (fe = fides, Glaube, minus
=
weniger, also femina = die weniger Glauben hat), weil sie immer
geringeren Glauben hat und bewahrt, und zwar aus ihrer natürlichen Anlage zur Leichtgläubigkeit,
mag auch infolge der Gnade zugleich und der Natur, der Glaube in der
hochgebenedeiten Jungfrau niemals gewankt haben,währen der doch in
allen Männern zur Zeit des Leidens Christi gewankt hatte...Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt , auch
schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist." Quelle: Hexenhammer,Jakob
Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche
übertragen und eingeleitet von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte
Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag,S. 105/106
Dieses
ist wohl die berühmteste Diskriminierung - vielleicht noch eine in der
Art, um die Stellung der Frau unzweifelhaft festzustellen:
....Diese Mängel werden auch
gekennzeichnet bei der Schaffung des ersten Weibes, in dem sie aus einer krummen Rippe geformt wurde,
d.h. aus einer Brustrippe, die gekrümmt und
gleichsam dem Mann entgegengeneigt ist. Aus diesem Mangel geht
auch hervor, daß, da das Weib nur ein
unvollkommenes Tier ist , es immer täuscht. Denn es sagt Cato :
„Weint ein Weib, so sinnt es gewiß
auf listige Tücke."Auch heißt es : „Wenn ein
Weib weint, es den Mann zu täuschen meint...."
Quelle, wie o. a. S. 105
Demnach wurde der Frau seit der
ersten Frau
attestiert, dass Sie mehr ein unvollkommenes Tier als
Mensch ohne
wahre Gefühle ist (selbst Tränen entspringen der Heimtücke zur
Täuschung des Mannes), schlecht von Natur ist und eine natürliche
Anlage zur Leichtgläubigkeit besitzt und damit alle Eigenschaften
besitzt, um den Glauben schneller abzuleugnen, was die Grundlage für
die Hexerei ist.
Dieser Schund wurde von vier Professoren als ernsthaftes
Rechtsgutachten abgezeichnet und der Autor präsentiert hier wirklich
nur die Spitze des Eisbergs! Angesichts dieser "schwer widerlegbaren
Argumente" dürfte jetzt eine Leserin der Neuzeit verstehen, warum sich
die Hexenprozesse überwiegend gegen Frauen richteten. Am Rande sei
erwähnt, dass sich die überwiegende Zahl der Prozesse nicht gegen
Hebammen und kräuterkundige bzw. gebildete Frauen richtete:
Der Hexenhammer richtete sich eben auch nicht gegen gebildete Frauen,
sondern gegen alle Frauen, die sich auf Grund ihrer Weiblichkeit
perse leichtgläubig vom Glauben abwandten. Auch im Hexenhammer wird
nicht zielgerichtet gegen eine Berufsgruppe vorgegangen, sondern gegen
Männer und Frauen mit dem eindeutigen Schwerpunkt bei Frauen, weil Sie
aus den o. a. Gründen eben höflich ausgedrückt als "schwaches
Geschlecht"
dargestellt wurden.
Das ist übrigens nicht die Meinung nur eines frauenhassenden Mannes in
der Person Kramers,
sondern leider das Resultat dessen Recherche nach Zitaten gegen Frauen
aus mehreren Jahrhunderten von angesehenen Philosophen, Gelehrten...
Der Hexenhammer ist ein "Rechtsgutachten" und es ist bis heute
gängige Praxis Argumente mit "wissenschaftlichen" Aussagen zu
untermauern.
Vermutung des Autors dieser Webseite: Hingegen beruft sich
Kramer nicht auf die eigenen positiven Erfahrungen in Innsbruck, da er
dann auch sein eigenes Versagen in Brixen eingestehen müsste.
Juristische Zitate aus dem Kirchenrecht werden also eher ignoriert und
es kann als verlässliches Zeichen gelten, dass es kaum entsprechende
Urteile in der weltlichen Gerichtssprechung gab, weil Kramer ansonsten
diese als Präzedenzfälle heranziehen hätte müssen bzw. bei ungünstigem
Ausgang mit Freispruch einer Hexe aus Sicht Kramers diese hätte
widerlegen müssen, wie es für ein anständiges Gutachten auch damals der
Fall gewesen wäre und die Professoren auch ansonsten Kramers Ansichten
widerlegt hätten.
Die einzige Anspielung im Hexenhammer auf Gesetze dieser Art, die der
Autor fand, wurden eher als Nebensatz tituliert: "... eine
solche Ungläubigkeit, wie ich jetzt erkenne, direkt gegen die
Entscheidung der heiligen Mutter Kirche und aller katholischen
Doktoren, ja auch gegen die kaiserlichen Gesetze streitet, die
derartige(Hexen) zu verbrennen bestimmt haben." Seite 547 des o.
a. Hexenhammers in seiner deutschen Übersetzung.
Die Constitutio Criminalis Carolina( CCC
) nahm die Gesetze gegen Zauberei erst 1532 auf, aber dessen Vorlauf
ging auf den Reichstag von Breisgau 1498 zurück - nur wenige Jahre nach
erscheinen des Hexenhammers.
Dort wurde dann reichsweit in teutschen Landen auch das
Verbrennen bei erwiesenen Schaden vom Kaiser festgelegt, also war
jemand z. B. Impotent oder Pestkrank, so war der Schadenszauber schon
halbwegs bewiesen und es musste nur noch die passende Hexe dazu
gefunden werden..:
"Straff der zauberey.
cix. ITem so jemamdt den leuten
durch zauberey schaden oder nachtheyl zuofügt / soll man straffen vom
leben zuom todt / vnnd man soll solche straff mit dem fewer thuon. Wo
aber jemandt zauberey gebraucht / vnnd damit niemant schaden gethan
hett / soll sunst gestrafft werden / nach gelegenheit der sach /
darinnen die vrtheyler radts gebrauchen sollen / wie vom radt suochen
hernach geschriben steht.", Quelle: wikipedia, sources
, CCC
Trotzdem gibt es immer noch Autoren, die behaupten , dass die CCC ein
milderes Strafmaß habe - ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die
Rechtsfindung auch beim Nichtjuristen...Mal ehrlich, gibt es denn
echten Schadenszauber ohne Schaden? Dieser würde nach
Gelegenheit der Sache bestraft werden, aber praktischer
Weise ließ sich ja immer ein Grund für den Schaden finden
oder zumindest für einen Nachteil...
Wie dem auch sei, für
die deutsche Verfolgung von Hexen kann postuliert werden: Ohne den
engagierten Dominikaner Kramer wäre vielleicht die
Hexenverfolgung milder abgelaufen. Die Dominikaner taten sich
geschichtlich bei der Verbreitung des Hexenwahns ihren Anteil
bei.
Auch
die Regelungen des CCC bei der Hexenverfolgung wurden
bei der Gerichtssprechung in den Fürstentümern später unterlaufen, da
der Wahl-Kaiser im heiligen römischen Reich sich nie wirklich
durchsetzen konnte, welches mit der Reformation dann noch schlimmer
wurde. Kramer hatte ein untrügliches Gespür dafür, wie man die
Hexenverfolgung als staatliches Instrument in die deutsche
Rechtsprechung verankern konnte, so gut, dass niemand mehr daran
zweifeln konnte, dass es eines staatlichen Schutzes vor Hexerei bedarf
und niemand mehr ernsthaft daran zweifelte, dass es Hexen gab.So stand
der Tatvorwurf der Hexerei auf einmal neben nachvollziehbaren Delikten
als eigenständiges Delikt im CCC.
Fakt bleibt: Es war ein Mann der Kirche, der die Grundlage der
Hexenverfolgung in der weltlichen Rechtsprechung implementierte - durch
ein Rechtsgutachten, dessen Einleitung die päpstliche Hexenbulle und
ein weltliches Gutachten beinhaltete und damit eine Sonderstellung in
der "Rechtsgeschichte" einnimmt und damit die letzten Zweifel
zerstreut, dass es Hexen und Schadenszauber gibt und somit das Gericht
augerufen ist, die Bürger vor den nun real existierenden Hexen zu
schützen.
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Über die unzähligen Opfer des Christentums der Haeretiker, Ketzer und Hexen...
Die Zahl der Opfer von Hexenverfolgungen genau zu bestimmen, scheitert
bereits an einer genau definierten Festlegung der Opfergruppe -
zynisch gesehen dürfte man dann erst im 15 .Jahrhundert mit der
Einführung des Wortes Hexe (die Herkunft des Wortes ist nach Ansicht
des Autors bis zum heutigen Tag unzufrieden geklärt) die Zählung
beginnen, da dort der reguläre Hexenwahn erst als solcher erfasst und
durch Heinrich Kramer wissenschaftlich rechtlich in teutschen Lande beschrieben
wurde.
Um eine genaue Zahl zu ermitteln müsste man dann genau genommen bis zum
ersten Papst alle "weltlichen und geistlichen" Prozessakten überprüfen
und dann eine Selektion der Vorwürfe nach festgelegten Kriterien
treffen, ob es überwiegend der Vorwurf der Zauberei oder eines
nicht selten vorliegenden weltlichen Vorwurf war, der zur Verurteilung
führte.
Zudem gingen viele Akten "verloren", welches nicht irgendwelchen
Verschwörungstheorien der Vertuschung durch die katholische Kirche geschuldet ist,
sondern eher Kriegen, Bränden...im Laufe der Jahrhunderte.
Da Bullen, Canone...zumeist von der päpstlichen und auf der
anderen Seite durch die von Gottes Gnadentum eingesetzten
Kaiser archiviert wurden, sind die "Bullen" mit
Außenwirkung erfasst. Von daher wird das Archiv im Vatikan
erheblich überschätzt. Dort lagern vielleicht mehr
Informationen wie die Kirchenbeschlüsse "innerpolitisch" zustande
kamen, aber zumindest dem Autor dieser Webseite
interessiert mehr, welches Dokument historisch in der Außenwirkung relevant
wurde.
Wie
dem auch sei, erstmal eine Abgrenzung der Begriffe, die sämtlich zur
Todesstrafe führen konnten und deshalb zumindest zur sauberen Trennung eruiert
werden sollten. Fangen wir mit dem Begriff der Häresie an, weil die
ersten Verbrennungen als Todesstrafe im Christentum nun einmal sich zuerst an
Häretiker richteten:
In Wikipedia wird die Häresie als eine "eine
Bezeichnung für eine Aussage oder Lehre, die im Widerspruch z. B. zu
der Lehre einer Doktrin, Ideologie, den Glaubensgrundsätzen einer
Kirche bzw. Religion oder einer anderen vorherrschenden („dominanten“)
Auffassung steht"., beschrieben.
Hierbei interessant zur Eruierung ist erst einmal die Ansicht der
katholischen Kirche, da unzweifelhaft der evangelischen Religion
die Gnade der späten Geburt zuteil wurde, welches Sie keineswegs von
ihrem Anteil an der Hexenverfolgung exkulpiert - doch davon später.
"Nur ein Glaube, der direkt einem
Artikel des Glaubens zuwiderhandelt oder der ausdrücklich festhält, was
durch die Kirche zurückgewiesen wird, wird tatsächlich Häresie genannt,
wobei zwingende Voraussetzung ist, dass der Häretiker vorher
katholischer Christ war. Häresie ist demnach die beharrliche Leugnung
oder das beharrliche Zweifeln an einer zu glaubenden Wahrheit, nachdem
die Taufe empfangen wurde." Quelle Wikipedia
Wer jetzt denkt, dass dieses bei der Verurteilung von Zauberern nicht
hilfreich sei, der verkennt, dass die Kernaufgabe der Inquisition eben
die Verfolgung von Häretikern war und deshalb muss der Autor dieser
Webseite leider schon wieder die drei groben Einteilungen der Häresie
zur Verdeutlichung von derselben Seite zitieren:
"Einen Glauben, den die Kirche nicht
direkt abgewiesen hat, oder der im Gegensatz zu einer weniger wichtigen
Kirchenlehre steht, nennt man sententia haeresi proxima, „eine Meinung
nahe der Häresie“. Wikipedia
Ein theologisches
Argument oder ein Glaubenssystem, das keine Häresie behauptet, aber zu
häretischen Schlussfolgerungen führen könnte, nennt man propositio
theologice erronea, eine „irrige theologische Angelegenheit“.
Wenn eine theologische Position
nur Konflikte wohl denkbar macht, aber nicht notwendigerweise dazu
führt, sprach man abgemildert von suspecta sententia de haeresi,
„vermuteter Abweichung“."
Der sogenannte Ketzer war freilich gesehen nichts anderes:"Als
Ketzer wurden, unabhängig von ihrem Stand, Männer und Frauen
bezeichnet, die nach Auffassung der Kirche Häresie betrieben, d. h. das
kirchliche Dogma mit seinen Glaubenssätzen bzw. die Botschaft des
Evangeliums bezweifelten, leugneten, verkürzten oder entstellten." Quelle Schülerlexikon
Das Wort wurde von Katze übernommen und stammt von der Ansicht, das "Teufelsanbeter" den hintern von Katzen küssten und "deren „Verfälschung“
der kirchlichen Lehre bot im Spätmittelalter die Voraussetzung dafür,
das Wort auch auf andere, nicht-doktrinäre Verbrechen oder Abweichungen
zu übertragen: auf das Fälschen von Metallen („ketzern“, vgl.
„Katzengold“ für Pyrit), und auf die kirchlich als „Verfälschung“
(Pervertierung) gottgegebener Natur gedeutete Homosexualität und
Päderastie („Ketzerbube“)."
Ein Opfer war hier unbestritten der Templerorden, dem Homosexualität unterstellt wurde. "Die
Vorwürfe waren bei allen Brüdern gleich: in erster Linie Häresie,
Sodomie (im Sinne von Homosexualität) und Götzendienst. Eine reale
Grundlage für den Templerprozess war aus heutiger Sicht nicht gegeben." Wikipedia
Jedoch war hier die treibende Kraft nicht die Kirche, sondern der Kaiser, der den Papst erpresste: "Auch
drohte der König die Kirche Frankreichs abzuspalten, falls der Papst
seine Unterstützung der Templer nicht einstellte (stellte er sich vor
die ketzerischen Templer – wäre er selber ein Ketzer)."Wikipedia
Im vorangegangenen Artikel über Hexen zitierte der Autor eine Aussage
Heinrich Kramers aus dem Hexenhammer, dass die Inquisition bzw. Kirche
in teutschen Landen ganz klar gegen geistige Verbrechen vorging, aber
der Schadenszauber eher ein materielles Verbrechen sei, der
eher ein bürgerliches Gericht erfordere.
Das
hört sich jetzt unheimlich "schwammig" an, aber Tatsache ist, dass
es eben im "Kirchenrecht" vor dem 15 Jahrhundert keine absolut verbindlichen Richtlinien
zum Verfahren, der Verurteilung, aber auch der Begnadigung gab.
Man konnte aber im Kirchenrecht alles unter Häresie subsummieren und war dann erstmal zuständig.
Die Richtlinien stammten dann teilweise aus Canonen, die eben nicht wirklich Gesetzestexte waren.
Vielleicht einmal um die Problematik zu erklären, der gut dokumentierte Prozess der Jungfrau von Orlean:
"Trotz ihrer einfachen Herkunft und
mangelnden Bildung, erwies sie sich als rhetorisch sehr geschickt.
Dennoch befand man sie am 19. Mai 1431 in zwölf von 67 Anklagepunkten
für schuldig. Die ursprünglichen Anklagepunkte beschuldigten sie unter
anderem des Feenzaubers, des Gebrauchs der Alraunenwurzel, der Häresie,
der Anbetung von Dämonen (mit Bezug auf die von Jeanne gehörten
Visionen, bei denen sie niederkniete) und des Mordes (da Jeanne nicht
als Soldat anerkannt wurde, waren alle Männer, die sie in Schlachten
besiegte, als Mordopfer zu betrachten). Gefährlich wurden Jeannes
gerichtliche Aussagen zudem, weil sie sich dem Urteil der Kirche
zunächst nicht unterwerfen, sondern nur ein direkt von Gott stammendes
Urteil anerkennen wollte.", Wikipedia
Aber auch dieser Scheinprozess führte eigentlich "nur" zur lebenslanger
Haft in einem kirchlichen Gefängnis, in dass sie überführt werden müssen! Erst eine zweite Klage wegen des
Tragens von Männerkleidung im Gefängnis brachte Sie wegen "hartnäckiger
Ketzerei" auf den Scheiterhaufen.
War jetzt Jeannes eine Zauberin und wird als Hexe gezählt, weil Sie
Zauber mit Allraunen betrieb und Dämonen anbetete oder nicht?
Genauso wurde dem o. a. Templerorden Homosexualität unterstellt, damit
überhaupt ein Gerichtsverfahren möglich wurde. Aber gleichzeig eben auch Götzendienst - also Häresie.
Juden in Deutschland wurde alternativ die Brunnenvergiftung
unterstellt, welches man als Schadenszauber ansehen kann, weil die
Häresie im ursprünglichen Sinne nicht anwendbar war, denn Juden fielen
eindeutig nicht vom katholischen Glauben ab...
So wurden in teutschen Landen im Rahmen der Pest viele jüdische Gemeinden bereits ausgelöscht .
" Sie schrieben den sozial ausgegrenzten Juden Heimtücke, Schadenzauber und Verschwörungen gegen die Christenheit zu." Wikipedia .
Das Christentum ging massiv im Mittelalter vor und das endete
eben auch nicht mit der Reformation - im Gegenteil, wie in den vorigen
Artikeln bereits ausgeführt predigte Martin Luther gegen Hexen und
schrieb zusätzlich noch eine Abhandlung mit den schönen Titel: Von den "Juden und ihren Lügen", die im Nationalsozialismus noch einmal neu aufgelegt wurde.
"Daher gibt man ihnen oft in den
Historien Schuld, daß sie die Brunnen vergiftet, Kinder gestohlen und
zerpfriemt haben. Sie sagen wohl nein dazu. Aber, es sei oder nicht, so
weiß ich wohl, daß am vollen, ganzen, bereiten Willen bei ihnen nichts
fehlt, wenn sie mit der Tat, heimlich oder offenbar, dazu kommen
könnten. Des versieh dich gewißlich und richte dich danach!"
Dr. Matin Luther, von den Juden und ihren Lügen, Erstmals gedruckt zu Wittenberg Durch Hans Lufft. M.D.XLIII.
In Spanien wurden die Juden vor die Wahl gestellt, sich taufen zu
lassen und in Spanien zu bleiben, Spanien zu verlassen oder sich
verbrennen zu lassen. Ließen sich die spanischen Juden taufen, dann
hieß das freilich, dass die spanische Inquisition nun den eindeutigen
Vorwurf der Häresie anwenden konnte, wenn der Verdacht aufkam, dass ein
Jude vom Christentum abfiel.
Die spanische Inquisition ging gegen Häresie vor und das Wort
Hexenverfolgung war in Spanien dort weitgehend unbekannt. In Wikipedia wird diese
gnadenlose Untertreibung in Bezug auf den Hexenwahn dann so hingenommen.
Vielleicht mal eine Gegenmeinung: Im
Jahre 1487 wurde Tomas de Torquemada (1420 - 1498) von Papst Innozenz
VIII. (1432 -1492) zum Groinquisator von Spanien ernannt.
Torqumeda sorgte dafür, das die
spanische Inquisition zum Inbegriff für Schrecken und Grausamkeit
wurde. Bis hinein ins 20 Jahrhundert wurde die Greuel der Inquisition
durch nichts übertroffen, Isaac Asmimov, Das Wissen unserer Welt, Goldmannverlag, 1992, Seite 92
Torqumeda war Dominikaner - ein Glaubensbruder von dem Dominikaner
Heinrich Kramer und es fällt schon ein wenig auf, dass Papst Innozenz
VIII die Hexenbulle für Deutschland und das Inquisationsverfahren in
Spanien über die Dominikaner das Vorgehen einersets gegen Hexen und
andererseits gegen Häresie verbreitete.
Die spanische Inquisition wählte also einen rechtlich anderen Weg zur
Bekämpfung der "Zauberer" und behielt das Verfahren im Rahmen des
geistigen Verbrechens der Häresie in der originären Zuständigkeit der
Kirche. Deshalb passte eine buja (spanische Wort für Hexe) nicht so
sehr in deren Konzept.
Zudem war das Projekt Judenverfolgung aus der o.
angedeuteten geschichtlichen Entwicklung in Spanien interessanter -
insbesondere da über die Lösung der mehr oder weniger Durchführung der
Zwangschristianisierung hier eine Opfergruppe geschaffen wurde, auf die
man die Häresie nun anwenden konnte, während Kramer in Deutschland aus
einen scheinbaren Frauenhass heraus eindeutig seine primäre
Zuständigkeit als Großinquisitor vernachlässigte und im Gegenteil den
Schadenszauber an die weltlichen Gerichte abgab.
Wikipedia sagt über die Dominikaner: " Neben
Inquisitoren aus den Reihen anderer Orden, etwa der Franziskaner,
wirkten Dominikaner als Inquisitoren während des gesamten Mittelalters
v.a. in Frankreich, Italien und im Heiligen Römischen Reich." Wikipedia
An
den o. a. Auszügen kann man erkennen, dass es schwer
ist, vor dem 15. Jahrhundert eine wirkliche Linie zu finden
und es immer um Mischformen aus haltlosen
Anschuldigungen bestehend aus Zauberei, Ketzerei und Häresie
ging, die mit weltlichen oder kirchlichen Interessen einhergehen,
in Europa nicht einheitlich behandelt wurden
und von daher rechtlich schwer auszuwerten sind - allein schon aus der
Tatsache heraus, dass Landrecht, Stadtrecht, Kirchenrecht, Bullen,
Kanone nebeneinander standen, unterschiedlich interpretiert wurden und
die Zuständigkeiten zwischen Kirche und Staat in den deutschen Landen
bis zum Ende des 15. Jahrhundert nicht eindeutig
geregelt waren.
Außerdem darf man bei Zahlenspielen nicht vergessen, dass die Zahlen dann von Interessengruppen ausgenutzt wurden:
1) Es gab früher Zahlen von 4 - 6 Millionen Opfern. die nach dem
heutigen Stand der Forschung nicht haltbar sind. Dieses entspricht so
ungefähr den Schätzungen des Holocausts im dritten Reich. Hier besteht
die Gefahr einer Relativierung, wenn ein Mensch dann ein Jahrtausend
der Hexenverfolgung mit wenigen Jahren der Judenverfolgung im
"tausendjährigen Reich" vergleicht.
2) Es besteht die Gefahr der Relativierung der eigenen Schuld: Ein
Vergleich von Katholizismus und der evangelischen Rligion muss zu einem
Zerrbild führen, da der Protestantismus erst mit der Reformation
entstand.
Da ist dann schon die folgende Aussage zielführender: Das Christentum
perse versagte Jahrhunderte in der Menschenrechtsfrage. Während und
auch nach der Reformation wurde Hexenverfolgung und Judenverfolgung
nicht ausreichend in Frage gestellt.
Martin Luther war von Häresie überzeugt, obwohl er damit seinem eigenen
Grundsatz von 1519 aufgab, dass es keine Ketzerei mehr geben dürfe. Er
predigte gegen Hexen und schrieb eine Abhandlung über Juden.
Seine Ansicht über darf im Zusammenhang mit der Hexenverfolgung natürlich nicht fehlen: "Zur
Zeit Luthers wurden mit Behinderungen geborene Kinder Wechselbälger
genannt, weil man sich ihre später ausgeprägte Behinderung damit
erklärte, dass der Teufel das gesund geborene Kind heimlich gegen das
behinderte Kind ausgewechselt habe. Luther übernahm diese Sicht und
beschrieb Behinderte in seinen Reden und Schriften ausnahmslos als
Teufelsgeschöpfe. Er folgte damit den Quellen, auf die er sich berief." Wikipedia
Bereits 1519 befürwortete Martin Luther die Verbrennung von Ketzern: "So
befürwortete er gegen seinen Grundsatz „Ketzer verbrennen ist wider den
Willen des Heiligen Geistes“ (1519) die Verfolgung der Täuferbewegung. " Wikipedia
Der Protestantismus war ohne Zweifel am Anfang eine Volksbewegung. Aber
bereits nach acht Jahren dann das ernüchterne Ergebnis:" Konsolidierung der Reformation
"Nach dem Massaker an etwa 5000
aufständischen Bauern bei Frankenhausen (1525) verlor die Reformation
ihren Charakter als Volksbewegung und wurde zur Angelegenheit der
Landesfürsten, die aus der Niederlage der Bauern gestärkt hervorgingen.
Konsequenz der Zwei-Reiche-Lehre wäre ein völliger Neuaufbau der Kirche
auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie gewesen. Luther
hielt jedoch wie die meisten Zeitgenossen eine konfessionelle Vielfalt
innerhalb eines Territoriums für undurchführbar und empfahl
Andersgläubigen auszuwandern. Da sich in deutschsprachigen Gebieten
zunächst kein katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine
willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für Luther von Gott verbotene
Amtsanmaßung war, bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als
herausragendes Mitglied der Kirche deren Visitation, also die
Überprüfung des Klerus auf Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne des
Evangeliums, anzuordnen. Dieses pragmatische und situationsbedingte
Notkonzept wurde in evangelischen Gebieten bald zur Regel und
begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen Landeskirchen, die
von den Landesfürsten geschützt, aber auch gelenkt und abhängig waren." Wikipedia, Martin Luther
Vielleicht ein Zitat vom großen Reformator zum Bauernaufstand:"„man soll sie zerschmeißen, würgen, stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund erschlagen muss“"
http://de.wikipedia.org/wiki/Wider_die_Mordischen_und_Reubischen_Rotten_der_Bawren
Damit gab Martin Luther auch ein wenig die Freiheit eines
Christenmenschen auf - im Prinzip brauchte man nur einen Landesfürsten
zu reformieren und die Leibeigenen im Fürstentum wurden
dann evangelisch oder durften um das ius emegrandi betteln,
welches nicht unbedingt immer eingefordert weden konnte...
Der
Kaiser wiederum war auch auf die evangelischen Fürsten angewiesen,
allein schon, um die Gefahr vor dem osmanischen Reich abzuwehren. Auch
hierzu darf eine Ansicht von Luther über Ketzerei nicht fehlen: "im
Herbst 1529 in seiner Heerpredigt wider die Türken als Feinde Christi
und eschatologische Vorzeichen des bevorstehenden Jüngsten Gerichts
hinstellt und es zur Aufgabe gerade der Christen erklärt, „getrost
dreinzuschlagen“. Mit diesen entschiedenen Tönen wollte er Vorwürfen
den Boden entziehen, er habe sich durch Untergraben der Einheit des
Christentums zum Handlanger der Türken gemacht." "
Dabei
darf man nicht vergessen, dass Luthers Meinungen in dieser Frage
schwankten. Erst meinte er, dass der Papst die Gelder des Ablasses für
den Krieg verwendet und man erst den "inneren" Türken bekämpfen sollte,
womit er den Papst meinte, da "er beide für Inkarnationen des Antichristen hielt" , wikipedia
Im Reichstag von Augsburg von
1530 wurde das Glaubensbekenntnis vom Reichstag anerkannt, aber im
nächsten Jahundert war das Verhältnis zwischen Protestanten und
Katholiken eher spannungsgeladen.."
Der
Kaiser Heinrich der V war auf Grund der Verfassung des heiligen
römischen Reiches ein Wahlkaiser, der von Kurfürsten gewählt wurde. Er
selbst war natürlich katholisch, aber seine Ableitung von Gottes
Gnadentum war durch seine Wahl eben nicht so
stark legitimiert, wie von einem Erbkaiser. Aber evangelische wie
katholische Fürsten wurden 1532 vom CCC erfasst, der wie schon mehrfach
ausgeführt, Grundlage für die weltliche Rechtsprechung war und die
Hexenverfolgung im Reich verbindlich machte.
Wäre der Autor unfair, so würde er argumentieren, dass die
Katholiken wegen der Rechtskonstellation über Kramer
weiterhin an der Hexenverfolgung schuld seien. Aber dieses wäre falsch,
da man an Martin Luther sehr wohl festmachen kann, dass es in Bezug
Hexen, behinderten Menschen als Wechselbälger, Juden bis zu Türken
keine auffallenden Unterschiede zum Katholizismus gab.
Das Beziehungsdreieck Kaiser, Kirche, Papst wurde durch
Kaiser, Kirche und Landesherr ersetzt. Der Papst war eindeutig der
Verlierer, aber die Ideen und Ziele in Bezug auf die o. a. Gruppen
waren dieselben.
Nach dieser langen Vorrede also eine Schätzzahl nach Wikipedia: "Nach
neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten
geht man davon aus, dass die Verfolgung in ganz Europa etwa 40.000 bis
60.000 Todesopfer forderte.[15] Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem
Boden des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation"
Egal, ob diese Zahlen zu hoch oder niedrig sind, jeder Mensch der sein Leben wegen Schadenszauber verlor, ist ein Mensch zuviel.
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Nachwort
Der Autor beschäftigte sich hier überwiegend mit den Tätern und manch
pauschaler Vorwurf mag ungerecht erscheinen, da es auch eine Opposition
gegen die Hexenverfolgung unbestritten gab.
Dem Autor geht es darum, Schuld anzuprangern und die
gesellschaftlichen Meinungen der Mehrheit aus damaliger
Sicht ungeschönt darzustellen, welches unweigerlich
dazu führt, dass ich mich dem Vorwurf der Einseitigkeit aussetze.
Aber ein Bestandteil des Christentums ist eben auch "mea culpa" und
damit ist die Aufarbeitung der eigenen Schuld unzweifelhaft gemeint...
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