Die Lehre vom Mindestlohn



Einleitung Mindestlohnn 2014

Seit des Versuchs der Einführung eines Mindestlohns in der Bundesdrucksache 136/13 vom Bundesrat im Jahre 2013 ist ein ereignisreiches Jahr vergangen.

Im Jahr 2014 wurde unter veränderter Konstellation im Rahmen der Großen Koalition ein Neuer Entwurf (Bundesdrucksacksache 18/1558) erstellt der am 4. Juli 2014 voraussichtlich den Bundestag passieren wird.

Die Diskussion um den Mindestlohn verschiebt sich nun  auf den § 22 (persönlicher Anwendungsbereich) in der Minderheitenansicht des Autors dieser Webseite, die in einen aktiven Eingriff durch einen Brief an den Bundespräsidenten mündete,  in dem der Autor eine Stellungnahme für die Verfassungskonformität verfasste.

Da die lebhafte Mindestlohndebatte voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nimmt, verzichtete der Autor auf eine Neufassung der Abhandlung über den Mindestlohn und splittet  die Ereignisse in der Mindestlohndebatte in zwei Ausführungen aus der Sicht des Autors im Jahr 2013 und 2014 in zwei getrennte Bereiche mit zwei Inhaltsverzeichnissen.

Dieser Zustand wird vermutlich im Jahr 2015 oder2016 bereinigt, aber die Kontroverse wird nach Ansicht des Autors noch einen längeren Zeitraum beanspruchen und so sei ihm Verziehen, dass er mit dem Jahr 2014 und den aktuellen Ereignissen entgegen einer chronologischen Sortierung beginnt.

Wer eher Definition und Historie bevorzugt sei auf die Ausführungen zum Mindestlohn von 2013 verwiesen.


Inhaltsangabe
22.06.2014 Mindestlohn oder Einzug von Diskriminierung in das Mindestlohngesetz?
21.06.2014 U18 ohne Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose
13.06.2014 der Arbeitnehmer, das unbekannte Wesen und Erörterung U18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung
15.06.2014 Langzeitarbeitslose
16.06.2014 Mindestlohn im Rahmen der europäischen Sozialcharta
23.06.2014 Brief an den Bundespräsidenten
26.06.2014 Antwort des Bundespräsidalamtes


22.06.2014 Mindestlohn oder Einzug von Diskriminierung in das Mindestlohngesetz?

Der Autor dieser Webseite machte bereits in mehreren Abhandlungen darauf aufmerksam, dass die Abgrenzung verschiedener Gruppen aus der Arbeitnehmerschaft durch den § 22 MiloG (persönlicher Anwendungsbereich) des Entwurfes in der Bundesdrucksache 18/1558 ein Verstoß gegen mehrere Artikel der Verfassung sein könnte.

Dabei wurde ein Bild verwendet, dass der Autor nur zu gerne verwendet. Setzen Sie einmal "Mensch" für "Arbeitnehmer" in § 1 MiloG und für "ohne Berufsausbildung"  "ohne weiße Hautfarbe ein, dann ergeben sich folgende zusammengefaßte Zitate:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Zahlung eines
Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.


...und im persönlichen Anwendungsbereich (§ 22) steht dann:

Personen ohne weiße Hautfarbe gelten nicht als Menschen im Sinne dieses Gesetzes.

Fraglich ist also, ob die Abgrenzung verschiedner Gruppen aus dem Kreis der Arbeitnehmer eine Diskriminierung darstellt.

Vielleicht dazu erstmal die Definition von Diskriminierung aus Wikipedia:

"Das Wort Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare „trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“ im Spätlateinischen abgeleiteten Verbalsubstantiv discriminatio „Scheidung, Absonderung.“[1] Das Verb diskriminieren wurde im 16. Jahrhundert in der wertneutralen Bedeutung „unterscheiden, sondern, trennen“ ins Deutsche entlehnt und ist dort seit dem 19. Jahrhundert kontinuierlich belegt.[1] Seit dem frühen 20. Jahrhundert bedeutet es mit negativer Bewertung „jemanden herabsetzen, benachteiligen, zurücksetzen“, zunächst im Politischen und dann vor allem im sozialen Bereich,[1] während die ältere wertneutrale Bedeutung des Verbs nur noch vereinzelt fachsprachlich erscheint.[2]

Das Verbalsubstantiv Diskriminierung ist im Deutschen seit dem frühen 20. Jahrhundert in der Bedeutung „Herabsetzung, Benachteiligung, Verunglimpfung“ etabliert, zunächst im Bereich der Wirtschaft (für handelspolitische und wirtschaftliche Diskriminierung) und dann auch für die Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen.[1] In der wertneutralen Bedeutung „Unterscheidung“ ist auch Diskriminierung vereinzelt in fachsprachlichem Gebrauch anzutreffen.[3]

Seit dem 19. Jahrhundert belegt ist als zweite Form der Entlehnung außerdem Diskrimination, das im fachsprachlichen Gebrauch seine wertfreie Bedeutung „Unterscheidung“ beibehalten hat, seit dem frühen 20. Jahrhundert aber auch in der Bedeutung von (gesellschaftlicher) Diskriminierung erscheint.[1]

Die Soziologie untersucht gesellschaftliche Diskriminierung und differenziert hierbei unter anderem zwischen struktureller, institutioneller und sprachlicher Diskriminierung. In Abgrenzung gegen die sozialpsychologische Vorurteilsforschung geht es also um soziale Bedingungen und Ursachen, die nicht auf individuelle Einstellungen reduzierbar sind. In der Rechtswissenschaft ist der Begriff enger gefasst und bezieht sich nur auf die Differenzierung wegen bestimmter enumerativ aufgeführter Gründe. Soziologie und Rechtswissenschaft gebrauchen den Begriff also in normativer Weise." Quelle Wikipedia Diskriminierung

Im Falle der jugendlichen ohne Berufsausbildung steht dann unter Ungleichbehandlung wörtlich in Wikipedia: ...

"...Soziale Ungleichheiten bzw. soziale Diskriminierungen aufgrund von Faktoren, welche vom Betroffenen beeinflussbar sind (Zugangsberechtigung zu Bildungseinrichtungen, Einkommenshöhe, soziales Verhalten), werden meist – unabhängig vom gesellschaftspolitischen Standpunkt – eher akzeptiert bzw. toleriert als individuell nicht veränderbare Faktoren und Auslöser von Diskriminierungen (Ethnie, Geschlecht, statistisch seltene in der Gestaltung der Gesellschaft durch die Bevölkerungsmehrheit in ausgrenzender Weise nicht berücksichtigte persönliche Eigenschaften (siehe Behinderung), Alter oder sexuelle Präferenzen)

In Wikipedia wird noch auf den Zusammenhang mit dem Grundgesetz hingewiesen:
Generell gilt aber das, was etwa der Leitsatz des deutschen Bundesverfassungsgerichts über den Umgang mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ausdrückt: „Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.“


Zum Abschluss noch ein Teilzitat von institutioneller Diskriminierung:

...Ein wesentlicher Bestandteil der institutionellen Diskriminierung ist die ökonomische Diskriminierung. Individuen gelten dann als ökonomisch diskriminiert, „wenn sie bei wirtschaftlichen Transaktionen mit Gegenleistungen konfrontiert werden, welche sich an persönlichen Merkmalen bemessen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Leistung stehen“. Eine ökonomische Diskriminierung findet insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, dem Kreditmarkt, dem Versicherungsmarkt und dem Wohnungsmarkt statt und äußert sich häufig in einer Lohn- und Einkommensdiskriminierung. Quelle: Wikipedia, wie o. a. Link


Da fragt der Autor mal ganz naiv: Steht das Alter eines Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder der Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr irgendwie im direktem Zusammenhang mit der Leistung, die er als Arbeitnehmer bringt?

Und äußert sich das nicht im Mindestlohngesetz in einer Lohn- und Einkommensdiskriminierung?

Auch ohne Jurist zu sein: Treffen nicht die  in einfachen Worten formulierten Ausführungen in Wikipedia über Art. 3 GG und Diskriminierung im Fall des Mindestlohngesetz den Nagel auf den Kopf?

Der Autor wiederholt nochmal gerne die Begründung des Bundesrates zum ersten Entwurf eines Mindestlohngesetzes an dieser Stelle:

§ 1 MinLohnG hieß in der Bundesdrucksache 136/13 auf der Seite 11:

§ 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes. Die Vorschrift regelt die Funktion des
Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts und greift dabei die Vorgaben
der Artikel 1 und 20 Absatz 1 des Grundgesetzes auf und legt die
Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip als die für die Bestimmung der
Höhe des Mindestlohns erforderlichen Zielvorgaben fest. Die Vorschrift stellt auch
klar, dass es um die Existenzsicherung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer geht.


Der Gesetzgeber vergaß leider bei der Entwicklung der Mindestlohndebatte, dass die erforderlichen Zielvorgaben eben eine Existenzsicherung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsah, die sich aus den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes ergab.

Es geht hier um die Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip und nicht um eine beliebige Maßnahme, bei der nach Lust und Laune (politischer Wilkür) Menschen nach belieben abgegrenzt werden können.

Das ist in hohem Grade zynisch und menschenverachtend (Wertung des Autors dieser Webseite).

Die Konstruktion des § 22 MiloG (persönlicher Anwendungsbereich) verspottet in seiner Konstruktion jeden Menschen, der recht und billig denkt.

Nicht nur das bekanntermaßen der Arbeitnehmer im Jahr 2014 rein rechtlich keine Legaldefinition in den einschlägigen Gesetzen besitzt, nein, auch mit der Formulierung "nicht im Sinne dieses Gesetzes" werden Gruppen mit politischen Begründungen ausgeschlossen, die konträr zum Gedanken an die Menschenwürdegarantie sind.

Die Artikel 1, 2 (persönliche Entfaltung von Jugendlichen ohne Berufsausbildung - wurde bereits erörtert), 3 und 20 GG werden nach einer oberflächlichen  Betrachtung durch den persönlichen Anwendungsbereich sträflich missachtet.

Zynisch gesehen muss der Normalbürger noch dankbar sein, dass keine Formulierung wie  "die Aufzählung der Gruppen, die im Sinne dieses Gesetzes nicht Arbeitnehmer sind, ist nicht abschließend" steht.

Aber genau diese Formulierung ist der neue Geist des Mindestlohngesetzes . Die Forderungen der Arbeitgeber nach mehr "Ausnahmen" steht im Raum. Die unwürdigen Schattenargumentationen werden - politisch, aber rechtlich nicht haltbar - bei jeder neuen Gruppe Einzug finden.

Nach außen hin natürlich nur, um das beste für diese Gruppe zu erreichen: Jugendliche ohne Berufsausbildung haben dann demoskopisch gesehen eine bessere Chance einen Beruf zu bekommen und Langzeitarbeitslose werden vielleicht mit einem niedrigen Lohn eher einen Job bekommen..., aber nach Innen - im materiellen Kern unserer Verfassung durch Art 1 und folgende ausgedrückt bleibt der Makel bestehen: Der Preis darf nicht sein, dass die Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip ausgehebelt wird.

Ein Gesetz kann formell richtig sein, aber materiell eben Schund sein. Diese Erfahrung wird die politische Kaste der Bundesrepublik entweder vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem europäischen Gerichtshof bald machen.

Peinlich für zwei Volksparteien, die ein "C" und "S" in ihrem Namen tragen.  

Fazit

Das Konzept des Mindestlohns ist unausgereift und nach Ansicht des Autors verfassungswidrig. Die Ausnahmen vom Mindestlohn als sozialpolitische Notwendigkeit hinzustellen,  weist  eine Herabwürdigung  der Menschenwürdegarantie und des Sozialstaatsprinzips einzelner  Gruppen auf.

Böswillig gesehen ist die Entziehung der Menschenrechte für ein halbes Jahr für Langzeitarbeitslose eine "Strafaktion" bzw. Stigmatisierung. Der Langzeitarbeitslose muss sich dann wohl im Lebenslauf "Outen", damit er einen niedrigen Lohn als den Mindestlohn beziehen darf? Oder gibt die freundliche Arbeitsagentur, die der Neutralitätspflicht unterliegt, dem Arbeitgeber den entscheidenden Hinweis, dass es sich um einen Langzeitarbeitslosen handelt, den man nun als Mensch zweiter Klasse und nicht als Arbeitnehmer im Sinne des (Mindestlohn-) Gesetzes behandeln darf?

Begeht der Arbeitnehmer, der sich nicht "outet", einen Sozialleistungsbetrug, weil er sich  Leistungen unter falschem Vorwand erschleicht und die Unverschämtheit beging, seinen Lebenslauf zu manipulieren, um als "vollwertiger" Arbeitnehmer zu gelten, um sich ein Einkommen am Existenzminimum an der Pfändungsgrenze
gemäß § 850c ZPO zu sichern?

Der Autor bittet den Gesetzgeber: Prüft bitte bis zum 4 Juli nochmal eingehend den persönlichen Anwendungsbereich, denn nach einer oberflächlichen Prüfung auf dieser Webseite kommt der Autor zum Schluss: In der aktuellen Form werdet Ihr keine Freude an einem Gesetzeswerk haben, welches eigentlich richtungsweisend und ein Meilenstein in der Sozialgeschichte Deutschlands sein sollte.

Der Autor dieser Webseite kann zur Not auch mit der Einführung mit einem Mindestlohn von 8,50 € leben, der dann sukkzessive in Richtung  2/3 des mediterranen Einkommens nach der Sozialcharta  steigt,  aber zumindest auf dieser Seite gilt: Ich bin nicht bereit die Kröten des persönlichen Anwendungsbereiches aus § 22  des Enwurfs vom Mindestlohngesetzes zu schlucken.




...


21.06.2014 U18 ohne Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose

Der Autor  dieser Wenseite fühlt sich  bekanntlich von der SPD verraten, der er seine Stimme gab, u. a.., weil er den großmundigen Versprechungen der  SPD im Bundesrat traute  - eine weitere Seifenblase,  die  im Gesetzesantrag vom  21.02.2013 in der Bundesdrucksache 136/13 (Bundesrat!!!)   festgehalten wurde, bevor Sie in der neuesten Diskussion zerplatzte:

Dort hieß es noch im Entwurf des § 1 MinLohnG:

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern durch die Festsetzung eines Mindestlohns als unterste Grenze des
Arbeitsentgelts ein ihre Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine
angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben zu
ermöglichen.

 Quelle: PDF, 2013, 136/13, Bundesrat, Entwurf, Gesetzesantrag

"Da ist doch kaum  ein Unterschied zum  Neuen Mindestlohngesetz", werden viele sagen. Doch, denn wie üblich gab der Gesetzgeber einen Kommentar zu seinem Machwerk und der liest sich dann ein wenig anders als die Begründung zum Entwurf des aktuellen Mindestlohnentwurfs der Bundesdrucksache 18/1558, die den Paragrafen § 1  MiloG durch den persönlichen Anwendungskreis in § 20 MiloG  in eine neue Variante der "Animalfarm" von Orson Wells verwandelte in der "all animals are equal" mit dem Zusatz "but some are more equal than the others", bedacht wurde...

Die Einzelbegründung des § 1 MinLohnG hieß in der Bundesdrucksache 136/13 auf der Seite 11:

§ 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes. Die Vorschrift regelt die Funktion des
Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts und greift dabei die Vorgaben
der Artikel 1 und 20 Absatz 1 des Grundgesetzes auf und legt die
Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip als die für die Bestimmung der
Höhe des Mindestlohns erforderlichen Zielvorgaben fest. Die Vorschrift stellt auch
klar, dass es um die Existenzsicherung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer geht.

So und nun können Sie den Frust des Autors vielleicht nachvollziehen. Menschenwürde und Sozialstaatsgarantie sah zumindest der Gesetzgeber im Bundesrat beim Entwurf der Festlegung eines Mindestlohns als oberstes Ziel!!!

Davon kann es aber per se keine Ausnahmen geben, es sei denn, der Gesetzgeber schreibt/sagt offen: "Ich spreche einzelnen Arbeitnehmern das Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde aus Artikel 1 GG ab."

Frau Bundesarbeitsministerin Nahles spricht zwei Gruppen von Menschen die Menschenwürde ab, weil Sie die erforderlichen Zielvorgaben eines Mindestlohns aus dem alten Entwurf scheinbar nicht verstanden hat und ihr es nicht klar zu sein scheint, dass es um die Existenzsicherung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.

Noch im Koalitionsvertrag "Zukunft gestalten" zwischen SPD, CSU und CDU der 18 Legislaturperiode stand auf Seite 48/49:

...Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her.

Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns
soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.

Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für
das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach
dem AEntG....

Tja, von der Metaebene geht es nun schon ein Stück abwärts in die pragmatischen Redewendungen, dass ein Mindestlohn existenzsichernd sein sollte.

Damit die weißen Flecken einer existenzsichernden und sich nicht lohnenden Arbeit nicht verschwinden, wird also nun ein angemessener Mindestschutz für zwei Gruppen  ausgesetzt?

 Wie korrespondiert der persönliche Anwendungsbereich des § 22 MiloG der Bundesdrucksache 18/1558  des neuen Entwurfes vom Mindestlohngesetz mit den einst hehren idealen eines humanistischen Weltbildes ausgedrückt im Artikel I unseres Grundgesetzes nach den Vorstellungen des Bundesrates vor einem Jahr?

Fazit

Das Ziel dieses Nachtrags dürfte jedem klar sein. Der Autor dieser Webseite schafft Argumentationshilfen, warum der § 22 MiloG persönlicher Anwendungsbereich des neuen Gesetzentwurfes  18/1558 stark anzweifelbar sein könnte. Ich zitiere niemand anders als den Gesetzgeber, der selbst mit dem Grundgesetz aus der Bundesdrucksache 136/13 argumentiert.

Weitere ausführliche Dokumentationen finden Sie im Plenarprotokoll 907/13 vom Bundesrat, wo der Gesetzentwurf 136/13 hinreichend eruiert wurde.

Ansonsten wurden die beiden Ausnahmen vom Mindestlohn in den letzten zwei Artikeln auf dieser Webseite erörtert.

Der Gesetzgeber hat im Geist der Animal Farm die arme Arbeitnehmerschicht in zwei Arten von "armen anderen Tiergattungen" unterteilt, die einen dürfen an einem Mindestlohn unter der Grenze der geforderten 2/3 des mediterranen Bruttolohns der Sozialcharta mit 8,50 € ein Leben an der  Pfändungsgrenze gemäß § 850c ZPO leben, die ausgeschlossenen Gruppen dürfen nicht einmal dieses "angemessene Existenzminimum" erwarten.

Aber was soll`s, hatte man denn von den Schweinen der Animalfarm anderes zu erwarten?

Kritiker werden sagen: Bauer Jones stand ja eigentlich für den Kapitalismus und die Schweine für den Sozialismus stalinistischer Art.  Dem Autor sei diese kleine Verschiebung gestattet, weil wer regiert - sagt dass er sozial handelt und dann unsozial handelt in dem er das Grundgesetz mit Nebensätzen aushebelt in den Augen des Autors eine Schweinerei begeht und extremer Sozialismus wie Kapitalismus in der Ausprägung nur Spiegelbilder sind...

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13.06.2014 der Arbeitnehmer, dass unbekannte Wesen

Am 04. Juli wird das im Volksmund sogenannte Mindestlohngesetz (MiloG) wahrscheinlich den Bundestag passieren und da lohnt es sich nicht nur für aufgeweckte Jurastudenten ein Blick auf die Drucksache 18/1558 zu werfen, in der es eine Vorabfassung (Entwurf) des Gesetzes gibt.

Der Autor dieser Webseite wählte einen harten Einstieg, da die Rechtsmaterie im juristischen Sinn für Kontroversen sorgen dürfen. Der Autor ist kein Jurist, aber eruiert für sich gerne dann einmal den Begriff Arbeitnehmer, was im Bezug auf die  unter 18 (U18)- jährigen ohne Berufsausbildung, die bekanntlich keinen Anspruch auf  einen Mindestlohn haben, dann zu einem heißen Eisen wird.

Die Phase der Sammlung der Paragraphen, die zu erörtern sind, ist erstmal kurz und beide folgenden Paragrafen sind erstmal eine nicht rechtsgültige Fiktion, da wir hier ja wie gesagt nur ein wenig über einen Entwurf plaudern:

§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines
Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

Quelle: Drucksache des Bundes 18/1558, Teilzitat des § 1  ,  12.06.2014, ist nur ein Entwurf!!!

Kurze Erörterung: Das man jetzt erstmal definieren und dann subsummieren muss, ist selbstverständlich. Und bei der Definition fängt die Schwierigkeit an. Wichtig sind nur drei Begriffe: Jede Arbeitnehmerin und  Arbeitnehmer. Na, ist doch ziemlich einfach auf dem ersten Blick, aber lassen Sie mich erstmal kurz den zweiten Paragraphen zitieren und Sie werden verstehen, warum es dann doch nicht so einfach ist:

§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und
Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Nicht unter den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen Praktikantinnen und Praktikanten, die...

....[Anmerkung des Autors: die folgenden Ausführungen werden ausgelassen]

(2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

Da wird noch der § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes erwähnt. Darin steht:

§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Beide Quellen: Iuris, Gesetze im Internet...

Wer jetzt wie der Autor nach Logik, Intuition  und den Bearbeitungsregeln  für ein Gesetz  nach Schema vorgeht, kommt schnell ins Schwimmen, denn ob Sie es glauben oder nicht  - Es gibt weder im Mindestlohngesetz noch  in irgendeinem anderen Gesetz eine valide Definition von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Ja, das wurde im eben genannten Link bis zum europäischen Recht geprüft. Hier ist die Chance für Studenten: Findet eine gültige Definition in Gerichtsurteilen und wenn ihr ein wenig sozial denkt, dann sind dann darin hoffentlich Jugendliche mit aufgenommen!!!

Das ist direkt widerlich tricky von der Bundesregierung zu sagen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anrecht auf Mindestlohn haben, aber nach diesem Gesetz jeder U18 ohne Berufsausbildung eben kein Arbeitnehmer ist nach - zumindest nach Sinn dieses Gesetzes - und das in unwürdiger Tradition auch in diesem Gesetz nicht definiert wird!!!

Das ist tricky oder dämlich - je nach Betrachtungsweise -:)

In Wikipedia steht: dass Kinder und Jugendliche, die noch in die Schule gehen, keine Arbeitnehmer sind...., was uns herzlich wenig hilft. Obwohl das doch ein erster Hinweis darauf ist, das Jugendliche nach der Schule, wenn Sie eine Arbeit annehmen, durchaus Arbeitnehmer sein können - ohne weitere Vorbedingungen...

Im KschG steht noch:

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Teilzitat: Kündigungsschutz, juris

Das geht doch ein wenig in dieselbe Richtung...Auch Jugendliche ohne Berufsausbildung könnten Arbeitnehmer sein und erst Recht im Sinn des Gesetzes...

Warum tricky? Wurde bereits erklärt: Es verstößt einfach gegen keine gültigen Definitionen, irgendwo einen unbestimmten Begriff in ein neues Gesetz hereinzuschreiben und dann einfach beliebig Personengruppen auszugrenzen, da die Gruppe nach belieben "ausgeschlossen" werden können im Rahmen des Paragraphen, der dann mit der Totschlagformulierung nicht im Sinne dieses Gesetzes arbeitet.

Das lässt abseits von dieser Erörterung auch viel Spielraum für Menschen, die z. B. eine kleine Scheinselbstständigkeit neu aufbauen und dann mit Recht mit dem Begriff des "unbekannten Wesen Arbeitnehmer" ein wenig spielen...

Das ließe auch zu, andere Gruppen einfach aus diesen unbekannten Arbeitnehmerbegriff auszuschließen.

Der Autor schlägt Alarm. Diese perfide Konstruktion unterläuft die Chance, dass ein Grundrecht auf Mindestlohn entsteht, wie es der Autor dieser Webseite bereits sehr frühzeitig in seiner
Abhandlung über den Mindestlohn forderte.

Im Prinzip setzte sich die CDU mit ihren Vorstellungen durch:

2. Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben sich bewährt.
Der Geltungsbereich des Gesetzes wird daher auf alle Branchen erweitert....

Drucksache des Bundes 18/1558, S. 31

Also sind Jugendliche ohne Berufsausbildung keine Arbeitnehmer, sondern dann vielleicht ja doch nur "Lohnsklaven", die mit Arbeitslohn unter dem Mindestlohnniveau abgespeist werden dürfen?

Hey, da es keine Definition gibt, sei es dem Autor dieser Webseite erlaubt eine Definition zu schaffen.

Keine Ahnung was "Jugendliche ohne Berufsausbildung" sind, die nach ihrer Pflichtschule nach Art. 2 GG nun ihrem Recht nach der freien Entfaltung der Persönlichkeit einen Beruf annehmen, Steuern und Sozialabgaben leisten, nach einem halben Jahr nach dem Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer sind (ach ja, die sind ja nur nach diesem Gesetz keine Arbeitnehmer, dass ist dann mal wieder so eine kleine Schizophrenie oder philosophisch gesehen die abgewandelte Frage: Was bin ich? Ein Mensch, ein Arbeitnehmer, aber auch eigentlich nicht...).

Hm, was ist eine Berufsausbildung? Das ist irgend sowas im dualen System und wenn die jemand unter 18 abschließt und dann arbeitet bekommt er auch unter 18 Jahre das volle Gehalt? Ach ja, Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung begehen sind ja auch Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.

Nach Gesetzestext eindeutig ja! Ist das Gerecht?

Warum ist das genauso dämlich?

Tja, es gibt bestimmt auch andere Staaten in Europa, wo kein duales Bildungssystem existiert,  es einen Mindestlohn gibt  und  es keine Sozialdemokraten gibt, die wieder die Diskussion über Bildungschancen in dieses Jahrhundert  portieren wollen.

Die Begründung von Frau Nahles war jetzt mal so ungefähr sinngemäß, dass wegen der schlechteren Bildung die Chance auf einen dauerhaften Job nicht gegeben sei und deshalb  keine Anreize geschaffen werden sollen, dass  Jugendliche  eine Berufsausbildung Arbeit  annehmen, um dann keine Arbeitnehmer zu sein - zumindest nach dem Mindestlohngesetz-:)

Damit lehnt Sie sich natürlich ganz schön weit aus dem Fenster, da es ja irgendwo konträr noch die Entfaltung der freien Persönlichkeit des Grundgesetzes in Artikel 2 GG gibt.  Nach der Schulpflicht  ist der  Mensch erstmal frei in seiner Entscheidung und wenn er dann statt Sozialhilfe  eine Arbeit annimmt und dann der Staat durch Steuern und Abgaben mitverdient, dann ist das schlichtweg unsozial, den Jugendlichen zur Armut zu verdammen und aus der Gruppe der Arbeitnehmer auszuschließen, von der man ja nicht einmal so richtig weiß, was Sie überhaupt sind.

Im o. a. Entwurf wird die Begründung auf S. 51 so formuliert:

Nach Absatz 2 gelten Personen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Die Regelung ist auf eine nachhaltige Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt gerichtet. Durch die Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mindestlohn keinen Anreiz setzt, zugunsten einer mit dem Mindestlohn vergüteten Beschäftigung auf eine Berufsausbildung zu verzichten. Die durch die
Inbezugnahme des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzte Altersgrenze verhindert dahingehende Fehlanreize, dass junge Menschen nach Abschluss der
Sekundarstufe 1 von einer weiterführenden Schulausbildung oder einer Berufsausbildung deshalb absehen, um stattdessen eine mit dem Mindestlohn vergütete Beschäftigung anzunehmen. Typischerweise werden von jungen Menschen nach Abschluss der Sekundarstufe 1 wichtige Weichen für ihren späteren beruflichen Werdegang gestellt.

Quelle o. a. Entwurf, Seite 50/52


Ein Zyniker würde sagen, dass die Arbeitgeber sehr genau wissen, was Arbeitnehmer sind: Diener, die entweder Diener bleiben oder in den Adelsstand der Geschäftsführung erhoben werden oder zu Lohnsklaven  degradiert werden.

Vielleicht gibt es ja deshalb sonst in der Bundesrepublik, wo normalerweise jedes Wort mehrfach in verschiedenen Definitionen in verschiedenen Gesetzen zu finden ist, keine Definition...

So ziemlich alle sozial denkenden Menschen sind sich einig, dass nach dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG ziemlich schwierig sein dürfte, die Ungleichheit von Jugendlichen mit Berufsausbildung und ohne Ausbildung, so wie zu über 18 Jährige ohne Berufsausbildung valide zu begründen.

Die Diskriminierung wegen des Alters war analog dazu gerade bei der Gewährung von Urlaubstagen im öffentlichen Dienst durchexerziert worden, aber die Dummheit stirbt halt nicht aus und vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte  das spätestens kippen...und ob dann das Kriterium  "ohne Berufsausbildung"  als Zusatz reicht, darf angezweifelt werden.

Im Sinne dieses Gesetzes: Was ist der Sinn des Lebens oder dieses Gesetzes bitte?

Hey, die Bundesregierung wollte doch, dass die jungen Menschen riestern und ihr Alter selbst absichern und dann wird dem Jugendlichen ohne Berufsausbildung vielleicht die Chance verwehrt, zwei Jahre zu riestern, weil  es zwei Jahre aus Willkür des Gesetzgebers nicht möglich war " angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (Quelle: Bundesdrucksache 18/1558, Seite 1 Problem/Ziel)  sicherzustellen.

Das beschreibt ihr selbst im Entwurf dieses Gesetzes als Sinn oder anders formuliert:

"Ein Arbeitsentgelt von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ermöglicht es einem alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten, bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit ein Monatseinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO zu erzielen. Die Pfändungsfreigrenze stellt ein auf die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes pauschaliertes Existenzminimum dar, welches ihnen einen moderaten Selbstbehalt sichert. Berücksichtigt sind dabei Sonderkosten, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern typischerweise durch die Erwerbstätigkeit entstehen."

(Quelle: Bundesdrucksache 18/1558, Seite 33 )

Wir reden also über ein pauschalisiertes Existenzminimum, dass dem Jugendlichen ohne Berufsausbildung nicht zugestanden wird? Weil er kein Arbeitnehmer im Sinn dieses Gesetzes ist?

Der Jugendliche ohne Berufsausbildung wird also dazu verdammt, nicht von seiner Hände Arbeit leben zu können. Lieber wird Sie oder Er als Aufstocker abgestempelt.

Mal so denkbare Möglichkeiten, warum ein Jugendlicher ohne Berufsausbildung keine Arbeit aufnimmt:

- Sie ist mit 16 Mutter, nach einem Jahr Pause findet Sie keinen Anschluss an die Schule. Auf die Schulbank will Sie gerade nicht, aber arbeiten...
- Sie oder Er packt die Schule einfach nicht. Intelligenz "reinprügeln" klappt nicht, aber da sind ein paar Ressourcen vorhanden, die in der Arbeitswelt Anklang finden.
- Sie oder Er braucht wegen persönlicher Verhältnisse Geld; aus welchem Grund auch immer. Sie oder er könnten die Berufsausbildung später nachholen, welches kein ungewöhnlicher Vorgang in Deutschland ist: Nach dem Abitur arbeiten auch junge Menschen teilweise erstmal, um Berufserfahrung zu sammeln und studieren dann zwei oder drei Jahre später - ist alles kein Beinbruch und der Staat hilft dann ja auch, so gut er kann...

Das Leben geht leider immer nicht immer so gradlinig wie bei Frau Nahles ab und jeder Mensch hat eine eigene Biografie. Aber alle Biografien, die der Autor eben schilderte, haben doch zumindest eine Gemeinsamkeit: Es sind irgendwo Menschen, die eher problembehaftet sind und oft einer armeren Schicht angehören, aber bereit sind ihren Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten - Und das verdient doch uneingeschränkte Unterstützung?

Puh, ich hoffe, dass ich in halb verständlichen Worten bei einer Entscheidungsfindung behilflich war. Dieser Artikel war - wie unschwer zu erkennen - pro gerechte Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung.

Zusammenfassung

Wir haben jetzt so ziemlich alle wichtigen Tatbestandsmerkmale angesprochen, nämlich Jeder Arbeitnehmer, im Sinn dieses Gesetze und ohne Berufsausbildung.

Bei Ohne Berufsausbildung glitt das ganze ein wenig in die politische Diskussion ab. Das sei mir verziehen.

Ob das Gesetz genauso sinnig ist, wie es unsinnig ist bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern auszuschließen, ist angreifbar.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland bekommt doch nach § 1 des Mindestlohngesetzes einen Mindestlohn.

Das ist so, als ob im Grundgesetz stehen würde:

Jeder Mensch hat Anspruch auf Menschenwürde.

...und im persönlichen Anwendungsbereich steht dann:

Personen ohne weiße Hautfarbe gelten nicht als Menschen im Sinne dieses Gesetzes.

Richtig, die verdienen natürlich eine Sonderbehandlung...Ist das der Sinn dieses Gesetzes?

Ich habe versucht die Problematiken auf juristischer und politischer Ebene aus der Sicht eines Normalbürgers zu eruieren und bitte formaljuristische und inhaltliche Patzer zu entschuldigen. Da erkundigen Sie sich besser bei den Profis.

Gleichzeitig habe ich auf die Problematik hingewiesen, dass das Konstrukt des Gesetzentwurfes leicht zur Aushebelung des Mindestlohns führen könnte.

Nein, dass ist es nicht, was der Autor dieser Webseite von der SPD erwartet hatte, als er seine Stimme der SPD gab.

Der Autor wird voraussichtlich noch zweimal seine Gedanken vor dem 4. Juli mit den geneigten Lesern teilen, bevor er dann endlich geboren ist.

Unser Staat ist nach wie vor toll, da er immerhin einspringt und aus Steuergeldern die Aufstocker finanzieren wird.

Das Mindestlohngesetz wird bereits zweimal offensichtlich unterlaufen und bei dieser Gruppe und den Langzeitarbeitslosen bleibt die Frage im Raum stehen - welche weiteren Gruppen werden in Zukunft weiterhin ausgeschlossen, weil Sie nach diesem Gesetz keine Arbeitnehmer sind?

Bei jeder neuen Gruppe besteht dann die Möglichkeit nach diesem Gesetz Sie nicht als Arbeitnehmer  gelten zu lassen und es gibt  keine Definition, auf die der Arbeitnehmer sich berufen kann - aber immerhin gibt es Grundrechte und den europäischen Gerichtshof, wo Richter sitzen,  die  in ihrem eigenen Land einen Mindestlohn haben - für alle Arbeitnehmer!!!

Und dann bleibt die philosophische Frage im Raum stehen: Arbeitnehmer, unbekanntes Wesen, wer oder was bist Du nun eigentlich wirklich?


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15.06.2014

Langzeitarbeitslose

Erstmal eine Richtigstellung, korrekt heißt es im Entwurf  Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4 persönlichen Anwendungsbereich:

(4) Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2017 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.

Quelle: Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4

§ 18 SGB III Langzeitarbeitslose sagt:

1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.

(2) Für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen, bleiben folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unberücksichtigt:
1. Zeiten einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch,
2. Zeiten einer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz,
3. Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger,
4. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten,
5. Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, und
6. kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis.
(3) Ergibt sich der Sachverhalt einer unschädlichen Unterbrechung üblicherweise nicht aus den Unterlagen der Arbeitsvermittlung, so reicht Glaubhaftmachung aus.

Die Begründung des Absatzes lautet dann wie folgend auf Seite 51 der Bundesdrucksache 18/1558 beschrieben:

Zu Absatz 4
Satz 1 regelt, dass der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren. Für Langzeitarbeitslose ist der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben
oftmals mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Regelung ist darauf gerichtet, den Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen - vor allem in der Einführungsphase des Mindestlohns - in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat nach Satz 2 gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2017 eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung zu einer nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt beigetragen oder lediglich zu kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geführt hat. Sie schlägt gegebenenfalls eine Aufhebung der Regelung vor. Die Bundesregierung bittet zuvor die Mindestlohnkommission um eine Stellungnahme.


Für so ein grandioses Ziel darf man dann nach mindestens einem Jahr Hartz IV-Empfänger schon mal mit einem niedrigen Lohn unter dem Existenzminimum entlohnt werden. Das nenn sich dann Leistungssteigerung durch Demotivation und sogar die FDP versuchte den umgekehrten weg bei Arbeitslosen allgemein.

Richtig erkannt ist, dass der Wiedereinstieg für Langzeitarbeitslose in das Arbeitsleben oft mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Neben psychischen Schwierigkeiten eben der Mangel an Geld. Paul Wazlawik, der Kommunikationstrainer wäre begeistert: Gib einen Armen Menschen noch mehr Armut und fertig ist die Anleitung zum Unglücklichsein...
Deshalb wird in der Einführungsphase beim Mindestlohn besonderem Maße Rechnung getragen. Das klingt wie eine Bedrohung...


Laut Arbeitsagentur waren die Zahlen der Langzeitarbeitslosen  zur Grundsicherung im Mai 2014:

1,1 Mio. (37 %) der Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos, darunter 0,9 Mio. (47 %) im Rechtskreis SGB II.

Im Faltblatt der Bundesarbeitsagentur können Sie dieses Zahlen nachvollziehen.

Das SGB III regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht und gilt nach Wikipedia so:

"Das SGB III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt." Wikipedia Auszug zur Erklärung des SGB III

Warum die ellenlangen Ausführungen? Wer lesen kann sieht schnell, dass aus dem SGB III nur die Definition von Langzeitarbeitslosen ausgeliehen wird oder eben "Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren" (Zitat Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4 persönlichen Anwendungsbereich).

Das heißt, dass wirklich sämtliche Langzeitarbeitslose betroffen sind, egal ob Sie vom SGB II oder SGB III betroffen sind. Ebenso die privilegiert geförderten des SGB III wie SGBII, die das Kriterium erfüllen, dass Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind.

Das SGB III sieht laut Gesetzestext vor Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Institutionen mit geldlichen Mitteln zu Fördern, also warum wird jetzt der Arbeitnehmer gegen den Sinn dieses Gesetzes beim Mindestlohn schlechter gestellt?

Es ist aus Programmen wie 50 plus der Arbeitsagentur bereits alles hinsichtlich Langzeitarbeitslosen hinreichend erörtert. Der Autor zitiert hier aus seinem Newsarchiv vom 17.02.2014

"Der letzte größere Evaluationsprozess ist ein wenig veraltet und die neuesten Nachrichten treffen dann  auf Seite 13 von 18 Seiten unter der Rubrik  Schlussfolgerungen die schöne Aussage:

" 8 Schlussfolgerungen
Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ war bei der Integration in Arbeit erfolgreicher und bei den Kosten der Integrationen effizienter als die Regelförderung. Doch auch
mit diesem Programm konnte für die Mehrheit der Geförderten keine Lösung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden werden. Dieser Befund rechtfertigt jedoch keinen
allgemeinen Pessimismus bezüglich der Arbeitsmarktchancen Älterer. Denn hier geht es nicht um alle Älteren, sondern überwiegend um Langzeitarbeitslose und arbeitsmarkt-
ferne ALG II-Beziehende, die die Altersschwelle von 50 Jahren überschritten haben, deren Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt aber in vielen Fällen schon früher begonnen
hat oder die nie wirklich in den Arbeitsmarkt integriert waren. Wie groß die Vorbehalte von Betrieben gegenüber der Einstellung von Langzeitarbeitslosen immer noch sind,
zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), vgl.
Moertel/ Rebien 2013"

Quelle: PDF

Aha, das Programm ist gut, nur die Menschen (Zielgruppe) passen nicht in das Programm, aber war nicht das Programm für jene benachteiligten Menschen gedacht -:)

Zitat 17.02.2014, Newsarchiv dieser Seite


Wenn Sie sich mit dem oben genannten PDF dann ein wenig weiter beschäftigen, dann sehen Sie dass ca. um die 17 % der Langzeitarbeitslosen unter 180 Tagen in solchen Programmen beschäftigt sind.

Das bedeutet, das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl von Langzeitarbeitslosen den Status eines Langzeitarbeitslosen nicht verlässt, da nach § 18 (2) Satz 4 SGB III ja

"4. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten" gilt und dieses dann z. B. Saisonarbeiter oder kurzfristige Arbeiter erheblich benachteiligt.


Da gerade die Diskussion über Ausnahmen vom Mindestlohn im Ernteeinsatz oder bei Zeitungsausträgern besteht, könnte man nun eine Chance sehen, aber z. B. für die Spargelernte gab es bereits eindeutige Erfahrungen im Bezug mit Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen...

Tja, vergessen im Link der "Welt "wurde dann, dass es nicht allein die Hemmnisse der Bürokratie, sondern der Mindestlohn in Frankreich, Niederlande usw. die Erntehelfer Deutschland zunehmend zu einem Durchgangsreiseland machte  - solche Erkenntnisse sind schon ausgiebig vorhanden und in seriösen Medien ausdiskutiert....

Es wird also geprüft, ob in "Humanexperimenten " die oder der Langzeitarbeitslose die Zugehörigkeit zur Gruppe der Arbeitnehmer  im Sinne dieses Gesetzes erwerben  kann.

Ist er würdig, dann erwartet ihn als Lohn eine Entlohnung an der Pfändungsgrenze des § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO.

Dieser wird dann an dieser Stelle gern eruiert, denn dieser stellt in der provinzialen und menschenverachtende Sicht der deutschen Politik das Existenzminimum für einen Arbeitnehmer da.
Bei den Jugendlichen ohne Berufsausbildung und Mindestlohn gilt diese Regelung ebenso.

"IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar."

heißt es auf Seite 34 der Bundesdrucksache  18/1558 lapidar. O. K., dann schauen wir uns mal Wikipedia unter dem Stichpunkt Existenzminimum mal die Definition von Existenzminimum an:

"Schuldrechtliches Existenzminimum

Das pfändungsfreie Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt seit dem 1. Juli 2013 bei einer alleinstehenden Person bei 1.045,04 € netto pro Monat[8].

Nachdem der Bundesgesetzgeber den Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 EUR (Bezugspunkt für die Pfändungstabelle 2013) mit Wirkung vom 1. Januar 2014 weiter auf 8.354 EUR erhöhen wird, steht schon jetzt (Stand: Juli 2013) fest, dass die Pfändungstabelle bereits zum 1. Juli 2015 erneut angepasst werden wird. Die Freibeträge steigen dann um weitere 2,72 Prozent, was ab dem 1. Juli 2015 zu einer Pfändungsfreigrenze von 1.073,85 EUR führen wird.[9]

In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt."

Dort wird die europäische Sozialcharta angeführt und dann kann man sehen, dass wir vom angemessenen Mindest-Entgelt meilenweit entfernt sind !!! Die Linke ist die einzige Partei Deutschlands, die sich an der europäischen Sozialcharta orientiert.

Und auch die Lachnummerfraktion aus der Gewerkschaft fordert als Mindestlohn 8,50 €. Denen scheint demnach die Forderung der Sozialcharta nicht bekannt zu sein? Ihr seid aus Sicht der armen Arbeitnehmer eine schlechte Vertretung, arbeitet mal an  echten  Forderungen und blökt nicht die Minimalforderungen unreflektiert nach!

Nebenbei gibt es auch ein soziokulturelles Einkommen, welches man mit einem Lohnabstandsgebot zu Hartz IV begründet..., aber mal zurück zur europäischen Sozialcharta:
Diese hat u. a. die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und sie stellt kein einklagbares Recht da, hat aber die Funktion einer unverbindlichen Richtlinie, an denen sich die Unterzeichner ausrichten sollten.

Die CDU  hatte damit Ihre Probleme bis zu letzt und die SPD  kupferte die Forderung nach Mindestlohn bekanntlich ab, ohne der Bedeutung eines gerechten Mindestlohns annähernd bewusst zu sein!!! Wie kommt es sonst, dass zweimal im Rahmen des Mindestlohngesetz Ausnahmen politisch begründet werden, während der Geist des Mindestlohns auf der europäischen Metaebene ein angemessenes Mindest-Entgelt beschwört, dass als Existenzminimum von allen Arbeitnehmern angesehen werden kann?

Die beiden Ausnahmen zeigen: Die SPD hat nichts verstanden und dümpelt in dem Niveau der Schröder-Ära und Agendapolitik weiter vor sich hin.


Fazit:

Nahezu 1/3 der Arbeitslosen ( insgesamt ca. 3 Millionen), wenn man nach der offiziellen Schummelstatistik , die sich aus den politischen Vorgaben der Arbeitsagentur ergibt,  sind nach der entliehenen Definition vom SGB III von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.

Ob das Konzept "mehr Vermittlung durch Demotivation" aufgeht, darf bezweifelt werden. Gerade älteren Arbeitnehmern muss die Chance gegeben werden, sich auch im Rahmen der Rentenpolitik eine Altersabsicherung in den letzten Lebensjahren aufzubauen und da zählt auch ein halbes Jahr!!!

Der Gesetzgeber baut selbst eine Schranke ein, in dem er das Gesetz freiwillig am 01. Januar 2017 auf den Prüfstand stellt. Moralische Skrupel?

Auf der Metaebene zeigt der Gesetzesgeber, dass er die  Sozialcharta nach besten Wissen ignoriert und lieber sich auf die Pfändungsgrenze beruft - O. K., es hätten auch schlimmere Definitionen herangezogen werden können.

Es ist zur Zeit eine große Koalition an der Bundesregierung und die Chance zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes mit einem Mindestlohn wäre möglich gewesen und im Gegensatz zum "Recht auf Arbeit" wäre ein "Mindestlohn" eine denkbare Alternative.

Dieses Chance wurde verspielt. Nach wie vor fehlt eine gültige Definition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das Mindestlohngesetz wäre auch in diesem Punkt  eine Möglichkeit, diese unselige Lücke zu schließen.

Dieses wird dann auch im letzten Artikel vor dem 4. Juli nochmal eruiert.

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16.06.2014

Mindestlohn im Rahmen der europäischen Sozialcharta

 Das lustigste an der Einführung eines neuen Gesetzes ist, dass der Gesetzgeber sich bemüht zu erklären, warum denn das neue Gesetz nötig sei:

3. Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
Es wird zum 1. Januar 2015 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer notwendig.

Die Beschäftigung zu niedrigen Löhnen hat in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2001 arbeiteten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch 17,4 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für einen Lohn, der weniger als zwei Drittel des Medianbruttolohnes betrug. Im Jahr 2010 erhielten bereits 21,7 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einen solch niedrigen Lohn.

Je nach Datenquelle und Zeitpunkt verdienten zwischen 11,4 Prozent (Verdienststrukturerhebung 2010 des Statistischen Bundesamtes) und ca. 15 Prozent (DIWWochenbericht Nr. 5, 2014) aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn.

Die Tarifvertragsparteien sind aus eigener Kraft nicht mehr durchgehend in der Lage, einer zunehmenden Verbreitung von unangemessen niedrigen Löhnen entgegenzuwirken.
Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten hat die Fragmentierung der Arbeitsbeziehungen - etwa durch die Auflösung traditioneller Branchengrenzen und die zunehmende
internationale Mobilität von Arbeitskräften - die Durchsetzungsfähigkeit der kollektiven Interessenvertretungen beeinträchtigt.

In Branchen mit niedrigem Organisationsgrad führt dies dazu, dass Tarifverträge Löhne vorsehen, die für einen Alleinstehenden bei Vollzeittätigkeit nicht ausreichen, um seine Existenz ohne staatliche Hilfe zu bestreiten. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Verdienststrukturerhebung 2010) verdienten im Jahr 2010 selbst 7 Prozent aller tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

Quelle: Seite 33 der Bundesdrucksache  18/1558

Der Autor übersetzt ein wenig. Nach drei Jahren Schröderregierung war noch etwas mehr als jeder sechster  Arbeitsnehmer weit  entfernt  von einem Lohn der ausreichte, sich und seine Nachkommen aus eigener Hände Arbeit zu "ernähren".

Nach der genialen Schröderregierung und der SPD im Schlepptau der großen Koalition mit der SPD von 2005 und 2009, waren dann im Jahr 2010 21,7 % der Bevölkerung unter 2/3 des Meridans, also jeder fünfte Arbeitnehmer.

Dazu das fröhliche Wahlkampfmotto der CDU von 2005:   „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit.“

Der etwas überfleißige Mitarbeiter, der diese Zeilen schrieb, war offensichtlich sich nicht über die Bezugsgrenzen bewußt, die er  da heranzog  und  in einigen  Amtsstuben dürfte diese gelungene Anekdote gar nicht ankommen: Sie oder er verwendete nämlich die  Definition der europäischen Sozialcharta, nach  der 2/3 des Lohns eben im Jahr 2014 10,60 € sind...

Aha, nach dieser Definition sind also die 8,50 € Mindestlohn das adäquate Mittel, um jeden fünften Menschen weit abgeschlagen unter 10,60 € zu bringen....da war offensichtlich der Autor dieser Textpassage ein weitaus größerer Zyniker als der Autor dieser Webseite!!!

Na ja, dass ist der eben sterbende Mittelstand, der jetzt schon in weiser Voraussicht mit den Menschen unter 8,50 € in einen Topf geworfen wird, ich finde diese kostenlose Zusatzinformation Spitze!

Rund 42 Millionen Arbeitnehmer gibt es in Deutschland, davon sind 7 % unter 8,50 EUR im Jahr so um die 2,94 Millionen Menschen - das erscheint dann doch ein wenig untertrieben? Das war ja noch vor den Änderungen des Entsendegesetzes, wo Frau Merkel im letzten Wahlprogramm stolz verkündete:

3.  Rekordbeschäftigung – Arbeit für alle
Noch nie hatten in Deutschland so viele Menschen Arbeit wie heute. Das ist ein  gemeinsamer  Erfolg, auf den wir alle stolz sein können. In Deutschland sind fast 42 Millionen Menschen erwerbstätig. Das sind  knapp  drei Millionen mehr als 2005.
s. 22, Wahlprogramm der CDU

Tja, das Frauenspagat hinzukriegen, die Beschäftigung auf 42 Millionen zu erhöhen bei gleichzeitiger Verarmung 1/5 der Bevölkerung hinzukriegen, da kann der Autor sich nur verneigen und demütig stammeln: wir sind "gemeinsam erfolgreich".

Die Seite 1 der Bundesdrucksache  18/1558 hat die Ursache klar erkannt:

Die Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifverträge ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Die Arbeitswelt hat sich in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft zunehmend fragmentiert. Dies hat den Tarifvertragsparteien die ihnen durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes überantwortete Ordnung des Arbeitslebens strukturell erschwert.

Nun ja, da muss man dann ein kräftiges "Weiter so" in Kauf nehmen. Obwohl der Gegensatz von Defragmentierung doch eigentlich dann Fragmentierung wäre und vielleicht wäre es ja dann doch einmal an der Zeit eine neue Festplatte statt die alte Festplatte 9 (2) weiter zu strapazieren, die in der Welt der globalen Player scheinbar veraltet ist...

Eine kleine Backpfeife für unsere Gewerkschaften, die trotz Defragmentierung scheinbar die falschen Tools zur Fragmentierung einsetzten.

Auf Seite 70 wird unter Erfüllungsaufwand dann beschrieben, was die deutsche Wirtschaft für einen Mindestlohn so aufzubringen hat. 16 Milliarden Euro. Hey, jetzt bloß nicht aufregen, der Staat (Steuerzahler) brachte Jahr für Jahr so ca. 12 Milliarden Mark für die sogenannten Aufstocker auf...

Fazit

Vielleicht jetzt zum Abschluss eine kleine Geschichte: Scheinbar wußte schon  Ricardo, was ein Arbeitnehmer war und zog die Schlussfolgerung:

" ͣRicardo schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche
die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass
sich dieser ͣnatürliche Preis der Arbeit͞, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend
abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und Nachfrage einstellt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitswerttheorie#Adam_Smith

Das funktionierte leider nicht wirklich in Deutschland und ein Herr Bismarck führte in Deutschland die Sozialversicherungen ein.

Dann entwickelte sich nach dem zweiten Weltkrieg die Tarifautonomie  und  die  Sozialhilfe. Dann wurde die europäische Sozialcharta  unterzeichnet.

Nun wird der Mindestlohn eingeführt und ein weiteres Stück deutsche Sozialgeschichte geschrieben.

Der Kampf um die Verbesserung der sozialen Rechte in Deutschland ist wichtig und muss fortgeführt werden.

Das unterscheidet dem Menschen vom Tier. Dem Autor dieses Webseites geht diese Entwicklung nicht schnell genug und er fühlt sich manchmal in jene biblische Zeit versetzt, als die Geschichte vom Weinberg geschrieben wurde.

" ..habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin...?"

wäre die Zielvorstellung des Autors für alle Menschen. Davon sind wir leider meilenweit entfernt. Ich brachte viel Bedenken und Häme in diese Erörterung mit ein und wenn sich dabei andere ein Stück erkennen, so habe ich meine Pflicht erfüllt.

Am 4. Juli werde ich erstmal wahrscheinlich glücklich sein, dass es überhaupt einen Mindestlohn geben wird. Ich ziehe mich dann aus der Mindestlohndiskussion zurück, in der mich wirklich niemand in dem Mainstream registrierte. Weder mein Abhandlung über den Mindestlohn, noch meine Artikel fanden Beachtung im Gegensatz zu anderen echt unwichtigen Themen.

Das ist nicht wirklich schlimm, da ich dafür keinen irdischen Lohn erwarte. Für mich ist das Thema Mindestlohn mit dessen Einführung abgeschlossen.
 

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23.06.2014

Brief an den Bundespräsidenten

Am gestrigen Tag schrieb der Autor der Autor dieser Webseite an den Bundespräsidenten/Bundespräsidialamt folgende E-Mail:

 Betr: Bitte um Verweigerung der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Mindestlohngesetz bei Beibehaltung des Entwurfes Bundesdrucksacksache 18/1558

Textkörper

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

sehr geehrter Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes,

ich bitte um eingehende Prüfung des § 22 (persönlicher Anwendungsbereich) aus dem Entwurf des Bundestages der Bundesdrucksache 18/1558 des Bundestages  MiloG durch die juristische Abteilung ihres Hauses und bei vorliegender Diskrepanz zwischen materiellen und formellen Inhalt in Bezug auf die Artikel 1,2,3 und 20 GG eine Verweigerung der Unterzeichnung des Mindestlohngesetzes wegen fehlender Verfassungskonformität.

Kurze Begründung:

Bei der damaligen Begründung des Gesetzentwurfes vom Bundesrat in der letzten Legislaturperiode in der Bundesdrucksache 136/13 auf der Seite 11 hieß es:

§ 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes. Die Vorschrift regelt die Funktion des Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts und greift dabei die Vorgaben der Artikel 1 und 20 Absatz 1 des Grundgesetzes auf und legt die Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip als die für die Bestimmung der Höhe des Mindestlohns erforderlichen Zielvorgaben fest. Die Vorschrift stellt auch klar, dass es um die Existenzsicherung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.

Auch wenn das damalige Gesetz in der letzten Legislaturperiode an den Mehrheitsverhältnissen scheiterte, ist die Argumentation bei der heutigen Umsetzung des Mindestlohngesetzes nicht obsolet.

Nun sollen Menschengruppen (unter 18 jährige und Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr) vom Mindestlohngesetzes ausgegrenzt werden, weil Sie keine Arbeitnehmer im Sinne des § 22 MiloG Mindestlohngesetzes seien.

Der § 22 (persönlicher Anwendungsbereich) MiloG weist in seiner Form erhebliche Mängel auf, die meines Erachtens zu erheblichen Zweifeln im materiellen Sinn unserer Verfassung berechtigen.

1. Das Wort Arbeitnehmer im juristischen Sinn hat bis zum heutigen Tag keine valide Legaldefinition. Es wäre auch hinsichtlich anderer Rechtsgebiete erforderlich, eine Legaldefinition vom Gesetzgeber im Rahmen des Mindestlohngesetzes einzufordern.

2. Jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmer...im Sinne des des § 1 MiloG  lässt als unterste Grenze des Arbeitsentgelts (Existenzminimum gemäß § 850c ZPO) als erforderliche Zielvorgabe keinen Spielraum zu, die Artikel 1 und 20 GG durch den persönlichen Anwendungsbereich des § 22 MiloG mit politisch fragwürdigen Begründungen zu unterlaufen.

3.  Es liegt der Verdacht einer institutionellen Diskriminierung vor oder wie Wikipedia es unter dem Stichwort Diskriminierung ausführt: "Individuen gelten dann als ökonomisch diskriminiert, „wenn sie bei wirtschaftlichen Transaktionen mit Gegenleistungen konfrontiert werden, welche sich an persönlichen Merkmalen bemessen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Leistung stehen“. Eine ökonomische Diskriminierung findet insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, dem Kreditmarkt, dem Versicherungsmarkt und dem Wohnungsmarkt statt und äußert sich häufig in einer Lohn- und Einkommensdiskriminierung."

Dieses wäre ein Verstoß gegen Art 3 GG.

4. Jugendliche ohne Berufsausbildung haben nach der Schulausbildung nach Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) ein Anrecht darauf, ihr Leben frei zu gestalten.

Mit Problemen behaftete Jugendliche, die aus materiellen oder anderen Gründen eine Arbeit annehmen, sind nicht schlechter zu stellen, als andere, die sich eine Ausbildung leisten können.

Da dieses unter Punkt 3 abgehandelt wurde, eigentlich nur ein zusätzlicher Tropfen auf dem heißen Stein.


Ein Mindestlohngesetz sollte nach meiner Einschätzung ein Meilenstein in der Verwirklichung der Menschenwürdegarantie und des Sozialstaatsprinzips auf dem Weg zur Realisierung der europäischen Sozialcharta darstellen, die unter anderem von der Bundesrepublik Deutschland als erforderliches Richtziel unterschrieben wurde.

Es ist abzusehen, dass zumindest Teile  der Gesellschaft (Gewerkschaften, Kirchen,  Menschenrechtlicher und einfache Menschen wie ich, die recht und billig denken) mit allen demokratischen Mitteln gegen die geplante Gesetzgebung demonstrieren bzw. vor das Bundesverfassungsgericht oder den europäischen Gerichtshof ziehen würden.

Daher bitte ich Sie  im  Namen des Rechtsfriedens,  bereits frühzeitig ein Zeichen zu setzen und  Ihre Unterschrift nach eingehender Prüfung Ihrer Rechtsabteilung - nach objektiver Abwägung des Pro und Contra unter dem Gesichtspunkt der Neutralität - bei Übereinstimmung mit meinem Anliegen, Ihre Unterschrift wegen Bedenken an Übereinstimmung mit dem materiellen Verfassungskern des Grundgesetzes, zu verweigern.

Dieses wäre kein ungewöhnlicher Vorfall, da mehrere Bundespräsidenten und zuletzt Herr Bundespräsident Köhler dieses Recht mehrmals beanspruchten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Autor dieser Webseite und seine vollständige Adressangabe, da er zu seiner Meinung steht und nichts zu verbergen hat...

Im Rahmen der Transparenz veröffentlicht der Autor seine Petition, die wahrscheinlich in der Aktenablage unter V, nein nicht wie Vendetta, sondern eher verwirrter Sonderling abgelegt wird -:)

Nein, im Ernst, der Autor dieser Webseite nimmt natürlich wie jeder andere sozial und verfassungstreue Mensch sämtliche Gelegenheiten wahr, ein Gesetz zu kippen, dass nicht mit dem materiellen Verfassungskern unseres Grundgesetzes übereinstimmt.

Der Autor des Briefes  hätte  natürlich bei Herrn Altbundespräsident Köhler  sich höhere Chancen ausgerechnet, aber nur weil er Herrn Bundespräsident Gauck nicht einschätzen kann.

Bringt diese Initiative etwas? Natürlich!!! Es heißt Flagge zeigen und bekanntlich begab sich der Autor auf das niedrige  soziale Niveau der SPD in der Bundestagswahl und gab den Scheindemokraten Ihre Stimme, weil  er  aus dem Mindestlohngesetzentwurf des Bundesrates entnahm, dass wirklich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Mindestlohn hat.

Dieses wurde ausdrücklich in der Einzelbegründung des damaligen § 1 eingefordert, der den Mindestlohn mit den Artikeln 1 und 20 begründete (Menschenwürdegarantie und Sozialstaatsprinzip).

Tut mir leid, aber im alten Gesetzentwurf konnte der Autor dieser Webseite keinen § 22 (persönlicher Anwendungsbereich) finden, der in diskriminierender Weise Menschengruppen ausgrenzt und ihnen die Menschenwürde abspricht.

Ich behaupte, dass das Wahlbetrug ist, wenn man sich angeblich für die Menschenwürde einsetzt und dann politisch Menschen von einem flächendeckenden Mindestlohn ausschließt und mit Merkmalen begründet, die in keinem direktem Zusammenhang mit der Leistung stehen.

Der Autor bittet Gewerkschaften und kirchliche Träger sich dieser Initiative anzuschließen und ähnliche Briefe zu verfassen. Alleine bin ich schwach, zusammen sind wir stark und deshalb muss die eigene Motivation zurücktreten, um in der Sache eine bunte Koalition der Willigen anzustreben: Wir haben alle dasselbe Ziel, nämlich dass der Mindestlohn wirklich für jede Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer flächendeckend in Deutschland gilt.

Dafür sammelte der Autor öffentlich Argumente. Ich kann sagen, dass ich für meinen Teil das aus reinem Herzen mache und verstehe ehrlich gesagt nicht, aus welchem Grunde die SPD Teile der Arbeitnehmerschaft ausgrenzt.

Unser Rechtsstaat hat das Problem, dass im Jahre 2014 noch keine ernst zu nehmende Legaldefinition von dem Begriff Arbeitnehmer besteht - und die SPD scheint genau dasselbe Problem seit der Schröderregierung zu haben.

Und so die ernste und
eher rhetorisch gemeinte Frage  des Autors an die SPD: Wisst ihr überhaupt, was eine Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ihre oder seine Menschenwürde und deren Existenzminimum bedeutet?



26.06.2014 Antwortbrief des Bundespräsidialamtes

Wie zu erwarten kam aus dem Bundespräsidialamt ein  Antwortbrief, dessen digitalisierte Form in Abschrift dann auch hier  im öffentlichen Tagebuch  des Autors dieser Webseite archiviert wird.  Um es vorwegzunehmen: 
Da das Gesetz noch nicht einmal  beschlossen wurde, kann man den Erfolg oder Misserfolg der  Eingabe noch nicht absehen und die Überprüfung der Verfassungskonformität obliegt dem Bundespräsidenten::

Sehr geehrter Herr (Autor dieser Webseite im Impressum),

Bundespräsident Joachim Gauck hat mich gebeten, Ihnen für Ihre Zuschrift vom 22. Juni 2014 zu danken. Wegen der großen Zahl der ihn täglich erreichenden Zuschriften ist es ihm leider nicht in jedem Fall möglich, persönlich zu antworten. Es ist ihm jedoch wichtig, durch Zuschriften wie der Ihren die Ansichten und Sorgen der Bevölkerung zu erfahren.

Ihre Ausführungen zum Entwurf eines Mindestlohngesetzes wurden hier aufmerksam gelesen. Eine der verfassungsrechtlichen Aufgaben des Bundespräsidenten nach Art. 82 Abs. 1 Grundgesetz ist es, ein verfassungsgemäß zustande gekommenes Gesetz (nach Vorliegen der Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates) auszufertigen und zu verkünden. Daraus leitet man sowohl ein formelles Prüfungsrecht, d. h. er hat zu prüfen, ob ein Gesetz verfahrensgemäß zustande gekommen ist, als auch ein materielles Prüfungsrecht hinsichtlich der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ab. Kommt der Bundespräsident zu dem Ergebnis, dass ein Gesetz entweder formell oder materiell nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann er die Ausfertigung des Gesetzes verweigern.

Ich kann ihnen somit versichern, dass der Bundespräsident auch das Mindestlohngesetz nach der Zuleitung verfassungsrechtlich  prüfen und die von Ihnen angesprochenen Hinweise in seine Prüfung einbeziehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

ein Bearbeiter im Bundespräsidialamt (Namen werden generell hier wegen des Datenschutzes nicht veröffentlicht....)

Der Antwortbrief wurde nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht, Schreibfehler oder inhaltliche Wiedergabefehler gehen zu Lasten des Autors, der den Brief abtippte.

Nun ja, noch kein Grund zum Jubeln, aus jedem Bundesministerium bekommt man eine höfliche Antwort, wenn man höflich ein Anliegen formuliert, aber der kleine Exkurs über den Art. 82 Abs. 1GG ist doch  vielleicht ein Stück  gelebte Demokratie.

Was bei der Prüfung herauskommt, wird der Autor dann sehen, wenn das MiLoG beschlossen und dann durch das Bundespräsidialamt  geprüft wird. Bis dahin werden hoffentlich noch viele Bürger Eingaben in dieser Art machen, damit  die Meinung des Autors  hoffentlich nicht singulär bleibt.

Daher die Aufforderung an die politisch interessierten Menschen: Machen auch Sie Eingaben, posten Sie Ihre Argumente, vielleicht auch juristisch valider als der Autor dieser Webseite.

Sollte  das MiLoG Fallen, so wäre Frau Nahles reif für den Rücktritt. Ja, wer Menschen diskriminiert und Ihnen die Menschenwürde aus politischer Willkür abspricht, hat als Vertreterin des Volkes versagt. Trotzdem würde der Sieg dem Autor nicht unbedingt glücklich machen.

Das Mindestlohngesetz und dessen Ausgestaltung trägt die Handschrift der CDU.  Der Weg über den Art. 9 (2) GG  und  Erweiterung des Entsendegesetzes ist die Schiene der CDU und wie in den letzten Artikeln bereits ausgeführt ist der neue Entwurf in der Bundesdrucksache 18/1585 auf diesen einen  Grundgesetzartikel marginalisiert worden.
Die Kanzlerin hat die Richtlinienkompetenz. Diese lässt aber Frau Nahles scheinbar freie Hand im "Wahnsinnskonstrukt" des § 22 persönlicher  Anwendungsbereich  des Entwurfes vom MiLoG.

Frau Nahles greift diese Vorlage begierig auf und kann dort ihre verquerten Ansichten über die Erziehungsmaßnahmen im Rahmen der Bildungspolitik  an Jugendlichen ohne Berufsausbildung  austoben  und belebt damit wieder die leidige Diskussion über Bildungschancen aus dem letzten Jahrhundert - was nun mal scheinbar ein Steckenpferd von Frau Nahles ist und aus den CDU-Reihen kommt kein Protest, obwohl viele Konservative genauso wie der Autor dieser Webseite denken, dass Arbeit noch keinen Jugendlichen geschadet hat - ein Leben für die Arbeit unter dem staatlich bestimmten Existenzminimum schon eher...

Auch die Langzeitarbeitslosen - eher eine CDU-ferne Klientel, immerhin eine Million Wähler, würden sich genau merken, wer dafür verantwortlich war, dass Sie ein halbes Jahr Geld weniger Geld als der Mindestlohn bekommen. Unreflektiert ist Frau Nahles die Böse und Frau Bundeskanzlerin Merkel die gute Mutter der Nation.

Frau Nahles ist nicht unumstritten.

Als Beispiel sei hier die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft genannt, denen "ehrenwerte" Menschen wie Herr Clements (ehemaliger Wirtschaftsminister der SPD in der Schröderregierung) und Merz (CDU) angehören: "In den Jahren 2004 und 2003 wurde zusätzlich mit dem IG Metall-Vorsitzenden Jürgen Peters und dem SPD-Präsidiumsmitglied Andrea Nahles auch je ein „Blockierer des Jahres“ ernannt." Wikipedia.

Diese "advokatorische Denkfabrik", die vom Arbeitgeberverband Metall im Jahre 2000 gegründet wurde, ist dem Autor dieser Webseite schon lange Zeit suspekt und es ist schon eine Ironie des Schicksals, dass Frau Nahles  heute genau die Positionen in den § 22 des o. a. Gesetzentwurfes vertritt, die in keiner Weise dieser Denkfabrik der Arbeitgeberfraktion widersprechen dürfte.

Wie dem auch sei, der Autor dieser Webseite wünscht Frau Nahles wenigstens aus reinem Herzen den Rücktritt wegen aus seiner Sicht Grausamkeit gegen die Menschlichkeit, aber freuen sich andere nicht vielleicht auch aus niedrigeren Motiven, falls Frau Nahles fällt?

Eines verspricht der Autor dieser Webseite jedenfalls dem geneigten Leser oder der Leserin: Der § 22 persönlicher Anwendungsbereich des neuen MiLoG wird entweder schon im Vorfeld bei einer verfassungsrechtlichen Prüfung oder später in einem schmerzvollen langsamen Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht oder europäischen Gerichtshof fallen.

 Deshalb noch einmal die Bitte an den Gesetzgeber und insbesondere an die SPD: schaut Euch die vielen Artikel im Internet an, seht die Argumentationen vom DGB über Kirchen bis zu Eurem eigenen Antrag (im Falle der SPD) im Bundesrat an, hört auf die Menschen, die recht und billig Denken in den Straßen und wenn dann Euer Herz nicht aus Stein ist, dann müsstet Ihr spüren, dass irgendwas an diesem Paragraphen stimmt - und dazu muss niemand ein Verfassungsrechtler sein!

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Einleitung 2013


Sie kennen nicht das Mindestlohngesetz - MinLohnG ? Richtig, dass gibt es (noch) nicht in Deutschland, aber die 907 Sitzung des mehrheitlich sozialdemokratisch dominierten Bundesrates  verfasste  eine Gesetzesinitiative, die nach Art 76 (3) GG mit Eilbedürftigkeit der Bundesregierung und dem Bundestag zugespielt wurde. Eine rechtlich fundierte Ausführung über die Entstehung von Gesetzen finden Sie hier auf diesen Seiten.

Ein wenig mehr als Wahlkampf, sondern die historische Chance einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland einzuführen und ca. 20,6 % der  arbeitenden Bevölkerung in Deutschland einen garantierten Stundenlohn von 8,50 € (Brutto) zu ermöglichen. 20 von 27 Staaten der europäischen Union und die USA (die gerade im neo liberalen Lager gern herangezogen wird) besitzen Bereits einen festgeschriebenen Lohn, so dass die Aussage, dass eine soziale Wirtschaft ohne Mindestlohn "ein gescheitertes Auslaufmodell ist" bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Zustimmung trifft. Quelle der Zahlen

Historische Chance auf soziale Gerechtigkeit oder Untergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland?  Der Sternenhimmelstuermer  bezieht eindeutig Stellung:
Scheitert  der Antrag per se und sollte sich kein Kompromiss in der Frage des Mindestlohns abzeichnen, so wird der Christ Sternenhimmelstuermer der CDU jegliche Unterstützung entziehen und eine Wahlkampfempfehlung  gegen die CDU abgeben. Die Begründung kann die/der geneigte  Leser/-in diesem  Positionspapier entnehmen...

Dabei wäre umgekehrt die Einführung des Mindestlohns eine historische Leistung, in denen dann  dank des Eilantrags sich vermutlich Frau Bundeskanzlerin Merkel und Frau von der Leyen sich in den Geschichtsbüchern verewigen würden. Muss erst eine europäische Regelung kommen oder ist der demokratische Sozialstaat Deutschland allein in der  Lage eine Regelung zu schaffen, die die Lohnsklaverei  für  Menschen beendet, die mit 40 Stunden Vollzeitbeschäftigung am Rande des Existenzminimums leben?

Anmerkung: Fast identisch gibt es auch die Abhandlung als PDF  (ca.205 KB). Das vollständige unveränderte PDF kann natürlich auch auf anderen Webseiten
hochgeladen werden. Der Autor gibt dafür ausdrücklich seine Zustimmung. Es kann sein, dass der Autor die Abhandlung noch erweitert...von daher ist Verlinkung die sichere Methode.


Inhaltsangabe
Ausgangssituation
   
Die wichtigsten Forderungen bei der Einführung eines Mindestlohn
   
Ausgestaltung des Mindestlohngesetz nach Vorstellung des Bundesratsentwurfs
    Zusammensetzung und Befugnisse der Kommission
    Zwei Mindestlöhne in Deutschland?
    Verankerung des Mindestlohns im Grundgesetz
    Verfassungsrechtliche Bedenken bei Branchenmindestlöhnen oder Festlegung eines Mindestlohns bei Berufsgruppen ohne Tarif
    Mindestlohn im Stabilitätsgesetz
    Rechtliche Schutzvorschriften in Bezug auf Lohnuntergrenzen
   Gibt es jenseits der Tarifpflicht gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers?
    Mindestlohn in Bezug auf Absicherung für das Alter
           
Tabelle zur Orientierung von Mindestlohn und dessen Höhe
    Rechenbeispiel für Mehreinnahmen durch Mindestlohn für den Staat
    Über die Höhe des Mindestlohns
            1. Heranziehung der europäischen Sozialcharta.
            2. Sehr viel valider:  Die Sozialhilfeberechnung der
            Bundesrepublik Deutschland und ein Lohnabstand.

   Verhältnis der SPD und zum Mindestlohn
    Verhältnis der CDU zum Mindestlohn
  Bedeutung Mindestlohn abseits der politischen Diskussion 
   Working Poor
    Midi- und Mini-Jobs

Think global: Ende des Wirtschaftsstandort Deutschland durch Mindestlohn?

    Mindestlohn in Europa
    Mindestlohn im Dienstleistungssektor und Handel
    In der Neoliberalismusfalle
    Transparenz durch Mindestlohn
    Fazit der Mindestlohndebatte




Ausgangssituation


In der Bundesrepublik Deutschland lebten 2011 81,8 Millionen Menschen.

2012 gingen 28.920 588 Millionen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. 15.625.855 waren davon männlich, 13.294.733 davon weiblich (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Vorläufiges Ergebnis 30.Juli 2012).

Zitat: "Auch im Jahr 2012 erzielten Frauen mit 15,21 Euro einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst, der um 22 % (Anmerkung des Autors: 19,60 €) unter dem der Männer lag" Quelle.

Das Durchschnittseinkommen lag 2012 vorläufig bei 2703,83 Euro pro Monat oder 15,60 € Bruttostundenverdienst (Quelle).

"Bislang gibt es in mehreren Branchen wie etwa dem Wachdienst oder der Pflege Branchenmindestlöhne. Diese tariflichen Lohnuntergrenzen gelten für vier Millionen Arbeitnehmer." Quelle: Welt 08/2011

"Zwischen 2005 und 2011 wurden zur Aufstockung von unzureichenden Löhnen auf das Grundsicherungsniveau in Deutschland insgesamt 53 Milliarden Euro ausgegeben, erklärte die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag einem Bericht der Passauer Neuen Presse zufolge. Alle Leistungen zusammengenommen, seien über 70 Milliarden Euro ausgegeben worden. Im Jahr 2011 seien an mehr als 1,21 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Aufstockern insgesamt 10,73 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Das entspreche einer durchschnittlichen Zahlung von 737 Euro je Monat" (Quelle Wikipedia: Aufstocker ).

In der Plenarsitzung 907 des Bundestag wird nach neueren Studien von weitaus höheren Zahlen ausgegangen:

Jüngste Studien zeigen, dass die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor in Westdeutschland bei 6,68 Euro und in Ostdeutschland bei 6,52 Euro liegen. Rund 2,5 Millionen Beschäftigte verdienten weniger als 6 Euro pro Stunde, knapp 1,4 Millionen Menschen sogar weniger als 5 Euro pro Stunde.
Quelle 907. Plenarsitzung des Bundesrates, Top 34, S. 86, Malu Dreyer (Rheinland Pfalz)


Der Autor dieser Abhandlung bevorzugt die Verwendung des Begriffes der Lohnsklaverei :

"Ein Indikator für Lohnsklaverei ist u. a. die Höhe des Arbeitsentgelts, das bei vollständiger Verausgabung der Arbeitskraft nur ein Leben am Rande des Existenzminimums ermöglicht." (Wikipedia)

Da ohne Aufstockung ca. 2 Millionen Menschen dieses Kriterium erfüllen, wird der Autor diese Aussage weiterhin in der Mindestlohndiskussion und den folgenden Kapiteln verwenden.


Hingegen verwendet der Autor nicht den Begriff Sklavenhaltergesellschaft, da 80 % der Beschäftigungsverhältnisse nicht in den Niedriglohnsektor fallen und der Durchschnittsunternehmer sehr wohl fähig ist, einen adäquaten Lohn zu zahlen.



Die wichtigsten Forderungen bei der Einführung eines Mindestlohn sind im einzelnen sind:

FDP: Ablehnung eines branchenübergreifenden Mindestlohns
Linke: 10,- €
Bundesrat: 8,50 €
Gewerkschaften: 8,50 €
CDU : Schummelpackung:   "Weil der Mindestlohn aber nur in Branchen zum Tragen käme, für die es bislang keine Tarifverträge gibt, wäre es kein allgemeiner Mindestlohn. Mögliche niedrigere Untergrenzen aus bestehenden Tarifverträgen blieben damit bestehen." Quelle



Ausgestaltung des Mindestlohngesetz nach Vorstellung des Bundesratsentwurfs.


Nach § 3 MinLohnG entscheidet eine unabhängige Kommission bestehend aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmerverbände und unabhängigen Sachverständigen über die Höhe des Mindestlohns.

Die Kommission ist unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder der Kommission sollen für fünf Jahre vom Bundesarbeitsministerium einberufen werden.

Nach § 4 (5) MinLohnG liegt die Festsetzung eines Mindestlohns jedoch eindeutig bei dem Bundesarbeitsministerium bzw. der Regierung:

(5) Stimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem von der
Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn nicht zu, legt es der
Bundesregierung unverzüglich einen Bericht vor, in dem die Gründe für diese
Entscheidung dargestellt werden. In diesem Fall bestimmt das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales den Mindestlohn und setzt ihn mit Zustimmung der
Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest.

Die Einfachheit des MinLohnG ist erfreulich, aber es ist fraglich, ob mit den wenigen Regelungen nicht ein paar Problemfelder übersehen wurden, die bei gewissenhafter Prüfung aufgefallen wären.

Wie sieht es denn nun mit Ausbildungsverhältnissen, Praktika und Ferienjobs für Kinder bei der Einführung eines Mindestlohns aus?

Ein Blick über den Kanal in das Mindestlohnland GB hilft hier weiter:

Year     21 and over     18 to 20     Under 18     Apprentice*
2012 (current rate)     £6.19     £4.98     £3.68     £2.65
2011     £6.08     £4.98     £3.68     £2.60
2010     £5.93     £4.92     £3.64     £2.50

*This rate is for apprentices under 19 or those in their first year. If you’re 19 or over and past your first year you get the rate that applies to your age.
Quelle: Government UK

Lehrlinge (Apprentice) erhalten demnach einen geringeren Mindestlohn. Wenn diese unter 19 Jahre sind, dann bekommen Sie die Auszubildenenrate im ersten Jahr. Wenn die Auszubildenden über 19 Jahre sind und das erste Lehrjahr abschließen, dann bekommen Sie die Rate entsprechend des Jahres ihres Lebensalters...

Zusätzlich ist der Mindestlohn vom Alter abhängig. Ab 21 Jahren gibt es den vollen Mindestlohn.

Der Autor befürwortet solche Regelungen, die mit unterschiedlichen Zahlen fast 1 zu 1 übertragbar sind. Der Vorteil dieser Regelung liegt eindeutig in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Der Sternenhimmelstuermer wäre für eine analoge Regelung für Lehrlinge, die sich dann an der Sozialhilfe (Existenzminimum) orientieren sollte.

Berufsbedingte Praktika sollten weiterhin aus einer Mindestlohnregelung herausfallen, ansonsten aber mit dem Apprentice vergleichbaren Geld entgolten werden. Begründung: Mit Praktika wurden in den letzten Jahren zunehmend unzulässig Menschen ausgebeutet. Es ist nicht einzusehen, dass mit wechselnden Praktika sozialversicherungspflichtige Stellen kompensiert werden.

Zu einer Regelung für Ferienjobs hat der Autor noch keine validen Vorstellungen: Das Lebensalter (unter 16) könnte hier Spielraum für abweichende Regelungen vom Mindestlohn zulassen.



Zusammensetzung und Befugnisse der Kommission

In Augen des Autors besteht in der Zusammensetzung und Entscheidungsfindung der bisherigen Forderungen ein Demokratiedefizit.

Richtig ist, dass der Staat ein Mitspracherecht haben muss, weil die  Aufstockung  mit Mitteln aus Steuergeldern finanziert wird.

Dennoch sollte eine unabhängige Kommission frei von Vorlagen die verschiedenen Interessen vertreten, da umgekehrt z. B. die Unternehmer die Last eines Mindestlohns tragen.

Daher befürwortetet der Autor dieser Abhandlung eine Kommission aus jeweils zwei Vertretern der Arbeitgeberverbände, zwei Vertreter der Arbeitnehmerverbände, zwei Sachverständige und drei Vertreter der Bundesrepublik Deutschland aus den Ministerien Arbeit und Umwelt, Wirtschaft und Bundessozialministerium.

Die Entscheidung dieser Kommission sollte rechtsverbindlich sein.

Der Vorteil wäre ein Ausgleich der Interessengruppen ohne politische Bevormundung. Das Wirtschaftsmodell Deutschland ist trotz einiger negativer Auswüchse ein Erfolgsmodell, was gerade durch Kompromisse erreicht wurde.

Der Autor traut den Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zu, im neuen Rahmen eines Mindestlohnmodells alleine ohne Vorgaben einen fairen Mindestlohn abseits der politischen Konstellation und den Befindlichkeiten der Politik auszuhandeln.

Der Autor kann sich einen gespaltenen Mindestlohn in einer Übergangsphase vorstellen.


Zwei Mindestlöhne in Deutschland?

Eine weitere Frage ist die unterschiedliche Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten (West) und neuen (Ost) Bundesländern, die in den letzten Jahren zu unterschiedlichen Löhnen führten. Es ist fraglich, in wie weit diese Situation in einen Mindestlohn einfließen sollte.



Verankerung des Mindestlohns im Grundgesetz


Im Artikel 9 (3) ist das Recht zur Bildung von wirtschaftlichen Vereinigungen verankert (Tarifautonomie):

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Der Autor dieser Abhandlung plädiert für einen vierten Absatz als Zusatz:

(4) Das Recht zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden unterliegt der Zielsetzung dem Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern; Zu diesem Zwecke ist eine Kommission aus Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und Sachverständigen zu berufen, um einen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Der Sternenhimmelstuermer will einen breiten wirtschaftlichen Konsens und das Verfassungsziel ein Arbeitsentgelt zu erreichen, welches ausreicht, um Ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Nichts anderes will Ricardo oder die Sozialcharta der europäischen Union.

In der Rechtspyramide unterliegt das GG der europäischen Sozialcharta, die aber kein einklagbares Recht darstellt. Dennoch muss die Umsetzung des Zieles mehr als ein leeres Lippenbekenntnis darstellen.


Verfassungsrechtliche Bedenken bei Branchenmindestlöhnen oder Festlegung eines Mindestlohns bei Berufsgruppen ohne Tarif


Art 3 GG begründet den Gleichheitsgrundsatz, der z. B. bei der Vergabe von Kindergeld eine Förderung von  reichen und Armen Menschen bewirkt, obwohl dieses bekanntlich  eine unrühmliche Ausnahme beinhaltet: Die Verrechnung von Arbeitslosengeld II  mit dem Kindergeld...

Im Entsendegesetz werden bereits einzelne Berufsgruppen (siehe auch § 5 des Tarifvertragsgesetzes und deren Festsetzung eines Mindestlohns durch das Bundesarbeitsministerium) Teil eines staatlich festgelegten Mindestlohns. Die Forderung der FDP nach Festsetzung eines Mindestlohns in ausgesuchten Branchen so wie die der Vorschlag der CDU, nur für Berufsgruppen ohne Tarifvertrag einen Mindestlohn zu vereinbaren, sind nicht durch das Gleichheitsgebot staatlichen Handelns bei der Gestaltung begünstigender Verwaltungsakte für Arbeitnehmer und belastende Verwaltungsakte für die Arbeitgeber  nach dem Gleichheitsgebot des Art. 3 GG nach Ansicht des Autors gedeckt.

Des Weiteren ist nicht einsehbar, warum ein freier Unternehmer von der CDU dazu genötigt werden sollte, einen staatlich festgelegten Lohn zu zu zahlen, während ein anderer Unternehmer einen niedrigen Lohn auf Grund einer windigen Regelung in einer Branche zahlt.

Die Vereinigungsfreiheit  aus Art. 9 GG ist keine Zwangsverordnung zum Gründen  von Arbeitger- und Arbeitnehmerverbänden, um staatlichen Auflagen zu entgehen.  Zu Recht würde sich  der betroffene Unternehmer bevormundet und ungerecht behandelt vorkommen.

Im Gegenteil: Die Bevorzugung ausgesuchter Berufsgruppen kann als ein Akt staatlicher Willkürmaßnahmen betrachtet werden, deren Auswahl durch Parteien, wie Sie die FDP fordert, eher einer Klientelpolitik entspricht.

Ein Mindestlohn dagegen als Verfassungsziel , in der europäischen Sozialcharta  bereits  als  Wirtschaftsziel festgelegt,  für alle Beschäftigungsverhältnisse, ist  in einer sozialen Marktwirtschaft ein schwer juristisch zu widerlegendes valides Konzept, von dem die CDU jedoch Meilen entfernt ist.
 
Das Ziel, ein menschenwürdiges Einkommen bei Vollbeschäftigung für alle Menschen zu erreichen, kann nicht durch schwammige Teillösungen erreicht werden, während ein Mindestlohn das Kriterium der Gleichbehandlung erfüllt.

Ein Mindestlohn würde hingegen auch  durch ein verbindliches Einkommen für Männer und Frauen sogar die Ungleichheit bei der Bezahlung unterschiedlicher Höhe nach dem Geschlecht im Niedriglohnsektor aufheben.



Mindestlohn im Stabilitätsgesetz

Die Wirtschaftsziele der Bundesregierung sind seit den 60 er Jahren des 20. Jahrhunderts im sogenannten Stabilitätsgesetz festgeschrieben. Daraus leiten sich folgende vier Staatsziele im sogenannten magischen Viereck ab:

1. hoher Beschäftigungsstand
2. stabiles Preisniveau
3. außenwirtschaftliches Gleichgewicht
4. angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum

Dabei geht man von einer Vollbeschäftigung aus, wenn die Vollbeschäftigung weniger als 2 % beträgt. Der Grad der Vollbeschäftigung wird mit der Formel:

Zahl der registrierten Arbeitslosen/(Zahl der zivilen Erwerbstätigen + Arbeitslose) * 100 % errechnet.

Der Autor spricht sich für eine Erweiterung des magischen Vierecks im Rahmen der Mindestlohndebatte aus:

Demnach müsste es heißen: hoher Beschäftigungsstand in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, welches ausreicht, einem Arbeitnehmer und seiner Familie einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Das Ganze müsste mathematisch berücksichtigt werden:

Zahl der registrierten Arbeitslosen + Menschen,deren Leben trotz Vollbeschäftigung beim Existenzminimum liegt / Zahl der zivilen Erwerbstätigen + Arbeitslose + Menschen, deren Leben trotz Vollbeschäftigung am Existenzminimum liegt *100%.

Bei der Einführung eines Mindestlohns entfielen natürlich die Menschen, deren Leben trotz Vollbeschäftigung am Existenzminimum liegt, aber der Vollständigkeit halber diese Ausführung zum traurigen Ist-Zustand...

Anmerkung : Im Denkwerk Demokratie, ein Think Tank bestehend aus Mitgliedern der Gewerkschaften, Grünen und SPD, wurden 2013 vier neue Vorschläge für ein magisches Viereck definiert: 1. Materieller Wohlstand und ökonomische Nachhaltigkeit,  2. Nachhaltigkeit der Staatsfähigkeit und der Staatsfinanzen, 3. soziale Nachhaltigkeit und 4.ökologische Nachhaltigkeit. (Quelle der Angaben)

Meinung des Autors: Das Stabilitätsgesetz wurde seiner Zeit in der großen Koalition erstellt. Die Weiterentwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft muss Rechnung getragen werden. Warum auch nicht im Zusammenhang mit der Mindestlohndebatte?



Rechtliche Schutzvorschriften in Bezug auf Lohnuntergrenzen

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Gestaltung von Arbeitsverträgen grundsätzlich dem bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 611-630 BGB. Diese ordnen sich jedoch nach der Rechtspyramide dem Art 9 (3) GG (Vereinigungsfreiheit) unter:

Dort heißt es:

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.


Hieraus leitet sich die sogenannte Tarifautonomie ab oder wie es Wikipedia so schön formuliert:  

"Tarifautonomie ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt abzuschließen."

Um nicht zu weit vom Thema abzuschweifen:  Arbeitgeberverbände  und Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften) sitzen am Verhandlungstisch. Es werden nach dem Tarifrecht  Löhne für einen bestimmten Zeitraum  für eine Branche  ausgehandelt. Die Leistungen des Tarifvertrags  werden meistens  auf  Nichtmitglieder der Gewerkschaften übertragen und es herrscht dann für den Vertragsraum eine Friedenspflicht.  Läuft der Vertragsraum aus, so geht es  in eine neue Tarifrunde...


Gibt es jenseits der Tarifpflicht gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers?

1. Ja, als eindeutiger Vorreiter eines Mindestlohns kann das Arbeitnehmer-Entsendegesetz angeführt werden:

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann nach § 5 Tarifvertragsgesetz einen
Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss auf Antrag einer
Tarifvertragspartei unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich (av)
erklären." Quelle

So liegen im Jahr 2013 auch nur wenige  Branchen, die dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterliegen, unter einem geforderten Mindestlohn von 8,50 €, nämlich  Gebäudereinigungshandwerk Ost Innen- und Unterhaltsreinigung mit 7,56 €,
Pflegebranche Ost mit 7,75 €, Wach und Sicherheitsgewerbe regional um 7,50 €, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Berlin Ost 7,00 € und nach § 3 Arbeitnehmerüberlassung bei 7,70 € - siehe diese ausführliche Tabelle aller Werte

Des Weiteren sieht das BGB ausdrücklich Regelungen gegen "sittenwidrigen" Lohn vor:

"Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB.[32] Als sittenwidrig werden Löhne jedenfalls dann betrachtet, wenn sie mindestens ein Drittel unterhalb eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns liegen.[33] Eine Entgeltvereinbarung kann aber schon bei einem Entgelt sittenwidrig sein, das weniger als ein Drittel vom üblichen Lohn abweicht, denn der Inhalt der guten Sitten im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB wird auch durch die Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzliche Regelungen konkretisiert.[34]

Auch aus Art. 4 der Europäischen Sozialcharta (Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt) entsteht kein individueller Rechtsanspruch auf eine Mindestentlohnung, denn diese Vorschrift verbietet nur die Sittenwidrigkeit von Löhnen.[35]" Quelle Wikipedia

Kritische Bemerkung des Autors: Die Bezugsgröße für sittenwidrigen Lohn ist der "
in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohn", der wie bereits angedeutet bei ca. 1,21 Millionen Arbeitnehmern 2010 unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum lag.

Ist in dieser Situation der branchenübliche Lohn also ein zuverlässiges Vergleichskriterium?

Nach Ansicht des Autors ist die Beschäftigung von Menschen unter dem Existenzminimum per se "sittenwidrig". Man darf hier getrost den Begriff der Lohnsklaverei verwenden. Die Aufstockung zahlt der Steuerzahler und subventioniert hiermit Lohndumping:

Wir wollen auch Unternehmen vor Billigkonkurrenz,deren Geschäftsmodell ausschließlich auf Lohndumping beruht, schützen.Es kann nicht unser wirtschaftspolitisches Interesse sein, dass Unternehmen, die mit ihren Beschäftigten gut umgehen, dadurch gefährdet werden, dass in der Nachbarschaft Unternehmen einen Laden eröffnen, deren Modell auf Lohndumping beruht.Quelle wie oben angegeben, S. 86



Mindestlohn in Bezug auf Absicherung für das Alter

Ein weiteres Argument für den Mindestlohn in diesem Zusammenhang dürfte die mangelnde Absicherung der Arbeitnehmer im Rentenalter sein. Lohn setzt sich aus der lapidaren Formel:

Bruttolohn= Nettogehalt + Sozialversicherungen + Steuern + private Absicherung für das Rentenalter zusammen.

Nach Einführung der Riesterrente bedeutet das für das Nettogehalt:

Nettogehalt= Bruttolohn - Sozialversicherungen - Steuern - Rentenbeitrag (empfohlen: mindestens 4 % des Bruttoeinkommens, um volle Förderung zu erhalten).

Es ist davon auszugehen, dass im Niedriglohnsektor nach der ersten Formel ohne Berücksichtigung der privaten Absicherung der Rente gelebt wird. Der Aufstocker von Heute ist trotz Vollzeitbeschäftigung der HZL-Bezieher von Morgen, d. h., dass Kosten nur in die Zukunft verlagert werden.

"Wieso schaffen wir in Deutschland es nicht, dafür zu sorgen, dass wir nicht heute sehenden Auges die Altersarmut von morgen– über die wir doch alle reden – produzieren?" Quelle Bundesrat – 907. Sitzung Bundesrat – 1. März 2013, Seite 86, Malu Dreyer


Tabelle zur Orientierung von Mindestlohn und dessen Höhe

Die nachfolgende Tabelle, die der Autor dieser Abhandlung erstellte, soll einen groben Überblick verschaffen, wie viel ein Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor bei verschiedenen Stundenlöhnen denn wirklich Brutto- bzw. Netto- im Monat oder pro Stunde Netto bei Vollbeschäftigung verdient.

Gegengerechnet wird ein fiktiver Arbeitslosenhilfeempfänger in Berlin, nicht um ihn zu diskriminieren, sondern um einen Anhaltspunkt zu haben, wo nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das Existenzminimum eines Menschen in Deutschland liegt.

Um diesen Vergleich halbwegs valide zu gestalten, wurden 350,- € Miete und Heizkosten  (bis 400,- € sind in Berlin bei einer Einzimmerwohnung rechtlich zulässig) und 382,- € Regelsatz als "Nettolohn" herangezogen. Danach wurde ein fiktiver Bruttolohn berechnet, indem der o. a. Nettolohn in einen Bruttolohn unzulässiger Weise umgerechnet wurde.

In den Beschäftigungsverhältnissen bis 800,- € wurde teilweise die Gleitzonenregel berücksichtigt – Stand 2013.

Hier sind die Sozialabgaben an den Staat naturgemäß geringer und dieses dürfte der Realität entsprechen.

Dennoch listet der Autor dieselben Zahlen auch nach der normalen Berechnung auf, um dem Leser einen Vergleich zu ermöglichen, wie hoch denn die Subvention des Steuerzahlers bei den Beschäftigungsverhältnissen im Gleitzonenbereich ist.

Das ergibt dann auch Verschiebungen bei der Berechnung des Zahlenbeispiels im Anschluss.

Durch diesen Trick ist der Arbeitslosengeldbezieher eine vergleichbare Größe mit Löhnen aus dem Niedriglohnsektor, obwohl dessen Leistungen im Gesamtpaket eher höher sein dürften... - und der geneigte Leser wird nun erschrocken sein, wie wenig im Niedriglohnsektor verdient wird:


Bezeichnung: Anmerkung Rechner 2012

Stundenlohn
(Brutto)

Stundenlohn
(netto)

Monatslohn
(Brutto)

Monatslohn
(netto )

Riester
4 %
vom Brutto
empfohlen!

zum Vgl.
Arbeitgeber-
belastung  pro Monat

Ca. 4,78 Millionen, die
ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgingen.


 

 

-

 

 

-

 

 

450,- €

 

 

 

432,45 €

(Bei Renten-versicherung)

 

 

-

 

 

585,- €

1,4 Millionen Menschen unter
5,- € , ca.  4,50  € im Durchschnitt (?)

Gleitzonenregel !!!

4,50
im Durchschnitt

G: 4,50 €

3,58 €

 
G: 3,62 €

780,- €

 
G: 780,- €

620,37 €

G: 628,18 €

24,81 €
 

25,13 €

930,35 €
 

930,35 €

Hartz IV
(Einpersonenhaushalt - Berlin Brutto fiktiv!)

5,35 €
fiktiv!

4,22 €
fiktiv

926,62 €
fiktiv!

732,- €

37,06 €
fiktiv!

1.105,23 €
fiktiv

ca. 1,1 Millionen zwischen 5- und 6,- € , Medium 5,50 €:
dieser Bereich liegt zu einem Teil  unter der fiktiven
ALG II-Rechnung wird aber hier über Hartz IV gelistet...

 

5,50
im Durchschnitt

 

4,33 €

 

953,32 €

 

749,91 €

 

38,13

 

1.137,07 €

Durchschnittslohn im Niedriglohnsektor
Ost: 6,52 €
West: 6,68


Ost: 6,52 €
West: 6,68 €


  4,99 €
5,10 €


1130,11 €
1157,84 €


865,74 €
883.47 €


45,20 €
46.31 €


1.347,94 €
1.381,02 €

Kompromissvorschlag vom Autor: 7,50  €  für einen Einstieg in den Mindestlohn

7,50 €

5,58 €

1299,98 €

967,44 €

52,00 €

1.550,55 €

Geforderter Mindestlohn vom Bundesrat: 8,50 €

8,50 €

 6,17 €

1473,31 €

1069,78

58,93 €

1.757,29 €

Nach europäischer Sozialcharta, die von Deutschland zertifiziert wurde (Formel: 68 % des durchschnittlichen Bruttolohns (2703,83) also 1838,60 €  : 10,61 € (2012)
  Quelle Wikipedia:
Existenzminimum


10,61 €


7,31 €


1838,60 €


1.267,31


73,54 €


2.193,00  €

Durchschnittsstundenlohn
Arbeitnehmerin: 15,21€
Arbeitnehmer: 19,60 €
in
Deutschland 2012


w:15,21 €
m:19,60 €


9,79 €
12,01 €


2636,35 €
3397,27 €


1.697,24 €
2.081,81 €

 
105,45 €
135,89 €


3.144,51 €
3.397,27 €


Info geringfügige Beschäftigung: Januar 2013 nach Bundesagentur für Arbeit insgesamt: 7.402.000, davon 2.621.00 mit Nebenjob und 4,78 Millionen ausschließlich geringfügig beschäftigt. http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung-Nav.html

Info Midi-job (Gleitzonenregelung). 2010 betrug die Anzahl der in der Gleitzone beschäftigten Menschen  1.318.923, davon  762.494 in Mischverhältnissen und 556.429 reine Gleitzonenbeschäftigte. http://www.lohn-info.de/gleitzone_statistik.html, Gleitzonenregel bei Einkommen von 450,01 € - 800,- € 2013. Arbeitnehmer hat niedrige Belastung der Sozialabgaben, beim Unternehmer verändert sich nichts an den Abgaben. 



Anmerkungen


Einzelverdiener, Berlin West, Steuerklasse I, konfessionslos,

Die Riesterrente wurde vom Nettolohn noch nicht abgezogen. Das können Sie selbst gern tun. Formel: Nettolohn - Rentenbeitrag (4 % vom Bruttolohn empfohlen - sie können die Zahlen der Tabelle entnehmen...).

Beim Hartz IV-Empfänger  wurden nicht alle möglichen Leistungen berücksichtigt. Das ergibt allein Verzerrungen.
Die Tabelle soll nur grobe Orientierungspunkte liefern...

Stundenlohn Berechnung nach Rechner auf dieser Seite: Zitat:

Durchschnittliche Wochenarbeitszeit = 40 Stunden * 13 / 3 = 173,33 Stunden.
Stundenlohn = Monatslohn / Wochenarbeitszeit

Das heißt, dass sich der Monatslohn aus Wochenarbeitszeit * Stundenlohn ergibt

Bruttolohn und Nettolohn wurden hier berechnet.

Die Zahlen der Gehälter im Niedriglohnsektor sind die bereits vielfach zitierten Zahlen aus der 907 Plenarsitzung des Bundesrates und dienen als Anhaltspunkte. Selbstverständlich kann es regional und nach Arbeitgeber zu erheblichen Abweichungen in Tarifgruppen kommen. Diese Tabelle erhebt auch nicht den Anspruch vollkommen zu sein, gibt aber einen groben Überblick.

Zum Vergleich Arbeitgeberbelastung pro Monat: Bruttolohn des Arbeitnehmer + Rentenversicherung + Arbeitslosenversicherung + Krankenversicherung + Pflegeversicherung - siehe auch Abhandlung über Lohn und Gehalt.

Geringfügig Beschäftigte bis 450,- € wurden aufgeführt, wenn Sie ausschließlich vom geringfügigen Beschäftigungsverhältnis leben (siehe Ausführungen zum Minijob).


Rechenbeispiel für Mehreinnahmen durch Mindestlohn für den Staat


Also noch eine kleine unseriöse Rechnung zum Abschluss, was eine Erhöhung der hier 2,5 Millionen Menschen auf den Mindestlohn von 8,50 € fiskalisch und für die Sozialversicherungen pro Jahr auf 8,50 € Mindestlohn bringen würde:

Dazu berechnen wir erstmal den Stundenlohn (Brutto) - Stundenlohn (Netto), um die Sozialabgaben und Steuern zu ermitteln, die im Augenblick verloren gehen:

4,50 - 3,58 = 0,92 € ca. 1,4 Millionen arbeitende Menschen
5,50 - 4,33=  1,17 € ca. 1,1 Millionen Menschen
8,50 -6,17 =  2,33 € geforderter Mindestlohn

Der Unterschied im Bruttoeinkommen wird nun durch Subtraktion zum geforderten Mindestlohn berechnet und mit Anzahl der Menschen multipliziert!

(2,33 - 0,92)* 1.400.000 = 1.974.000 Millionen Steuern und Sozialabgaben pro Arbeitsstunde von 1,4 Millionen Menschen
(2,33 - 1,17)* 1.100.000 = 1.276.000 
Millionen Steuern und Sozialabgaben pro Arbeitsstunde von 1,1Millionen Menschen

Das sind dann zusammen von 2,5 Millionen Menschen 3.250.000,- € pro Stunde mehr Staatseinnahmen und Sozialabgaben oder pro Woche 130.000.000,- € Millionen oder im Arbeitsmonat (177,3 Stunden)  563.322.500,00 € Millionen oder im Jahr 6.759.870.000 Milliarden Euro Mehreinnahmen durch den Arbeitnehmer.

Ja, Kleinvieh macht auch Mist und diese Berechnung lässt noch die Durchschnittsverdiener im Niedriglohnsektor außen vor. Da sind dann auch nicht die Beträge drinnen, die durch die reguläre Aufstockung gespart werden und die der Staat in Zukunft sparen würde, wenn sich dann Arbeitnehmer wirklich privat absichern könnten. Dann entfällt in vielen Fällen auch das Wohngeld, was als Extraleistung in dieser absolut unvollkommenen Rechnung entfällt.

Na ja, dass war ja auch nur die halbe Wahrheit, da nun noch einmal der Eigenanteil des Arbeitangebers an den Sozialversicherungen hinzukommt, um die es ja beim Mindestlohn hauptsächlich geht. Also dürfen Sie nun die
6.759.870.000 Milliarden Euro Mehreinnahmen durch den Arbeitnehmer auch gerne fast verdoppeln...

Ja, Einnahmen für den Staat ist in diesem Zusammenhang eine diffuse Aussage, da damit Sozialabgaben und Steuern gemeint sind. Der Sternenhimmelstuermer weiß so ungefähr, von was er spricht, da er eine wesentlich sachlicheren Abhandlung über Lohn und Gehalt verfasste...



Über die Höhe des Mindestlohns

Bei der Taxierung des Mindestlohns können unterschiedliche Methoden verwendet werden:

1. Heranziehung der europäischen Sozialcharta.

Europäische Sozialcharta:

Artikel 4 – Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt

Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:

  1. das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern;
  2. das Recht der Arbeitnehmer auf Zahlung erhöhter Lohnsätze für überstundenarbeit anzuerkennen, vorbehaltlich von Ausnahmen in bestimmten Fällen;
  3. das Recht männlicher und weiblicher Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit anzuerkennen;
  4. das Recht aller Arbeitnehmer auf eine angemessene Kündigungsfrist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen;
  5. Lohnabzüge nur unter den Bedingungen und in den Grenzen zuzulassen, die in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen oder durch Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch bestimmt sind.
    Die Ausübung dieser Rechte ist durch frei geschlossene Gesamtarbeitsverträge, durch gesetzliche Verfahren der Lohnfestsetzung oder auf jede andere, den Landesverhältnissen entsprechende Weise zu gewährleisten.

Quelle

Einzelpersonen können im Unterschied zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen. Wiki


In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt.Quelle Leider ist diese Aussage von Wikipedia  ohne Jahreszahl leider eher irreführend.

Der Durchschnittsverdienst nach der Sozialcharta der europäischen Union, der ein nicht einklagbares Ziel darstellt, würde damit bei konsequenter Umsetzung eines Mindestlohns 10,61 € Stundenlohn oder 1838,60 € Bruttolohn pro Monat im Jahr 2012  betragen (68 % des durchschnittlichen Bruttolohnverdienstes).

Kritik per se:

Selbst bei  aktuellen Erhebungen können schon mal zwei Millionen Menschen bei steigenden Gehältern abseits der Lohnsklaverei kompensiert werden. Vereinfacht gesagt: Ein Managergehalt um eine Million gesteigert macht aus ein paar hundert Lohnsklaven passable Durchschnittsverdiener.

Oder ein anderes Beispiel: 2012 lag der Bruttostundenverdienst der Männer mit 19,60 €  22 % höher als 15,21 € bei den Frauen...

Der Durchschnittsverdienst als Bezugsgröße ist ein Indikator für die Volkswirtschaft per se, scheint aber nicht dafür geeignet, Missstände bei der Einkommensverteilung aufzuzeigen.


2. Sehr viel valider:  Die Sozialhilfeberechnung der Bundesrepublik Deutschland und ein Lohnabstand.

2.a Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.Wikipedia.

Nach Art 21 (1) GG leitet sich die Sozialhilfe aus dem Sozialstaatsprinzip ab und dessen Höhe wird auch als als soziokulturelles Minimum bezeichnet.


Im neoliberalen Lager wird der Arbeitswert - zumindest nach Ricardo in Abgrenzung zu Adam Smith wie folgend definiert:

Ricardo schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass sich dieser „natürliche Preis der Arbeit“, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und Nachfrage einstellt.[27] Wikipedia

Bis auf die Schlussfolgerung, dass sich das Existenzminimum durch Angebot und Nachfrage einstellt, sind die Vorstellungen dahinter, dass ein Lohn so hoch sein sollte, dass ein Arbeiter genug zum Leben und für Nachkommen hat, ziemlich übereinstimmend...

Man ist sich also im Prinzip einig, dass bei der Festsetzung eines Lohns ein Gehalt herauskommen sollte, von der sich der Arbeiter ernähren kann. Da zur Zeit die Aufstockung der Löhne diese Regel außer Kraft setzt, ist dieser Ansatz außer Kraft gesetzt worden und es gilt,...
"dass höhere Löhne zu Lasten der Profite gehen"... (Ricardo) Wiki ebenso.

2.b Lohnabstand

Ein Mindestlohn gibt als volkswirtschaftliche Größe also nur den Wert der Nutzung der Ressource Mensch wieder. Löhne darunter führen zur Aufstockung - so gesehen einer Subvention wieder der Natur. Die Kosten trägt die Allgemeinheit. Die Wirtschaft braucht eine valide Größe, um einen "Mindestlohn" zu berechnen. Das dieses eben nicht der Sozialhilfesatz ist kann durch viele zusätzliche Kosten wie Fahrt zur Arbeit, Urlaub...leicht nachvollzogen werden.

Daher ist selbst die Aufstockung, die diese Umstände nur unzureichend berücksichtigt, nicht geeignet, um einen fairen Ausgleich zu schaffen und ein Lohnabstandsgebot dazu dringend erforderlich...

Der Lohnabstand darf nicht mit dem LOHNABSTANDSGEBOT verwechselt werden:

Das klassische Lohnabstandsgebot im SGB VII wurde am Ende des Jahres 2010 im Zuge der Hartz IV-Reformen ersatzlos gestrichen (
§28, SGB XII).
"Mit dem Lohnabstandsgebot sollte der strukturellen Gefahr vorgebeugt werden, dass der aus Steuermitteln finanzierte Regelbedarf der Sozialhilfe zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt als der Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit." Wiki

Dieses war zu dieser Zeit auch nicht haltbar, da es für immer breitere Schichten nicht mehr möglich war, ohne Kombilohn aus Arbeit und Sozialhilfe den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten...

Als mögliche Alternative zum Lohnabstand galten Kombilöhne, die im fraglichen Einkommensbereich gering entlohnte Arbeit und Sozialleistungen kombinieren. Beispielsweise indem Sozialhilfe- bzw. ALG-II-Empfänger hinzuverdienen dürfen, ohne den Verdienst vollständig mit der Sozialhilfe bzw. dem Arbeitslosengeld II verrechnen zu müssen, oder indem Beziehern niedriger Arbeitseinkommen Zuschüsse gezahlt werden.

So wäre es auch möglich die Kombilöhne aus der Sozialhilfe als Anhaltspunkte bei der Berechnung eines Lohnabstands heranzuziehen oder als Alternative einfach mal bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten, wo denn die validen Zahlen seiten der Berechnung der Arbeitgeberverbände vorliegen...-:)

Der Kompromissvorschlag des Sternenhimmelstuermers liegt bei 7,50 € (Brutto) bzw.5,58 (Netto) Stundenlohn. Ist der Autor hier also ein verkappter Vertreter der Arbeitgeber schaft?

Menschen, die sich mit der Materie besser auskennen, würden vielleicht sogar 8,00 € als zu wenig betrachten, vergessen dabei aber, dass die Bundesrepublik Deutschland aus Teilstaaten (Bundesländer) besteht, wo enorm unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen herrschen.



Verhältnis der SPD und zum Mindestlohn

Bei aller Kritik müssen Arbeitgeber in der Lage sein,  auf ein neues  Lohngefüge adäquat zu reagieren. Mag der Sternenhimmelstuermer hier provokante Begriffe wie Lohnsklaverei verwenden, so darf nicht vergessen werden, dass die Gesellschaft die Ausbeutung von  mehreren  Millionen Menschen jahrelang akzeptierte und deshalb im Rahmen des sozialen Friedens sukzessive der Ursprungsurstand  vor der Agendapolitik der SPD  wiederhergestellt werden muss...

So formulierte der Alt-Bundeskanzler der SPD, Herr Schröder, seine Einstellung zu Sklavenlöhnen so:

„Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“
Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, abgerufen am 11. Juli 2012. Wikipedia

Es ehrt die Basis der SPD, dass Sie im Bundesrat die Stimme gegen die Entstehung und Etablierung einer Sklavenhaltergesellschaft aufbegehrt, aber der Autor misstraut aus alten Erfahrungen der SPD genauso wie der CDU. An den Taten soll man Sie messen. Daher erkennt der Autor die Initiative der SPD im Bundesrat hoch an, da diese Einstellung zum Mindestlohn während mehreren Legislaturperioden der Regierungsbeteiligung eben nicht Teil der politischen Kultur der SPD war.

Herr Steinbrück machte im Rahmen des Wahlkampfes folgende Lippenbekenntnisse:

"Steinbrück: Nein. Vieles, was sozial gerecht ist, ist auch ökonomisch sinnvoll. Beispiel gesetzlicher Mindestlohn. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen davon anständig leben können. Das hat was mit Würde zu tun. Zugleich erhöht der Mindestlohn die Kaufkraft, stimuliert so die Wirtschaft und stärkt die Rentenkasse." Quelle (Bildzeitung)

oder hier:

"Wenn wir die Wahl gewinnen, dann wird die Einführung des flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns zu den ersten Maßnahmen unseres 100-Tage-Programms gehören" Quelle (Tagesschau)

Ist dieses Versprechen ernst zu nehmen? Wenn ja,  dann springt zumindest der Sternenhimmelstuermer über seinen Schatten und wird seine Wahlstimme gezielt für eine Veränderung der Situation in der Mindestlohndebatte einsetzen.

Verhältnis der CDU zum Mindestlohn

Obwohl in der CDA, wo der Mindestlohn kein Tabuthema ist, andere Stellungnahmen kursieren... ist das Konzept der CDU eine Schummelpackung, die der Sternenhimmelstuermer als tragfähige Lösung nicht akzeptiert:

"Weil der Mindestlohn aber nur in Branchen zum Tragen käme, für die es bislang keine Tarifverträge gibt, wäre es kein allgemeiner Mindestlohn. Mögliche niedrigere Untergrenzen aus bestehenden Tarifverträgen blieben damit bestehen.
" Quelle

Es geht aber in der Mindestlohndebatte gerade um kulturelle, wirtschaftliche und politische Ziele zur Verbesserung aller Menschen - egal in welcher Branche. Das Ziel wurde mit diesem Kompromiss verfehlt und es ist geradezu unanständig, dann von einem Mindestlohn zu sprechen.

Also mal wieder eine Schummelpackung und selbst diese wird nicht von der FDP getragen...


Bedeutung Mindestlohn abseits der politischen Diskussion

Bei der Debatte um den Mindestlohn darf nicht vergessen werden, dass es sich gerade nicht um einen Angriff auf die Tarifautonomie handeln sollte, sondern um einen Schutz vor sittenwidrigen Arbeitsverhältnissen, die zu einer Beschäftigung zum oder unter Existenzminimum führt.

Deshalb schlug der Autor einen Mindestlohn mit Augenmaß von 7,50 € nach reichlicher Überlegung als Anhaltspunkt für die Entscheidung einer unabhängigen Kommission vor.

Dieses kann dann mit Recht und Moral begründet werden, während höhere Lohnforderungen eben nicht Aufgabe einer staatlich bedingten Mindestlohnpolitik sein können. Ein erster Schritt in wirklich gerechte Lohnpolitik darf nicht die Unternehmen vor unlösbare Anforderungen stellen, sondern muss den Anschluss an gute Sitten und Moral bewirken, um in einen weiteren Schritt gerne den gesamten Subventionshahn zuzudrehen...

Für die Kritiker ist dieser Mindestlohn natürlich zu viel und für die Befürworter zu wenig. Dieses nennt man Kompromiss und wenn beide Seiten sich gleichermaßen entrüsten, dann dürfte der Kompromiss gut sein.

Damit ist das Ziel einer gerechten Entlohnung noch weit entfernt und es wird noch jahrelang weiter subventioniert, aber der soziale Friede wäre vielleicht gesichert und ein neuer Weg heraus aus der staatlich subventionierten Lohnsklaverei beschritten.

Im europäischen Vergleich wäre Deutschland gut aufgestellt.

Diese Rechnung  wirkt sich ebenfalls massiv für 2,5 Millionen Menschen im Niedriglohnsektor aus.

Die vielzitierte Friseurin mit 3,18 € Stundenlohn würde  etwas über eine Verdopplung ihres Gehaltes erfahren und auch im Gaststättengewerbe dürfte eine moderate Regelung eben nicht zur Schließung von kleinen Unternehmen führen.

Der Autor gibt zu bedenken, dass es bei einem flächendeckenden Mindestlohn eben naturgemäß keine abweichenden Regeln geben kann (Moralisch oder unmoralisch, dazwischen gibt es nichts).

Die politische Konstellation würde auch ernsthaft gesehen nicht mehr hergeben.



Working Poor

Das Phänomen von working poor hält seit mehreren Jahren unter dem Deckmantel eines Kombilohns aus staatlichen Leistungen und Sklavenlohn des Arbeitgebers Einzug in der Lohnentwicklung von Deutschland. Ein Volumen von ca. 50 Milliarden Geldleistungen für Austockzahlungen von 2005 - 2011 spricht dafür, dass es eben sich nicht mehr um eine Randerscheinung handelt.

Ein Mindestlohn würde die Vermittlung an unseriöse Arbeitgeber ausschließen. Das Paradigma Arbeit um jeden Preis muss durch das Paradigma "Arbeit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zum Nutzen der Allgemeinheit und zur Garantie einer menschenwürdigen Gegenleistung für den Arbeitnehmer" weichen, da der bisherige Weg in eine Sackgasse führte.

Wir brauchen keine "Aufstocker", die ein Leben lang am  Subventionstropf hängen, um am Ende Ihres Arbeitsleben dann weiter subventioniert werden, weil Sie eben Mangels Geld keine Rücklagen für das Alter bilden konnten.

Dieses ist auch eine Frage der Philosophie und Psychologie, da  Arbeit zur Zeit teilweise im Niedriglohnsektor als minderwertig (da schlecht bezahlt, also nichts wert) und der Gang zum Amt für viele Menschen als Frage der Ehre nicht in Frage kommt, obwohl Sie darauf Anrecht hätten...

Bei einem Mindestlohn hingegen wäre es auch bei der Arbeitsvermittlung leicht nachvollziehbar, wann eine Arbeit nicht zumutbar wäre, weil der Mindestlohn klare Regeln setzt.
 
20 von 27 Staaten von der europäischen Union nahmen sich bereits der philosophischen Frage an, was denn nun wirklich eine Stunde Arbeit wert sei und dokumentierten dieses in der Festsetzung eines Mindestlohns. In den USA, dem Kernland des Neoliberalismus, existiert ein zugegebener niedriger Mindestlohn, aber nur in Deutschland leistet man sich die Luxus-Neid-Diskussion um Managergehälter, während die Mindestlohndebatte auf Punkt 34  der 907. Plenarsitzung des Bundesrates steht...

Midi- und Mini-Jobs

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Mini- und Midijobs in Deutschland, Nürnberg 2007, geht von 946.000 Midi-Jobs im Jahr 2005 aus, davon durchgehend 525.000 und 422.000 zeitweise beschäftigt.

"Als Midi-Job oder Gleitzonenfall bezeichnet man nach § 20 Abs. 2 SGB IV ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro (Gleitzone; bis 31.12.2012: zwischen 400,01 und 800 €) im Monat liegt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Der Arbeitgeberbeitrag liegt in der Gleitzone konstant bei 19,58% (Werte für 2012).", sagt Wikipedia

Ab 2013 sind dann 800,- € die Grenze...

Der Autor dieser Abhandlung fand als letzte Zahlen auf dieser Seite Angaben von der Bundesagentur von Arbeit, wonach 2010 1.318.923 Menschen insgesamt in einem Midi-Job arbeiteten. Dabei wurden 762.494 in der Gleitzone und 556.429 Menschen in der sogenannten Mischzone betrachtet. Insgesamt stieg dabei die Anzahl im Zeitraum Dez 2003 bis 2010 kontinuierlich an.

Doch verlassen wir die Grauzone Midi-Job, um uns ein Bild von der klassisch geringfügigen Beschäftigung zu machen:

Seit 1 Januar 2013 gilt:
"
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, gilt die Verdienstgrenze von 450 Euro. Die Minijobber sind automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der volle Rentenversicherungsbeitrag ist mindestens von
einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil beträgt 15 Prozentvom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Wie bisher trägt der Minijobber die Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,9 Prozent (Beitragssatz zur Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2013) und dem Arbeitgeberanteil. Der neu eingestellte Minijobber hat die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen." Quelle

Dazu muss dann aber auch gesagt werden, dass nur ein Teil der Sozialversicherungen einen Beitrag erhält, denn " Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, aber – von einigen Ausnahmen abgesehen – versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-[2], Pflege-[3] und Arbeitslosenversicherung" Quelle

Der Autor ist nicht gewillt auf die vielfältigen Detailregelungen bis zur Befreiung von dem Rentenversicherungsbetrag einzugehen und bittet den mündigen Bürger sich selbst zu informieren.


"Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber....
Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4 Prozent gestiegen ist. „Der oft zitierte Verdrängungseffekt von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs lässt sich durch diese Zahlen widerlegen“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen."
Quelle

Das hört sich doch erst mal erfreulich an, wenn man aber dann dieses ein wenig mit Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit vergleicht, dann darf man auch zu einem anderen Schluss gelangen:

Demnach ging  die Zahl "Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Januar 2013) im Vormonatsvergleich: - 127.000 auf 7.402.000" zurück. " Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Januar 2013) im Vorjahresvergleich: + 46000

Ausschließlich geringfügig Beschäftigte gab es demnach 4.782.000 und im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte 2.621.000 ( Quelle wie oben).

Dann kann man zum Vergleich mit dem Jahr 2009 auch gerne Wikipedia heranziehen:

Im März 2009 gab es in Deutschland etwa 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Hinzu kamen 2,25 Millionen geringfügig Beschäftigte im Nebenjob, zusammen also rund 7,15 Millionen geringfügig Beschäftigte. Im Februar 2012 stieg die Gesamtzahl auf rund 7,45 Millionen.

Durch geschickte Zahlenspiele wird also seitens der Minijobzentrale der Eindruck erweckt, dass Mini-jobs und Midi-Jobs kein Problem seien, da Sie ja eher um 0,3 Prozent seit 2004 zurückgegangen seien. Der Autor erinnert mal daran, dass 1998 bis 2005 die sogenannte Rot-Grüne Koalition regierte und das Ende der Rot-Grünen-Koalition mit dem höchsten Arbeitsstand im Niedriglohnsektor verknüpft war, worauf die SPD noch 2005 stolz war oder mit Exkanzlers Schroeders Worten:

"Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ (Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, abgerufen am 11. Juli 2012).

Es waren fast zehn Jahre SPD-Grüne-Regierung, die einen Sklavenlohn und  neuen unterbezahlten Arbeitsmarkt 
mit teilsozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in fast zehn Jahren Regierungszeit etablierten und förderte, dessen Höchstzahl in der heutigen Diskussion Maßstäbe setzt.

Genauso gut kann der Autor dieser Abhandlung sagen, dass seit 2009 118.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte und 121.000 im Nebenjob geringfügig Beschäftigte hinzukamen, wobei die Zahl der Mini-Jobs und Midi-Jobs wie gesagt konjunkturbedingt starken Schwankungen unterliegt und die freigesetzten Mitarbeiter dann wieder ein Teil der Arbeitslosenstatistik waren.

Die Menschen existieren ja unzweifelhaft weiter und dann darf doch die Frage gestellt werden: Wer zahlt am Ende für die 2.621.000 Menschen, deren Haupteinkommen eine geringfügigige Beschäftigung ist? In vielen Fällen lautet die Antwort: der Steuerzahler...

Dieses sagt dann auch nichts über Qualität und Arbeitszeit der geringfügig gestalteten Stellen aus.

Der 68. Deutsche Juristentag beschäftigte sich im September 2010 unter dem Stichwort "atypische Beschäftigungsverhältnisse" auch mit der abgabenrechtlichen Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung und forderte deren Abschaffung.[34] Bereits der Gutachter Raimund Waltermann.[35] wie auch die Referenten forderten dies zuvor unter Hinweis darauf, dass die geringfügige Beschäftigung die Normalarbeitsverhältnisse zurückdränge. Dies habe auch zur Folge, dass keine ausreichenden Ansprüche auf Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung entstünden. Daraus entstünde eine gravierende Altersarmut. Wikipedia

Was haben diese Ausführungen nun mit einem Mindestlohn von 8,50 € zu tun? 

Natürlich würde ein Mindestlohn auch diese Konstrukte des Mini-Jobs und Midi-Jobs nach Ansicht des Autors erfassen. Da 2.621.000 Menschen von einem Nebenjob (mit Aufstockung durch den Staat) scheinbar leben, ist es nicht einsehbar, dass Arbeitszeit zu Dumpingpreisen verheizt wird.

Der Autor bejaht wegen der gewünschten Flexibilität für die Unternehmen auch weiterhin Mini-Jobs und Midi-Jobs, sagt aber auch, dass eine Teilrlassung der sozialpflichtigen Abgaben auf eine Arbeitsstunde eine unzulässige Subventionierung und Aufforderung ist, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in mehrere  Midi- und Mini-jobs aufzuteilen.

Wir reden immer von der Arbeitsstunde (Brutto), die natürlich nicht nur für Vollzeitbeschäftigung, sondern gerade auch für Teilzeitbeschäftigungen, Mini- und Midi-Jobs im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gelten sollte.

Der Autor ist als Steuerzahler auch gerne bereit, dass Menschen mit Kurzarbeitszeitverhältnissen staatlich aufgestockt werden zu einem Gehalt, von dem ein Arbeitnehmer/-in ein menschenwürdiges Leben führen kann. Aber der Unternehmer als Nutznießer solcher Regelungen soll dann auch bereit sein, für die Arbeitszeit einen adäquaten Bruttostundenlohn zu zahlen und damit das staatliche System - also den Steuerzahler zu entlasten.

Genau das sagt dann auch die biblische Geschichte (Kapitel 20.1 ) vom Weinberg - auch den Arbeitnehmern, die später und weniger Arbeiten, soll ein anständiger Lohn zu Teil werden, ganz ohne Neid der anderen...

Wir subventionieren den geringfügigen Beschäftigten gern, wenn er denn keinen Vollzeitjob bekommt. Die Aufstockung seines Gehaltes ist selbstverständlich, obwohl er vielleicht nur 20 Stunden arbeitet.

Aber der Unternehmer soll diese 20 Stunden dann auch bezahlen und nicht noch zusätzlich Teile der  Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) erlassen bekommen, was der Gesellschaft gegenüber eben nicht sozial ist.


Think global: Ende des Wirtschaftsstandort Deutschland durch Mindestlohn?



Mindestlohn in Europa

Auf dieser Seite können Sie die Mindestlöhne der europäischen Gemeinschaft gut nachvollziehen. 20 von 27 Staaten haben einen Mindestlohn. Deutschland verschafft sich so gesehen durch Lohndumping Vorteile gegenüber von z. B. Frankreich (9,40 €) und allen nördlich gelegenen Ländern einschließlich Großbritannien (7,01 € - wegen des schlechten Wechselkurses wirkt das so niedrig).

Auszug der europäischen Mindestlöhne basierend auf Angaben des DGB:

 

Mindestlohn

Land

Bemerkung

8,75 €

Belgien

Seit 1975

9,40 €

Frankreich

Seit 1950

7.01 €

GB

Seit 1999

8,65 €

Irland

Seit 2000

8,88 €

Niederlande

Seit 1968

10,41 €

Luxemburg

Seit 1944

3,89 €

Spanien

Seit 1968


Der Autor spart sich die Aufzählung der osteuropäischen Staaten, da die Bandbreite von 0,80 € in Bulgarien bis 4,41 € in Slowenien keinen validen Vergleich mit der größten Volkswirtschaft in Europa zulässt.

Eine Reihe westeuropäischer Staaten jenseits des Rheins und GB haben durch einen Mindestlohn bereits geschafft, die Wirtschaft unabhängig von einem Subventionstopf zu machen, der sich in Deutschland durch Aufstockung um die 70 Milliarden von 2005 - 2011 bewegte. Rechnet man dann noch die staatlichen Mehreinnahmen (bei 8,50 € ca. um die 12 Milliarden pro Jahr - also vielleicht insgesamt 72 Milliarden in diesem Zeitraum?) dazu, dann stellt sich  eher die Frage:

Wie lange kann sich Deutschland den Luxus leisten auf einen Mindestlohn zu verzichten?


Mindestlohn im Dienstleistungssektor und Handel

Die größte Diskrepanz zwischen unzumutbaren Lohn bei Vollzeitbeschäftigung gab es unbestreitbar im Dienstleistungssektor (tertiären Arbeitssektor) und althergebrachten Handel (sekundären Arbeitssektor). In der neuen Dienstleistungsgesellschaft scheint der Bezug von Löhnen und deren Notwendigkeit zur Erhaltung der Ressource Mensch verloren gegangen zu sein und die klassischen Berufe sich der Abwärtsspirale anzuschließen. Willkommen in der neuen Wirtschaftsordnung.

Als Negativbeispiele wurden in der 907. Plenarsitzung von Matthias Machnig,( PDF zur 907. Sitzung Seite 91) folgende Berufsgruppen genannt:

"...zum Beispiel in Thüringen tarifvertraglich zu folgenden Festsetzungen: Friseurhandwerk 3,18 Euro, Floristikgewerbe 4,44 Euro, Gartenbau 5,93 Euro, Bäckerhandwerk 6,26 Euro, Fleischerhandwerk 5,50 Euro, Tankstellen- und Garagengewerbe 5,43 Euro, Hotel- und Gaststättengewerbe 7,06 Euro, Land- und Forstwirtschaft 7,00 Euro, Systemgastronomie 6,66 Euro. Das ist die Realität. Deswegen sage ich sehr klar: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung...."

Mag es eine Ironie der Geschichte sein, dass diese Aufzählung gerade viele klassische Dienstleistungen mit Ausbildung sind, die es schwer haben dürften den Wirtschaftsstandort Deutschland zu verlassen und die keine Rolle für die Überschüsse der Außenhandelsbilanz von Deutschland spielen. 

Ja, die Lohnerhöhungen müssten wahrscheinlich an den deutschen Endkunden teilweise weitergegeben werden, obwohl mit Synergieeffekten zu rechnen wäre, durch ungefähr 5 Millionen potentielle Neukunden, die bei Erhalt des Mindestlohns sich dann vielleicht einen Friseurbesuch, ein paar Blumen für Verwandte, ein paar Brötchen oder einen Gaststättenbesuch mehr leisten könnten... Gerade in den Bereichen, wo viele  unterschiedliche Kunden erforderlich sind (ein Großverdiener wird nicht jeden Tag zum Friseur, Floristen...gehen  - gerade in den oben genannten  Dienstleistungsberufen lohnen sich viele konsumfreudige einzelne Kunden), ist eine gesteigerte Nachfrage für Produkte des täglichen Bedarfes zu erwarten.

Der Aspekt einer gesteigerten Inlandsnachfrage wird gerne ausgeblendet. Aber gerade in den Niedriglohnsektor liegt ein erhebliches Potential für eine Steigerung der Nachfrage für Produkte und Dienstleistungen für den täglichen Bedarf. Man muss dazu kein Keynsianer sein, um diesen Zusammenhang zu erkennen.

Dabei sind Deutschlands Stärken im Dienstleistungssegment überwiegend qualifizierte Dienstleistungen und im Industriebereich hochwertige Produkte, deren Vertreter in der Arbeitnehmerschicht sich bei Aufzählungen in der Mindestlohndebatte erwartungsgemäß nicht wirklich finden lassen...

Der Industrie- und Dienstleistungsbereich sind als Standbein nicht wirklich tangiert, eher sekundär im Bereich von Reinigungskräften und anderen Dienstleistungsanbietern, die aber durch das Entsendegesetz den Anschluss an die 8,50 € spätestens dieses Jahr erreichen werden...

Lohndumping hingegen bei inländischen Unternehmen bewirkt eine Abwärtsspirale, da Arbeitgeber mit dem Hinweis auf Aufstockung durch den dummen Steuerzahler den Lohn so weit drücken können, dass seriöse Firmen Opfer des Lohndumpings wären - nicht weil Sie Ricardo nicht gelesen hätten, sondern gerade weil Sie sich mit der vollständigen Arbeitstheorie auseinandersetzten...

Der Staat greift also bei jedem Aufstocker aktiv in die Tarifautonomie ein, worüber seriös arbeitende Firmen eher entsetzt sein müssten, da Sie nun keine Chance im freien Wettbewerb haben...

Ein Wort zur Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit in Deutschland: Die Aussicht auf ein Leben über den Existenzminimum und sozialer Absicherung werden Arbeitnehmer eher wieder an den regulären Arbeitsmarkt anbinden. Da, wo Schwarzarbeit durch Unternehmen blüht, wird es natürlich weiterhin schwarze Schafe geben - aber dort gilt dieselbe Regel wie bei der Entgleisung im Bereich von billigen Materialien in der Lebensmittelindustrie - einfach mehr Kontrollen...

In der Neoliberalismusfalle

In gewisser Weise ist es Firmen nicht vorzuwerfen, dass Sie alle Subventionsmöglichkeiten des Staates ausnutzen, um aus Firmensicht konkurrenzfähig zu bleiben.

Da der Staat arbeitenden Menschen unter dem Existenzminimum als Aufstocker einen Ausgleich schafft, entlässt der Staat die Firmen dabei aus der Verantwortung, weil im Prinzip ein symbolischer Euro als Entlohnung genug wäre - Na ja, erstmal müsste eine Pseudogewerkschaft gegründet werden um den Tariflohn einer Branche zu drücken, wie es in diesem Film gut beschrieben wurde.

Das dieses Verhalten höchst unsozial ist und dem Staat dabei Steuern und Sozialabgaben entgehen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Da niemand ernsthaft die Sozialhilfe auf Null reduzieren will, muss ein Paradigmenwechsel entstehen, um Teile der deutschen Wirtschaft überhaupt wieder lebensfähig zu machen und den Subventionstopf "Aufstocker" mit ca. 70 Milliarden von 2005 - 2011 zum Versiegen zu bringen.

Gerade im Hotel und Gaststättengewerbe, einem Ziehkind der FDP, ist es nicht einsehbar, dass trotz starker Subventionierung der Tariflohn vom
Hotel- und Gaststättengewerbe bei 7,06 Euro liegt..., obwohl dass im Niedriglohnsektor schon als überdurchschnittlich zählt..

Ein Mindestlohn würde also nur die Arbeitsstellen vom freien Markt entfernen, die in einer Welt ohne Sozialhilfe und Aufstockung der Löhne durch den Staat nicht existenzfähig wären. Ein Unternehmer, der es nicht schafft, ohne eine dauerhafte Lohnsubventionierung sein Unternehmen zu führen und durch sozialversicherungspflichtige Stellen einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten, schädigt die Wirtschaft auf die Dauer und zerstört sozialpflichtige Arbeitsplätze, die bei Einführung eines Mindestlohns entstehen könnten.

Es ist absolut unverständlich, dass FDP und Teile der Unternehmen einen Mindestlohn negieren, während gleichzeitig in einem Geschäftsmodell auf Dumpinglöhne gesetzt wird, das nur durch Aufstockung durch den Staat überlebensfähig ist.

Wettbewerb und Konkurrenz ist gewünscht, nicht aber unter dem Existenzminimum, das ein Mensch zur Führung eines Haushalts benötigt. Der Faktor Energie, Wasser usw. hat auch einen Wert und kein neoliberaler Eiferer würde diesen Wert in Zweifel ziehen, während beim Menschen jegliches Gefühl für die Taxierung bei einigen Unternehmen scheinbar verloren ging.


Es kann nicht sein, dass der Staat über Sozialhilfe faktisch schon längst einen Mindestlohn zahlt (oder etwas korrekter nach Wikipedia:"Die Anzahl dieser arbeitenden Armen ist weiterhin steigend. Insofern übernimmt ergänzendes ALG II bereits heute faktisch die Funktion eines gesetzlichen bundesweiten Kombilohnes") und dieser etwas über dem Existenzminimum der Sozialhilfe liegt.

In anderen Ländern von Europa wurde der Mindestlohn bereits eingeführt und der sich daraus ergebende Vorteil wird sich vermutlich auf die Dauer auszahlen, da vielleicht 100 Milliarden Subventionierung in Form von Lohnaufstockung in den nächsten sechs Jahren für Stellen im Niedriglohnsektor Deutschland insgesamt zurückwerfen wird.

Diese Zahlen sind belegt und bekannt. Lasst uns anfangen, Zeile der deutschen Wirtschaft wieder lebensfähig zu machen - gerne auch in mehreren Schritten und mit nur 7,50 € als ersten maßvollen Schritt, um den gröbsten Wildwuchs erstmal einzudämmen.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: In der klassischen Wirtschaftslehre hat 
Ricardo vor zwei Jahrhunderten geschlussfolgert, "dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen." Wiki w. o.

Nur der kranke deutsche Neoliberalismus fordert "branchenspezifische  Mindestlöhne". Ist das Existenzminimum eines Menschen einer bestimmten Branche also niedriger oder höher als der benötigte Lohn eines Arbeiters in einer anderen Branche? Das geht gegen jede klassische Wirtschaftstheorie und gibt dann ein wenig auch Marx und seinen Ausführungen zur Arbeitstheorie recht, da man ein wenig weiter als bisher denken muss...

Seit 1938 gibt es in den Vereinigten Staaten einen Mindestlohn (1938: 0,25 Dollar). Dieser ist vielleicht bis heute eher niedrig, aber Teil einer Kultur, die sich mit der Frage beschäftigt, wie viel denn nun Arbeit wert sein musste, was bei den deutschen kleinliberalen Geistern bis zum heutigen Tage zur Formel: "Der Markt reguliert durch Angebot und Nachfrage alles" unzulässig verkürzt und verstümmelt wurde.

Zitat Wikipedia:

Die 2010 veröffentlichte Untersuchung „Minimum Wage Effects Across State Borders“ des Arbeitsmarkt-Forschungszentrums an der University of California in Berkeley kam zum Ergebnis, dass höhere Mindestlöhne in den USA in den vergangenen 16 Jahren keine Jobs vernichtet hätten.[120]



Transparenz durch Mindestlohn

Ein Vergleich der Lebensverhältnisse in Europa durch einen Mindestlohn sollte die Lebensverhältnisse in den Mitgliedsstaaten widerspiegeln. Deutschland ist auch Einwanderungsland und die Attraktivität eines Landes spiegelt sich auch für ausländische Arbeitnehmer in den sozialen Verhältnissen wieder.

Ein Mindestlohn gibt das Signal, dass es für eine Arbeit auch Bezahlung über dem Existenzminimum gibt.

Durch unzählige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind valide Zahlen in den verschiedenen Branchen kaum noch berechenbar. Befürworter und Gegner der Mindestlohndebatte nehmen sich je nach Bedarf die passenden Zahlenbeispiele heraus.

Durch Netto- und Bruttoangaben bei den Stundenlöhnen und verschiedene Steuern bzw. Sozialabgaben der Mitgliedsstaaten der EU wird die Auswertung noch erschwert. Ohne einen Mindestlohn ist ein valider Vergleich nicht mit guten Gewissen durchführbar und vielleicht europäisch gedacht auf lange Sicht ein europäischer Mindestlohn möglich...


Fazit der Mindestlohndebatte

Das nicht einklagbare Menschenrecht auf Arbeit besagt nach Wikipedia auch:

"Zusätzlich besteht für jede Person das gleiche Recht, bei gleicher Leistung den gleichen angemessenen Lohn bei angemessenen und befriedigenden Arbeitsbedingungen zu erhalten. Angemessen und befriedigend ist eine Entlohnung dann, wenn sie für eine menschenwürdige Existenz der Person und die ihrer Familie ausreichend ist. Zum Schutz und zur Durchsetzung dieser Rechte dient das Recht, Berufsvereinigungen zu bilden und ihnen beizutreten."

Diese Basisforderungen scheinen nicht mit den althergebrachten Instrumenten realisierbar zu sein. Deshalb sind Mindestlöhne - als Erweiterung des Rechtes Berufsvereinigungen zu bilden - ein Lösungsansatz mit mehr Transparenz  und  Bewertung der Arbeit der "Ressource Mensch" mit einem Mindestlohn.

Es ist nur schwer vermittelbar, dass das reichste Land Europas mindestens 2 Millionen Menschen unter dem Sozialhilfesatz arbeiten lässt bzw. die Gehälter subventioniert (Aufstocker) und auf deren Abgaben verzichtet wird.

Wirtschaftlicher Erfolg darf nicht mit Verelendung der Massen gekoppelt sein. Arbeit muss sich wieder lohnen. Das System der Tarifautonomie sollte daher um einen Mindestlohn ergänzt werden. Über dessen Höhe kann gerne gestritten werden, aber dieser Mindestlohn sollte dann irgendwann über dem Existenzminimum liegen  - alles andere ist  bei einer Vollzeitbeschäftigung einfach indiskutabel und gegen die oben beschriebenen Ziele der Menschenrechte, die zur Zeit mit Füßen getreten werden.

Windige Geschäftsmodelle werden mit der Festsetzung eines Mindestlohns zerstört und die Gewerkschaften müssen sich dann am Erfolg ihrer Verhandlungen messen lassen, der dann in der Formel: Mindestlohn + x leicht gemessen werden kann.

Aus den Erfahrungen der Nachbarländer kann gesehen werden, dass dieses nicht zum Untergang führt: Die Auslöser der aktuellen Krise dürften immer noch durch die Banken und nicht die überhöhten Forderungen der Arbeitnehmer ausgelöst worden sein...Dieses muss auch immer wieder erwähnt werden, da die Aussage, dass es den anderen Ländern wegen des Mindestlohns schlechter geht, wohl eher der Fantasie eines allzu offensichtlichen Geschichtsrevisionismus entspringt.

Der Kompromissvorschlag des Sternenhimmelstuermers von 7,50 € hört sich erstmal als Einstieg gering an, aber ein Mindestlohn soll auch nicht der Einstieg in eine Lohnpolitik durch den Staat, sondern ein Schutzinstrument gegen sittenwidrige Beschäftigungsverhältnisse sein, damit Menschen nicht gezwungen sind, für das Existenzminimum oder darunter zu arbeiten, sondern ein wenig über dem Existenzminimum zu leben.


Damit wäre das Ziel einer gerechten Entlohnung noch weit entfernt und es wird noch jahrelang weiter subventioniert, aber der soziale Friede wäre vielleicht gesichert und ein neuer Weg heraus aus der staatlich subventionierten Lohnsklaverei beschritten.


20 von 27 europäischen Staaten entschieden sich aus unterschiedlichen Gründen für einen Mindestlohn.

Eine Reihe westeuropäischer Staaten jenseits des Rheins und GB haben durch einen Mindestlohn bereits geschafft, die Wirtschaft unabhängig von einem Subventionstopf zu machen, der sich in Deutschland durch Aufstockung um die 70 Milliarden von 2005 - 2011 bewegte. Rechnet man dann noch die staatlichen Mehreinnahmen (bei 8,50 € ca. um die 12 Milliarden pro Jahr - also vielleicht insgesamt 72 Milliarden in diesem Zeitraum?) dazu, dann stellt sich  eher die Frage:

Wie lange kann sich Deutschland den Luxus leisten, auf einen Mindestlohn zu verzichten?


Quellenverzeichnis


Wikipedia


http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitswerttheorie#Adam_Smith
http://de.wikipedia.org/wiki/Aufstocker
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer-Entsendegesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsarmut
http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnabstandsgebot
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsklaverei
http://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Viereck
http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn
http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job
http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn#Empirische_Studien_und_Prognosen
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Arbeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_%28Deutschland%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifautonomie

Bundesrat


http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/service/thema-aktuell/13/20130301-Mindestlohn.html?__nnn=true
 http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_8396/SharedDocs/Drucksachen/2013/0101-200/136-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/136-13.pdf
Quelle 907. Plenarsitzung des Bundesrates, Top 34, S. 86, Malu Dreyer (Rheinland Pfalz)
§ 4 (5) MinLohnG – Entwurf des Bundesrates
907. Plenarsitzung von Matthias Machnig,( PDF zur 907. Sitzung Seite 91)

Staatliche Institutionen


https://www.destatis.de/DE/Publikationen/STATmagazin/VerdiensteArbeitskosten/2013_03/2013_03Verdienstunterschiede.html
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/VerdiensteArbeitskosten.html
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Vorläufiges Ergebnis 30.Juli 2012
Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Mini- und Midijobs in Deutschland, Nürnberg 2007
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung-Nav.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/minijobs__midijobs__bausteine__f_C3_BCr__die__rente.html
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/03_container_news/13_03_13.html;jsessionid=203AD4F3890D9D6B0790914F4AE12B46?nn=356724
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf?__blob=publicationFile
Wikipedia: Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, abgerufen am 11. Juli 2012.
Vollzitat der Tabelle:  https://www.gov.uk/national-minimum-wage-rates

Gewerkschaft


http://www.mindestlohn.de/hintergrund/mindestloehne-in-europa/Presse

Medien

http://www.bild.de/politik/inland/peer-steinbrueck/spd-kanzlerkandidat-im-halbzeit-interview-29643404.bild.html
http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13575331/Sozialfluegel-der-Union-pocht-auf-allgemeinen-Mindestlohn.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/mindestlohn314.html
http://www.tagesschau.de/inland/steinbrueck-mindestlohn100.html
http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article13575331/Sozialfluegel-der-Union-pocht-auf-allgemeinen-Mindestlohn.html
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/mindestlohn314.html

sonstiges

http://haetten-sie-gewusst.blogspot.de/2012/09/durchschnitts-einkommen-in-deutschland.html
http://www.boeckler.de/pdf/ta_mindestloehne_aentg.pdf
http://www.lohn-info.de/gleitzone_statistik.html
http://riester-wegweiser.de/grundsaetzliches/eigenbeitrag.html
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/035.htm

Berechnung Tabelle über Einführung des Mindestlohns

http://www.n-heydorn.de/stundenlohnrechner.html
http://www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/gehaltsrechner-2012/


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