01.07.2024 Macron oder wie sich ein König im französischen Schachspiel
durch ein Bauernopfer selbst schachmatt setzte...
Der Autor dieser Webseite mag Schach, aber kritisierte bereits im
letzten Artikel, dass Herr Macron die französische Nationalversammlung
in einem wenig durchdachten Bauernopfer jetzt sich selbst fast Matt
setzt!
Profitieren wird davon die fast teilweise zuvor gefeierte Heldin Marine
Le Pen (sie wollte ja bekanntlich nicht mit der AFD ins europäische
Koalitionsbett). Ihr Zögling Jordan Bardella kann jetzt mit
Staatspräsident vielleicht in einer Cohabitation
leben.
Leider ist mein Gemini gerade sehr sensibel und antwortete nicht auf
eine Suchanfrage nach dem Wort Kohabitation, noch gab mir Gemini über
die Rechtslage für Anzeigende über Kindesmissbrauch im anderen Artikel
Auskunft...., also ehrlich, auch wenn das sensible Themen sind, sollte
eine KI zumindest bei der Gefahr, dass der User in rechtliche Konflikte
kommt hilfreich sein, ansonsten kann ich mir Nachfragen ersparen...
Also weiter im Text, Macron ist nun geschwächt und in Deutschland würde
man wahrscheinlich eine Neuwahl des Präsidenten fordern, weil doch
offensichtlich der Staatspräsident nicht mehr die Mehrheit der
Bevölkerung hinter sich hat. Aber wir sind ja nicht in Deutschland, wo
schon einmal eine rechtmäßig gewählte Regierung angezweifelt wird, wenn
gerade viele Bock auf einen Regierungswechsel haben.
Hm und wenn Macron dann sich nicht einigt in wichtigen Punkten, dann
ein weiterer genialer Schachzug und noch einmal das Parlament auflösen?
Ich weiß ja nicht, wie oft der französische Präsident die
Nationalversammlung auflösen kann, aber in Paul Wazlawick Anleitung zum
Unglücklichsein wird sinngemäß gesagt, dass man zum perfekten Unglück
dieselbe Strategie weiterfahren sollte und es mehr vom selben gibt...
Naja, das Köfferchen für die Atombomben, soweit es existiert, ist
immerhin dann noch im Besitz des Präsidenten, falls ein Pendant zum
amerikanischen Koffer existiert und Frankreich hat ja immerhin so nach
meinem Gedächtnisprotokoll mindestens zwei Atom-U-Boote und dreihundert
Raketen, dann ist ja die europäische Welt in Ordnung..., obwohl der
Autor entgegen all seiner pazifistischen Einstellung mahnt, dass
europäische Atomwaffen gerade in Bezug auf Frankreich und einem
vermutlichen Sieg von Trump eine Option der Abschreckung sind, die man
nicht ignorieren sollte. Wir sind nicht der Vorhof von Russland, China
oder der USA, kein kleines Dorf, sondern repräsentieren einen Kontinent
mit der freien westlichen Welt.
Das ausgerechnet ich darauf hinweisen muss, ist traurig, weil meine
Einstellung zum Krieg und zu Verhandlungen hinreichend dokumentiert
sind.
Im Rahmen einer Verteidigung von Europa und einer flexiblen Response
der Nato sage ich eindeutig: Atomwaffen unter Europa und der NATO zur
Abschreckung eindeutig: Ja
Dann aber auch ein Benehmen und eine Friedenskultur die in
Verhandlungen und Sicherung des Friedens für die Welt führt und nicht
zu einem Weltkrieg 3 führt oder wie sagte es Hannibal Lektor im
Schweigen der Lämmer so treffend formulierte: ‚Quid pro quo – ich gebe dir etwas, wenn du
mir etwas gibst'„ (S. 70)
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01.07.2024 Freiheit, so wie ich es meine oder
der Staat das bin ich?
"„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen
beginnt“, hat der Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) einmal gesagt.
Der Dichter Matthias Claudius (1740-1815) formuliert es so: „Die
Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen
nicht schadet. “
", Deutscher Ärztinnenbund
Wir schreiben
gerade Juli 2024 und trotz gerade bewegten Zeiten (EM in Fußball mit
Deutschland im Achtelfinale, Wahl in Frankreich für die
Nationalversammlung, Microsofts Recall und Eröffnung von Hanfclubs...)
lohnt es sich etwas über die neoliberale Freiheit im immer mehr
orwellschen Staat zu sprechen, der zuweilen bei dem Fortschritt Pate zu
stehen scheint.
KI-Regulierung der EU, immer mehr Eingriff in freie öffentliche
Chaträume und Recall wie eine Überregulierung im Hanfgesetz (ich sage
hier einmal zynisch, früher als die Menschen ihr Tütchen vom Dealer
bezogen war das vom Datenschutz her irgendwie Cleaner, es sei
denn, man wurde erwischt, wo dann die Anzeige für den Konsumenten bis
30 Gramm in Berlin eh eingestellt wurde.
Heute feiert man die Legalität, wobei der Registrierungsgrad in
Vereinen, zeitliche und räumliche Beschränkungen der illegalen Einnahme
stark beschränkt und zumindest als Ordnungswidrigkeiten bestraft
werden. Hat ein Elternteil dann drei Pflanzen und
Jugendliche kommen auf den nahelegenden Gedanken sich etwas
abzuzweigen, um nicht zum bösen Dealer zu gehen, dann bewegt man
sich gar teilweise am Rande eines Verbrechens. Wenn man früher
einmal einen Jugendlichen an einer Zigarre ziehen ließ, dann war das in
unserer Generation eher ein Spaß, um zu sehen, wie der Jugendliche sich
dann erwartungsgemäß übergibt - dasselbe mit Cannabis ist ein
Verbrechen und dann geht der Erwachsene ansonsten anständige Bürger als
Verbrecher mit Strafandrohung für ein Jahr ins Gefängnis. Auch nippten
Jugendliche zuweilen an Restbeständen von Alkohol, aber in meinem
Erinnerungsprotokoll gingen dafür die Eltern nicht in das Gefängnis.
Allzweckwaffe Kind muss natürlich hier auch wieder den Kopf hinhalten,
denn wir wissen ja: Wir lieben unsere Kinder, es sei denn gerade ist
Corona und dafür das die Dinger das ohne Schaden überlebten, schaffte
man es immerhin Jugendliche in eine Depression, weniger Sport und
Liebesentzug (kein Kuss, könnte ja ansteckend sein) zu treiben. Der
Millardenwumms im Bildungssystem kam hingegen nicht, aber wir
Erwachsenen können uns keine Brüste von Frauen mehr legal nackt
anschauen, weil unbestritten die Kinder darunter leiden.
Eine Nation ist Pädophil oder hat wenigstens Angst es zu werden oder
warum zieht man dann gerne den Schutz der Kinder heran, um in einem
Generalverdacht erst einmal alle öffentlichen Chats und am besten noch
PC`s zu überprüfen. Nicht falsch verstehen, ich bin für einen Schutz
für Kinder. Aber Fakt ist es auch, dass dieses teilweise im § 184 B mit
haarsträubenden Konsequenzen einherging oder mit einfachen Worten
zitiert:
"...Stattdessen trifft es auch Eltern
oder Lehrerinnen und Lehrer, die
auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu
ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als
"Mutprobe" an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos
strafbar sind....", Quelle: Panorama, das Erste , Stand:
10.03.23 14:14 Uhr
Sogenannte Kinderpornografie: Gesetzesverschärfung soll korrigiert
werden,von Robert Bongen und Daniel Moßbrucker
Also wenn jemand einen Pornofilm durch Zufall mit einer minderjährigen
vorgesetzt wird, dann kann ich nicht einmal das Anzeigen, weil ich in
den Bau gehe? Und in der Nachbarzelle sitzt dann die Lehrerin, die
einen Hinweis bekommen hatte und das überprüft, ob es sich überhaupt
um die Schülerin handelt. Zwei Zellen weiter sitzt dann der
Familienvater, der seinen quengelnden Sohn mal doch was vom Marihuana
abgab. Und wenn es so weiter geht drei Zellen weiter ein
AFD-Angehöriger, für den in der Kirche kein Platz ist, aber die
Gefängnistore öffnen sich ja in unserer Gesellschaft zunehmend und fünf
Zellen weiter sitzen dann fünf Jugendliche, die besoffen einen
Hitlergruß machten und ein Hitlerbärtchen anzeigten und deshalb wegen
Volksverhetzung schon einmal bis zu fünf Jahren sitzen können - die
schwersten Verbrecher unserer Gesellschaft bekommen eben
Höchststrafen....
Sechs Zellen weiter sitzen dann vermutlich die Freier, denn Wokismus
führt ja bekanntlich zu schönen Strafen, wenn man es wagt biologisch zu
argumentieren, wie wir es in abgeminderter Form mit Geldstrafen aus dem
Persönlichkeitsrecht gewohnt sind. Ach ja, man will ja geschichtlich
gefühlt das hundertste Mal die Prostituition seitens der Politik
verbieten
(sogar in strengsten Religiösen Zeiten in Europa gab es den Stand der
Huren, aber die woke Inquisition in Verbund mit der christlichen
Parteienlandschaft oder vereinfacht zitiert:
"Mit dem Beschluss der
Christdemokraten und Christsozialen stellt sich erstmals eine gesamte
Bundestagsfraktion hinter die Forderung der Kriminalisierung von
Freiern. Bislang hatte es in den einzelnen Fraktionen lediglich
einzelne Abgeordnete gegeben, die diese Forderung vertraten. 2019 hatte
sich ein interfraktioneller Arbeitskreis zum Nordischen Modell
gebildet. ", Welt, Deutschland, Prostitution, Union fordert
Sexkaufverbot – und will Freier kriminalisieren, Veröffentlicht am
08.11.2023 | Lesedauer: 4 Minuten, Frederik Schindler, Politikredakteur
Etwas aktuelleres fand ich gerade nicht, aber gerüchtweise schwenkt
die Ampel vielleicht auch hier um. Also jetzt Freier ins Gefängnis?
Sollte man nicht präventiv zuerst alle Männer kastrieren oder einer
Geschlechtsumwandlung unterziehen? Sex an sich ist ja schon ein
Gewaltakt und beruht zumindest auf Eindringen, wobei man als Mann von
Heute am besten in einer App die Zustimmung der Frau vorzugsweise
vorher, dazwischen und danach dokumentiert, weil man natürlich
jederzeit seine Einwilligung zurückziehen kann.
Hingegen kann jedes
Kind natürlich, weil wir Kinder ja bekanntlich lieben, sich gegen seine
unnatürliche Pubertät gegen die Eltern durchklagen, wenn es eine
Geschlechtsumwandlung macht und zu einem Lebewesen ohne
Vermehrungsaussichten mutiert und ein Leben lang Tabletten schlucken
muss und in eine unbekannte und teilweise wegen Unverträglichkeiten in
eine schmerzhafte Zukunft geht - ja, der richtige Weg zur
Freiheit ist zuweilen steinig und 8-jährige haben bekanntlich einen
viel größeren Erfahrungsschatz und Werte - aber bei einer teilweisen
Verstümmelung dieser superkinderlebewesen (Vernunft geht im Alter
bekanntlich verloren) wird das unterstützt und ich kann diese
Entscheidung weder vor Gott noch als Sozialpädagoge, noch als
kinderloser Mensch vertreten.
Das unvernünftige Eltern dann nicht vor dem Kadi des Strafgesetzbuches
landen wegen seelischer Grausamkeit kann man dann noch als Glücksfall
betrachten. Die Familie ist vom Grundgesetz geschützt und ich verbitte
mir eine Einmischung in die Erziehung der Kinder nach Artikel 6 GG
Art 6 GG
(1) Ehe und Familie stehen
unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege
und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der
Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von
der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen
Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch
auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern
sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche
und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu
schaffen wie den ehelichen Kindern.
IUS
Ein Elternteil versagt nicht und ein Kind verwahrlost nicht, wenn es
die
natürliche Pubertät durchläuft und ich das als Erziehungsberechtigter,
vielleicht auch aus Glaubensgründen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens
und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe
gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Mein Glauben sagt mir, dass mein Kind die Pubertät durchläuft...
Und dann bleibt es auch hier bei Artikel 2
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Und hier sprechen wir über Erziehungsfreiheit und der eine oder andere
sagt jetzt: "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt"... oder gegen
das Sittengesetz verstößt!
Cannabis oder Drogen werden hier nicht erwähnt. Artikel 2 steht in
Gesetzeskonkurrenz zu Artikel 4 und Freier werden dann über das
Sittengesetz eingeschränkt, nachdem in den 70 er Jahren ja auch noch
unsittliches Zusammenwohnen ohne Trauschein ein Grund war, aus dem
ehrenwerten Haus (Udo Jürgens) auszuziehen.
Da hatte man es also gerade Geschafft, den Artikel 175 im StGB zu
streichen und Menschen entschädigt und weil man ja irgendwo sexuelle
Freiheiten gerade wieder einmal einschränken will, müssen die Freier
dann in Zukunft mit einer Strafverfolgung rechnen. Lieber Staat, kannst
Du Dich nicht endlich mal aus dem sexuellen Umgang heraushalten, wenn
erwachsene Menschen untereinander Verträge schließen?
Sorry, der Staat hat an meinen Erziehungsmethoden sich herauszuhalten,
weil hier die Freiheit in der Erziehung massiv angegriffen wird und das
Sittenbild im Jahre 2024 von schönen Ideologien wie Kirche,
Konservative, Rechte, Woken vielleicht in der Gesellschaft legitim
erscheinen, aber die vor der Tür meines Hauses in der eher brüchigen
Unverletztlichkeit der Wohnung enden, es sei denn, dass durch nette
Erfindungen wie Recall die letzten Bastionen der Intimsphäre und der
Privatheit fallen.
Dem Staat und den vielen Gruppen des LGBTQIA+ und gut gemeinten
Christen und AFD-Anhängern kann egal sein, was ich hinter geschlossener
Tür gerade veranstalte, weil ich mir im Rahmen meiner Freiheitsrechte
das herausnehme, was ich will, dass ist für mich Freiheit, so wie ich
es meine und kein absolutistischer Anspruch im Rahmen von der Staat,
dass bin ich!
Ich finde es verdächtig, wenn immer mehr Themen auf eine schwarze
Liste gesetzt werden und man für seine Meinung bestraft wird, dann hat
das wenig mit freier Meinungsäußerung zu tun, sondern mutiert zu einem
orwellschen Staat der "Jasager" und es ist schon eine Gnade, wenn man
als
Klimaleugner nur tituliert wird, aber im Jahre 2024 nicht bestraft
wird.
Wir wissen: Holocaustleugner werden zurecht verurteilt. Aber
schon die Verwendung des Begriffs Leugner im Zusammenhang mit
Klimaschutz lässt bei mir
einen unguten Beigeschmack und kann man zynisch gesehen als
Relativierung des Holocausts betrachtet werden, welches zu Recht
verboten ist.
Zudem Begriffe wie Putinversteher (wenn man für Frieden ist, ist man
zwangsläufig belegt und das ist genauso unseriös wie Lügenpresse für
unseren Journalismus).
Ich
weiß, man bzw. frau kann jeder eine andere Meinung über Freiheit
haben, aber es gibt viele Anzeichen dafür, dass die Freiheit der
anderen immer mehr eingeschränkt wird, um die Freiheit derjenigen zu
vergrößern, die an der Macht sind, die das moralische und sittliche
Recht scheinbar gepachtet haben und uns an ihren Vorstellungen per
Gesetz, Regulierung und Überwachung partizipieren.
§ 218 StGB wird auch dazu gehören.
Asylanten werden bald an
Bewegungsfreiheit verlieren und teilweise in Europa in Lager verdammt.
Ist das wirklich richtig?
Wir stehen einem Machtwechsel nach Rechts
bevor. Ich fordere lediglich dazu auf, einmal darüber
nachzudenken, ob wohl ich eher ein Pessimist bin und mich voll und ganz
Marius Müller Westerhagen anschließe und in den Gesang einstimme:
Freiheit ist das einzige, was fehlt....
Marius Müller Westerhagen, Freiheit (offiziellles Musikvideo),
eingebunden nach den Regeln von
You Tube, https://www.youtube.com/watch?v=agKE1TuUOuM
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12.07.2024 Raketen für Deutschland oder besuchen
sie Europa so lange es noch steht?...
...sang damals Geier Sturzflug, dass ich zum nachdenklich werden hier
nach den Regeln von You Tube einbinde, obwohl ich auch als Mensch mit
eher pazifistischen Ansichten denke, dass ich fast geneigt bin, diese
Runde an den Teufel gehen zu lassen, da Friedensgespräche aus einer
stärkeren Position heraus auf Augenhöhe besser als eine Demutshaltung
sind.
https://www.youtube.com/watch?v=PXt2S9bmLJY,
eingebunden nach den
Regeln von You Tube, Geier Sturzflug, Besuchen Sie Europa, so lange es
noch steht...
Zum 75 Bestehen der NATO bekommt Deutschland also einen modernen
Raketenabwehrschirm nicht nuklearer Waffen zwar nicht geschenkt, aber
ab 2026 sollen kurzfristig diese
Waffen stationiert werden,
bevor dann Raketen fest in die NATO auf deutschen Boden integriert
werden. Russland betreibt diese Aufrüstung schon seit Jahren atomar und
nicht atomar.
Mit den Raketen soll es dann möglich sein, strategische Ziele bis weit
ins russische Reich hinein eliminieren zu können. Insoweit ändert
hier die NATO eindeutig die Strategie eines zuvor konzipierten
Verteidigungskriegs auf "heimischen Boden" hin zu einem Abwehrkrieg,
bei dem die russische Angriffs- und Lenkstruktur von
Raketen zerstört wird.
Zusammen mit englischen und französischen Atomraketen wächst damit die
Abschreckung vor einem Weltkrieg 3 hier erheblich. Wir sind im
Jahre 2024 und die wachsende Technologie auf beiden Seiten
lässt einen neuartigen Krieg mit Raketen und Drohnen entstehen, wie wir
ihn zur Zeit in der Ukraine in erschreckenden Bildern täglich
beobachten können.
Nur ein Thor kann fordern, dass wir uns den neuen Gegebenheiten nicht
anpassen und sinnlos Panzer und Soldaten im Falle eines Krieges opfern,
während wir mit modernster russischer High-Tech niedergemäht werden.
Zudem wird sich das Verhältnis von der USA zu Deutschland bzw. NATO
unter voraussichtlich Trump ändern.
Wer mit Pfeil und Bogen gegen Kanonen kämpft, wird wie die Inkas damals
in Südamerika niedergemacht. Es ist bekannt, dass der Autor auch nichts
gegen europäische Atombomben hat - gerne auch Antimateriebomben in der
Zukunft - wir kommen aus der Schei* Spirale der Abschreckung leider
nicht hinaus, alle anderen Gedanken sind in diesem Punkt für mich nicht
realistisch.
Gleichwohl wächst daraus die Verantwortung daraus, es nicht zu einem
dritten Weltkrieg kommen zu lassen und Peitsche ohne Zuckerbrot können
wir uns dann immer weniger leisten. Die Russen werden vermutlich nun
ihrerseits ihre Doktrin zur Verteidigung ändern und die wird ungefähr
lauten: "Sehen wir Raketen aus Europa auf unserem Radarschirm, die sich
russischem Territorium nähern, so werden wir mit einem Atomschlag
reagieren. "
Diese Reaktion dürfte verständlich sein, denn die Russen können erstens
nicht unterscheiden, ob es sich um Atomraketen oder normale Raketen
handelt oder zweitens nicht riskieren, dass die NATO ihre nukleare
Abwehrstruktur im Vorfeld zerstört und sie damit ihrerseits nicht
nuklear ohne Abwehr dastehen.
Raketen auf Russland abzuschießen wurde aus gutem Grund der Ukraine
verwehrt, aber ob die Kriegsrhetoriker der bessere Verwalter dieser
Bürde sind, muss sich erst zeigen und steht in den Sternen.
Friedenspolitik und Einfrieren des unseligen Ukrainekriegs müssen
weiterhin oberste Priorität haben. Solche Bilder wie das getroffene
Krebskrankenhaus in der Ukraine sind auch das Resultat, eines Beharren
auf einen heißen Krieg und hier dürfen sich auch gerne Menschen
verantwortlich fühlen, die auf einen Endsieg ohne Einfrieren oder
Waffenstillstand setzen.
Ich sage immer, dass eine Nordkorea - Südkorea Lösung oder eine frühere
BRD-DDR-Lösung vereinzelt Menschenleben fordern (jeder an der Mauer
erschossene Mensch von Grenzsoldaten war ein Menschenleben zu viel -
ja, auch die fliehenden Menschen wollten in die Freiheit, aber wir
lösten deshalb kein Weltkrieg aus).
Ungarns Präsident Victor Orban zeigte gerade nach der beschämenden
Schweizer Friedenskonferenz im Monolog westlicher Staaten (man spielte
früher Cowboys und Indianer und nicht Indianer und Indianer oder
Cowboys und Cowboys , welches ohne abschließende Friedenspfeife auch
ein wenig Dröge ist), dass man sogar mit dem staatlich gesuchten
Verbrecher Herrn Putin diskutieren kann, während man irgendwas von
neutralen Friedensvermittlern aus demokratischen Ländern wie Türkei
oder gar Saudiarabien fantasierte. Wir sind ein Europa, Herr Victor
Orban ist ein demokratisch gewählter Repräsentant dieses Staates und
gerade Vorsitzender der EU, aber da geht man doch sicher
und
distanziert sich und deklariert es als private Vergnügungsreise ohne
offiziellen Anstrich.
Auf die Idee zu kommen, dass gerade Herr Orban eine unvoreingenommene
Vermittlerrolle einnehmen könnte, kommt man nicht, weil Herr Orban
nicht eindeutig für die westlichen Werte eintritt. Also wird ein
neutraler Vermittler weiterhin gesucht, der dann irgendwo nicht ganz
neutral ist, wenn er nicht für den Endsieg und vollständigen Abzug der
Russen ist? Das ist also die Umsetzung der westlichen Schweizer
Friedenskonferenz 1 zu 1...Man wirft Herrn Putin vor, dass seine
Vorschläge ebenfalls inakzeptabel sind, zweifelt einen
neutralen Vermittler an, wenn die Ideen nicht 1 zu 1 umgesetzt werden,
wo liegt da der demokratische Dissens?
Nochmal, wir verschenken weder die Krim noch die Ost-Ukraine, wenn wir
deren Existenz nicht akzeptieren, aber aus realistischer Betrachtung
einen Waffenstillstand aushandeln, der ein Einfrieren des heißen
Krieges in der Ukraine beinhaltet und uns eine Billiarde kostet,
Menschenleben von Russen, Ukrainern und Zivilisten rettet und einen
dritten Weltkrieg verhindert. Sorry, in der Geschichte verloren mehrere
Staaten durch Amerikaner und Russen die Freiheit, aber ausgerechnet in
der Ukraine wird das zum Ende der westlichen Welt hochstilisiert, wobei
eine West-Ukraine unbestritten ein Zugewinn für den westlichen
Schutzschirm gegen die Sowjetunion wäre. Ich sprach deshalb über einen
Waffenstillstand und nicht über einen Friedensvertrag, welches eine
andere Kategorie ist aus den o. a. Gründen ein wenig zu deeskalieren,
um dann sich im politischen Schlachtfeld auszutoben.
Zur Zeit setze ich hierbei ganz pragmatisch auf Herrn Trump (der
amerikanische Präsident wird sich nicht zu fein sein mit Herrn Putin zu
unterhalten (komischerweise wird Trump nicht als Putinversteher
deklariert, obwohl er eindeutig mit ihm sprechen will, aber was Jupiter
sagen darf, ist dem bürgerlichen deutschen Esel dann verwehrt).
Ach ja, bei der AFD darf man dann wieder Putinversteher sagen, weil die
noch nicht in der politischen Kaste der Meinungsmacher angekommen sind.
Ich sage es gerade heraus, obwohl ich mich für ein Verbot der AFD
mehrfach hier aussprach, ist zur Zeit die AFD in Bezug auf
Friedensgespräche und Zurückdrängung des woken Streams mein Favorit bei
der nächsten Wahl. Vom Asyl her distanziere ich mich weiterhin zu
100 %, sehe hier bei den althergebrachten Demokraten eine Verschiebung
nach rechts, wie sie leider in ganz Europa zu sehen ist.
Ich kritisiere also ausdrücklich nicht die Aufrüstung in Form von
Raketen, sondern die dahinterstehende Politik ohne Friedensgespräche
oder in reduzierter Form eben die Aushandlung eines WAFFENSTILLSTANDS,
was zwei paar Schuhe sind und der nächste Fünfjahresplan sieht so
aus, dass da kein Spielraum für einen Waffenstillstand ist und dann
wähle ich dementsprechend eine Partei im demokratischen Sinne, die mir
den Willen zeigt, dieses Wahlversprechen einzulösen, weil die gerade
Regierenden und die Opposition der CDU jeden Tag in Worten und Taten
eingestehen, dass sie politisch nicht in der Lage sind, dieses zu
erreichen.
Dieses Eingeständnis ist legitim, aber dann wähle ich doch lieber
Menschen, die dieser verantwortungsvollen Position gerecht werden
wollen und nicht aufrüsten, ohne eine verbale Auseinandersetzung mit
dem Ziel eines Waffenstillstands zu führen. Dieser Staat verteidigt
weder nach außen (Ukrainekrieg) noch nach innen (Woke, Gender...) meine
Werte ausreichend und dann ist es politisch Zeit für einen Wechsel, da
hier elementare Bereiche für das deutsche Volk und mich berührt werden
und das kann ich aus bestem Gewissen nicht ignorieren.
Message angekommen, ihr könnt und oder wollt nicht verhandeln und
Kompromisse eingehen, wundert euch aber dann nicht darüber, dass ich
dann jemand wähle, der das Reden noch nicht verlernt hat. Bei der
Europawahl enthielt ich mich der Stimme, bei der Bundestagswahl ist
meine Entscheidung hingegen gefallen, wenn nicht Herr Trump das Problem
löst und dann wird unsere Kriegerkaste zurück ins Hundekörbchen
geschickt. Auch der deutsche Kampfdackel sieht ohne Rückendeckung des
amerikanisch nuklearen Wolfes eher weltpolitisch niedlich aus...
Von daher wäre ein leichtes Umschwenken geschichtspolitisch nicht
schlecht, weil sonst Europa vielleicht eines Tages als Kriegstreiber
und die USA unter Trump als Friedensbringer dastehen und das wäre dann
doch irgendwo peinlich, wenn Europa sich eingestehen muss, dass es ohne
die USA keinen Weltfrieden durch einen einfachen Waffenstillstand durch
Verhandlungen gab?
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19.07.2024 Sag mir wo die Freiheit hin ist oder gab es nicht einmal das
Postgeheimnis?
Der Autor dieser Webseite stellte diesen Monat bekanntlich unter das
Thema Freiheit und im guten alten Geiste des Grundgesetzes, welches
am 23.05.1949 vom parlamentarischen Rat verkündet wurde und ich
erinnere an die Bemühungen des damaligen Gesetzgeber, das geschriebene
Wort zu schützen, als Ausdruck der Menschenwürde im Artikel 1 GG der
Menschenwürde im Artikel 10 GG Postgeheimnis geschützt und
damit zum unabänderbaren Bestandteil des Grundgesetzes geworden:
Art. 10 GG
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet
werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des
Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem
Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges
die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.
Quelle Ius, Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
Ich bin wie immer kein Jurist und folgende Ausführungen sind nur
Meinungen eines Bürgers, der zuweilen den Kopf schüttelt, weil es
doch irgendwo Fakt ist, dass es im Jahr 2024 schon längst nicht mehr um
den guten alten Brief geht, sondern in Form von E-Mail, SMS, aber auch
in Chatgruppen es sich um moderne Formen von schriftlicher digitaler
Kommunikation herrscht, die zur Gründung des Grundgesetzes schlichtweg
unbekannt waren. Ja, auch Chat-Gruppen gehören für mich dazu, da dieses
kurz verfasste schriftliche Postkarten oder Briefe sind, die im
Sekundentakt ausgewechselt werden mit dem Ziel schnell eine Antwort zu
erhalten und nicht drei Tage auf die Antwort per Brief im günstigsten
Fall zu warten. Ansonsten wäre ich gezwungen, einen Chat über
Briefverkehr zu halten, um unter den Schutz des Postgeheimnisses zu
fallen, welches im Jahr 2024 doch relativ rückständig wäre?
Auch bei der damaligen Einführung der E-Mail fühlte sich der
Gesetzgeber nicht berufen, den Artikel 10 zu ändern bzw. zu ergänzen
und an moderne Medien anzupassen.
Dornröschenschlaf im Grundgesetz, aber aus anderen Artikeln und deren
Interpretationen und Rechtsprechungen erfolgte dann der Schutz des
digitalen Verkehrs, mit der eher unschönen Konsequenz, dass
Vorratsdatenspeicherung, Europan AI Act und Digital Service Act
erst einmal nicht Bestandteil des Grundgesetzes werden, sondern
vermutlich außerhalb des GG unter Verwendung von Artikeln aus dem Jahr
1949 subsumiert und angepasst werden.
Aber die Bundesrepublik bleibt doch souveräner Staat in Europa und man
weiß nicht, ob das ein loser Staatenbund nach Vorstellung der
Rechtsextremisten oder gar eine Abschaffung wird oder ob es nach
dem derzeitigen Willen zu einem Europa als Machtblock zusammenwächst.
Aber gehen wir zurück in das Jahr 1949 und zurück zu den Müttern und
Vätern des Grundgesetzes. Diese empfanden scheinbar die geschützte
Kommunikation so wichtig, dass sie im Artikel 10 als Ausdruck der
Menschenwürde die schriftliche Kommunikation als erwähnenswert
empfanden und dieses Anliegen in gerade einmal einen Satz in Artikel 10
(1) GG auf den Punkt brachten: Das
Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
Der parlamentarische Rat dachte jedoch schon damals daran,
dass es Ausnahmefälle geben muss und umschrieb diese Ausnahmefälle in
Absatz 2, wo steht, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung
oder der Bestand oder Sicherung Sicherung des Bundes oder Landes
betrifft, so kann die Zustellung verhindert werden.
Die im Absatz 2 geführte Aufzählung beinhaltet keinen Schutz von
Kinderpornografie, wie es zuweilen als Begründung für geforderte
Überwachung von Chat-Räumen gefordert wird, die auch nach meiner
Auffassung teil des Fernmeldegeheimnisses unter Artikel 10 GG
unterliegen.
Nun ja, natürlich unterliegt auch hier das Grundgesetz eines Wandels,
aber die Grunddefinition von Grundrechten sind ja als Schutzrechte bzw.
Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat definiert und nicht alle
Bundesbürger fallen unter den Verdacht der Pädophilie.
Stattdessen lässt der Gesetzgeber und die Gerichte den Artikel 10 GG
links liegen und er gerät mehr und mehr in Vergessenheit, als Relikt
aus einer Zeit, wo es noch so etwas altmodisches wie Briefe und Telefon
gab und der Staat reguliert das dann unter Beteiligung in der EU eben
durch dort erschaffene Gesetze, die bestenfalls über richterliche
Rechtsprechung diese Gesetze prüfen. Allein der Bürger, der nicht alle
Rechtsprechungen kennt, bleibt auf der Strecke und kann sich dann
bestenfalls Transparent im Grundgesetz durchlesen, dass es ein Brief-
und Fernmeldegesetz gibt und dieses geschützt ist, welches ihm dann
allein schon von der Begrifflichkeit im Jahr 2024 befremdet.
Ich vermisse, wie oben ausgeführt, dass unser Grundgesetz aktualisiert
wird (oder sagt man heute dazu Update erhält) und es auch in in Bezug
auf KI, dessen Verwendung durch den Staat und die neuen Möglichkeiten
der staatlichen Überwachung (sei es regelmäßige Snapshots auf meinem
PC, wie es von Microsoft Recall ja geplant war und vielleicht der Staat
wie bei Drohnen in Zukunft vielleicht Standart wird), durch Drohnen mit
Kameras, Auswertung meiner Daten, der Datenschutz per se Einzug in das
Grundgesetz geregelt wird. Zudem in Zukunft auch das Verhältnis Roboter
und Mensch und Schutz des biologischen Menschen neben der
Menschenwürde...
Ja, vieles von dem aufgezählten ist Zukunftsmusik, also zurück zur
Kommunikation und hier stellt sich die Frage, ob man per se dem
Menschen eine absolut sichere Kommunikation durch Verschlüsselung
gewährt und dieses Grundrecht auf dem freien Gedanken in Wort und
Schrift ist bereits ausgehöhlt, da man Verschlüsselung von
Messangerdiensten und Chat nicht zulässt Vorratsdatenspeicherung sowie
Backdoors unverhohlen einfordert und damit das Post- und
Fernmeldegeheimnis per se ad absurdum geführt wird.
Hier möchte ich noch ein Datum in Form eines Filmtitels einführen,
nämlich 1984, wo der Staat zum Überwachungsstaat mutiert. Darauf läuft
es hinaus, wenn wir die Verfassung nicht pflegen, anpassen und den
Bürger schützen, mit Grundrechten als Abwehr vor dem Staat, die mit
einer Zweidrittelmehrheit von noch einer demokratischen Mitte
beschlossen werden. Die Parteien argumentierten bei der Neubesetzung
der Bundesverfassungsrichter, dass man den Staat gegen die AFD
rechtssicher machen muss und verhindern will, dass AFD-Abgeordnete
Richter ernennen. Vielleicht sollte man hier auch einmal an die Bürger
denken und Grundrechte im GG als Abwehrrechte gegen den Staat
RECHTS(-extrem) sicher machen.
Dabei immer daran denken, jede Gesetzesverschärfung gegen Bürger würde
eine extreme Regierung mit Kusshand übernehmen und schneller in eine
Diktatur führen - vielen Dank für die Vorarbeit, erspart dann im
Extremfall viel Arbeit, wenn man die nötigen rechtlichen Mittel
schafft, um ungewünschte demokratische Konkurrenz zu überwachen,
kontrollieren und Mundtot zu machen. Das könnte zu einem
Boomrang-Effekt werden.
Ich spreche mich jedenfalls dafür aus, dass manches Geheimnis beim
Bürger bleiben sollte und protestiere demnach, wenn der Staat den
Bürger zu sehr überwacht. Oder wie Madonna es so schön sagte:
"Happiness lies in your own hand
It took me much too long to understand
How it could be
Until you shared your secret with me" Madonna, Lied Secret (Zeile 5- 8)
Und ob Madonna ihr Secret mit der Welt teilt oder die beiden es für
sich behalten, geht den Rest der Welt und insbesonderer dem Staat
nichts an!
Madonna, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=EPHUZenprKc ,
Liedtitel Secret, eingebunden nach den Regeln von You Tube.
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20.07.2024 Pressefreiheit in Gefahr oder rechtsextremes Netzwerk zerstört?
Das Compact-Magazin wurde also samt Internet in einer Nacht- und
Nebelaktion verboten (genau gesagt um 06:00 Uhr morgens) und 80.000
Euro Bargeld beschlagnahmt, so wie Hilfsmittel journalistischer Arbeit
requiriert (beschlagnahmt oder eingezogen?). Sämtliche Mitarbeiter
wurden bundesweit durchsucht.
Der Internetauftritt von Compact ist gekanzelt und Freunde der rechten
Gesinnung dürfen den Höcketaler in Silber nicht mehr im Souvenirrshop
erhalten -:)
Wie beim Höcke-Taler gibt es bei dieser Maßnahme zwei Seiten der
Medaille. Aus demokratischer Sicht das Verbot eines rechtsextremen
Netzwerkes und auf der anderen Seite ein Anschlag auf die
Pressefreiheit, auf die gerne die Rechte Seite verweist, obwohl
bekanntlich im dritten Reich die Gleichschaltung der Presse eine
Erfindung des Hitler-Regimes war.
Doch bevor weitere Meinungen von mir im Geiste von Artikel 5 GG
erfolgen, befragte ich Gemini und Bing als neutrale Stimmen zu den
Vorfällen.
Ich stellte beiden Suchmaschinen die Frage:
Kannst du mir eine chronolgische kurze Zusammenfassung vom Verbot des Compact Magazin erstellen?
Bing
Natürlich! Das Compact-Magazin
wurde am 16. Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verboten. Es handelt
sich um ein rechtsextremistisches Magazin, das seit 2010 erschien und
in den letzten Jahren eine monatliche Auflage von 40.000 Stück hatte1.
Die Gründe für das Verbot sind vielfältig: Revolutionsrhetorik,
antisemitische Verschwörungsideologien, Verbindung zu
rechtsextremistischen Organisationen und Aufrufe zu Straftaten,
einschließlich Mordphantasien gegenüber deutschen Politikern2. Das
Verbot erfolgte aufgrund einer Vereinsverbotsregelung3.
Antwort Bing, Copilot, Anfrage vom 20.07.2024, gegen 14.40 Uhr
Antwort Google KI auf ähnliche Frage mit Hinweis auf Ausgabe in chronolgischer Reihenfolge
Chronologie des Verbots des Compact-Magazins:
"2010: Das Magazin "Compact" erscheint erstmals.
Ende 2021: Der Verfassungsschutz stuft "Compact" als "gesichert rechtsextremistisch" ein.
03. Oktober 2023: Chefredakteur
Elsässer spricht auf einer Veranstaltung in Gera von der
Wiederauferstehung der DDR und "deutsch-russischen Bataillonen" an der
Grenze zu Polen.
14. März 2024: Die AfD prüft rechtliche Schritte gegen "Compact" wegen Spenden.
21. April 2024: MDR berichtet, dass "Compact" und "Freie Sachsen" im Fahrwasser der AfD schwimmen.
16. Juli 2024: Das Bundesinnenministerium verbietet das "Compact-Magazin" und die "CONSPECT FILM GmbH".
Begründung: "Compact" sei ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene".
Verboten sind:
Der Verkauf des Magazins
Die Website
Symbole des Magazins (z.B. "Blaue Welle")
Reaktionen:
scharfe Kritik von der AfD
positive Reaktionen von zivilgesellschaftlichen Akteuren
Weitere Informationen:
FAQ: Was das Verbot des Compact-Magazins bedeutet
Das "Compact" Magazin – wer dahinter steckt und was das Verbot bedeutet
Compact-Magazin verboten: Schlag gegen Rechtsextreme
Hinweis: Die rechtliche Situation ist komplex und kann sich noch ändern.
Stand: 20. Juli 2024"
Gemini
, Google KI 2024, um 14:00 Uhr"
Eine weitere Nachfrage bei Gemini, wie es sein kann, dass ein
Medium mit einem Redakteure und Angestellten mit vermutlichen
Presseausweisen und Mitgliedschaft im Journalistenverband verboten
wird, erklärte mir Gemini
"Sie haben Recht, dass Jürgen
Elsässer als Chefredakteur des "Compact"-Magazins journalistische
Tätigkeiten ausgeübt hat. Ob dies jedoch im Sinne des Grundgesetzes als
Pressefreiheit geschützt war, ist umstritten.
Das Bundesinnenministerium argumentiert:
"Compact"
habe keine publizistische Tätigkeit im Sinne der Pressefreiheit
ausgeübt, da es sich nicht um einen meinungspluralen und sachlich
ausgewogenen Informationsdienst gehandelt habe.
Das Magazin habe stattdessen einseitig und agitatorisch für eine rechtsextremistische Ideologie geworben.
Verfassungsschutzberichte zeigen, dass "Compact" als zentrales
Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene in Deutschland fungierte.
Kritiker des Verbots:
Die Einstufung als "Presse" sei zu eng und gefährde die Meinungsvielfalt.
Das Verbot
eines Presseorgans sei ein Eingriff in die Pressefreiheit, auch wenn
dieses rechtsextreme Positionen vertritt.
Es gebe mildere Mittel, um gegen Hassrede und Extremismus vorzugehen, z.B. Strafverfolgung.
Der Deutsche Presserat (dpv):
Hat sich nicht zum Verbot des "Compact"-Magazins geäußert.
Vertritt aber grundsätzlich die Position, dass die Pressefreiheit auch für missliebige Meinungen gilt.
Gleichzeitig verurteilt er Hassrede und menschenverachtende Äußerungen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die rechtliche Situation komplex ist und derzeit von Gerichten geprüft wird.
Der Fall "Compact" wirft wichtige Fragen zur Abgrenzung von Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Extremismus auf.
Stand: 20. Juli 2024
Weitere Informationen:
Journalistenverband: "Compact"-Verbot ist Angriff auf Pressefreiheit [ungültige URL entfernt]
Bundesinnenministerium: Verbot des "Compact-Magazins" - Fragen und Antworten [ungültige URL entfernt]
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
"
Gemini
, Google KI 2024, um 14:00 Uhr"am heutigen Tag
Genau, dass Problem dürfte sein, dass laut Medienberichten keine
Straftaten wie Volksverhetzung vorliegen. Die Gestaltung von Presse ist
erst einmal frei. Es gibt keine Vorlagen, inwiefern Ereignis und
Kommentierung gewichtet sind. Ich kann mich an einem Satz von einer
öffentlichen Person stundenlang abarbeiten.
Die Netikette ist eigentlich einen Titel, ein sachliches
Statement auf Fakten basiert und dann ein Kommentar, aber
gerade im Medium Internet entsteht ein oft grausamer Mix aus
Fakten und Kommentaren, wo es zuweilen schwer ist , den Überblick zu
behalten.
Doch zurück zum Compakt-Verbot. Nancy Faeser bedient sich eines
(zulässigen?) Tricks, um Compact zu verbieten und verwendet den
Artikel 9 GG, um ein Medium auszuschalten, welches eigentlich in den
Bereich Artikel 5 GG fällt oder doch zumindest Konkurrenz besteht? (bin
kein Jurist).
Artikel 9 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren
Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der
Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und
für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken
oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen
sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3,
Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe
richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt
werden.
Ius- Gesetze im Internet
Ich befragte wiederum Gemini dazu:
"Zu Ihrer Information:
Hausdurchsuchung: Ja, am Tag des
Verbots gab es Razzien in den Geschäftsräumen und der Wohnung von
Chefredakteur Jürgen Elsässer in Brandenburg.
Grundlage: Das Verbot erfolgte
laut Bundesinnenministerium nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes
(GG) und § 3 des Vereinsgesetzes.
Artikel 9 GG verbietet
Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den
Gedanken der Völkerverständigung richten.
§ 3 Vereinsgesetz
konkretisiert dies und verbietet Vereine, die die
freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Bundesrepublik
Deutschland unmittelbar gefährden.
Artikel 5 GG (Pressefreiheit):
Das Bundesinnenministerium argumentiert, dass das Verbot keine Maßnahme
gegen die Pressefreiheit sei, da "Compact" keine publizistische
Tätigkeit im Sinne des Grundgesetzes ausgeübt habe.
Kritik: Es gibt jedoch
Stimmen, die die Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit des
Verbots in Frage stellen, gerade im Hinblick auf die Pressefreiheit.
Weitere Informationen:
Zeitungsverbot durch die Hintertür? - Verfassungsblog
Ist das 'Compact'-Verbot des BMI rechtswidrig? - LTO
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Situation komplex ist und derzeit von Gerichten geprüft wird."
Gemini
, Google KI 2024, um 14:00 Uhr"am heutigen Tag
Nancy Faeser bediente sich dabei den Trick, dass Vereinsgesetz und den
dortigen Paragraphen drei zu bedienen, aber vielleicht hätte man sich
diesen Paragraphen einmal vorher eingehend durchlesen sollen. Ich
zitiere deshalb den ganzen Paragraphen 3
Vereinsgesetz § 3
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
§ 3 Verbot
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten
(Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch
Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder
seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen
die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung
richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen
(Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die
Einziehung
1. des Vereinsvermögens,
2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und
3. von Sachen
Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den
Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat
oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind,
zu verbinden.
(2) Verbotsbehörde ist
1. die obersten Landesbehörde oder die nach
Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren
erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes
beschränken;
2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit
sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.
Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde
entscheidet im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins
richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat zuständig ist. Das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat entscheidet im Benehmen mit Behörden, die
nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen
wären.
(3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt
wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert
sind, daß sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als
Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf
nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit
erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung
ausdrücklich benannt sind.
(4) Das Verbot ist schriftlich oder
elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach § 37 Abs.
4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem
Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen,
zuzustellen. Der verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und
danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekanntzumachen, in dem
der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der
Teilverein seinen Sitz hat; Verbote nach § 15 werden nur im
Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung,
spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und
vollziehbar; § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.
(5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn
1. ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht,
2. die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und
3. nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie vom Verein geduldet werden.
Der Autor ist weder Jurist noch kennt er die genaue Sachlage, aber es
stellt sich die Frage, ob nicht nach § 3 (4) Vereinsgesetz eine Nacht
und Nebelaktion gestartet werden musste, da keine konkrete Gefahr der
Verdunklung, Flucht, Verdacht auf einen Anschlag...vorhanden waren, die
ein Abweichen der Vorgehensweise nach Absatz 3
rechtfertigten. Herr Elsässer sah in seinem Bademantel bei
Medienbilder nicht so aus, als ob ihm zuvor ein Verbotsantrag
elektronisch oder schriftlich zugestellt wurde. Das Vorgehen erinnert
eher an die Fantasievorstellung von Heinz Rudolph Kunze im Lied "Ich wollt, ich wär beim Sicherheitsdienst an folgende Zeilen:
"Morgens um sechs fremde Türen eintreten
unverhofft kommen und ungebeten
den Staatsfeind Nr. 1 beim Verkehr überraschen
abführn und dann schnell noch seine Freundin vernaschen
ja, ja – ich bin als Mensch getarnt
ja, ja – ich habe Sie gewarnt
Ich wünsch mir, ich wär beim Sicherheitsdienst
Sicherheits, Sicherheits, Sicherheitsdienst (B-K-Aaah!)" Zitat, https://werkzeug.heinzrudolfkunze.de/musik/songs/sicherheitsdienst.html
So viel zu den Fantasien, aber Frau Bundesinnenministerin Faeser muss ja
nicht Musiktitel als Vorlage für ihr handeln nehmen, welches natürlich
ironisch gemeint ist....
Berufen könnte sie sich vielleicht dabei auf den Paragraphen § 80 (2) S. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung, wonach aufschiebende
Wirkung für einen Widerspruch entfallen kann, aber da geht es ja mehr
um den Widerspruch als die Durchführungsmodalitäten. Ich bin wie gesagt
kein Jurist und von daher kann ich nicht bewerten, wie der Zusammenhang
mit dem oben angegeben Vereinsparagraphen verhält. Gerne kann mir
jemand über das Impressum hierzu eine richtige rechtliche
Interpretation posten. Ich will keine Fake-News verbreiten.
Doch zurück zum Journalisten und Presseverband, die gerade aus Erfahrungen der Pressegleichschaltung im dritten Reich
ein besonderes Interesse daran haben müssten, dass Medien aller Art
unter dem Aspekt der Pressefreiheit abgehandelt werden sollten.
"....Ermöglicht wurde diese Vielfalt
durch die in der Weimarer Verfassung festgeschriebene Meinungsfreiheit
und durch die Abschaffung der Pressezensur. Dennoch waren vor allem in
den krisengeschüttelten frühen und in den letzten Jahren der Republik
Zeitungsverbote und Prozesse gegen Journalist*innen, Redakteure und
Verleger keine Seltenheit. Sie waren legitimiert durch die
Notverordnungen des Reichspräsidenten, durch das Republikschutzgesetz
oder das Strafgesetzbuch.... ", https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/ns-presse/#s4
Unter dem Strich fiel die Weimarer Republik auch mit mangelnder
Pressefreiheit und den Bemühungen Presse zu verbieten. Wir in
Deutschland mussten auch einen Herrn Gerhard Frey ertragen, der die DVU
aus seinem Vermögen finanzierte, welches aus der Herausgabe eher
rechter Magazine stammte (Wikipedia).
"...Frey versuchte, die
National-Zeitung bundesweit zum Zentralorgan rechtsextremistischer
Parteien und Verbände zu machen. Themenbereiche und Darstellungsformen
reichten von Stimmungsmache gegen weitere Zuwanderung über
Geschichtsrevisionismus bis hin zu Antisemitismus und
Holocaustleugnung. So half Frey mit Schlagzeilen wie „Judenvergasung
widerlegt – Die große Auschwitz-Lüge“ oder „Judenvergasungen erfunden –
US-Professor beweist die Wahrheit“ seit den 1950er Jahren bei der
Verbreitung von Pamphleten der internationalen
Holocaustleugnerszene.[6] Frey organisierte 1976 mit der DVU eine
geschichtsrevisionistische Kampagne, bei der er Hans-Ulrich Rudel und
den US-amerikanischen Holocaustleugner Austin App als Redner auftreten
ließ.
Frey bezog in seiner Zeitung
während der Debatte über das Denkmal für die ermordeten Juden Europas
öfter Stellung dagegen. Dabei gelang es seinem Blatt immer wieder,
prominente Mitarbeiter zu gewinnen, beispielsweise den Psychologen Hans
Jürgen Eysenck, der vor Hitler fliehen musste und in der
National-Zeitung zahlreiche Aufsätze veröffentlichte, oder den 1983
verstorbenen Moshe Menuhin und seinen Enkel Gerard Menuhin, der unter
dem Titel Menuhin und wie er die Welt sieht eine Kolumne
veröffentlichte. Hinzu kam 2002 ein Interview mit Noam Chomsky, dessen
Authentizität jedoch zweifelhaft ist.[7]... " Wikipedia, Frey - Presseorgane https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Frey_(Politiker)#Presseorgane
Die damalige Gefahr von Frey schätzt der Autor als weitaus
demokratiefeindlicher als das Compact-Magazin ein. Herr Elsässer mag
auch wie Herr Frey rechtsextrem vernetzt sein, sieht aber nicht seine
Berufung als Politiker, sondern als Journalist.
Er äußerte sich auch kritisch gegenüber der AFD.
Eine genaue Eingruppierung von ihm selbst erfolgte nie, lediglich, dass
er das Regime stürzen wollte, welches er immer in Verbindung der jetzt
regierenden Ampel äußerte und ich deshalb nicht sehen kann, dass er
damit einen politischen Umsturz wie die Reichsbürger mit Waffengewalt
meinte.
Ich sah mir zuweilen Compakt an, um herauszufinden, wie die Rechten im
Internet ticken und von einem gewalttätigen Umsturz konnte ich kein
Wort finden. Er interpretierte zusammen mit seiner Frau z. B.
politische Wahlen, welches zu 100 % mit der Meinungsfreiheit gedeckt
war.
Zudem bezog er zur Potsdamer Konferenz eine kritische Meinung. Ich kann
leider nicht auf die Videos bei You Tube näher Stellung nehmen, da
diese nun verboten sind.
Mein Eindruck: Er nahm in journalistischer Manier zu aktuellen
Geschehnissen Kommentare, recherchierte dazu und betrieb somit etwas,
was ich als kritischen Journalismus eingruppiere und keine Hetze oder
Diskriminierung aus den Videos die ich sah, entnahm. Das andere existierten, kann ich nicht überprüfen.
Viele Zeitschriften nennen die Spiegel-Affäre als Referenz, aber Sorry,
hier wurde eine Zeitung nicht verboten (aber zumindest Journalisten wegen Landesverrat belangt), sämtliches Geld und
journalistische Hilfsmittel beschlagnahmt
und quasi ein Berufsverbot für einen Journalisten (Herrn Elsässer)
durch die Hintertür erwirkt. Dieser Vergleich stellt für mich somit
eine Relativierung des Verbots vom Compakt-Magazin und dessen
Auswirkungen dar, da hier gleichzeitig eine unternehmerische Existenz
in Frage gestellt wird.
Sollte Frau Faeser hier scheitern, dann darf der Staat und somit der
Steuerzahler für den finanziellen Schaden aufkommen. So erwarte ich das
zumindest in einem Rechtsstaat, der in eine GmbH eingreift und zugleich
den Ruf schädigt.
Auch dürfte es fraglich sein, ob unabhängige Journalisten zu einer
Geheimoperation eingeladen werden, denn ausgesuchte Presseleute waren
bei der Durchsuchung scheinbar anwesend und schossen die Fotos von
Herrn Elsässer.
Dieses dürfte zumindest ein Eingriff in die
Wettbewerbsfähigkeit im Journalismus darstellen, wenn nicht sämtliche
Medien vor Ort sind und das wäre untragbar. Es kann nicht sein, dass
die Bundesinnenministerin bei den Vorgang gegen Medien einbezieht, um
staatliches Handeln zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit
weiterzuleiten. Mag dieses Verhalten in der Politik gang und gebe sein,
wir befinden uns aber im behördlichen Recht und hier gilt es, neutral
zu sein.
Dieses ist gegen die Menschenwürde und Privatsphäre von Herrn Elsässer.
Der Staat hat eine neutrale Position nach meiner Meinung einzunehmen
und nicht sein politisches Handeln zu vermarkten.
Das ist Bild-Niveaue und wurde öfters bei Personen angewendet, die
ihren Ruf dabei verloren haben. Zudem wurde Herr Elsässer nicht
verpixelt und die Bezeichnung mutmaßlich entfällt, weil bisher
keine Straftat gegen Herrn Elsässer existierte. Herr Elsässer ist
gerade weil keine Straftat vorlag, zu schützen.
Laut Vermietertagebuch, einer ebenfalls im rechten Spektrum fürsprechenden verorteten Seite, https://www.youtube.com/watch?v=bGwMnU5V5eU
(der Autor distanziert sich teilweise von den Meinungen dieser Seite
und des Videos, gibt im Rahmen der Ausgewogenheit einen Einblick auf
die Argumentationen anderer konservativer Meinungen), wird Herr
Elsässer auf AUF1 in Österreich im altgewohnten Format äußern,
bis dass Medienverbot aufgehoben wird. Dieses wurde durch Magnet
über eine Abstimmung der Leser basisdemokratisch entschieden.
Ob dieses Vorgehen schlau war, bleibt abzuwarten, denn Herr Elsässer
und seine journalistische Tätigkeit könnten als Nachfologe von Compact
gewertet werden und damit würde sich der bisher unbescholtene Herr
Elsässer strafrechtlich verfolgt werden.
Vielleicht wäre etwas in der Art einer einstweiligen Rechtsschutz beim
Oberlandesgerichzt schlauer gewesen, mit dem Verweis das sein Magazin
und er existenziell bedroht sind. Leider weiß ich nicht, ob so etwas
wie eine einstweilige Verfügung oder Beantragung auf Rechtsschutz in
diesem konkreten Fall bei einem Vereinsverbot besteht.
Weiterhin sehen demnach die Rechten eine Gefahr, dass weitere
Medien der politischen Konkurrenz verboten werden, welches natürlich
sein könnte.
Also war dieser Schlag letztlich ein Schlag ins Wasser?
Das vermag ich als Nichtjurist nicht zu sagen. Rein zufällig stellte
ich diesen Monat unter das Thema Freiheit. Die Pressefreiheit gehört
hier elementar dazu.
Man zeigte den Rechten nun einen weg, wie man bequem über das
Vereinsrecht Pressemedien verbieten kann. An der Stelle von woken und
Linken würde ich mich nicht über den vorläufigen Sieg freuen, denn es
könnte sich als Phyrussieg heraustellen, spätestens wenn Deutschland
nach den Wahlen erheblich konservativer sein wird.
Der Staat will das Bundesverfassungsgericht rechtssischer machen,
in dem die AFD keine Richter ernennen darf. Nun wird die Presse in
gegenteiliger Logik rechtsunsicher gemacht. Und gegen die AFD klagt der
Gesetzgeber nicht, um den Bürger rechtssischer zu machen. Alle eben
genannten und auch auch unterlassenen Maßnahmen des Staates sind nicht
unbedingt stimmig.
Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht hier einen gesunden
Ausgleich schafft. Mag sein, dass ich falsch liege, ich halte das eben
so in meinem öffentlichen Tagebuch fest.
Nachtrag:
Zudem könnte dieses auch eine Causa Bundeskanzler Scholz werden. Der
Bundeskanzler bestimmt bekanntlich die Richtlinien der Politik. Hat
Ministerin Faeser diese auf eigene Kappe gemacht, so müsste sich Herr
Bundeskanzler Scholz die Frage gefallen lassen, ob er über das Verbot
nicht informiert war.
War er es, so trägt er Mitverantwortung, war er es nicht, dann müsste
er sich von seiner eigenen Bundesinnenministerin distanzieren oder das
Handeln nachträglichgutheißen.
Da bleibt eigentlich nur noch die diabolische Frage im Geiste von
Goethe in Faust 1 von Gretchen an Faust (Gretchenfrage): Herr
Bundeskanzler Scholz, wie halten sie es mit der Bundesinnenministerin
Faeser?
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27.07.2024 Kann es in Deutschland eigentlich sein,...
dass der freie Glaube wird zum Verein?
Der Weg zum Gotte mag unterschiedlich sein, ist halt ein
menschlich unterschiedlich Ding und weil wir eine diverse und
multikulturelle Gesellschaft sind und von Vielfalt leben, gibt es
Buddhisten, Islamangehörige, Zeugen Jehovas, Christen und weitere
umstrittene Sekten..., die alle eines in Deutschland gemeinsam haben:
Ihre Glaubensfreiheit ist vom Artikel 4 GG gedeckt:
Artikel 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
IUS, Gesetze im Internet
Bereits im letzten Artikel über Pressefreiheit
vom 20.07.2024 prangerte der Autor an, dass Presse über Artikel 9 GG,
dem Vereinsgesetz, abgehandelt wurde und dann ein Verbot des
Compact-Magazins über Frau Nancy Faeser erfolgte.
Nun also ein weiterer Schlag gegen den Extremismus, diesmal gegen
den Verein des islamischen Zentrums Hamburg und hier wurde die
sogenannte blaue Moschee nicht etwa nur durchsucht, sondern gleich nebenbei beschlagnahmt auf immer, um sie einem demokratisch konformen Zweck zuzuführen....
O. K., dass dort gesichert Hassprediger und der dahinterstehende Verein
verfolgt werden, mag ja angehen, aber da steht doch irgendwo auch die
Beschlagnahme eines islamischen Gotteshauses im Raum und wird nun der
iranische schiitische Islam per se verboten?
Ach nein, geht ja eigentlich nicht wirklich, da es nach Artikel 4 GG
irgendwo die Freiheit des Glaubens per se gibt und die ungestörte
Religionsausübung garantiert ist, es sei denn natürlich, dass es sich
um eine verfassungswidrige Religion handelt, die kämpferisch z. B. ein
Kalifat errichten will.
Ich bestreite mit keinem Wort, dass diese Maßnahmen von Frau Fraeser richtig waren und
Grundlage eines friedlichen und gedeihlichen Zusammenlebens sind, aber
allein das der Iran diese Kirche finanzierte und dort vielleicht
frauenverachtene Thesen aufgestellt werden, reicht natürlich nicht aus,
diesen Verein zu verbieten, aber es gibt ja scheinbar genug Hinweise
darauf, dass dort eine terroristische Gefahr besteht?
Nun, im islamischen Glaubensprinzip gibt es ohne Zweifel das bestreben,
wenn die Umma (Gemeinschaft der Islamangehörigen) überwiegt, ein
Kalifat zu errichten. Heißt das, dass in Zukunft islamische
Gemeinden überprüft werden und die Moscheen je nach Sunnit oder
Schiit dann beobachtet werden und in gute und böse
Islamangehörige sortiert werden und die bösen Gemeinden dann verboten
werden?
Also keine iranisch gestützten Moscheen mehr in Deutschland? Dann
türkische Moscheen, die von Herrn Erdogan unterstützt werden und am
Ende bleiben dann erheblich weniger islamische Gemeinden bestehen...
Was passiert nun mit den Gläubigen Muslimen, die in die blaue Moschee
friedlich zum Beten zu Allah gingen. Die verloren ihre Gemeinde und
siedelten sich vielleicht auch aus dem Grund da an, weil ihr
schiitischer iranischer Glaube dort praktiziert wird?
Die sollen sich jetzt also eine sunnitische oder andere schiitische demokratiefreundliche Gemeinde suchen?
Oder haben die jetzt alle den Stempel einer Vereinsmitgliedschaft in
einem verbotenen Verein, dessen Nachfolgeorganisationen Verboten sind.
Das mag bei weltlichen Vereinen ganz schön sein, aber bei einem
iranisch schiitischen Verein kommt das vielleicht einem teilweisen Glaubensentzug
gleich. Zudem, bleiben die beharrlich bei ihrem Glauben, schieben wir
die dann ab oder inhaftieren die Gemeindemitglieder, die irgendwo ja
auch Vereinsmitglieder sind? O. K. verbieten wir den Verein Islam dann
vorsischtshalber ganz, aber dann haben wir einen kleinen Dschihad in
Deutschland.
Ach ja, dann bliebe noch die eher unsensible Lösung aus der blauen
Moschee eine Kirche nach westlichen Vorbild zu machen, aber dann hätten
wir einen mittleren Weltkrieg. Egal, viel Feind, viel ehr, ich möchte
aber als Atheist nicht in einen Religionskrieg verwickelt werden, wer
fragt aber danach, denn wir kämpfen ja für die Glaubensfreiheit der
Christen und die darf man dann sicherlich unterstützen...
Wie immer wünscht sich der Autor, dass es ein Klageweg über Artikel 4
GG beim Bundesverfassungsgericht gibt und beiläufig geprüft wird, in
wie weit Glaubensfreiheit gewährleistet und hier geht es auch um die
fundamentale Frage, in wie weit der Staat Stätten der Religionsausübung
(Mosche, Kirche, buddhistischer Tempel) beschlagnahmen und
weiterveräußern darf!
Eine Kirche ist kein Verein. Logisch für mich wäre, dass im Falle eines
Gotteshauses ein Hassprediger oder radikale Mitglieder separat entfernt
wird und dann von mir aus im "Vereinsrecht" die Gemeindemitglieder
einen neuen Vorstand ernennen und neuen Imam benennen. Woher die
Spenden für eine Gemeinde dann kommen, kann den Staat halbwegs egal
sein, Hauptsache dass die Gelder für den religiösen Auftrag und nicht
Terrorismus verwendet werden.
Und dann kommen wir zur Frauenfrage, zu deren Stellung in der Religion,
zum Persönlichkeitsrecht und biologischen Mann und Frau und LGBTQIA+
per se und natürlich zur Friedensfrage per se und damit zu Artikel 4
GG, wo es doch so schön in Absatz 2 heißt: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Egal, ob im alten Christentum, Judentum oder Islamismus: In allen
Gruppen gibt es so etwas wie Sünde, also eine Abweichung im
irdischen Leben, die zu einer Verwerfung führt und deren
Begehen bereits im Geiste zur Verdammnis (Hölle) führt.
Mag sein, dass die evangelische "Halb-Staats-Kirche" die Sünde ins
Glaubenskonzept integrierte, die Katholiken unter dem Dauerbeschuss der
Öffentlichkeit Zugeständnisse machen und im Islam vieles ohne
wirkliches Ergebnis diskutiert wird, aber kann ich als Gläubiger nun
ungestört mit meiner Gemeinde in meinem religiösen Regelwerk leben,
ohne es anderen aufzudrängen oder nicht?
Artikel 2 GG garantiert mir die Freiheit der Person
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
IUS
Also wenn einer der drei oben genannten Religionen nicht im Stil von
Sodom und Gomorra leben will und seinen eigenen Weg auch nach Art. 4
Glaubensfreiheit gehen will, eine Gemeinschaft findet, die diese Werte
teilt und andere ausschließt, weil sie die sittlichen Werte ihres
Glaubens nicht teilen, dann schaltet sich die Öffentlichkeit ein und
sagt, dass dieses diskriminierend sein könnte und die Gefühle anderer
verletzte?
Und wenn ihr nicht so lebt wie wir, dann werdet ihr im Zweifelsfall
verboten, weil ihr eine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung seid?
Sorry, aber es sind - bis auf Kinder - erwachsende Menschen, die sich
dann neudeutsch einen "Verein" ausgesucht haben, um dort nach ihren
Regeln einem Gott zu dienen. In einem Veganerverein treten halt nur
Veganer ein, kann ich als Fleischesser mich dann einklagen und einen
wöchentlichen Hamburgerday ausrufen und falls man das nicht will bin
ich dann diskriminiert und versuche den Verein aufzulösen.
Das geht so einfach nicht.
Ich befragte Gemini dazu"
Autor: Die blaue Moschee wurde doch
gerade beschlagnahmt. Wann wurde eigentlich zuvor das letzte mal ein
Gotteshaus in Deutschland beschlagnahmt. Im dritten Reich?
"Die Beschlagnahmung der Blauen
Moschee in Hamburg im Zusammenhang mit dem Verbot des Islamischen
Zentrums Hamburg (IZH) ist ein aktuelles und bedeutsames Ereignis. Sie
wirft die Frage auf, wie häufig solche Maßnahmen in der deutschen
Geschichte vorgenommen wurden.
Die Beschlagnahmung
von Gotteshäusern in Deutschland ist ein äußerst seltener Vorgang. Es
ist richtig, dass im Dritten Reich zahlreiche Synagogen zerstört oder
beschlagnahmt wurden. Dies geschah im Rahmen der systematischen
Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und
der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es keine vergleichbar
groß angelegten Aktionen gegen religiöse Einrichtungen. Die
Gewährleistung der Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Recht in
Deutschland, das im Grundgesetz verankert ist.
Die Beschlagnahmung der Blauen
Moschee ist daher ein besonderer Fall, der sich aus den spezifischen
Umständen des Vereinsverbots gegen das IZH ergibt. Der Vorwurf, dass
das IZH als verlängerter Arm des iranischen Regimes in Europa fungierte
und Verbindungen zu terroristischen Organisationen unterhielt,
rechtfertigte nach Einschätzung der Bundesregierung diese drastische
Maßnahme.
Um eine umfassende Antwort auf
Ihre Frage zu geben, müsste man historische Forschungen anstellen. Es
ist denkbar, dass es in der deutschen Geschichte vereinzelt Fälle gab,
in denen einzelne religiöse Gebäude beschlagnahmt wurden, etwa im
Zusammenhang mit bestimmten Straftaten oder wenn sie für illegale
Aktivitäten missbraucht wurden.
Jedoch ist es wichtig zu
betonen, dass diese Fälle die Ausnahme darstellen. Die Beschlagnahmung
der Blauen Moschee ist ein komplexes Ereignis, das im Kontext der
aktuellen Sicherheitslage und der deutschen Innenpolitik bewertet
werden muss.
Wenn Sie an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert sind, empfehle ich Ihnen, folgende Quellen zu konsultieren:
Fachliteratur zur Religionsgeschichte und Politik in Deutschland
Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, die sich ausführlich mit dem Fall der Blauen Moschee befassen
Stellungnahmen von Experten und Religionswissenschaftlern
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie. Zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen.
Wichtiger Hinweis: Diese
Antwort basiert auf den derzeit verfügbaren Informationen und kann sich
ändern, wenn neue Erkenntnisse bekannt werden.
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Gemini
, Google KI 2024, um 14:00 Uhr", 27.07.2024
In Sodom und Gomorra bedrängten die Menschen Lot, bei dem Bau der Arche
durch Noah verlachten die Menschen Noah und gingen ihn an und wir
drängen den Kirchen ein Bild auf, welches zuweilen in der
Entstehungszeit der Religionen in einer patriarchalischen Gesellschaft
durch Männer geprägt wird.
Müssen sich die Religionen also dem heutigen teilweisen woken Bild anpassen?
Ich meine nein, denn wir haben doch Glaubensfreiheit und was ich in
meiner Gemeinde und Haus mache, kann den anderen egal sein. Ich muss
die Freiheiten der anderen nicht in Anspruch nehmen und wenn ich anders
denke und mit anderen im Sinne der Glaubensfreiheit und
Meinungsfreiheit darüber spreche und Freiheiten nicht teilen will, dann
kann das anderen egal sein. Oder muss ich meinen Glauben dann
irgendwann konspirativ im Untergrund mit geheimen Erkennungszeichen
ausleben - hatten wir alles schon zur Zeit der Christenverfolgung im
alten römischen Reich gehabt und Gott bewahre uns vor einer Neuauflage.
Leben nicht in den USA die sogenannten Amish People in einem
eingefrorenen Zustand ohne Strom und ignorieren die Zukunft? Das mögen
viele kritisch sehen, aber für andere ist das vorbildlich und eben ein
alternatives Leben. Ich kann eben Strom, Konsum...in einer freien Gesellschaft verwenden, aber ich muss es nicht!
Sorry, nur weil es in Deutschland viele Freiheiten gibt muss ich diese
nicht in Anspruch nehmen und bleibe eben männlich heterosexuell, trage
mich nicht als Frau ins Geburtsregister ein, werde nicht
homosexuell. Ich will auch nicht in die Vereine der anderen und was die dort sagen und machen ist ihre Sache.
Ich verwehre deshalb doch nicht andere die Rechte und diskriminiere nicht durch die oben genannten Fakten andere?
Und wenn ich einen Verein heterosexueller Menschen Gründen würde, bei
denen andere Auffassungen zum Ausschluss der Mitgliedschaft führen,
dann würde ein Teil dieser Bevölkerung mich der Diskriminierung und
rechten Gedankengutes bezichtigen, weil ich verwerfliches deutsches
Brauchtum pflege und andere damit diskriminiere.
Und in der Kirche darf ich vielleicht eines Tages Adam und Eva nicht als
Urvater und Urmutter bezeichnen, weil da irgendwo Divers nicht daran
beteiligt ist?
Ich trat damals aus der evangelischen Kirche aus, weil das Weihwasser
zunehmend schwefelhaltiger wurde und ich das als Christ nicht tragen
konnte. Ich fand es feige, wenn die Kirche zunehmend ihre Grundwerte
anpasst und Sünde zum Teil Bestand des Glaubens wird.
Ich sehe die Kirche zum Teil als Bewahrung grundlegender Werte und da m
und w irgendwo auch genetisch-wissenschaftlich belegt sind, finde ich
die altchristliche Einordnung nicht diskussionswürdig.
Fazit:
- Ich finde ein Vorgehen gegen terroristische Aktionen richtig
- Ich finde, dass das Bundesverfassungsgericht bei Presse und
Kirche analog wie beim Parteiengesetz der erste Ansprechpartner bei
einem Verbot sein sollte, weil die Väter des Grundgesetzes diese beiden
Institutionen für so wichtig hielten, dass Ihnen extra Artikel gewidmet
wurden
- ich bin für eine Klärung, in wie weit wir es in Zukunft mit der
Religion halten. Dürfen Menschen nun uneingeschränkt in Gemeinde,
Zuhause, in Wort und Bild und in der Missionierung ein anderes Weltbild
haben, auch wenn es andere Diskriminieren könnte und in wie weit müssen
das die anderen aushalten?
- was wird das nächste Vereinsverbot werden. Nancy Faeser löst hier
Prüfungen aus und das nächste Verbot nach Vereinsrecht könnte die Jugendorganisation der AFD sein.
Dann steht noch ein Verbotsverfahren der AFD per se im Raum oder gar ein Teil der AFD in Thüringen, die vom Verfassungsschutz jetzt als kämpferisch-aggressiv bezeichnet wurde.
Sobald das aktuell wird und das wird wohl bald der Fall sein, werde ich das noch eruieren.
Nachtrag
Es wird weitere Vereinsverbote in Zukunft geben und wen es garantiert
bei einer konservativen Regierung zuerst trifft, dürfte wohl jeden klar
sein: Der Hanf-Club oder sollte ich sagen Hanf-VEREIN. Wird da auch die
Polizei martialisch und schwer bewaffnet die einzelnen Clubs schließen
oder gibt es da einen Brief zuvor?
Deutschland lebt von der Vielfalt seiner Vereine und sei es der
einfache Fußballverein, der immer mehr von Politik vereinnahmt wird,
dessen dritte Reich Geschichte aufgearbeitet wurde und von einem
kleinen Teil der Bevölkerung als Brutstätte der Rechten mehr oder
weniger eingeschätzt wird.
Bei den Kindern gab es das Spiel von Cowboy und Indianern - ja, ist
kein Verein aber es gab doch eindeutig Karl-May-Festspiele. Werden
Vereine im Bereich Ritter auch eines Tages im Zusammenhang mit
Kreuzritter in die Kritik geraten? Da gibt es definitiv viele Vereine
mit Rollenspielen!
Und am Ende ist LGBTQIA+ auch ein
legitimer Verein, aber was passiert, wenn man eines Tages mit
Sittengesetz und Verderben der Jugend in einer rechtsextremen Manier
argumentiert?
Auch halte ich es für bedenklich, wenn man bei Sportvereinen eingreift und russische Sportler nicht unter der Flagge Russlands antreten
dürfen! Müssen die sich für ihr Land schämen? Auch ansonsten sind
russische Sportler reglementiert, wie sie es aus dem o. a. Link
entnehmen können. Aber das IOC ist doch ein Sportverein und kein
Politikverein.
Werden russische Vereine dann irgendwann in Deutschland per se verboten, weil es den Ukrainekrieg gibt?
Jeder Verein ist ein Ausdruck der Vielfalt und wichtig für den
Freiheitsindex in unserem Land. Jede Schließung vom Staat oder der
Versuch der Gleichschaltung ein Indiz für eine Demokratie auf dem Weg
zu einem totalitären Staat.
Artikel 9 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen
zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und
für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken
oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen
sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3,
Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe
richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt
werden.
Ius- Gesetze im Internet
Und ich betone hier einmal den Absatz 1 vom Artikel 9 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Erst in Absatz 2 erfolgt eine
Einschränkung und das Verbot und es klingt für mich fast zynisch, wenn
Vereine, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten,
verboten sind.
Ist also IOC verbietbar, weil die russischen Sportler diskriminiert
werden? Nein, natürlich nicht, weil Völkerverständigung nach westlicher
Leseart nicht mit Herrn Putin möglich ist. Und auch die iranische
schiitische blaue Moschee trägt bekanntlich nicht zur
Völkerverständigung bei, obwohl es Besuchstage für Menschen außerhalb
gab.
Der Staat hingegen darf sich in Parteien also über den Gedanken der
Völkerverständigung zuweilen hinwegsetzen, aber einem Verein ist dieses
laut Artikel 9 (2) GG untersagt? Natürlich argumentieren die
Parteien, dass es mit Putin keine Völkerverständigung geben kann.
Er bleibt unbestritten Aggressor. Aber man schreibt
Vereinen vor, für die Völkerverständigung zu sein , weil man sonst
verboten wird, aber kann selbst eine überwiegende Kriegspolitik
betreiben und den Aspekt einer Völkerverständigung ignorieren - beißt
sich das nicht irgendwo?
Es ist der freie Ausdruck der Freiheit eines Bürgers sich mit
Gleichgesinnten zu treffen und den Teil der Freiheit zu leben, die der
Bürger beansprucht und andere vermeintliche Freiheiten nicht zu
beanspruchen, da Freiheit einen Menschen nicht aufgezwungen werden
kann, weil es sonst ein Zwang und keine Freiheit ist und das fängt bei
kleinen Sachen wie beim Gendern an.
Gerne kann ein Teil der Bevölkerung damit anfangen und es im Rahmen der
Sprachentwicklung dann bei einer Mehrheit zu einem neuen Regelwerk
kommen. Aber Freiheit ist auch so zu reden, wie ich es will und mein
Schnabel mir gewachsen ist und privat kann ich auch russisch oder
englisch sprechen (außer mit Behörden und Schulen in Amtssprache
deutsch), ohne das es mir jemand verbietet, weil wir mit Russland in
Feindschaft leben?
Vereinskultur ist ein wichtiger Teil der Kultur, zuweilen der
Völkerfreundschaft, des Spaßes und ein Hobby und deshalb müssen wir
kritisch aufmerksam sein, dass wir nicht in eine Monokultur von
Vereinen hinabgleiten, die das Ziel haben, den Staat zu bejubeln und im
Gebet die Formel "im Namen des allwissenden heiligen Staates, Amen" zu
integrieren.
Dann haben wir aus der Geschichte nichts gelernt!
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