30.04.2012

Nach dem anfänglich eher lauen Frühling geht es jetzt hoffentlich in einen heißen Sommer und da stellt sich natürlich die Frage, ob jeder Topf seinen Deckel findet. Also recherchierte der Sternenhimmelstuermer, wieviele potentielle weibliche und männliche  Liebespartner im gebährfähigen Alter es denn so in Deutschland gibt: Die Tabelle wurde am 30.04.2012 unter www.gbe-bund.de erstellt und aufgearbeitet und folgend auszugsweise eingetragen: mehr

 




28.04.2012

Erster Mai steht vor der Tür - Zeit für friedliche Demonstrationen. Der Sternenhimmelstuermer weist extra noch einmal darauf hin: Lassen Sie ihr Smartphones zu Hause, da heute nicht wirklich gewährleistet ist, wo Ihre Daten landen. Dazu reicht es sich in einer Funkzelle aufzuhalten. Dann können Sie auch gerne die kleinen Funkchips aus ihrer Kleidung entfernen - die können zwar in der Regel nur von Kaufhäusern ausgewertet werden, aber man weiß ja nie.

Dank biometrischer Erfassung empfiehlt es sich Handschuhe zu tragen - es könnten versehentlich ihre Fingerabdrücke dort gefunden werden, wo wenige Stunden eine Straftat passierte.Das videomäßig wieder viele Bürger von der Polizei aufgenommen werden, ist da eher normal.

Was soll diese Aufzählung - wird die Seite jetzt militant?

Nein, der Sternenhimmelstuermer weist nur darauf hin, dass das Thema Datenschutz auch nicht zu letzt durch die Piraten wieder aktuell ist. Von jedem Urlauber wird nun der Name europaweit am Flughafen registriert, die Vorratsdatenspeicherung wird bald umgesetzt und im Prinzip ist der Kampf um den Datenschutz bereits verloren - das gilt auf staatlicher Ebene wie auch für unsere Daten im Netz, wo  zwischenzeitlich  Nichtmitglieder von Facebook über ihre Freunde unbewusst ausspioniert worden sind, Bilder biometrisch ausgewertet werden...Smatphones liefern schon seit geraumer Zeit über GPS eindeutige Bewegungsprofile.

Negative Brandmarkung bzw. Vorverurteilung im Internet lies die Polizei bereits dazu aufrufen, von der elektronischen Lynchjustiz abzusehen - ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft, die zunehmend verroht und die negativ vorgelebten Bilder kopiert ..

Der Sternenhimmelstuermer könnte diese Liste locker um mehrere Seitenweise erweitern. Mit dem Bestand der Daten im Augenblick bei privaten Firmen und in Händen des Staates ist der Datenschutz für die nächste Generation bereits verloren. Um so wichtiger ist es, dass der Kampf um andere Freiheitsrechte intensiver geführt wird - diese "Kämpfe" sind noch nicht verloren. Die Frage in Bezug auf Datenschutz dürfte eher lauten: " Wie arrangiere ich mich als Subjekt in einer transparenten Gesellschaft?"


28.04.2012

Am 02.05.2011 wurde Osama bin Laden auf Geheiß des amerikanischen Präsidenten liquidiert, die Bundeskanzlerin freute sich nach eigenem Bekunden darüber  und schon kurze Zeit später  wurde aufgrund der dubiosen Vorgehensweise und irreführender Aussagen seitens der US-Regierung Platz für Verschwörungstheorien geschaffen.

Da darf natürlich eine neue Theorie des Sternenhimmelstuermers nicht fehlen, da er zu jenen unbelehrbaren Menschen gehört, die selbst die Mondlandung in Zweifel ziehen:

Der Sternenhimmelstuermer behauptet, dass es möglich wäre, das Osamah bin Laden zumindest noch eine Zeit lang lebte und der Tod von ihm, so wie er dargestellt wurde, eine Inszenierung gewesen ist.

Begründung: Da geht eine Führungsperson des Terrorismus ins Netz der Sicherheitsbehörden, die Informationen über eins der größten  Netzwerke des Terrorismus liefern kann und die Geheimdienste killen diese dann, ohne ein paar  Informationen herauszupressen?

Vielleicht zur Erklärung ein kleines Märchen vom sprechenden Fisch:

Es war einmal ein armer Fischer mit einem großen Treibnetz, der seit langer Zeit in den überfischten Weltmeeren keinen Fisch fing. Eines Tages wirft er schon etwas verzweifelt sein Netz aus und fängt einen sprechenden Fisch. Ein dummer Fischer würde nun den Fisch sofort verzehren, ein intelligenter Fischer würde  vielleicht sogar mit dem sprechenden Fisch kommunizieren und versprechen sein Leben zu schonen, wenn er ihm im Gegenzug verrät, wo er sein Netz in Zukunft auswerfen muss, um zukünftig schwärme von Fische  zu fangen.

Aber unser Fischer hat ein Problem: Andere Fischer könnten von der Sache Wind bekommen und könnten fordern, nun auch mit dem mit dem Fisch zu sprechen. Ein paar Vegetarier und Umweltschützer  sähen vielleicht nun den Beweis erbracht, dass so ein sprechender Fisch  unveränderliche Rechte besitzt und man den Fisch nicht nach belieben Foltern könnte. Und die anderen Fische im  Wasser könnten inzwischen beraten, ob Sie ihre Aufenthalte ändern, da Ihre alten Fischgründe zu gefährlich seien.

Gottseidank hat unserer Fischer einen Plan, um in Ruhe von dem Neid der anderen Fischer exklusiv mit dem Fisch zu sprechen und ihm nach Herzenslust foltern zu können, behauptet er den Fisch gegessen zu haben, da wohl jeder wisse, dass der Genuss eines sprechenden Fischs ähnliche Wirkung wie ein Potenzmittel habe, was die Frauenwelt im Dorf natürlich freute. Als Beweis zeigt er seine Bratpfanne, in der noch Fettspuren und ein paar alte Gräten waren...

In Zukunft standen dann die Frauen auch beim Fischer Schlange, aber bösartige Zungen behaupteten, dass dieses Wohl mehr daran lag, dass der Fischer erstaunlicher Weise seit diesen Tagen jeden Tagen mit Netzen voll Fischen nach Hause kam und er so der reichste Mann im Dorfe wurde...Und der Fisch ? Der durfte im Rahmen der Befragung des öfteren den Luft der freien Welt durch seine Kiemen pressen (Airboarding).Als der Fisch nutzlos wurde, freute sich dann auch irgendwann einmal die Katze des Fischers über die Reste eines Fisches

Wieder eine Verschwörungstheorie mehr, die entspräche aber der Logik: Osama wurde vielleicht entführt, die Bevölkerung mit Desinformationen verdummt, Rachegelüste der Amerikaner befriedigt, Anschläge und Freipressversuche vermieden und nach ein wenig Folter Osama ausgepresst und dann fachgerecht entsorgt.

Klingt ein wenig monströs, aber einem Menschen, der sich selbst bezichtigt  per Auftrag  einen anderen Menschen zu liquidieren, dem misstraut der Sternenhimmelstuermer zutiefst und traut ihm auch andere Grausamkeiten zu. In der U S A und Deutschland gelten bei aller Freude über Bin Ladens tot noch Demokratie, Gewaltenteilung und Menschenrechte und daran sollten wir uns ein Jahr nach Osama bin Ladens tot erinnern.


21.04.2012

Einige der neuen I-Pads scheinen im UTMS-Netz  der Telekom und von Vodafone zu schwächeln, wie es u. a. von Computerbild aufgegriffen wurde. Leider glänzt nicht nur die Apple-Welt mit neuen Fehlleistungen, sondern auch eine Reihe anderer Technik-Anbieter und deren Vertriebspartner scheinen den Kunden immer mehr als Betatester für nicht ausgereifte oder genügend getestete Produkte zu missbrauchen. Hier waren es einzelne Fehler und der Grund ist noch nicht hinreichend geklärt - der Sternenhimmelstuermer fand jedenfalls noch keine eindeutige Stellungnahme. Vielleicht ein Grund mal über Gewährleistungsrechte zu philosophieren - Denn ein Produkt hat nun einmal frei von Mängeln zu sein und in der Normpyramide steht das BGB über Verträge.

Im Internet kursieren dann regelmäßig in Foren Desinformationskampagnen über Rechte des Käufers nach  § 439 BGB und die Rechtslage wird teilweise unerträglich entstellt.

Der folgende Exkurs stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist mehr für Studenten gedacht, sich praxisnah über das BGB zu informieren. Der folgende Text ist ohne Gewähr:

Nein, der Käufer ist nicht auf Kulanz,Garantie  und Großherzigkeit des Verkäufers angewiesen, sondern "kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen" (§ 437 I BGB).

Die Einschränkungen nach § 439 III BGB, nach dem der Verkäufer das Recht auf Neulieferung verweigern könnte, sind die Ausnahme und gelten eher nicht für Massenprodukte im IT-Bereich wie Handys, Tabletts usw.

Eine weitere Alternative ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 437  Nr. 2 BGB , der jedoch an einem Vorlauf an den o. a. Paragrafen  geknüpft ist....Im eben genannten Link wird übrigens auch auf die Minderung als Alternative eingegegangen...

Die Voraussetzungen für die Nacherfüllung  im Sinne der §§ 437 Nr. 1 und 439 I BGB können Sie sich bei Wikipedia gern durchlesen.

Kurze und knapp erläutert: Beim Kauf einer Sache in Deutschland schließen Sie nach § 433 BGB einen Kaufvertrag
(verkürzt: zwei Willenserklärungen, Angebot und Annahme) ab. Die Anspruchsgrundlagen für Sie sind sind die o. a. §§ 437 Nr. 1 und § 439 I BGB.

Nach § 434  I Satz 1 BGB "ist die Sache frei von Mängeln, wenn Sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat... ".  Im § 434 BGB könnt man dann beispielsweise alternativ mit drei Linien argumentieren, entweder das die Sache sich nicht für die vertragliche Verwendung eignet ( § 434 I 2 Nr. 1 BGB) oder nach
§ 434 I 2  Nr. 2 BGB sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet oder nach § 434 I 2. Nr. 2 BGB nicht die übliche Beschaffenheit aufweist.

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, aber die übliche Beschaffenheit oder gewöhnliche Verwendung reichen meistens für eine gute Argumentation (so in der Art: das I-Pad basiert in der gewöhnlichen Verwendung auf reibungslose Internetanbindung, die durch Abbrüche der Verbindung gestört oder gar nicht möglich war... - schwacher Text, aber da der Fehler nicht eindeutig spezifiert wurde, würde der Sternenhimmelstuermer lieber auf die gewöhnliche Verwendung setzen oder erstmal warten, was der Fehler der üblichen Beschaffenheit ist. Antenne? Vielleicht Telekomnetz? Heikle Frage, aber eher nicht für den Endverbraucher, da das Ding in der gewöhnlichen Verwendung auch im Telekomnetz funktionieren sollte. Hier ist keine Stellungnahme des Unternehmens eher für den Verbraucher hilfreich. Denn solange der Fehler nicht benannt wurde und es nach Firmenpolitik Einzelfälle sind, könnte dieses eben als ein klassischer Gewährleistungsfall im Einzelfall interpretiert werden. Hingegen war beim I-Phone G4 eher die übliche Beschaffenheit von Antennen gestört. Aber in der Konsequenz auch die gewöhnliche Verwendung eingeschränkt, da ein Telefon im allgemeinen zum Telefonieren ohne Abbrüche bestimmt ist, ohne sich Handschuhe anzuziehen oder eine Ummantelung zu benutzen - jedenfalls in Deutschland ist das Mindeststandard. (Da war die "Nacherfüllung" mit dieser Ummantelung nach Ansicht des Sternenhimmelstuermers eher befremdend - der Sternenhimmelstuermer bedankt sich bei Apple für die Schaffung des negativen Beispiels - keine Häme anderer Hersteller: die haben genügend andere Leichen im Keller - dieser Artikel ist ein Vorwurf gegen weite Teile der Handy und Tablet-Industrie bzw. deren Verkäufern, die scheinbar nicht immer adäquat bei Mängeln reagieren).

Beim I-Phone G4 war es also eher fraglich, ob eine Nacherfüllung Sinn macht. Garantie greift da auch nicht wirklich...

Nach dem Übergang der Sache an den Besitzer (Gefahrenübergang in § 446 BGB definiert) ist der Käufer normalerweise beweispflichtig, dass der Sachmangel nicht bei ihm auftrat.

Nach § 476 BGB wird aber in den ersten sechs Monaten bei einem Verbrauchsgüterkauf (nach § 474 I BGB) jedoch angenommen, dass innerhalb eines halben Jahres die Sache schon vor dem Gefahrenübergang (im Sinne des § 446 BGB) den Mangel aufwies - der Verkäufer (also Vertragspartner, nicht Hersteller) ist hier in der Beweispflicht, wenn er das Auftreten des Mangels vor dem Gefahrenübergang anzweifelt.

Dieses gilt nur für einen Verbrauchsgüterkauf, d. h. der Verkäufer ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Achtung: Zwei Privatleute oder andere abweichende Konstellationen fallen eben nicht unter diese Regelung.

Ach ja, auch ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss vom Unternehmer läuft nach § 475 I BGB beim Verbrauchsgüterkauf ins Leere! Ist vielleicht ganz nützlich zu wissen: nicht alles, was in so einem Vertrag steht, ist mit dem Gesetz vereinbar.

Also nicht irritieren lassen und bei allzu hartnäckigen Delinquenten nicht den Weg zum Anwalt scheuen.

Der Sternenhimmelstuermer redet hier nicht von Garantie - das ist ein anderes Thema und von daher kann es sich lohnen einen Anwalt oder Verbraucherberatung aufzusuchen, um zu erurieren, welcher Weg der Beste ist - natürlich Gewährleistung sagt der Sternenhimmelstuermer ganz frech. Es geht hier nur um die in Deutschland geltende Rechtslage im Verhältnis vom Verkäufer (Unternehmer) und Verbraucher im Rahmen der Nacherfüllung, wie Sie im BGB fernab jeder anderen Absprache oder Garantie in Deutschland gelten. Bei Prozessen oder Bedarf an eingehender Rechtsberatung führt in der Regel kein Weg am Anwalt vorbei. Es gibt zu viele Urteile des Bundesgerichtshofes, um immer auf den neuesten Stand zu sein - dafür gibt es Anwälte. Gerade beim Thema Minderung...

Das sollte aber in der Regel bei guten Unternehmen nicht vorkommen. Friedliches Einvernehmen ist besser und im Falle des I-Pad scheint Apple rechtmäßig auf die Beschwerden einzelner Käufer gehandelt zu haben. Dieses natürlich zuletzt auch wegen der bestehenden Rechtslage. Dieses war aber bestimmt nicht der letzte Fehler eines Unternehmens und deswegen gilt: Es hat nichts mit Kulanz, sondern mit Ihrem Recht darauf zu tun, fehlerfreie Endprodukte ohne Mangel in der Hand zu halten.

Das Klagesystem in der USA  versteht der Sternenhimmelstuermer nicht ganz - 15,- Dollar oder Schutzhülle - schön und gut, aber wie die deutschen Konsumenten reagierten wird im Netz eher verschwiegen - warum? Hier in Europa gelten andere Regeln.

Anmerkung: Bei mit Mobilfunkverträgen gekoppelten Verträgen sieht die Sache schon schlechter aus. Bei Typenverschmelzungsverträgen gibt es die Absorptionstheorie und Kombinationstheorie. Nur so weit: je nach Pfiffigkeit Ihres Anwalts und Verständnis des Gerichtes ist je nach Leseart eine unterschiedliche Rechtsauffassung erlaubt. Ob eine Klage Sinn macht? Eine typische Frage für einen Anwalt. Das ist keine Wilkür, sondern eben verschiedene Theorien aus den Rechtswissenschaften. Dem Sternenhimmelstuermer ist das in diesem Essay egal - ist hier schließlich keine Rechtsberatung.
Daher auch nicht wundern, wenn Fälle unterschiedlich ausgehen. Vieles ist eben auch Argumentation Ihres Rechtsbeistandes.

Fazit: Googlen Sie bei Problemen mit ihrem Handy erstmal das Problem. Einige Probleme, gerade von Smartphones, sind mit einem Update behebbar und bekannt. Es ist jedoch nicht ihrer Pflicht darauf zu vertrauen, insbesondere wenn es keine eindeutigen Stellungnahmen gibt. Das schürt eher Misstrauen.

In letzter Zeit wurde gerade im Akkubereich auf Softwarefehler verwiesen. Dieses bei einer Reihe von Firmen. Vorsicht: Das sieht in den Augen des paranoiden Sternenhimmelstuermers so aus, als ob dass das Stichwort Update Teil einer Strategie zur Beschwichtigung ist. Also lieber vor dem Kauf googlen und den geplanten Kauf im Zweifelsfall verschieben. Angenehmer Nebeneffekt: Sollte es wirklich ein Update zur Problemlösung geben - worauf der Sternenhimmelstuermer natürlich solange gutwillig vertraut, bis das Gegenteil bewiesen wird - dann sollen die Firmen sich ins Zeug legen - denn irgendwo bleibt es dabei  - der Kunde hat ein Recht  auf ein voll funktionsfähiges Produkt.

Der Sternenhimmelstuermer rät inzwischen nicht beim ersten Run auf Geräte dabei zu sein - es sei denn man will die ersten Fehler mit voller Wucht genießen, aber Masochisten gibt es viele und auch das Samsung Omnia des Sternenhimmelstuermers erwies sich in Bezug auf Updates höchst problematisch. Inzwischen ist der Sternenhimmelstuermer aber zufrieden- bis zum nächsten Update, was hoffentlich nicht zum killing Game wird, wie es beim letzten Update bei einigen Besitzern Realität war.

Gerade das Verhalten von Apple beim G4 zeigt doch eher, dass Probleme manchmal ungewöhnlich angegangen werden, eher die Kunden mit fragwürdigen (?) Lösungen abgespeist werden, aber I-Phone-Fetischisten scheint es nichts auszumachen, fehlerhafte Produkte zu akzeptieren - Macgywer lässt grüßen, der hätte das Problem mit einem Gummiband als Provisorium gelöst - viel anders sieht die akzeptierte Lösung von Apple in den Augen des Sternenhimmelstuermers  auch nicht aus (jene Ummantelung, mit der manch ein I-Phone-Besitzer dokumentiert, ein fehlerhaftes Produkt in den Händen zu halten - ja, Teile der I-Phonebesitzer sind die Avantgardisten unter kritiklosen Kunden...).

Auch wenn man das Problem nicht im Internet finden kann , redet der Sternenhimmelstuermer erstmal mit seinemVertragspartner. Er überfrachtet den Vertragspartner nicht mit Paragrafen, sondern lässt ruhig Stichworte fallen wie Mangel, gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit...fallen.  Dann gibt es ja noch immer die Garantie, aber nach dem Gerichtsurteil und Auffassung von Garantieleistungen von Apple scheinbar eher zahnlos? - der Sternenhimmelstuermer wägt ab und informiert sich bei Verbraucherverbänden im vornherein im Zweifelsfall. Er hält Gespräche per Notiz fest und spätestens nach dem ersten Gespräch und erkennbarer unsichtbarer Mauer seitens des Vertragspartners wird alles schriftlich fixiert. Erster Brief per Einschreiben, damit es kein Fristenproblem und Einhaltung derselben kommen. Kommt natürlich auf die Schiene an, die er wählt. Im Zweifelsfall neues Smartphone und dann, wenn der Mangel offensichtlich in der ganzen Produktreihe ist, Rücktritt. Leider gibt es viele unterschiedliche Konstellationen und die können in einem relativ schnell heruntergeschriebenen Artikel auf einer Hobbyseite nicht eingehend dargestellt werden...der Sternenhimmelstuermer sieht das BGB als Spielwiese der Verbraucherverbände und Anwälte an. Aber die Firmen müssen damit rechnen, auf die Dauer den artikulierten Protest der mündigen Bürger zu erhalten, wenn Sie den Eindruck erwecken, dass der Kunde nicht König ist. Der Sternenhimmelstuermer sagt grob wie er verfährt, wie Sie es machen, ist als mündiger Bürger Ihre Sache.

Dank kritischen Journalismus, wie er u. a. auch von Computerbild betrieben wird, werden Fehler in der Fabrikation von Produkten angesprochen und die Firmen an den Pranger gestellt.

Die Firmen  sollten durch kritische Verbraucher dazu gezwungen sein, fehlerfreie Produkte herzustellen und nicht Ihre Überschüsse aus teilweise fehlerhaften Produkten an die Aktionäre zu verteilen.

Deshalb dieser kleiner Exkurs ins Gewährleistungsrecht, damit der Durchschnittsbürger nicht denkt, dass es normal ist, fehlerhafte Produkte zu akzeptieren. Das Gewährleistungsrecht kann dabei eine Hilfe sein...
 

18.04.2012

Der dritte und letzte pragmatische Esoterikfilm über das Yin und Yang der Buchhaltung nimmt in der Fantasie Gestalt an.  Daraus entsteht im Tippbereich dann eine Yin und Yang Batch, die dann den Ausgleich herstellt - ist so eine Art Ki-Batch auf der religiös-philosophischen Ebene - die dann natürlich nach Ausgleich des Betriebssystems strebt. Falls Sie nicht verstehen, was der Sternenhimmelstuermer meint, keine Sorge die Intuition steht für dieses Projekt Pate und  das offene Geheimnis dieser Seite liegt in der Übertragung von Platons Welt der Ideen in die Welt der Formen - egal ob Ernährungstabellen, Buchhaltung, Ki oder Gui für Batches (da kommt auch noch eine Anhandlung, aber eins nach dem anderen, auch für dieses Projekt werden die Filme wahrscheinlich eine Brückenfunktion haben, bzw. die daraus folgende Yin und Yang - Batch ).

Bitte nicht sauer sein, aber zur Zeit hat abschließend der letzte Teil der Buchhaltung Priorität - wird zwar eher mit Nichtachtung bestraft, aber der Sternenhimelstuermer schenkte sich selbst diese Filme, um sein Wissen um die Buchhaltung im kollektiven Gedächtnis unserer Gesellschaft zu verankern - also eigentlich mehr für sich selbst als gut verlinkter Avatar
-:)

15.04.2012

Der Sternenhimmelstuermer eröffnete eine neue Rubrik für den Drogenbericht 2012 und die damit verbundene Doppelmoral in unserer Gesellschaft...mehr



11.04.2012

Glatter Rekord: zwei Filme in sechs Tagen! Die Fortsetzung des Bilanzfilms mit der Lehre des Yin und Yangs war das Ende der Urlaubsprojekte. Der Sternenhimmelstuermer braucht ein paar Tage für Regeneration und Erledigung weltlicher dringender Angelegenheiten. Die Buchhaltung ist damit erstmal auf Eis gelegt, obwohl ein Film noch folgen wird. GuV, Erfolgskonten und Aufwandskosten müssen eben noch warten, evtl. wird es aber außer der Reihe noch einen Film über Personalkostenabrechnung geben - alles zu seiner Zeit: Hier also der selbst erstellte Film über die doppelte Buchführung mit neuen innovativen Ideen:





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04.04.2012

Der Sternenhimmelstuermer wird wieder aktiv und produziert ein neues Video für You Tube. Dazu besorgte er sich von Corel Draw die Studenten und Homeversion von X5 - eine glatte Fehlinvestition. Der Sternenhimmelstuermer besitzt Version 9, 11 und X3. Die Version 11 war prima, weil man Schriftarten erstellen konnte und es oben drein noch Corel Rave zur Erstellung bewegter Bilder gab, zudem schlank und mit den Updates und Cliparts insgesamt die beste Version. Über X5 in der kastrierten Studentenversion gibt es hingegen nach dem ersten Eindruck wenig gutes zu berichten:  Die Installation der 5 GB großen Programmdateien dauert eine halbe Ewigkeit. Swish-Max für Erstellung von Flashanimationen von Bannern ist nicht im Programmpaket.
Da war die Version 9 hingegen luxuriös. Dann der Drang sich bei jeder Öffnung mit Corel verbinden zu wollen, was durch die Firewall natürlich geblockt wurde. Dann wurde erstmal kein Update bei der Updatefunktion im Menü Extras angezeigt. Vielleicht liegt das aber daran, dass die Software noch nicht ordnungsgemäß registriert wurde, was der Sternenhimmelstuermer in diesem Fall auch bezweifelt - Bei der nächsten Neuistallation wandert diese version in den virtuellen Papierkorb. Das Update mit allen fixes für die Studentenversion kann man sich beim Hersteller herunterladen (so um die 65 MB - keine Verlinkung, die gibt es nur auf dieser Seite für Produkte, von denen der Sternenhimmelstuermer überzeugt ist).  Als Corel-Fan ist der Sternenhimmelstuermer ein wenig von dieser Version enttäuscht und empfiehlt weiterhin die Version 11 - zur Not auch ohne Cliparts - als beste Wahl für Neueinsteiger.  Da Flash auf die Dauer hoffentlich durch HTML 5 abgelöst wird, kann der Sternenhimmelstuermer getrost auf Swish-Max verzichten.

Egal, dass neue Video wird in wenigen Tagen erscheinen und handelt dann von Buchhaltung - mehr wird nicht verraten, um die Spannung zu erhöhen...

02.04.2012

Nachlese zu den News von der Urlaubsregelung vom 22.03.2012 im TVÖD.  Die neue Regelung des TVÖD sieht also vor,  dass alte Mitarbeiter  im  TVÖD  ihren Bestand  nach Gerichtsurteil wahren  und 30 Tage Urlaub erhalten, aber bei Neueinstellungen  bis zum 55 Lebensjahr 29 Tage Urlaub gelten. Hm, da sieht der Sternenhimmelstuermer nun wirklich nicht, wie das begründbar ist. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellte doch im Kern eindeutig fest, dass die Bevorzugung älterer Arbeitnehmer nicht statthaft sei und dieses eine Diskriminierung gegen jüngere Arbeitnehmer sei. Also herrscht statt Einsicht der Gedanke vor, dass man sich über das Gerichtsurteil hinwegsetzen könne. Das wird durch Klagen nach Einschätzung des Sternenhimmelstuermers revidiert werden.
Schwache Leistung der Arbeitnehmerverbände. Ihr solltet die Rechte derer vertreten, die der Hilfe bedürfen. Hoffentlich sponsoren die Arbeitnehmerverbände dann wenigstens die Gerichtsverfahren.

Der Gesetzgeber und Wirtschaft suggerierten Jahrelang, dass Menschen bis 63 bzw. jetzt 65 Jahre voll arbeitsfähig seien (und dann tot umfallen können oder Ihr Leben  mit Riesterrente in höhe von ca. 47 % in Armut fristen können).  Deshalb war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Kern richtig und entspricht dem Menschenbild der öffentlich propagierten Politik. Deshalb sagt der Sternenhimmelstuermer : Leute unter 55 Jahre, die neu eingestellt werden: Ihr dürft Euch weiterhin diskriminiert fühlen und seit damit im Einklang mit der Sichtweise dieser Gesellschaft! Klagt Euch Eure Rechte ein!

01.04.2012

Vorsicht Aprilscherz! Woher diese Tradition kommt liegt weiterhin im Dunkeln. Christlich gesehen ist Judas geboren und satanistisch gesehen Luzifers Einzug in die Hölle - hm, ein Aprilscherz Gottes?

Dem Zeitgeist entsprechend findet der Sternenhimmelstuermer die Geschichte aus 1530 interessant, nachdem Spekulanten, die auf einen zusätzlichen Münztag  am 1. April 1530 setzten, ihr ganzes Geld verloren. Angesichts, dass im 16 Jahrhundert bereits das "Kaputtspekulieren" von Währungen in Mode war, ist die Reaktion im 21. Jahrhundert in Europa mit einer Brandmauer zu reagieren, erfrischend, schnell und originell.

Hier wird also der Begriff Firewall aus dem Computerbereich missbraucht, um den Bürgern Sicherheit vorzugaukeln. Peinlich nur ist es, dass eine  Firewall  Teil eines Sicherheitskonzeptes ist, um die Ausspähung und Versendung von Daten zu verhindern. Im Datenschutzbereich wünscht sich der Sternenhimmelstuermer eine Firewall, aber  gegen das Spekulantentum  eher ein wirksames Update zur Erhöhung der Systemsicherheit - sprich eine Gesetzesänderung in Richtung  Spekulationssteuer. Gerne kann man auch über ein wirksames Antivirenprogramm sprechen - was das im übertragenen Sinn hieße, überlässt der Sternenhimmelstuermer gerne der Fantasie des geneigten Lesers - die Gedanken sind frei...

Oder meinte man hier den Begriff  Brandmauer
aus dem Mittelalter, der verhindern sollte einen Flächenbrand auszubreiten?  Prima, dann lasst uns  um Griechenland eine Brandmauer ziehen,  damit  sich das Feuer nicht ausbreitet. Wen stört es, dass die Griechen  dann im Feuersturm umkommen?

Wer entwirft eigentlich so schön irrationale Bilder, wo jeder hineininterpretieren kann, was er will?


Vor Gericht werden Straftäter in Betrachtung vieler Menschen zu milde abgeurteilt. Dieses wird damit begründet, dass sich der Täter beim Opfer oder dessen Hinterbliebenen entschuldigt habe und dieses strafmildernd sei. So manch ein Hinterbliebener eines Opfers fühlt sich im wahrsten Sinne vom Täter in den April geschickt. Erst eine Bösartigkeit bewusst begehen, dann sich dafür entschuldigen und zurück bleibt das verhöhnte Opfer oder dessen Hinterbliebene - das Prinzip erster April hat viele Facetten.

Der Brauchtum des 1. April schläft jedoch Gottseidank immer mehr ein, sicherlich nicht zuletzt auch deswegen, weil Gehässigkeit an jedem Tag in unsere Gesellschaft Einzug hält und es deshalb dafür keinen besonderen Tag braucht. Obwohl es auf dieser Welt vielleicht auch niemals anders war...

Vielleicht ist der 1. April auch dann eine Chance, sich diesen Umstand bewusst zu werden.






Der Sternenhimmelstuermer richtete einen Blog bei http://sternenhimmelstuermer.blogspot.com/ ein. Allgemeine Anregungen, Kritiken, Fragen und Lob sind Willkommen.

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