TTIP
Einleitung 22.07.2014
Diese Rubrik ist erst in der öffentlichen Entstehungsphase und
regeneriert sich aus den Tagebucheinträgen der Indexseite dieser
Webpräsenz. Daher nimmt behält sich der Autor vor Änderungen einzelner
Absätze oder in der chronologischen Reihenfolge vorzunehmen.
Zur Zeit klopft der Autor einzelne betroffene
Rechtsgebiete ab, um dann eine fundierte Meinung zu
erarbeiten. Der Autor dieser Webseite betont, dass er gegen TTIP und
Insolventenschutz ist, weil er der Auffassung ist, dass solche
Schiedsgerichte gegen den Geist der Gewaltenteilung und damit gegen die
jahrhundertalte Rechtskultur aus Frankreich im europäischen Abendland
sind.
Mögen Schiedsgerichte in der US-amerikanischen Kultur ein anerkanntes
demokratisches Mittel und Teil der amerikanischen Demokratie-Kultur
sein, so verbittet sich der Autor, dass die US-amerikanische Wirtschaft
und Regierung unsere Rechtskultur missachtet und unsere deutsche
Bundesregierung uns an die Konzerne der USA verkauft.
Wir sind im Lande Kants, die US-Amerikaner im Lande des Utilarismus.
Wir haben kein Rechtssystem, in dem Firmen wie zuletzt der
Reynolds-Konzern zu utopischen Summen verurteilt.
In der USA sind Waffen erlaubt, bei uns nicht.
Wir mischen uns nur in extrem wenig in die US-amerikanische
Rechtskultur ein (Kritik an Todesstrafe) und verlangen dafür, dass man
auch als willkommener Gast sich an die Regelungen unserer Rechtskultur
hält, die erwiesener Maßen im Geiste der Gewaltenteilung funktionierte.
Von daher sei gesagt, der Autor setzt sich als überzeugter Demokrat aus
dem letzten Jahrhundert für eine Rechtstradition ein, die ein Vorbild
weltweit sein sollte und immanenter Teil unser Rechtskultur ist.
Und noch eins: Diese Seite will keinen Antiamerikanismus fördern.
Zumindest viele Vorstellungen vom Christentum stimmen beim Autor dieser
Webseite mit den US-amerikanischen Menschen überein. Ich
kritisiere Konzerne und nicht den durchschnittlichen Bürger in
den USA. Ich will einen starken europäischen Block als Vermittler
zwischen den beiden Blöcken USA und Rußland. Die europäischen und
amerikanischen Politiker gehen zur Zeit in der Ukrainekrise auf
Konfrontationskurs gegen Russland.
Ein wenig unehrlich, wenn Jahrzehnte die USA in ihrer Interessensphäre
mit nachweisbar militärischen, geheimdienstlichen und wirtschaftlichen
Mitteln Unrechtsregime unterstützte.
Ja, auch das gehört zu TTIP, weil G8 Unterlaufen wird...
Da sich der Autor bei TTIP nicht unbedingt auf die Unterstützung von
Suchmaschinen verlassen kann, bittet er beim Gefallen der Artikel um
Hyperlinks: Vernetzung ist in diesem Fall wichtig...Gerne gibt
der Autor in diesem Fall Backlinks, wenn eine eindeutige
kritische Tendenz zu erkennen ist und diese im Rahmen unserer
demokratischen Gesellschaft vertretbar ist! Dieses hat nichts mit
dem unsauberen setzen von Backlinks aus Gefälligkeit zu tun,
sondern ist ein Ausdruck von Solidarität, wo man kritische
Ausführungen zu einem eher intransparent gehaltenen Thema bekommt.
Inhaltsverzeichnis
Ausführliche Information über TTIP per Video
TTIP oder das GATT gar nicht!
kurze Erörterung über Verfassungsmäßigkeit vom
Investorenschutz im Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes und der EU
Vorsorge ist besser als
Nachsorge.. (über das Vorsorgeprinzip)
TTIP und das Jobwunder
Politische Alternative - Linke Koalition in
Deutschland
Spezial zur Vertiefung:
Vergaberecht in Europa und Import bzw. Exportzahlen von Deutschland,
Russland und USA kurz dargestellt
Ausführliche Information über TTIP per
Video
Der Autor dieser Webseite stellt sich bekanntlich voll hinter die
Bedenken der recht und billg denkenden demokratischen Menschen. Deshalb
wird ein Film vom Bundestag-TV über Ttip aus dem Textarchiv des
Bundestag hier eingebunden, der mit 1:49 Minuten eine gelungene
Einführung gibt. Da der Code zum Einbetten ausdrücklich angeboten
wurde, dürfte die Rechtslage eindeutig sein:
Fundierte Kritik bekommen Sie auf der Webseite von Powershift, dem
Verein, der kritische Positionen bereits den Abgeordneten im Film vom
19.02.2014 vortrug.
----
TTIP oder das GATT gar nicht!
Es ist geradezu unheimlich - alle Welt redet über Ttip (Transatlantic Trade and Investment Partnership)
- scheinbar auc h nicht zuletzt wegen der Ukraine Krise ( Stichwort G7 statt G8 -
Anmerkung des Autors: Russland ist seid 2012 Mitglied von der WTO [Welthandelsorganisation],
die "am 15. April 1994 aus dem
General Agreement on Tariffs and Trade
(GATT) in der Uruguay-Runde nach siebenjähriger Verhandlungszeit
gegründet"
wurde. "Am 1. Januar 1995 nahm sie ihre Arbeit in Genf auf. Die WTO ist
neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen
Organisationen, die Handels- und Wirtschaftspolitik mit globaler
Reichweite verhandelt.") -
und die Mütter aller Vertragsabkommen führt in
der öffentlichen Diskussion eher ein Mauerblümchendasein.
Dabei gilt: wer auf der Metaebene die Diskussion nicht führt, wird im
Detail immer nur einen Ausschnitt erkennen, ohne Hintergründe zu
verstehen. Daher empfiehlt der Autor den geneigten Leser zumindest bei
Google den Artikel über die Welthandelsorganisation zu konsumieren...
Das fängt dann schon damit an, wenn man die groben Ziele von GATT und
TTIP vergleicht und der oder die geneigte Leser/-in feststellt: Mit
TTIP wurde das Rad nicht neu erfunden und die Ziele sind fast
Deckungsgleich - bis auf eine Ausnahme: den Investorenschutz, aber dazu
kommen wir später...
Die Grobziele (4 Grundideen) von GATT sind:
1 das zentrale Verbot staatlicher Handelsbeschränkungen (Art. XI GATT)
2 zweitens die Festschreibung sowie die kontinuierliche Senkung von
Zollsätzen (Art. II GATT)
3 die Meistbegünstigung (Art. I GATT)
4 die Inländerbehandlung (Art. III GATT)
Im Vergleich dazu hat Ttip zwei folgende Grobziele:
"Das Abkommen hat zwei zentrale
Elemente:
• Marktzugang:
Abbau von Zollschranken für Güter
und Beschränkungen für
Dienstleistungen, verbesserter Zugang
zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und für
Investitionen
• Verbesserte
regulative Kohärenz und Zusammenarbeit,
etwa durch den Abbau
unnötiger regulativer Barrieren wie
bürokratische Doppelanforderungen
" (Quelle: stellungnahme_eu_kommission-data.pdf, ANHÖRUNG DES
PARLAMENTARISCHEN BEIRATS FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG„CHANCEN UND
RISIKEN VON TTIP UNTER DEM ASPEKT DER NACHHALTIGKEIT“
AM 2. JULI, 18 UHR IM DEUTSCHEN BUNDESTAG , Seite 1
Wen es interessiert die rechtliche Grundlage für das "bilaterale
Abkommen zwischen Europa und der USA" wird folgend rechtlich im Zitat
aus demselben Dokument begründet:
2. Transparenz der
Verhandlungen
Das
Freihandelsabkommen der EU mit den
USA wird nach den einschlägigen
Vorschriften des
Lissaboner Vertrags verhandelt. Gemäß
Artikel 218 Abs. 2 des
Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) hat der Rat (die 28
demokratisch gewählten
Regierungen in der EU) der Kommission
einstimmig ein
Verhandlungsmandat erteilt. Dieses
"Mandat" beinhaltet Themengebiete, welche die
EU verhandeln
soll und es legt auch fest,
welche Themengebiete nicht in die
Abkommen aufgenommen werden sollen.
Nach Artikel 207 Abs. 3 2. UA AEUV
sind der Rat
und die Kommission insbesondere dafür
verantwortlich, dass
Abkommen mit
internen Unionspolitiken und –regeln
vereinbar sind. Daran hält
sich die Europäische Kommission
selbstverständlich.
Während der
Verhandlungen informiert
die Kommission regelmäßig den
handelspolitischen
Ausschuss des Rates sowie den
handelspolitischen Ausschuss
des
Europäischen Parlaments gemäß Artikel 207
Abs. 3 3. UA AEUV. Beide
Organe der
Union können im Austausch mit der
Kommission ihre politische
Bewertung über den Fortgang der
Verhandlungen einfließen lassen. Es ist dem Rat
auch möglich, einstimmig das
Verhandlungsmandat zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass insbesondere in Bezug auf
das EU-US Abkommen
ein hochrangige Arbeitsgruppe beider
Seiten vor der
Aufnahme der
formalen Verhandlungen zu dem Schluss
kam, ein umfassendes
Abkommen anzustreben,
ohne vorab Themenbereiche auszuschließen,
die für die
eine oder andere Seite sensibel sein
könnte. Diese den Staats- und Regierungschefs
beider Seiten
vorgelegten Empfehlungen bildeten die
gemeinsame Ausgangsbasis
für die Verhandlungsführer
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/february/tradoc_150519.pdf).
Die Kommission strebt in
diesen Verhandlungen größtmögliche Transparenz an. Sie
organisiert
regelmäßige Veranstaltungen mit Vertretern
der Wirtschaft, der
Gewerkschaften,
der Verbraucherverbände und generell der
Zivilges ellschaft, um
die Interessen und
Bedürfnisse aller Betroffenen zu verstehen und dementsprechend
3
in
den Verhandlungen reagieren zu können,
und um über die Verhandlungen zu
informieren. Detaillierte
Informationen über die Verhandlungen
stellt die
Kommission auch auf
der Webseite http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
zur Verfügung. Hier hat die Kommission z.B.
EU Positionspapiere veröffentlicht,
die auch in die
Verhandlungen eingebracht wurden, wie etwa zuletzt im Mai
2014
zu fünf
industriellen Bereichen (Chemikalien,
Kosmetika, Kraftfahrzeuge,
Arzneimittel,
Textilien und Bekleidung,
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1078&serie=775&langId=de).
Ein "Factsheet"
beschreibt die verschiedenen
Transparenzinitiativen der
Kommission
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/march/tradoc_152276.pdf).
Anfang
2014 hat die Kommission außerdem
ein pluralistisch besetztes Beratergremium
zu TTIP ins Leben gerufen, das
ein breites Spektrum von Interessen
vertritt. Diese
reichen von Themen der Umwelt, der Gesundheit, den Verbraucherund
Arbeitnehmerinteressen bis zu den
Interessen der Wirtschaftsverbände aus
verschiedenen
Bereichen. Die Gruppe hat die Aufgabe, die Verhandlungsführer der
EU mit
einer hochwertigen Beratung zu unterstützen. Sie soll dazu
direkt mit dem
EU-Verhandlungsführer
zusammenarbeiten und Zugang zu Verhandlungsunterlagen
bekommen (Pressemeldung der
Kommission vom 27.1.2014,
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-79_de.pdf).
Die Beratungsgruppe hat ihre
Arbeit aufgenommen. Die Tagesordnungen,
Sitzungsberichte, Zusammensetzung
und Geschäftsordnung der
Gruppe sind öffentlich
(http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/resources/).
Schließlich möchten
wir darauf hinweisen, dass jedes
Freihandelsabkommen in
Europa der
Ratifikation gemäß Artikel 218 Abs.
6 AEUV bedarf. Auf EU-Ebene
entscheiden sowohl der Rat gemäß den
Verfahrensvorschriften es Arti kels 207 Abs.
4 AEUV als
auch das Europäische Parlament nach
Artikel 218 Abs. 6 (a) (v)
AEUV. Kommissar De Gucht hat
weiterhin im Mai 2014 vor dem Bundesrat erklärt,
dass es sich sehr wahrscheinlich um
ein gemischtes Abkommen handeln wird. Das
bedeutet,
dass in Deutschland das Abkommen
auch Bundestag und Bundesrat
vorzulegen ist.
Das Abkommen
wird also den vollen parlamentarischen
Ratifizierungsprozess
durchlaufen.
Quelle wie o. a. S. 2-3
An den Ellenlangen Ausführungen zur Transparenz erkennt der
durchschnittliche Zyniker sofort: Transparenz wird großgeschrieben,
insbesondere seit öffentliche Medien und Teile der Politik gegen
TTIP aufbegehren...
Ein Ziel von GATT und TTIP, dass fast im Wortlaut von GATT und TTIP
übereinstimmt kann man mit wenigen Sätzen abhandeln und bietet dann
auch gleich einen schönen Übergang zu den rechtlich fragwürdigen
"Sondergerichtshöfen der Banken und Wirtschaft" - Verzeihung natürlich
neutral Schiedskommissionen, die natürlich die Judikative
unterlaufen und die Gesetzgebung (Legeslative)
reglementieren und damit die Grundpfeiler eines demokratischen Systems
teilweise entmachten - wie im o. a. Dokument schnell erörtern:
Der Abbau von Zollschranken. Dieser ist erklärtes Ziel von GATT. Hier
darf natürlich die Frage gestellt werden, ob ein Abkommen mit "28
demokratisch legitimierten Staaten der EU" von TTIP mit den USA nicht
ein wenig konträr zum Gedanken von GATT ist, deren 160
Staaten-Mitglieder sicherlich nicht erfreut sein dürften, dass durch
ein "bilaterales Abkommen" Zollschranken fast jedes identische 6
Mitglied von TTIP eine Sonderbehandlung erfährt.
In Wikipedia kann man dann auch Nachlesen, dass es sich bei TTIP um
eine Ausnahme vom Meistbegünstigungsprinzip handelt - um besseren
Verständnis vielleicht Mal eine kurze Erörterung im Vollzitat:
Grundsätze der Gleichbehandlung
(„Antidiskriminierung“)
Benachteiligungen beim Handel sollen
im Wesentlichen durch drei Prinzipien verhindert werden:
- Nach
dem Meistbegünstigungsprinzip in Art. I GATT müssen Handelsvorteile,
die einem Vertragspartner gewährt werden, auch für alle anderen
Vertragspartner gelten. Im Widerspruch
zum Meistbegünstigungsprinzip steht das Prinzip der Reziprozität
(Gegenseitigkeit), das auch in einigen Regeln verankert ist.
- Nach dem
Prinzip der Inländerbehandlung in Art. III GATT müssen ausländische und
inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden.
- Nach dem
Kontingentverbot sind mengenmäßige Beschränkungen bei Importen oder
Exporten grundsätzlich nicht zulässig.
Quelle: Wikipedia
Liest man sich diese Passagen so durch, dann herrscht erstmal Jubel,
weil TTIP ja eindeutig im Widerspruch zum Meistbegünstigungsprinzip
steht. Aber dann gibt es ja Gottseidank das Prinzip der Reziprozität,
dass sozialwissenschaftlich entlehnt ja ein altruistisches Prinzip ist
(uns Ttip-Gegenern kommen bei solchen Wortentstellungen eher die
Tränen...) und nicht anders als wieder einmal die verkappte
Formulierung im Sinne der Animal-Farm darstellt:
"Alle Tiere sind gleich - aber manche
Tiere sind gleicher als die anderen"
In weiser Voraussicht, dass TTIP-Gegner nicht sinnlose Klagen wegen
Vertragsverletzungen klagen wird dann in Wikipedia auch präzise
ausgeführt:
"
Art. XIV erlaubt Ausnahmen vom
Meistbegünstigungsprinzip.
Art. XII erlaubt Beschränkungen zum Schutz der
Zahlungsbilanz.
Art. XIX erlaubt
Notstandsmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Waren, um zu verhindern,
dass inländischen Erzeugern ernsthafter Schaden zugefügt wird. Diese
Ausnahme wurde unter GATT 1947 häufig angewandt, ist in GATT 1994
jedoch durch ein zusätzliches Übereinkommen stärker reglementiert.
Art. XXV:5 erlaubt unter
außergewöhnlichen, nicht vorgesehenen Umständen, dass eine
Vertragspartei von einer Verpflichtung befreit wird. Über eine solche
Ausnahme entscheiden die Vertragsparteien mit Zweidrittelmehrheit.
Art. XX regelt
allgemeine Ausnahmen. Unter dem Vorbehalt, dass es nicht willkürlich
stattfindet oder zu einer verschleierten Beschränkung des
internationalen Handels führt, dürfen die Vertragsparteien unter
anderem folgende Maßnahmen durchführen:
Maßnahmen zum Schutz des Lebens und
der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
Maßnahmen
hinsichtlich der in Strafvollzug hergestellten Waren;
Maßnahmen zum Schutz nationalen
Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert.
Und unter bestimmten Bedingungen:
Maßnahmen zur
Erhaltung erschöpflicher Naturschätze;
Maßnahmen zur
Durchführung von Verpflichtungen im Rahmen eines zwischenstaatlichen
Grundstoffabkommens;
Maßnahmen, die
Beschränkungen der Ausfuhr inländischer Rohstoffe zur Folge haben.
Art. XXIV regelt
Ausnahmen von Freihandelszonen und Zollunion
Quelle o. a. Wikipedia-Artikel
Tja, wen wundert es? Freihandelszonen sind erlaubt, aber wenn sich die
TTIP-Gegner ein wenig intensiver mit GATT beschäftigen würden, so
könnte man schon einige Punkte von TTIP in der Verträglichkeit mit GATT
anzweifeln. Da Organisationen wie Attac oder Powershift da mehr
bewandert sind, als der Autor dieser Webseite, ist es deren Aufgabe
hier nachzuhaken...
Zwischenbilanz
TTIP und 1/5 der Staaten, die ja GATT-Mitglieder sind, schließen
mit TTIP alle anderen GATT-Staaten inklusive Russland aus, was man
irgendwie schon als Diskriminierung auffassen kann, da es eben nicht um
den Vertrag zweier Staaten im Sinne des Prinzips der Rezipozität,
sondern vielmehr um den Zusammenschluss fast zweier Kontinente unter
Ausschluss aller Drittwelt-, Schwellen-,asiatischen,
afrikanischen....Länder bzw. Kontinente geht.
Die Aufweichung und Zersplitterung durch einzelne Verträge entspricht
keinem altruistischen Verhalten, sondern der
Wahrung der Interessen der Wirtschaft von Exportstaaten wie
Deutschland, die aus ihrer Wirtschaftsmacht heraus andere
Länder unter Druck setzen können und mit einer Salamitaktik GATT
unterlaufen.
"Deutschland als Exportnation hat
2014 136 Bilaterale Investitionsabkommen unterzeichnet, davon sind 127
in Kraft. Es nimmt damit vor der Schweiz und der Volksrepublik China
den Spitzenplatz ein. Die weitaus meisten sehen ein
Investor-Staat-Schiedsverfahren vor." Quelle Wikipedia
Dann gehen wir mal zurück zu Ttip, welches man ja auch als Nachfolger
des gescheiterten MAI-Abkommens
(Multilaterale Abkommen über Investitionen) betrachten kann,
welches nicht zuletzt aus gründen mangelnder Transparenz scheiterte:
"Der Investitionsschutz im Rahmen des
MAI wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung erarbeitet und wäre über den von der
Welthandelsorganisation gewährten Investitionsschutz hinausgegangen.
Das MAI sollte auch Nicht-OECD-Mitgliedern offenstehen.
Unter Ausschluss der
Öffentlichkeit begannen 1995 die Verhandlungen zwischen Wirtschaft und
Politik mit Einbezug der Entwicklungsländer. 1997 wurden sie durch eine
Indiskretion bekannt und zunächst in Kanada, den USA und etwas später
in Europa, unter zurückhaltender Berichterstattung der Massenmedien,
öffentlich diskutiert. Aufgrund des sich daraufhin formierenden
zivilgesellschaftlichen Widerstands wurde im September 1998 von 450
Vertretern multinationaler Konzerne eine Erklärung abgegeben:
„Die
Entstehung von Aktivistengruppen droht die öffentliche Ordnung, die
rechtmäßigen Institutionen und den demokratischen Prozeß zu
untergraben. […] Es müßten Regeln aufgestellt werden, um die
Legitimität dieser aktivistischen regierungsunabhängigen Organisationen
zu klären, die vorgeben, die Interessen großer Teile der
Zivilgesellschaft zu vertreten.“
– Geneva Business Dialogue
Die Verhandlungen wurden
trotzdem zunächst ausgesetzt. Im Dezember 1998 scheiterte das MAI am
Widerstand Frankreichs. Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele
MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen
Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen." Wikipedia o. a.
Link
Tja, da wurde dann der Spieß umgedreht und die "Aktivistengruppen als
Feinde der Demokratie" entlarvt. und nur 16 Jahre später wird dann
wieder ein konspirativer demokratischer Putsch der
Wirtschaftsunternehmer und Banken von der Öffentlichkeit und
Aktivistengruppen (hoffentlich) verhindert...wir kritischen Bürger
scheinen eine gewisse Demokratieresistenz zu entwickeln...
Das ist doch ein schöner Übergang zu dem zweiten Primärziel der
demokratischen Bemühungen der Wirtschaftsunternehmen und Banken in Form
von der Erschaffung einer dann hoffentlich unabhängigen Justiz im
Geiste von TTIP, die mit der genialen Satzkonstruktion:
Verbesserte
regulative Kohärenz und Zusammenarbeit,
etwa durch den Abbau
unnötiger regulativer Barrieren wie
bürokratische Doppelanforderungen
umschrieben wird. Das hört sich genauso gut wie nichtssagend an und
leider geht die öffentliche Diskussion nach Ansicht des Autors auch in
die falsche Richtung....
Bevor wir uns dem meist umstrittenen Punkt von TTIP - dem
Investorenschutz - und seiner "Gerichtsbarkeit" zuwenden, vielleicht
einmal wieder ein kleiner Ausflug zum bereits real bestehenden
"Sondergerichtshof" des GATT dem ICSD:
"Das Internationale Zentrum zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch International Centre
for Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist ein internationales
Schiedsgericht mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe
angehört. Es entscheidet und vermittelt vor allem bei Streitigkeiten im
Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs)." Wikipedia
Weiter wird in Wikipedia der Aufbau und die Organistation wie folgend
beschrieben ausgeführt:
"Das ICSID besteht aus zwei
Hauptorganen – dem Verwaltungsrat (Administrative Council) und dem
Sekretariat, an dessen Spitze der Generalsekretär (Secretary-General)
steht. Seit dem 22. Juni 2009 übt dieses Amt die Kanadierin Meg Kinnear
aus. Der Verwaltungsrat besteht aus jeweils einem Vertreter aus jedem
Mitgliedsstaat. Seine Sitzungen finden unter Leitung des amtierenden
Präsidenten der Weltbank statt, der allerdings kein Stimmrecht hat. Zu
den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören vor allem die Verabschiedung
von Verfahrensregeln, die Verabschiedung des Haushalts und die Wahl des
Generalsekretärs. Die Aufgabe des Generalsekretärs sind die Leitung und
Vertretung des ICSID. Außerdem hat er ein prima facie-Prüfungsrecht für
die Zulässigkeit neu eingereichter Klagen vor dem ICSID.".
Und im Zweck und Charakter des ICSID bekommen wir in Wikipedia gleich
wieder die Überleitung zu TTIP:
"Zum Zweck der Schlichtung
entstandener Investitionsstreitigkeiten stellt das ICSID die
Verfahrensorganisation und -verwaltung, Räumlichkeiten und technische
Hilfsmittel für Investitionsstreitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und
Unternehmen anderer Vertragsstaaten zur Verfügung.[10] Das ICSID tritt
also selbst nicht als Schlichter oder Mediator auf. Es unterstützt
lediglich durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme
administrativer Tätigkeiten die Durchführung von
Schlichtungs-/Mediationsverfahren im Bereich grenzüberschreitender
Investitionen. Das ICSID kann daher nicht als fester Gerichtshof
angesehen werden. Allerdings ist es in einen festen institutionellen
Rahmen eingebunden und hat eindeutige Verfahrensregeln. Es hält auch
eine Liste möglicher Schiedsrichter bereit, ein sogenanntes
„Panel“.[11] Die Vertragsstaaten des ICSID können je 4 Schiedsrichter
für diese Liste benennen, das ICSID benennt Weitere. Die Streitparteien
sind allerdings an die Liste nicht gebunden. Direkte inhaltliche
Regelungen zum Investitionsschutz enthält das ICSID-Übereinkommen
nicht.[12] Bilaterale Investitionsabkommen und
Investitionsschutzabkommen stellen derartige inhaltliche Regeln auf,
ebenso wie einige regionale oder sektoralen Wirtschaftsabkommen, etwa
im 11. Kapitel des NAFTA-Vertrages (s.Nordamerikanisches
Freihandelsabkommen) oder im Energy Charter Treaty (ECT, s. Vertrag
über die Energiecharta). Auch das geplante
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, das TTIP
(Transatlantic Trade and Investment Partnership, s. Transatlantisches
Freihandelsabkommen), soll derartige Regeln enthalten."
Also wie ist das jetzt zu verstehen? Es existieren bereits Regelungen,
eigentlich ist das nur der Rahmen und der Inhalt wird von anderen
ausgestaltet, aber es gibt feste Verfahrensregeln. Das klingt konfus
und es wird eine neue zusätzliche Bürokratie an die Stelle der alten
gesetzt und jetzt kommt der Hammer: Schiedsurteile können durchaus
umgesetzt werden oder wie Wikipedia es so schön unter Wirkung ausführt:
"Der ergangene Schiedsspruch muss vom
Mitgliedsland unmittelbar und wie ein letztinstanzliches Urteil, das
durch eigene Gerichte des jeweiligen Staates ergangen ist, von dem
Staat umgesetzt werden.[13] Das ICSID-Übereinkommen berührt jedoch
nicht die Grundsätze der Staatenimmunität gegen Vollstreckungen.[14]
Ein Schiedsspruch kann annulliert oder aufgehoben werden, wenn schwere
Verfahrensfehler oder grundlegend neue Fakten entdeckt werden.[15] Die
Verhandlungen des Schiedsgerichts und der Schiedsspruch selbst bleiben
geheim, es sei denn, die beiden Parteien stimmen einer Veröffentlichung
zu. Diese Zustimmung erfolgt aber in der großen Mehrzahl der
entschiedenen Fälle und die Schiedssprüche können im Internet im
Volltext nachgelesen werden."
Das ist also die vielgepriesene Transparenz der geheimen Gerichtshöfe.
Im "Rekordjahr" 2008 48 Anrufungen.
Mal ein Beispiel aus Wikipedia:
"Vattenfall klagte ebenfalls vor
einem Schiedsgericht gegen die Aufkündigung des Atomkonsenses im Rahmen
des Atomausstiegs nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima.[18] Anders
als bisweilen berichtet, richtet sich die Schiedsklage nicht gegen den
Atomausstieg als solchen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die
Bundesrepublik das Gebot des „Fair and Equitable Treatment“ verletzt
hat, indem sie den Atomkonsens von einem Tage auf den Andern
aufgekündigt hat.[19]"
Der Autor warf den Grünen schon seit längerer Zeit vor:
Atomausstieg heißt ein wenig mehr als den Schalter umzudrehen. Wie
sieht es denn mit nachhaltiger Politik aus? Sorry, aber der
Atomausstieg und GATT hätte zumindest im letzten Wahlprogramm
ausführlicher behandelt werden müssen.
An die Bundespolitik allgemein: Wie kann man TTIP reinen Gewissens
befürworten, wenn man am Beispiel Atomausstieg schon sah, dass in
Zukunft die Politik gesellschaftsrelevante Entscheidungen
mit Milliardensummen nicht mehr durchsetzen kann?
Bevor wir uns dem eigentlichen Skandal zuwenden, vielleicht
einmal eine kurze Erklärung wie ungefähr ein "Verfahren" von TTIP
ungefähr auszusehen hat:
"Investor-state dispute settlement
(ISDS) ist ein Instrument des Öffentlichen internationalen Rechts,
welches einem ausländischen Investor erlaubt, gegen eine ausländische
Regierung (des "Gastgeberstaates") ein Streitbeilegungsverfahren
anzustoßen. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor:
Wenn ein Investor aus dem Land "A" ("Heimatland") in einem Land "B"
(dem "Gastgeberstaat") investiert und beide einem ISDS zugestimmt
haben, und der Gastgeberstaat die dem Investor unter internationalem
öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt, dann kann dieser
Investor die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht bringen. Wichtigste
Institution, die Infrastruktur und Regeln für solche Verfahren zur
Verfügung stellt, ist die ICSID. " Wikipedia
In der süddeutschen Zeitung wird der Aufbau kurz und schmerzlos in drei
Sätzen beschrieben, aber das ist noch nicht richtig real:
"Investor wie Staat bestimmen je
einen Schiedsrichter und einigen sich auf einen dritten. Das Trio
entscheidet, ob der Investor Geld bekommt. Nur Investoren können
Staaten verklagen, andersrum geht es im Normalfall nicht." Süddeutsche Zeitung,
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/investitionsschutz-im-freihandelsabkommen-ttip-europa-vor-gericht-1.1947266
Und da liegt dann auch der Hase im Pfeffer begraben: Da sitzen eben
keine Berufsrichter, sondern Privatmenschen,
deren Entscheidungen über die Entscheidungen eines ordentlichen
Gerichtes gestellt werden. Die Judikative wird also von der Legeslative
in einem kleinen Putsch entmachtet und hat sich einem
Schiedsgericht unterzuordnen: In einem Rechtsstaat ein
absolutes NoGo, dessen Hauptmerkmal die Gewaltenteilung ist.
Vor einer "demokratischen Wirtschaftsanarchie" hingegen a la TTIP möge
der deutschen Staat hingegen verschont bleiben.
Jetzt kommen wir jedoch zum eigentlichen Kernpunkt, der in der
öffentlichen Diskussion nicht stark genug herausgestellt werden kann:
Insbesondere die Banken sind Profiteuere von TTIP. Wieso denn das?
Banken sind Finanzdienstleister und Angesichts der Problematiken
Griechenland, Weltwirtschaftskrise und den Versuch von
Reglementierungen von Banken durch die europäische Union, kann am
Verstand der TTIP-Befürworter ernsthaft gezweifelt werden:
Auch im o. a. Artikel der Süddeutschen Zeitung geht unzweifelhaft
hervor, dass Praktiken der Banken im Zusammenhang mit dem
Griechenlandkonflikt eher als fragwürdig eingestuft
werden können. Risikogeschäfte wurden scheinbar im Bewußtsein
abgeschlossen, dass die Krise erstmal Verluste einbringen könnte, aber
am Ende der Staat haften muss. Dasselbe Spiel bei Unternehmen in
Zusammenhang von Solaranlagen in Spanien. Lesen Sie dazu den o. a. Link
der süddeutschen Zeitung.
Politik im Spiegel sagt dazu: "Es
ist daher nicht verwunderlich, wenn der Bundesverband deutscher Banken
„eine bessere Regulierungsabstimmung für die transatlantischen und
globalen Finanzmärkte“ im
Rahmen von TTIP fordert. " Quelle:
http://politik-im-spiegel.de/ttip-eu-kommission-vertritt-interessen-der-finanzlobby/
Über die Regulierung der Banken und den
Wechselwirkungen mit TTIP hört man in der öffentlichen Diskussion
leider nicht genug, obwohl deren Einfluss nicht einmal
abgestritten wird und wie beschrieben im o. a. Artikel die
"Bankenflyer" von scheinbar naiven Politikern im Gesetzeswerk
übernommen werden...
Naja, die USA mahnen zur Zeit gerade deutsche Banken mit astronomisch hohe Summen ab,
die sich mit Freuden via TTIP zurückholen werden...
Fazit
Unternehmer und Banken - Hauptbetroffene der Wirtschaftskrise - , die
massivst während der Wirtschaftskrise unterstützt wurden oder unter den
Regenschirm des Staates zuflucht suchten, wollen nun
ein rundum-sorglos-Paket politisch durchsetzen - auf Kosten der Bürger
in den Staaten; hinter verschlossenen Türen; ohne Unternehmensrisiko
und im Wissen, dass lästige Entscheidungen im Bereich der Umwelt
von Atompolitik über moralische Bedenken in der
Gentechnologie bis lästige Umweltstandarts in die Quere kommen.
So die zynische Schlussbemerkung: Auch der Autor liebäugelte bereits
mit dem Gedanken den perfekten Menschen ohne Hirn zu züchten, was
ja dann im Namen des neuen Fair Trade dann möglich wäre oder eben bei
moralischen Bedenken 1 Milliarde an entgangenen Gewinn fällig wäre -
der Name dieses neuen Menschen wäre übrigens humanus politicus
europaniansus gewesen, aber den gibt es scheinbar schon und der liefert
uns gerade an TTIP aus und es ist zu vermuten, dass viele Abgeordnete
nach TTIP zumindest durch Vorlesungen oder führende Positionen in der
Wirtschaft zumindest nicht gänzlich als Verlierer bezeichnet werden
können...
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20.07.2014
kurze Erörterung über Verfassungsmäßigkeit
vom Investorenschutz im Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes und der EU
Der Autor dieser Webseite liebt bekannter maßen die Animalfarm und den
Kernsatz, wonach "alle Tiere gleich sind, aber manche Tiere gleicher
als die anderen" und dieser spiegelt sich im Artikel 3 GG des
Grundgesetzes in
positiver Verhinderung von Diskriminierung mit den Worten "Alle
Menschen sind gleich" wieder.
Im Artikel 19 Abs 3 GG wird eine andere Spezies aus dem Menschenreich
erwähnt:
richtig, die inländische juristische Personen:
(3) Die Grundrechte gelten auch für
inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese
anwendbar sind. Quelle
Fraglich ist nun, ob der Artikel 3 GG übertragbar ist, da ja dort
irgendwo auch von Menschen die Rede ist -:)
In
der Rechtsliteratur scheint das jedenfalls der Fall zu sein, oder als
kleines Fallbeispiel ein Zitat aus einem realen Rechtsfall:
"Außerdem hätten das Bundesamt für
Justiz und das LG Bonn die Vorschriften der § 264 Abs. 3 i.V.m. § 290
Abs. 1 HGB in gegen Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 3GG verstoßender Weise
ausgelegt und angewendet, weil deren Rechtsauffassung zu
ungerechtfertigten Gleichheitsverstößen führe. Zum einen werde nach der
Rechtsansicht des Bundesamtes und des LG Bonn eine
Unternehmensgruppe mit einem ausländischen Mutterunternehmen gegenüber
einem Konzern mit inländischem Mutterunternehmen ohne
Rechtfertigungsgrund schlechter gestellt."
Quelle: Stellungnahme des
Arbeitskreises Bilanzrecht Hochschullehrer
Rechtswissenschaft*betreffend BVerfG 1 BvR 121/11
(Verfassungsbeschwerde der dGmbH zur Verfassungsmäßigkeit des § 264
Abs. 3 HGB), PDF
Die Uni Würzburg führt das dann im PDF noch ein wenig aus:
--Wesensmäßige Anwendbarkeit:
Grundrecht darf nicht an
Qualifikationen anknüpfen,
die juristischen Personen fehlen,
z.B. Menschenwürde
-> Jedenfalls anerkannt bei: Art 2
I, 3 I, 9, 12 I, 13, 14 I, 101 I, 103
I GG
Keine Sorge, unsere europäischen Freunde müssen dank Art 18 AEUV
(Diskriminierungsverbot) keine Benachteiligung fürchten, während unsere
amerikanischen Freunde leider eines Geburtsfehlers wegen (falscher
Staat) leider draußen bleiben...
Wieso denn jetzt Artikel 3 GG und TTIP, dass doch gerade die
wirtschaftliche Diskriminierung aufheben will?
Tja, ziemlich einfach: Ein deutsches und ein amerikanisches Unternehmen
in derselben Branche wollen nun in Deutschland in ein Projekt
investieren und der böse Staat erweist sich wegen seiner sozialen oder
umweltverträglichen Politik als Zerstörer der Gewinnchancen im
Rahmen des Investitionsschutzes.
Das ISDS wird nun wie folgend beschrieben angewendet:
"Wenn ein
Investor aus dem Land "A" ("Heimatland") in einem Land "B"
(dem "Gastgeberstaat") investiert und beide einem ISDS zugestimmt
haben, und der Gastgeberstaat die dem Investor unter internationalem
öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt, dann kann dieser
Investor die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht bringen.
Wikipedia
Übersetzt: Das amerikanische Unternehmen beruft sich dann auf TTIP und
das deutsche Unternehmen würde dann ja wohl "leer ausgehen" (anders
behandelt werden vom Rechtsweg und Höhe der Entschädigung), weil es
sich ja
nicht auf das Schiedsgericht berufen kann - das riecht doch irgendwo
geradezu nach einer gewaltigen Diskriminierung...
Fazit: Es gehören eine Menge Vertragswerke auf den gerichtlichen
Prüfstand - "Investorenschutz" per se gehört nach Auffassung des Autors
auf den verfassungsmäßigen Prüfstand, weil er diskriminierende
Auswirkungen hat.
Wovon der inländische Investor träumt, wird für den ausländischen
Investor zur Realität.
Große Konzerne werden teilweise abwandern, in anderen Staat
Briefkastenfirmen einrichten oder andere Konstruktionen erfinden, um in
den Genuss
der vollen Rechte von TTIP zu gelangen - insbesondere wenn abzusehen
ist, dass man bei politischen Entscheidungen Gewinn machen kann.
In Zukunft werden wichtige politische Entscheidungen dann zu einer
neuen Variante eines Börsenspiels: Nicht nur Geldwährungen, sondern
auch politische Entscheidungen werden dann zum Spekulationsobjekt...
Das geschah scheinbar in Spanien bereits mit Solaranlagen, in der
Griechenlandkrise..., beim Atomausstieg...
Wir
befinden uns in einem Rechtsstaat und keiner Bananenrepublik. Bei uns
gehören Verfahren vor Gericht und nicht vor eine
Schiedskommissionen. Wir
behandeln auch unsere amerikanischen Gäste fair, aber der
Primat der
Politik in einer sozialen Marktwirtschaft darf nicht unterlaufen
werden und inländische und ausländische Firmen haben unser Rechtssystem
anzuerkennen und da wir ein reiches Land sind, werden wir auch
bemüht
sein, unsere Gäste angemessen zu entschädigen. Wer dieses anzweifelt
kann gerne in "sichere" Länder wie Irak, Syrien oder
sonstwo hin
gehen, wo der Pfeffer wächst.
Jesus sagte sinngemäß: "Macht aus meinem Tempel keine
Räuberhöhle" - ich aber sage euch: "macht aus unserer Demokratie kein
Kaufhaus!"
Nachtrag: 21.07.2014
Viele Unternehmer denken, dass der Autor dieser Webseite nicht
wirtschaftsfreundlich sei - dem ist nicht so und deshalb gibt der Autor
gerne Informationen weiter, damit deutsche Firmen dann wenigstens
gleichberechtigt die Gewaltenteilung unterlaufen können. Hier also ein
kostenloser kleiner Rechtsexkurs:
Nach Art. 19 (4) GG heißt es: Wird
jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so
steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine
andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche
Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Der rot markierte Text ist nun für deutsche Wirtschaftsunternehmen
interessant: Denn es gibt zwar einen rechtlichen Vorbehalt, aber nur,
wenn nicht besondere
Verwaltungsgerichte oder Schiedsgerichte oder bürgerliche Gerichte zu
entscheiden haben Quelle: Deutsche Verwaltungsrecht: Wilhelm
Laforet, Auszug Google-Book im angegebenen Link.
Ihr könnt also nach Art. 3 wie oben beschrieben eine Gleichbehandlung
fordern, da es auch nach deutschem Recht zulässig ist - ansonsten wäre
TTIP und Schiedsgerichte nach dem Grundgesetz nicht zulässig!!!
Zwei unterschiedliche Verfahren - der Schiedsgerichtweg und Rechtsweg
auf denselben Sachverhalt und die damit verbundene Benachteiligung
deutscher Unternehmen bei Investitionen ist hingegen ein wenig grotesk.
Entweder Investorenschutz für alle oder keinen!!! Zwei unterschiedliche
Rechtswege für dasselbe Verfahren hingegen dürften hingegen schlichtweg
nach dem Gleichheitsgedanken unzulässig sein.
Was nutzt es da, wenn der Autor dieser Webseite behauptet, dass nach
Art 79 (3) GG iVm Art 20 (2) GG der Gesetzgeber die Gewaltenteilung
unter die Ewigkeitsgarantie setzte, wenn das GG sich seit Anbeginn mit
dem Art 19 (4) GG selbst unterläuft und lustige
Schiedsgerichte unsere ordentlichen Gerichte nach Art. 19 (4)
gleichzusetzen sind...Da werden Spielräume geschaffen, von denen der
durchschnittliche Neokapitalist nur Träumen kann...
Nach Ansicht des Autors ist es aus der kulturellen Entwicklung der
Gewaltenteilung ein Skandal, wenn (teilweise ausländische)
Privatpersonen zu einem Schiedsgericht berufen werden und die
Entscheidung eines Schiedsgerichtes über die Entscheidung eines
Gerichtes gestellt wird und dann der Spruch eines Schiedsgerichtes,
deren Sitz nicht einmal im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
stattfindet und ausländische Investoren wie die Exekutive und
Legislative zu Outlaws macht, die nicht mehr von der unabhängigen
Judikative überwacht werden, nicht begründbar.
Da der Gesetzgeber aber scheinbar die Bedenken des Autors so nicht
teilt, so muss er dieser Argumentation des Autors dieser Webseite wohl
oder Übel zustimmen.
Nach Artikel 3 GG herrscht eine gravierende Ungleichbehandlung und der
Autor lädt natürlich dann auch alle deutschen Unternehmen ein, nach
bestem Wissen und Gewissen sich über die neu entwickelte Rechtslage zu
informieren und den deutschen Staat legal mit angemessenen Forderungen
im Schiedsgerichtverfahren außerhalb der mit Argusaugen überwachenden
Judikative auszuplündern.
Der deutsche Staat hingegen ist aufgefordert sich zu entscheiden:
Entweder
folgt er der Argumentation des Autors pro Gewaltenteilung oder er darf
dem Wähler erklären, warum das unternehmerische Risiko in ganz
Deutschland im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes abgeschafft wird.
22.07.2014 Willkommen in Absurdistan (immer noch ein Nachtrag)
Ein empörter Bürger kritisierte heute den Autor sinngemäß, dass er sich
seine eigene Welt zusammenbastelt und seine Ausführungen so nicht
stimmten. Deshalb sieht sich der Autor genötigt, mit
Wikpedia ein wenig über ein Schiedsgericht im Rahmen des Grundgesetzes
zu schreiben, was sehr wohl genau einem Schiedsgericht nach a la TTIP
nach amerikanischen Vorbild entspricht, denn in Wikipedia kann
man schon unter dem Begriff Schiedsgericht lesen:
"Ein Schiedsgericht ist ein
juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen eines
Schiedsverfahrens. Es handelt sich um ein privates Gericht, das allein
durch Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentritt und ein Urteil
(Schiedsspruch) ausspricht. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in
Vertragsform. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel
rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar
erklärt werden. Die Zahl der Schiedsrichter kann von den Parteien
selbst bestimmt werden (in der Regel ein einzelner oder drei
Schiedsrichter). Neben der Zahl der Schiedsrichter ist auch die
Ernennung derselben meist Bestandteil des Vertrages zwischen den
Parteien.[1] Bei einem sog. Dreierschiedsgericht benennt normalerweise
jede Partei einen Schiedsrichter, die sich dann ihrerseits auf einen
Vorsitzenden verständigen; dieser wird Schiedsobmann oder einfach
Obmann genannt. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird der Obmann
häufig von einer Ernennungsstelle ernannt. Auch die parteiernannten
Schiedsrichter müssen unabhängig sein...."
und ein wenig weiter im Artikel unter Geschichte: "International
enthalten oft Investitionschutzverträge zwischen einen Ausländischen
Investor mit einem Staat eine Vereinbarung auf ein gemeinsames
Schiedsgericht."
Ja, der Autor dieser Webseite die verschiedenn Rechtskulturen gerne
vergleicht, kann mit Wikipedia unzweifelbar belegen, dass auch
internationale Schiedsgerichte einer angelsächsischen langen
Rechtskultur entsprechen:
"Schiedsgerichte,
die unabhängig von einem ordentlichen Gerichtsweg sind, sind keine neue
Erscheinung. Die moderne Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich
zurückverfolgen zu den zwischen dem Königreich Großbritannien und den
USA im Rahmen des Jay-Vertrags eingerichteten Schiedsgericht,
das Fragen zum Grenzverlauf zum britischen Kanada regeln sollte. Als
Meilenstein der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Staaten
gilt die Lösung der Alabamafrage durch ein Schiedsverfahren im Jahr
1872." Alle eben genannten Textausschnitte wörtlich aus
Wikipedia aus der Erläuterung des Bgriffs Schiedsgericht
Natürlich vermeidet man im Sprachgebrauch das Wort
Schiedsgericht und spricht lieber über Investorenschutz,
Schiedskommission oder einfach TTIP.
Dabei vergisst man leider, dass außer England das Resteuropa sich nicht
zu Unrecht auf das Prinzip der Gewaltenteilung aus Frankreich beruft,
welches via Napoleon auch in eher unterentwickelten demokratischen
Staaten wie Deutschland den Einzug fand.
Lustig am Rande ist es, dass die Bundesregierung sich bei der
Ausrechnung der Verbesserung des freien
Wirtschaftsverkehrs durch TTIP sich ausgerechnet auf englische
unabhängige Gutachter beruft, die unzweifelhaft in derselben Kultur wie
die USA leben, immer noch nicht selbst den Euro eingeführt haben (das
größte Handelshemmnis in freien Handelsbeziehungen) und auch beim
NSA-Skandal als Schoßhündchen der USA fröhlich mit ihren Leitungen an
der Ausspähung der europäischen Freunde beteiligt waren...England
entschied sich schon lange gegen Europa...
Wie dem auch sei, fairer weise muss man sagen, dass John Locke und
Montesque sich im Rahmen der Aufklärung gegen den Geist des
Absolutismus auflehnten, aber dann muss man Wikipedia auch ein wenig
Ungenauigkeit vorwerfen, denn aus John Lockes Theorien entstand zwar
die amerikanische
Rechtsauffassung ,
aber Montesque hat im Geist der Gesetze von 1748 die Gewaltenteilung
gefordert. Wenn dann unter Gewaltenteilung in Wikipedia beide in einem
Zug genannt werden, dann ist das nicht ganz korrekt: Montesque, also
ein Franzose beschrieb in seinem Werk ausführlich die Grundzüge der
Gewaltenteilung...
Was ist eigentlich mit Frankreich los? La Grande Nation. Eure Kultur
ist genauso betroffen wie die deutsche Rechtskultur? Ich kenne Eure
Verfassung nicht, aber ich dachte immer, dass da irgendwo ein Stück von
Gewaltenteilung drin steht...
Diese Webseite ist eine Kulturseite - nach wie vor - und bewegt sich
mit ihren Gedanken natürlich nach wie vor im unantastbaren
Verfassungskern mit seiner Ewigkeitsgarantie und primär ist damit nun
mal die Gewaltenteilung und Überwachung der Entscheidungen der
Executive und Legeslative gemeint.
Investorenschutz ist mit seiner Schiedsgerichtbarkeit der Anfang der
Ausschaltung der Judikative bei der Überprüfung der Entscheidungen der
Exekutive.
Der Staat in Deutschland hat in diesen Sommer sich einmal zurückgezogen
(Mindestlohn, wo eine Art Schiedskommission die Höhe des Mindestlohns
unverbindlich bestimmt und mit TTIP wird die Judikative
unterlaufen).
Ich wehre mich durch diese Publikationen als Vertreter der Rechtskultur
des christlich europäischen Landes gegen einen
Rechtskulturimperialismus aus England und der USA, der meiner
Auffassung und kulturellen Identität nicht entspricht und im
Grundgesetz ausdrücklich unter dem Schutz der Ewigkeitsgarantie steht.
Und damit diene ich scheinbar dem deutschen staatsvolk mehr, als das,
was sich zur Zeit europäischer Politiker schimpft...die irgendwo auch
scheinbar schlichtweg Rechtskulturbanausen aus europäischer sind...
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26.07.2014
Vorsorge ist besser als Nachsorge..
Den Menschen, die TTIP kennen, werden bei dieser Überschrift schmunzeln
und für andere Menschen wird jetzt ein wenig über eine amerikanische
Kultureigenart die Augen geöffnet, deren Prinzip nicht einmal in
Wikipedia Einzug gefunden hat. Zu Recht - denn beim Pseudoprinzip der
amerikanischen "Nachsorge" kann einen Menschen schon Angst und bange
werden.
Fangen wir beim Vorsorgeprinzip
an, welches trotz Jahrhundertelanger Tradition in den 70 èr Jahren in
die Politik einfloss und leihen uns wieder die Kernsätze von Wikipedia
unter dem Begriff Vorsorgeprinzip aus:
"Das
Vorsorgeprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen
Umweltpolitik und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem Belastungen
bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus
(trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend
verringert werden sollen. Es dient damit einer Risiko- bzw.
Gefahrenvorsorge. Eine einheitliche Definition dieses Begriffes
existiert nicht. Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und
Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio konkretisiert das Vorsorgeprinzip in
Kapitel 35 Absatz 3 der Agenda 21:
„Angesichts der Gefahr
irreversibler Umweltschäden soll ein Mangel an vollständiger
wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung dafür dienen,
Maßnahmen hinauszuzögern, die in sich selbst gerechtfertigt sind. Bei
Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, die noch nicht voll
verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen
noch nicht vorausgesagt werden können, könnte der Vorsorgeansatz als
Ausgangsbasis dienen.“
Das Vorsorgeprinzip zielt
darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder
Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu
handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden."
Und etwas weiter unter heißt es Grundprinzipien des Vorsorgeprinzips:
"Für die europäische
Gemeinschaftspolitik und die auf ihr beruhenden Politiken der
Mitgliedsstaaten gibt jedoch die Mitteilung der Europäischen Kommission
zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips[2] einen gemeinsamen Rahmen vor,
der mit den politischen Diskussionen auf der internationalen Ebene in
Übereinstimmung ist.
Dort wurden zur Anwendung des
Vorsorgeprinzips drei Grundsätze formuliert:
1. Die
Anwendung des Prinzips sollte auf einer möglichst umfassenden
wissenschaftlichen Bewertung beruhen, in der auch das Ausmaß der
wissenschaftlichen Unsicherheit ermittelt wird
2. Vor jeder
Entscheidung für oder gegen eine Tätigkeit sollten die Risiken und die
möglichen Folgen einer Untätigkeit bewertet werden
3. Sobald
die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung und/oder der
Risikobewertung vorliegen, sollten alle Betroffenen in die Untersuchung
der verschiedenen Risikomanagement-Optionen einbezogen werden."
Beide o. a. Zitate aus Wikipedia unter o. a. Link unter Vorsorgeprinzip
abrufbar.
Der durchschnittliche TTIPAnhänger erkennt sofort: Dieses Prinzip ist
ein unzumutbares Handelshemmnis, insbesondere da es nach dem hier
genannten amerikanischen "Nachsorgeprinzip" erheblich einfacher geht:
Jetzt zitiert der Autor die Kernerklärung aus dem politisch
unverdächtigen Deutschlandfunk:
""In den USA wird nur das
gekennzeichnet, wo es einen wissenschaftlich belegbaren Nachteil für
Verbraucher gibt. Das ist bei der Gentechnik somit nicht oder noch
nicht der Fall. Das heißt: Wenn sich die gegenseitige
Anerkennungskultur durchsetzt - alles, was in den USA legal ist, wäre
auch in der EU erlaubt - dann könnte es darauf hinauslaufen, dass eben
auch ungekennzeichnete Produkte Einzug halten. Das wäre nicht im Sinne
eines selbstbewussten und starken Verbrauchers.""
Quelle: Deutschlandfunk, http://www.deutschlandfunk.de/freihandelsabkommen-ttip-das-vorsorge-prinzip-darf-nicht.697.de.html?dram:article_id=289576
Dieses ist leider wieder auch nur ein Teil der bedauerlichen Wahrheit,
denn das, was da deklariert oder auch nicht deklariert wird, muss ja
erstmal eingeführt werden und in diesem Fall handelt es sich um Gen
manipulierten Mais.
Den hätten wir bekannter weise ja auch schon längst in Europa, wenn
nicht jedes Jahr bereits Europa strafen in Millionenhöhe kassieren
würden.
Damals wies die Welt im Jahr 1999 darauf hin: "Zünglein
an der Waage in diesem Streit um die Essenzen im Essen war bis vor
kurzem die Welthandels-Organisation WTO in Genf. Bis vor ein
Schiedsgericht war der Fall geschleppt worden. Schlecht für die
Europäer. Denn die WTO hat sich eindeutig auf die Seite der Amerikaner
geschlagen."
Es ging hier um hormonbehandeltes Fleisch und u. a. in
einem Nebensatz um genmanipulierten Mais. Zynisch gesehen sollen
Vegetarier und Fleischesser gleichermaßen an dem "Dreckszeug"
verrecken, was Pflanzen und Fleisch bekommen. Da wird im
Rahmen von TTIP eine ungewöhnliche Koalition geschmiedet - und sei die
Gemeinsamkeit
nur die Angst um das eigene Leben...
Richtig, hochwertige Produkte in Europa können dann im Gegenzug ohne
"Strafzölle" in Amerika verkauft werden und die Reichen in den USA
können dann ihren TTIP-Sieg mit Trüffeln und Gänseleberpastete feiern!
Das Ganze wird dann mit Schiedsgerichten begründet: Richtig, spätestens
bei der Einführung von TTIP und seiner Siegerjustiz werden dann
genmanipulierter Mais und hormonbehandeltes Fleisch dann wahrscheinlich
sogar ohne Kennzeichnung in Regalen deutscher Kaufhäuser landen...
Die Pharmaindustrie dürfte sich dann wohl auch freuen, denn deren
Vorschriften dürften dann auch "harmonisiert" werden, ein Unwort, mit
dem man meint, dass in der Regel die amerikanischen mieseren Standards
übernommen werden.
Dort gilt dann eben das Prinzip: Erstmal auf den Markt bringen und
solange nicht wirklich jemand krepiert, müssen die Gegner erstmal
beweisen, dass etwas passiert.
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den Contergan-Skandal:
Ja, da war keine amerikanische Firma daran beteiligt, aber man sieht,
was passieren könnte, wenn in Zukunft nicht jede erdenkliche
Möglichkeit bis hin zur Schwangerschaft abgeprüft wird - in Deutschland
war das im letzten Jahrhundert ein Trauma...
Das Beispiel des Hormonfleisches baut der Autor, der bekanntlich zur
Fleischfresseraktion gehört aus. In der DDR wurden nämlich nicht nur
Hochleistungssportler, sondern auch die normale Bevölkerung sagen wir
mal fragwürdigen Hormonpräparaten ausgesetzt.
Otto Walkes fasste übrigens im bemerkenswerten Satz: "Der Schniedel schrumpft, der Busen
schwillt, schon ist er Mamas Ebenbild"
Quelle Otto, das Buch, zusammen. Leider konnte der Autor dieser
Webseite keinen entsprechenden link finden, aber er ist sich sicher,
dass es Studien gab, die einen Zusammenhang von dem frühen
pubertierenden in der DDR und hormonfleisch zumindest in Zusammenhang
brachten.
Der Autor dieser Webseite wiegt jetzt wieder 70 Kilo (von 76 Kilo)
durch Ernährungsumstellung und Sport: Ein wichtiger Bestandteil der
Diät war der Verzicht von allen Fleisch bis auf Fisch. Ja, auch im
europäischen Fleisch sind bekanntlich in anderen Zeiträumen bestimmte
Wachstumspräparate zugelassen: Weg von Fleisch ist auch ein wenig
weg von Wachstum in die breite...
Weder bei Google noch bei Bing konnte der Autor diese Studien aus dem
vorherigen Jahrhundert finden: Sind halt aus vor-Internet-Zeiten und
manch DDR-Bürger möchte auch nicht gern wissen, was er damals von den
Genossenschaften so auf seinen Teller bekam.
Egal, in den USA jedenfalls dürfen in den letzten Monaten Präparate
verwendet werden, die in Europa nicht verwendet werden dürfen. Das
US-Gewicht ist das höchste Weltweit oder wie so schön gesagt: "Hinsichtlich des Körpergewichts haben die
Amerikaner jedenfalls sogar die schwersten Europäer, die Briten, weit
überholt" Quelle.
Richtig, im Link werden Sie vergebens über Zusammenhänge zwischen
Hormonfleisch und Körpergewicht lesen, aber sogar bei verpissten
Psychopharmaka wird auf Auswirkungen im Bereich der Gewichtszunahme
hingewiesen und bei hormonbehandelten Fleisch soll es keine
Auswirkungen auf das Körpergewicht geben? Schauen Sie sich das Phänomen
der extrem korpulenten US-Amerikaner/-innen einmal an: das ist
schlichtweg widernatürlich!!! Wo bleiben denn da die Klagen der
amerikanischen Verbraucher? Vielleicht fällt ja einem Mastschwein unter
vielen gar nicht mehr auf, mit was es gemästet wurde?!
Wie dem auch sei: Es herrscht beider seiten des Atlantiks bereits ein
Lebensmittelüberschuss und wie in NAFTA mit Mexiko wird die
Landwirtschaft durch Dumping nach TTIP dann erstmal in Europa
zerstört, da die einheimische Landwirtschaft bekanntlich mit
Subventionen dank Knebelverträgen mit
Einkaufsketten schon am Abgrunde steht. Das ist ein fragiler Minikosmos
in Europa und um weiterhin zu bestehen wird dann der Ruf nach Hormonen
und genmanipulierten Pflanzen garantiert kommen, um mit der
US-Wirtschaft stand halten zu können.
Wir begeben uns also in eine Qualitätsspirale nach unten: vom
chlorgebleichten Hähnchen bis zum genmanipulierten Mais. Das soll mehr
Arbeitsplätze in Europa bringen? TTIP ist in weiten Teilen ein
Freihandelsabkommen und der Autor kann selbst nicht nachvollziehen, wie
mehr Genmais, hormonbehandeltes Fleisch und chlorgebleichte Hähnchen
mehr Arbeitsplätze bringen...Nur der Versandhandel dürfte davon
profitieren und energiepolitisch ist es absolut unsinnig in ein Land
die Produkte zu bringen, dass schon einen Überschuss hat...
In diesem Zusammenhang: Neulich aß der Autor dieser Webseite den ersten
deutschen Apfel in diesem Jahr: Der Besitzer eines Apfelbaums war so
gütig Äpfel seines Baumes auf seine Begrenzungsmauer zu legen...Das die
Äpfel von heute genormt sind, ist doch auch irgendwie komisch...
Warum muss bitte ein Apfel aus Holland, Südafrika oder ? im Sommer
herkommen...ist doch irgendwo pervers, während im Nachbarland von
Südafrika Kinder verhungern...
Das ist also das Prinzip von TTIP und auch in diesen kurzen Bericht
können nur Teilaspekte genannt werden. Die viel gepriesenen hohen
Standards der USA entpuppen sich bei genauerer Betrachtung zumindest in
der Landwirtschaft und im Baurecht als teilweise fraglich.
Fazit
Das Nachsorgeprinzip lohnt sich dann auch nur wirklich für Verbraucher,
wenn durch Milliardenklagen es für Industrie und Wissenschaft
interessant wird, entsprechende Forschungen und Gutachten zu erstellen,
die quasi eine Querfinanzierung über den geschädigten Verbraucher
ermöglichen. Dieser Teil des amerikanischen Rechtes wird aber
ausgespart mit der Folge, dass Firmen im Rahmen des Investorenschutz
auf die verlorene Gewinnchance klagen können, während Verbraucher
umgekehrt den mühsamen Rechtsweg bestreiten können und dort in Europa
lachhafte Beträge für Schäden erhalten. Da setzt sich dann kein
Staranwalt ein oder werden wissenschaftliche Expertisen erstellt...
Das Vorsorgeprinzip und Nachsorgeprinzip kann nicht harmonisiert
werden.
Verbietet der Staat umstrittene Projekte, die die Gesundheit gefährden
könnten, dann wird Investorenschutz wirksam!
Die US-amerikanischen Firmen wollen Forschungskosten sparen und
unausgereifte bzw. ungetestete Produkte auf dem europäischen Markt
verticken, im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall keine
Milliardenklagen vom Verbraucher dann nach europäischen Recht zu
erwarten sind.
Im System vom TTIP kommt man bei allen Ausführungen dann auch schnell
auf die Schiedsgerichtbarkeit des Investorenschutzes. Die Gesundheit
bzw. das Vorsorgeprinzip darf nach Ansicht des Autors nicht auf dem
Altar von Schiedsgerichten geopfert werden, weil auch christlich
gesehen man den falschen Göttern - in diesem Fall dem schnöden Mammon -
alles Opfern darf...
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27.07.2014
TTIP und das Jobwunder
In einer Studie von Bertelsmann
aus dem Jahr 2013 (zu diesem Zeitpunkt war aus den streng Geheimen
Verhandlungen noch nicht viel bekannt) wurde ein wissenschaftliches
Gutachten
erstellt, was sich aus heutiger Sicht wie ein "Gefälligkeitsgutachten"
nach Ansicht des Autors liest: Damit es auch niemand überliest, wird
dann auch in der Zusammenfassung darauf hingewiesen, dass die positiven
Aspekte nur mit Hilfe von dem Abbau von Handelshemmnissen geschehen:
Tarifäre und nichttarifäre
Handelshemmnisse:
Handelshemmnisse sind Maßnahmen, die
den Austausch von
Gütern und Dienstleistungen zwischen
Ländern einschränken.
Tarifäre Handelshemmnisse bestehen
vor allem aus Zöllen auf
den Import von Produkten aus dem
Ausland. Nichttarifäre
Handelshemmnisse
beschränken die Einfuhr von Gütern und
Dienstleistungen aus dem
Ausland durch zollfremde
Maßnahmen. Beispiele sind
Qualitätsstandards, Verpackungs
-
und
Bezeichnungsvorschriften, technische bzw. rechtliche
Anforderungen an
importierte Produkte oder Einfuhrquoten bis
hin zu Einfuhrverboten.
Auch die Förderung der eigenen Exporte durch Steuervorteile gehört
hierzu.
Vollzitat, "Wem nützt ein Freihandelsabkommen?", PDF, Seite 2 , Bertelsmann
Aha, Qualitätsstandarts, Verpackungs
und Bezeichnungsvorschriften,
technische und rechtliche Anforderungen stören bei der Verbreitung
qualitativ minderwertiger Produkte aus fragwürdigen Substanzen mit
mangelnder Prüfung auf gesundheitliche Risiken für den Menschen oder
die Umwelt.
Wissen die überhaupt, was die da schreiben oder sind das verkappte
TTIP-Gegner?
Klar, zu den minderwertigen Produkten werden dann in der Folge schlecht
ausgebildete und unterbezahlte Arbeiter eingesetzt und dann ist doch
das Jobwunder perfekt...
Die Bertelsmannstiftung belehrt den unkundigen Wirtschaftler auch
makroökonomisch, wie sich das Jobwunder gestaltet:
"
Der zugrunde liegende Mechanismus ist
derselbe wie im Zollszenario: Die durch
die Reduktion der
Handelskosten ausgelöste Steigerung der Exportnachfrage
führt zu mehr Einstellungen bei den
Unternehmen, was direkt die Arbeitslosenrate
sinken
lässt.Gleichzeitig steigt damit der Konsum von Waren im Inland
aufgrund
der höheren Zahl an Beschäftigten, was wiederum zu mehr Nachfrage nach Importen
aus anderen
Mitgliedsländern von THIP führt.
Diese positiven Spillover-Effekte im
allgemeinen Gleichgewicht unter Berücksichtigung
der Handelsverflechtungen zwischen
den Ländern verstärken die reine Reduktion der Handelskosten"
Quelle: PDF,Seite 38, "die transatlantische Handels und
Investitionspartnerschaft (THIPP)",über
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_116768.htm
downloadbar
Das leuchtet doch ein? Minderwertige Produkte machen Lust auf mehr und
da der Verbraucher sich dann nicht mit unnötigen Beschriftungen
herumplagen muss, kann er dann richtig das hormonbehandelte Fleisch und
den manipulierten Genmais aus vollen Zügen genießen...Ja, das macht
Sinn.
Alles bis zur Seite 2 ist gut nachvollziehbar und danach
überlässt der Autor dem geneigten Leser oder der Leserin
gerne den Wunschvorstellungen der TTIP-Befürworter...
Weil die Handelskosten reduziert werden wird die Exportnachfrage
größer? Hm, ich habe bereits einen Fernseher von LG und brauche keinen
zweiten...ich esse bereits Mais, Fleisch und lese sogar manchmal die
Beschriftungen auf den Lebensmitteln und nur weil es dann mehr
verseuchte Lebensmittel gibt, esse ich auch nicht mehr - ich habe kein
Auto und brauche auch keins...., wo steigt jetzt bitte meine Nachfrage
auf minderwertige ungeprüfte Billigprodukte, deren Risiken für die
Gesundheit noch nicht absehbar sind?
Viele Benutzen ein I-Phone und da bringt TTIP jetzt auch nicht so
viel...
Die bestehenden Zahlen beim Import und Export von Deutschland lassen
auch keine Sprünge vermuten:
Exporte
Mit 88,38 Milliarden Euro Exporte in die USA belegt die USA hinter
Frankreich den zweiten Platz.
Quelle
Mit ca. 36, 6 Milliarden Euro Handelsvolumen mit Russland (dabei
14,4 % Handelsvolumen Verlust zum Vorjahr krisenbedingt...) sehr
viel geringer Quelle
Importe:
2013 wurden aus den USA ca. 48,5 Milliarden Euro Waren importiert und
aus Russland Waren im Wert von
40,41 Milliarden Dollar. Quelle
Das sind jetzt reale Zahlen und dann darf schon gefragt werden, wo sind
da noch wirkliche Wachstumsmöglichkeiten?
Im Gegensatz zu vielen anderen Freihandelsabkommen überschneiden sich
bei TTIP sämtliche Handelsbereiche in der USA und Europa auf
gesättigten Markten - da ist es schwer an mehr Wachstum zu glauben.
Die Zollerleichterungen hingegen werden in der Studie ausgespart ("Das Zollszenario bedarf keiner
weiteren Beschreibung",
o. a. PDF, S. 9.). Eine gewagte These, wenn man bedenkt, dass die USA
eine Reihe von Produkten wie Dijongsenf, Gänseleberpastete... mit
exorbitanten Steuern belegte. Das waren dann nicht irgendwas um die 3
%, sondern so um die 100%...., was einem Importverbot gleichkam.
Dafür blockierten die Europäer bisher Hormonfleisch und Genmais und
zahlten dafür drakonische Strafen. Mit den neuen Schiedsgerichten sind
dann weitere Klagen der Firmen auf den entgangenen Gewinn zu erwarten.
Vom Hähnchenhersteller mit Chlor bis zur genmanipulierten Pflanze wird
unser überschuss im Warensortiment reicher - das ganze ohne
Beschriftung oder Gefahrenhinweise.
Vielleicht hilft es ja, da Trinker in Deutschland eine starke Lobby
haben: Das deutsche Reinheitsgebot kippt dann als Handelshemmnis und
genmanipulierte Bestandteile sind vom Hopfen über Malz bis Hefe zu
erwarten: Raucht lieber in Zukunft Marihuana, dass ist dann mehr ein
Naturprodukt als Bier. Übrigens wird Hanfanbau in einigen Staaten
Amerikas durchaus legal betrieben.
Der Autor dieser Webseite könnte sich vorstellen, dann eine
Hanfplantage anzubauen und über ein Schiedsgericht den entgangenen
Gewinn durch rechtliche Handelshemmnisse einzuklagen -:) Da sage noch
einer, dass Schiedsgerichte schlecht seien, wenn man nach belieben
rechtliche Handelshemmnisse abbauen kann...
Meines Erachtens löst ein Überangebot an verbilligten Waren
außerdem eine Deflation
aus...so könnte die Freude über die neuen Ramschprodukte dann sehr
kurzzeitig sein...
Da der Autor per se nicht an eine Übertragbarkeit von
Freihandelsabkommen mit Schwellenländern wie Mexiko im NAFTA an eine
Exportnation wie Deutschland glaubt (überwiegend sehen die kritischen
Journalisten keine gravierenden positiven Auswirkungen für zumindest
Mexiko), spart der Autor sich die lustigen Grafiken aus dem o. a. PDF
zu dokumentieren und hier nur eine Zahl zu erwähnen.
Wie dem auch sei: Billigere Produkte führen zu mehr Nachfrage, wird
hier propagiert. Mit diesem Argument nerven uns schon Unternehmen seit
Jahren (mit der Folge von der Einführung von Billiglöhnen, welches
durch den Mindestlohn reguliert werden sollte, der ja dann auch ein
Handelshemmnis wäre - um fair zu sein - die USA hat bereits einen Mindestlohn
seit 1937), aber der Erfolg der deutschen Produkte gründete sich
eindeutig auf den hohen Qualitätsstandard made in Germany.
Bisher war das Argument, dass hohe Löhne schädlich seien, die
Kampfwaffe der Neoliberalen. In Unternehmen wurden Arbeitsplätze
abgebaut, um konkurrenzfähig zu bleiben und auf einmal wird propagiert,
dass TTIP neue Arbeitsplätze schafft. Es ist schon dreist mit
mangelnder Qualität von Produkten auszugehen, um die Gewinnmargen zu
erhöhen und mehr Arbeitsplätze erreichen zu wollen.
Arbeitsschutzvorschriften sind übrigens dann schnell ein
Handelshemmnis. Wollen die uns allen ernstes auf ein
Drittweltlandniveau drücken?
Wie sieht es denn mit dem Tierschutz aus?
Art 20 A GG sagt:
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der
verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach
Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Der Autor will ja nicht meckern, aber alle Gewalten des Staaten sind
aufgefordert das Leben von Tieren zu schützen. Nun unterliegen die
amerikanischen Tiere eher einer scheinbar fragwürdigen Sonderbehandlung
mit Hormonen und ist die intensive Landwirtschaft der USA wirklich
besser? 99 % der Massentierhaltung sind in den USA und 98 % in
Europa.
Die Tiere in der USA werden mit Mais gefüttert, der wie o. a.
genmanipuliert ist. In den USA wird gerade gegen Super-Unkräuter vorgegangen, die im Zusammenhang
mit genmanipulierten Mais zu sehen sind...
In Europa wird seit Jahren um jedes neue Gesetz zur Verbesserung der
Lebensbedingungen gerungen und mit TTIP wird das unter dem Stichwort
Handelshemmnisse subsummiert. Der Staat und seine Organe und nicht
Schiedsgerichte sind ausdrücklich aufgefordert die Lebensumstände der
Tiere zu verbessern.
Der Tierschutz geht mit TTIP vor die Hunde...
Der Autor setzt mal sein
eigenes Modell entgegen, was genau so seriös oder unseriös wie das der
Bertelsmannstiftung ist:
Grundlage: Wir haben im Prinzip zwei gesättigte Markte. Da die Amis
ihren Genmais und hormonbehandeltes Fleisch subventionieren, gehen die
ebenfalls subventionierten europäischen Betriebe vor die Hunde. Das
kann man am Beispiel Mexiko im Bezug auf Mais nachvollziehen. Nur das
hier in Europa von Hähnchen bis Kühen schon ein Überschuss besteht...
Wir haben also einen Produzenten A mit 500 Arbeitern in Deutschland und
einen Produzenten B mit ebenfalls 500 Arbeitern in den USA. Der Betrieb
A macht nun mit sämtlichen Mitarbeitern wegen der Konkurrenz dicht. Das
ist ein erstmal ganz normaler Vorgang, weil in einer freien
Marktwirtschaft der uneffektive Bewerber sich nicht halten kann und
zudem in den USA der Genmais massiv subventioniert wird....
Jetzt kommt aber das großartige: Der Produzent B in den USA bekommt
selbstredend ein höheres Auftragsvolumen: Im Falle des Mais: Es müssen
mehr Arbeiter eingestellt werden. Hört sich doch gut an, nicht?
Also wird Produzent B jetzt 500 neue Arbeitnehmer einstellen oder sogar
mehr, da wir ja erst dann von einem "Jobwunder" sprechen können?
Nein, natürlich nicht, denn in den 500 Arbeitnehmern des
Unternehmens A sind Bürokräfte, Fuhrparkangehörige,
Wissenschaftler, Putzfrauen...mit eingerechnet. Das fällt nun alles weg
und deshalb wird der Produzent B vielleicht 200 Menschen
mehr einstellen.
Im besten Falle haben wir also einen geringen Verlust von
Arbeitskräften. Wir sprechen egal ob vom Auto, hormonbehandelten
Fleisch, genmanipulierten Mais ....fast immer von gesättigten Markten
in Europa und den USA, wo ein zunehmen des Verbrauchs eher
unwahrscheinlich ist.
Wahrscheinlicher dürfte es sein, dass nach einer kurzen Dumpingphase
die Märkte sich verschieben und es zu Synergieeffekten kommt, die
Arbeitsplätze eher gefährden. Es ist zu vermuten, dass dann wieder die
Argumentation kommt, dass eben die Löhne in den europäischen Ländern
auf Grund der hohen sozialen Standarts zu hoch sind.
Dann zu behaupten, dass die Arbeitnehmerzahl auf Grund eines
Freihandels wachsen würden, ist eine gewagte These der TTIP-Anhänger.
Im Schwellenland Mexiko beispielsweise kam es natürlich zu neuen
Arbeitsplätzen, weil amerikanische Firmen Teile ihrer Produktion
verlagerten und die dortigen Löhne unbestritten höher als im
Landesdurchschnitt sind - aber um einiges niedriger als die
gestrichenen Löhne in den USA.
Die Ingeneursseite beschreibt in dem bemerkenswerten Artikel
, dass die Job-Bilanz der NAFTA umstritten sein dürfte. Die USA
exportieren Komponenten nach Mexiko, die dort zusammengeschraubt werden
und kaufen dann die Fertigen waren zurück. Dieser Drehtüreffekt
verzerrt ein wenig die Handelsbilanz und auf einmal sieht die
Handelsbilanz von Mexiko richtig gut aus. In Wirklichkeit wird trotz
angeblicher Lieferung von hochwertigen Waren nur dort mit geringen
Einkommen geschraubt und das sind dann keine hochwertigen Arbeitsplätze
und dann nehmen TTIP-Befürwörter die stolzen Handelsbilanzen als
Vorbild...
Firmen wie VW gingen nach Mexiko, aber nur, weil man da auf niedrige
Löhne setzt und einen billigen Zugang zu den US-Märkten bekommt. Selbst
diese Effekte sind in Europa nur in wenigen Staaten spürbar, weil die
Löhne den Unternehmern zu teuer sind.
Genau dasselbe machen doch die anderen Firmen auch: Egal ob Daimler in
Südafrika und China, Foxxcon (Apple) Tscheschien, Nokia....
Es ist somit auch nicht nachvollziehbar, wie ein Freihandelsabkommen in
zwei eher gleichwertigen Wirtschaften mehr Arbeitsplätze produzieren
kann, da wir seit Jahren erleben, wie große Konzerne in andere armere
Länder ohne Freihandelsabkommen abwandern, um niedrige Löhne zu Zahlen.
Nun wird aber argumentiert, dass die Unternehmer nach jahrelang
gepredigter Zurückhaltung von Löhnen und Gehälter auf einmal mehr
Arbeiter einstellen bzw. die Exporte so billig werden, dass die
Nachfrage explodiert...
Dann fallen Milliarden an Forschungsgelder und hoch dotierte
Arbeitsplätze in Ländern mit TTIP weg, wenn die lästigen hohen
Standards erstmal nicht mehr eingehalten werden müssen und keine
Forschung mehr oder nur unzureichend betrieben wird.
Fazit
Geiz ist nicht immer Geil, wie es uns in der Werbewelt suggeriert wird.
Forschung, Standards, Qualität, Transparenz durch Kennzeichnung,
technische Anforderungen. Der Autor schrieb den genialen Satz auf Seite
2 der Bertelmann-Studie um: "Qualitätsstandarts, Verpackungs und
Bezeichnungsvorschriften,
technische und rechtliche Anforderungen stören bei der Verbreitung
qualitativ minderwertiger Produkte aus fragwürdigen Substanzen mit
mangelnder Prüfung auf gesundheitliche Risiken für den Menschen oder
die Umwelt." Das ist TTIP
ohne Schnörkel schnell erklärt.
Alles soll auf den Prüfstand und in
dieser schönen neuen Welt der Billigprodukte entsteht dann ein
Jobwunder mit hochqualifizierten Stellen und besseren Löhnen. Und
Flüsse aus Honig und Milch werden fließen und die Erde wird ein
Paradies sein...
Der Autor gibt sich geschlagen, wer will denn da wirklich gegen TTIP
sein?
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Politische Alternative: Linkskoalition in
Deutschland
25.07.2014 Ist TTIP ein konstruktives
Misstrauensvotum wert?
Der Autor spricht in martialischer Rhetorik gerne über einen "
demokratischen Linksputsch" oder im Geiste Willy Brandts von mehr
Demokratie wagen, wenn er SPD, Grüne und Linke dazu
auffordert, die große Koalition zu stürzen.
Das schreckt natürlich das Bürgertum ab und deshalb sei ein politischer
und verfassungsrechtlicher Diskurs in das letzte Jahrhundert
erlaubt, um zumindest den jüngeren Lesern zu verdeutlichen, dass
das sogenannte Mißtrauensvotum dem Geist unseres Grungesetzes
entspricht.
Dazu erstmal ein Blick in Wikipedia und von dort auch gerne den Art 67 GG im
Wortlaut:
Artikel 67
(1) Der Bundestag kann dem
Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der
Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den
Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der
Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten
ernennen.
(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl
müssen 48 Stunden liegen.
Noch irgendwelche Fragen Herr Sigmar Gabriel? Der
Sternenhimmelstuermer fuegt noch süffisant hinzu, dass sich die CDU in
der Geschichte des letzten Jahrhunderts zweimal dieses höchst
demokratischen Mittels bediente: Einmal Herr Barzel, der kläglich
scheiterte und dann Herr Helmut Kohl, der zu einem der am längsten
Kanzler unseres Staates wurde, mit russischen Präsidenten
eine Männerfreundschaft pflegte und so die deutsche "Wiedervereinigung
(eigentlich Vereinigung) herausschlug.
Als Abgrenzung hierzu ist im übrigen der Artikel 68 GG zu sehen, den
man auch als Vertrauensfrage bezeichnet, aber Frau
Bundeskanzlerin Dr. Merkel würde wegen TTIP nie auf die Idee kommen,
eine Vertrauensfrage zu stellen:
Artikel 68
(1) Findet ein Antrag des
Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung
der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der
Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig
Tagen den Bundestag auflösen. ²Das Recht zur
Auflösung erlischt, sobald
der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen
Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrag und der
Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Ja, die Vertrauensfrage wird vom Bundeskanzler, das konstruktive
Misstrauensvotum vom Bundestag gestellt.
Helmut Kohl erlangte wie gesagt durch das Wechseln der Abgeordneten der
FDP über ein konstruktives Misstrauensvotum die Macht. Liebe SPD, ist
da nicht irgendwo auch eine alte Rechnung offen? Dann stellte
bekanntlich Willy Brandt eine unechte Vertrauensfrage und wurde in der
folgenden Wahl Sieger -:) Der war halt mutig und sich seiner Sache
sicher, aber so "viel Mut" fordert der Autor dieser Webseite gar nicht
von der SPD ein - die wahrscheinlich trotz hervorragender Argumente bei
den jetzigen Umfragewerten für die Kanzlerin eingehen würde, weil Teile
unserer Gesellschaft alternativlos unglücklich mit der GROKO sind...
Manchmal kann man doch von den Konservativen etwas lernen. Bei uns ist
so was im Repertoire der Machterhaltung eine demokratische Subroutine
-:) Über 90 % der dummen Masse der SPD-Wähler versteht ja nicht einmal
den letzten Satz...
Daher nochmal die eigentlich unnötigen folgenden Ausführungen kurz und
prägnant:
Es gibt gerade mit TTIP und der Ukrainekrise zwei Themen, die die
Zukunft unserer demokratischen Gesellschaft bestimmen. Es werden
Weichen gestellt: Das transatlantische Abkommen ist nicht mehr oder
minder die Unterwerfung in eine Konzerndiktatur: Hormonfleisch,
Gen-Nahrungsmittel, Aufgabe des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung von
Neuprodukten, Verlust von Kennzeichnungspflicht, keine Bankenregulierung oder
Schiedsgerichte, deren Gestaltung nicht unbedingt im Einklang mit der
demokratischen Tradition der europäischen Staaten vereinbar ist...
Wenn das keine Richtungsentscheidung ist, was dann?
Dann der Ukrainekonflikt, dessen Lösung nicht gerade mit den
friedenspolitischen Gedanken der Sozialdemokratie aus dem letzten
Jahrhundert übereinstimmt. Ja, wir brauchen neue Ostverträge, aber
keinen kalten bzw. heißen Krieg mit Russland.
Die SPD, Grüne und Linke sind hinter vorgehaltener Hand doch mit der
Situation unzufrieden. Gabriel macht keinen Hehl daraus, dass ihn der
Einfluss amerikanischer Unternehmen stört - oder ist das alles nur Show?
Der Mythos Merkel kann zu Recht durch TTIP gebrochen werden und dafür
die erste große Linksfraktion ganz legal und unblutig die Macht
übernehmen - ohne Neuwahl!
Der Autor weist darauf hin, dass die Linksparteien nach wie vor einen
Grand in der Hand halten, aber einen Null ouvert spielen. Ihr
ward Wahlgewinner und habt immer noch im Bundesrat und Bundestag
die Mehrheit!
Nun bekommt ihr auch noch freihaus ein politisches Thema serviert, dass
eine Richtungsentscheidung erfordert.
Da kann der Autor nur noch in der Analyse schreiben: Die SPD ist nicht
einmal in der Lage einen Elfmeter zu verwandeln, auch wenn der Torwart
schon längst während des langen zögerns friedlich vor dem Tor
eingeschlafen ist...Dann geht mal nach der nächsten Wahl schön in die
Opposition und bleibt alternativlos unglücklich..
Nactrag
Es gibt natürlich die Alternative, dass die SPD einfach die Politik der
Kanzlerin nicht mehr unterstützt. Dann müsste die Kanzlerin die
Vertrauensfrage stellen und SPD und Grüne könnten auf einen Wahlsieg
hoffen. Der Autor zweifelt aber am Erfolg dieser Alternative: In
Krisenzeiten würde das verängstigte Kleinbürgertum eher die Kanzlerin
wiederwählen. Das hat nichts mit der Richtigkeit ihrer Politik zu tun,
sondern eher mit der Ängstlichkeit des politisch desinformierten
Volkes, dass manchmal eher zum Glück gezwungen werden muss-:)
Die Bundeskanzlerin zieht übrigens umgekehrt bei einer Vertrauensfrage
den kürzeren: Denn der o. a. rot unterstrichenene Satz sagt aus,
dass das Recht zur Auflösung des Bundestages erlischt, wenn
der Bundestag einen neuen Bundeskanzler wählt. Die SPD hat in
Sachen konstruktives Mißtrauensvotum oder Vertrauensfrage immer die
besseren Karten, wenn Sie gewillt ist, eine Rot-Rot-Grüne Karte
zu ziehen..., aber der SPD Kartenspieler scheint sich eher
selbst totzumauern - das ist beim Skat jedenfalls eine Unsitte...
Konstruktiv ist das Misstrauensvotum übrigens, weil für die
Regierungsnachfolge gesorgt ist, die dann wohl fast unbestritten
Bundeskanzler Sigmar Gabriel hieße, oder platt ausgedrückt: die Königin
ist tot - es lebe der König...Und Könige stehen in den
Geschichtsbüchern und nicht irgendwelche Menschen des Hofstabs...
Der Autor dieser Webseite gibt damit ziemlich singulär zwei
Alternativen zum "weiter so" und einer "alternativlosen Politik".
Und der Autor wird das Versagen der SPD mit Genuss noch jahrelang
zumindest auf seiner Webseite zelebrieren und die SPD verspotten.
Politik ist doch irgendwo schön...
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Spezial zur
Vertiefung: Vergaberecht in Europa und Import bzw. Exportzahlen von
Deutschland, Russland und USA kurz dargestellt
Nun lässt sich Europa wie das Schwellenland Mexiko im Rahmen von NAFTA
einen Vertrag mit den USA aufdrängen, der überwiegend Vorteile für die
USA bringt: Sei es der unsinnige Investorenschutz bis hin zu den
amerikanischen Standards, die z. B. in der Baubranche erschreckend
niedrig sind.
Sorry, aber die Vorteile für deutsche Unternehmen sind im Gegenzug
verschwindend gering und in der öffentlichen Diskussion wird
wissentlich oder fahrlässig die Unwahrheit behauptet.
Als Beispiel mal das Vergaberecht von öffentlichen Aufträgen in Wikipedia:
"Wesentliche
neue Impulse bekam das Vergaberecht durch das „Government Procurement
Agreement“ (GPA)[1] (auf deutsch: Regierungsbeschaffungsabkommen), das
am 1. Januar 1996 in Kraft trat.
Das Government Procurement
Agreement ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und 13 weiteren
Mitgliedern der Welthandelsorganisation (das sind Kanada, Hong
Kong-China, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, die
niederländische Karibikinsel Aruba, Norwegen, Singapur, Schweiz,
Taiwan, USA) über die diskriminierungsfreie,
transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe ab der die Regeln gelten
sollen - die sogenannten Schwellenwerte -, in „Special Drawing Rights“
(SDR) -auf deutsch: Sonderziehungsrechten (SZR) zum Beispiel 200.000
SZR für Lieferleistungen und 5.000.000 SZR für Bauleistungen,
festgeschrieben. Hier sind auch die Fristen für die Bearbeitung der
Angebote und Modalitäten für die Veröffentlichung der Ausschreibungen
sowie der Ausschluss von Bietern wegen Korruption, Geldwäsche oder
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geregelt. Im Gegensatz
zur Auffassung im deutschsprachigen Raum wonach die Bieter keinen
einklagbaren Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren
haben, wird hier für die Bieter ein
Klagerecht vor einem unabhängigen Gericht auf Einhaltung der
Vergaberegeln festgeschrieben."
Es gibt immer noch Teile der Presse, die dann behaupten,
dass durch TTIP deutsche Unternehmen mehr staatliche Aufträge in den
USA bekommen oder wie der Sternenhimmelstuermer es gerade mal wieder
lesen musste als Beispiel angeführt wird, dass "ein deutscher
Unternehmer dann eine Brücke in Los Angeles bauen kann..."
Das geht dann in Europa wieder mit einem Gericht. Aha, Schiedsgerichte
wurden im GAP in Europa vermieden - warum wohl?
Die Welthandelszahlen sehen 2013 zwischen Deutschland und USA und
Deutschland Russland wie folgt aus:
Exporte
Mit 88,38 Milliarden Euro Exporte in die USA belegt die USA hinter
Frankreich den zweiten Platz.
Quelle
Mit ca. 36, 6 Milliarden Euro Handelsvolumen mit Russland (dabei
14,4 % Handelsvolumen Verlust zum Vorjahr krisenbedingt...) sehr
viel geringer Quelle
Importe:
2013 wurden aus den USA ca. 48,5 Milliarden Euro Waren importiert und
aus Russland Waren im Wert von
40,41 Milliarden Dollar. Quelle
Unstrittig herrscht zur Zeit ein Missverhältnis in der Handelsbilanz.
Deutschland könnte jedoch im Wachstumsmarkt Russland weitaus mehr
zulegen, als mit Russland - eine Überlegung wäre es jedenfalls Wert.
Disclaimer: Der Autor schrieb diese Abhandlung aus Teilen
seines Tagebuches. Die Meinung des Autors beruht auf einer
Sammlung von Zitaten, die mit Kommentaren durchsetzt, die
ausschließlich die Meinung des Autors wiedergeben. Der Autor gehört
keiner Organisation an, sondern ist bemüht als freier Bürger sich
eine Meinung zu bilden und gibt dabei in seinem öffentlichen
Tagebuch Einblick.
Der Autor fühlt sich demokratischen, humanistischen und christlichen
Werten verbunden. Bei der Auswahl der Zitate weist der Autor
insbesondere auf deren Bedeutung für die Informationsfreiheit und
Meinungsfreiheit hin. Der mündige Bürger hat Anrecht auf Informationen,
insbesondere wenn im Rahmen von TTIP ein Transparenzdefizit für den
Bürger zu herrschen scheint, welches mit keiner demokratischen
Tradition vereinbar ist.
Für die anderen Details verweist der Autor auf das Impressum dieser Webseite.