Newsarchiv_07_2014


01 Juli 2014

Der Autor ist guter Laune - nicht wegen Frau Nahles neuen Zumutungen, sondern weil Deutschland ins Viertelfinale im Fussball einzog.

Am 04.07.2014 wird der Autor sich dann ausführlich auf das dann beschlossene Mindestlohngesetz und die neuen Zumutungen einlassen. Im Gegensatz zu anderen Menschen ärgert sich der Autor dieser Webseite nicht, da er sofort außerhalb des Netzes reagierte und noch einen Giftpfeil abschoss.

Damit der sitzt, schweigt der Autor bis zur Verabschiedung des Mindestlohngesetzes. Schönen Dank an Frau Nahles und die Bundesregierung: Ihr seid leicht berechenbar und pfuscht dabei immer mehr, was der Autor natürlich gerne aufgreift.

Also wird dieser Monat voraussichtlich noch vom Thema Mindestlohn bestimmt.

Dann geht es wieder um den unheilvollen Ukraine-Konflikt. Da das Redaktionssystem dieser Webseite nur aus einer Person besteht, wird hier themenzentriert ein Schwerpunkt gesetzt. Zu viele Kriegsschauplätze führen zu Schattengefechten und ehrlich gesagt ist auf der Metaebene nichts im Ukraine-Konflikt passiert, was eine Erwähnung finden müsste...im Westen nichts Neues...

Dann macht sich zunehmend ein Trend breit, der dem Autor missfällt: Große Events werden immer mehr missbraucht, um irgendwelche Schweinereien zu kaschieren: Sei es die letzte Olympiade, Symbol des Friedens, in dem der Westen den Putsch in der Ukraine wohl wissend mit lancierte, dass Russland Gastgeber der olympischen Spiele ist. Sei es, dass während der Fußball-Weltmeisterschaft in der Budesrepublik Deutschland durchgewunken werden wie der Mindestlohn oder worüber einem Menschen wirklich schlecht werden kann das chlorbehandelte Hühnerfleisch..ist doch wirklich zum Kotzen.

Die herrschende Klasse versaut dem Normalbürger die letzten Ereignisse, wo Weltfrieden herrschen sollte und Menschen gemeinsam ein Event in friedlichen Feiern gemeinsam begehen.

Also bis zum 4 Juli eine Zwangspause und ein wenig Administration - damit beginnt der Juli...   


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06.07.2014 Chronologie des Mindestlohngesetzes

Am 03 Juli 2014 wurde im Bundestag  das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Entwurf Drucksache 18/1558 - besser Bekannt als Mindestlohngesetz MiLoG) beschlossen. Zeit noch einmal die letzten Ereignisse seit der Gesetzesinitiative des Bundesrates 136/13 noch einmal  in leicht verständlichen Worten zusammenfassen:

Am 21.02.1013 brachte der SPS-dominierte Bundesrat eine Gesetzesinitiative eines Mindestlohngesetzes  (MinLohnG) laut Art 76 (1) GG ein. Auf Seite 1 des Gesetzesantrag wurde als Problem/Ziel festgelegt:

Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass für alle in Deutschland
vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes und eine angemessene
Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes
Einkommen erreichbar wird. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn kann der
Entwicklung, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten und von ihrer Arbeit nicht
menschenwürdig leben können, ein wirksames und transparentes Instrument
entgegengesetzt werden.

Der § 1 der Bundesdrucksache vom Bundesrat hieß:

§ 1
Ziel des Mindestlohngesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern durch die Festsetzung eines Mindestlohns als unterste Grenze des
Arbeitsentgelts ein ihre Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten und eine
angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben zu
ermöglichen.


Bei der damaligen Begründung des Gesetzentwurfes vom Bundesrat in der letzten Legislaturperiode in der Bundesdrucksache 136/13  auf der Seite 11 hieß es:


§ 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes. Die Vorschrift regelt die Funktion des Mindestlohns als unterste Grenze des Arbeitsentgelts und greift dabei die Vorgaben der Artikel 1 und 20 Absatz 1 des Grundgesetzes auf und legt die Menschenwürdegarantie und das Sozialstaatsprinzip als die für die Bestimmung der Höhe des Mindestlohns erforderlichen Zielvorgaben fest. Die Vorschrift stellt auch klar, dass es um die Existenzsicherung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.


Über diesen Gesetzesantrag wurde scheinbar nie abgestimmt, obwohl Bundesrat wie Bundestag laut Art 76 GG Grundgesetz eine Gesetzesinitiative laut Verfassung einbringen können oder mit anderen Worten ausgedrückt vom Bundesratsmitglied

"Malu Dreyer
(Rheinland-Pfalz): Guten Morgen,
Herr Präsident! Liebe Kollegen und liebe Kollegin-
nen! Heute ist ein ganz besonderer Tag.
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie ich im letzten
Jahr mit Unterstützung sehr vieler hier anwesender
Kollegen und Kolleginnen für den federführend von
Rheinland-Pfalz erarbeiteten Gesetzentwurf zur Ein-
führung eines gesetzlichen flächendeckenden Min-
destlohns geworben habe. Der Deutsche Bundestag
hat jedoch in der letzten Legislaturperiode leider
nicht mehr über ihn abgestimmt. "


Quelle: Plenarprotokoll 922 vom 23 Mai 2014, Tagesordnungspunkt 8, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie
(Tarifautonomiestärkungsgesetz)
(Drucksache 147/14)

Laut Artikel 76 I gilt, dass die Gesetzesinitiativen von der Bundesregierung, durch den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden.
Nach Artikel 76 II gilt, dass im föderativen Geist der Verfassung die Gesetzesvorlage (Gesetzesentwurf) der Bundesregierung an den Bundesrat innerhalb der genannten gesetzlichen Fristen, also meistens sechs Wochen, zur Stellungnahme zugesandt. Bei Änderung des Grundgesetzes sind dieses 9 Wochen.
Nach Artikel 76 III gelten umgekehrt nun für Gesetzesvorlagen, die vom Bundesrat eingebracht werden, dieselben Fristen mit vertauschten Rollen. 

Kommentar:

Aus der o. a. Drucksache des Bundesrates geht hervor, dass der Mindestlohn ein Menschenrecht ist, der in den Artikeln 1 und 20 GG für die Bundesrepublik ergibt.

Nach Unterzeichnung der europäischen Sozialcharta und die Einführung des Mindestlohns in fast sämtlichen europäischen Staaten legte der Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der diesem Umstand Rechnung trägt und im Gegensatz zu scheinbar sämtlichen Parteien beharrlich ignoriert wurde.

Der Bundesrat stellt den Mensch und nicht "Branchen" oder  die Tarifautonomie nach Art. 9 Abs 2 in den Mittelpunkt seiner Betrachtung.  Da wir in der Bundesrepublik Deutschland eine konkurrierende Gesetzgebung in der Verfassung haben, ist die Ignorierung der Gesetzesinitiative des Bundesrates als Verfassungsbruch zu werten?!


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Ungeachtet der bestehenden Gesetzesinitiative wurde politisch von der SPD Wahlkampf geführt, für die Einbringung eines Mindestlohngesetzes. Da der Vorwurf des Wahlbetruges zu den Ausnahmeregelungen im Mindestlohngesetz im Raum steht, werden hier nochmal die Versprechungen der SPD im Wahlprogramm aufgeführt (PDF:LwBNE50Zspd.pdf, Das wir entscheidet 2013 - 2017 ):

S.18

"Prekäre Arbeit wollen wir überwinden, einen  flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen und über eine Stärkung des Tarifsystems gerechte Löhne ermöglichen.
Für gleiche und gleichwertige Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden."

"Wir  wollen  einen  gesetzlichen,  flächendeckenden Mindestlohnin Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen – einheitlich in Ost und West, der auf Vorschlag einer
vom BMAS eingesetzten Mindestlohnkommission jährlich angepasst wird. Den Mindestlohn werden wir mit klaren Regeln zur Kontrolle und Sanktionen bei Umgehung verbinden. Wir werden den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen ausweiten und stärken damit die Möglichkeit, einen tariflich vereinbarten Mindestlohn auf alle Beschäftigten einer Branche zu erstrecken." Seite 19

(Bürgerkonvent am 2 März 2013)

Kommentar:

Es kann der SPD kein Vorwurf des Wahlbetrugs über die Höhe des Mindestlohns  und  der Umsetzung gemacht werden, da Sie im Sinne der CDU auch nichts anderes vorschlägt, als den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen auszuweiten bzw. Tarifverträge zu stärken.

"Die SPD hat durchgesetzt, dass es mittlerweile einen tariflichen Mindestlohn für den
Bereich der Leiharbeit gibt. Mehr Unternehmen nutzen seitdem fragwürdige Werkvertragskonstruktionen,um diese erste Regulierung der Leiharbeit zu umgehen. Wir
wollen klarer fassen, was ein echter und was ein Schein-Werkvertrag ist, und die Sanktionen bei Missbrauch verschärfen. Auch Schein-Selbstständigkeiten sollen klarer definiert werden.", S. 20

Kommentar

Mehrmals wird der Begriff Arbeitnehmer im Mindestlohngesetz verwendet. Auch im neuen Mindestlohngesetz wird der Arbeitnehmer als Begriff nicht definiert. Wie soll Scheinbeschäftigung bekämpft werden, wenn selbst grundlegende Begriffe im Gesetz keine Legaldefinition erhalten? Dieses ist kein Wahlbetrug, aber schlicht mangelhafte Umsetzung der eigenen Ziele..

"Für viele junge Menschen ist der Berufseinstieg prekär: Viele werden nicht übernommen, andere bekommen nur ein Praktikum oder einen befristeten Vertrag angeboten. Das alles schafft Unsicherheit.
Verständlicherweise zögern viele junge Menschen
deshalb, eine Familie zu gründen und sich eine eigene Existenz aufzubauen.
Auch
und gerade für junge Menschen sind die Regulierung von Leiharbeit, die Abschaffung
der sachgrundlosen Befristung sowie die Einführung eines Mindestlohns wichtig.
Wir werden außerdem den Missbrauch von Praktika wirkungsvoll bekämpfen, indem wir Mindeststandards einführen.
Praktika und Arbeitsproben sind Lern- und Ausbildungsverhältnisse. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss diese auch regulär bezahlt
werden.
Zu den Mindeststandards bei Praktika gehören ein Vertrag, eine Mindestvergütung,  ein  qualifiziertes  Zeugnis  sowie  bei  Praktika,  die  nicht Teil  der  Berufsausbildung sind, die Befristung auf maximal drei Monate.
"

Kommentar: Nach dem persönlichen Anwendungsbereich (§ 22 persönlicher Anwendungsbereich der Bundesdrucksache, Bundesdrucksache 18/1558) wird Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung kein Mindestlohn gewährt.

Nach Einschätzung des Autors liegt hier eine Diskriminierung nach Art. 3 GG vor: 

"Individuen gelten dann als ökonomisch diskriminiert, „wenn sie bei wirtschaftlichen Transaktionen mit Gegenleistungen konfrontiert werden, welche sich an persönlichen Merkmalen bemessen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Leistung stehen“. Eine ökonomische Diskriminierung findet insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, dem Kreditmarkt, dem Versicherungsmarkt und dem Wohnungsmarkt statt und äußert sich häufig in einer Lohn- und Einkommensdiskriminierung." Quelle Wikipedia: Diskriminierung

Im SPD-Programm wird diese Gruppe nicht ausgeschlossen. Es ist bekannt, dass Frau 
Bundesarbeitsministerin Nahles ein Zugeständnis machte. Teile der CDU wollen das Alter für den Mindestlohnanspruch nach oben verschieben.

Eine Familie Gründen und die Existenz sichern unterhalb des Mindestlohns? Man kann hier von einem Wahlbetrug sprechen.

Dasselbe gilt auch für Langzeitarbeitslose, so dass auf die Schattenargumentationen von Frau Bundesarbeitsministerin Nahles im folgenden nicht eingegangen werden muss.

"Ein gesetzlicher Mindestlohn muss in allen Bereichen der Ernährungswirtschaft durchgesetzt werden. Dabei sehen wir einen besonderen Förderungsbedarf für beschäftigungsintensive Formen der Landwirtschaft. Zustände wie in einigen Schlachthöfen, die per Werkvertrag moderne Sklaverei betreiben, nehmen wir nicht hin.", Seite 90

Kommentar: Der Mindestlohn für Saisonarbeiter wird mit zeitlicher Verzögerung und Verrechnung von Unterbringungskosten von 25 % zumindest für eine Übergangsfrist eingeführt.
Auch ohne nähere Defintion von einem "besonderen Förderungsbedarf" kann davon ausgegangen werden, dass die Regelungen konträr zur Aussage stehen, also ein "Wahlbetrug" vorliegt.

Fazit

Die Ausnahmen: Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr (deklariert mit der Bezeichnung "Experiment auf Zeit mit Prüfung im Jahr 2017") und Jugendliche ohne Berufsausbildung sind per se ein Abweichen eines Mindestlohns von 8,50 € und somit das, was man einen Wahlbetrug nennen darf.

Die Merkmale ohne "abgeschlossene Berufsausbildung unter 18" und "ein halbes Jahr langzeitarbeitslos" stehen in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitnehmergesetz, Branchen oder flächendeckenden Mindestlohn oder wie die SPD es auf Seite 18 in ihrem Wahlprogramm ausdrückte: 
Für gleiche und gleichwertige Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden.

Das Grundrecht auf ein Existenzminimum wird weitgehend ausgespart, aber im Falle der Jugendlichen steht der schöne Satz:

Verständlicherweise zögern viele junge Menschen
deshalb, eine Familie zu gründen und sich eine eigene Existenz aufzubauen. Auch
und gerade für junge Menschen sind die Regulierung von Leiharbeit, die Abschaffung
der sachgrundlosen Befristung sowie die Einführung eines Mindestlohns wichtig.


im Wahlprogramm der SPD. Hinzu kommen die Saisonarbeiter, die weiterhin mit einem Lohn abgespeist werden, der nahe dem Lohn eines "Sklavenarbeiters" nach Ansicht der SPD in ihrem Wahlprogramm steht und laut Wahlprogramm besonders förderungsbedürftig waren...

Dann noch die zeitlich befristeten Ausnahmen für Zeitungszusteller...

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Nächster Schritt auf dem Weg zum Mindestlohn war der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU mit dem schönen Namen "Deutschlands Zukunft gestalten" vom 14.12.2013 :

"Allgemeine gesetzliche Mindestlohnregelung
Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Anderseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt.
Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her.
Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt.
Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns
soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.
Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für
das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach
dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche
Mindestlohnniveau uneingeschränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende
Mindestlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016
das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab
1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene
Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird,
europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in
das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bis zum
Abschluss der Laufzeit erfolgen.
Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns
wird in regelmäßigen Abständen – erstmals zum
10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von
einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich.
Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher
Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der
Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen.
Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird
hierzu im Gesetz getroffen.
Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und
Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme,
z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.
Im Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten,
die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden,
die Mindestlohnregelung nicht einschlägig ist, weil sie in
aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung haben."

Quelle S.48 /S49 Zukunft gestalten....Koalitionsvertrag SPD und CDU /CSU


Kommentar

"Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns
soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.
"

Im Koaltionsvertrag wurden die Ausnahmen aufgeführt.  Da stand nichts von unter "18 jährigen ohne Berufsausbildung"  und  "Langzeitarbeitslosen". Wieso gilt der angemessene Mindestschutz nicht für diese Gruppen? Was ist die Phrase allgemein verbindlich wert, wenn zunehmend Gruppen ausgeschlossen werden?

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Am 28.05.2014 wurde das Mindestlohngesetz im Entwurf in der Bundesdrucksache 18/1558 mit  als Entwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates nach Art. 76 GG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ausnahmeregelungen waren in § 22 (persönlicher Anwendungsbereich) Langzeitarbeitslose nach der Definition  des SGB II  (jeder länger als ein Jahr ohne Arbeit) und  Jugendliche ohne abgeschlossene  Berufsausbildung.

Bei aller Kritik muss gesagt werden, dass Saisonarbeiter und Zeitungsausträger  nur indirekt über die Übergangsregelungen zeitlich begrenzt nach den Regelungen des Gesetzes ausgeschlossen werden und die Regelung mit den Langzeitarbeitslosen einer Überprüfung im Jahr 2017 unterliegen.

Auszug § 1 und § 20 der o. a. Drucksachen und deren Einzelbegründung:

§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines
Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je
Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission
der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung
geändert werden.

S. 7

Einzelbegründung

Zu Absatz 1
Absatz 1 beinhaltet die zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für den Mindestlohn. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns verlangen (vgl. zum persönlichen Anwendungsbereich
§ 22).
Zu Absatz 2
Absatz 2 Satz 1 regelt, dass der Mindestlohn als Bruttostundenlohn festgesetzt wird; er
beträgt bei seiner Einführung am 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Ein Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ist geeignet, einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Über die Anpassung
der Höhe des Mindestlohns entscheidet gemäß Absatz 2 Satz 2 die Mindestlohnkommission nach Maßgabe von § 9. Rechtliche Verbindlichkeit erlangt die von ihr beschlossene
Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung der Bundesregierung. Die Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen bleibt auch nach Einführung des Mindestlohns
zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden
erreicht wird.

Seite 40



§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und
Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Nicht unter den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen Praktikantinnen und Praktikanten, die
1. ein Praktikum verpflichtend im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten,
2. ein Praktikum von bis zu sechs Wochen zur Orientierung für eine Berufsausbildung
oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,
3. ein Praktikum von bis zu sechs Wochen begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat oder
4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
teilnehmen.
(2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
(3) Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Vergütung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie ehrenamtlich Tätigen.
(4) Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar
2017 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung
von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.

Seite 17

Einzelbegründung Auszug relevanter Abschnitte für die Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Zu Absatz 2
Nach Absatz 2 gelten Personen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Die Regelung ist auf eine nachhaltige Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt gerichtet. Durch die Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mindestlohn keinen Anreiz setzt, zugunsten einer mit dem Mindestlohn
vergüteten Beschäftigung auf eine Berufsausbildung zu verzichten. Die durch die
Inbezugnahme des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzte Altersgrenze verhindert dahingehende Fehlanreize, dass junge Menschen nach Abschluss derSekundarstufe 1 von einer weiterführenden Schulausbildung oder einer Berufsausbildung
deshalb absehen, um stattdessen eine mit dem Mindestlohn vergütete Beschäftigung anzunehmen. Typischerweise werden von jungen Menschen nach Abschluss der Sekundarstufe 1 wichtige Weichen für ihren späteren beruflichen Werdegang gestellt.



Zu Absatz 4
Satz 1 regelt, dass der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht
für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt, die unmittelbar vor
Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren. Für Langzeitarbeitslose ist der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben
oftmals mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Regelung ist darauf gerichtet, den Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen - vor allem in der Einführungsphase des Mindestlohns - in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat nach Satz 2 gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar
2017 eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung zu einer nachhaltigen
Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt beigetragen oder lediglich zu
kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geführt hat. Sie schlägt
gegebenenfalls eine Aufhebung der Regelung vor. Die Bundesregierung bittet zuvor die
Mindestlohnkommission um eine Stellungnahme.
S. 50/51


Kommentar:

Das Gesetz heißt: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie. Es geht um "Branchen" und "Tarifverträge",  aber dann wird für alle Arbeitnehmer ein Mindestlohn durch ein Mindestlohngesetz verwirklicht. Der Ursprungsgedanke im Bundesrat ein neues Menschenrecht auf einen Mindestlohn zu schaffen, wurde unterlaufen mit der traurigen Konsequenz, dass nun eine Mindestlohnkommision aus mehr wirtschaftlichen als menschenrechtlichen Aspekten über den Mindestlohn befindet, obwohl deren Vorschlag zugegebener Maaßen in einer sogenannten kann-Bestimmung eine bestenfalls qualifizierte Empfehlung darstellt.

Die Zusamensetzung der Mindestlohnkommission ist dann auch rein wirtschaftlich.

Ein Verfassungsrechtler, Pfarrer oder XXX als Repräsentanten aus gesellschaftlichen Gruppen sucht man als Mitglied mit Stimmrecht oder ohne Stimmrecht zur Beratung in der Mindestlohnkommission vergebens.

Gerade dieses ist der Ungeist des Mindestlohns nach deutscher Machart: Es geht in seltsamen Rechtskonstruktionen vordergründig um den fairen Wettbewerb von  Tarifautonomie und Branchen und damit um die Vermeidung von Dumpinglöhnen,  statt um  angemessen Schutz  der Menschenrechte ausgedrückt in Artikel 1 und 20 und die Menschenwürde kann man nach Ansicht des Autors nun mal nicht einfach in einer Mindestlohnkommission teilprivatisieren.

So gut das Mindestlohngesetz auch sein mag, die Begründung hinkt ein wenig.

Nach Ansicht des Autors hätte das Mindestlohngesetz als Gesetzesvorbehalt im Artikel 9 aufgeführt werden müssen in der Art oder wie es der Autor bereits in seiner Abhandlung über den Mindestlohn auf Seite 7 als Wunschtraum formulierte:

"Der Autor dieser Abhandlung plädiert für einen vierten Absatz als Zusatz [zum Artikel 9]:

(4) Das Recht zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden unterliegt der Zielsetzung dem Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern; Zu diesem Zwecke ist eine Kommission aus Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und Sachverständigen zu berufen, um einen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Der Autor will einen breiten wirtschaftlichen Konsens und das Verfassungsziel ein Arbeitsentgelt zu erreichen, welches ausreicht, um Ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Nichts anderes will Ricardo oder die Sozialcharta der europäischen Union.

In der Rechtspyramide unterliegt das GG der europäischen Sozialcharta, die aber kein einklagbares Recht darstellt." Quelle Abhandlung über Mindestlohn 2013, S. 7

Es herrscht eine große Koalition. Der Mindestlohn stellt eine Schranke und nicht eine Stärkung der Tarifautonomie dar. Und wer dieses ignoriert, geht blind durch das Leben...
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46 Sitzung im deutschen Bundestag.

Auf dieser Webseite wurde viel Kritik geäußert an dem Mindestlohn und deren Außnahmen. Im Namen der Ausgewogenheit endet dann diese Chronlogie mit Ihren Ausführungen zum Mindestlohn, die dann undokumentiert den Abschluss bilden - so viel Fairness gesteht der Autor dieser Webseite Frau Nahles zu:


Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Jahre diskutieren wir nun über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Zehn Jahre streiten wir uns über das Für und Wider. Zehn Jahre bestimmt dieses Thema die politische Debatte in diesem Land. Jetzt kommt er. Das ist ein Grund zur Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages am 27. November 2013 war klar: Er kommt. Daran hat sich notwendigerweise eine Debatte über die Frage angeschlossen: Wie wird er ausgestaltet? Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen und bei allen, die sich an dieser ernst und intensiv geführten Debatte beteiligt haben, herzlich bedanken. Wir haben viele Hinweise und kritische Anmerkungen bekommen. Sie sind alle in diesen hier vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen. Wir haben hart gerungen. Das ist aber auch kein Wunder; denn wir beschließen hier heute nicht irgendetwas. Was wir heute beschließen, ist von herausragender Bedeutung für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land, die endlich einen anständigen Lohn erhalten werden. Deswegen war es richtig, um den besten Weg zu ringen, und heute haben wir nun ein gutes Ergebnis vorliegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist nicht übertrieben, zu behaupten: Wir setzen heute einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

So sehr ich mich ja gerade für viele Beiträge in der Debatte bedankt habe, muss ich allerdings auch sagen, dass in der letzten Phase der eine oder andere Debattenbeitrag dabei war, den man in meiner Heimat schlicht als Kokolores bezeichnen würde.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen will ich doch noch einmal die Fakten vortragen. Fakt ist: Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, und zwar in Ost und West gleichermaßen, ohne dass irgendeine einzige Branche ausgenommen wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ja, keine einzige Branche. Wer anderes behauptet: Kokolores!

Lassen Sie uns doch einmal über die sogenannten Ausnahmen reden. An dieser Stelle hilft schlicht der Blick ins Gesetz. Ich fange einmal mit der sogenannten Ausnahme „Praktika“ an. Unser Gesetz schreibt fest: Wer einen Abschluss hat ‑ ob nun Berufsabschluss oder Studium ‑ bekommt in Deutschland ab 1. Januar 2015 einen Mindestlohn. Es gibt kein Fegefeuer mehr, in dem man sich von Praktikum zu Praktikum schwitzt, um dann am Ende vielleicht doch noch einen bezahlten Job zu ergattern. Damit ist nun endlich Schluss. Die Generation Praktikum gehört der Vergangenheit an.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ja, richtig ist: Während der Ausbildung oder während des Studiums sind auch Praktika ohne Mindestlohn möglich, beispielsweise Pflichtpraktika oder auch freiwillige Praktika, aber klar begrenzt auf drei Monate und nur, wenn sie dem Zweck der Ausbildung dienen. Durch dieses Gesetz wird zum ersten Mal überhaupt ein Qualitätsrahmen für Praktika geschaffen. Zum ersten Mal werden in Deutschland feste Regeln für Praktika eingeführt, klare Ansprüche definiert, Ausbildungsziel, Dauer und Lohn im Vertrag festgehalten, und jeder hat ein Recht auf ein Zeugnis. Das gilt ‑ und ansonsten gilt der Mindestlohn.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich sage es ganz klar: Die sogenannte Ausnahme „Praktika“ ist keine Ausnahme.

Kommen wir zur nächsten sogenannten Ausnahme, über die ja in den letzten Tagen sehr viel geredet wurde: den Erntehelfern. Das Gesetz sagt klar: Für Erntehelfer gilt wie für alle anderen auch der Mindestlohn. Wenn für sie kein Tarifvertrag abgeschlossen wird ‑ die Verhandlungen laufen derzeit ‑, gilt ab 1. Januar 2015 der Mindestlohn. Ich lasse mir übrigens keine Kritik dafür gefallen, dass ich zusammen mit Landwirtschaftsminister Schmidt versuche, die Einführung des Mindestlohnes für diese Branche möglichst vernünftig zu gestalten. Dafür haben wir uns einige Hilfestellungen überlegt.

Wenn sich zum Beispiel Landwirte und Saisonbetriebe mit gefälschten Sozialversicherungspapieren herumschlagen müssen und nachher noch auf ihrer Beitragsschuld sitzen bleiben, dann müssen wir Abhilfe schaffen.

Oder ein anderer Punkt: sehr bürokratische Formen der Inrechnungstellung von Kost und Logis. Hierzu habe ich auch in seriösen Medien in den letzten Tagen einen ziemlichen Quatsch gehört, nämlich, dass wir Kost und Logis auf den Lohn anrechnen würden. So etwas geht gar nicht. Es gibt keine Anrechnung von Kost und Logis auf den Lohn. Was wir aber machen, ist, das Verfahren der Inrechnungstellung von Kost und Logis einfacher und transparenter zu gestalten ‑ nicht mehr und nicht weniger. Es ist gut für die Betriebe, dass wir das gemacht haben, und übrigens auch gut für den Zoll, der jetzt wesentlich leichter kontrollieren kann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Zuruf des Abg. Klaus Ernst (DIE LINKE))

Und: Wir wollen eine vierjährige Übergangszeit für die ohnehin jetzt schon geltende Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung schaffen, in der der Zeitraum der Befreiung von Sozialabgaben von 50 auf 70 Tage verlängert wird.

Das alles wird den Saisonarbeitern, aber auch den Erntebetrieben helfen. Aber es gibt hier keine Ausnahme vom Mindestlohn. Die sogenannte Ausnahme für Erntehelfer und Saisonarbeiter ist keine Ausnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Kommen wir zu der sogenannten Ausnahme für Zeitungsausträger. Auch hier gilt: Für sie gilt der Mindestlohn. Ich hätte mir eine tarifliche Übergangsregelung gewünscht, die die Sozialpartner miteinander aushandeln. Aber das ist nicht gelungen. Deswegen legen wir eine gesetzliche Übergangsregelung vor. Das ist übrigens der einzige Unterschied zu dem, was wir für andere Branchen regeln, die es selber in die Hand nehmen und tariflich  regeln. Die sogenannte Ausnahme für Zeitungsausträger ist keine Ausnahme. Sie sind von Anfang an im Mindestlohn, wie andere Branchen auch.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU - Zuruf von der LINKEN: Aber für einen Hungerlohn!)

Ein weiterer Punkt, der immer wieder kritisiert wird, ist, dass Langzeitarbeitslose den Mindestlohn erst nach sechs Monaten bekommen sollen. Es gibt hier sehr viele Befürchtungen, dass diese Leute jetzt ausgenutzt werden. Ich möchte Ihnen einmal aus der Realität am deutschen Arbeitsmarkt berichten: Wir finden kaum genügend Arbeitgeber, die überhaupt bereit sind, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. Wir werden im nächsten Jahr ein ESF-Programm auflegen, das die Akquise von Arbeitgebern, die Langzeitarbeitslosen eine Chance geben, zum Thema hat, weil es so schwer ist, sie zu finden. Das hat viele Gründe, die wir heute nicht diskutieren können.

(Klaus Ernst (DIE LINKE): Aber nicht den Lohn!)

In jedem Falle ist es eine Sonderregel, die Chancen schaffen soll.

Ich gebe ehrlich zu: Wir wissen nicht, ob es so funktioniert. Deswegen haben wir uns in der Koalition vorgenommen, dass wir diese Regeln für Langzeitarbeitslose in zwei Jahren auf den Prüfstand stellen. Ich gebe auch zu: Das ist eine befristete Ausnahme. Aber vielleicht birgt sie für viele Menschen die Chance, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nun komme ich zur Ausnahme für Schüler bis 18 Jahre. Die Ausnahme für Schüler bis 18 Jahre ist tatsächlich eine Ausnahme, und das hat einen guten Grund: Gerade schwache Schulabgänger sollen nicht durch einen ungelernten Job davon abgehalten werden, eine Ausbildung zu machen; dazu stehe ich.

(Zuruf von der LINKEN: So ein Quatsch!)

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, steckt also wirklich hinter den sogenannten Ausnahmen und der einzigen wirklichen Ausnahme, die das Gesetz vorsieht.

Lassen Sie uns jetzt doch auch mal darüber reden, was dieses Gesetz schafft, was es leistet, was es verändert. Lassen Sie uns über den Kern und die wirkliche Substanz des Gesetzes reden, liebe Kolleginnen und Kollegen. „Fleißig, billig, schutzlos“ - so hat es mal ein kluger Kopf auf den Punkt gebracht. „Fleißig, billig, schutzlos“ - das ist doch bisher die Realität für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, und damit ist jetzt Schluss.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Gesetz, das wir hier heute verabschieden wollen, kann niemand ehrlich anders interpretieren. Der Mindestlohn gilt flächendeckend, er gilt in Ost und West, er gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er bringt endlich anständige Löhne für Millionen von Menschen, die fleißig arbeiten, aber bisher billig abgespeist wurden. Wenn Sie demnächst bei einer netten Frau einen Blumenstrauß kaufen, wenn Sie beim Callcenter anrufen, um eine Auskunft zu bekommen, wenn Sie bei Ihrem Einkauf jemanden sehen, der Waren in die Regale räumt, dann können Sie sicher sein: Hier überall wird der Mindestlohn gelten.

Fast 4 Millionen Menschen werden ab Januar besser schlafen, besser zurechtkommen, besser fühlen, dass sich ihr Einsatz lohnt,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

auch weil wir im Gesetz nicht nur regeln, dass sie mehr Geld bekommen; übrigens für viele die höchste Lohnerhöhung ihres Lebens. Wir regeln auch, wie wir den Mindestlohn durchsetzen und kontrollieren wollen; denn der Mindestlohn auf dem Papier nützt niemandem, er muss in der Wirklichkeit ankommen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen werden wir 1 600 neue Kolleginnen und Kollegen beim Zoll einstellen. Ich möchte Finanzminister Schäuble ausdrücklich dafür danken, dass er das möglich gemacht hat.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Mit einer solchen Kontrolle ‑ das ist wichtig ‑ wird Wettbewerbsfairness geschaffen. Es darf nicht sein, dass sich einige schwarze Schafe vor dem Mindestlohn drücken und anderen, die den Mindestlohn zahlen, mit Dumpinglöhnen Konkurrenz machen.

Ein weiterer Punkt, der zum Kern und zur Substanz dieses Gesetzes gehört, ist die Stärkung der Tarifautonomie. Wir haben die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert und das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen geöffnet.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes geben wir den Mindestlohn übrigens in die Hände der Sozialpartner zurück. Sie ‑ und nicht wir, die Politik; und das ist auch gut so ‑ werden in Zukunft in einer Mindestlohnkommission die Entwicklung des Mindestlohnes bestimmen; zum ersten Mal übrigens schon ein Jahr früher als ursprünglich geplant.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier und heute den Mindestlohn verabschieden können, dass wir diesen Schritt heute machen, ist ‑ und das muss an dieser Stelle auch gesagt werden ‑ ein Verdienst und ein großer Erfolg der deutschen Gewerkschaften.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte einen ganz besonders nennen, der sich jahrelang für diesen Mindestlohn eingesetzt hat. Er ist heute mit vielen Kollegen unter uns: Michael Sommer, schön, dass du da bist. Herzlichen Dank für dein Engagement!

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben um dieses Gesetz gerungen, wir haben um dieses Gesetz gekämpft. Ich bin überzeugt: Das Gesetz, das uns heute vorliegt, ist gut geworden und ein notwendiger Schritt. Es schafft sozialen Frieden und mehr soziale Stabilität, es schafft ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit in unserem Land.

Es ist wichtig und richtig, dass wir ein festes Haltenetz nach unten spannen, dass wir endlich dem Niedriglohnsektor einen Riegel vorschieben, dass Millionen Menschen endlich ihren verdienten Lohn bekommen. Das ist moderne soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte jeden einzelnen Abgeordneten und jede einzelne Abgeordnete um seine, um ihre Stimme. Es ist eine Stimme für die, die hart arbeiten, eine Stimme für die Tüchtigen, deren Arbeit endlich einen Wert bekommt. Jede Stimme für dieses Gesetz ist ein Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit.

Ich danke Ihnen.

(Anhaltender Beifall bei der SPD ‑ Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Frau Ministerin Andrea Nahles. ‑ Nächster Redner in der Debatte: Klaus Ernst für die Linke.


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08.07.2014

TTIP-

Der Autor dieser Webseite stellt sich bekanntlich voll hinter die Bedenken der recht und billg denkenden demokratischen Menschen. Deshalb wird ein Film vom Bundestag-TV über Ttip aus dem Textarchiv des Bundestag hier eingebunden, der mit 1:49 Minuten eine gelungene Einführung gibt. Da der Code zum Einbetten ausdrücklich angeboten wurde, dürfte die Rechtslage eindeutig sein:



Fundierte Kritik bekommen Sie auf der Webseite von Powershift, dem Verein, der kritische Positionen bereits den Abgeordneten im Film vom 19.02.2014 vortrug.

Nächstes Mal wird der Autor dann sich weiter auf TTIP einschießen..., aber die neueste Information vom heutigen Tage von Powershift, dass die EU via TTIP an Fracking Gas und Öl will, welches aus Papieren der Washington Post hervorgeht, ist doch wieder ein Hinweis, dass der Normalbürger mit leeren Versprechungen abgespeist wird, während die Wirtschaft skrupelos ohne Rücksicht auf die Umwelt die Weltregierung via TTIP übernimmt...

07.07.2014 Bundestag versus Bundesrat

Ach ja, da war doch noch etwas, der Autor dieser Webseite kündigte an, dass er einen weiteren Teil seines politischen Aktionismus veröffentlicht. Diesmal wieder ein Brief an das Bundespräsidialamt, der leider unbeantwortet blieb - ist nicht so schlimm, im ersten Brief im Hinblick auf die materiellen Unzulänglichkeiten wurde alles gesagt: Der Autor dieser Webseite zweifelte an, dass eine institutionelle Diskriminierung vorliegt (Art. 3 GG) und ein Verstoß gegen Artikel 1 und 20GG per se.

Der Autor ist zuversichtlich, dass der Bundespräsident nach Art. 82 Abs 1 GG in seiner Prüfung auf die formelle und materielle Rechtmäßigkeit seine Unterschrift verweigern wird und warum sollte der Autor dann noch über ungelegte Eier weiterhin diskutieren?

Da stehen aber noch ein paar Fragen im Raum: Am 21.02.2013 gab es schließlich eine Gesetzesinitiative nach Artikel 76 vom Bundesrat mit der laufenden Nummer 136/13, die bekanntlich weder von der alten Regierung bestehend aus CDU und FDP scheinbar nicht beantwortet wurde und auch von der neuen Bundesregierung scheinbar nicht tot gemacht wurde.

Mag es auch vielleicht eine politische Trickserei gewesen sein, da keine Chance bestand den Antrag durchzusetzen, so entstand damals eine glaubhafte Alternative eines Mindestlohngesetzes mit einer rechtlichen Begründung, die sich grundlegend vom heutigen Gesetzentwurf entscheidet.

Es gilt frei nach Goethe: Die Geister, die ich rief, die werde ich nun nicht mehr los! (Zauberlehrling).

Deshalb verfasste der Autor eine weitere Bittschrift an das Präsidialamt, um zu prüfen, ob es richtig ist, wie mit dem Bundesrat umgegangen wird. Diese Petition wie gesagt leider ohne Antwortbrief und leider leistete sich der Autor wahrscheinlich inhaltlich einen Faux Pax.

Aber ich stehe zu meinem Wort und falls das nicht mit der Gesetzeslage übereinstimmt: ich bin nur ein Bürger, der seine Bedenken vorträgt:

Betreffzeile:

Missachtung des Bundesrates im formellen Gesetzgebungsverfahren

Textkörper

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrter Sachbearbeiter,

ergänzend zu meinen Hinweisen in Bezug auf eine materielle Prüfung der Bundesdrucksache 18/1588 MiLoG (läuft im ihren Hause unter dem Geschäftszeichen [ geht niemand was an!] - wurde zufriedenstellend beantwortet), möchte ich Sie nun auf meine Bedenken hinsichtlich des verfahrensgemäßen Zustandekommen des Gesetzes hinweisen.

Aus Art. 82 Abs. 1 GG leitet sich ja das materielle und formelle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten ab. Nach den jüngsten Ereignissen Zweifel ich auch an den formellen Voraussetzungen beim Zustandekommen des Gesetzes.

Am vergangenen Freitag verkündete Frau Bundesarbeitsministerin Nahles in der Presse, dass es weitere Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (vermutlich nach § 22 MiLoG persönlicher Anwendungsbereich, mit dem man beliebig weitere Gruppen diskriminieren kann: nun also auch scheinbar Saisonarbeiter über fragwürdige Regelungen und für einen Übergangszeitraum Zeitungsausträger...?).

Dieses befremdet mich, da es im Kern ja auch nach Frau Bundesarbeitsministerin Nahles um einen "flächendeckenden Mindestlohn" geht.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre es nach meiner Ansicht geboten, dass nach Artikel 76 Absatz 2 der Bundesrat vom Bundestag und nicht aus der Presse von solchen gravierenden Änderungen erfährt und innerhalb von sechs Wochen dazu nach Verfahrensregeln des Bundesrates eine Stellungnahme abgibt.

Kurze Begründung

1. Im Plenarprotokoll 922 vom 23 Mai 2014, Tagesordnungspunkt 8, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie
(Tarifautonomiestärkungsgesetz)
(Drucksache 147/14)

sagt die das Bundesratsmitglied Frau Dreyer:

"Malu Dreyer
(Rheinland-Pfalz): Guten Morgen,
Herr Präsident! Liebe Kollegen und liebe Kollegin-
nen! Heute ist ein ganz besonderer Tag.
Ich erinnere mich noch sehr gut, wie ich im letzten
Jahr mit Unterstützung sehr vieler hier anwesender
Kollegen und Kolleginnen für den federführend von
Rheinland-Pfalz erarbeiteten Gesetzentwurf zur Ein-
führung eines gesetzlichen flächendeckenden Min-
destlohns geworben habe. Der Deutsche Bundestag
hat jedoch in der letzten Legislaturperiode leider
nicht mehr über ihn abgestimmt. "

Meine Anfrage: Ist es Usus, dass eingebrachte Gesetzesinitiativen des Bundesrates einfach unbearbeitet im Raum stehen bleiben?

Dann wird einfach über eine neue Gesetzesvorlage zur selben Thematik abgestimmt, ohne scheinbar überhaupt die alte Gesetzesinitiative auf irgend eine Weise zu bearbeiten oder formell abzuschließen.

Ich sehe darin verfahrensrechtlich eine Missachtung des Bundesrates, der als gleichberechtigter Partner in der Gesetzgebung eine Gesetzesinitiative einbrachte, die scheinbar weder beachtet noch bearbeitet wurde.

2. In dem oben genannten Plenarprotokoll 922 wurde die Drucksache 147/14 (MiLoG) erörtert, die der Bundesdrucksache 18/1588 entspricht.

In dem Entwurf der Bundesdrucksache 18/1588 wurde die Stellungnahme des Bundesrates als Anlage 3 ab Seite 74 angefügt und dort steht als kleine Präambel:

"Der Bundesrat hat in seiner 922. Sitzung am 23. Mai 2014 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:"

Dieses entspricht meiner Ansicht nach auch dem Geiste der Verfassung: Der Bundestag hält seine erste Lesung und informiert den Bundesrat frühzeitig über den vollständigen Entwurf der Bundesdrucksache, damit dieser eine Stellungnahme abgibt, die dann in der zweiten und dritten Lesung nach leichten Änderungen beschlossen wird.

Nun zaubert Frau Bundesarbeitsministerien Nahles kurzfristig neue Abgrenzungen von Gruppen bei dem Erhalt eines flächendeckenden Mindestlohns aus dem Hut und bis zum heutigen Tag konnte ich nicht feststellen, ob
der Bundesrat überhaupt ausreichend "auf dem Dienstweg" informiert wurde.

In der Plenarsitzung 922 lag wie gesagt die Bundesdrucksache 18/1588 vom Bundestag bzw. die inhaltlich übereinstimmende Drucksache 147/14 des Bundesrates vor.

Das heißt, dass der Bundesrat wissentlich oder unwissentlich über eine in essentiellen Teilen wichtige Bestandteile des MiLoG Gesetzes nicht auf dem offiziellen Verfahrensweg informiert wurde und dieser somit zu einer unvollständigen Gesetzesvorlage sein Votum (Stellungnahme) abgab.

Da der Bundesrat sich aus einer Vertretung der Länder zusammensetzt, die eben in Plenarsitzungen ihr Votum abgeben, müsste meiner Ansicht nach aus verfahrensrechtlicher Sicht dem Bundesrat eine weitere Möglichkeit eingeräumt werden, eine Stellungnahme zu den gravierenden Änderungen - der dann quasi in wichtigen Teilen neuen Gesetzesvorlage in Bezug auf Abweichungen von einem flächendeckenden Mindestlohn, wie er in § 1 MiLoG für "jede Arbeitnehmerinnen und jeden Arbeitnehmer" gefordert wird - im Vorfeld abzugeben.

Da am 04.Juli 2014 der Bundestag bekanntlich das MiLoG beschließen wird, ist davon auszugehen, dass der Bundesrat keine Stellungnahme mehr im Vorfeld nach der ersten Lesung beziehen wird und damit die Bundesregierung und der Bundestag den Bundesrat ein weiteres Mal wissentlich missachtet haben.

Mag das politisch bei einer großen Koalition als unnötiger Ballast angesehen werden, aber verfahrensrechtlich im Sinne der Verfassung ist das eine erforderliche formale Prozedur, nach der sich der Gesetzgeber zu richten hat.

Nachsatz: Es tut mir Leid, das ich ein zweites Mal meine Bedenken vortrage, verspreche aber, dass es das letzte Mal ist, dass ich meine Zweifel äußere.

Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass der Umgang mit einer demokratisch legitimierten Institution (Bundesrat) sich so gestalten sollte, dass Sie wie im Punkt 1 und 2 aufgeführt ignoriert und dadurch missachtet wird.

Der Vorstoß von Frau Bundesarbeitsministerin Nahles sorgte in den letzten Pressemitteilungen, bei den Gewerkschaften und Menschen, die recht und billig denken, für Irritationen, da alle seriösen Menschen, Verbände und Medien in der bisherigen Diskussion sich auf die Bundesdrucksache 18/1588 bezogen.

Ich halte dieses Verhalten für stark abweichend von der üblichen Verfahrensweise und dem Bundesrat und der Öffentlichkeit "kurz vor Torschluss" neue Passagen eines Gesetzestextes zu präsentieren, die den Inhalt eines Gesetzes gravierend verändern (in der kurzfristigen Analyse geht man nun von 3 Millionen Menschen aus, die von einem flächendeckenden Mindestlohn ausgeschlossen werden, ein Umstand den man nicht einfach ignorieren kann) und somit eine fundierte Erörterung im Vorfeld durch den Bundesrat und die öffentlichen Medien verhindert wird.

Das ist ein Stil, der sich nicht einbürgern darf, da der Pluralismus und die öffentliche Diskussion von der Transparenz des Gesetzgebers lebt und auch im Sinne der Ausgewogenheit im Sinne des Art. 76 Abs. 2 von Bundestag und Bundesrat vor der zweiten und dritten Lesung erörtert werden sollte - mit dem vollständigen Gesetzestext oder eben mit einer verlängerten Frist, um den Bundesrat die Möglichkeit zu geben, zu den gravierenden Änderungen eine Stellungnahme geben zu können.

Es wird also vorausgesetzt, dass der Bundesrat mit allen Änderungen einverstanden ist? Gerade die Erörterung im Vorfeld nach Art 76 Abs. 2 GG ist in der Verfassung als Instrument vorgesehen, spätere Diskrepanzen zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermeiden, auch wenn zur Zeit eine große Koalition herrscht, so sind unterschiedliche Meinungen der Länderkammer (Bundesrat) und des Bundestages im Vorfeld im Geiste des Art 76 Abs. 2 GG zu klären.

Das, was ich hier als "Missachtung des Bundesrates" beschrieben habe, könnte man deshalb auch als ein formell ungenügendes Gesetzgebungsverfahren bezeichnen, da nicht zu erkennen ist, dass der Bundesrat im Vorfeld ausreichend ins Gesetzgebungsverfahren einbezogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

der Name des Autors

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Adresse des Autors und Telefon

  Wird der Autor dieser Webseite weiterhin Briefe schreiben: Ja, aber beim Bundespräsidialamt ist nun alles Pulver auf nationaler Ebene verschossen: Aber bezüglich gerade der Saisonarbeiter gibt es ein paar lustige europäische Institutionen, die sich bestimmt auf Hinweise über die wettbewerbswidrige Subventionspolitik aus Deutschland freuen werden...-:)

Puh, ich hoffe dass meine Englischkenntnisse zusammen mit dem Google-Translator ausreichen, um halbwegs vernünftig die rechtliche Situation zu beschreiben.

Da war doch noch was.., richtig, im Rahmen der Aufklärungspflicht wird der Autor noch ein wenig Ausführungen über das transatlantische Freihandelsabkommen hier erörtern, weil unsere Demokratie sich das nicht leisten kann und damit meint der Autor nicht die chlorbehandelten Hähnchen, sondern  den Verlust  von Sozialstaatlichkeit und Menschenwürde per se...Einstweilen verweist der Autor dieser Webseite von Attac und bittet seine  Leserinnen und Leser sich dort zu engagieren.

Der Autor dieser Webseite ist bekanntlich  Einzelkämpfer für die Demokratie, aber  ich werde meinen Einfluss in parlamentarischer Hinsicht ausloten...Es bleibt viel zu tun

Der Autor dieser Webseite zitiert ntv wörtlich, da solche Artikel leider temporär sind und verschwinden...:
"
"Wir brauchen bessere Standards in der Schiedsgerichtsbarkeit, unsere rechtsstaatlichen Regelungen dürfen aber nicht ausgehebelt werden", sagte der SPD-Politiker.
"Der Investitionsschutz muss so gestaltet werden, dass wir auch in Zukunft weiter Gesetze zur Verbesserung bei Arbeitsschutz, Umweltschutz und Sozialstandards machen können. Das muss ein dynamisches System sein." Im Antrag heißt es, das Recht zur Gesetzgebung sei unverhandelbar."

Quelle: ntv, der Autor empfiehlt den vollständigen Artikel auf ntv : http://www.n-tv.de/politik/Bundesregierung-will-TTIP-auch-bei-Spionage-article13163231.html

 Mit wenigen Worten wird hier ausgedrückt, was TTIP bedeutet..., eine Entmachtung demokratischer Institutionen und Teile der Bundesländer sind in heller Aufregung. Ist unsere Demokratie noch zu retten? 

Die CDU bezieht eindeutig Stellung und ein weiteres Mal wendet sich der Autor dieser Webseite mit Abscheu ab.

Ihr verkauft uns an den Neokapitalismus, Ihr lasst Euch und Euer Volk ausspionieren und Ihr seid bereit als Handlanger der US-Regierung jede wirtschaftliche Sanktion wie z. B. in der Ukraine zu tragen. Ihr Unterstützt  den deutschen Waffenhandel - wo habt ihr eigentlich das "C" in Eurer Partei  als Wert verdient  und bei welchem Pfarrer haben Eure Abgeordnete ihren Konfirmationsschein gemacht?

Ich bin Christ und nicht mehr bereit das Scheinchristentum der CDU zu teilen. Vielleicht mögen zwei Stimmen weniger Euch nicht stören, aber ich werde auch weiterhin alles daran setzen, andere Menschen von meinen Ansichten im Geiste der Humanität, des Christentums und der Demokratie zu überzeugen.


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19.07.2014 TTIP oder das GATT gar nicht!

Es ist geradezu unheimlich - alle Welt redet über Ttip (Transatlantic Trade and Investment Partnership)
- scheinbar auc h nicht zuletzt wegen der Ukraine Krise  ( Stichwort G7 statt G8 - Anmerkung des Autors:  Russland ist seid 2012 Mitglied von der WTO [Welthandelsorganisation], die  "am 15. April 1994 aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) in der Uruguay-Runde nach siebenjähriger Verhandlungszeit gegründet" wurde. "Am 1. Januar 1995 nahm sie ihre Arbeit in Genf auf. Die WTO ist neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen Organisationen, die Handels- und Wirtschaftspolitik mit globaler Reichweite verhandelt.") -
 und die Mütter aller Vertragsabkommen führt in der öffentlichen Diskussion eher ein Mauerblümchendasein.

Dabei gilt: wer auf der Metaebene die Diskussion nicht führt, wird im Detail immer nur einen Ausschnitt erkennen, ohne Hintergründe zu verstehen. Daher empfiehlt der Autor den geneigten Leser zumindest bei Google den Artikel über die Welthandelsorganisation zu konsumieren...

Das fängt dann schon damit an, wenn man die groben Ziele von GATT und TTIP vergleicht und der oder die geneigte Leser/-in feststellt: Mit TTIP wurde das Rad nicht neu erfunden und die Ziele sind fast Deckungsgleich - bis auf eine Ausnahme: den Investorenschutz, aber dazu kommen wir später...

Die Grobziele (4 Grundideen) von GATT sind:
1 das zentrale Verbot staatlicher Handelsbeschränkungen (Art. XI GATT)
2 zweitens die Festschreibung sowie die kontinuierliche Senkung von Zollsätzen (Art. II GATT)
3 die Meistbegünstigung (Art. I GATT)
4 die Inländerbehandlung (Art. III GATT)

Im Vergleich dazu hat Ttip zwei folgende Grobziele:

"Das Abkommen hat zwei zentrale Elemente:
•  Marktzugang:  Abbau  von  Zollschranken  für  Güter  und  Beschränkungen  für
Dienstleistungen, verbesserter Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt und für
Investitionen
•  Verbesserte  regulative  Kohärenz  und  Zusammenarbeit,  etwa  durch  den  Abbau
unnötiger regulativer Barrieren wie bürokratische Doppelanforderungen "  (Quelle: stellungnahme_eu_kommission-data.pdf, ANHÖRUNG DES PARLAMENTARISCHEN BEIRATS FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG„CHANCEN UND RISIKEN VON TTIP UNTER DEM ASPEKT DER NACHHALTIGKEIT“
AM 2. JULI, 18 UHR IM DEUTSCHEN BUNDESTAG , Seite 1

Wen es interessiert die rechtliche Grundlage für das "bilaterale Abkommen zwischen Europa und der USA" wird folgend rechtlich im Zitat aus demselben Dokument begründet:

2.  Transparenz der Verhandlungen
Das  Freihandelsabkommen  der  EU  mit  den  USA  wird  nach  den  einschlägigen
Vorschriften  des  Lissaboner  Vertrags  verhandelt.  Gemäß  Artikel  218  Abs.  2  des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Rat (die 28
demokratisch  gewählten  Regierungen in  der  EU) der  Kommission  einstimmig  ein
Verhandlungsmandat erteilt. Dieses "Mandat" beinhaltet Themengebiete, welche die
EU  verhandeln  soll  und  es  legt  auch  fest,  welche  Themengebiete  nicht  in  die
Abkommen aufgenommen werden sollen. Nach Artikel 207 Abs. 3 2. UA  AEUV
sind  der  Rat  und  die  Kommission  insbesondere  dafür  verantwortlich,  dass
Abkommen  mit  internen  Unionspolitiken  und  –regeln  vereinbar  sind.  Daran  hält
sich die Europäische Kommission selbstverständlich.
Während  der  Verhandlungen  informiert  die  Kommission  regelmäßig  den
handelspolitischen  Ausschuss  des  Rates  sowie  den  handelspolitischen  Ausschuss
des  Europäischen  Parlaments  gemäß  Artikel  207  Abs.  3  3.  UA  AEUV.  Beide
Organe  der  Union  können  im  Austausch  mit  der  Kommission  ihre  politische
Bewertung über den Fortgang der Verhandlungen einfließen lassen. Es ist dem Rat
auch möglich, einstimmig das Verhandlungsmandat zu ändern.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere in Bezug auf
das  EU-US  Abkommen  ein  hochrangige  Arbeitsgruppe  beider  Seiten  vor  der
Aufnahme  der  formalen  Verhandlungen  zu  dem  Schluss  kam,  ein  umfassendes
Abkommen  anzustreben,  ohne  vorab  Themenbereiche  auszuschließen,  die  für  die
eine oder andere Seite sensibel sein könnte. Diese den Staats-  und Regierungschefs
beider  Seiten  vorgelegten  Empfehlungen  bildeten  die  gemeinsame  Ausgangsbasis
für die Verhandlungsführer 
(http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/february/tradoc_150519.pdf).
Die Kommission strebt in diesen Verhandlungen größtmögliche Transparenz an. Sie
organisiert  regelmäßige  Veranstaltungen  mit  Vertretern  der  Wirtschaft,  der
Gewerkschaften,  der  Verbraucherverbände  und  generell  der  Zivilges ellschaft,  um
die Interessen und Bedürfnisse aller Betroffenen zu verstehen und dementsprechend
3
in  den  Verhandlungen  reagieren  zu  können,  und  um  über  die  Verhandlungen  zu
informieren.  Detaillierte  Informationen  über  die  Verhandlungen  stellt  die
Kommission  auch  auf  der  Webseite  http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
zur  Verfügung.  Hier  hat die  Kommission  z.B. EU  Positionspapiere  veröffentlicht,
die auch in die Verhandlungen eingebracht  wurden, wie etwa  zuletzt im Mai 2014
zu  fünf  industriellen  Bereichen  (Chemikalien,  Kosmetika,  Kraftfahrzeuge,
Arzneimittel, Textilien und Bekleidung, 
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1078&serie=775&langId=de).
Ein  "Factsheet"  beschreibt  die  verschiedenen  Transparenzinitiativen  der
Kommission (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/march/tradoc_152276.pdf).
Anfang  2014  hat  die  Kommission  außerdem  ein  pluralistisch  besetztes  Beratergremium  zu  TTIP  ins  Leben  gerufen,  das  ein  breites  Spektrum  von  Interessen
vertritt. Diese reichen von Themen der Umwelt, der Gesundheit, den Verbraucherund  Arbeitnehmerinteressen  bis  zu  den  Interessen  der  Wirtschaftsverbände  aus
verschiedenen  Bereichen. Die Gruppe hat die Aufgabe, die Verhandlungsführer der
EU mit einer hochwertigen Beratung zu unterstützen. Sie soll dazu direkt  mit dem
EU-Verhandlungsführer zusammenarbeiten und Zugang zu Verhandlungsunterlagen
bekommen (Pressemeldung der Kommission vom 27.1.2014,
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-79_de.pdf). Die Beratungsgruppe hat ihre
Arbeit  aufgenommen.  Die  Tagesordnungen,  Sitzungsberichte,  Zusammensetzung
und Geschäftsordnung der Gruppe sind öffentlich
(http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/resources/).
Schließlich  möchten  wir  darauf  hinweisen,  dass  jedes  Freihandelsabkommen  in
Europa  der  Ratifikation  gemäß  Artikel  218  Abs.  6  AEUV  bedarf.  Auf  EU-Ebene
entscheiden sowohl der Rat gemäß den Verfahrensvorschriften es Arti kels 207 Abs.
4  AEUV  als  auch  das  Europäische  Parlament  nach  Artikel  218  Abs.  6  (a)  (v)
AEUV. Kommissar De Gucht hat weiterhin im Mai 2014 vor dem Bundesrat erklärt,
dass es sich sehr wahrscheinlich um ein gemischtes Abkommen handeln wird. Das
bedeutet,  dass  in  Deutschland  das  Abkommen  auch  Bundestag  und  Bundesrat
vorzulegen ist.
Das  Abkommen  wird  also  den  vollen  parlamentarischen  Ratifizierungsprozess
durchlaufen. Quelle wie o. a. S. 2-3

An den Ellenlangen Ausführungen zur Transparenz erkennt der durchschnittliche Zyniker sofort: Transparenz wird großgeschrieben, insbesondere seit öffentliche Medien und Teile der Politik  gegen TTIP aufbegehren...

Ein Ziel von GATT und TTIP, dass fast im Wortlaut von GATT und TTIP übereinstimmt kann man mit wenigen Sätzen abhandeln und bietet dann auch gleich einen schönen Übergang zu den rechtlich fragwürdigen "Sondergerichtshöfen der Banken und Wirtschaft" - Verzeihung natürlich neutral Schiedskommissionen, die natürlich die Judikative unterlaufen  und die Gesetzgebung (Legeslative)  reglementieren und damit die Grundpfeiler eines demokratischen Systems teilweise  entmachten - wie im o. a. Dokument schnell erörtern:

Der Abbau von Zollschranken. Dieser ist erklärtes Ziel von GATT. Hier darf natürlich die Frage gestellt werden, ob ein Abkommen mit "28 demokratisch legitimierten Staaten der EU" von TTIP mit den USA nicht ein wenig konträr zum Gedanken von GATT ist, deren 160 Staaten-Mitglieder sicherlich nicht erfreut sein dürften, dass durch ein "bilaterales Abkommen"  Zollschranken fast jedes identische 6 Mitglied von TTIP eine Sonderbehandlung erfährt.

In Wikipedia kann man dann auch Nachlesen, dass es sich bei TTIP um eine Ausnahme vom Meistbegünstigungsprinzip handelt - um besseren Verständnis vielleicht Mal eine kurze Erörterung im Vollzitat:

Grundsätze der Gleichbehandlung („Antidiskriminierung“)

Benachteiligungen beim Handel sollen im Wesentlichen durch drei Prinzipien verhindert werden:

 -   Nach dem Meistbegünstigungsprinzip in Art. I GATT müssen Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, auch für alle anderen Vertragspartner gelten. Im   Widerspruch zum Meistbegünstigungsprinzip steht das Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit), das auch in einigen Regeln verankert ist.
-    Nach dem Prinzip der Inländerbehandlung in Art. III GATT müssen ausländische und inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden.
-    Nach dem Kontingentverbot sind mengenmäßige Beschränkungen bei Importen oder Exporten grundsätzlich nicht zulässig.

 Quelle: Wikipedia

Liest man sich diese Passagen so durch, dann herrscht erstmal Jubel, weil TTIP ja eindeutig im Widerspruch zum Meistbegünstigungsprinzip steht. Aber dann gibt es ja Gottseidank das Prinzip der Reziprozität, dass sozialwissenschaftlich entlehnt ja ein altruistisches Prinzip ist (uns Ttip-Gegenern kommen bei solchen Wortentstellungen eher die Tränen...) und nicht anders als wieder einmal die verkappte Formulierung im Sinne der Animal-Farm darstellt:

"Alle Tiere sind gleich - aber manche Tiere sind gleicher als die anderen"

In weiser Voraussicht, dass TTIP-Gegner nicht sinnlose Klagen wegen Vertragsverletzungen klagen wird dann in Wikipedia auch präzise ausgeführt:

"
Art. XIV erlaubt Ausnahmen vom Meistbegünstigungsprinzip.

Art. XII erlaubt Beschränkungen zum Schutz der Zahlungsbilanz.

Art. XIX erlaubt Notstandsmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Waren, um zu verhindern, dass inländischen Erzeugern ernsthafter Schaden zugefügt wird. Diese Ausnahme wurde unter GATT 1947 häufig angewandt, ist in GATT 1994 jedoch durch ein zusätzliches Übereinkommen stärker reglementiert.

Art. XXV:5 erlaubt unter außergewöhnlichen, nicht vorgesehenen Umständen, dass eine Vertragspartei von einer Verpflichtung befreit wird. Über eine solche Ausnahme entscheiden die Vertragsparteien mit Zweidrittelmehrheit.

Art. XX regelt allgemeine Ausnahmen. Unter dem Vorbehalt, dass es nicht willkürlich stattfindet oder zu einer verschleierten Beschränkung des internationalen Handels führt, dürfen die Vertragsparteien unter anderem folgende Maßnahmen durchführen:

    Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
    Maßnahmen hinsichtlich der in Strafvollzug hergestellten Waren;
    Maßnahmen zum Schutz nationalen Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert.

Und unter bestimmten Bedingungen:

    Maßnahmen zur Erhaltung erschöpflicher Naturschätze;
    Maßnahmen zur Durchführung von Verpflichtungen im Rahmen eines zwischenstaatlichen Grundstoffabkommens;
    Maßnahmen, die Beschränkungen der Ausfuhr inländischer Rohstoffe zur Folge haben.

Art. XXIV regelt Ausnahmen von Freihandelszonen und Zollunion

Quelle o. a. Wikipedia-Artikel


Tja, wen wundert es? Freihandelszonen sind erlaubt, aber wenn sich die TTIP-Gegner ein wenig intensiver mit GATT beschäftigen würden, so könnte man schon einige Punkte von TTIP in der Verträglichkeit mit GATT anzweifeln. Da Organisationen wie Attac oder Powershift da mehr bewandert sind, als der Autor dieser Webseite, ist es deren Aufgabe hier nachzuhaken...

Zwischenbilanz

 TTIP und 1/5 der Staaten, die ja GATT-Mitglieder sind, schließen mit TTIP alle anderen GATT-Staaten inklusive Russland aus, was man irgendwie schon als Diskriminierung auffassen kann, da es eben nicht um den Vertrag zweier Staaten im Sinne des Prinzips der Rezipozität, sondern vielmehr um den Zusammenschluss fast zweier Kontinente unter Ausschluss aller Drittwelt-, Schwellen-,asiatischen, afrikanischen....Länder bzw. Kontinente geht.

Die Aufweichung und Zersplitterung durch einzelne Verträge entspricht keinem altruistischen  Verhalten,  sondern  der Wahrung  der Interessen  der Wirtschaft von Exportstaaten wie Deutschland, die aus ihrer Wirtschaftsmacht heraus  andere  Länder unter Druck setzen können und mit einer Salamitaktik GATT unterlaufen.

"Deutschland als Exportnation hat 2014 136 Bilaterale Investitionsabkommen unterzeichnet, davon sind 127 in Kraft. Es nimmt damit vor der Schweiz und der Volksrepublik China den Spitzenplatz ein. Die weitaus meisten sehen ein Investor-Staat-Schiedsverfahren vor." Quelle Wikipedia

Dann gehen wir mal zurück zu Ttip, welches man ja auch als Nachfolger des gescheiterten MAI-Abkommens (Multilaterale Abkommen über Investitionen)  betrachten kann, welches nicht zuletzt aus gründen mangelnder Transparenz scheiterte:

"Der Investitionsschutz im Rahmen des MAI wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeitet und wäre über den von der Welthandelsorganisation gewährten Investitionsschutz hinausgegangen. Das MAI sollte auch Nicht-OECD-Mitgliedern offenstehen.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit begannen 1995 die Verhandlungen zwischen Wirtschaft und Politik mit Einbezug der Entwicklungsländer. 1997 wurden sie durch eine Indiskretion bekannt und zunächst in Kanada, den USA und etwas später in Europa, unter zurückhaltender Berichterstattung der Massenmedien, öffentlich diskutiert. Aufgrund des sich daraufhin formierenden zivilgesellschaftlichen Widerstands wurde im September 1998 von 450 Vertretern multinationaler Konzerne eine Erklärung abgegeben:

    „Die Entstehung von Aktivistengruppen droht die öffentliche Ordnung, die rechtmäßigen Institutionen und den demokratischen Prozeß zu untergraben. […] Es müßten Regeln aufgestellt werden, um die Legitimität dieser aktivistischen regierungsunabhängigen Organisationen zu klären, die vorgeben, die Interessen großer Teile der Zivilgesellschaft zu vertreten.“

– Geneva Business Dialogue

Die Verhandlungen wurden trotzdem zunächst ausgesetzt. Im Dezember 1998 scheiterte das MAI am Widerstand Frankreichs. Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen." Wikipedia o. a. Link

Tja, da wurde dann der Spieß umgedreht und die "Aktivistengruppen als Feinde der Demokratie" entlarvt. und nur 16 Jahre später wird dann wieder ein konspirativer demokratischer Putsch der Wirtschaftsunternehmer und Banken von der Öffentlichkeit und Aktivistengruppen (hoffentlich) verhindert...wir kritischen Bürger scheinen eine gewisse Demokratieresistenz zu entwickeln...

Das ist doch ein schöner Übergang zu dem zweiten Primärziel der demokratischen Bemühungen der Wirtschaftsunternehmen und Banken in Form von der Erschaffung einer dann hoffentlich unabhängigen Justiz im Geiste von TTIP, die mit der genialen Satzkonstruktion:

Verbesserte  regulative  Kohärenz  und  Zusammenarbeit,  etwa  durch  den  Abbau
unnötiger regulativer Barrieren wie bürokratische Doppelanforderungen


umschrieben wird. Das hört sich genauso gut wie nichtssagend an und leider geht die öffentliche Diskussion nach Ansicht des Autors auch in die falsche Richtung....

Bevor wir uns dem meist umstrittenen Punkt von TTIP - dem Investorenschutz - und seiner "Gerichtsbarkeit" zuwenden, vielleicht einmal wieder ein kleiner Ausflug zum bereits real bestehenden "Sondergerichtshof" des GATT dem ICSD:

"Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist ein internationales Schiedsgericht mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es entscheidet und vermittelt vor allem bei Streitigkeiten im Rahmen von bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs)." Wikipedia

Weiter wird in Wikipedia der Aufbau und die Organistation wie folgend beschrieben ausgeführt:

"Das ICSID besteht aus zwei Hauptorganen – dem Verwaltungsrat (Administrative Council) und dem Sekretariat, an dessen Spitze der Generalsekretär (Secretary-General) steht. Seit dem 22. Juni 2009 übt dieses Amt die Kanadierin Meg Kinnear aus. Der Verwaltungsrat besteht aus jeweils einem Vertreter aus jedem Mitgliedsstaat. Seine Sitzungen finden unter Leitung des amtierenden Präsidenten der Weltbank statt, der allerdings kein Stimmrecht hat. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehören vor allem die Verabschiedung von Verfahrensregeln, die Verabschiedung des Haushalts und die Wahl des Generalsekretärs. Die Aufgabe des Generalsekretärs sind die Leitung und Vertretung des ICSID. Außerdem hat er ein prima facie-Prüfungsrecht für die Zulässigkeit neu eingereichter Klagen vor dem ICSID.".

Und im Zweck und Charakter des ICSID bekommen wir in Wikipedia gleich wieder die Überleitung zu TTIP:

"Zum Zweck der Schlichtung entstandener Investitionsstreitigkeiten stellt das ICSID die Verfahrensorganisation und -verwaltung, Räumlichkeiten und technische Hilfsmittel für Investitionsstreitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und Unternehmen anderer Vertragsstaaten zur Verfügung.[10] Das ICSID tritt also selbst nicht als Schlichter oder Mediator auf. Es unterstützt lediglich durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme administrativer Tätigkeiten die Durchführung von Schlichtungs-/Mediationsverfahren im Bereich grenzüberschreitender Investitionen. Das ICSID kann daher nicht als fester Gerichtshof angesehen werden. Allerdings ist es in einen festen institutionellen Rahmen eingebunden und hat eindeutige Verfahrensregeln. Es hält auch eine Liste möglicher Schiedsrichter bereit, ein sogenanntes „Panel“.[11] Die Vertragsstaaten des ICSID können je 4 Schiedsrichter für diese Liste benennen, das ICSID benennt Weitere. Die Streitparteien sind allerdings an die Liste nicht gebunden. Direkte inhaltliche Regelungen zum Investitionsschutz enthält das ICSID-Übereinkommen nicht.[12] Bilaterale Investitionsabkommen und Investitionsschutzabkommen stellen derartige inhaltliche Regeln auf, ebenso wie einige regionale oder sektoralen Wirtschaftsabkommen, etwa im 11. Kapitel des NAFTA-Vertrages (s.Nordamerikanisches Freihandelsabkommen) oder im Energy Charter Treaty (ECT, s. Vertrag über die Energiecharta). Auch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, das TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership, s. Transatlantisches Freihandelsabkommen), soll derartige Regeln enthalten."

Also wie ist das jetzt zu verstehen? Es existieren bereits Regelungen, eigentlich ist das nur der Rahmen und der Inhalt wird von anderen ausgestaltet, aber es gibt feste Verfahrensregeln. Das klingt konfus und es wird eine neue zusätzliche Bürokratie an die Stelle der alten gesetzt und jetzt kommt der Hammer: Schiedsurteile können durchaus umgesetzt werden oder wie Wikipedia es so schön unter Wirkung ausführt:

"Der ergangene Schiedsspruch muss vom Mitgliedsland unmittelbar und wie ein letztinstanzliches Urteil, das durch eigene Gerichte des jeweiligen Staates ergangen ist, von dem Staat umgesetzt werden.[13] Das ICSID-Übereinkommen berührt jedoch nicht die Grundsätze der Staatenimmunität gegen Vollstreckungen.[14] Ein Schiedsspruch kann annulliert oder aufgehoben werden, wenn schwere Verfahrensfehler oder grundlegend neue Fakten entdeckt werden.[15] Die Verhandlungen des Schiedsgerichts und der Schiedsspruch selbst bleiben geheim, es sei denn, die beiden Parteien stimmen einer Veröffentlichung zu. Diese Zustimmung erfolgt aber in der großen Mehrzahl der entschiedenen Fälle und die Schiedssprüche können im Internet im Volltext nachgelesen werden."

Das ist also die vielgepriesene Transparenz der geheimen Gerichtshöfe. Im "Rekordjahr" 2008 48 Anrufungen.

Mal ein Beispiel aus Wikipedia:

"Vattenfall klagte ebenfalls vor einem Schiedsgericht gegen die Aufkündigung des Atomkonsenses im Rahmen des Atomausstiegs nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima.[18] Anders als bisweilen berichtet, richtet sich die Schiedsklage nicht gegen den Atomausstieg als solchen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die Bundesrepublik das Gebot des „Fair and Equitable Treatment“ verletzt hat, indem sie den Atomkonsens von einem Tage auf den Andern aufgekündigt hat.[19]"

Der Autor warf den Grünen schon seit längerer Zeit vor: Atomausstieg heißt ein wenig mehr als den Schalter umzudrehen. Wie sieht es denn mit nachhaltiger Politik aus? Sorry, aber der Atomausstieg und GATT hätte zumindest im letzten Wahlprogramm ausführlicher behandelt werden müssen.

An die Bundespolitik allgemein: Wie kann man TTIP reinen Gewissens befürworten, wenn man am Beispiel Atomausstieg schon sah, dass in Zukunft die Politik  gesellschaftsrelevante Entscheidungen  mit Milliardensummen nicht mehr  durchsetzen kann?

Bevor wir uns dem eigentlichen Skandal  zuwenden, vielleicht einmal eine kurze Erklärung wie ungefähr ein "Verfahren" von TTIP ungefähr auszusehen hat:

"Investor-state dispute settlement (ISDS) ist ein Instrument des Öffentlichen internationalen Rechts, welches einem ausländischen Investor erlaubt, gegen eine ausländische Regierung (des "Gastgeberstaates") ein Streitbeilegungsverfahren anzustoßen. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor: Wenn ein Investor aus dem Land "A" ("Heimatland") in einem Land "B" (dem "Gastgeberstaat") investiert und beide einem ISDS zugestimmt haben, und der Gastgeberstaat die dem Investor unter internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt, dann kann dieser Investor die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht bringen. Wichtigste Institution, die Infrastruktur und Regeln für solche Verfahren zur Verfügung stellt, ist die ICSID. " Wikipedia

In der süddeutschen Zeitung wird der Aufbau kurz und schmerzlos in drei Sätzen beschrieben, aber das ist noch nicht richtig real:

"Investor wie Staat bestimmen je einen Schiedsrichter und einigen sich auf einen dritten. Das Trio entscheidet, ob der Investor Geld bekommt. Nur Investoren können Staaten verklagen, andersrum geht es im Normalfall nicht." Süddeutsche Zeitung, http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/investitionsschutz-im-freihandelsabkommen-ttip-europa-vor-gericht-1.1947266

Und da liegt dann auch der Hase im Pfeffer begraben: Da sitzen eben keine Berufsrichter, sondern Privatmenschen,  deren Entscheidungen über die Entscheidungen eines ordentlichen Gerichtes gestellt werden. Die Judikative wird also von der Legeslative in einem kleinen Putsch entmachtet  und hat sich einem Schiedsgericht  unterzuordnen: In einem Rechtsstaat  ein absolutes NoGo, dessen Hauptmerkmal die Gewaltenteilung  ist.

Vor einer "demokratischen Wirtschaftsanarchie" hingegen a la TTIP möge der deutschen Staat hingegen verschont bleiben.

Jetzt kommen wir jedoch zum eigentlichen Kernpunkt, der in der öffentlichen Diskussion nicht stark genug herausgestellt werden kann: Insbesondere die Banken sind Profiteuere von TTIP. Wieso denn das?

Banken sind Finanzdienstleister und Angesichts der Problematiken Griechenland, Weltwirtschaftskrise und den Versuch von Reglementierungen von Banken durch die europäische Union, kann am Verstand der TTIP-Befürworter ernsthaft gezweifelt werden:

Auch im o. a. Artikel der Süddeutschen Zeitung geht unzweifelhaft hervor, dass Praktiken der Banken im Zusammenhang mit dem  Griechenlandkonflikt  eher  als fragwürdig  eingestuft werden können.  Risikogeschäfte wurden scheinbar im Bewußtsein abgeschlossen, dass die Krise erstmal Verluste einbringen könnte, aber am Ende der Staat haften muss. Dasselbe Spiel bei Unternehmen in Zusammenhang von Solaranlagen in Spanien. Lesen Sie dazu den o. a. Link der süddeutschen Zeitung.

Politik im Spiegel sagt dazu:  "Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der Bundesverband deutscher Banken „eine bessere Regulierungsabstimmung für die transatlantischen und globalen Finanzmärkteim Rahmen von TTIP fordert. " Quelle: http://politik-im-spiegel.de/ttip-eu-kommission-vertritt-interessen-der-finanzlobby/

Über die Regulierung  der Banken  und den Wechselwirkungen mit  TTIP hört man in der öffentlichen Diskussion leider nicht genug, obwohl deren  Einfluss nicht einmal abgestritten wird und wie beschrieben im o. a. Artikel die "Bankenflyer" von scheinbar naiven Politikern im Gesetzeswerk  übernommen werden...

Naja, die USA mahnen zur Zeit  gerade deutsche Banken mit astronomisch hohe Summen ab, die sich mit Freuden via TTIP zurückholen werden...

Fazit

Unternehmer und Banken - Hauptbetroffene der Wirtschaftskrise - , die massivst während der Wirtschaftskrise unterstützt wurden oder unter den Regenschirm des Staates zuflucht suchten,  wollen  nun  ein rundum-sorglos-Paket politisch durchsetzen - auf Kosten der Bürger in den Staaten; hinter verschlossenen Türen; ohne Unternehmensrisiko und im Wissen, dass lästige Entscheidungen im Bereich der Umwelt von  Atompolitik  über moralische Bedenken in der  Gentechnologie  bis lästige Umweltstandarts in die Quere kommen.

So die zynische Schlussbemerkung: Auch der Autor liebäugelte bereits mit dem Gedanken den perfekten Menschen ohne Hirn zu züchten,  was ja dann im Namen des neuen Fair Trade dann möglich wäre oder eben bei moralischen Bedenken 1 Milliarde an entgangenen Gewinn fällig wäre - der Name dieses neuen Menschen wäre übrigens humanus politicus europaniansus gewesen, aber den gibt es scheinbar schon und der liefert uns gerade an TTIP aus und es ist zu vermuten, dass viele Abgeordnete nach TTIP zumindest durch Vorlesungen oder führende Positionen in der Wirtschaft zumindest nicht gänzlich als Verlierer bezeichnet werden können...

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14.07.2014 Demenz

Die letzten zwei Artikel wurden temporär entfernt, weil sich jetzt wieder  alles in richtigen Bahnen bewegt und der Autor mit den neuesten Entwicklungen zufrieden ist. Da ich jedoch emozional betroffen bin, spare ich mir das Thema Altersdemenz auf und werde natürlich eine Abhandlung mit Erfahrungsbericht als betroffener Angehöriger schreiben.

Das dann fundierter und ein wenig mehr geordnet. Ich bin in meiner Überzeugung  gegen ein komplettes abrücken von der Pharmazie ein Stück abgerückt und  bin zur Zeit für  Medikamentiöse Unterstützung. Alles läuft zur Zeit richtig, was aber einen langen Weg, viele Gespräche, Ratschläge, hören von verschiedenen Meinungen bis zum Nottelefon der Alzheimergesellschaft erforderte, um neue Ansichten zu gewinnen und mein seelisches Gleichgewicht wiederzufinden.

Keine Sorge, die letzten Einträge und eine komplette Erurierung wird folgen...sobald ich das Wechselbad der Gefühle verdaut habe und dann wirklich wieder Freiräume entstehen...


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20.07.2014 kurze Erörterung über Verfassungsmäßigkeit vom Investorenschutz im Gleichheitsgedanken des Grundgesetzes und der EU

Der Autor dieser Webseite liebt bekannter maßen die Animalfarm und den Kernsatz, wonach "alle Tiere gleich sind, aber manche Tiere gleicher als die anderen" und dieser spiegelt sich im Artikel 3 GG des Grundgesetzes in positiver Verhinderung von Diskriminierung mit den Worten "Alle Menschen sind gleich" wieder.

Im Artikel 19 Abs 3 GG wird eine andere Spezies aus dem Menschenreich erwähnt: richtig, die inländische juristische Personen:

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Quelle

Fraglich ist nun, ob der Artikel 3 GG übertragbar ist, da ja dort irgendwo auch von Menschen die Rede ist -:)

In der Rechtsliteratur scheint das jedenfalls der Fall zu sein, oder als kleines Fallbeispiel ein Zitat aus einem realen Rechtsfall:


"Außerdem hätten das Bundesamt für Justiz und das LG Bonn die Vorschriften der § 264 Abs. 3 i.V.m. § 290 Abs. 1 HGB in gegen Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 3GG verstoßender Weise ausgelegt und angewendet, weil deren Rechtsauffassung zu ungerechtfertigten Gleichheitsverstößen führe. Zum einen werde nach der Rechtsansicht des Bundesamtes und des LG Bonn eine Unternehmensgruppe mit einem ausländischen Mutterunternehmen gegenüber einem Konzern mit inländischem Mutterunternehmen ohne Rechtfertigungsgrund schlechter gestellt."

Quelle: Stellungnahme   des   Arbeitskreises   Bilanzrecht   Hochschullehrer Rechtswissenschaft*betreffend BVerfG 1 BvR 121/11 (Verfassungsbeschwerde der dGmbH zur Verfassungsmäßigkeit des § 264 Abs. 3 HGB), PDF

Die Uni Würzburg führt das dann im PDF noch ein wenig aus:

--Wesensmäßige Anwendbarkeit:
Grundrecht darf nicht an Qualifikationen anknüpfen,
die juristischen Personen fehlen, z.B. Menschenwürde

-> Jedenfalls anerkannt bei: Art 2 I, 3 I, 9, 12 I, 13, 14 I, 101 I, 103 I GG

Keine Sorge, unsere europäischen Freunde müssen dank Art 18 AEUV (Diskriminierungsverbot) keine Benachteiligung fürchten, während unsere amerikanischen Freunde leider eines Geburtsfehlers wegen (falscher Staat) leider draußen bleiben...

Wieso denn jetzt Artikel 3 GG und TTIP, dass doch gerade die wirtschaftliche Diskriminierung aufheben will?

Tja, ziemlich einfach: Ein deutsches und ein amerikanisches Unternehmen in derselben Branche wollen nun in Deutschland in ein Projekt investieren und der böse Staat erweist sich wegen seiner sozialen oder umweltverträglichen Politik als  Zerstörer der Gewinnchancen im Rahmen des Investitionsschutzes.

Das ISDS wird nun wie folgend beschrieben angewendet:

"Wenn ein Investor aus dem Land "A" ("Heimatland") in einem Land "B" (dem "Gastgeberstaat") investiert und beide einem ISDS zugestimmt haben, und der Gastgeberstaat die dem Investor unter internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt, dann kann dieser Investor die Angelegenheit vor ein Schiedsgericht bringen.
Wikipedia

Übersetzt: Das amerikanische Unternehmen beruft sich dann auf TTIP und das deutsche Unternehmen würde dann ja wohl "leer ausgehen" (anders behandelt werden vom Rechtsweg und Höhe der Entschädigung), weil es sich ja nicht auf das Schiedsgericht berufen kann - das riecht doch irgendwo geradezu nach einer gewaltigen Diskriminierung...

Fazit: Es gehören eine Menge Vertragswerke auf den gerichtlichen Prüfstand - "Investorenschutz" per se gehört nach Auffassung des Autors auf den verfassungsmäßigen Prüfstand, weil er diskriminierende Auswirkungen hat.

Wovon der inländische Investor  träumt, wird für den ausländischen Investor zur Realität.

Große Konzerne werden teilweise abwandern, in anderen Staat Briefkastenfirmen einrichten oder andere Konstruktionen erfinden, um in den Genuss der vollen Rechte von TTIP zu gelangen - insbesondere wenn abzusehen ist, dass man bei politischen Entscheidungen Gewinn machen kann.

In Zukunft werden wichtige politische Entscheidungen dann zu einer neuen Variante eines Börsenspiels: Nicht nur Geldwährungen, sondern auch politische Entscheidungen werden dann zum Spekulationsobjekt...

Das geschah scheinbar in Spanien bereits mit Solaranlagen, in der Griechenlandkrise..., beim Atomausstieg...

Wir befinden uns in einem Rechtsstaat und keiner Bananenrepublik. Bei uns gehören Verfahren vor Gericht und nicht vor eine Schiedskommissionen.  Wir behandeln auch unsere amerikanischen Gäste  fair, aber der Primat  der Politik in einer sozialen Marktwirtschaft darf nicht  unterlaufen werden und inländische und ausländische Firmen haben unser Rechtssystem anzuerkennen und da wir ein reiches Land sind, werden wir  auch bemüht sein, unsere Gäste angemessen zu entschädigen. Wer dieses anzweifelt kann gerne in "sichere"  Länder wie  Irak, Syrien oder sonstwo hin gehen, wo der Pfeffer wächst.

Jesus sagte sinngemäß: "Macht aus meinem Tempel keine Räuberhöhle" - ich aber sage euch: "macht aus unserer Demokratie kein Kaufhaus!"

Nachtrag: 21.07.2014

Viele Unternehmer denken, dass der Autor dieser Webseite nicht wirtschaftsfreundlich sei - dem ist nicht so und deshalb gibt der Autor gerne Informationen weiter, damit deutsche Firmen dann wenigstens gleichberechtigt die Gewaltenteilung unterlaufen können. Hier also ein kostenloser kleiner Rechtsexkurs:

Nach Art. 19 (4) GG heißt es: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Der rot markierte Text ist nun für deutsche Wirtschaftsunternehmen interessant: Denn es gibt zwar einen rechtlichen Vorbehalt, aber nur, wenn nicht besondere Verwaltungsgerichte oder Schiedsgerichte oder bürgerliche Gerichte zu entscheiden haben Quelle: Deutsche Verwaltungsrecht: Wilhelm Laforet, Auszug Google-Book im angegebenen Link.

Ihr könnt also nach Art. 3 wie oben beschrieben eine Gleichbehandlung fordern, da es auch nach deutschem Recht zulässig ist - ansonsten wäre TTIP und Schiedsgerichte nach dem Grundgesetz nicht zulässig!!!

Zwei unterschiedliche Verfahren - der Schiedsgerichtweg und Rechtsweg auf denselben Sachverhalt und die damit verbundene Benachteiligung deutscher Unternehmen bei Investitionen ist hingegen ein wenig grotesk. Entweder Investorenschutz für alle oder keinen!!! Zwei unterschiedliche Rechtswege für dasselbe Verfahren hingegen dürften hingegen schlichtweg nach dem Gleichheitsgedanken unzulässig sein.

Was nutzt es da, wenn der Autor dieser Webseite behauptet, dass nach Art 79 (3) GG iVm Art 20 (2) GG der Gesetzgeber die Gewaltenteilung unter die Ewigkeitsgarantie setzte, wenn das GG sich seit Anbeginn mit dem Art 19 (4) GG selbst unterläuft  und lustige Schiedsgerichte  unsere ordentlichen Gerichte nach Art. 19 (4) gleichzusetzen sind...Da werden Spielräume geschaffen, von denen der durchschnittliche Neokapitalist nur Träumen kann...

Nach Ansicht des Autors ist es aus der kulturellen Entwicklung der Gewaltenteilung ein Skandal, wenn (teilweise ausländische) Privatpersonen zu einem Schiedsgericht berufen werden und die Entscheidung eines Schiedsgerichtes über die Entscheidung eines Gerichtes gestellt wird und dann der Spruch eines Schiedsgerichtes, deren Sitz nicht einmal im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfindet und ausländische Investoren wie die Exekutive und Legislative zu Outlaws macht, die nicht mehr von der unabhängigen Judikative überwacht werden, nicht begründbar.

Da der Gesetzgeber aber scheinbar die Bedenken des Autors so nicht teilt, so muss er dieser Argumentation des Autors dieser Webseite wohl oder Übel zustimmen.

Nach Artikel 3 GG herrscht eine gravierende Ungleichbehandlung und der Autor lädt natürlich dann auch alle deutschen Unternehmen ein, nach bestem Wissen und Gewissen sich über die neu entwickelte Rechtslage zu informieren und den deutschen Staat legal mit angemessenen Forderungen im Schiedsgerichtverfahren außerhalb der mit Argusaugen überwachenden Judikative  auszuplündern.

Der deutsche Staat hingegen ist aufgefordert sich zu entscheiden: Entweder folgt er der Argumentation des Autors pro Gewaltenteilung oder er darf dem Wähler erklären, warum das unternehmerische Risiko in ganz Deutschland im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes abgeschafft wird.

22.07.2014 Willkommen in Absurdistan (immer noch ein Nachtrag)

Ein empörter Bürger kritisierte heute den Autor sinngemäß, dass er sich seine eigene Welt zusammenbastelt und seine Ausführungen so nicht stimmten.  Deshalb sieht sich  der Autor genötigt, mit Wikpedia ein wenig über ein Schiedsgericht im Rahmen des Grundgesetzes zu schreiben, was sehr wohl genau einem Schiedsgericht nach a la TTIP nach amerikanischen Vorbild entspricht,  denn in Wikipedia kann man schon unter dem Begriff Schiedsgericht lesen:

"Ein Schiedsgericht ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen eines Schiedsverfahrens. Es handelt sich um ein privates Gericht, das allein durch Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentritt und ein Urteil (Schiedsspruch) ausspricht. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in Vertragsform. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden. Die Zahl der Schiedsrichter kann von den Parteien selbst bestimmt werden (in der Regel ein einzelner oder drei Schiedsrichter). Neben der Zahl der Schiedsrichter ist auch die Ernennung derselben meist Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien.[1] Bei einem sog. Dreierschiedsgericht benennt normalerweise jede Partei einen Schiedsrichter, die sich dann ihrerseits auf einen Vorsitzenden verständigen; dieser wird Schiedsobmann oder einfach Obmann genannt. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird der Obmann häufig von einer Ernennungsstelle ernannt. Auch die parteiernannten Schiedsrichter müssen unabhängig sein...."
 
und ein wenig weiter im Artikel unter Geschichte: "International enthalten oft Investitionschutzverträge zwischen einen Ausländischen Investor mit einem Staat eine Vereinbarung auf ein gemeinsames Schiedsgericht."

Ja, der Autor dieser Webseite die verschiedenn Rechtskulturen gerne vergleicht, kann mit Wikipedia unzweifelbar belegen, dass auch internationale Schiedsgerichte einer angelsächsischen langen Rechtskultur entsprechen:

 "Schiedsgerichte, die unabhängig von einem ordentlichen Gerichtsweg sind, sind keine neue Erscheinung. Die moderne Schiedsgerichtsbarkeit lässt sich zurückverfolgen zu den zwischen dem Königreich Großbritannien und den USA im Rahmen des Jay-Vertrags eingerichteten Schiedsgericht, das Fragen zum Grenzverlauf zum britischen Kanada regeln sollte. Als Meilenstein der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Staaten gilt die Lösung der Alabamafrage durch ein Schiedsverfahren im Jahr 1872." Alle eben genannten Textausschnitte wörtlich aus Wikipedia aus der Erläuterung des Bgriffs Schiedsgericht

Natürlich vermeidet man im Sprachgebrauch das Wort Schiedsgericht und spricht lieber über Investorenschutz, Schiedskommission oder einfach TTIP.

Dabei vergisst man leider, dass außer England das Resteuropa sich nicht zu Unrecht auf das Prinzip der Gewaltenteilung aus Frankreich beruft, welches via Napoleon auch in eher unterentwickelten demokratischen Staaten wie Deutschland den Einzug fand.

Lustig am Rande ist es, dass die Bundesregierung  sich bei der Ausrechnung der  Verbesserung  des freien  Wirtschaftsverkehrs durch TTIP sich ausgerechnet auf englische unabhängige Gutachter beruft, die unzweifelhaft in derselben Kultur wie die USA leben, immer noch nicht selbst den Euro eingeführt haben (das größte Handelshemmnis in freien Handelsbeziehungen) und auch beim NSA-Skandal als Schoßhündchen der USA fröhlich mit ihren Leitungen an der Ausspähung der europäischen Freunde beteiligt waren...England entschied sich schon lange gegen Europa...

Wie dem auch sei, fairer weise muss man sagen, dass John Locke und Montesque sich im Rahmen der Aufklärung gegen den Geist des Absolutismus auflehnten, aber dann muss man Wikipedia auch ein wenig Ungenauigkeit vorwerfen, denn aus John Lockes Theorien entstand zwar die amerikanische Rechtsauffassung ,

aber Montesque hat im Geist der Gesetze von 1748 die Gewaltenteilung gefordert. Wenn dann unter Gewaltenteilung in Wikipedia beide in einem Zug genannt werden, dann ist das nicht ganz korrekt: Montesque, also ein Franzose beschrieb in seinem Werk ausführlich die Grundzüge der Gewaltenteilung...

Was ist eigentlich mit Frankreich los? La Grande Nation. Eure Kultur ist genauso betroffen wie die deutsche Rechtskultur? Ich kenne Eure Verfassung nicht, aber ich dachte immer, dass da irgendwo ein Stück von Gewaltenteilung drin steht...

Diese Webseite ist eine Kulturseite - nach wie vor - und bewegt sich mit ihren Gedanken natürlich nach wie vor im unantastbaren Verfassungskern mit seiner Ewigkeitsgarantie und primär ist damit nun mal die Gewaltenteilung und Überwachung der Entscheidungen der Executive und Legeslative  gemeint.

Investorenschutz ist mit seiner Schiedsgerichtbarkeit der Anfang der Ausschaltung der Judikative bei der Überprüfung der Entscheidungen der Exekutive.

Der Staat in Deutschland hat in diesen Sommer sich einmal zurückgezogen (Mindestlohn, wo eine Art Schiedskommission die Höhe des Mindestlohns unverbindlich bestimmt und  mit TTIP wird die Judikative unterlaufen).

Ich wehre mich durch diese Publikationen als Vertreter der Rechtskultur des christlich europäischen Landes gegen einen Rechtskulturimperialismus aus England und der USA, der meiner Auffassung und kulturellen Identität nicht entspricht und im Grundgesetz ausdrücklich unter dem Schutz der Ewigkeitsgarantie steht.

Und damit diene ich scheinbar dem deutschen staatsvolk mehr, als das, was sich zur Zeit europäischer Politiker schimpft...die irgendwo auch scheinbar schlichtweg Rechtskulturbanausen aus europäischer sind...


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24.07.2014 Wenn der Hahn das zweite Mal kräht...

Kenner der Bibel wissen worauf der Autor anspielt: Kein anderer als Jesus Christus wurde von Petrus drei Mal verleugnet, bevor  der Hahn drei Mal krähte.

Gerade drohte unsere Kanzlerin ein weiteres Mal Wirtschaftssanktionen an Russland an und es dürfte abzusehen sein, dass Russland adäquat reagiert. Der Autor dieser Webseite stellte seine Berichterstattung über die Ukraine-Krise einstweilen ein, weil im Propagandakrieg des Westens und Ostens die Wahrheit weitergehend auf der Strecke bleibt und sich der Autor dann doch lieber mit handfesten Maßnahmen auseinandersetzt, als jedes Opfer des Krieges zwischen Separatisten und ukrainischer Regierung zu bewerten.

Der Thronfolger Franz Ferdinand wurde also erschossen...nein, das ist jetzt annähernd 100 Jahre her und diesmal muss ein Flugzeugabschuss herhalten, um Europa einen Rechtfertigungsgrund für weitere Maßnahmen zu liefern, in dem unbestritten Europäer saßen, was in Europa dann mit Staatstrauer öffentlich zelebriert wurde und mal wieder die Unmenschlichkeit der Separatisten und deren russischer Förderer dokumentiert: Das amerikanische Sicherheitsgesellschaften Seite an Seite mit der ukrainischen Regierung in der Ukraine Menschenleben auslöschten, kann dabei schon in Vergessenheit geraten...

Der Autor bezichtigt ja bekanntlich die westliche Welt, es auf eine Konfrontation im kriegerischen Sinne hinauslaufen zu lassen, ohne verstehen zu können, wer nach einem III Weltkrieg profitiert...

Bekanntlich werden die Verhandlungen von TTIP naturgemäß ohne Russland durchgeführt und G8 ein Stückweg unterlaufen - oder heißt das jetzt neuzeitlich G7?

Da ist es an der Zeit mal wieder auf eine Option hinzuweisen, die der Autor dieser Webseite nach der Wahl und vor der Bildung der großen Koalition propagierte: Eine Linkskoalition in Deutschland.

Ja, die Idee aus der Thinkfactory des Autors starb letztlich an der Mitgliederbefragung in der SPD, wo 75 % der Wähler einer großen Koalition zustimmten, weil als Alternative nur der Rücktritt der SPD-Führung zur Wahl gestanden hatte (wohlgemerkt wurde die Option zur großen linken Koalition nie abgestimmt).

Genau der Umstand, dass eine linke Koalition nie abgestimmt wurde, könnte jetzt zum politischen Vorteil werden: Es wäre nicht einmal ein Betrug, da die große Koalition verwirklicht wurde und über die Option einer gesammelten Linke nie richtig verhandelt wurde...

Warum wird dann diese Idee wieder aus der Mottenkiste geholt?

Der Autor dieser Webseite steht nach wie vor hinter Europa - trotz seiner Schwächen und die größte Schwäche scheint zu sein, dass TTIP durch Lobbyisten der amerikanischen Konzerne über die Kommission und den nordamerikatouren Schußhündchen der Exportnationen England und Deutschland ausgeliefert wird, während das Parlament eher ein Schattendasein führt.

Das Konstrukt von Europa erlaubt es nicht, einen demokratischen Wirtschaftsblock aufzubauen, der ein höheres Bruttoinlandsprodukt als die USA besitzt.

Nun lässt sich Europa wie das Schwellenland Mexiko im Rahmen von NAFTA einen Vertrag mit den USA aufdrängen, der überwiegend Vorteile für die USA bringt: Sei es der unsinnige Investorenschutz bis hin zu den amerikanischen Standards, die z. B. in der Baubranche erschreckend niedrig sind.

Sorry, aber die Vorteile für deutsche Unternehmen sind im Gegenzug verschwindend gering und in der öffentlichen Diskussion wird wissentlich oder fahrlässig die Unwahrheit behauptet.

Als Beispiel mal das Vergaberecht von öffentlichen Aufträgen in Wikipedia:

"Wesentliche neue Impulse bekam das Vergaberecht durch das „Government Procurement Agreement“ (GPA)[1] (auf deutsch: Regierungsbeschaffungsabkommen), das am 1. Januar 1996 in Kraft trat.

Das Government Procurement Agreement ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und 13 weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation (das sind Kanada, Hong Kong-China, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, die niederländische Karibikinsel Aruba, Norwegen, Singapur, Schweiz, Taiwan, USA) über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe ab der die Regeln gelten sollen - die sogenannten Schwellenwerte -, in „Special Drawing Rights“ (SDR) -auf deutsch: Sonderziehungsrechten (SZR) zum Beispiel 200.000 SZR für Lieferleistungen und 5.000.000 SZR für Bauleistungen, festgeschrieben. Hier sind auch die Fristen für die Bearbeitung der Angebote und Modalitäten für die Veröffentlichung der Ausschreibungen sowie der Ausschluss von Bietern wegen Korruption, Geldwäsche oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geregelt. Im Gegensatz zur Auffassung im deutschsprachigen Raum wonach die Bieter keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren haben, wird hier für die Bieter ein Klagerecht vor einem unabhängigen Gericht auf Einhaltung der Vergaberegeln festgeschrieben."

Es gibt immer noch Teile der Presse, die dann behaupten, dass durch TTIP deutsche Unternehmen mehr staatliche Aufträge in den USA bekommen oder wie der Sternenhimmelstuermer es gerade mal wieder lesen musste als Beispiel angeführt wird, dass "ein deutscher Unternehmer dann eine Brücke in Los Angeles bauen kann..."

Das geht dann in Europa wieder mit einem Gericht. Aha, Schiedsgerichte wurden im GAP in Europa vermieden - warum wohl?

Wie dem auch sei....

Der Autor findet es an der Zeit im Geiste von Willy Brandt mehr Demokratie zu wagen und findet es an der Zeit, einen unblutigen demokratischen Putsch erneut durchzuspielen mit der Folge der Abwahl von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, was ja auch ein erklärtes Ziel der SPD war.

Die zwei wichtigsten Argumente werden dann hier noch einmal kurz niedergeschrieben und durch ein drittes Argument ergänzt:

1. Die Ukrainekrise könnte in einem friedlichen neuen unvorbelasteten Rahmen diskutiert werden. Die Krim gehörte unstreitig lange Zeit zu Russland und man könnte eine internationale Truppe mit Beteiligung von Russland die Separatisten entwaffnen und vielleicht auch über Autonomiegebiete sprechen.

Deutschland braucht den russischen Handel und Rohstoffe, weil alles andere in Atomenergie, Fracking oder ? mündet. Gegen Russland zu ziehen bedeutete für alle europäischen Kriegsherren hingegen den Untergang...wann lernen wir aus unserer Geschichte?

Die Welthandelszahlen sehen 2013 zwischen Deutschland und USA und Deutschland Russland wie folgt aus:

Exporte

Mit 88,38 Milliarden Euro Exporte in die USA belegt die USA hinter Frankreich den zweiten Platz.
Quelle
Mit ca. 36, 6 Milliarden Euro Handelsvolumen  mit Russland (dabei 14,4 % Handelsvolumen Verlust zum Vorjahr krisenbedingt...)  sehr viel geringer Quelle

Importe:

2013 wurden aus den USA ca. 48,5 Milliarden Euro Waren importiert und aus Russland Waren im Wert von
40,41 Milliarden Dollar. Quelle

Unstrittig herrscht zur Zeit ein Missverhältnis in der Handelsbilanz. Deutschland könnte jedoch im Wachstumsmarkt Russland weitaus mehr zulegen...

Ein dritter Weltkrieg oder kalten Krieg kann sich das exportabhängige Deutschland nicht leisten. Das russische Gas garantiert unseren Atomausstieg und vorläufig gibt es keine Alternativen, die auch umweltverträglich sind...

2. Verhinderung von TTIP

Dieser Argumentationsstrang muss nicht wiederholt werden, da er sehr stark in den letzten Abhandlungen eruiert wurde:

a) Gefahr der unabhängigen Gerichtsbarkeit (Investorenschutz) und Verhinderung von politischen Entscheidungen
b) Senkung von Lebensmittelstandards: z. B. Genetik, Hormone in Fleisch
c) Benachteiligung anderer Drittweltländer

3. Ein weiteres Argument ist der NSA-Skandal, der in TTIP durch den Umgang mit persönlichen Daten besondere Brisanz erfährt.
Dem Autor fällt bei seinem Recherchen immer auf, dass in Bezug mit SPD-Skandalen er weitaus mehr Informationen im Netz erhält. Im Fall Edati kamen die Informationen aus Kanada und der letzte Drogenskandal passiert natürlich in der SPD...

Der Autor dieser Webseite will keine Kinderschänder oder Drogenkonsumenten decken, aber da der Bundestag nun einmal einen repräsentativen Durchschnitt von unserer Gesellschaft darstellt ist es schon merkwürdig, dass die SPD-Skandale öfter vorkommen...Bild und Welt machen haben schon vor dem Propagandakrieg zwischen USA und Russland merkwürdig viel Propaganda auch in Sachen Wirtschaft gemacht, obwohl der Welt-Journalismus eindeutig weniger ausgeglichen ist...

In wie weit führen amerikanische Geheimdienste eine Rolle bei den Verhandlungen um die Freihandelsabkommen? Man darf annehmen - eine große Rolle...

Der Autor dieser Webseite meint nun, dass TTIP und Ukrainekrise nun durchaus eine neue Überlegung der lage rechtfertigen: Nur so ein Tipp an Herrn Gabriel: Die Kanzlerin hat die höchsten Beliebtheitswerte, so dass eine SPD-Kanzlerkandidatur sehr aussichtslos wäre. Die SPD hat zusammen mit PDS und Grüne eine satte Mehrheit.
Verhinderer des dritten Weltkrieges und Retter der Demokratie durch Ablehnung von TTIP.
Die Stimmung ist gegen TTIP. Mit nur zwei Punkten, wo die anderen Parteien inzwischen mitziehen werden...

...denn die Grünen können sicher eher mit einer linken Koalition leben, als mit TTIP.  Nach alledem, was dieser angeblichen Umweltpartei  durch TTIP zugemutet werden würde, könnten Sie einer linken Koalition nur schwer ablehnend gegenüberstehen, ohne in eine tiefe Glaubwürdigkeitskrise zu verfallen.

Die Linke wird dieser Koalition per se zustimmen, da dieses Ihre Eintrittskarte in die politische große Welt ist. Reglementierung von Banken (unter TTIP fast nicht mehr möglich), Verhandlungen mit Russland mit einem Außenminister der Linke (die sind zweit stärkste Macht in dieser Koalition).

Teile der Wirtschaft wollen keine Sanktionen. Deutschen kleinen Unternehmen bringt der Investorenschutz gar nichts, da nur Konzerne mit teuren Anwälten in langwierigen Prozessen dem Staat abpressen.

Dann könnte man auch nochmal die Riesterrente auf den Prüfstein stellen, weil dieses so gesehen ein Vorläufer von TTIP war: Die Daseinsvorsorge wurde privatisiert und der Autor behauptet immer noch das ist US-amerikanisch unsozial und auch amerikanische Firmen profitieren von diesem Einschnitt in den Sozialstaat...

Linke aus dem konservativen Lager wie der Autor dieser Webseite würden diesem linken Aufbruch mit Sympathie gegenüberstehen: Ihr werdet dann abgelöst werden, wenn sich die konservativen auf Werte besinnen, die nicht durch den Neoliberalismus geprägt sind -:)


Fazit

Der Autor schlägt eine unblutige demokratische Übernahme durch die linken Parteien als Ausweg aus  den alternativen Szenarien, die uns in  eine neoliberale Konzerndiktatur  führen.
Das Ziel muss dabei ein starkes Europa mit einem reformierten europäischen Parlament sein, in dem die Banken reguliert sind und Konzerne den Rechtsweg vor ordentliche Gerichte gehen.
Europa muss ein eigenständiger Block und Vermittler zwischen den zwei anderen Machtblöcken werden, ohne dass deren Politiker uns an den einen oder anderen Machtblock verkaufen

Das ist das, was der Autor dieser Webseite als visionäre Politik bezeichnet. Nebenbei bleibt der Weltfrieden erhalten. Das ist keine Utopie.

Der Autor fordert aus pragmatischer Einsicht Herrn Gabriel auf, diese Option zu erwägen. Er ist leider der einzige mit genug Charisma, diesen politischen Weg einzuschlagen.

Warum krähte der Hahn nun zweimal? Weil ihr nun nach der zweiten Mahnung Eure Sache in der großen Koalition verleugnet wider besseren Gewissens, lieber Führungskader der SPD.
Ihr ward Wahlsieger, benehmt Euch nun auch so und zieht den Karren aus den Dreck, bevor Ihr Euch durch Euer Handeln an der Demokratie versündigt!

Denn wenn der Hahn dreimal kräht, dann werdet Ihr diese Demokratie verraten haben. Der christliche Autor dieser Webseite kämpft um jede Seele, um die es sich lohnt und hat bei seinen christlichen Glaubensbrüdern und Schwestern jede Hoffnung aufgegeben, da man Menschen bekanntlich an den Taten misst...

Der Sternenhimmelstuermer wird Euch nochmals ermahnen, aber dann wird die Situation nicht so komfortabel sein wie jetzt und selbst der Autor bezweifelt dann, dass Ihr dann die Kraft habt die Demokratie und den Frieden in unserer Welt zu retten...


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25.07.2014 Ist TTIP ein konstruktives Misstrauensvotum wert?

Der Autor spricht in martialischer Rhetorik gerne über einen  " demokratischen Linksputsch" oder im Geiste Willy Brandts  von mehr Demokratie wagen,  wenn er SPD, Grüne und Linke dazu auffordert,  die große Koalition zu stürzen.

Das schreckt natürlich das Bürgertum ab und deshalb sei ein politischer und verfassungsrechtlicher Diskurs  in das letzte Jahrhundert erlaubt, um zumindest den jüngeren Lesern zu verdeutlichen, dass  das sogenannte Mißtrauensvotum dem Geist unseres Grungesetzes entspricht.

 Dazu erstmal ein Blick in Wikipedia und von dort auch gerne den Art 67 GG im Wortlaut:

Artikel 67

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

(2) Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen.

Noch irgendwelche Fragen Herr Sigmar Gabriel? Der Sternenhimmelstuermer fuegt noch süffisant hinzu, dass sich die CDU in der Geschichte des letzten Jahrhunderts zweimal dieses höchst demokratischen Mittels bediente: Einmal Herr Barzel, der kläglich scheiterte und dann Herr Helmut Kohl, der zu einem der am längsten Kanzler unseres Staates wurde, mit  russischen  Präsidenten eine Männerfreundschaft pflegte und so die deutsche "Wiedervereinigung (eigentlich Vereinigung) herausschlug.

Als Abgrenzung hierzu ist im übrigen der Artikel 68 GG zu sehen, den man auch als Vertrauensfrage bezeichnet, aber Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel würde wegen TTIP nie auf die Idee kommen, eine Vertrauensfrage zu stellen:

Artikel 68

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. ²Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Ja, die Vertrauensfrage wird vom Bundeskanzler, das konstruktive Misstrauensvotum vom Bundestag gestellt.

Helmut Kohl erlangte wie gesagt durch das Wechseln der Abgeordneten der FDP über ein konstruktives Misstrauensvotum die Macht. Liebe SPD, ist da nicht irgendwo auch eine alte Rechnung offen? Dann stellte bekanntlich Willy Brandt eine unechte Vertrauensfrage und wurde in der folgenden Wahl Sieger -:) Der war halt mutig und sich seiner Sache sicher, aber so "viel Mut" fordert der Autor dieser Webseite gar nicht von der SPD ein - die wahrscheinlich trotz hervorragender Argumente bei den jetzigen Umfragewerten für die Kanzlerin eingehen würde, weil Teile unserer Gesellschaft alternativlos unglücklich mit der GROKO sind...

Manchmal kann man doch von den Konservativen etwas lernen. Bei uns ist so was im Repertoire der Machterhaltung eine demokratische Subroutine -:) Über 90 % der dummen Masse der SPD-Wähler versteht ja nicht einmal den letzten Satz...

Daher nochmal die eigentlich unnötigen folgenden Ausführungen kurz und prägnant:

Es gibt gerade mit TTIP und der Ukrainekrise zwei Themen, die die Zukunft unserer demokratischen Gesellschaft bestimmen. Es werden Weichen gestellt: Das transatlantische Abkommen ist nicht mehr oder minder die Unterwerfung in eine Konzerndiktatur: Hormonfleisch, Gen-Nahrungsmittel, Aufgabe des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung von Neuprodukten, Verlust von Kennzeichnungspflicht, 
keine Bankenregulierung oder Schiedsgerichte, deren Gestaltung nicht unbedingt im Einklang mit der demokratischen Tradition der europäischen Staaten vereinbar ist...

Wenn das keine Richtungsentscheidung ist, was dann?

Dann der Ukrainekonflikt, dessen Lösung nicht gerade mit den friedenspolitischen Gedanken der Sozialdemokratie aus dem letzten Jahrhundert übereinstimmt. Ja, wir brauchen neue Ostverträge, aber keinen kalten bzw. heißen Krieg mit Russland.

Die SPD, Grüne und Linke sind hinter vorgehaltener Hand doch mit der Situation unzufrieden. Gabriel macht keinen Hehl daraus, dass ihn der Einfluss amerikanischer Unternehmen stört - oder ist das alles nur Show?

Der Mythos Merkel kann zu Recht durch TTIP gebrochen werden und dafür die erste große Linksfraktion ganz legal und unblutig die Macht übernehmen - ohne Neuwahl!

Der Autor weist darauf hin, dass die Linksparteien nach wie vor einen Grand in der Hand halten, aber einen Null ouvert spielen.  Ihr ward Wahlgewinner und habt immer noch  im Bundesrat und Bundestag die Mehrheit!

Nun bekommt ihr auch noch freihaus ein politisches Thema serviert, dass eine Richtungsentscheidung erfordert.

Da kann der Autor nur noch in der Analyse schreiben: Die SPD ist nicht einmal in der Lage einen Elfmeter zu verwandeln, auch wenn der Torwart schon längst während des langen zögerns friedlich vor dem Tor eingeschlafen ist...Dann geht mal nach der nächsten Wahl schön in die Opposition und bleibt alternativlos unglücklich..

Nactrag

Es gibt natürlich die Alternative, dass die SPD einfach die Politik der Kanzlerin nicht mehr unterstützt. Dann müsste die Kanzlerin die Vertrauensfrage stellen und SPD und Grüne könnten auf einen Wahlsieg hoffen. Der Autor zweifelt aber am Erfolg dieser Alternative: In Krisenzeiten würde das verängstigte Kleinbürgertum eher die Kanzlerin wiederwählen. Das hat nichts mit der Richtigkeit ihrer Politik zu tun, sondern eher mit der Ängstlichkeit des politisch desinformierten Volkes, dass manchmal eher zum Glück gezwungen werden muss-:)

Die Bundeskanzlerin zieht übrigens umgekehrt bei einer Vertrauensfrage den kürzeren: Denn der o. a. rot unterstrichenene Satz sagt aus, dass  das Recht zur Auflösung  des Bundestages erlischt, wenn der Bundestag  einen neuen Bundeskanzler wählt. Die SPD hat in Sachen konstruktives Mißtrauensvotum oder Vertrauensfrage immer die besseren Karten, wenn Sie gewillt ist, eine  Rot-Rot-Grüne Karte zu ziehen...,  aber der SPD Kartenspieler scheint sich eher  selbst totzumauern - das ist beim Skat jedenfalls eine Unsitte...

Konstruktiv ist das Misstrauensvotum übrigens, weil für die Regierungsnachfolge gesorgt ist, die dann wohl fast unbestritten Bundeskanzler Sigmar Gabriel hieße, oder platt ausgedrückt: die Königin ist tot - es lebe der König...Und Könige stehen in den Geschichtsbüchern und nicht irgendwelche Menschen des Hofstabs...

Der Autor dieser Webseite gibt damit ziemlich singulär zwei Alternativen zum "weiter so" und einer "alternativlosen  Politik". Und der Autor wird das Versagen der SPD mit Genuss noch jahrelang zumindest auf seiner Webseite zelebrieren und die SPD verspotten. Politik ist doch irgendwo schön...

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26.07.2014 Vorsorge ist besser als Nachsorge..

Den Menschen, die TTIP kennen, werden bei dieser Überschrift schmunzeln und für andere Menschen wird jetzt ein wenig über eine amerikanische Kultureigenart die Augen geöffnet, deren Prinzip nicht einmal in Wikipedia Einzug gefunden hat. Zu Recht - denn beim Pseudoprinzip der amerikanischen "Nachsorge" kann einen Menschen schon Angst und bange werden.

Fangen wir beim Vorsorgeprinzip an, welches trotz Jahrhundertelanger Tradition in den 70 èr Jahren in die Politik einfloss und leihen uns wieder die Kernsätze von Wikipedia unter dem Begriff Vorsorgeprinzip aus:

"Das Vorsorgeprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Umweltpolitik und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden sollen. Es dient damit einer Risiko- bzw. Gefahrenvorsorge. Eine einheitliche Definition dieses Begriffes existiert nicht. Die Erklärung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio konkretisiert das Vorsorgeprinzip in Kapitel 35 Absatz 3 der Agenda 21:

„Angesichts der Gefahr irreversibler Umweltschäden soll ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewißheit nicht als Entschuldigung dafür dienen, Maßnahmen hinauszuzögern, die in sich selbst gerechtfertigt sind. Bei Maßnahmen, die sich auf komplexe Systeme beziehen, die noch nicht voll verstanden worden sind und bei denen die Folgewirkungen von Störungen noch nicht vorausgesagt werden können, könnte der Vorsorgeansatz als Ausgangsbasis dienen.“

Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden."

Und etwas weiter unter heißt es Grundprinzipien des Vorsorgeprinzips:

"Für die europäische Gemeinschaftspolitik und die auf ihr beruhenden Politiken der Mitgliedsstaaten gibt jedoch die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips[2] einen gemeinsamen Rahmen vor, der mit den politischen Diskussionen auf der internationalen Ebene in Übereinstimmung ist.

Dort wurden zur Anwendung des Vorsorgeprinzips drei Grundsätze formuliert:

    1. Die Anwendung des Prinzips sollte auf einer möglichst umfassenden wissenschaftlichen Bewertung beruhen, in der auch das Ausmaß der wissenschaftlichen Unsicherheit ermittelt wird
    2. Vor jeder Entscheidung für oder gegen eine Tätigkeit sollten die Risiken und die möglichen Folgen einer Untätigkeit bewertet werden
    3. Sobald die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung und/oder der Risikobewertung vorliegen, sollten alle Betroffenen in die Untersuchung der verschiedenen Risikomanagement-Optionen einbezogen werden."

Beide o. a. Zitate aus Wikipedia unter o. a. Link unter Vorsorgeprinzip abrufbar.

Der durchschnittliche TTIPAnhänger erkennt sofort: Dieses Prinzip ist ein unzumutbares Handelshemmnis, insbesondere da es nach dem hier genannten amerikanischen "Nachsorgeprinzip" erheblich einfacher geht:

Jetzt zitiert der Autor die Kernerklärung aus dem politisch unverdächtigen Deutschlandfunk:

""In den USA wird nur das gekennzeichnet, wo es einen wissenschaftlich belegbaren Nachteil für Verbraucher gibt. Das ist bei der Gentechnik somit nicht oder noch nicht der Fall. Das heißt: Wenn sich die gegenseitige Anerkennungskultur durchsetzt - alles, was in den USA legal ist, wäre auch in der EU erlaubt - dann könnte es darauf hinauslaufen, dass eben auch ungekennzeichnete Produkte Einzug halten. Das wäre nicht im Sinne eines selbstbewussten und starken Verbrauchers.""

Quelle: Deutschlandfunk, http://www.deutschlandfunk.de/freihandelsabkommen-ttip-das-vorsorge-prinzip-darf-nicht.697.de.html?dram:article_id=289576

Dieses ist leider wieder auch nur ein Teil der bedauerlichen Wahrheit, denn das, was da deklariert oder auch nicht deklariert wird, muss ja erstmal eingeführt werden und in diesem Fall handelt es sich um Gen manipulierten Mais.

Den hätten wir bekannter weise ja auch schon längst in Europa, wenn nicht jedes Jahr bereits Europa strafen in Millionenhöhe kassieren würden.

Damals wies die Welt im Jahr 1999 darauf hin: "Zünglein an der Waage in diesem Streit um die Essenzen im Essen war bis vor kurzem die Welthandels-Organisation WTO in Genf. Bis vor ein Schiedsgericht war der Fall geschleppt worden. Schlecht für die Europäer. Denn die WTO hat sich eindeutig auf die Seite der Amerikaner geschlagen."

Es ging hier um hormonbehandeltes Fleisch und u. a. in einem Nebensatz um genmanipulierten Mais. Zynisch gesehen sollen Vegetarier und Fleischesser gleichermaßen an dem "Dreckszeug" verrecken, was  Pflanzen und  Fleisch bekommen. Da wird im Rahmen von TTIP eine ungewöhnliche Koalition geschmiedet - und sei die Gemeinsamkeit nur die  Angst um das eigene Leben...

Richtig, hochwertige Produkte in Europa können dann im Gegenzug ohne "Strafzölle" in Amerika verkauft werden und die Reichen in den USA können dann ihren TTIP-Sieg mit Trüffeln und Gänseleberpastete feiern!

Das Ganze wird dann mit Schiedsgerichten begründet: Richtig, spätestens bei der Einführung von TTIP und seiner Siegerjustiz werden dann genmanipulierter Mais und hormonbehandeltes Fleisch dann wahrscheinlich sogar ohne Kennzeichnung in Regalen deutscher Kaufhäuser landen...

Die Pharmaindustrie dürfte sich dann wohl auch freuen, denn deren Vorschriften dürften dann auch "harmonisiert" werden, ein Unwort, mit dem man meint, dass in der Regel die amerikanischen mieseren Standards übernommen werden.

Dort gilt dann eben das Prinzip: Erstmal auf den Markt bringen und solange nicht wirklich jemand krepiert, müssen die Gegner erstmal beweisen, dass etwas passiert.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den Contergan-Skandal:  Ja, da war keine amerikanische Firma daran beteiligt, aber man sieht, was passieren könnte, wenn in Zukunft nicht jede erdenkliche Möglichkeit bis hin zur Schwangerschaft abgeprüft wird - in Deutschland war das im letzten Jahrhundert ein Trauma...

Das Beispiel des Hormonfleisches baut der Autor, der bekanntlich zur Fleischfresseraktion gehört aus. In der DDR wurden nämlich nicht nur Hochleistungssportler, sondern auch die normale Bevölkerung sagen wir mal fragwürdigen Hormonpräparaten ausgesetzt.

Otto Walkes fasste übrigens im bemerkenswerten Satz: "Der Schniedel schrumpft, der Busen schwillt, schon ist er Mamas Ebenbild" Quelle Otto, das Buch, zusammen. Leider konnte der Autor dieser Webseite keinen entsprechenden link finden, aber er ist sich sicher, dass es Studien gab, die einen Zusammenhang von dem frühen pubertierenden in der DDR und hormonfleisch zumindest in Zusammenhang brachten.

Der Autor dieser Webseite wiegt jetzt wieder 70 Kilo (von 76 Kilo) durch Ernährungsumstellung und Sport: Ein wichtiger Bestandteil der Diät war der Verzicht von allen Fleisch bis auf Fisch. Ja, auch im europäischen Fleisch sind bekanntlich in anderen Zeiträumen bestimmte Wachstumspräparate zugelassen: Weg von Fleisch ist auch ein wenig  weg von Wachstum in die breite...

Weder bei Google noch bei Bing konnte der Autor diese Studien aus dem vorherigen Jahrhundert finden: Sind halt aus vor-Internet-Zeiten und manch DDR-Bürger möchte auch nicht gern wissen, was er damals von den Genossenschaften so auf seinen Teller bekam.

Egal, in den USA jedenfalls dürfen in den letzten Monaten Präparate verwendet werden, die in Europa nicht verwendet werden dürfen. Das US-Gewicht ist das höchste Weltweit oder wie so schön gesagt: "Hinsichtlich des Körpergewichts haben die Amerikaner jedenfalls sogar die schwersten Europäer, die Briten, weit überholt" Quelle.

Richtig, im Link werden Sie vergebens über Zusammenhänge zwischen Hormonfleisch und Körpergewicht lesen, aber sogar bei verpissten Psychopharmaka wird auf Auswirkungen im Bereich der Gewichtszunahme hingewiesen und bei hormonbehandelten Fleisch soll es keine Auswirkungen auf das Körpergewicht geben? Schauen Sie sich das Phänomen der extrem korpulenten US-Amerikaner/-innen einmal an: das ist schlichtweg widernatürlich!!! Wo bleiben denn da die Klagen der amerikanischen Verbraucher? Vielleicht fällt ja einem Mastschwein unter vielen gar nicht mehr auf, mit was es gemästet wurde?!

Wie dem auch sei: Es herrscht beider seiten des Atlantiks bereits ein Lebensmittelüberschuss und wie in NAFTA mit Mexiko wird die Landwirtschaft durch  Dumping nach TTIP dann erstmal in Europa zerstört, da die einheimische Landwirtschaft bekanntlich mit Subventionen dank Knebelverträgen mit Einkaufsketten schon am Abgrunde steht. Das ist ein fragiler Minikosmos in Europa und um weiterhin zu bestehen wird dann der Ruf nach Hormonen und genmanipulierten Pflanzen garantiert kommen, um mit der US-Wirtschaft  stand halten zu können.

Wir begeben uns also in eine Qualitätsspirale nach unten: vom chlorgebleichten Hähnchen bis zum genmanipulierten Mais. Das soll mehr Arbeitsplätze in Europa bringen? TTIP ist in weiten Teilen ein Freihandelsabkommen und der Autor kann selbst nicht nachvollziehen, wie mehr Genmais, hormonbehandeltes Fleisch und chlorgebleichte Hähnchen mehr Arbeitsplätze bringen...Nur der Versandhandel dürfte davon profitieren und energiepolitisch ist es absolut unsinnig in ein Land die Produkte zu bringen, dass schon einen Überschuss hat...

In diesem Zusammenhang: Neulich aß der Autor dieser Webseite den ersten deutschen Apfel in diesem Jahr: Der Besitzer eines Apfelbaums war so gütig Äpfel seines Baumes auf seine Begrenzungsmauer zu legen...Das die Äpfel von heute genormt sind, ist doch auch irgendwie komisch...

Warum muss bitte ein Apfel aus Holland, Südafrika oder ? im Sommer herkommen...ist doch irgendwo pervers, während im Nachbarland von Südafrika Kinder verhungern...

Das ist also das Prinzip von TTIP und auch in diesen kurzen Bericht können nur Teilaspekte genannt werden. Die viel gepriesenen hohen Standards der USA entpuppen sich bei genauerer Betrachtung zumindest in der Landwirtschaft und im Baurecht als teilweise fraglich.

Fazit

Das Nachsorgeprinzip lohnt sich dann auch nur wirklich für Verbraucher, wenn durch Milliardenklagen es für Industrie und Wissenschaft interessant wird, entsprechende Forschungen und Gutachten zu erstellen, die quasi eine Querfinanzierung über den geschädigten Verbraucher ermöglichen. Dieser Teil des amerikanischen Rechtes wird aber ausgespart mit der Folge, dass Firmen im Rahmen des Investorenschutz auf die verlorene Gewinnchance klagen können, während Verbraucher umgekehrt den mühsamen Rechtsweg bestreiten können und dort in Europa lachhafte Beträge für Schäden erhalten. Da setzt sich dann kein Staranwalt ein oder werden wissenschaftliche Expertisen erstellt...

Das Vorsorgeprinzip und Nachsorgeprinzip kann nicht harmonisiert werden.

Verbietet der Staat umstrittene Projekte, die die Gesundheit gefährden könnten, dann wird Investorenschutz wirksam!

Die US-amerikanischen Firmen wollen Forschungskosten sparen und unausgereifte bzw. ungetestete Produkte auf dem europäischen Markt verticken, im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall keine Milliardenklagen vom Verbraucher dann nach europäischen Recht zu erwarten sind.

Im System vom TTIP kommt man bei allen Ausführungen dann auch schnell auf die Schiedsgerichtbarkeit des Investorenschutzes. Die Gesundheit bzw. das Vorsorgeprinzip darf nach Ansicht des Autors nicht auf dem Altar von Schiedsgerichten geopfert werden, weil auch christlich gesehen man den falschen Göttern - in diesem Fall dem schnöden Mammon - alles Opfern darf...


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27.07.2014 TTIP und das Jobwunder

In einer Studie von Bertelsmann aus dem Jahr 2013 (zu diesem Zeitpunkt war aus den streng Geheimen Verhandlungen noch nicht viel bekannt) wurde ein wissenschaftliches Gutachten erstellt, was sich aus heutiger Sicht wie ein "Gefälligkeitsgutachten" nach Ansicht des Autors liest: Damit es auch niemand überliest, wird dann auch in der Zusammenfassung darauf hingewiesen, dass die positiven Aspekte nur mit Hilfe von dem Abbau von Handelshemmnissen geschehen:

Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse:
Handelshemmnisse sind Maßnahmen, die den Austausch von
Gütern und Dienstleistungen zwischen Ländern einschränken.
Tarifäre Handelshemmnisse bestehen vor allem aus Zöllen auf
den Import von Produkten aus dem Ausland. Nichttarifäre
Handelshemmnisse beschränken die Einfuhr von Gütern und
Dienstleistungen aus dem
Ausland durch zollfremde
Maßnahmen. Beispiele sind Qualitätsstandards, Verpackungs
-
und Bezeichnungsvorschriften, technische bzw. rechtliche
Anforderungen an importierte Produkte oder Einfuhrquoten bis
hin zu Einfuhrverboten. Auch die Förderung der eigenen Exporte durch Steuervorteile gehört hierzu.

Vollzitat, "Wem nützt ein Freihandelsabkommen?", PDF, Seite 2 , Bertelsmann

Aha, Qualitätsstandarts, Verpackungs und Bezeichnungsvorschriften, technische und rechtliche Anforderungen stören bei der Verbreitung qualitativ minderwertiger Produkte aus fragwürdigen Substanzen mit mangelnder Prüfung auf gesundheitliche Risiken für den Menschen oder die Umwelt.

Wissen die überhaupt, was die da schreiben oder sind das verkappte TTIP-Gegner?

Klar, zu den minderwertigen Produkten werden dann in der Folge schlecht ausgebildete und unterbezahlte Arbeiter eingesetzt und dann ist doch das Jobwunder perfekt...

Die Bertelsmannstiftung belehrt den unkundigen Wirtschaftler auch makroökonomisch, wie sich das Jobwunder gestaltet:
"
Der zugrunde liegende Mechanismus ist derselbe wie im Zollszenario: Die durch
die Reduktion der Handelskosten ausgelöste Steigerung der Exportnachfrage
führt zu mehr Einstellungen bei den Unternehmen, was direkt die Arbeitslosenrate
sinken lässt.Gleichzeitig steigt damit der Konsum von Waren im Inland aufgrund
der höheren Zahl an Beschäftigten, was wiederum zu mehr Nachfrage nach Importen
aus anderen Mitgliedsländern von THIP führt.
Diese positiven Spillover-Effekte im allgemeinen Gleichgewicht unter Berücksichtigung
der Handelsverflechtungen zwischen den Ländern verstärken die reine Reduktion der Handelskosten"
Quelle: PDF,Seite 38, "die transatlantische Handels und Investitionspartnerschaft (THIPP)",über http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/nachrichten_116768.htm downloadbar

Das leuchtet doch ein? Minderwertige Produkte machen Lust auf mehr und da der Verbraucher sich dann nicht mit unnötigen Beschriftungen herumplagen muss, kann er dann richtig das hormonbehandelte Fleisch und den manipulierten Genmais aus vollen Zügen genießen...Ja, das macht Sinn.

Alles bis zur Seite 2 ist gut nachvollziehbar und danach überlässt  der Autor dem geneigten Leser oder der Leserin gerne  den Wunschvorstellungen  der TTIP-Befürworter...

Weil die Handelskosten reduziert werden wird die Exportnachfrage größer? Hm, ich habe bereits einen Fernseher von LG und brauche keinen zweiten...ich esse bereits Mais, Fleisch und lese sogar manchmal die Beschriftungen auf den Lebensmitteln und nur weil es dann mehr verseuchte Lebensmittel gibt, esse ich auch nicht mehr - ich habe kein Auto und brauche auch keins...., wo steigt jetzt bitte meine Nachfrage auf minderwertige ungeprüfte Billigprodukte, deren Risiken für die Gesundheit noch nicht absehbar sind?

Viele Benutzen ein I-Phone und da bringt TTIP jetzt auch nicht so viel...


Die bestehenden Zahlen beim Import und Export von Deutschland lassen auch keine Sprünge vermuten:

Exporte

Mit 88,38 Milliarden Euro Exporte in die USA belegt die USA hinter Frankreich den zweiten Platz.
Quelle
Mit ca. 36, 6 Milliarden Euro Handelsvolumen  mit Russland (dabei 14,4 % Handelsvolumen Verlust zum Vorjahr krisenbedingt...)  sehr viel geringer Quelle

Importe:

2013 wurden aus den USA ca. 48,5 Milliarden Euro Waren importiert und aus Russland Waren im Wert von
40,41 Milliarden Dollar. Quelle

Das sind jetzt reale Zahlen und dann darf schon gefragt werden, wo sind da noch wirkliche Wachstumsmöglichkeiten?

Im Gegensatz zu vielen anderen Freihandelsabkommen überschneiden sich bei TTIP sämtliche Handelsbereiche in der USA und Europa auf gesättigten Markten - da ist es schwer an mehr Wachstum zu glauben.

Die Zollerleichterungen hingegen werden in der Studie ausgespart ("Das Zollszenario bedarf  keiner  weiteren  Beschreibung", o. a. PDF, S. 9.). Eine gewagte These, wenn man bedenkt, dass die USA eine Reihe von Produkten wie Dijongsenf, Gänseleberpastete... mit exorbitanten Steuern belegte. Das waren dann nicht irgendwas um die 3 %, sondern so um die 100%...., was einem Importverbot gleichkam.

Dafür blockierten die Europäer bisher Hormonfleisch und Genmais und zahlten dafür drakonische Strafen. Mit den neuen Schiedsgerichten sind dann weitere Klagen der Firmen auf den entgangenen Gewinn zu erwarten. Vom Hähnchenhersteller mit Chlor bis zur genmanipulierten Pflanze wird unser überschuss im Warensortiment reicher - das ganze ohne Beschriftung oder Gefahrenhinweise.

Vielleicht hilft es ja, da Trinker in Deutschland eine starke Lobby haben: Das deutsche Reinheitsgebot kippt dann als Handelshemmnis und genmanipulierte Bestandteile sind vom Hopfen über Malz bis Hefe zu erwarten: Raucht lieber in Zukunft Marihuana, dass ist dann mehr ein Naturprodukt als Bier. Übrigens wird Hanfanbau in einigen Staaten Amerikas durchaus legal betrieben.

Der Autor dieser Webseite könnte sich vorstellen, dann eine Hanfplantage anzubauen und über ein Schiedsgericht den entgangenen Gewinn durch rechtliche Handelshemmnisse einzuklagen -:) Da sage noch einer, dass Schiedsgerichte schlecht seien, wenn man nach belieben rechtliche Handelshemmnisse abbauen kann...

Meines Erachtens löst ein Überangebot an verbilligten Waren außerdem  eine  Deflation aus...so könnte die Freude über die neuen Ramschprodukte dann sehr kurzzeitig sein...

Da der Autor per se nicht an eine Übertragbarkeit von Freihandelsabkommen mit Schwellenländern wie Mexiko im NAFTA an eine Exportnation wie Deutschland glaubt (überwiegend sehen die kritischen Journalisten keine gravierenden positiven Auswirkungen für zumindest Mexiko), spart der Autor sich die lustigen Grafiken aus dem o. a. PDF zu dokumentieren und hier nur eine Zahl zu erwähnen.

Wie dem auch sei: Billigere Produkte führen zu mehr Nachfrage, wird hier propagiert. Mit diesem Argument nerven uns schon Unternehmen seit Jahren (mit der Folge von der Einführung von Billiglöhnen, welches durch den Mindestlohn reguliert werden sollte, der ja dann auch ein Handelshemmnis wäre - um fair zu sein - die USA hat bereits einen Mindestlohn seit 1937), aber der Erfolg der deutschen Produkte gründete sich eindeutig auf den hohen Qualitätsstandard made in Germany.

Bisher war das Argument, dass hohe Löhne schädlich seien, die Kampfwaffe der Neoliberalen. In Unternehmen wurden Arbeitsplätze abgebaut, um konkurrenzfähig zu bleiben und auf einmal wird propagiert, dass TTIP neue Arbeitsplätze schafft.  Es ist schon dreist mit mangelnder Qualität von Produkten auszugehen, um die Gewinnmargen zu erhöhen und mehr Arbeitsplätze erreichen zu wollen. Arbeitsschutzvorschriften sind übrigens dann schnell ein Handelshemmnis. Wollen die uns allen ernstes auf ein Drittweltlandniveau drücken?  


Wie sieht es denn mit dem Tierschutz aus?

Art 20 A GG sagt:


Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Der Autor will ja nicht meckern, aber alle Gewalten des Staaten sind aufgefordert das Leben von Tieren zu schützen. Nun unterliegen die amerikanischen Tiere eher einer scheinbar fragwürdigen Sonderbehandlung mit Hormonen und ist die intensive Landwirtschaft der USA wirklich besser? 99 % der Massentierhaltung sind in den USA und 98 % in Europa.

Die Tiere in der USA werden mit Mais gefüttert, der wie o. a. genmanipuliert ist. In den USA wird gerade gegen Super-Unkräuter vorgegangen, die im Zusammenhang mit genmanipulierten Mais zu sehen sind...

In Europa wird seit Jahren um jedes neue Gesetz zur Verbesserung der Lebensbedingungen gerungen und mit TTIP wird das unter dem Stichwort Handelshemmnisse subsummiert. Der Staat und seine Organe und nicht Schiedsgerichte sind ausdrücklich aufgefordert die Lebensumstände der Tiere zu verbessern.

Der Tierschutz geht mit TTIP vor die Hunde...

 
Der Autor setzt mal sein eigenes Modell entgegen, was genau so seriös oder unseriös wie das der Bertelsmannstiftung ist:

Grundlage: Wir haben im Prinzip zwei gesättigte Markte. Da die Amis ihren Genmais und hormonbehandeltes Fleisch subventionieren, gehen die ebenfalls subventionierten europäischen Betriebe vor die Hunde. Das kann man am Beispiel Mexiko im Bezug auf Mais nachvollziehen. Nur das hier in Europa von Hähnchen bis Kühen schon ein Überschuss besteht...


Wir haben also einen Produzenten A mit 500 Arbeitern in Deutschland und einen Produzenten B mit ebenfalls 500 Arbeitern in den USA. Der Betrieb A macht nun mit sämtlichen Mitarbeitern wegen der Konkurrenz dicht. Das ist ein erstmal ganz normaler Vorgang, weil in einer freien Marktwirtschaft der uneffektive Bewerber sich nicht halten kann und zudem in den USA der Genmais massiv subventioniert wird....

Jetzt kommt aber das großartige: Der Produzent B in den USA bekommt selbstredend ein höheres Auftragsvolumen: Im Falle des Mais: Es müssen mehr Arbeiter eingestellt werden. Hört sich doch gut an, nicht?

Also wird Produzent B jetzt 500 neue Arbeitnehmer einstellen oder sogar mehr, da wir ja erst dann von einem "Jobwunder" sprechen können?

Nein, natürlich nicht, denn in den 500 Arbeitnehmern des  Unternehmens  A sind Bürokräfte, Fuhrparkangehörige, Wissenschaftler, Putzfrauen...mit eingerechnet. Das fällt nun alles weg und deshalb wird der Produzent  B  vielleicht 200 Menschen mehr einstellen.

Im besten Falle haben wir also einen geringen Verlust von Arbeitskräften. Wir sprechen egal ob vom Auto, hormonbehandelten Fleisch, genmanipulierten Mais ....fast immer von gesättigten Markten in Europa und den USA, wo ein zunehmen des Verbrauchs eher unwahrscheinlich ist.

Wahrscheinlicher dürfte es sein, dass nach einer kurzen Dumpingphase die Märkte sich verschieben und es zu Synergieeffekten kommt, die Arbeitsplätze eher gefährden. Es ist zu vermuten, dass dann wieder die Argumentation kommt, dass eben die Löhne in den europäischen Ländern auf Grund der hohen sozialen Standarts zu hoch sind.

Dann zu behaupten, dass die Arbeitnehmerzahl auf Grund eines Freihandels wachsen würden, ist eine gewagte These der TTIP-Anhänger. Im Schwellenland Mexiko beispielsweise kam es natürlich zu neuen Arbeitsplätzen, weil amerikanische Firmen Teile ihrer Produktion verlagerten und die dortigen Löhne unbestritten höher als im Landesdurchschnitt sind - aber um einiges niedriger als die gestrichenen Löhne in den USA.

Die Ingeneursseite beschreibt in dem bemerkenswerten Artikel , dass die Job-Bilanz der NAFTA umstritten sein dürfte. Die USA exportieren Komponenten nach Mexiko, die dort zusammengeschraubt werden und kaufen dann die Fertigen waren zurück. Dieser Drehtüreffekt verzerrt ein wenig die Handelsbilanz und auf einmal sieht die Handelsbilanz von Mexiko richtig gut aus. In Wirklichkeit wird trotz angeblicher Lieferung von hochwertigen Waren nur dort mit geringen Einkommen geschraubt und das sind dann keine hochwertigen Arbeitsplätze und dann nehmen TTIP-Befürwörter die stolzen Handelsbilanzen als Vorbild...

Firmen wie VW gingen nach Mexiko, aber nur, weil man da auf niedrige Löhne setzt und einen billigen Zugang zu den US-Märkten bekommt. Selbst diese Effekte sind in Europa nur in wenigen Staaten spürbar, weil die Löhne den Unternehmern zu teuer sind.
Genau dasselbe machen doch die anderen Firmen auch: Egal ob Daimler in Südafrika und  China,  Foxxcon (Apple) Tscheschien, Nokia....

Es ist somit auch nicht nachvollziehbar, wie ein Freihandelsabkommen in zwei eher gleichwertigen Wirtschaften mehr Arbeitsplätze produzieren kann, da wir seit Jahren erleben, wie große Konzerne in andere armere Länder ohne Freihandelsabkommen abwandern, um niedrige Löhne zu Zahlen. Nun wird aber argumentiert, dass die Unternehmer nach jahrelang gepredigter Zurückhaltung von Löhnen und Gehälter auf einmal mehr Arbeiter einstellen bzw. die Exporte so billig werden, dass die Nachfrage explodiert...

Dann fallen Milliarden an Forschungsgelder und hoch dotierte Arbeitsplätze in Ländern mit TTIP  weg, wenn die lästigen hohen Standards erstmal nicht mehr eingehalten werden müssen und keine Forschung mehr oder nur unzureichend betrieben wird.

Fazit

Geiz ist nicht immer Geil, wie es uns in der Werbewelt suggeriert wird. Forschung, Standards, Qualität, Transparenz durch Kennzeichnung, technische Anforderungen. Der Autor schrieb den genialen Satz auf Seite 2 der Bertelmann-Studie um: "
Qualitätsstandarts, Verpackungs und Bezeichnungsvorschriften, technische und rechtliche Anforderungen stören bei der Verbreitung qualitativ minderwertiger Produkte aus fragwürdigen Substanzen mit mangelnder Prüfung auf gesundheitliche Risiken für den Menschen oder die Umwelt." Das ist TTIP ohne Schnörkel schnell erklärt.

Alles soll auf den Prüfstand und in dieser schönen neuen Welt der Billigprodukte entsteht dann ein Jobwunder mit hochqualifizierten Stellen und besseren Löhnen. Und Flüsse aus Honig und Milch werden fließen und die Erde wird ein Paradies sein...

Der Autor gibt sich geschlagen, wer will denn da wirklich gegen TTIP sein?









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