Von der Hexe bis zur Gemeindevorsteherin

EINLEITUNG

Der Autor dieser Webseite arbeitete das Frauenbild und deren daraus unbestrittene resultierende diskriminierende Stellung im Mittelalter und der frühen Neuzeit heraus.  Der Schwerpunkt  liegt dabei  auf  dem Einfluss des Christentums  im sogenannten heiligen römischen Reich und der Hexenverfolgung.

Unzweifelhaft war dabei die Verfolgung von überwiegend Frauen als Zauberinnen und Hexen dabei der Tiefpunkt der Betrachtung  der Natur  der Weiblichkeit  als milde ausgedrückt "schwaches Geschlecht".

Die Jungfrau Maria, die nach katholischer Ansicht nie eine Menstruation hatte, verlor dabei sämtlichen Atribute der Weiblichkeit, um eine Abgrenzung zum von Natur aus "verdorbenen schlechten Weib seit dem Sündenfall" zu schaffen.

Jedoch auch das Protestantentum versündigte sich im selben Maße mit der unkritischen Übernahme der frauenverachtenden Dogmen und  war "aus eigener Kraft mit Unterstützung des Grundgesetze" erst 1958 scheinbar fähig, Eine Frau zur Pfarrerin zu berufen, welches zur Überschrift dieser Ausführungen "von der Hexe zur Gemeindevorsteherin" führte.

Für den Autor dieser Webseite war erst zu diesem Zeitpunkt aus christlicher Sicht eine Gleichberechtigung vor Gott gegeben. Ohne Verleugnung der eigenen Weiblichkeit als Glaubensverkünderin  gleichberechtigt und nicht mehr oder weniger sündiger  als der Mann. 



Inhaltsangabe
von der Hexe zur Gemeindevorsteherin
....und von der heiligen zur Hexe
über die unzähligen Opfer des Christentums in Form von Häretikern, Ketzern...






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Von der Hexe bis zur Gemeindevorsteherin

Katholische Kirche


Die Katholiken "Bischöfin, Kardinälin, Priesterin, Päpstin – all das sind Ämter, die Frauen in der katholischen Kirche nicht offenstehen. Aber die Kirche bewegt sich doch: Papst Franziskus fordert mehr Präsenz von Frauen in kirchlichen Leitungsfunktionen."

Frauen haben in der katholischen Kirche ein Anrecht auf die Ordination., aber nicht auf das Weihesakrament.

"Frauenordination bezeichnet die Ordination von Frauen zum geistlichen Amt in Kirchen und christlichen Gemeinschaften. Nach frühchristlicher Lehre und Tradition ist das Weihesakrament ausschließlich Männern vorbehalten." Wikipedia

"Seit der Urkirche halten die Katholiken – zusammen mit orthodoxen Christen – am Weihesakrament fest.
Nach der Reformation wurde das Weihesakrament in den evangelischen Kirchen abgeschafft, deshalb kann es dort auch keine Priester geben: Evangelische Pfarrer und -innen werden nicht geweiht, sondern gesegnet und von ihrer Kirche beauftragt Quelle : http://www.kath-emmendingen.de/html/weihe688.html?t=0469fcb7347c295bbf23d817bc087256&tto=559103f8


Dabei werden folgende Rechtfertigungen nach Wikipedia ins Feld geführt:

 "Die grundsätzliche Einschränkung der Zulassung zum Weihesakrament wird damit begründet, dass Jesus bei der Einsetzung des Sakraments ausschließlich Männer zu seinen Aposteln berufen hat (Mk 3,13−19 EU, Lk 6,12−16 EU). An diese göttliche Festlegung sei die Kirche gebunden und habe daher keinerlei Vollmacht, dieses Sakrament einer Frau zu spenden.[3] Dies wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter."

und

"Auch die Apostel haben ausschließlich Männer zu ihren Nachfolgern berufen (1 Tim 3,1-13 EU, Tit 1,5-9 EU). Diese Praxis ist bereits aus der Urkirche belegt[5] und wird daher auch als Bestandteil der kirchlichen Tradition angesehen.

Als weiterer Grund gilt, dass ein Priester bei der Ausübung der durch die Weihe erlangten Vollmachten nicht in eigener Person handelt, sondern in persona Christi („an der Stelle von Christus“), weshalb auch eine natürliche Ähnlichkeit (naturalis similitudo) erforderlich oder wenigstens geboten sei, um die Verkörperung des Mannes Jesus erkennbar zu machen." Wikipedia

"Hinsichtlich der Frage des ur- und frühchristlichen Verständnisses von Kirchenamt und Priestertum ist ein wissenschaftlicher und mitunter ideologischer Disput im Gange, ob diese Institute bereits im Urchristentum in jenem Sinne vorhanden waren, der ihnen von den vorreformatorischen Kirchen beigelegt wird, oder ob es sich dabei um Entwicklungen in nachapostolischer Zeit handelt." Quellen der drei Zitate Wikipedia


Das ist jedoch nur die Spitze einer viel diskriminierenden Auffassung, die sich durch die Jahrhunderte zieht  und diese Argumentation  eher als eine angepasste Argumentation an unsere Zeit ist, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu entgehen.

Auf Seite 5 der Luther-Bibel (Alte Testament,2.Kapitel) steht die Konsequenz für den Mann und die Frau, die als zeitnahes Dokument in der frühen Neuzeit das dann doch eher mittelalterliche Frauenbild wiedergibt: Gott straft dabei Mann und Frau nach Anteilen der Schuld unterschiedlich -

Mann: 3,17 "Und zum Manne sprach er: Weil du gehorcht hast der Stimme deines Weibes und gegessen von dem
Baum, von dem ich dir gebot und sprach: Du sollst nicht davon essen −, (a) (b) verflucht sei der Acker um
deinetwillen! Mit Mühsal sollst du dich von ihm nähren dein Leben lang. 3,18 Dornen und Disteln soll er dir
tragen, und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. 3,19 Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot
essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde
werden. "


Frau: "3,16 Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Mühsal schaffen, wenn du schwanger wirst; unter Mühen
sollst du Kinder gebären. Und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber (a) (b) er soll dein Herr
sein".

Die Frau als Untertan des Mannes war unzweifelhaft in der Neuzeit bis ins 20. Jahrhundert die Realität und Lebensweise einer kirchlich geprägten patrialischen Gesellschaft. Sämtiche Bullen, Erlasse, Canone in der katholischen Kirche waren von diesem Frauenbild beeinflusst und leben bis in die heutige Zeit unbestritten weiter.

Deshalb stehen Jungfräulichkeit, Menstruation und Geburt ganz oben auf der Agenda der katholischen Kirche und werden hier kurz eruiert:


- Jungfräulichkeit

Den katholischen Glaubensvertreter wird quasi eine Jungfräulichkeit (Zölibat abverlangt): Der bewusste Stand der Jungfräulichkeit ist der freiwillige dauernde Verzicht auf die Ehe (und damit auf jede geschlechtliche Befriedigung) aus religiösen Beweggründen, um (im Sinne von 1 Kor 7,32,35) frei zu sein für den Dienst Gottes. Die Ordensleute verpflichten sich durch ein eigenes Gelübde zur ewigen Jungfräulichkeit. Ähnliches gilt in der katholischen Kirche vom Zölibat der Kleriker...Es ist übrigens sichere katholische Lehre, dass Maria immerwährend Jungfrau ist"

Männer verpflichten sich quasi zur "Jungfräulichkeit" und dieses ist "
eine natürliche Ähnlichkeit (naturalis similitudo)", da man bei Männern ja auch die Jungfräulichkeit nachweisen kann...., dann doch eher bei Frauen...?

- Menstruation:

"Frauen hatten in der Urkirche eine recht hohe Stellung. Dies änderte sich im Laufe der Jahre, wahrscheinlich durch den jüdischen Einfluss auf das Christentum. Nun wurden Frauen aus den gehobenen Positionen verdrängt, mit der Begründung, dass sie während ihrer Menstruation unrein und damit allgemein ungeeignet für den Dienst am Altar seien." Wikipedia Menstruation

Im frühen Mittelalter galt noch:

"Da bei den Frauen bedingt durch Menstruation und Schwangerschaften die Sexualität offensichtlich war, galten sie bald als von Grund auf verdorben und die Menstruation als Strafe Gottes für Evas Sündenfall. Davon wurde nur die Mutter Gottes ausgenommen, was die Theologen damit erklärten, dass sie nie menstruiert habe.[13] Nun durften auch bei den Christen Frauen während dieser Zeit nicht in die Kirche gehen oder an der Kommunion teilnehmen. Da aber auch hellenistisch-römische Einflüsse ins Christentum eingebracht wurden und diese im Mittelalter zunehmend an Bedeutung gewannen, ließ das Interesse an der Menstruation und den damit bedingten Einschränkungen zunehmend nach, bis sie schließlich gar keinen Einfluss mehr auf die Teilnahme am Gottesdienst und den Empfang der Sakramente hatte."

Die Frage nach der Menstruation einer Pfarrerin stellte sich dabei freilich nicht, da es keine Pfarrerin bis zum heutigen Tag gibt: Aber wenn man Sakramente in dieser Zeit empfangen kann, dann darf man diese doch im Rückschluss auch in dieser Zeit vergeben und am Gottesdienst teilnehmen bzw. diesen leiten?

Maria mag ewige Jungfrau gewesen sein und nach der Absprache von der Menstruation und attestierter ewiger Jungfräulichkeit ist ihr Bild dann auch in der Kirche zugelassen - diesen Anspruch wird eine Pfarrerin niemals erfüllen können und sollte dieses als unausgesprochene Voraussetzung weiterhin gelten, dann wird es schwer werden, eine Pfarrerin zu finden...

- Beispiel Geburt:

Vor der Geburt galt eine Frau als unrein und musste die Kirche meiden. Im elften Jahrhundert wurde die Frau dann nach dem ersten Kirchgang wieder gesegnet ("Muttersegen"). Eine Frau die sich nicht aussegnete, wurde nicht christlich bestattet, wenn Sie verstarb..

"Mancherorts wurde Wöchnerinnen, die während der Geburt oder im Wochenbett ohne Aussegnung gestorben waren, die kirchliche Beerdigung verweigert. Andernorts wurden verstorbene Wöchnerinnen vor der Beerdigung noch ausgesegnet. Solche lokalen Gewohnheiten hielten sich trotz offiziellen kirchlichen Verbots bis ins 19. Jahrhundert.", Wikipedia

Dieses war übrigens auch im evangelischen Glauben verbreitet: "Die Kirchenordnungen der Reformationszeit standen der Aussegnung zunächst kritisch gegenüber und betrachteten sie als „ärgerlichen Missbrauch“ und „Ausfluss des Aberglaubens“; zudem sei der Ehestand heilig und Gebären kein Gräuel. Doch konstituierte sich auch im Protestantismus bereits ab Ende des 16. Jahrhunderts die Einsegnung der Kindbetterin wieder, und zwar mit dem Charakter einer Danksagung für die glückliche Geburt." Wikipedia



Auf der Ebene der Diakonin konnten Frauen hingegen uneingeschränkt tätig werden: Das geistliche Amt der Diakonin stand Frauen bereits zur Zeit des Neuen Testaments offen. So enthält der Römerbrief eine Empfehlung für die Diakonin Phoebe aus der Gemeinde von Kenchreä (Röm 16,1–2 EU). Strittig ist jedoch, ob die bloße Bezeichnung einer Person als diákonos („Diener“ oder „Dienerin“) bereits bedeutet, dass sie das kirchliche Weiheamt des Diakonats innehat. und

" Plinius der Jüngere erwähnt in einem Brief an Kaiser Trajan (ca. 110 n. Chr.) zwei Diakoninnen (ministrae), die frühchristliche Rituale leiteten.[1] Im westlichen Rom der Antike waren noch zu Beginn des dritten Jahrhunderts Frauen im liturgischen Dienst der Kirche tätig, wobei Witwen vom Diakonat ausgeschlossen und nur für den Gebetsdienst zugelassen waren."
Wikipedia

rituelle Unreinheit

Der Autor zitiert hier von der Womans Priest Organisation:

"

Der Codex Iuris Canonici, im Jahre 1917 verkündigt, enthielt die folgenden auf der vermeintlichen Unreinheit der Frau beruhenden Vorschriften:

Umschwung im Jahr 1983?

Das neue Gesetzbuch des kanonischen Rechts (1983) brachte viele Verbesserungen hinsichtlich der Stellung der Frauen in der Kirche. Wenn auch das Verbot der Frauenordination aufrechterhalten wird und sowohl Lektoren- als auch Ministrantendienst Männern bzw. Buben vorbehalten bleibt, so wird doch der frühere Standpunkt letztlich umgekehrt durch die Festlegung, daß Frauen 'nach zeitweiliger Beauftragung' die folgenden Dienste in der Kirche erfüllen dürfen:

Durch diese Veränderungen im Kirchenrecht und in der kirchlichen Praxis hat die Amtskirche letztlich in einem gewissen Grade eingestanden, daß ihre durch 'rituelle Unreinheit' begründeten Vorurteile gegen Frauen gegenstandslos waren. Warum ziehen die Kirchenführer nicht auch den auf der Hand liegenden Schluß, daß das Verbot der Frauenordination, welches auf diesem und weiteren Vorurteilen beruht, ebenfalls null und nichtig ist?

" Quelle, Auszug , http://www.womenpriests.org/de/traditio/unclean.asp

Hier wird deutlich, dass die Argumentation der Wertschätzung der Frau eher hinter dem Primat der rituellen Reinheit hinterherhinkt  und es nicht die vorgeschobene Tradition, sondern die rituelle Unreinheit  ist,  die wegen dem Gleichheitsgedanken in vielen europäischen Ländern verpönt ist, der wahre Grund ist.

Der schöne Satz:
Dies wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter." ist blanker Zynismus und in der Bibel heißt es bei DER ERSTE BRIEF DES PETRUS (1.Petr 3,1-7):

"Desgleichen sollt ihr Frauen euch euren Männern unterordnen, damit auch die, die nicht an das Wort glauben, durch das Leben ihrer Frauen ohne Worte gewonnen werden,
", 3,1
...
"3,7 Desgleichen, ihr Männer, wohnt vernünftig mit ihnen zusammen und gebt dem weiblichen Geschlecht
als dem schwächeren seine Ehre. Denn auch die Frauen sind Miterben der Gnade des Lebens, und euer
gemeinsames Gebet soll nicht behindert werden "

Das meine Lieben Frauen, ist die wahre Ansicht der Männer bis heute und die Wertschätzung von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter ist purer Zynismus, da Petrus eine Ehrung vorsieht, aber dafür Ihr Euch unterzuordnen habt, damit andere Heiden durch das Leben ihrer Frauen auch ohne Worte gewonnen werden, welches soviel heißt, dass Frauen für ein Priesteramt ungeeignet sind und nur der Mann überzeugt wird, weil die Frau sich unterordnet und den Glauben dann annimmt - ihr Heuchler!!!

 

Fazit


 Es bleibt  bei Frauen im Katholizismus scheinbar der unausgesprochene Vorbehalt im Raum stehen,  dass Sie aus der Sicht der klerikalen  Hardliner auf Grund  ihrer "biologischen Natur"  als Pfarrerin nicht geeignet sind:  Das "sündige Weib", welches anfälliger für sexuelle Versuchungen sei, jeden Monat "unrein" ist und am besten vor ihrer Geburt ausgesegnet wird.

Die in Wikipedia aufgeführte "offizielle Begründung" ist in diesem Zusammenhang allein wenig zielführend, da Sie den historischen Hintergrund und Dogmen nicht berücksichtigt und die aufgeführten Argumente eher "zeitangepasst Rechtfertigungsgründe" sind und die unausgesprochenen Gründe in Jahrhundert alten Schriften verschleiert, warum Frauen kein Weihesakrament erhalten.

Der Hinweis auf ein unreines Gewissen dürfte der o. a. Satz sein:
"Dies wird nicht als Diskriminierung angesehen, sondern als Wertschätzung der von der Natur gegebenen Verschiedenheit der Geschlechter."

Mag sich die Kirche offiziell distanzieren, so ist die heutige Verweigerung von Frauen im Ordinat das Resultat von päpstlichen Erlässen, Schriften....die weiterhin bis in die Neuzeit eine Reform verhindern.

Im Internet herrscht auch ein wenig Desinformation: Bei einer Abfrage nach Frauen in der katholischen Kirche als Priesterinnen wird man in der derAlt-katholischen Kirche dann fündig: "Die alt-katholische Kirche ist eine unabhängige katholische Kirche mit bischöflich-synodalen Strukturen."

Es ist schön, wenn es dort Frauen gibt, hat aber nichts mit der populären katholischen Kirche Kirche zu tun. In diesem "Ableger" gab es zwei Pfarrerin - Übrigens wechselte Frau Crüwell, eine der zwei alt-katholischen Pfarrerinen die Konfession: "Superintendent Eckhart Wüster stellte die neue Pfarrerin in einem Gottesdienst am Samstagnachmittag der Gemeinde vor, die Henriette Crüwell erst nach einer Art Probejahr auch offiziell in dieses Amt wählen kann.
Hintergrund ist der Konfessionswechsel der 43-Jährigen, wie der Superintendent in seiner Ansprache erläuterte. Crüwell ist im vorigen Jahr von der alt-katholischen in die evangelische Kirche eingetreten. "Es kommt nicht oft vor, ist aber auch kein Einzelfall", sagte Wüster." , Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/alfter/pfarrerin-uebernimmt-amt-in-alfter-article1251972.html

An der Alt-katholischen Kirche sieht man aber etwas anders: Offenbar ist es auch möglich den katholischen Glauben mit einer weiblichen Pfarrerin zu praktizieren, so dass es doch eigentlich nur Scheinargumente der katholischen Kirche sind, Frauen von den Ämtern der Kirche auszuschließen...


Judentum

Im Reformjudentum war die erste Reform-Rabbinerin Regina Jonas 1935, 1942 in Theresienstadt von den Nazis ermordet. Sie war die erste Rabbinerin in der Welt.

Das klingt doch super, hat aber leider nichts mit den orthodoxen Glauben zu tun:

Ein Nachschlag in Wikipedia hilft weiter: "Orthodoxe Rabbiner einerseits sowie Reform-Rabbiner andererseits werden in Deutschland in der Deutschen Rabbinerkonferenz gefasst. Unter diesem Dach arbeiten zwei staatlich anerkannte Zusammenschlüsse von Rabbinern inhärent weitgehend unabhängig voneinander: die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland und die reformierte Allgemeine Rabbinerkonferenz Deutschlands." http://de.wikipedia.org/wiki/Liberales_Judentum

Jedoch muss dazu gesagt werden, dass in Deutschland die Hauptströmung orthodox ist:

"In Deutschland existieren vermehrt orthodox-jüdische Gemeinden, bei denen ‚orthodox‘ eher formal zu verstehen ist, so dass Spenden- und Fördergelder entgegen genommen werden können. Das hat unter anderem damit zu tun, dass Juden, die in den 90er Jahren des 20. Jhts. aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland kamen und in ihrem Ausweis vermerkt war, dass sie Juden seien, direkt einer orthodoxen jüdischen Gemeinde zugeordnet wurden. Diese Regelung hat es vor allem dem reformorientierten Judentum in Deutschland schwer gemacht, bekannt und akzeptiert zu werden." Quelle: http://www.israelogie.de/2014/der-juedische-gottesdienst/

Die Geschichte der progressiven...liberalen...Reformer kann man dann ungefähr hier nachlesen. Weltweit sind das 1,8 von 14 Millionen Juden.

"Die Union progressiver Juden in Deutschland (UpJ) ist der Dachverband von mehrheitlich reformjüdischen Gemeinden und Organisationen in Deutschland. Ihr gehören 22 Gemeinden sowie drei Organisationen mit insgesamt 4.500 Mitgliedern an. Die UpJ ist eingetragener Verein mit Sitz in Hannover und Geschäftsstelle in Bielefeld. Sie ist Mitglied der „Weltunion für progressives Judentum“, Vorsitzende ist Sonja Guentner", Quelle Wikipedia

Dabei darf nicht vergessen werden, dass es genauso die Strömungen mit diskriminierenden Strukturen aus Sicht unserer Wertegemeinschaft gibt: Mit getrennten Bereichen von Männern und Frauen in der Synagoge  und  keinen Rabbinerinnen. Hier darf man sich auch nicht von der Presse täuschen lassen, die dann gerne die Reform-Juden und deren weibliche Vertreter hofiert.

In den traditionellen Zweigen haben Frauen nicht einmal das Recht, mit den Männern gleichberechtigt auf derselben "Synagogenbank" zusammen zu beten...


Islam


  Erste Imamin ab ca. 1998 in Deutschland ist Halima Krausen, weitere: Hatice Tekin 2007, die Tendenz geht hier erfreulich nach oben...und das weltweit und obwohl der freie Westen das niemals wirklich einforderte.

Laut Wikipedia mit Einschränkung: "Gegenwärtig sind alle existierenden traditionellen Rechtsschulen des Islam der Ansicht, dass eine Frau in einer aus Männern und Frauen bestehenden Gemeindeversammlung nicht das Gebet leiten darf. Dies beruht auf der Vorstellung, dass gemäß der Schari’a keine Frau weiblicher Imam für Männer sein bzw. das Freitagsgebet führen kann. Frauen können jedoch für andere Frauen Vorbeterinnen sein. Drei von vier sunnitischen Rechtsschulen, aber auch viele schiitische Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Frauen Frauengruppen im Gebet leiten dürfen, allein die Rechtsschule der Malikiten erlaubte dies bisher nicht."

Das ist dann nach westlichen Werten keineswegs Gleichberechtigung, wenn Frauen Gleiche unter Gleichen sind.
Die weltweite Tendenz zu mehr weiblichen ist jedoch ermutigend und im Gegensatz zu der Verneinung weiblicher Pfarrerinnen im katholischen Bereich revolutionär.

Auch anerkennenswert ist, das dieses scheinbar von allen Rechtsschulen getragen wird. Die Frauen beten hinter den Männern, aber je nach islamischen Staat gibt es auch Variationen bis zum räumlich getrennten Gebet:

"Da Frauen von Männern beim Gottesdienst nicht beobachtet werden sollen, beten die Frauen hinter den Männern, abgetrennt in eigenen Räumen oder auf einer Empore. Obwohl es für Frauen und Kinder besonders reservierte Räume gibt, gilt die Geschlechtertrennung für die Al-Haram-Moschee in Mekka nicht.", Wikipedia

Auch die Pilgerfahrt im Islam ist gleichberechtigt:

"Jeder freie, volljährige und gesunde Muslim – ob Mann oder Frau –, der es sich leisten kann, ist verpflichtet, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern. Die Pilgerfahrt ist im Koran als religiöse Pflicht mit einer gewissen Einschränkung[1] verankert:

    „Und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen – soweit sie dazu eine Möglichkeit finden.“

– Sure 3, Vers 97: Übersetzung: Rudi Paret" Wikipedia.



Evangelische Christentum


Jetzt würde der Autor natürlich gerne sagen, dass nach Martin Luther es weiblichen Pfarrerinnen möglich war, eine Gemeinde zu führen, aber dieses entspräche in der Realität nicht der Wahrheit:

Die erste evangelische Pfarrerin  war 1958 Frau Haselhof in Lübeck: 

"Erst mit dem westdeutschen Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, das am 1. Juli 1958 in Kraft trat, wurde Frauen in Deutschland der Weg zum Pastorinnenberuf nach und nach von den Landeskirchen eröffnet, wenn auch zunächst nur, soweit sie ledig waren. Die Evangelisch-lutherische Kirche in Lübeck verabschiedete zum 1. September 1958 ein Kirchengesetz, das die Errichtung einer Planstelle für die übergemeindliche Frauenarbeit ermöglichte. Sie sollte mit einer unverheirateten Theologin besetzt werden.[1] Elisabeth Haseloff erhielt diese Planstelle; sie war außerdem für einen Gemeindebezirk von St. Matthäi in Lübeck-St. Lorenz zuständig.
Die Besetzung einer Pastorenstelle mit einer Frau erregte bundesweit Aufsehen, was die Landeskirche zur Feststellung veranlasste, dass dies keineswegs grundsätzlich geschehen solle.
1958 wurde Elisabeth Haseloff auch in die Synode gewählt; von 1959 bis zu ihrem Tod 1974 leitete sie das Evangelische Frauenwerk in Lübeck. 1970 wählte die Synode der Nordelbischen Kirche sie zur Vizepräsidentin."


Fazit

Fazit: In der real existierenden Praxis  ist der Islam für die moderne Zeit und der damit verbundenen Frauenfrage besser aufgestellt, als das "traditionelle"  Judentum und Christentum.

Begründung:

Bei dem Judentum und Christentum musste es  erst Spaltungen  geben, um die Frauen als Verkünderin des Glaubens zu ermöglichen, obwohl dieses nicht das primäre Ziel, sondern eine Reform unter vielen zur Kompatibilität mit der Modernen des 20 Jahrhunderts war: Im Christentum kam es zur Abspaltung des evangelischen christlichen Glaubens, der auch erst im 20 Jahrhundert letztlich zu einer Emanzipation bei Frauen als gleichberechtigte Partnerin bei der Glaubensverkündung führte.

Dasselbe gilt für die Reformjuden und es ist wahrlich eine seltsame Laune der Geschichte, dass die erste Rabbinerin der Welt eine deutsche Frau war.

Im "klassischen" Judentum hingegen ist die Frau wie im Katholizismus  als gleichberechtigte  Glaubensverkünderin verboten.

Das 20. Jahrhundert ist ein Wendepunkt auch in der religiösen Geschichte in Deutschland.

Refom-Juden und evangelische Christen sind die zeitgemäßen "Ableger", die im Gegensatz zu sämtlichen tradierten ursprünglichen Religionen den Sprung in die Neuzeit und der Frauenfrage den Anspruch erfüllen, dass das universale humanitäre Weltbild 1 zu 1 umgesetzt wurde und dieses vor beiden Geschlechtern.

Die Reformer unter den Juden waren 1935 zweifelsohne die Wegbereiter, also auch kurz nach dem ersten nationalen Wahlrecht der Frau 1919. Erst 1958 wurde es auch dank dem Grundgesetz nun möglich, dass Frauen evangelische Pfarrerinnen wurden.

Der Islam zog nach und ist die einzige Religion von den drei Urreligionen in der westlichen Welt, die sich im Erscheinungsbild anpasste und den Frauen mehr Rechte einräumte.

Die "alten Religionen" stehen im 21. Jahrhundert vor der Entscheidung: Entweder reformieren  oder "ab in die Mottenkiste der Geschichte" und eine Ablösung durch die reformwilligen "Ableger".

Ansonsten gilt: Gleichberechtigung in der katholischen Kirche bei der Verkündung der Religion ist nicht vorhanden - eine Frau konnte im Mittelalter als Hexe verurteilt werden, aber heute reicht die "Wertschätzung" der Frau der katholischen Kirche immer noch nicht aus, eine Frau gleichberechtigt ins Priesteramt zu berufen.

Frau Bundeskanzlerin Merkel ist "naturgegeben" Kanzlerin, es liegt in der Natur der Frauen Führungspositionen im Arbeitsleben zu übernehmen und nur die alten Religionen mit der Einschränkung des Islams in weiten Teilen und "der reformierten Glaubensableger" (Reform-Juden und evangelische Kirche) , müssen sich zur Zeit den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie wider der Natur handeln.

Berlin, 12.03.2015


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...und von der heiligen zur Hexe (überarbeitet am 18.03.2015)

Der letzte Artikel beschäftigte sich auch ein wenig im Hinblick auf den bevorstehenden 100-jährigen Reformationstag der Lutheraner im Jahre 2017 mit der Frauenfrage in der christlichen Religion.

Der Autor dieser Webseite verharrt mal etwas im 15. Jahrhundert und stellt die These auf, dass die Hexenverfolgung vorwiegend gegen das weibliche Geschlecht gerichtet ist.

Im PDF "Erklärung des frühmodernen Hexenwahns"werden folgende Theorien zur Hexenverfolgung angeführt und kurz erklärt, die auf dieser Webseite ohne Erklärung  aufgezählt werden, um einen Überblick über die gängigen und verworfenen Theorien zu erhalten:

Soziale Konflikttheorie, Ausrottungstheorie, Sozialdisziplinierungstheorie, Krisentheorien, Angsttheorie, Sündenbocktheorie, Massenkonsum von Rauschmitteln, Weiterleben eine Kultes aus der Antike, starke Verbreitung von Hexen und Zauberbüchern, Pflege von Geheimlehren, Zusammentreffen mehrerer Faktoren...

Unter Ausrottungstheorie steht dann uncharmant als Unterpunkt: "Ausrottung weiser Frauen....unter Punkt 2 auf Seite 12 des o. a. Dokumentes.

Gehen wir mal zurück ins 14. und Jahrhundert: "In der Zeit von 1378 bis 1417 kam es zum sogenannten abendländischen Schisma. Dabei erhoben gleich mehrere Personen Anspruch auf das Papsttum. Nicht nur in Rom, sondern auch in Avignon residierten Päpste und Gegenpäpste.
Mitte des 15. Jahrhunderts zur Zeit Eugens IV. erhob auch der vom Konzil von Basel gewählte Felix V. (1439–1449) als letzter
katholischer Gegenpapst Anspruch auf den Thron. Er resignierte jedoch, da er und damit das Konzil sich nicht durchsetzen konnten. " Wikipedia

Im Konzil von Basel stand zwar weder offiziell der Hexenwahn, noch die Jungfrau von Orleans  als Ketzerin auf der Agenda , aber es wird zumindest vermutet, dass die Hexenverfolger am Rande sich rege austauschten.

Sie landete nach zwei Prozessen auf dem Scheiterhaufen und  das Baseler Konzil beschäftigte sich dann acht Jahre später nicht mit diesem Fall - ach ja, Sie war ja "nur" eine Ketzerin, die nebenbei auch ein wenig zauberte .

Unter anderem plauderte Mann am Rande über über die Aufhebung des Zölibats nach, welches also nicht wirklich eine neue Idee der Reformatoren war, wie es gerne dargestellt wird.
Wenn schon nicht eine Priesterin, dann doch die Erlaubnis, dass eine Frau an der Seite des Pfarrers als bessere Hälfte leben kann.

Aber immerhin, für die damalige Zeit war der Gedanke an der Aufhebung des Zölibat eher fortschrittlich, an das sich  in  der damaligen Zeit  eher wenige Päpste hielten...

Wie dem auch sei - die Angst vor dem abendländische Schisma war allgegenwärtig, da das  morgenländische  Schisma, welches im 1200 n. Chr. sich mit der Ausplünderung nach dem vierten Kreuzzug verstärkte, die Angst vor weiteren Spaltungen anfeuerte.

Im übrigen wurden in Orleans die ersten Verbrennungen  in Europa für Häretiker durchgeführt, ein Beispiel das Schule machte...

Zum Verständnis der Hexenverfolgung in Deutschland und dessen eindeutige Ausrichtung auf Frauen, auch wenn vielleicht 25 % Männer dabei waren, muss man jetzt mindestens zwei Ereignisse eruieren, die untrennbar miteinander verbunden waren, um zu verstehen, warum hauptsächlich Frauen den Hexenverfolgungen ausgesetzt waren:

1. Präzisierung und teilweise Revidierung des bis zu diesem Zeitpunkt "Canon episcopi" auf Wunsch Henricus Institoris durch die Bulle Summis desiderantes affectibus.
3. Die Erstellung des sogenannten Hexenhammers als wissenschaftlicher Beweis von Henricus Institoris - weltlicher Name Kramer


ad 1) Der Canon Escopi  ist eine Richtlinie im Kirchenrecht, die die Erzählungen von Frauen über Hexerei als Trugbilder Satans verurteilt. Nur existierte dieses in deren verwirrten Köpfen und nicht in der Realität. Diese Frauen wurden als Ungläubige angesehen.

In dem Canon wurde die Frau jedoch schon als besonders frevelhaft betrachtet:

"Der zentrale Satz lautet in deutscher Übersetzung: Auch dies darf nicht übergangen werden, dass einige verruchte, wieder zum Satan bekehrte Frauen
von den Vorspiegelungen und Hirngespinsten böser Geister verführt sind und glauben und behaupten, sie ritten zu nächtlicher Stunde mit Diana,
der Göttin der Heiden, und einer unzähligen Menge von Frauen auf gewissen Tieren und legten in der Stille der tiefen Nacht weite Landstrecken zurück
und gehorchten ihren (Dianas) Befehlen wie denen einer Herrin und würden in bestimmten Nächten zu ihrem Dienst herbeigerufen (Hartmann 2004, S. 421) ", Wikipedia

Jedoch existieren durchaus andere "Rechtsvorschriften" nebenher die durchaus den Schadenszauber für real halten: "Unter kirchlichem Einfluß klassifiziert der Sachsenspiegel Zauberei überdies als "Unglauben", also als Abfall vom christlichen Glauben" Quelle. Demnach konnte Schadenzauber mit der Verbrennung auf dem Scheiterhaufen geahndet werden. In Hamburg wurde dieses nach oben angegebener Quelle präzisiert und der Rückschluss gezogen, dass der Glaube an leibhaftigen Schadenszauber existierte.


ad 2)  Henricus Institoris, ein Dominikanischer Mönch mit weltlichen Namen Heinrich Kramer, war ziemlich unbestritten alleiniger Verfasser des Hexenhammers.

1475 wurde er auf eigenen Wunsch zum Inquisitor des Ordens der Provinz Alemania berufen. In Ravensburg gelang es ihm in dieser Funktion zwei Frauen auf den Scheiterhaufen zu bringen.

Dieses reichte ihm jedoch nicht und  seine Kanzlei verfasste die sogenannte Hexenbulle, die am 
05.12.1484 vom Papst Innozenz VIII abgezeichnet wurde. Dazu muss dann aber auch gesagt werden, dass die Hexenbulle sich nicht einseitig auf Frauen bezog: "ebenso in den Städten, Ländern, Orten und Bistümern sehr viele Personen beiderlei Geschlechts gibt, die, ihre eigene Seligkeit vergessend, vom katholischen Glauben abfallend, mit den Teufeln, die sich als Männer oder Weiber mit ihnen vermischen, Missbrauch machen." Quelle, Übersetzung der Hexenbulle  http://minerva79.de/para/b%C3%BCcher/quaestioluris/quaestioluris.html 


  Im Juli 1485 wird Kramer, der die Bulle nun in die Realität umsetzen wollte, aus Brixen trotz der päpstlichen Bulle vertrieben: "...Sie brauchten eben etwas Zugkräftiges,nachdem Heinrich Institoris sozusagen am eigenen Leibe hatte erfahren müssen, daß selbst die Bulle Innozenz 'VIII. nicht im stande gewesen war, ihn vor einem bösen Fiasko zu bewahren, in dem er bei dem Versuche, in Innsbruck die Vollmachten dieser Bulle ins Praktische umzusetzen und (Juli1485) einen Hexenprozeß in Szene zusetzen, nur Spott und Hohn erntete und es nur dem verständigen Bischof von Brixen, Georg Golser, zu danken hatte,  daß es ihm nicht noch schlimmer bei seinem ersten Debüt erging: Der gute Bischof bekomplimentierte ihn schließlich höflichst, aber ganz energisch zum Lande hinaus, wobei er die Aeußerung tat: „Er bedunkt mich propter senium ganz kindisch sein worden, als ich in hie zu Brixen (Juli1485) gehört hab cum capitulo.""Hexenhammer,Jakob Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte Auflage Berlin 1923, Hermann Barsdorf Verlag

Der gedemütigte Kramer gab nun nicht etwa auf, sondern veröffentlichte ein pseudowissenschaftliches "Rechtsgutachten" Namens Hexenhammer, das sich in der Einleitung mit zwei "Autoritäten" schmückte :

1)Die o. a. Bulle Summis desderantes affectibus vom 5. Dez. 1484 in der Einleitung - die auf Bestrebung des Kramer zu Stande kam und wie oben geschrieben vom Papst Innozenz VIII abgezeichnet wurde.

2) Desweiteren wurde ein Gutachten in Köln erstellt .Im Juli 1486 wurde das Gutachten in der Einleitung mit abgedruckt, aber da es eher "mäßig" ausfiel ein wenig geschönt (nur vier Professoren unterzeichneten das Urteil). Deshalb wurde das Urteil nach Angaben des o. a. Autors geschönt und zwei Ausgaben mit unterschiedlichen Einleitungen herausgebracht - die im Großraum Köln dann mit der "echten" Beurteilung...

Heinrich Kramer legitimierte dabei sein Vorgehen weltlich rechtswissenschaftlich und  päpstlich -kirchlich.  Der Hexenhammer war übrigens  nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt, sondern hatte eine andere Zielgruppe - die hier stellvertretend vom Dekan Lambertus wiedergegeben wird:

"Lambertus de Monte, fällte denn auch ein Urteil, aber in ziemlich reservierter Weise :„In der Anerkennung des theoretischen Teiles des Malleus ist es maß voll, in der Beurteilung des praktischen Teiles zieht es sich ganz hinter die sichere Schutzwand der kirchlichen Kanones zurück, im allgemeinen endlich betont es nachdrücklich, daß der Inhalt des Buches nur für einen engen, nicht für einen allgemeinen Leserkreis passend sei.  Es ist ein Gutachten,wie man es von Durchschnittstheologen jener Tage, deren geistiges Niveau in Sachen des Hexenwahns auf der Höhe ihrer Zeit lag, erwarten kann;"ein Gutachten, das aber trotz seiner milden Fassung nur "die Unterschrift von vier Professoren der Kölner Hochschule trägt, ein Gutachten, das in seiner verklausulierten Art den Verfassern :des Hexenhammers, denen eine warme Empfehlung ihres Werkes von autoritativer Seite Bedürfnis war, keineswegs genügte."(Hansen ,Westdeutsche Zeitschrift XVII, 152.)," Quelle:
Hexenhammer,Jakob Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag

Über die Qualität des Hexenhammers kann man sich wahrlich zumindest streiten - nach den nächsten Gedankengängen werden ein paar Zeilen über Frauen zitiert, um die und deren Frauenbild es ja geht - danach wird zumindest die Leserin verstehen, dass es sich um eine Hetzschrift handelte und nicht um ein objektives Rechtsgutachten aus heutiger Sicht.

Jedoch muss zum Verständnis, warum der Hexenhammer in der Tat verheerende Auswirkungen hatte, zuerst die Frage eruiert werden, warum die Hexenprozesse vor weltlichen Gerichte verfolgt wurden und nicht vor kirchlichen und die Antwort lautet, weil Heinrich Kramer auf Grund seiner o. a. Misserfolge es so wollte oder anders ausgedrückt im dritten rechtlichen Teil auf S. 384 im o. a. Hexenhammer in seiner deutschen Übersetzung:

"Es steht (nämlich) im C. utinquisitionis, § prohibemus:„Wir verbieten auch ganz ausdrücklich den vorgenannten zeitigen Herren und  Vorständen samt ihren Offizialen, über dieses Verbrechen, da es rein geistlich ist, selber irgendwie zuerkennen oder zu urteilen"; und zwar spricht der Kanon vom Verbrechen der Ketzerei. Es folgt also, daß, wo das Verbrechen nicht rein geistlich ist, sowie es das Verbrechen bei derartigen Hexen ist, sie wegen derzeitigen Schäden, die von ihnen angetan werden, vom bürgerlichen und nicht vom geistlichen Richter bestraft werden müssen."
Quelle: Hexenhammer,Jakob Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet
von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag
, S 398

Diese Aussage in einer langwierigen Argumentationskette mündet quasi in einem Rückzug der Inquisition aus dem Hexenprozess:

"Da es unsere Hauptabsicht in diesem Werke ist, uns Inquisitoren der Länder von Oberdeutschland der Inquisition der Hexen, so weit es mit Gott geschehen kann, zu entledigen, indem wir sie ihren Richtern zur Bestrafung überlassen, und zwar wegen der Beschwerlichkeit des Geschäftes, wobei jedoch für die Unversehrtheit des Glaubens und das Heil der Seelen um nichts weniger gesorgt würde, weshalb wir auch das gegenwärtige Werk in Angriff genommen haben, wobei wir den Richtern selbst die Arten der Untersuchung, Entscheidung und Urteilssprechung überlassen,...",
Quelle: Hexenhammer,Jakob Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitetvon J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag, S 401/402

Der oberste Inquisitor von Alemannia des Ordens der Dominikaner verzichtet also wegen "der Beschwerlichkeit des Geschäfts" großzügig auf die weitere Verfolgung durch die Inquisition, die selbst mit einer Bulle des Papstes in teutschen Landen schwer durchsetzbar war.

Eins darf dabei nicht vergessen werden:  In Innsbruck schaffte  Kramer 1475 zwei Frauen auf den Scheiterhaufen zu bringen, allein aus seiner Stellung als Inquisitor ganz ohne Hexenbulle oder rechtliches Gutachten.

Das Kirchenrecht gab dieses eben her, aber dort wurde das ganze unter Heräsie und Ketzerei abgehandelt, mit dem unbefriedigenden Ergebnis für Kramer, dass Bischöfe eben die Verfahren im Sande verlaufen lassen können.

Deshalb trennt er den Schadenszauber der Hexen vom Ketzertum,  bemüht sich das Ganze auf eine rechtliche Grundlage mit dem Tatvorwurf der Hexerei zu bringen, zählte viele nicht nachprüfbare Beispiele für Zauberei auf, welche auf Hörensagen basierten und schwer bis gar nicht nachprüfbar waren bzw. ein kausaler Zusammenhang zwischen Zauberei und eingetretenen Schaden nicht bewiesen wurde, schrieb scheinheilig, dass die weltlichen Gerichte frei in Ihrer Entscheidung seien,  legte dann aber vom inquisitorischen Verfahren über die Folter bis zur Verbrennung   - eben seine Vorstellungen und die der Inquisition, dessen Vorsitzender er in Deutschland ist - im dritten Teil des Hexenhammers dar, welches als Empfehlung im weiteren Verlauf über  die Fakultäten  in teutschen Lande  als Recht einzieht  und nimmt damit auch letztlich  dem Papst die Möglichkeit,  in die Hexenprozess einzugreifen.

Die Rechnung geht auch auf:  Unbestritten besteht die Hexenbulle, die aber mit keinem praktischen Nutzen für die Hexenverfolgung verbunden ist. Aber in der Bulle steht, dass Kramer in seinen Bemühungen gegen Hexen recht habe (ausgedrückt mit den Worten der Hexenbulle:  "...Und  obwohl die geliebten Söhne Henricus Institoris (Heinrich Kramer) in die oben genannten Teile Oberdeutschlands, einschließlich der Erzbistümer, Städte, Länder, Bistümer und anderer Orte, wie auch Jakob Sprenger durch gewisse Striche des Rheinstromes, des Predigerordens und Professores Theologiae, zu Inquisitoren [9] des ketzerischen Unwesens durch apostolische Briefe bestellt worden sind, gibt es doch einige Geistliche und Gemeine derselben Länder, welche mehr verstehen wollen, als nötig wäre.) sei. Diesen selbst erstellten Erlass nutzt Kramer nun, um das Rechtssystem zu unterlaufen. Damit hebelt er auch die kritischen Bischöfe aus (wie der Bischof von Brixen, der ihn höflich des Landes verwies...), die nun den "unabhängigen Richtern" gegenüberstanden, die wiederum auch vor der Entdeckung der Gewaltenteilung an Recht und Gesetz gebunden waren.

Nun gab es unterschiedliche Rechtssysteme im damaligen Europa, daher ist nicht alles übertragbar, aber an Heinrich Kramer kann man sehen, dass die Dominikaner es verstanden, kirchliches und weltliches Recht gegeneinander auszuspielen, um ans Ziel der uneingeschränkten Hexenverfolgung zu gelangen. Unbestritten verbreitet sich Kramers Lehren der "Hexenverfolgung", getrennt vom "normalen" Ketzer, eine Lex speciales zu schaffen, die es auch nach der Reformation jedem beliebigen Landesfürsten oder Landesfürstin ermöglichte, eine Frau als Hexe vor Gericht zu denunzieren, anzuklagen und zu verbrennen. Damit war auch der innerkirchliche Widerstand gebrochen und da zu dieser Zeit es ein ziemlich einheitliches katholisches Recht in den Fürstentümern des heiligen römischen Reiches unter einem Kaiser gab, konnte sich diese Rechtsauffassung auch relativ ungehindert verbreiten.

Auch die Reformation Martin Luthers richtete sich zuerst primär gegen den sogenannten Ablasshandel  des Papstes, dokumentiert  in Verkündung der  95 Thesen Luthers 1517, aber Luther sah  es in seinem Aufgabengebiet die Kirche zu reformieren - nicht die "weltlichen Gesetze", welches im Fall der Hexenverfolgung  auch ein  Eingriff  in die weltliche Macht der Landesfürsten gewesen wäre, denen Luther eher devot im Gegensatz zu den radikalen Reformern wie Thomas Münster gegenüberstand, so dass  die Hexenverfolgung  nie  wirklich ein Thema war  - im Gegenteil: Luther  übernahm den Hexenwahn 1 zu 1, welches  unbestritten  in seinen teilweise menschenverachtenden Predigten gegen Hexen zum Ausdruck brachte:

 „Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann … Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder … Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.– Predigt vom 6. Mai 1526, WA 16, 551f." Quelle Wikipedia, o. a. Link
 
Das ist dann wahrlich wieder ein schöner Übergang zum Hexenhammer, von denen zwei Aussagen zur Darstellung des Frauenbildes  zitiert werden:

"...auch bezüglich des ersten Weibes, daß sie von Natur geringeren Glauben haben; denn sie sagte der Schlange auf ihre Frage,warum sie nicht von jedem Baume des Paradieses äßen? „Wir essen von jedem, nur nicht usw.,damit wir nicht etwa sterben, "wobei sie zeigt, daß Sie zweifle und keinen Glauben habe an die Worte Gottes, was alles auch die Etymologie des Wortes sagt: das Wort  femina kommt nämlich kommt von fe und minus (fe = fides, Glaube, minus = weniger, also femina = die weniger Glauben hat), weil sie immer geringeren Glauben hat und bewahrt, und zwar aus ihrer natürlichen Anlage zur Leichtgläubigkeit, mag auch infolge der Gnade zugleich und der Natur, der Glaube in der hochgebenedeiten Jungfrau niemals gewankt haben,währen der doch in allen Männern zur Zeit des Leidens Christi gewankt hatte...Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt , auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für die Hexerei ist.
Quelle: Hexenhammer,Jakob Sprenger und Heinrich Institoris,Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet von J .W .R.Schmidt, erster Teil Dritte Auflage Berlin 1923,Hermann Barsdorf Verlag,S. 105/106
   
Dieses ist wohl die berühmteste Diskriminierung - vielleicht noch eine in der Art, um die Stellung der Frau unzweifelhaft festzustellen:

....Diese Mängel werden auch gekennzeichnet bei der Schaffung des ersten Weibes, in dem sie aus einer krummen Rippe geformt wurde, d.h. aus einer Brustrippe, die gekrümmt und gleichsam dem Mann entgegengeneigt ist. Aus diesem Mangel geht auch hervor, daß, da das Weib nur ein unvollkommenes Tier ist , es immer täuscht. Denn es sagt Cato :
„Weint ein Weib, so sinnt es gewiß auf listige Tücke."Auch heißt es : „Wenn ein Weib weint, es den Mann zu täuschen meint...."
Quelle, wie o. a. S. 105

Demnach wurde der Frau seit der ersten Frau attestiert,  dass  Sie mehr ein unvollkommenes Tier als Mensch ohne wahre Gefühle ist (selbst Tränen entspringen der Heimtücke zur Täuschung des Mannes), schlecht von Natur ist und eine natürliche Anlage zur Leichtgläubigkeit besitzt und damit alle Eigenschaften besitzt, um den Glauben schneller abzuleugnen, was die Grundlage für die Hexerei ist.

Dieser Schund wurde von vier Professoren als ernsthaftes Rechtsgutachten abgezeichnet und der Autor präsentiert hier wirklich nur die Spitze des Eisbergs! Angesichts dieser "schwer widerlegbaren Argumente" dürfte jetzt eine Leserin der Neuzeit verstehen, warum sich die Hexenprozesse überwiegend gegen Frauen richteten. Am Rande sei erwähnt, dass sich die überwiegende Zahl der Prozesse nicht gegen Hebammen und kräuterkundige bzw. gebildete Frauen richtete:

Der Hexenhammer richtete sich eben auch nicht gegen gebildete Frauen, sondern gegen alle Frauen, die sich auf Grund ihrer Weiblichkeit perse leichtgläubig vom Glauben abwandten. Auch im Hexenhammer wird nicht zielgerichtet gegen eine Berufsgruppe vorgegangen, sondern gegen Männer und Frauen mit dem eindeutigen Schwerpunkt bei Frauen, weil Sie aus den o. a. Gründen eben höflich ausgedrückt als "schwaches Geschlecht" dargestellt wurden.

Das ist übrigens nicht die Meinung nur eines frauenhassenden Mannes in der Person Kramers, sondern leider das Resultat dessen Recherche nach Zitaten gegen Frauen aus mehreren Jahrhunderten von angesehenen Philosophen, Gelehrten...

Der Hexenhammer ist ein "Rechtsgutachten" und es ist bis heute gängige Praxis Argumente mit "wissenschaftlichen" Aussagen zu untermauern.

Vermutung des Autors dieser Webseite: Hingegen beruft sich Kramer nicht auf die eigenen positiven Erfahrungen in Innsbruck, da er dann auch sein eigenes Versagen in Brixen eingestehen müsste.

Juristische Zitate aus dem Kirchenrecht werden also eher ignoriert und es kann als verlässliches Zeichen gelten, dass es kaum entsprechende Urteile in der weltlichen Gerichtssprechung gab, weil Kramer ansonsten diese als Präzedenzfälle heranziehen hätte müssen bzw. bei ungünstigem Ausgang mit Freispruch einer Hexe aus Sicht Kramers diese hätte widerlegen müssen, wie es für ein anständiges Gutachten auch damals der Fall gewesen wäre und die Professoren auch ansonsten Kramers Ansichten widerlegt hätten.

Die einzige Anspielung im Hexenhammer auf Gesetze dieser Art, die der Autor fand, wurden eher als Nebensatz tituliert: "... eine solche Ungläubigkeit, wie ich jetzt erkenne, direkt gegen die Entscheidung der heiligen Mutter Kirche und aller katholischen Doktoren, ja auch gegen die kaiserlichen Gesetze streitet, die derartige(Hexen) zu verbrennen bestimmt haben." Seite 547 des o. a. Hexenhammers in seiner deutschen Übersetzung.

Die Constitutio Criminalis Carolina( CCC ) nahm die Gesetze gegen Zauberei erst 1532 auf, aber dessen Vorlauf ging auf den Reichstag von Breisgau 1498 zurück - nur wenige Jahre nach erscheinen des Hexenhammers.

Dort wurde dann reichsweit in teutschen Landen auch  das Verbrennen bei erwiesenen Schaden vom Kaiser  festgelegt, also war jemand z. B. Impotent oder Pestkrank, so war der Schadenszauber schon halbwegs bewiesen und es musste nur noch die passende Hexe dazu gefunden werden..:

"Straff der zauberey.

cix. ITem so jemamdt den leuten durch zauberey schaden oder nachtheyl zuofügt / soll man straffen vom leben zuom todt / vnnd man soll solche straff mit dem fewer thuon. Wo aber jemandt zauberey gebraucht / vnnd damit niemant schaden gethan hett / soll sunst gestrafft werden / nach gelegenheit der sach / darinnen die vrtheyler radts gebrauchen sollen / wie vom radt suochen hernach geschriben steht.", Quelle: wikipedia,  sources ,  CCC

Trotzdem gibt es immer noch Autoren, die behaupten , dass die CCC ein milderes Strafmaß habe - ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung auch beim Nichtjuristen...Mal ehrlich, gibt es denn  echten Schadenszauber ohne  Schaden?  Dieser würde nach Gelegenheit der Sache bestraft werden,  aber praktischer Weise  ließ sich ja immer ein Grund für  den Schaden finden oder zumindest für einen Nachteil...

Wie dem auch sei, für die deutsche Verfolgung von Hexen kann postuliert werden: Ohne den engagierten Dominikaner Kramer  wäre vielleicht  die Hexenverfolgung milder abgelaufen. Die Dominikaner  taten sich geschichtlich bei der Verbreitung des Hexenwahns ihren Anteil bei. 

Auch die  Regelungen des CCC bei der Hexenverfolgung wurden bei der Gerichtssprechung in den Fürstentümern später unterlaufen, da der Wahl-Kaiser im heiligen römischen Reich sich nie wirklich  durchsetzen konnte, welches mit der Reformation dann noch schlimmer wurde. Kramer hatte ein untrügliches Gespür dafür, wie man die Hexenverfolgung als staatliches Instrument in die deutsche Rechtsprechung verankern konnte, so gut, dass niemand mehr daran zweifeln konnte, dass es eines staatlichen Schutzes vor Hexerei bedarf und niemand mehr ernsthaft daran zweifelte, dass es Hexen gab.So stand der Tatvorwurf der Hexerei auf einmal neben nachvollziehbaren Delikten als eigenständiges Delikt im CCC.

Fakt bleibt: Es war ein Mann der Kirche, der die Grundlage der Hexenverfolgung in der weltlichen Rechtsprechung implementierte - durch ein Rechtsgutachten, dessen Einleitung die päpstliche Hexenbulle und ein weltliches Gutachten beinhaltete und damit eine Sonderstellung in der "Rechtsgeschichte" einnimmt und damit die letzten Zweifel zerstreut, dass es Hexen und Schadenszauber gibt und somit das Gericht augerufen ist, die Bürger vor den nun real existierenden Hexen zu schützen.  


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Über die unzähligen Opfer des Christentums der Haeretiker, Ketzer und Hexen...

Die Zahl der Opfer von Hexenverfolgungen genau zu bestimmen, scheitert bereits an einer genau definierten Festlegung der  Opfergruppe - zynisch gesehen dürfte man dann erst im 15 .Jahrhundert mit der Einführung des Wortes Hexe (die Herkunft des Wortes ist nach Ansicht des Autors bis zum heutigen Tag unzufrieden geklärt) die Zählung beginnen, da dort der reguläre Hexenwahn erst als solcher erfasst und durch Heinrich Kramer wissenschaftlich rechtlich  in teutschen Lande beschrieben wurde.

Um eine genaue Zahl zu ermitteln müsste man dann genau genommen bis zum ersten Papst alle "weltlichen und geistlichen" Prozessakten überprüfen und dann eine Selektion der Vorwürfe  nach festgelegten Kriterien treffen, ob es überwiegend  der Vorwurf der Zauberei oder eines nicht selten vorliegenden weltlichen Vorwurf war, der zur Verurteilung führte.

Zudem gingen viele Akten "verloren", welches nicht irgendwelchen Verschwörungstheorien der Vertuschung durch die katholische Kirche geschuldet ist, sondern eher Kriegen, Bränden...im Laufe der Jahrhunderte.

Da Bullen, Canone...zumeist von der päpstlichen und auf der anderen Seite  durch die von Gottes Gnadentum  eingesetzten Kaiser archiviert wurden,  sind die "Bullen" mit Außenwirkung  erfasst.  Von daher wird das Archiv im Vatikan erheblich überschätzt.  Dort lagern  vielleicht mehr Informationen wie die Kirchenbeschlüsse  "innerpolitisch" zustande kamen,  aber  zumindest dem Autor dieser Webseite interessiert  mehr,  welches Dokument historisch in der Außenwirkung relevant wurde.

Wie dem auch sei, erstmal eine Abgrenzung der Begriffe, die sämtlich zur Todesstrafe führen konnten und deshalb zumindest zur sauberen Trennung eruiert werden sollten. Fangen wir mit dem Begriff der Häresie an, weil die ersten Verbrennungen als Todesstrafe im Christentum nun einmal sich zuerst an Häretiker richteten:

In Wikipedia wird die Häresie als eine "eine Bezeichnung für eine Aussage oder Lehre, die im Widerspruch z. B. zu der Lehre einer Doktrin, Ideologie, den Glaubensgrundsätzen einer Kirche bzw. Religion oder einer anderen vorherrschenden („dominanten“) Auffassung steht"., beschrieben.

Hierbei interessant zur Eruierung ist erst einmal  die Ansicht der katholischen Kirche,  da unzweifelhaft der evangelischen Religion die Gnade der späten Geburt zuteil wurde, welches Sie keineswegs von ihrem Anteil an der Hexenverfolgung exkulpiert - doch davon später.

"Nur ein Glaube, der direkt einem Artikel des Glaubens zuwiderhandelt oder der ausdrücklich festhält, was durch die Kirche zurückgewiesen wird, wird tatsächlich Häresie genannt, wobei zwingende Voraussetzung ist, dass der Häretiker vorher katholischer Christ war. Häresie ist demnach die beharrliche Leugnung oder das beharrliche Zweifeln an einer zu glaubenden Wahrheit, nachdem die Taufe empfangen wurde." Quelle
Wikipedia

Wer jetzt denkt, dass dieses bei der Verurteilung von Zauberern nicht hilfreich sei, der verkennt, dass die Kernaufgabe der Inquisition eben die Verfolgung von Häretikern war und deshalb muss der Autor dieser Webseite leider schon wieder die drei groben Einteilungen der Häresie zur Verdeutlichung von derselben Seite zitieren:

"Einen Glauben, den die Kirche nicht direkt abgewiesen hat, oder der im Gegensatz zu einer weniger wichtigen Kirchenlehre steht, nennt man sententia haeresi proxima, „eine Meinung nahe der Häresie“.
Wikipedia

Ein theologisches Argument oder ein Glaubenssystem, das keine Häresie behauptet, aber zu häretischen Schlussfolgerungen führen könnte, nennt man propositio theologice erronea, eine „irrige theologische Angelegenheit“.

Wenn eine theologische Position nur Konflikte wohl denkbar macht, aber nicht notwendigerweise dazu führt, sprach man abgemildert von suspecta sententia de haeresi, „vermuteter Abweichung“."

Der sogenannte Ketzer war freilich gesehen nichts anderes:"Als Ketzer wurden, unabhängig von ihrem Stand, Männer und Frauen bezeichnet, die nach Auffassung der Kirche Häresie betrieben, d. h. das kirchliche Dogma mit seinen Glaubenssätzen bzw. die Botschaft des Evangeliums bezweifelten, leugneten, verkürzten oder entstellten." Quelle Schülerlexikon

Das Wort wurde von Katze übernommen und stammt von der Ansicht, das "Teufelsanbeter" den hintern von Katzen küssten und "deren „Verfälschung“ der kirchlichen Lehre bot im Spätmittelalter die Voraussetzung dafür, das Wort auch auf andere, nicht-doktrinäre Verbrechen oder Abweichungen zu übertragen: auf das Fälschen von Metallen („ketzern“, vgl. „Katzengold“ für Pyrit), und auf die kirchlich als „Verfälschung“ (Pervertierung) gottgegebener Natur gedeutete Homosexualität und Päderastie („Ketzerbube“)."

Ein Opfer war hier unbestritten der Templerorden, dem Homosexualität unterstellt wurde. "Die Vorwürfe waren bei allen Brüdern gleich: in erster Linie Häresie, Sodomie (im Sinne von Homosexualität) und Götzendienst. Eine reale Grundlage für den Templerprozess war aus heutiger Sicht nicht gegeben." Wikipedia

Jedoch war hier die treibende Kraft nicht die Kirche, sondern der Kaiser, der den Papst erpresste: "Auch drohte der König die Kirche Frankreichs abzuspalten, falls der Papst seine Unterstützung der Templer nicht einstellte (stellte er sich vor die ketzerischen Templer – wäre er selber ein Ketzer)."
Wikipedia

Im vorangegangenen Artikel über Hexen zitierte der Autor eine Aussage Heinrich Kramers aus dem Hexenhammer, dass die Inquisition bzw. Kirche in teutschen Landen ganz klar gegen geistige Verbrechen vorging, aber der Schadenszauber eher ein materielles Verbrechen sei,  der eher  ein bürgerliches Gericht erfordere.

Das hört sich jetzt unheimlich "schwammig" an, aber Tatsache ist, dass es eben im "Kirchenrecht" vor dem 15 Jahrhundert keine absolut verbindlichen Richtlinien zum Verfahren, der Verurteilung, aber auch der Begnadigung gab.

Man konnte aber im Kirchenrecht alles unter Häresie subsummieren und war dann erstmal zuständig.

Die Richtlinien stammten dann teilweise aus Canonen, die eben nicht wirklich Gesetzestexte waren.

Vielleicht einmal um die Problematik zu erklären, der gut dokumentierte Prozess der Jungfrau von Orlean:

"Trotz ihrer einfachen Herkunft und mangelnden Bildung, erwies sie sich als rhetorisch sehr geschickt. Dennoch befand man sie am 19. Mai 1431 in zwölf von 67 Anklagepunkten für schuldig. Die ursprünglichen Anklagepunkte beschuldigten sie unter anderem des Feenzaubers, des Gebrauchs der Alraunenwurzel, der Häresie, der Anbetung von Dämonen (mit Bezug auf die von Jeanne gehörten Visionen, bei denen sie niederkniete) und des Mordes (da Jeanne nicht als Soldat anerkannt wurde, waren alle Männer, die sie in Schlachten besiegte, als Mordopfer zu betrachten). Gefährlich wurden Jeannes gerichtliche Aussagen zudem, weil sie sich dem Urteil der Kirche zunächst nicht unterwerfen, sondern nur ein direkt von Gott stammendes Urteil anerkennen wollte.", Wikipedia

Aber auch dieser Scheinprozess führte eigentlich "nur" zur lebenslanger Haft in einem kirchlichen Gefängnis, in dass sie überführt werden müssen! Erst eine zweite Klage wegen des Tragens von Männerkleidung im Gefängnis brachte Sie wegen "hartnäckiger Ketzerei" auf den Scheiterhaufen.

War jetzt Jeannes eine Zauberin und wird als Hexe gezählt, weil Sie Zauber mit Allraunen betrieb und Dämonen anbetete oder nicht? Genauso wurde dem o. a. Templerorden Homosexualität unterstellt, damit überhaupt ein Gerichtsverfahren möglich wurde. Aber gleichzeig eben auch Götzendienst - also Häresie.

Juden in Deutschland wurde alternativ die Brunnenvergiftung unterstellt, welches man als Schadenszauber ansehen kann, weil die Häresie im ursprünglichen Sinne nicht anwendbar war, denn Juden fielen eindeutig nicht vom katholischen Glauben ab...

So wurden in teutschen Landen im Rahmen der Pest viele jüdische Gemeinden bereits ausgelöscht .

" Sie schrieben den sozial ausgegrenzten Juden Heimtücke, Schadenzauber und Verschwörungen gegen die Christenheit zu." Wikipedia .  Das Christentum ging massiv  im Mittelalter vor und das endete eben auch nicht mit der Reformation - im Gegenteil, wie in den vorigen Artikeln bereits ausgeführt predigte Martin Luther gegen Hexen und schrieb zusätzlich noch eine Abhandlung mit den schönen Titel: Von den "Juden und ihren Lügen", die im Nationalsozialismus noch einmal neu aufgelegt wurde.

"Daher gibt man ihnen oft in den Historien Schuld, daß sie die Brunnen vergiftet, Kinder gestohlen und zerpfriemt haben. Sie sagen wohl nein dazu. Aber, es sei oder nicht, so weiß ich wohl, daß am vollen, ganzen, bereiten Willen bei ihnen nichts fehlt, wenn sie mit der Tat, heimlich oder offenbar, dazu kommen könnten. Des versieh dich gewißlich und richte dich danach!"
Dr. Matin Luther, von den Juden und ihren Lügen, Erstmals gedruckt zu Wittenberg Durch Hans Lufft. M.D.XLIII.

In Spanien wurden die Juden vor die Wahl gestellt, sich taufen zu lassen und in Spanien zu bleiben, Spanien zu verlassen oder sich verbrennen zu lassen. Ließen sich die spanischen Juden taufen, dann hieß das freilich, dass die spanische Inquisition nun den eindeutigen Vorwurf der Häresie anwenden konnte, wenn der Verdacht aufkam, dass ein Jude vom Christentum abfiel.

Die spanische Inquisition  ging gegen Häresie vor und das Wort Hexenverfolgung war in Spanien dort weitgehend unbekannt. In Wikipedia wird diese gnadenlose Untertreibung in Bezug auf den Hexenwahn dann so hingenommen.

Vielleicht mal eine Gegenmeinung: Im Jahre 1487 wurde Tomas de Torquemada (1420 - 1498) von Papst Innozenz VIII. (1432 -1492) zum Groinquisator von Spanien ernannt.
Torqumeda sorgte dafür, das die spanische Inquisition zum Inbegriff für Schrecken und Grausamkeit wurde. Bis hinein ins 20 Jahrhundert wurde die Greuel der Inquisition durch nichts übertroffen, Isaac Asmimov, Das Wissen unserer Welt, Goldmannverlag, 1992, Seite 92

Torqumeda war Dominikaner - ein Glaubensbruder von dem Dominikaner Heinrich Kramer und es fällt schon ein wenig auf, dass Papst Innozenz VIII die Hexenbulle für Deutschland und das Inquisationsverfahren in Spanien über die Dominikaner das Vorgehen einersets gegen Hexen und andererseits gegen Häresie verbreitete.

Die spanische Inquisition wählte also einen rechtlich anderen Weg zur Bekämpfung der "Zauberer" und behielt das Verfahren im Rahmen des geistigen Verbrechens der Häresie in der originären Zuständigkeit der Kirche. Deshalb passte eine buja (spanische Wort für Hexe) nicht so sehr in deren Konzept.

Zudem war das Projekt Judenverfolgung aus der o. angedeuteten geschichtlichen Entwicklung in Spanien interessanter - insbesondere da über die Lösung der mehr oder weniger Durchführung der Zwangschristianisierung hier eine Opfergruppe geschaffen wurde, auf die man die Häresie nun anwenden konnte, während Kramer in Deutschland aus einen scheinbaren Frauenhass heraus eindeutig seine primäre Zuständigkeit als Großinquisitor vernachlässigte und im Gegenteil den Schadenszauber an die weltlichen Gerichte abgab.

Wikipedia sagt über die Dominikaner: " Neben Inquisitoren aus den Reihen anderer Orden, etwa der Franziskaner, wirkten Dominikaner als Inquisitoren während des gesamten Mittelalters v.a. in Frankreich, Italien und im Heiligen Römischen Reich." Wikipedia

An den o. a. Auszügen kann man erkennen,  dass  es schwer ist, vor dem 15. Jahrhundert eine  wirkliche Linie  zu finden und  es immer  um Mischformen  aus haltlosen Anschuldigungen bestehend aus Zauberei, Ketzerei und Häresie ging,  die mit weltlichen oder kirchlichen Interessen einhergehen, in  Europa nicht einheitlich behandelt wurden und von daher rechtlich schwer auszuwerten sind - allein schon aus der Tatsache heraus, dass Landrecht, Stadtrecht, Kirchenrecht, Bullen, Kanone nebeneinander standen, unterschiedlich interpretiert wurden und die Zuständigkeiten zwischen Kirche und Staat in den deutschen Landen bis zum Ende des 15. Jahrhundert  nicht eindeutig  geregelt waren.

Außerdem darf man bei Zahlenspielen nicht vergessen, dass die Zahlen dann von Interessengruppen ausgenutzt wurden:

1) Es gab früher Zahlen von 4 - 6 Millionen Opfern. die nach dem heutigen Stand der Forschung nicht haltbar sind. Dieses entspricht so ungefähr den Schätzungen des Holocausts im dritten Reich. Hier besteht die Gefahr einer Relativierung, wenn ein Mensch dann ein Jahrtausend der Hexenverfolgung mit wenigen Jahren der Judenverfolgung im "tausendjährigen Reich" vergleicht.

2) Es besteht die Gefahr der Relativierung der eigenen Schuld: Ein Vergleich von Katholizismus und der evangelischen Rligion muss zu einem Zerrbild führen, da der Protestantismus erst mit der Reformation entstand.

Da ist dann schon die folgende Aussage zielführender: Das Christentum perse versagte Jahrhunderte in der Menschenrechtsfrage. Während und auch nach der Reformation wurde Hexenverfolgung und Judenverfolgung nicht ausreichend in Frage gestellt.

Martin Luther war von Häresie überzeugt, obwohl er damit seinem eigenen Grundsatz von 1519 aufgab, dass es keine Ketzerei mehr geben dürfe. Er predigte gegen Hexen und schrieb eine Abhandlung über Juden.

Seine Ansicht über darf im Zusammenhang mit der Hexenverfolgung natürlich nicht fehlen: "Zur Zeit Luthers wurden mit Behinderungen geborene Kinder Wechselbälger genannt, weil man sich ihre später ausgeprägte Behinderung damit erklärte, dass der Teufel das gesund geborene Kind heimlich gegen das behinderte Kind ausgewechselt habe. Luther übernahm diese Sicht und beschrieb Behinderte in seinen Reden und Schriften ausnahmslos als Teufelsgeschöpfe. Er folgte damit den Quellen, auf die er sich berief." Wikipedia

Bereits 1519 befürwortete Martin Luther die Verbrennung von Ketzern: "So befürwortete er gegen seinen Grundsatz „Ketzer verbrennen ist wider den Willen des Heiligen Geistes“ (1519) die Verfolgung der Täuferbewegung. " Wikipedia

Der Protestantismus war ohne Zweifel am Anfang eine Volksbewegung. Aber bereits nach acht Jahren dann das ernüchterne Ergebnis:" Konsolidierung der Reformation

"Nach dem Massaker an etwa 5000 aufständischen Bauern bei Frankenhausen (1525) verlor die Reformation ihren Charakter als Volksbewegung und wurde zur Angelegenheit der Landesfürsten, die aus der Niederlage der Bauern gestärkt hervorgingen. Konsequenz der Zwei-Reiche-Lehre wäre ein völliger Neuaufbau der Kirche auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie gewesen. Luther hielt jedoch wie die meisten Zeitgenossen eine konfessionelle Vielfalt innerhalb eines Territoriums für undurchführbar und empfahl Andersgläubigen auszuwandern. Da sich in deutschsprachigen Gebieten zunächst kein katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für Luther von Gott verbotene Amtsanmaßung war, bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als herausragendes Mitglied der Kirche deren Visitation, also die Überprüfung des Klerus auf Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne des Evangeliums, anzuordnen. Dieses pragmatische und situationsbedingte Notkonzept wurde in evangelischen Gebieten bald zur Regel und begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen Landeskirchen, die von den Landesfürsten geschützt, aber auch gelenkt und abhängig waren." Wikipedia, Martin Luther

Vielleicht ein Zitat vom großen Reformator zum Bauernaufstand:"„man soll sie zerschmeißen, würgen, stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund erschlagen muss“"
http://de.wikipedia.org/wiki/Wider_die_Mordischen_und_Reubischen_Rotten_der_Bawren

Damit gab Martin Luther auch ein wenig die Freiheit eines Christenmenschen auf - im Prinzip brauchte man nur einen Landesfürsten zu reformieren und  die Leibeigenen im Fürstentum  wurden dann evangelisch oder durften um das ius emegrandi betteln, welches  nicht unbedingt immer eingefordert weden konnte...

Der Kaiser wiederum war auch auf die evangelischen Fürsten angewiesen, allein schon, um die Gefahr vor dem osmanischen Reich abzuwehren. Auch hierzu darf eine Ansicht von Luther über Ketzerei nicht fehlen: "im Herbst 1529 in seiner Heerpredigt wider die Türken als Feinde Christi und eschatologische Vorzeichen des bevorstehenden Jüngsten Gerichts hinstellt und es zur Aufgabe gerade der Christen erklärt, „getrost dreinzuschlagen“. Mit diesen entschiedenen Tönen wollte er Vorwürfen den Boden entziehen, er habe sich durch Untergraben der Einheit des Christentums zum Handlanger der Türken gemacht." "
Dabei darf man nicht vergessen, dass Luthers Meinungen in dieser Frage schwankten. Erst meinte er, dass der Papst die Gelder des Ablasses für den Krieg verwendet und man erst den "inneren" Türken bekämpfen sollte, womit er den Papst meinte, da "er beide für Inkarnationen des Antichristen hielt" ,
wikipedia

Im Reichstag von Augsburg von 1530 wurde das Glaubensbekenntnis vom Reichstag anerkannt, aber im nächsten Jahundert war das Verhältnis zwischen Protestanten und Katholiken eher spannungsgeladen.."

Der Kaiser Heinrich der V war auf Grund der Verfassung des heiligen römischen Reiches ein Wahlkaiser, der von Kurfürsten gewählt wurde. Er selbst war natürlich katholisch, aber  seine Ableitung von Gottes Gnadentum  war durch  seine Wahl  eben nicht  so stark legitimiert, wie von einem Erbkaiser. Aber evangelische wie katholische Fürsten wurden 1532 vom CCC erfasst, der wie schon mehrfach ausgeführt, Grundlage für die weltliche Rechtsprechung war und die Hexenverfolgung im Reich verbindlich machte.

Wäre der Autor unfair, so würde er argumentieren, dass die Katholiken  wegen  der Rechtskonstellation  über Kramer weiterhin an der Hexenverfolgung schuld seien. Aber dieses wäre falsch, da man an Martin Luther sehr wohl festmachen kann, dass es in Bezug Hexen, behinderten Menschen als Wechselbälger, Juden bis zu Türken keine auffallenden Unterschiede zum Katholizismus gab.

Das Beziehungsdreieck  Kaiser, Kirche, Papst wurde durch  Kaiser, Kirche und Landesherr ersetzt. Der Papst war eindeutig der Verlierer, aber die Ideen und Ziele in Bezug auf die o. a. Gruppen waren dieselben.

Nach dieser langen Vorrede also eine Schätzzahl nach Wikipedia: "Nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten geht man davon aus, dass die Verfolgung in ganz Europa etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderte.[15] Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem Boden des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation"

Egal, ob diese Zahlen zu hoch oder niedrig sind, jeder Mensch der sein Leben wegen Schadenszauber verlor, ist ein Mensch zuviel.




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Nachwort

Der Autor beschäftigte sich hier überwiegend mit den Tätern und manch pauschaler Vorwurf mag ungerecht erscheinen, da es auch eine Opposition gegen die Hexenverfolgung unbestritten gab.

Dem Autor geht es darum, Schuld anzuprangern  und  die gesellschaftlichen  Meinungen  der Mehrheit aus damaliger Sicht ungeschönt  darzustellen,  welches  unweigerlich dazu führt, dass ich mich dem Vorwurf der Einseitigkeit  aussetze. Aber ein Bestandteil des Christentums ist eben auch "mea culpa" und damit ist die Aufarbeitung der eigenen Schuld unzweifelhaft gemeint...





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