Mindestlohn

Autor

Als der Autor diesen Themenschwerpunkt am 22.03.2014 wieder aktivierte, schien der Mindestlohn mit dessen Besiegelung im Koalitionsvertrag  bereits erledigt. Da die Umsetzung jedoch schleppend verläuft und noch vieles im Argen liegt, entschloss sich der Autor  die Einführung des Mindestlohns weiterhin kritisch zu begleiten.

Der Mindestlohn ist dabei Herzenssache des Autors, für die er bekanntlich seine Seele verkaufen würde und der Autor tat dieses, indem er der SPD seine Stimme trotz starker Bedenken und grausamer Erinnerung an der unsozialsten Regierung der Nachkriegsgeschichte, nämlich die Regierung Schröder mit dem Grünen Koaltitionspartner, vergab.

So brachte der Autor aus Überzeugung das größte Opfer heraus aus seiner christlichen Einstellung, weil die Agape (christlich platonische Liebe) zur armen Bevölkerung nicht mehr in der Partei mit dem großen C in Bezug auf einen gerechten Lohn zu finden war.

Die folgenden Artikel sind eine Auswahl aus den unzähligen Artikeln des Newsarchivs dieser Seite und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit - ein paar Artikel wurden zugunsten des Leseflusses ausgelassen.

Die folgenden Ausführungen sind bewußt pro Mindestlohn verfasst.

Der Sternenhimmelstuermer empfiehlt zum Einlesen und schnellen Überblick sein Positionspapier  (Stand: 26.03.2013 - eins der ausführlichsten Werke zur damaligen Zeit im Internet) zum Mindestlohn, welches im Zeitraum der Eingabe des SPD-dominierten Bundesrates und seiner Gesetzesvorlage zum Mindestlohn entstand. Viele Sachen sind bereits überholt, aber es ist immer noch mehr an Informationen und weiterführenden Gedanken als der heutige Stand der Diskussion...


Die Artikel sind in chronologisch Reihenfolge sortiert, so dass Sie mit dem ersten thematischen Einstieg auf dieser Webseite beginnen:


04.03.2013 Die Lehre vom Mindestlohn

Sie kennen nicht das Mindestlohngesetz - MinLohnG ? Richtig, dass gibt es (noch) nicht in Deutschland, aber die 907. Sitzung des mehrheitlich sozialdemokratisch dominierten Bundesrates  verfasste  eine Gesetzesinitiative, die nach Art 76 (3) GG mit Eilbedürftigkeit der Bundesregierung und dem Bundestag zugespielt wurde. Eine rechtlich fundierte Ausführung über die Entstehung von Gesetzen finden Sie hier auf diesen Seiten.

Ein wenig mehr als Wahlkampf, sondern die historische Chance einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland einzuführen und ca. 20,6 % der  arbeitenden Bevölkerung in Deutschland einen garantierten Stundenlohn von 8,50 € (Brutto) zu ermöglichen. 20 von 27 Staaten der europäischen Union und die USA (die gerade im neoliberalen Lager gern herangezogen wird) besitzen Bereits einen festgeschriebenen Lohn, so dass die Aussage, dass eine soziale Wirtschaft ohne Mindestlohn "ein gescheitertes Auslaufmodell ist" bei der Mehrheit der Bevölkerung auf Zustimmung trifft.

Historische Chance auf soziale Gerechtigkeit oder Untergang des Wirtschaftsstandorts Deutschland?  Der Sternenhimmelstuermer  bezieht eindeutig Stellung: Scheitert  der Antrag per se und sollte sich kein Kompromiss in der Frage des Mindestlohns abzeichnen, so wird der Christ Sternenhimmelstuermer der CDU jegliche Unterstützung entziehen und eine Wahlkampfempfehlung  gegen die CDU abgeben. Die Begründung kann die/der geneigte  Leser/-in diesem  Positionspapier entnehmen... mehr

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20.03.2013


Die Abhandlung über die Lehre vom Mindestlohn wurde fertiggestellt - hoffentlich nicht zu spät...

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26.03.2013

Die Abhandlung über die Lehre des Mindestlohns gibt es nun auch als PDF.  Der Autor der Sternenhimmelstuermerseite stellte im Rahmen eines Positionspapiers seine Vision von einem Mindestlohn vor.

Ausgehend von der europäischen Sozialcharta, verankert in der Verfassung und als Staatsziel im Stabilitätsgesetz:

 "Als
dem Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern."

Dazu gibt es in der Abhandlung Auszüge aus der klassischen Wirtschaftstheorie als Widerlegung der heutigen haltlosen neoliberalen Argumentation in Deutschland.

Damit dürfte diese Kulturseite ihren Auftrag, gesellschaftliche Probleme von der Metaebene bis ins Detail zu eruieren und Impulse zu setzen, erfüllt haben.

Der Sternenhimmelstuermer ist überzeugt, dass es am Ende zu einer entsprechenden fairen Regelung kommt und der Sternenhimmelstuermer ist stolz darauf, nach seinen Möglichkeiten einen kleinen Beitrag dazu geleistet zu haben.


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30.03.2013

Bet und Bußtag ist vorüber, eine gute Gelegenheit sich mit den Wert des Menschen und seiner Arbeitskraft aus biblischer Sicht auseinanderzusetzen.
War es der Mensch Wert, dass Jesus Christus sein pysisches Leben für ihn aufgab? Gott meinte ja, aber Moment mal, fangen wir ein wenig früher im Alten Testament an:

Da schuf Gott den Menschen am sechsten Tag nach seinem Bild:

"Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, (a) zum Bilde Gottes schuf er ihn; und (b) schuf sie als Mann und
Weib. 1,28Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und
machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und
über das Vieh und über alles Getier, das auf Erden kriecht."(Alte Testament Lutherbibel: Genesis)

Erstmal baute der Herr ein Arbeitslager nahmens Paradies, stellte ein paar Gehilfen her...

2,8Und Gott der HERR pflanzte einen Garten in Eden gegen Osten hin und setzte den Menschen hinein,
den er gemacht hatte. (Das Paradies)

 ...und teilte diese  für Gartenarbeit mit  gesetzlichen Vergütung weit über einen Mindestlohn zu Gartenarbeit ein:

2,15Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, daß er ihn bebaute und
bewahrte. (Genesis)

Dann setzte der Herr noch ein paar Arbeitsbedingungen,...

 2,16Und Gott der HERR gebot dem Menschen und sprach: Du darfst essen von allen Bäumen im
Garten, 2,17aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und Bösen sollst du nicht essen; denn an dem
Tage, da du von ihm issest, mußt du des Todes sterben.

....die bekanntlich mit der Kündigung des Arbeitsvertrages als Hilfsgärtner  im Paradies wegen Überqualifizierung endeten...

Als Strafe Gottes wurde die Frau erstmal aus christlicher Sicht zur Sklavin degradiert,

3,16Und zum Weibe sprach er: Ich will dir viel Mühsal schaffen, wenn du schwanger wirst; unter Mühen
sollst du Kinder gebären. Und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, aber (a) (b) er soll dein Herr
sein.
 
was sich bis heute in einem niedrigen Arbeitslohn für Frauen widerspiegelt ..und Mann (und Frau in Neuzeit) zur Schwerstarbeit verurteilt:

"verflucht sei der Acker um deinetwillen! Mit Mühsal sollst du dich von ihm nähren dein Leben lang. 3,18Dornen und Disteln soll er dir
tragen, und du sollst das Kraut auf dem Felde essen. 3,19Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot
essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde
werden."

Doch verlassen wir ein wenig die Schöpfungsgeschichte, um die ersten Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus christlicher Sicht zu betrachten zwischen Herrn Laban (Arbeitgeber) und Jakob (Arbeitnehmer):

30 Kapitel
30,28Bestimme den Lohn, den ich dir
geben soll. 30,29Er aber sprach zu ihm: Du weißt, wie ich dir gedient habe und was aus deinem Vieh
geworden ist unter mir. 30,30Du hattest wenig, ehe ich herkam; nun aber ist's geworden zu einer großen
Menge, und der HERR hat dich gesegnet auf jedem meiner Schritte. Und nun, wann soll ich auch für mein
Haus sorgen?

Nun ja, Jakob schindete für sieben Jahre Arbeit ganz schön was raus:

30,32Ich will heute durch alle deine Herden gehen und aussondern alle gefleckten und bunten Schafe und
alle schwarzen Schafe und die bunten und gefleckten Ziegen. Was nun bunt und gefleckt sein wird, das soll
mein Lohn sein.

Es gibt natürlich auch eine Arbeitnehmergeschichte, die als Plädoyer für einen zeitunabhängigen Mindestlohn interpretiert werden kann:

20,1Denn das Himmelreich gleicht einem Hausherrn, der früh am Morgen ausging, um Arbeiter für seinen
Weinberg einzustellen. 20,2Und als er mit den Arbeitern einig wurde über einen Silbergroschen als
Tagelohn, sandte er sie in seinen Weinberg. 20,3Und er ging aus um die dritte Stunde und sah andere müßig
auf dem Markt stehen 20,4und sprach zu ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg; ich will euch geben, was
recht ist. 20,5Und sie gingen hin. Abermals ging er aus um die sechste und um die neunte Stunde und tat
dasselbe. 20,6Um die elfte Stunde aber ging er aus und fand andere und sprach zu ihnen: Was steht ihr den
ganzen Tag müßig da? 20,7Sie sprachen zu ihm: Es hat uns niemand eingestellt. Er sprach zu ihnen: Geht ihr
auch hin in den Weinberg. 20,8Als es nun Abend wurde, sprach der Herr des Weinbergs zu seinem
Verwalter: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten. 20,9Da
Die Bibel
20. Kapitel 939
kamen, die um die elfte Stunde eingestellt waren, und jeder empfing seinen Silbergroschen. 20,10Als aber
die ersten kamen, meinten sie, sie würden mehr empfangen; und auch sie empfingen ein jeder seinen
Silbergroschen. 20,11Und als sie den empfingen, murrten sie gegen den Hausherrn 20,12und sprachen:
Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und
Hitze getragen haben. 20,13Er antwortete aber und sagte zu einem von ihnen: Mein Freund, ich tu dir nicht
Unrecht. Bist du nicht mit mir einig geworden über einen Silbergroschen? 20,14Nimm, was dein ist, und
geh! Ich will aber diesem letzten dasselbe geben wie dir. 20,15Oder (a) habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin? 20,16So werden die Letzten die
Ersten und die Ersten die Letzten sein.* *In der späteren Überlieferung finden sich zusätzlich die Worte:
«Denn viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt» (vgl. 22,14).

In der Geschichte wird erzählt, dass der Arbeitgeber eben einen vollen Lohn für einen Tag gab, obwohl die Arbeit der zuletzt eingestellten Menschen nicht dem Äquivalent eines vollen Arbeitstages entsprach. Er zahlte also den zuletzt eingestellten Arbeitnehmern  zu viel - eben ein Mindestlohn von einem Silbergroschen Tagesverdienst, der scheinbar genug war, dass man dafür einen Menschen auch einen ganzen Tag beschäftigen kann.

Für den nicht so bewanderten Leser der Bibel eine kleine Erklärung: Tagelöhner nehmen in der Bibel einen besonders hohen Stellenwert ein, die sogar in den Grundmanifesten festgeschrieben sind:

1913,Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. (a) (b) (c) Es soll des Tagelöhners Lohn
nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.
19,14(Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens)

oder

24,14 Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du (a) (b) seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von
deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, 24,15sondern du
sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe - denn er ist bedürftig
und verlangt danach -, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde. (Das Recht der Schwachen und Armen)

Vielleicht können Sie nun verstehen, warum der Weinbergbesitzer Gottes Gerechtigkeit verwirklichte: Jeder Tagelöhner bekam einen Silbergroschen am Tag, weil er ansonsten hungernd zu Bett gehen müsste - das nennt man dann wohl soziale Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, die bei manchem Unternehmer, der heute einen Sklavenlohn zahlt, schlichtweg verloren ging...

Ansonsten dürfte gelten:

Einer teilt reichlich aus und
hat immer mehr; ein andrer kargt, wo er nicht soll, und wird doch ärmer. 11,25Wer reichlich gibt, wird
gelabt, und wer reichlich tränkt, der wird auch getränkt werden. 11,26Wer Korn zurückhält, dem fluchen die
Leute; aber Segen kommt über den, der es verkauft. 11,27Wer nach Gutem strebt, trachtet nach Gottes
Wohlgefallen; wer aber das Böse sucht, dem wird es begegnen. 11,28Wer sich auf seinen Reichtum verläßt,
der wird untergehen; aber die Gerechten werden grünen wie das Laub.

Dann sagte Jesus Christus in der Bergpredigt sehr viel über das Verhältnis des Werts des Menschen und Eigentums:

6,24Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er
wird an dem einen hängen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.(a) (b)
6,25(a) Darum sage ich euch: (b) (c) Sorgt nicht um euer Leben, was ihr essen und trinken werdet; auch
nicht um euren Leib, was ihr anziehen werdet. Ist nicht das Leben mehr als die Nahrung und der Leib mehr
als die Kleidung? 6,26Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln
nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie?a

Leider wird das von vielen falsch interpretiert. Es wird lediglich die "Konsumgesellschaft" angegriffen, die sich spirituellen
Werten in der Denkweise der Menschen unterordnen sollte. Es ist auch keine Aufforderung nicht mehr arbeiten zu gehen.
Es wird lediglich ein Vergleich zu den Vögeln gezogen, dass die Natur für Sie sorgt, ohne dass Sie sich sorgen machen müssten und
deshalb sich der Mensch nicht in Sorgen und Zweifeln untergehen sollte....Leben ,Leib und Spiritualität geben auf der Metaebene Perspektiven:

Darum sollt ihr nicht sorgen und sagen: Was werden wir essen? Was werden wir
trinken? Womit werden wir uns kleiden? 6,32Nach dem allen trachten die Heiden. Denn euer himmlischer
Vater weiß, daß ihr all dessen bedürft. 6,33Trachtet zuerst nach dem (a) Reich Gottes und nach seiner
Gerechtigkeit, (b) (c) so wird euch das alles zufallen. 6,34Darum sorgt nicht für morgen, denn (a) der
morgige Tag wird für das Seine sorgen. Es ist genug, daß jeder Tag seine eigene Plage hat.

Wenn alle an Gott Glauben, tritt Gottes Gerechtigkeit in Kraft und dann wird genug  Essen, Trinken und Kleidung für alle Menschen sein, weil die Unternehmer in diesem idealistischen Weltbild dann natürlich  nicht dem schnöden Mammon dienen, sondern wie in der Geschichte vom Weinberg gerne geben, damit Ihnen das Himmelreich zu Teil wird...

Dann brauchen die Menschen sich eben keine Sorge um ihr auskommen zu machen.

Fazit: Der Mensch ist als Gottes Ebenbild geschaffen, vom Paradies an als Hilfsgartner bis Jesus Christus als Subjekt, steht der Mensch im
Mittelpunkt biblischer Betrachtung.  Der Wert des Lohnes ist dabei wie in der Geschichte des Weinbergs Verhandlungssache und ein Unternehmer sollte aus freien Stücken einen Mindestlohn zahlen, mit dem ein Mensch leben kann. Damit handelt er gottgefällig und verwirklicht Gottes Gerechtigkeit.

Da wir uns in einer zunehmenden atheistischen Gesellschaft bewegen, in denen die Menschen sich überwiegend dem Weihnatchtsmann und Osterhasen hingeben (meistens aus Schokolade),  ist  es richtig daran zu erinnern, dass zumindest  vom heiligen Sonntag, über Weihnachten bis  Karfreitag und Ostern zumindest christliche Feiertagskultur noch regen Zuspruch hat.

An die CDU: Die SPD verwirklicht mit den Bestrebungen der Einführung eines Mindestlohns genau Gottes Gerechtigkeit, was die Bibel für den armen Arbeitnehmer befürwortet,
"denn er ist bedürftig und verlangt danach -, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde. "(Das Recht der Schwachen und Armen)..

Viel Spaß beim Weiterregieren ohne Vorstellung über einen echten Mindestlohn - dann aber bitte nicht in Gottes Namen...und nicht mit dem Segen der Wahlstimme des Sternenhimmelstuermers bei der nächsten Bundestagswahl.


Der pragmatische Autor dieses Artikels weist aber darauf hin, dass abseits der humanistischen Einstellung unseres Staates, der immerhin dafür sorgt, dass die Arbeitssklaven in Form von Kombilöhnen (auch als Aufstockung bekannt) 
nicht verhungern, es aber eine Reihe von Unternehmern gibt, die in einem Sklavenlohn ihren Ausdruck von Ihrem Menschenbild manifestieren, was zumindest im christlichen Bereich als verwerflich zu betrachten ist, da man nun mal nicht zwei Herren dienen kann und sich diese Unternehmer dann die Frage stellen lassen müssen: Wem wollt ihr dienen, dem schnöden Mammon oder den Menschen bzw. Gott?

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01.04.2013

Mindestlohn ist auf dieser Webseite zur Zeit der Dauerbrenner. Daher gibt es nun als Erweiterung des Positionspapier vom Sternenhimmelstuermer: Überlegungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs bis 450,- € ohne einen nennenswerten sozialverpflichtungspflichtigen Betrag!) und  zum sogenannten Midi-Job bis 800,- €,  der in den Diskussionen und Veröffentlichungen zur Zeit unberechtigt ein Schattendasein führt.

So geht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Mini- und Midi-Jobs in Deutschland, Nürnberg 2007, von 946.000 Midi-Jobs im Jahr 2005 aus, davon durchgehend 525.000 und 422.000 zeitweise beschäftigt.

"Als Midi-Job oder Gleitzonenfall bezeichnet man nach § 20 Abs. 2 SGB IV ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro (Gleitzone; bis 31.12.2012: zwischen 400,01 und 800 €) im Monat liegt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Der Arbeitgeberbeitrag liegt in der Gleitzone konstant bei 19,58% (Werte für 2012).", sagt Wikipedia

Ab 2013 sind dann 800,- € die Grenze.

Doch verlassen wir die Grauzone Midi-Job, um uns ein Bild von der klassisch geringfügigen Beschäftigung zu machen:

Seit 1 Januar 2013 gilt:
"
Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, gilt die Verdienstgrenze von 450 Euro. Die Minijobber sind automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der volle Rentenversicherungsbeitrag ist mindestens von
einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil beträgt 15 Prozentvom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Wie bisher trägt der Minijobber die Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18,9 Prozent (Beitragssatz zur Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2013) und dem Arbeitgeberanteil. Der neu eingestellte Minijobber hat die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen." Quelle

Dazu muss dann aber auch gesagt werden, dass nur ein Teil der Sozialversicherungen einen Beitrag erhält, denn " Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, aber – von einigen Ausnahmen abgesehen – versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-[2], Pflege-[3] und Arbeitslosenversicherung" Quelle

Der Autor ist nicht gewillt auf die vielfältigen Detailregelungen bis zur Befreiung von dem Rentenversicherungsbetrag einzugehen und bittet den mündigen Bürger sich selbst zu informieren.

"Im vierten Quartal 2012 gab es demnach rund 6,8 Millionen gewerbliche Minijobber....
Seit Dezember 2004 liegt der Minijob-Zentrale ein gesicherter Datenbestand im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vor. Im Zeitraum von Dezember 2004 bis Dezember 2012 ist die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich um 0,3 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 11,4 Prozent gestiegen ist. „Der oft zitierte Verdrängungseffekt von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs lässt sich durch diese Zahlen widerlegen“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen."
Quelle

Das hört sich doch erst mal erfreulich an, wenn man aber dann dieses ein wenig mit Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit vergleicht, dann darf man auch zu einem anderen Schluss gelangen:

Demnach ging  die Zahl "Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Januar 2013) im Vormonatsvergleich: - 127.000 auf 7.402.000" zurück. " Geringfügig entlohnte Beschäftigte (Januar 2013) im Vorjahresvergleich: + 46000

Ausschließlich geringfügig Beschäftigte gab es demnach 4.782.000 und im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte 2.621.000 ( Quelle wie oben).

Dann kann man zum Vergleich mit dem Jahr 2009 auch gerne Wikipedia heranziehen:

Im März 2009 gab es in Deutschland etwa 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Hinzu kamen 2,25 Millionen geringfügig Beschäftigte im Nebenjob, zusammen also rund 7,15 Millionen geringfügig Beschäftigte. Im Februar 2012 stieg die Gesamtzahl auf rund 7,45 Millionen.

Durch geschickte Zahlenspiele wird also seitens der Minijobzentrale der Eindruck erweckt, dass Mini-jobs und Midi-Jobs kein Problem seien, da Sie ja eher um 0,3 Prozent seit 2004 zurückgegangen seien. Der Autor erinnert mal daran, dass1998 bis 2005 die sogenannte Rot-Grüne Koalition regierte und das Ende der Rot-Grünen- Koalition mit dem höchsten Arbeitsstand im Niedriglohnsektor verknüpft war, worauf die SPD noch 2005 stolz war mit Exkanzlers Schroeders Worten:

"Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“ (Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, abgerufen am 11. Juli 2012).

Es waren fast zehn Jahre SPD-Grüne-Regierung, die einen Sklavenlohn und  neuen unterbezahlten Arbeitsmarkt 
ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen etablierten und förderten, dessen Höchstzahl in der heutigen Diskussion Maßstäbe setzt...

Genauso gut kann der Autor dieser Abhandlung sagen, dass seit 2009 118.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte und 121.000 im Nebenjob geringfügig Beschäftigte hinzukamen, wobei die Zahl der Mini-Jobs und Midi-Jobs wie gesagt konjunkturbedingt starken Schwankungen unterliegt und die freigesetzten Mitarbeiter dann wieder ein Teil der Arbeitslosenstatistik waren. Die Menschen existieren ja unzweifelhaft weiter und dann darf doch die Frage gestellt werden:

Wer zahlt am Ende für die 2.621.000 Menschen, deren Haupteinkommen eine geringfügige Beschäftigung ist? In vielen Fällen lautet die Antwort: der Steuerzahler...

Dieses sagt dann auch nichts über Qualität und Arbeitszeit der geringfügig gestalteten Stellen aus.

Der 68. Deutsche Juristentag beschäftigte sich im September 2010 unter dem Stichwort "atypische Beschäftigungsverhältnisse" auch mit der abgabenrechtlichen Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung und forderte deren Abschaffung.[34] Bereits der Gutachter Raimund Waltermann.[35] wie auch die Referenten forderten dies zuvor unter Hinweis darauf, dass die geringfügige Beschäftigung die Normalarbeitsverhältnisse zurückdränge. Dies habe auch zur Folge, dass keine ausreichenden Ansprüche auf Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung entstünden. Daraus entstünde eine gravierende Altersarmut. Wikipedia

Was haben diese Ausführungen nun mit einem Mindestlohn von 8,50 € zu tun? 

Natürlich würde ein Mindestlohn auch diese Konstrukte des Mini-Jobs und Midi-Jobs nach Ansicht des Autors erfassen. Da 2.621.000 Menschen von einem Nebenjob (mit Aufstockung durch den Staat) scheinbar leben, ist es nicht einsehbar, dass Arbeitszeit zu Dumpingpreisen verheizt wird.

Der Autor bejaht wegen der gewünschten Flexibilität für die Unternehmen auch weiterhin Mini-Jobs und Midi-Jobs, sagt aber auch, dass eine Erlassung von Teilen der Sozialabgaben einer Arbeitsstunde eine unzulässige Subventionierung und Aufforderung ist, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in mehrere  Midi- und Mini-jobs aufzuteilen.

Wir reden immer von der Arbeitsstunde (Brutto), die natürlich nicht nur für Vollzeitbeschäftigung, sondern gerade auch für Teilzeitbeschäftigungen, Mini- und Midi-Jobs im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gelten sollte.

Der Autor ist als Steuerzahler auch gerne bereit, dass Menschen mit Kurzarbeitszeitverhältnissen staatlich aufgestockt werden zu einem Gehalt, von dem ein Arbeitnehmer/-in ein menschenwürdiges Leben führen kann. Aber der Unternehmer als Nutznießer solcher Regelungen soll dann auch bereit sein, für die Arbeitszeit einen adäquaten Bruttostundenlohn zu zahlen und damit das staatliche System - also den Steuerzahler zu entlasten.

Genau das sagt dann auch die biblische Geschichte (Kapitel 20.1 siehe zwei Artikel früher...) vom Weinberg - auch den Arbeitnehmern, die später und weniger Arbeiten, soll ein anständiger Lohn zu Teil werden, ganz ohne Neid der anderen...

Dieses meinte der Sternenhimmelstuermer in dem letzten Artikel mit Gottes Gerechtigkeit. Wir subventionieren den geringfügigen Beschäftigten gern, wenn er denn keinen Vollzeitjob bekommt. Die Aufstockung seines Gehaltes ist selbstverständlich, obwohl er vielleicht nur 20 Stunden arbeitet.

Aber der Unternehmer soll diese 20 Stunden dann auch bezahlen und nicht noch zusätzlich Teile der Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) erlassen bekommen, was der Gesellschaft gegenüber eben nicht sozial ist.

Der Sternenhimmelstuermer weiß, dass viele so denken und an die SPD: Mit der Einführung eines Mindestlohn wären viele eingeführte moralisch fragwürdige Gesetze aus der Schroeder-Ärea wieder kompensiert. Der Sternenhimmelstuermer nimmt Euch beim Wort: wenn Ihr diesmal heuchelt, dann ist die Sozialdemokratie per se auf dieser Seite obsolet.

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02.04.2013

Mit Fortschreiten des Positionspapiers über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, revidiert der Autor viele Ansichten und kommt zum Schluss, dass vieles im Staatswesen gut geregelt ist und sich die Gesellschaft mehr oder weniger bewußt in langsamen Schritten in Richtung Mindestlohn bewegt.

Die Reformen in Bereich der geringfügig Beschäftigten, lassen einen Trend zur sozialpflichtigen Beschäftigung erkennen, da die Rentenversicherung seit 2013 z. B. in höherem Maße berücksichtigt wird.

Das Entsendegesetz reguliert schon bekannte ehemalige Problemkinder wie Reinigungskräfte, Wachpersonal und Pflegekräfte. Es entstehen somit Beispiele, dass Branchen sehr wohl fähig sind, sich an einen Mindestlohn anzupassen, ohne zerstört zu werden.

Die Bemühungen von CDU und FDP erreichen weitere Branchen bzw. Unternehmer ohne bestehende Tarifverträge.

Der Trend geht also eindeutig in Richtung Mindestlohn, da die geleistete Vorarbeit getan ist.

Dann bleibt die Frage: Warum nicht statt vieler kleiner Regelungen eine Regelung in Form eines Mindestlohns pro Bruttoarbeitsstunde?

Wann wagt auch die CDU den großen Schritt statt vieler Einzelschritte?

Gleichzeitig stößt der Autor bei seinen Recherchen immer wieder auf die unheilige Ära der Rot-Grünen-Koalition von 1998 bis 2005, deren Regelungen in allen sozialen Bereichen nicht seinen sozialen Vorstellungen entsprachen.

Herr Steinbrücks Aussage :


"Wenn wir die Wahl gewinnen, dann wird die Einführung des flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns zu den ersten Maßnahmen unseres 100-Tage-Programms gehören"
Quelle

dürfte nach bisherigen Recherchestand schwer in dem angegeben Zeitraum realisierbar sein,  da die Einführung  eher eine Jahresaufgabe wäre - aber der Sternenhimmelstuermer lässt sich da gerne überraschen..-:)

Und an die Unternehmer: Ja, der Sternenhimmelstuermer spricht Klartext und verwendet harte Worte wie Lohnsklaverei, aber nur um die Lage treffend zu beschreiben und ist damit ein wenig ehrlicher als die Ansprachen  hinter  geschlossenen Türen, deren Ergebnisse dann die Arbeitgeber befremden.

Der Realist Sternenhimmelstuermer spricht nach wie vor zwischen den Zeilen von Kompromissen, einen niedrigeren Mindestlohn als Einstieg...-eben um einen sozialverträglichen Übergang mit Kompromissen zu erreichen.  Den können Sie mitgestalten oder als Teil der Verweigererfront dann irgendwann  in der Situation: "Friss oder Stirb" sein. Deshalb der Tipp an den einen oder anderen Unternehmer, der sich auf die Sternenhimmelstuermerseite verirrt:  Springen Sie auf den Zug  Mindestlohn auf oder Sie werden von ihm überrollt!

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1 Mai 2013 Teilausschnitt:

...Dann steht zumindest beim Sternenhimmelstuermer der Mindestlohn ganz oben auf der Agenda.

Nein, nicht das Wort Agenda mit dem Machwerk der Regierung des Alt-Bundeskanzlers Schröder verwechseln, die aus Sicht des Autors als Pseudonym für die Einführung der Lohnsklaverei in Teilen der Bevölkerung in der Bundesrepublik steht.

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11.08.2013

Ausschnitt aus das vergessene Volk..., ein Spezial zur Wahl...


Moderne Sklaverei titelt die Taz über die Zustände in Schlachtbetrieben - Hurra, die öffentlichen Medien griffen die Semantik des Sternenhimmelstuermers auf...

Die anderen europäischen Länder sind nicht mehr amüsiert über das Lohndumping in Deutschland und als guter Europäer möchte der Sternenhimmelstuermer natürlich eine Vorbildfunktion für Deutschland-:)
 
Die PDS hingegen spricht dem Sternenhimmelstuermer mit ihren Wahlplakat aus der Seele: 10 € Mindestlohn  - das ist natürlich zu hoch, aber wenn  acht Euro davon übrigbleiben sollten, dann könnte die PDS wohl eher den Werbeslogan "gemeinsam erfolgreich" beanspruchen.

Wäre der Sternenhimmelstuermer kein Christ, dann wohl Sozialist, da die CDU im Augenblick einen Teil der arbeitenden Bevölkerung vergisst!
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14.08.2013 Ausschnitt aus das vergessene Volk..., ein Spezial zur Wahl...

 Gemeinsam erfolgreich II

Der Sternenhimmelstuermer überschlug im Rahmen seiner Abhandlung über den Mindestlohn, was denn so dem Staat an Steuereinnahmen entgeht, wenn man keinen Mindestlohn hat: Wie gesagt subventioniert zur Zeit Deutschland ca. 3 Millionen von 30 Millionen Arbeitnehmern, die  in einer Sklavenhaltermenthalität von einigen Unternehmen  unter dem staatlich definierten Existenzminimum Leben und als sogenannte Aufstocker mit jährlich 10 Milliarden unterstützt werden.

Der Sternenhimmelstuermer zitiert sich selbst aus seiner Abhandlung über den Mindestlohn:

"Rechenbeispiel für Mehreinnahmen durch Mindestlohn für den Staat:

Also noch eine kleine unseriöse Rechnung zum Abschluss, was eine Erhöhung der hier 2,5
Millionen Menschen auf den Mindestlohn von 8,50 € fiskalisch und für die Sozialversicherungen
pro Jahr auf 8,50 € Mindestlohn bringen würde:
Dazu berechnen wir den Stundenlohn (Brutto) - Stundenlohn (Netto), um die Sozialabgaben und
Steuern zu ermitteln, die im Augenblick verloren gehen:

4,50 - 3,58 = 0,92€ ca. 1,4 Millionen arbeitende Menschen

5,50 - 4,33= 1,17€ ca. 1,1Millionen Menschen

8,50 -6,17 = 2,33€ geforderter Mindestlohn

Der Unterschied im Bruttoeinkommen wird nun durch Subtraktion zum geforderten Mindestlohn
berechnet und mit Anzahl der Menschen multipliziert!

(2,33 - 0,92)* 1.400.000 = 1.974.000Millionen Steuern und Sozialabgaben pro Arbeitsstunde von
1,4Millionen Menschen

(2,33 - 1,17)* 1.100.000 = 1.276.000Millionen Steuern und Sozialabgaben pro Arbeitsstunde von
1,1Millionen Menschen

Das sind dann zusammen von 2,5Millionen Menschen 3.250.000,-€ pro Stunde mehr
Staatseinnahmen und Sozialabgaben oder pro Woche 130.000.000,-€ Millionen oder im
Arbeitsmonat (177,3 Stunden) 563.322.500,00€ Millionen oder im Jahr 6.759.870.000
Milliarden Euro Mehreinnahmen durch den Arbeitnehmer.

Ja, Kleinvieh macht auch Mist und diese Berechnung lässt noch die Durchschnittsverdiener im
Niedriglohnsektor außen vor. Da sind dann auch nicht die Beträge drinnen, die durch die reguläre
Aufstockung gespart werden und die der Staat in Zukunft sparen würde, wenn sich dann
Arbeitnehmer wirklich privat absichern könnten.

Dann entfällt in vielen Fällen auch das
Wohngeld, was als Extraleistung in dieser absolut unvollkommenen Rechnung entfällt.

Na ja, das ist auch nur die halbe Wahrheit, da nun noch einmal der Eigenanteil des
Arbeitangebers an den Sozialversicherungen hinzukommt, um die es ja beim Mindestlohn
hauptsächlich geht. Also dürfen Sie nun die 6.759.870.000 Milliarden Euro Mehreinnahmen
durch den Arbeitnehmer auch gerne fast verdoppeln..."

Der Autor dieser Seite beschäftigte sich als mündiger Bürger intensiv mit dem Mindestlohn, aber seine groben Einschätzungen werden  bei Befürwortern noch Gegnern scheinbar wie üblich ignoriert, bin halt kein Mainstream-:)

Gemeinsam erfolgreich gerne, aber dann bitte mindestens 2.500 000 Millionen Arbeitnehmer mit ihren Familien im Niedriglohnsektor mit am Erfolg partizipieren! Die Schweine in der Animal Farm waren durchaus erfolgreich, aber am Ende wurden Sie gestürzt. Richtig - die Schweine standen für den Sozialismus und Bauer Jones für den Kapitalismus, aber der geneigte Leser versteht - unter der Ausbeutung von beiden litten die anderen, aber waren es nicht die Schweine, die den anderen Tieren dann erklärten, wie erfolgreich Sie gemeinsam waren?

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19.08.2013

Gemeinsam erfolgreich III - wenn die Statistik stimmt!

Irgendwie das Fundstück der Woche passend zum Wahlkampf der CDU: Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland als Ausdruck einer Fantasiewelt a la DDR. Sie erinnern sich ? Dort wurden Statistiken dermaßen geschönt, dass die DDR als zehnt stärkste Wirtschaftsmacht in Europa vor der Wende offiziell geführt wurde - so einen Betrug toppte eigentlich nur Griechenland, um in Europa aufgenommen zu werden und bis zum heutigen Tage wurde keiner der Betrüger  aus der damaligen griechischen Regierung zur Rechenschaft gezogen, geschweige denn  der Vertrag wegen  Falschangaben annuliert...

Hier also das Originalbild der Arbeitslosenzahlen von 2003 -2013

 Arbeitslosenstatistik 2003 bis 2013 mit freundlicher Genehmigung der Arbeitsagentur zur öffentlichen Diskusiion

Die Arbeitslosenzahl unter 3 Millionen - ein Wunschtraum. Da sich kein normaler Mensch auf diese Statistik berufen kann ohne vom Fachpublikum totgelacht zu werden, als Ausgleich der Link mit den Arbeitsangaben der monatlichen Statistik von 2013, die sich der Sternenhimmelstuermer ebenfalls ausleiht  und in ein paar Monaten dann nochmal spaßeshalber  abgleicht.

Nicht wenige kundige Glauben nämlich, dass vor Wahlen ein reger Verschiebebahnhof  herrscht und überproportional viel Arbeitslose  mit ein paar Tricks aus der Arbeitslosigkeitsstatistik rausgerechnet werden - lässt sich doch alles nachprüfen...-:)

Wie dem auch sei, nach langen Rechenspielchen kommt die Bundesagentur dann auf 3.871.629 Menschen die arbeitslos und Personen die im weiteren Sinne arbeitslos sind und Personen, die nahe am Arbeitslosenstatus sind und Personen,  die fern vom Arbeitslosenstaatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten...

Der Sternenhimmelstuermer hofft die Angaben, die politisch als Vorgabe der Arbeitsagentur vorgegeben wurden halbwegs anständig wiedergegeben zu haben...

Berechnung der Arbeitslosigkeit Juli 2013 von der BA im Auszug kopiert

Warum ältere über 58 Jahre dann seit 2009 nicht als richtige Arbeitslose gezählt werden, ist dem Sternenhimmelstuermer ein wenig Schleierhaft. Na, wenigstens die Bildzeitung nannte das vor der letzten Wahl noch "Manipulation" - der Sternenhimmelstuermer sagt das zwar ungern: "aber recht hatten die...", weitaus mehr Recht als die heutige angepasste Presse, die sich nach Ansicht des Autors ruhig ein wenig intensiver mit den Arbeitslosenzahlen auseinandersetzen könnte, insbesondere vor der Wahl...

In der kleinen Aufzählung, die der Sternenhimmelstuermer hier aufführte, können Sie ohne Aufwand die üblichen Schummeltricks herauslesen, die bewirken, dass in der oberen Grafik in der 10 Jahres-Statistik dann deutlich unter 3 Millionen Arbeitslose herauskommen - so einfach kann durch Visualisierung den Menschen gezeigt werden, wie ein total falsches Bild in den Geschichtsbüchen erscheint und immer mehr Gruppen herausgerechnet wurden bis das Zerrbild im Jahr 2013 entstand - Teilen Sie nicht die Ansicht, dass die Statistiken  Verzerrung en sind, die scheinbar nur bei den Regierenden zu dem Schluss führen, dass wir gemeinsam erfolgreich seien - eine fatale Selbstsuggestion in Wolkenkuckucksheim fernab jeder Realität...

Scheinbar listete die Arbeitsagentur dann doch mal vorsichtshalber alles detailierter auf, damit der Durchschnittsbürger nicht am Verstand der Arbeitsagentur zweifelt...

Der Sternenhimmelstuermer verzichtet indes auf weitere Sticheleien, da Frau von der Leyen von der moralischen Integrität nicht auf seiner schwarzen Liste steht - obwohl der Sternenhimmelstuermer ein wenig mehr erwartet hätte, auch in Bezug auf Mindestlohn.

In der Sonntagsbefragung zur Wahl verwies Frau Bundeskanzlerin Merkel dann auch, dass über 4 Millionen (oder waren es 5, habe nicht so genau zugehört ) Menschen über das Entsendegesetz nun von einem Mindestlohn profitieren...Könnten noch fast drei Millionen mehr sein, wenn ein regulärer Mindestlohn eingeführt werden würde, die dann gemeinsam erfolgreich sind...

Da die deutsche Wirtschaft wider erwarten nicht eingebrochen ist, muss sich dann Frau Merkel die Frage gefallen lassen, warum nach der Salamitaktik je nach öffentlichen Interesse und öffentlicher Kritik dann in Branchen ein "Mindestlohn" eingeführt wird. Dieses verstößt ein wenig gegen den Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes nach Ansicht des Sternenhimmelstuermers, wenn einzelne Schichten in den Genuss staatlicher Verwaltungsakte bzw. Gesetze kommen, während andere Berufsgruppen im selben Atemzug unter einem fiktiven Mindestlohn gehalten werden, da hier der Staat nicht reguliert, was partikular zu einer Sklavenhaltermenthalität und Subventionspolitik durch Aufstockung in Höhe von ungefähr zehn Milliarden pro Jahr für fast drei Millionen Arbeitnehmer führt...

Böswillig gesehen ist dieses eine Privelligierung von Berufsgruppen bzw. eine Reglementierung  von Unternehmer auf der anderen Seite, die sich mit Recht fragen müssen, warum ausgerechnet in ihrer Berufsgruppe Sie zu einer höheren Entlohnung gegen die Idee  der Tarifautonomie verdonnert werden, nicht verfassungskonform...

Der Sternenhimmelstuermer ging  in seiner Abhandlung über den Mindestlohn bereits auf  dieses Problem ein und kommt für sich zum Schluss, dass ein Mindestlohn  mit einer Änderung der Verfassung verbunden sein müsste...

Tja, wer nun fragt, ob das jetzt wirklich alle Arbeitslosen sind, dem gibt der Sternenhimmelstuermer die zynische Antwort: "Ja, dass sind alle Arbeitslosen, die die BA nach politischen Vorgaben erfassen durfte".


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20.08.2013 Über das Bild der Deutschen im Ausland

Über das Bild der Deutschen im Ausland

Deutschland ist bekanntlich Motor der europäischen Union und Zahlmeister. Gerne protzt man mit dem wirtschaftlichen Erfolg und downgraded die eigenen Schwierigkeiten, was zu einem verzerrten Bild führt. Dabei ist Deutschland nicht gerade beliebt.

Am liebsten würde die europäische Kommission wegen Lohndumping die europäischen Exporte drosseln. Das dieses eine Mär ist, kann die Welt in dem eben aufgeführten Artikel im Link nicht wirklich belegen.

Der Sternenhimmelstuermer listet mal eine Reihe von Links auf, die sich mit "der Mär" vom Lohndumping beschäftigen:

http://meinungen.1und1.de/forum-1und1/post/5357571?sp=3381
http://uni.de/index.php/redaktion/lohndumping-eu
http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/minijobs108.html
http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=202962
http://oecafe.wordpress.com/2012/11/10/aufschwung-ohne-wohlstand-wird-der-okonomische-vorsprung-deutschlands-durch-lohnverzicht-erkauft/

Belgien verklagt in der Fleischerbranche gerade die deutsche Fleischindustrie wegen Lohndumping und bekommt dabei verbale Unterstützung von der Landesregierung in Deutschland - sorry, dass ist keine Mär, wie es die Welt den geneigten Leser verkaufen will...

Nach Griechenland werden trotz gegenteiliger Versprechungen weitere Milliardenpakete geschnürt und zwei Billionen Staatsverschuldung sind keine Referenz für eine Vorbildfunktion. Dazu kommt die europäische Finanzpolitik, die sagen wir mal nicht sehr vertrauenserweckend ist. Dafür werden die Deutschen von den Griechen öffentlich als Nazis tituliert, die anderen Länder wollen die Exporte eindämmen und der Vorwurf des Lohndumpings bleibt im Raum (nach Ansicht des Autors zu recht!!!).

Der Autor zählte in seiner Abhandlung über den Mindestlohn die Länder auf, die einen Mindestlohn besitzen.

Gastarbeiter bei der Spargelernte sehen inzwischen Deutschland eher als Transitland an, um in z. B. Frankreich besser bezahlt zu werden.

Gepaart ist das Ganze ein wenig mit Unfähigkeit. Das Schauspiel um den neuen Flughafen in Berlin sei hierfür stellvertretend erwähnt. Deutschlands Behörden sind nicht einmal mehr Fähig einen Flughafen zu errichten. Statt den Flughafen zur Chefsache in der Bundesregierung zu machen,  dümpeln die wechselnden politischen Vorsitzenden so vor sich hin und schaffen ein Milliardengrab. Politische Verantwortung und Rücktritt des ersten Vorstandes (Herr Wowereit) auch aus der Politik? Fehlanzeige.

Gemeinsam erfolgreich? Ziehen wir Europäer wirklich an einem Strang? Eine wirksame Eindämmung der Banken in Form von Gesetzen kann der Sternenhimmelstuermer weder auf nationaler noch europäischer Linie erkennen.

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08.09.2013 Im Westen nichts neues...Auszug

Nach diesem kleinen Exkurs wieder "Back in the Future", obwohl wie gesagt die richtig große Reform für die kommende Legislaturperiode vom Autor im Programm der CDU nicht entdeckt wurde...

Wer gemeinsam erfolgreich ist, der braucht halt keine großen Reformen, weil er alternativlos glücklich ist!

Stimmt jetzt aber nicht ganz.  Rufen wir uns die Elefantenrunde (Diskussion zwischen  Steinbrück und Bundeskanzlerin Merkel) in Erinnerung:

Die Kanzlerin verwies stolz auf vier Millionen Menschen, die über eine rechtliche Brücke nun Mindestlohn erhalten, gegen die sich die Bundeskanzlerin so vehement wehrt oder wie im Parteiprogramm der CDU beschrieben:

 Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben. Deshalb wollen wir  für die Bereiche,  in denen  es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam einen tariflichen Mindestlohn festlegen. S. 8

Ordentlicher Lohn für gute Arbeit – tariflicher Mindestlohn Für uns  gilt: Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden.  Deshalb haben wir  mit den Tarifpartnern  Mindestlöhne  in zahlreichen Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten  geschaffen  und  wollen für die Bereiche, in denen es  keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf  einen ordentlichen Lohn haben.S 23/24, beides aus dem Parteiprogramm der CDU

Eine Lohnfestsetzung durch die Politik wird also abgelehnt, aber 4 Millionen  Einzelschicksale verdanken der Politik der CDU einen höheren Mindestlohn? Sorry, wenn der Sternenhimmelstuermer den Linken vorwirft, dass Sie in einer Borggemeinschaft Gehirnwäsche betreiben, dann muss der Autor der CDU vorwerfen, dass Sie aktiv durch Gesetze in den freien Arbeitsmarkt eingriff, denn keine der vier Millionen zugehörigen Arbeitgeber hätte freiwillig eine Lohnerhöhung gegeben.

Dann müssen wir uns wohl bei den Tarifpartnern für die vier Millionen privilegierten Menschen mit Mindestlohn bedanken, aber warum werden die dann im Wahlprogramm der CDU als ihr Erfolg propagiert?

Gilt nun der Primat der Politik einen ordentlichen Lohn für gute Arbeit zu zu geben oder das eine Lohnfestsetzung durch die Politik  abgelehnt wird?  Die Tarifpartner werden also gesetzlich in die Pflicht genommen?  Gesetze erlässt nach dem Demokratieverständnis des Sternenhimmelstuermers immer noch das Parlament nach Willen der Bundesregierung...

Indes machte der Sternenhimmelstuermer bereits in seiner Abhandlung über den Mindestlohn darauf aufmerksam, dass eine Einführung eines Mindestlohns mit einer Grundgesetzänderung verbunden sein müsste, da in der Tat die Tarifautonomie betroffen ist. Eine Anregung, die fröhlich ignoriert wurde. Indes sieht der Sternenhimmelstuermer bei einer derartigen Änderung keine Problematik, da in über 20 europäischen Staaten bereits in Mindestlohn existiert, dieses praktisch schon ein "nicht einklagbarer Bestandteil der europäischen Sozialcharta" ist,

Europäische Sozialcharta:
Artikel 4 – Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:
1.    das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern;
2.    das Recht der Arbeitnehmer auf Zahlung erhöhter Lohnsätze für überstundenarbeit anzuerkennen, vorbehaltlich von Ausnahmen in bestimmten Fällen;
3.    das Recht männlicher und weiblicher Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit anzuerkennen;
4.    das Recht aller Arbeitnehmer auf eine angemessene Kündigungsfrist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen;
5.    Lohnabzüge nur unter den Bedingungen und in den Grenzen zuzulassen, die in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen oder durch Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch bestimmt sind.
Die Ausübung dieser Rechte ist durch frei geschlossene Gesamtarbeitsverträge, durch gesetzliche Verfahren der Lohnfestsetzung oder auf jede andere, den Landesverhältnissen entsprechende Weise zu gewährleisten.

Einzelpersonen können im Unterschied zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen. 

In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt.   Leider ist diese Aussage von Wikipedia  ohne Jahreszahl leider eher irreführend.

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Einschub: Vorschlag zur Aufnahme eines neuen Absatzes im Grundgesetz für die Einführung eines Mindestlohns nch Vorstellung des Autors

Im Artikel 9 (3) GG ist das Recht zur Bildung von wirtschaftlichen Vereinigungen verankert
(Tarifautonomie):
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses
Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind
rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel
91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Der Autor dieser Abhandlung plädiert für einen vierten Absatz als Zusatz:

(4) Das Recht zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden
unterliegt der Zielsetzung dem Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt, welches ausreicht,
um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern; Zu diesem Zwecke
ist eine Kommission aus Arbeitgeberverbänden, Arbeitnehmerverbänden und Sachverständigen
zu berufen, um einen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

...

Der Autor will einen breiten wirtschaftlichen Konsens und das Verfassungsziel ein Arbeitsentgelt
zu erreichen, welches ausreicht, um Ihnen und ihren Familien einen angemessenen
Lebensstandard zu sichern. Nichts anderes will Ricardo oder die Sozialcharta der europäischen
Union.
In der Rechtspyramide unterliegt das GG der europäischen Sozialcharta, die aber kein
einklagbares Recht darstellt. Dennoch muss die Umsetzung des Zieles mehr als ein leeres
Lippenbekenntnis darstellen.

Sich diesen schizophrenen Mist der CDU reinzuziehen, stellt selbst einen Demokraten wie den Sternenhimmelstuermer auf eine harte Geduldsprobe...

Der Sternenhimmelstuermer gratuliert in diesem Zusammenhang der LINKEN, die mit 10,- € als einzige in Deutschland die Forderung stellte, die von der europäischen Sozialcharta gedeckt ist - es gilt nach wie vor die Kommunisten sind großartige Analysten oder trivial gesagt: " sie können zumindest lesen, was der Sternenhimmelstuermer bei anderen Parteien dann doch leicht anzweifelt..."

Also liebe CDU-Jünger, der Sternenhimmelstuermer zitiert noch einmal die CDU:
Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Das ist nun gerade nicht sehr europäisch gedacht.

Das muss jemand dem Sternenhimmelstuermer erklären: Die große Europapolitikerin Frau Bundeskanzlerin Merkel will also behaupten, dass die europäische Sozialcharta sich unzulässig mit Löhnen und dem Existenzminimum eines Menschen beschäftigt, da dieses nicht Sache der Politik sei, sondern Sache der Tarifpartner?

In Deutschland scheint das Existenzminimum nach Auffassung der CDU Sache der Tarifpartner zu sein. Lakonisch gesehen: Ist die Menschenwürde Sache der Tarifpartner? Diese Art der Republik will der Sternenhimmelstuermer genausowenig wie die Borggemeinschaft...

Wie dem auch sei, natürlich werden Reformen der CDU  aus vergangenen Wahlperioden  aufgeführt und wurden  in der Elefantenrunde auch zelebriert. Halt das Spiegelbild des Wahlprogramms, dass mit Superlativen aus der Vergangenheit protzt, die der Sternenhimmelstuermer nicht bestreitet, da aber Politik unter dem Primat der Gegenwart mit Entscheidungen für  die Zukunft unterliegt, es  wie in der Überschrift bereits erwähnt heißt: Im Westen nichts neues!


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21.10.2013

Demokratischer Linksputsch in spe ? Nicht mit der SPD!

Das Schicksal nahm im im Berliner Sonderparteitag seinen Lauf und erwartungsgemäß werden die SPD-Mitglieder nun auf eine Wahlniederlage eingenordet, was nicht stimmt, da immer noch eine Mehrheit der gespaltenen Linken im Bundestag und Bundesrat herrscht.

Die einseitige Hirnwäsche des Parteivorstandes und latente Drohung, dass eine erfolglose Mitgliederbefragung mit Rücktritt der Parteiführung und Neuwahlen verbunden wäre, tut ihr übriges...

Der Autor dieser Weibseite fände es ein Segen, wenn die Vertreter der neuen Mitte aus der Geschichte getilgt wären, aber er sieht auch das Problem, dass die Linken der SPD keine Führungspersönlichkeiten a la Lafontaine mehr haben.

Der Autor hingegen ist zufrieden. Der Mindestlohn kommt und die naiven SPD-Anhänger glauben nun, dass Sie der Kanzlerin damit eine Zumutung aufdrücken - weit gefehlt!

Die CDU schrieb schon vor der letzten Wahl in ihr Parteiprogramm:

Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben. Deshalb wollen wir  für die Bereiche,  in denen  es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam einen tariflichen Mindestlohn festlegen. S. 8

Ordentlicher Lohn für gute Arbeit – tariflicher Mindestlohn Für uns  gilt: Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden.  Deshalb haben wir  mit den Tarifpartnern  Mindestlöhne  in zahlreichen Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten  geschaffen  und  wollen für die Bereiche, in denen es  keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf  einen ordentlichen Lohn haben.S 23/24, beides aus dem Parteiprogramm der CDU

Die Ablehnung zu streichen ist ein kleiner Schritt (nur ein Satz muss gestrichen werde:
Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab und ein paar Wörter umgestellt werden)  und die Konservativen haben dann scheinbar kein Problem damit ein Versprechen zu brechen, was bei den ängstlichen Sozialdemokraten ein Ding der Unmöglichkeit ist. Egal ob der Atomkonsens oder Abschaffung der Wehrpflicht - die Konservativen sind flexibel und pragmatisch und die SPD dogmatisch, wobei der Sternenhimmelstuermer keine Systematik in den  Dogmen der Sozialdemokratie erkennen kann - abgesehen von der Entwicklung zur  FDP am Ende des 20 Jahrhunderts  unter Ex-Bundeskanzler Schröder, der den größten Sozialabbau der Nachkriegsgeschichte und höchste  Begünstigung  der Unternehmer durch Senkung des Spitzensteuersatze mit den Grünen durchsetzte...

Wenn die von der SPD ein wenig lesen könnten, dann hätten die vielleicht bemerkt, dass nun der Fall Eintritt, dass eben nun alle Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht genommen werden, was eine gar nicht so große Abweichung von der praktizierten CDU-Politik in den vergangenen Jahren ist  und damit die nicht einklagbare europäische Sozialcharta umgesetzt wird. Der Kurs der CDU ging aber in dieselbe Richtung: Schaffung eines Mindestlohns so weit es geht ohne die FDP zu brüskieren...

Die CDU musste aber immer auf den Bremsklotz FDP Rücksicht nehmen und Frau Bundeskanzlerin Merkel dürfte eher ein Gefühl der Befreiung empfinden. FDP ist nicht CDU und umgekehrt und ohne die FDP hat der Sternenhimmelstuermer ein gutes Gefühl für die Zukunft...

Dem Autor der Sternenhimmelstuermerseite ging dieser Prozess in kleinen Schritten zu langsam, deshalb wählte er die SPD.

In seiner Abhandlung über den Mindestlohn sagte der Autor bereits, dass wahrscheinlich eine Grundgesetzänderung des Artikel 9 GG (Tarifautonomie) nötig wäre, was aber durch die Forderung der europäischen Sozialcharta hinreichend gedeckt sein dürfte.

Auch bei einer Verfassungsbeschwerde der Unternehmer sieht der Autor dieser Webseite gelassen entgegen: Alle Nachbarländer haben einen Mindestlohn. Es geht hier um primäre Menschenrechte und europäisches Recht steht in der Gesetzespyramide über dem GG...

So eine Verfassungsbeschwerde könnte lustig werden, da dann vielleicht auch der Betrag eines Mindestlohns auf den gesetzlichen Prüfstand kommen würde und dieser dann nach seriösen Berechnungen um die 10,- € liegen würde - von daher die unorthodoxe Bitte des Autors: Liebe Unternehmer, bitte legt gegen den Mindestlohn eine Verfassungsbeschwerde ein und ihr werdet erfahren, dass aus übertriebener Gier eine Niederlage werden kann und ihr armer da steht als zuvor...

Mit der FDP war das nicht möglich, aber mit der SPD geht das nun Ruckzuck! In teilen der CDA war ein Mindestlohn schon immer akzeptiert und Frau von der Layen wurde aus Rücksichtnahme auf die FDP zurückgepfiffen...

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22.10.2013

Wenn die Alarmglocken läuten...

Aus den Reihen der CDU  erheben sich nun die Stimmen der Mindestlohngegner. Der Sternenhimmelstuermer berichtigt gerne die scheinbar unbelesenen Schreihälse der CDU, die scheinbar die europäischen Nachbarn ignorieren und die Ilo:

...Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen[2][3] haben bis Anfang des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert... Wikipedia.

Darunter war doch auch Deutschland oder nicht?

Im Teil 1 Satz 4 der europäischen Sozialcharta steht: Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt, das ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert.

Was ist das bitte anderes als die Forderung eines Mindestlohns? Die europäische Sozialcharta ist zwar nicht einklagbares Recht, aber ist als eine Leitlinie zu betrachten und Deutschland verstößt dagegen in Millionen von Fällen...

Sorry, aber der Vorwurf des Lohndumpings anderer europäischer Länder, der sich in den Hungerlöhnen der Arbeiter in der Fleischindustrie manifistierte, scheint ein wenig spurlos an Teilen der CDU vorbeigegangen zu sein.
 

Wenn die SPD dort einknickt, was war dann mit der Bundesratsinitiative vor der Wahl? War das auch eine Luftblase? Hey, Teile der Unternehmerschaft lassen ihre willenlosen Marionetten tanzen und der Sternenhimmelstuermer fordert jetzt mal ganz genau darauf zu achten, wer da so seine Stimmen erhebt: Volker Bouffier, Arnim Laschet und Julia Klockner mal als Gedächtnisstütze vorläufig notiert.

Das eigentliche Problem ist, dass die Iniative für die Einführung des Mindestlohns aus dem Bundesrat kam und z. B. Herr Steinbrück im Jahr 2006 laut Spiegel noch eine andere Einstellung zum Mindestlohn hatte:

"In der Öffentlichkeit hält er sich noch bedeckt. Hinter den Kulissen jedoch kämpft Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit großer Energie gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Er befürchtet massive Arbeitsplatzverluste."

Wird Herr Steinbrück, der im Jahr 2013 den Mindestlohn in sein hundert-Tage-Programm aufnahm, nun in den Verhandlungen sich für den Mindestlohn begeistern?

Über die Hälfte des Bundestags und des Bundesrats ist in linker Hand und die CDU pocht darauf, dass Reformen eine Handschrift der CDU tragen müssen und meinen damit eine Fortsetzung der "Lohnsklaverei" einer Minderheit von Unternehmen, die eine überproportional starke Lobby haben.

Nochmal an die SPD-Mitglieder: Überdenkt, ob ihr dieser Koalition euren Segen gebt. Der Sternenhimmelstuermer fordert hier ein Wort der Bundeskanzlerin, aber bevor man in die Koalitionsverhandlungen geht.

Der Maßnahmemzettel der SPD ist ohne Zustimmung des Koalitionspartners ist gerade mal zum Arschabwischen gut: Eine aufgestellte Forderung ist keine durchgesetzte Forderung und die bisherigen eher dünnen Forderungen werden vermutlich dann noch teilweise in Kompromissen kaschiert...

Eine klare Mehrheit wird ignoriert und der Sternenhimmelstuermer sieht seinen eigenen Wunsch nach einem Mindestlohn substantiell gefährdet. Der Sternenhimmelstuermer sieht sich schon in einer Fundamentalopposition  gegen die große Koalition.

Eigentlich sollte Politik auf dieser Seite ruhen, aber wenn kein vernünftiger Mindestlohn herausspringt, dann nimmt sich der Autor dieser Seite das Recht, als Stimme  der Menschen, die sich nicht wehren können, weiterhin  Artikel zu verfassen und dann werden SPD und CDU noch  einige  kritische Artikel mehr  erwarten dürfen...


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24.10.2013 Der liebe Gott und der Mindestlohn

Noch zwei Monate bis heilig Abend und da ist es doch die heilige Pflicht des Autors dieser Webseite die verlorenen Seelen seiner christlichen Brüder und Schwestern (auch die christliche Familie kann man sich nicht aussuchen und muss sich mit den schwarzen Schafen arrangieren) im Sinne der Bibel auf den Pfad der Tugend zurückzuführen...

Es geht dabei wieder um das Thema Mindestlohn und den heutigen "Tagelöhnern", die seit dem alten Testament einen besonderen Stellenwert in einer über 3000 Jahren alten christlichen Tradition, die den armen arbeitenden Menschen in den Mittelpunkt stellt und ein menschenwürdiges Leben über dem Existenzminimum fordert.

Auszüge aus dem alten Testament und die Geschichte vom Weinberg aus dem neuen Testament:

19. Kapitel
Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens

Es soll des Tagelöhners Lohn
nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.

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24,14 Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du (a) (b) seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von
deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, 24,15sondern du
sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe − denn er ist bedürftig
und verlangt danach −, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.

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Die Bibel: Geschichte vom Weinberg
20,1Denn das Himmelreich gleicht einem Hausherrn, der früh am Morgen ausging, um Arbeiter für seinen
Weinberg einzustellen. 20,2Und als er mit den Arbeitern einig wurde über einen Silbergroschen als
Tagelohn, sandte er sie in seinen Weinberg. 20,3Und er ging aus um die dritte Stunde und sah andere müßig
auf dem Markt stehen 20,4und sprach zu ihnen: Geht ihr auch hin in den Weinberg; ich will euch geben, was
recht ist. 20,5Und sie gingen hin. Abermals ging er aus um die sechste und um die neunte Stunde und tat
dasselbe. 20,6Um die elfte Stunde aber ging er aus und fand andere und sprach zu ihnen: Was steht ihr den
ganzen Tag müßig da? 20,7Sie sprachen zu ihm: Es hat uns niemand eingestellt. Er sprach zu ihnen: Geht ihr
auch hin in den Weinberg. 20,8Als es nun Abend wurde, sprach der Herr des Weinbergs zu seinem
Verwalter: Ruf die Arbeiter und gib ihnen den Lohn und fang an bei den letzten bis zu den ersten. 20,9Da
Die Bibel
20. Kapitel 939
kamen, die um die elfte Stunde eingestellt waren, und jeder empfing seinen Silbergroschen. 20,10Als aber
die ersten kamen, meinten sie, sie würden mehr empfangen; und auch sie empfingen ein jeder seinen
Silbergroschen. 20,11Und als sie den empfingen, murrten sie gegen den Hausherrn 20,12und sprachen:
Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, doch du hast sie uns gleichgestellt, die wir des Tages Last und
Hitze getragen haben. 20,13Er antwortete aber und sagte zu einem von ihnen: Mein Freund, ich tu dir nicht
Unrecht. Bist du nicht mit mir einig geworden über einen Silbergroschen? 20,14Nimm, was dein ist, und
geh! Ich will aber diesem letzten dasselbe geben wie dir. 20,15Oder (a) habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin? 20,16So werden die Letzten die
Ersten und die Ersten die Letzten sein.* *In der späteren Überlieferung finden sich zusätzlich die Worte:
«Denn viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt» (vgl. 22,14)

Anmerkung: Diese Geschichte ist Aufhänger für die Abhandlung des Autors über den Mindestlohn
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03.11.2013

Experiment Mindestlohn oder wenn man von seiner eigenen Hände Arbeit leben könnte...

Im Presseclub wurde u. a. kurz der Mindestlohn eruiert und es schien so, als ob das "Experiment Mindestlohn" unkalkulierbar sei...

Der Sternenhimmelstuermer findet die Situation ebenfalls stark bedenklich: Stellen Sie sich mal vor, da würde eventuell das Geld ohne Aufstockung des Staates zum Überleben in Deutschland ausreichen, zwar immer noch keine vernünftige Rentenabsicherung möglich sein (wohl erst ab 10,48 € möglich!), aber sogar für Berufe wie Friseuer, Bäcker  oder Blumenhändler würde es wieder eine Perspektive geben, allein vom Beruf leben zu können...einfach unvorstellbar-:)

Wo kommen wir denn eigentlich hin, wenn sich jetzt sogar die Arbeitsagentur über sittenwidrige Fälle wie diesen nun  Klage erhebt: "In der Uckermark hatte ein Pizzaservice einem Beschäftigten nur 1,59 Euro pro Stunde gezahlt, bei einem Computerhändler in Lübben (Oberspreewald-Lausitz) waren es 2,84 Euro. Beide Firmen müssen den Lohn erhöhen und von den Jobcentern gezahlte Leistungen zurückzahlen." Zitat und Artikel auf,

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/10/brandenburgs-jobcenter-prufen.html

Ne, was sind das eigentlich für seltene Paradiesvögel und Bedenkenträger, die uns weismachen wollen, dass es nicht möglich sei, Menschen von einem  Lohn mit ihrer Familie  ohne weitere staatliche Unterstützung leben zu lassen?

Ist der Kapitalismus inzwischen zur Ansicht gelangt, dass der Staat die Gehälter der Arbeitnehmer zahlen muss, damit das System tragfähig ist?

Wie krank ist denn das? Kann ein Unternehmer mit seinem Geschäftskonzept keine Arbeitnehmer einstellen bzw. bezahlen, dann geht die Firma Pleite. Ja, so böse ist der Kapitalismus...

1,59 € Brutto ist übrigens dann wohl  der Rekord der Unbarmherzigkeit, wenn dann sogar die an sich neutrale Arbeitsagentur  die potentiellen Arbeitgeber nicht mit Menschen versorgt, sondern verklagt...

Wie tief will Deutschland noch fallen?

Keine Sorge, der Mindestlohn kommt und dann dürfen sich die allzu gierigen vor Gott verantworten...



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19.11.2013 Mindestlohn ab 2016 ?

Aha, der Mindestlohn kommt nun also doch ohne Abstriche und Ost-West-Regelungen, was für eines der reichsten europäischen Länder mehr als erbärmlich wäre.

Dabei ist Deutschland im Geiste der Fortführung seiner Lohndumping-Politik natürlich mit Brutto: 8,50 € (Netto: 6,17 €) nach Zahlen von 2012 hinter anderen Mindestlohnländern wie Belgien mit 8,75 € (dort gibt es Mindestlohn seit 1975), Frankreich 9,40 € (seit 1950 gibt es dort Mindestlohn), Irland: 8.65 € (seit 2000), Niederlande 8,88 € (1968), Luxemburg 10,41 € (1944).

Keines der oben andren genannten Länder ging Pleite, obwohl das exportstärkste Land (Bundesrepublik Deutschland), z. B. in der Fleischindustrie mit exorbitanten Dumpinglöhnen inklusive Massenmenschhaltung anderer Volksgruppen in saumäßigen Wohnverhältnissen als Lohnsklaven den ehrlich entlohnten Menschen arg zusetzte...Das Ganze hat ja wohl ein gerichtliches Nachspiel vor dem europäischen Gerichtshof...

Das Unternehmertum in Deutschland ist teilweise zum Kotzen und während es für Emissionen inzwischen künstlich geschaffte Werte (Emissionshandel) gibt, ist der Arbeitnehmer den Arbeitgebern ohne eine vernünftige Regelung in Sachen Mindestlohn scheinbar bis 2016 ausgeliefert.

Der Sternenhimmelstuermer setzte sich in seiner Abhandlung zumindest für eine Stufenregelung ein, die eine sukzessive Erhöhung über die Jahre beinhaltet, damit Firmen nicht von einem zum anderen Tag einen Mindestlohn vorgesetzt bekommen - warum nicht 2014 7,50 €, 2015 : 8,00 € und 2016 8,50 €?

Dann ist das auch eine Rentenfrage bei einem Bruttolohn von 8,50 € müssten dann so ca. 58,93 in die Riesterrente fließen...ja, es geht hier auch um Verhinderung von Altersarmut und dann sind zwei Jahre Wartezeit in Punkten ein nicht unerheblicher Faktor...

Kurz vor 2016 werden die Unternehmer dann motzen:"Jetzt auf einmal 8,50 € ist doch viel zu hart..."

Dabei ist das Geld vorhanden und der Sternenhimmelstuermer sagt einmal mehr: schämt euch! Könnt ihr Euch noch an das Bürgergeld und dessen Höhe erinnern, was mal fast alle Parteien bis zur FDP hin gut fanden....

Im Jahre 2016 dürfte dann England mit zur Zeit 7.01 € Mindestlohn Deutschland überholt haben und vielleicht gibt es dann noch einen höheren Mindestlohn als der von Spanien, der mit zur Zeit 3.89 € wirklich schäbig ist.

"In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt." , sagt Wikipedia.

Bei 8,50 € Mindestlohn hat ein Arbeitnehmer mit einer Wohnung über etwas von 300,- € noch Anrecht auf einen Mietzuschuss von ca. 10 - 20 €, kann also von seiner eigenen Hände Arbeit nicht Leben und ist nach der Definition des Autors der Sternenhimmelstuermerseite ein Aufstocker im weiteren Sinn.

Wahrlich, Deutschland kann auf sein Sozialsystem stolz sein, aber auf eine kleine Schicht von Arbeitgebern, die in den letzten Jahren wuchs und eine Sklavenhaltergesellschaft etablierte, muss ein gesetzlicher Riegel vor weiterer sozialer Sklaverei vorgeschoben werden.

Davon sind die ehemaligen Christen in der CDU, die scheinbar nun den schnöden Mammon als Folge einer langen Regierungszeit mit der FDP anbeten, weit entfernt.

Der seit der Schröderzeit ultraneoliberale Flügel in der Parteispitze der SPD und in Form von z. B. Herrn Steinbrück als Vertragsunterhändler sind leider kein Garant für ein besseres Verhandlungsergebnis für die Arbeitnehmer oder andere sozial benachteiligte Gruppen gewesen. 

Herr Steinbrück  z. B. ist doch eher ein Mann der Banken und nicht der Arbeitnehmer - man kann nicht zwei Herren gleichzeitig dienen...Ne, die anderen SPD-Spitzen, die sich als Wahlverlierer bei einem Wahlsieg der nicht existierenden Linksfraktion im Bundestag und Bundesrat präsentierten und danach in die Koalition als Bittsteller beim konservativen Wahlverlierer einschlichen ist nichts zu erwarten - Menschen ohne Visionen sind eine Zeitverschwendung in der Geschichte...die wird dann eben von Frau Bundeskanzlerin Merkel weitergeschrieben...

Andererseits warum erst 2016 ?

Das wäre kurz vor der nächsten Wahl und dann leichter von der nächsten Regierung zu kaschieren. Vorsicht, hütet Euch vor solch komischen Kompromissen. Da kann z. B. dann ein Beenden der Koalition bereits eingeplant sein und dann wurde gar nichts erreicht!

Die CDU könnte dann kurz vor der Einführung des Mindestlohns abspringen und Neuwahlen ansetzen, bei denen dann die FDP vermutlich mit einer ausgiebigen Zweitstimmenkampagne wieder in den Bundestag reinkommt.

Liebe SPD 2016 ist ein gefährliches Spiel und der Sternenhimmelstuermer warnt damit mal wieder als erster Webseitenautor davor, dass das eine echte Ente werden könnte...springt lieber jetzt ab und lasst Euch nicht auf den Sankt Nimmerleinstag vertrösten...die linken Mehrheiten existieren und Ihr könntet die Bundesrepublik verändern, wenn Ihr in Willy Brandts Gedenken einmal mehr Demokratie wagt und eine neue linke Fraktion schmiedet.

Die Internationale gilt doch für alle Linken? Dann tut doch mal etwas und gebt uns 100 % von dem, was ihr uns versprecht und nicht eine wage Hoffnung mit viel zu niedrigen Zahlenwerten im Jahre 2016 vielleicht, wenn denn diese unselige Koalition dann noch hält....

Dann müssen ein paar Jahrzehnte krude Entwicklungen in einigen Berufsgruppen schlichtweg korrigiert werden - Friseurhandwerk, Verkäuferin, Blumenverkäufer, Bäckereien Dienstleistungsgewerbe...

Die Bewertung einiger Berufsgruppen in denen vorwiegend Frauen ausgebeutet werden, ist auf einem beunruhigenden  hohem Niveau.  Wer soll bitte in Zukunft auch die schönen Produkte kaufen, die z. B. zu Weihnachten angepriesen werden, wenn umgekehrt den Menschen nichts gezahlt wird?

Und dank liberalisierten Öffnungszeiten sind die Schichtarbeiterinen in den Verkaufshallen wohl nur in linken utopischen Fantasien besser als die beschimpfte Frau am Herd, die gantägig sich der Erziehungsarbeit widmet und Jahrzehnte der Garant für Kinder mit hohem Bildungsniveau war....(ist alles statistisch bewiesen...)....

Und ihr Sozialdemokraten könntet vielen Menschen ein schönes Geschenk machen, wenn ihr über Euren Schatten springt und endlich in einer linken Koalition soziale Reformen 1 zu 1 umsetzt und ein wenig Geschichte schreibt - und damit ist nicht die Abschaffung der Herdpremie und vielleicht dann die Wiedereinführung der 10 € Eintrittsgeld beim Arzt aus der Schröderära gemeint....

Das ist aber scheinbar nur ein frommer Wunsch des Autors, der eher esoterisch-konservativer Christ mit manchmal abweichenden Einstellungen zum Mainstream ist, und fast der Hälfte der sozial engagierten Bevölkerung und solche vermeintlichen Minderheiten werden auf das sträflichste ignoriert...

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24.11.2013 Nachtrag

Gerade war diese dämliche Kampagne, dass die Wünsche der SPD und CDU über 1,8 Millionen Arbeitsplätze kosten würden. Die "Whistleblower" aus dem Bundesfinanzministerium sollten mal Ross und Reiter benennen, welche Interessengruppen diese Liste formulierte und aus welchem Grund dieses streng Geheime Papier nun veröffentlicht wurde!

Trotzdem sind solche Quarkberechnungen der Sache eher hilfreich, denn Widerstand formierte sich innerhalb der SPD-Basis und es könnte sein, dass die Grünen in die Bresche springen oder es nach Irrungen und Wirrungen zu einem finalen Endspiel der vereinten Linken kommt.

Gabriel würde dann sein Amt niederlegen, welch eine befreiende Botschaft. Die Spitze stellte sich scheinbar gegen ihre Basis - sollte es noch Menschen aus Fleisch und Blut mit einem Herz am linken - sorry - rechten Fleck geben!

Schon seit einiger Zeit gärt es unter der Oberfläche und die Versuche die Befürworter einer Linksfraktion zu unterdrücken fällt den Medien und der Führungsspitze der SPD immer schwerer.

Da braut sich ein Sturm zusammen, aber noch kann der Sternenhimmelstuermer nicht eindeutig lokalisieren, wo die neue benötigte Avantgarde der SPD ist.

Es wird spannend und der Sternenhimmelstuermer bedankt sich bei all den Kräften, die gegen die Reformvorhaben ihre Stimme erhoben hatten und damit die Sache so richtig in Bewegung brachten - denn ihr habt den Bogen überspannt und jede Kraft ruft eine mindest gleich große Gegenkraft hervor.

Ihr versteht nur Bahnhof? Ihr werdet es bald verstehen...

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27.11.2013

Deutschlands Zukunft gestalten

Der Autor der Sternenhimmelstuermer kann mit dem Kompromiss der CDU und SPD bezüglich des Mindestlohns leben. Das Dilemma war, dass viele Unternehmer keine Tarifverträge schlossen und die 8,50 € oftmals nicht erreicht wurden.

Mit der Regelung wird also spätestens 2017 ein einheitlicher Mindestlohn kommen. Das ist zumindest ein machbarer Weg, der den Unternehmern die Chance gibt, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen.

Zähneknirschend also ein ja.

Im folgenden nochmal die Regeln von Seite 66 des Koalitionsprogrammes mit dem schönen Namen Zukunft gestalten als Zitat:

"Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50
Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzlicheMindestlohnniveau uneingeschränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Mindestlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016das Mindestlohnniveau nicht
erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlosseneTarifverträge, in denen das
geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in dasArbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.
Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen
– erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich.
Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher
Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen.
Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird hierzu im Gesetz getroffen.
Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme,
z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.
Im Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, die Mindestlohnregelung nicht einschlägig ist, weil sie in
aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung
haben."

Zitatende Seite 66 des Programmes Zukunft gestalten.

Erstaunlicher Weise schimpfen die Menschen mehr um andere Themen - vielleicht aber nur, um erstmal kein Feuer in die Abstimmung über die Zustimmung der Koalition von der Basis zu entzünden...

Da kommen übrigens nebenbei gesagt höhere Steuereinnahmen durch den gesetzlichen Mindestlohn - es gibt ca. 10 Milliarden Euro an Leistungen für Aufstocker jährlich - das bedeutet vielleicht schon in den nächsten Jahren bis 2017 gut 30 Milliarden Mehreinnahmen: ein Teil des Geldes könnte ja auch an die Unternehmen zurückfließen...

Frau  Bundeskanzlerin Merkel wird mit der Entscheidung in die Geschichte eingehen und die Übergangsphase dürfte gut moderiert sein. Deutschland wird Abschied von Sklavenlöhnen nehmen und selbst der Autor kann dann in Zukunft den Vorwurf von Lohndumping nicht mehr aufrechterhalten.

Da Europa zusammenwächst, wäre es auch an der Zeit dann Mindestlöhne gesetzlich festzuschreiben, die Sozialcharta hat da schon Vorstellungen, die in Deutschland mit etwas über 10,- € festgelegt sein würden...

Liebe Unternehmen: Der Mensch und seine Arbeit hat einen Wert. Dieser Übergang ist ohne schrille Töne seitens der SPD und CDU ausgehandelt worden. Webseiten wie die des Autors schrieben ungefiltert ihre Ansichten.

Es läuft zwar vieles nicht optimal, aber insgesamt ist es eine Abkehr von der alten Politik des Exbundeskanzlers Schröder, um jeden Preis  Menschen arbeiten zu lassen, ohne auf der anderen Seite eine adäquate Entlohnung  zu gewähren oder was man im Volksmund Sklavenlohn nennt.

Der Autor bedankt sich ausdrücklich bei der SPD, weil es mit der CDU zu lange gedauert hätte, bis es einen Wandel in Deutschland zum Wohle der Menschen gegeben hätte.
Ebenso bei Frau Bundeskanzlerin Merkel,  der es ohne die FDP sicherlich gar nicht so schwer viel dem Mindestlohn zuzustimmen...

Also sagt der Sternenhimmelstuermer nun, dass ein Linksbündnis nicht erforderlich wär?
Ne, aber eine Abwahl der Koalition würde vielleicht  zu einem Grünen Bündnis oder Neuwahlen führen. Außerdem kann der Autor dieser Webseite keine Alphatiere in der SPD ausmachen, die fähig wären ein Linksbündnis zu schmieden.

Schade, die linken Kräfte in Deutschland sind leider nicht mal fähig bei einer kompletten Mehrheit im Bundesrat und Bundestag Visionen zu entwickeln und es dürfte der Spruch gelten: "Wer sich auf links verlässt, der ist verlassen" und damit ist in erster Linie die Linke der SPD gemeint...

Also was tun? Alles auf eine Karte (die Tarotvariante, die der Autor naturgemäß vorziehen würde) setzen oder mit dem Papier "
Deutschlands Zukunft gestalten" als berechenbar die nächsten  Jahre gestalten (erinnert den Autor an eine Astronomie/Astrologie-Variante - alles so langweilig wissenschaftlich für die Zukunft geplant). Keine Revolution, aber immerhin eine Evolution.

Der Autor dieser Webseite macht es sich einfach: "Liebe SPD-Anhänger, der Sternenhimmelstuermer war immer esoterisch denkender Christ und kehrt nun dem linken Lager wieder den Rücken zu. Ihr müsst entscheiden, wie die Geschichte weitergeht, diese Entscheidung nehme ich nicht ab.

Egal, wie die Entscheidung aber ausfallen wird, werde ich im Sinne der armen Menschen den Vorgang kritisch auf dieser Webseite begleiten. Ich kann damit leben, wenn Ihr diese Koalition verneint, weil ich auch kein Problem mit einer Linkskoalition hätte. Aber aus meiner Sicht ist nun eine Menge erreicht und ich kann mit dem Spatz in der Hand leben... "

Und wieder wählte ich wahrscheinlich einen Gewinner - denn die CDU regiert wahrscheinlich gemeinsam mit der SPD und dann war dann diese Stimme wenigstens nicht verschenkt -:)

Und so feierte wenigstens ein Deutscher zweimal einen Wahlsieg: einmal, weil ein Linksbündnis die Regierungsmehrheit hat und einmal weil die SPD an die Regierung kommt.

Und als Druckmittel ist jederzeit das Linksbündnis vorhanden, dass es nicht zulassen wird, dass der Mindestlohn nicht kommt. Das ist gut zu wissen...


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01.12.2013 Auszug aus Artikel

Das schönste Geschenk von SPD und CDU ist die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland. Dann zeichnet sich eine Wende in der Arbeitspolitik in Bezug auf Riesterrente und Lebensarbeitszeit bis 67 ab...

Alles ziemlich perfekt. Der Autor der Sternenhimmelstuermerseite ist voll des Lobes für die Politik. Inzwischen findet der Sternenhimmelstuermer die Lösung ab 2017 richtig gut. Da ist Spielraum für Unternehmer drin, sich auf den Mindestlohn vorzubereiten, was mit den favorisierten Stufenregelungen vom Sternenhimmelstuermer nicht so möglich gewesen wäre...

Frau Bundeskanzlerin Merkel hat in dieser Legislaturperiode genug innere Reformen in Angriff genommen und der Autor dieser Webseite ist ein wenig traurig, dass er Begriffe wie "Lohnsklaverei" und "Lohndumpingland Deutschland"  bald nicht mehr wahrheitsgetreu anwenden kann.

Noch ein paar Jahre ohne Reform weiter und nicht nur die absolute Mehrheit hätte die Linksfraktion gewählt, sondern weitaus mehr Wähler hätten einen Unmsturz bewirkt...

Die Sternenhimmelstuermerseite engagierte sich auf der Metaebene für die Einführung des Mindestlohn. Dieser wird nun eingeführt und das ist eine historische Leistung, welches immer noch viele Menschen nicht begriffen haben und sich mit Selbstzweifeln und Miesmachen...beschäftigen.

Die Sternenhimmelstuermerseite lieferte Argumentationen, griff in unzähligen Artikeln parteiübergreifend Gegner des Mindestlohns an und der Autor wählte trotz seiner christlichen Einstellung die SPD. Das Ziel ist nun erreicht, die SPD setzte sich stark von der unseligen Schröderpolitik ab und brachte für diese Legislaturperiode nur soziale Reformen ein.

Nun ist es Zeit wieder in die politische Neutralität und damit dann wieder in die kritische Begleitung der großen Koalition zu gehen.

Der Mindestlohn wäre ohne den Konsenz der großen politischen Parteien nicht möglich gewesen. Der Sternenhimmelstuermer spricht sich für die große Koalition aus, die nun die größten sozialen Reformen dieses Jahrzehnts schultert.

Zum Wohle millioner Menschen, die sich trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrer eigenen Hand ernähren konnten und ohne Aufstockung des Staates nicht existenzfähig gewesen sind (unser Sozialstaat funktionierte, aber wie lange hätte er ohne Reform noch funktioniert?)

Und so steht einem friedlichen Weuhnachtsfest politisch gesehen nichts mehr im Weg...

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27.12.2013 Auszug

Kein Artikel ohne irgendetwas über den Mindestlohn: Auch Herr Schäuble teilt die Wichtigkeit des Mindestlohns für die Gesellschaft und was der Sternenhimmelstuermer schon immer sagte - viele andere Konservative auch:

""Die Vereinbarung zum Mindestlohn im Koalitionsvertrag entspricht mehr den Vorstellungen von CDU und CSU als denen der SPD", sagte Schäuble im Interview mit dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Die Union habe im Wahlkampf gesagt, die Tarifautonomie dürfe nicht geschwächt werden.
"Unsere Vereinbarung stärkt sie", sagte Schäuble. "Das hätten wir schon vor Jahren machen sollen, aber das war mit der FDP schwierig", so der geschäftsführende Finanzminister."
(Zitat: Quelle epochtimes).

Eigentlich wäre es fair, wenn Herr Schäuble auch einmal Kanzler werden würde, da er als graue Eminenz viel für diesen Staat tat...

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31.12.2013

Ein gerechter Lohn oder eine Zäsur an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht?

Im Jahre 2017 wird es mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sogenannten "Mindestlohn" in Deutschland geben.

Der Autor dieser Webseite präferiert die Begrifflichkeit "gerechten Lohn", der auf der vereinfacht ausgedrückten Vorstellung des einfachen Volkes beruht: "von seiner/ ihrer Hände Arbeit Leben".

Dem Autor ist bekannt, dass im Sinne der Gewaltenteilung die Legislative und nicht die Iudikative zur Schaffung neuer rechtlicher Normen zuständig ist, kann aber das Bundesarbeitsgericht nicht von einer moralischen Mitverantwortung bei der ungünstig ausgelegten Rechtsprechung in Bezug auf sittenwidrige Löhne, Wucherei und Ignoranz bestehender moralischer Werte freisprechen.

Da es in den folgenden Jahren durch die Einführung eines gerechten Lohns mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Auslegung der neuen Gesetze, zur Höhe des Mindestlohns und zur Verträglichkeit mit der Verfassung in Form von Verfahren kommen wird, muss  eruiert werden, ob es nicht zu einer grundlegenden Veränderung vom Moralbegriff und Sittenbegriff in der Auslegung von Gesetzen im Arbeitsrecht durch das Bundesarbeitsgericht bedarf.

Justitia ist bekanntlich auf einen Augen blind und deshalb bittet der Autor dem geneigten Leser im christlichen Abendland sich mit dem Autor auf eine kleine Zeitreise zu begeben, um den blinden Fleck ein wenig zu erhellen. Dieses beginnt mit der Auffassung eines Christenmenschen, schneidet dann kurz die Wirtschaftsphilosophie und geht weiter in der heutigen Rechtslage, die auch ohne Einführung eines staatlichen gerechten Lohns nach Auffassung des Autors bei anderer Interpretation der bestehenden Normen möglich gewesen wäre...

Im alten Testament war Arbeit noch die Strafe Gottes: Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden. (Bibel 3.19 Sündenfall).

Gott in seiner Erscheinungsform als Jesus Christus hingegen, stellte den Tagelöhner in diversen Bibelstellen in den Mittelpunkt. Erwähnt sei hier die Lieblingsgeschichte zum gerechten Lohn vom Weinberg, in dem der Gutsherr auch dem Tagelöhner den vollen Tagelohn gab, der nur eine Stunde arbeitete, weil er  zuletzt kurzfristig eingestellt wurde. Die eher pragmatisch irdische ungeschriebene Begründung: "Auch der zuletzt kommt, muss irgendwo von dem Geld leben können, dass er an  diesem Tag verdient hat."

In der Bergpredigt gibt es den schönen Spruch: "Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinen anderen zu" - richtig, dass ist der kategorische Imperativ von Kant im Knittelvers ausgedrückt und im Fall der Arbeitswelt kann man hier ableiten: Möchten Sie für jemand anderes arbeiten, um sich dann nicht von ihrer  Hände Arbeit ernähren zu können?

Kann eine Gesellschaft überleben, die diese Regel zur obersten Maxime ihres Handelns macht?

Der Autor lässt diese Frage im Raum stehen und  macht einen kleinen Zeitsprung  dicht heran an den eben zitierten Zeitraum von Kant und streift jetzt Adam Smith, der grob beschrieben propagierte, dass aus dem Egoismus des einzelnen  ein Nutzen für die Allgemeinheit entsteht. Eine These, an der erstmal nichts auszusetzen ist, so lange Spielregeln (nennen wir sie mal spaßeshalber Anstand und Moral ) beachtet werden.

Im neoliberalen Lager wird der Arbeitswert  - zumindest nach Ricardo in Abgrenzung zu Adam Smith wie folgend definiert:

Ricardo schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass sich dieser „natürliche Preis der Arbeit“, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und Nachfrage einstellt.

Doch wie hoch ist der Wert, "welche die Arbeiter zu ihrem einschließlich Nachkommen" brauchen und wie wird er ermittelt? Stellt sich dieser wirklich in einem malthusiianischen Prozess ein, wie es die Wirtschaftsliberalen bis zur staatlichen Festlegung eines gerechten Lohns propagierten und es offensichtlich seit der letzten SPD-Regierung nach deren Agendapolitik der Vollbeschäftigung ohne adäquater Gegenleistung immer weniger funktionierte - deren Zustimmung freilich von der CDU in diversen Gesetzesbeschlüssen im Bundesrat unterstützt wurde?

Setzen wir unsere kleine Zeitreise fort in das "Bismarckreich" (ist eigentlich ein wenig falsch, der war nur Kanzler und nicht König...). Gerade weil es nicht mit dem malthusianischen Prozess so ganz klappte, wurden die Arbeitgeber  in ein Versicherungssystem eingebunden, dass wir heute als Sozialversicherungssystem  bezeichnen und jedem Arbeiter einen gerechten Lohn garantiert,  der  so schöne Sachen wie Unfallversicherung,  Krankenversicherung...bis zur Rente garantiert.

Und dann nebenbei wird hier im sogenannten Vorkonstitutionellen Recht im Jahre 1900 das bürgerliche Gesetzbuch veröffentlicht.

Im Paragraphen 138 (2) BGB steht dann auch:

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Zitat.

Dieses ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Offizialdelikt (vom Staate aus) nach § 291 StGB verfolgt:

§ 291 Wucher
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1.    für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2.    für die Gewährung eines Kredits,
3.    für eine sonstige Leistung oder
4.    für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Mißverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.    durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2.    die Tat gewerbsmäßig begeht,
3.    sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

Als Anmerkung des Autors: Wurden z. B. in der Fleischindustrie und vergleichbaren Fällen die Staatsanwälte dem Legalitätsprinzip in Deutschland geltend bei diversen gesetzlichen strafrechtlichen Handlungen im Rahmen des Offizialprinzips hinreichend aktiv? Es gibt hier kein Ermessensspielraum...Lohndumping ist eine Straftat!

 "Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.[1] Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte.[11] Die Zwei-Drittel-Grenze kann jedoch im Einzelfall im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit zu korrigieren sein, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung oder der Bestimmung des Werts der Arbeitsleistung gebieten."
sagt Wikipedia.

"Liegt die verkehrsübliche Vergütung unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung nicht vom Tariflohn, sondern von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.[8] Für die Bestimmung der Ortsüblichkeit kann zunächst aber von der tariflichen Vergütung ausgegangen werden. Für eine abweichende Ortsüblichkeit oder dafür, warum im Einzelfall ein abweichender Maßstab gelten soll, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig[13][14] Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann in jedem Falle angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen."

Doch halt, bevor wir uns mit der traurigen (?) Realität weiter auseinandersetzen, lohnt es sich ein kleines wenig in der jüngeren Vergangenheit unserer Zeitreise fortzusetzen...

Denn im Jahre 1956 wurde im Rahmen des KPD-Verbotes vom Bundesverfassungsgericht nebenbei die Ausbeutung von Arbeit höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht definiert, wie Sie es auch im eben genannten  gelungenen Artikel von Wikipedia nachvollziehen können, aus dem die nun folgende Passage zitiert wird:


"    [...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische Grundordnung dem Gedanken der Würde und Freiheit des Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]

Als objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3] sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) - trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken.

Anderer Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht: Unterschreitet der vereinbarte Lohn die geltenden Sätze der Sozialhilfe, ohne in einem auffälligen Missverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, besteht einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge noch kein ausreichender Grund, Lohnwucher annehmen zu können.[8]


Auch der Laie dürfte entsetzt sein: Das Bundesarbeitsgericht maßt sich gegen eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und dem Sozialstaatsprinzip per se an zu bestreiten, dass bei vollschichtiger Arbeit (40 Stunden Woche) es keine Ausbeutung der Arbeitskraft sei, wenn nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum erreicht wird.

Ach ja, Hartz IV wurde bekanntlich erst später eingeführt und im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung weiterentwickelt, während das Bundesarbeitsgericht eine Parallelwelt durch Rechtsprechung aufbaute, die weit von der verfassungsmäßigen Realität und Entwicklung abwich.

Wir sind aber mit unserer kleinen Zeitreise noch lange nicht fertig. Denn neben den globalen Handel entwickelte sich auch in der europäischen Rechtsprechung und als kleine europäische Verfassung bzw. Leitlinie die Sozialcharta, die u. a. so schöne Sätze als nicht einklagbares Recht propagiert:

Europäische Sozialcharta:
Artikel 4 – Das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt
Um die wirksame Ausübung des Rechtes auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien:
1.    das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt anzuerkennen, welches ausreicht, um ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern;
2.    das Recht der Arbeitnehmer auf Zahlung erhöhter Lohnsätze für überstundenarbeit anzuerkennen, vorbehaltlich von Ausnahmen in bestimmten Fällen;
3.    das Recht männlicher und weiblicher Arbeitnehmer auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit anzuerkennen;
4.    das Recht aller Arbeitnehmer auf eine angemessene Kündigungsfrist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen;
5.    Lohnabzüge nur unter den Bedingungen und in den Grenzen zuzulassen, die in innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen oder durch Gesamtarbeitsvertrag oder Schiedsspruch bestimmt sind.

Die Ausübung dieser Rechte ist durch frei geschlossene Gesamtarbeitsverträge, durch gesetzliche Verfahren der Lohnfestsetzung oder auf jede andere, den Landesverhältnissen entsprechende Weise zu gewährleisten.


Einzelpersonen können im Unterschied zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gegen Verletzungen der in der Sozialcharta verankerten sozialen Rechte bei einem europäischen Gericht Beschwerde führen. 

In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt.

Der Durchschnittsverdienst nach der Sozialcharta der europäischen Union, der ein nicht einklagbares Ziel darstellt, würde damit bei konsequenter Umsetzung eines Mindestlohns 10,61 € Stundenlohn oder 1838,60 € Bruttolohn pro Monat im Jahr 2012  betragen (68 % des durchschnittlichen Bruttolohnverdienstes). Zitat

20 von 27 europäischen Ländern setzten den Mindestlohn bisher um und es ist eine Schande, dass Deutschland als reichstes Land umgekehrt den Weg des Lohndumpings in Teilbereichen einschlug, obwohl die Sozialcharta auch von Deutschland ratifiziert wurde....Sie predigen Wasser und Trinken Wein, Amen.

Doch wie sah die Entwicklung in Deutschland aus, wo eher das Sozialhilferecht als das Arbeitsrecht verändert wurde:

Das klassische Lohnabstandsgebot im SGB VII  wurde am Ende des Jahres 2010 im Zuge der Hartz IV-Reformen ersatzlos gestrichen (§28, SGB XII).

"Mit dem Lohnabstandsgebot sollte der strukturellen Gefahr vorgebeugt werden, dass der aus Steuermitteln finanzierte Regelbedarf der Sozialhilfe zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt als der Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei Vollzeittätigkeit.

Dieses war zu dieser Zeit auch nicht haltbar, da es für immer breitere Schichten nicht mehr möglich war, ohne Kombilohn aus Arbeit und Sozialhilfe den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten...

Auch bedenken der Parteien, dass eine Querfinanzierung über HZL zur Finanzierung des Lohndumpings auf dauer nicht haltbar ist, wurde vom Bundesarbeitsgericht als warnendes Zeichen scheinbar nicht registriert: "Zwischen 2005 und 2011 wurden zur Aufstockung von unzureichenden Löhnen auf das Grundsicherungsniveau in Deutschland insgesamt 53 Milliarden Euro ausgegeben, erklärte die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag einem Bericht der Passauer Neuen Presse zufolge. Alle Leistungen zusammengenommen, seien über 70 Milliarden Euro ausgegeben worden. Im Jahr 2011 seien an mehr als 1,21 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Aufstockern insgesamt 10,73 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Das entspreche einer durchschnittlichen Zahlung von 737 Euro je Monat". Zitat Wikipedia

Auch die Entwicklung hin zur Tendenz eines Bindungslosen Grundeinkommens (BGE) scheint in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes spurlos vorbeigegangen zu sein.

Der Autor spart sich weitere Ausführungen, um nun abschließend seine Kernthese zu untermauern: Weder geschichtliche, verfassungsrechtlicheres Rechtsprechung, nationale und internationale Entwicklungen führten zu einer Veränderung der moralischen Bewertung von Arbeit beim Bundesarbeitsgericht.

Die Auslegung  und Berücksichtigung von Sitte und Normen sind aber gerade bei der Wucherei in der Rechtsprechung unerlässlicher Bestandteil.

Es geht hier um sittenwidriges Handeln, dessen Kurzdefinition im eben genannten Link vom Juraforum ist:

"Eine Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn etwas gegen die guten Sitten verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person in der Öffentlichkeit ohne Hose herumläuft. In der Rechtsprechung wird etwas als sittenwidrig bezeichnet, wenn es gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt."

Der Sternenhimmelstuermer fragt ketzerisch in Anspielung auf die Definition: Würde  der  Mensch ohne Hose  in der Öffentlichkeit sittenwidrig handeln, wenn er sich die Hose einfach nicht leisten könnte, weil sein Arbeitgeber ihm nicht genug Geld zahlt,  dass er sich eine Hose leisten kann?

Es gibt zwei Formen der Moral - eine sichtbare und eine Scheinmoral einer Gesellschaft die sich echauffiert, ohne den Hintergrund zu eruieren. Genau auf diesem Pfad befindet sich nach Mindermeinung des Autors das deutsche Arbeitsgericht in den letzten Jahren in Bezug auf Sittenwidrigkeit von Arbeitsverhältnissen und Schaffung von Definitionen, die weder vom Sozialstaatsprinzip, Europa, noch sittlichen Normen der Mehrheit der Bevölkerung gedeckt sind.

Daher der Appell des Autors an das deutsche Bundesarbeitsgericht: Stellt Euren Begriff von Moral und Sittenwidrigkeit auf den Prüfstand und entwickelt  einen Moralbegriff, der in der heutigen Zeit nicht gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt!

Dann hat der christliche Autor kein Bedenken, dass allen Menschen in Deutschland in Zukunft ein gerechter Lohn zu Teil wird.


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Auszug 01.01.2014

...
Dann meldete der neue  Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer vor einiger Zeit zu seinem Amtstritt, dass eine Vollbeschäftigung möglich sei und der neu BA-Chef Frank Jürgen Weise geht optimistisch von einer Halbierung der Arbeitslosigkeit aus.

Die Signale sind wichtig, denn trotz der Prophezeiungen der Untergangspropheten bei einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist es gut zu wissen, dass ein gerechter Lohn scheinbar nicht zum Untergang des Abendlandes führt.

Die eher pragmatisch veranlagte Kanzlerin gab bereits am 21 November 2013 in einer Videobotschaft vor der Wirtschaft ein Interview und stellte den Mindestlohn als alternativlos da...

Richtig, die Alternative wäre ohne die Koalition ein Linksbündnis und davor haben die Konservativen mehr Angst als alles andere auf der Welt...
Der Autor dieser Webseite wird vielleicht noch in einer Chronik die Geschehnisse bis zur Einführung des flächendeckenden Mindestlohns erarbeiten, aber alle die reinen Gewissens sind, dürften nicht vor einer objektiven Darstellung der Vergangenheit Angst haben - und die anderen bekommen in den Chroniken den Platz, den Sie verdienen.

Das Bundesarbeitsgericht hätt wie gesagt bei moderater Rechtsprechung und Anpassung der Auslegung der existierenden Paragrafen und Urteile des  Bundesverfassungsgerichtes uns diese Arie ersparen können.

Hätten das Bundesverfassungsgericht einfach nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes und des Sozialstaatsprinzip zumindest Lohn und Gehalt bei dem soziokulturellen Existenzminimum  festgelegt, dann hätten wir zumindest einen "Mindestlohn" so um die 6 €...

Das wäre auch zu wenig, aber wäre zumindest ein Zeichen gewesen, dass die Ausbeutung von Arbeitnehmern im Sozialstaat keinen Platz hat oder wie das das Bundesverfassungsgericht treffend formulierte:

 "
Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden". Zitat Bundesverfassungsgericht 1956 , im Rahmen des KPD-Verbotes

und

"Als objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3] sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) - trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken." Zitat Wikipedia Lohnwucher

Der Autor dieser Webseite wiederholt sich ungern,  aber es wäre auch  in der Schröderzeit seiner Auffassung nach  Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts gewesen, die Reformen in Hinblick auf  prekäre Arbeitsverhältnisse zu überprüfen...

Nun darf das Bundesarbeitsgericht die gesetzlichen Normen der Großen Koalition in Form des Mindestlohns im Auftrag all jener umsetzen, die es moralisch verwerflich finden, dass vollbeschäftigte Menschen und deren Nachkommen sich nicht von ihrer eignen Hände Arbeit nähren können.

Die alten selbst erstellten fragwürdigen Definitionen von Sittenwidrigkeit des Bundesarbeitsgerichts landen dabei auf dem Müllhaufen der Geschichte, da nun eine Entlohnung unter dem Mindestlohn unmoralisch und gesetzlich verwerflich wäre und gesellschaftlich in Zukunft geächtet wird.

Eine Genugtuung für all jene, nach deren Auffassung die Rectsprechung des Bundesarbeitsgerichts fast über ein halbes Jahrhundert gegen das Anstandsgefühl verstieß, und die der Auffassung sind, dabei billig und gerecht zu denken...-:)

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29.01.2014 Über die Bedeutung des Wortes Mindestlohn

Der Autor propagiert zwar immer noch statt Mindestlohn die Einführung des Begriffs gerechten Lohns zu verwenden, muss sich leider wegen der jüngsten Berichterstattung wieder in das Thema einklinken.

Es wird also zur Zeit kritisiert, dass  2,9 der heute 5,3 Millionen Bezieher von Löhnen vom Mindestlohn (8,50 €)  nicht profitieren würden, weil ihr Gehalt bei moderaten Lohnsteigerungen 2015 bereits über die Grenze wäre? Das heißt aber umgekehrt auch, dass 2,4 Millionen Menschen davon profitieren würden...das ist doch erstmal großartig!

Eine andre Frage ist eben die Durchlöcherung der Regelungen seitens der zur Zeit eher unchristlich agierenden CDU, die eher einen Flickenteppich aus dem Mindestlohn machen will - ähnlich wie bei der Berechnung von Arbeitslosen im Rahmen von Hartz IV, wo große Gruppen einfach mal rausgerechnet werden, wie z. B. die Unterschlagung der über 58 jährigen in der Arbeitslosenstatistik seit 2009....

Im Koalitionsvertrag mit dem schönen Namen Zukunft gestalten zwischen CDU und SPD steht unmissverständlich:

• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.

und weiter:

".....Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen
– erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich.
Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt (Größe: 3 zu 3 plus Vorsitz). Wissenschaftlicher
Sachverstand (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1 plus 1) hinzugezogen.
Der Vorsitz ist alternierend, die genaue Regelung wird hierzu im Gesetz getroffen.
Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme,
z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.
Im Übrigen ist klar, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, die Mindestlohnregelung nicht einschlägig ist, weil sie in
aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung
haben." ..."

Leute, die Regelungen im Koalitionsvertrag sind eindeutig und alles andere ist Wortbruch!

Rentner, Studenten und andere Gruppen herauszunehmen entspräche nicht dem Geiste eines uneingeschränkten Mindestlohns und sind wie im o. a. Link erklärt ein glatter Verstoß nach dem Gleichheitsprinzip (Art. 3 GG) und nach Auffassung des Autors und der überwiegenden Mehrheit der Rechtsliteratur ein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip.

Mit der Einführung des Mindestlohns werden im Sinne der Sitte und Moral neue Maßstäbe angelegt, die auch bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden müssen.

Löhne, die niedriger als der Mindestlohn sind, dürften in der zukünftigen Beurteilung der Arbeitsgerichte sittenwidrig sein,
wenn sie gegen das Anstandsgefühl eines jeden Menschen verstoßen, der billig und gerecht denkt.

Deshalb wurde der Mindestlohn eingeführt, damit Arbeitnehmer sich und ihre Nachkommen angemessen Ernähren können.

Auch Ausnahmen wie die schwierige Lage eines wirtschaftlichen Unternehmens gestatten keine Ausnahme, da im Geiste des Mindestlohns das leibliche Recht eines Menschen eben vorgeht und die zusätzlichen Zahlungen  von Hilfe zum Lebensunterhalt  bei einer Vollbeschäftigung dem Geiste des Substitutionsprinzips widersprechen. Demnach muss ein Mensch alle Mittel ausschöpfen, bevor er Leistungen vom Staat (dem Steuerzahler) erhält. Wie kann er das aber, wenn er sogar durch Vollbeschäftigung nicht vermag, ausreichend für sich und seine Nachkommen zu verdienen?

Im Gegenteil, die zusätzliche Gewährung von Sozialleistungen für einen Vollzeitbeschäftigten stellt eine unerlaubte Subvention auch im Sinne des europäischen Rechtes dar.

Um es mit einfachen Worten zu sagen: "Ich kann nicht ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern aufmachen und jedem mit  1,- € pro Arbeitstag abspeisen, weil der Staat schon den Rest bezahlt. Das wäre doch auch im Sinne des Konkurenzwettbewerbs ein Schlag in das Gesicht der Unternehmer, deren Mitarbeiter zumindest einen Mindestlohn erhalten.

In der Buchführung werden nicht ohne Grund die Löhne und Gehälter als Unterkonto des Eigenkapitals (EK - GuV - Aufwendungen - Löhne und Gehälter) geführt.

Aus der Sicht der neutralen Buchhaltung ein neutraler Kostenpunkt, der aus Sicht des Autors den Makel aufwies, dass keine Untergrenze definiert war...Mit dem Mindestlohn ist nun eine Untergrenze gegeben. Egal ob Strom oder Warmwasser - alles hat irgendwo einen Wert und der Unternehmer darf sich über die steigenden Preise ärgern, muss Sie aber zahlen.

Kann der Unternehmer den Strompreis nicht zahlen, so wird der Strom abgeschaltet. Kann der Unternehmer den Mindestlohn nicht zahlen, so muss er den Mitarbeiter entlassen oder der Betrieb geht in die Insolvenz. Sorry, aber der Autor dieser Webseite fühlt sich irgendwo geistig unterfordert erwachsenden Neoliberalen ihr eigenes System zu erklären...

Wie der Strom hat der Mensch eben einen Wert, aber aus Unbedarftheit oder mit böser Absicht wurden die Kosten auf den Staat bzw. Steuerzahler abgeschoben, was einen Subventionsumfang von immerhin 10,7 Milliarden im Jahre 2011 entsprach.



Fazit:

Der Autor dieser Webseite hat Verständnis dafür, dass es mehrere Jahre braucht, bis ein Mindestlohn eingeführt wird, weil eine Schocktherapie (sofortige Einführung des Mindestlohns) nicht  wirklich zielführend wäre.

Es muss aber darauf hinauslaufen, dass ein uneingeschränkter Mindestlohn in Deutschland ohne Ausnahmen das Ziel ist. Alles andere führt zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und...

In Zukunft wird dann eine Komission der Spitzenorganisationen aus Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden über einen Mindestlohn entscheiden. Es gilt diese Kommission zu stärken und nicht deren Beschlüsse durch Sonderregelungen zur Bedeutungslosigkeit zu verdammen.

Man kann sich darüber streiten, ob eine Komission für die Aufgabe geeignet ist, Teile des Sozialstaatsprinzip in die Hände der Komission zu verlegen, aber im Sinne der Tarifautonomie ist diese Lösung vielleicht gar nicht so verkehrt...

Auch mit 8,50 € werden weiterhin viele Arbeitnehmer noch Wohngeld beantragen müssen und ein wirklich gerechter Lohn müsste 10,70 € betragen. Hier muss man abwarten, wie die künftigen Mindestlöhne von der unabhängigen Kommission ausgehandelt werden, wie es im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.

Die führenden Wirtschaftsinstitute teilen im übrigen die Auffassung, dass Sonderregelungen kontraproduktiv wären. Für den Autor dieser Webseite würde dann das unschöne Wort Vertragsbruch seitens der CDU im Raum stehen, wodurch dann der Ruf nach einer Linksfraktion wieder auflodern würde.

Denn Wortbruch ist jedenfalls auf dieser  Webseite keine der lässlichen politischen Sünden und wird mit Stimmentzug und einem Gebet für die sündigen Seelen in der CDU quittiert...


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30.01.2014 Kleiner Armutsbericht für unsere Gesellschaft

Nun ja, 8,50 € Mindestlohn sind leider auch nur so um die 6,17 € pro Stunde@Beschäftigten netto -:). Das sind so um die 1069,- € netto im Monat.

5,2 Millionen wären also Nutznießer der Reformen nach heutigem Stand?

Das ist also bei einer ungefähren Zahl von 30 Millionen Beschäftigten (28.922588 Millionen  2012) jeder sechste Beschäftigte, der so im Paradies Deutschland vor sich hinarbeitet.

Rechnet man die drei Millionen Arbeitslosen - und eine Million für den weiträumigen Arbeitslosenkreis hinzu, sind wir bei 9,2 Millionen Menschen, die von 8,50 € träumen..., um dann mit einem kleinen Mietzuschuss bei einer Miete über 300,- € überleben zu können...

Rund 400.000 Rentner beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt und nach der TAZ beziehen 700.000 Rentner aus Scham keine ergänzenden Leistungen zur Grundsicherung.

Der Autor dieser Webseite ist gnädig und lässt mal noch ein paar Gruppen aus, um dann eine absolut valide Zahl in der Untergrenze (eher zu niedrig!) angeben zu können. Bei etwas über 80 Millionen Einwohner ist ca. jeder zehnte deutsche Bundesbürger von 8,50 € Mindestlohn oder einer adäquaten sozialen Leistung in Mindestlohnhöhe entfernt... - es sei denn, dass eine der vorher genannten Gruppen mehr als fiktiv umgerechnet 8,50 € Brutto pro Stunde verdient.

Da sind jetzt die Familienmitglieder in den Haushalten - insbesondere deren Nachkommen überhaupt nicht berücksichtigt...

 "In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt." Wikipedia

Von diesem ehrenwerten Ziel sind wir leider meilenweit entfernt. 2017 wird laut Koalitionsvertrag die nächste maßvolle Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, die am 01.01.2018 in Kraft tritt.

Schon jetzt steht Deutschland irgendwo in der Mitte der Statistik in der Höhe eines Mindestlohns der europäischen Länder hinter Ländern wie Frankreich, Belgien, Niederlande und Irland... Selbst England wird uns dann überholen...das Lohndumping geht weiter...es ist zum Kotzen...

Obama will gerade den Mindestlohn in den United States erhöhen - die Verarmung der Arbeitnehmerschaft ist ein globales Problem.

Und in Deutschland versuchen nach wie vor eine Reihe von Unternehmern und Politikern in der Union den Begriff  "uneingeschränkten Mindestlohn" ad absurdum zu führen.

Deutschland ist zuweilen wirklich arm oder sollte man sagen armselig?

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01.02.2014 Von der "Blockiererin" zur Regierenden - Frau Nahles

Der Autor dieser Webseite beschäftigte sich im letzten Jahr mit der Aufarbeitung des moralischen Unrechtes der SPD-Männer rund um Herrn Schröder aus seiner Perspektive. Dabei geriet die unwürdige Geschichte der christlichen Gewerkschaften - Stichwort AMP und CGB und deren Auswirkungen zur Verhinderung eines gerechten Lohns (Mindestlohn) - ein wenig in Vergessenheit. Ein blinder Fleck auf dieser Webseite, der in den folgenden Wochen geschlossen wird.

Da die Scheinchristenlobby und deren  Vertreter gerade wieder  versuchen Einfluss auf den Mindestlohn zu nehmen, ist  es selbstverständlich für den neutralen Autor dieser Webseite ein Stück unwürdiger Geschichte aufzuarbeiten.

Zuvor sei aber noch eine Bemerkung zu Herrn Schröder erlaubt. Dessen Busenfreund Wolfgang Clement wählte über die Initiative der deutschen Marktwirtschaft Frau Nahles in Zusammenarbeit mit der Frankfurter allgemeinen Sonntagszeitung 2004  "als Blockiererin des Jahres" 2004 (Wikipedia, Frau Nahles war damals noch Präsidiumsmitglied).

Bekam die eigentlich auch eine dieser geschmacklosen Voodo-Puppen?

Jedenfalls kritisiert Herr Schröder die Rentenreformen vor wenigen Tagen und unsere seit Jahren indoktrinierten Journalisten stimmen in den Klagegesang mit ein. Bereits im Zusammenhang mit der Initiative der sozialen Marktwirtschaft wurde kritisiert:

"Der Medienwissenschaftler Siegfried Weischenberg sagte in einer Monitor-Sendung im Jahre 2005: „Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist höchst erfolgreich, weil es ihr gelungen ist, so einen neoliberalen Mainstream in den Medien durchzusetzen. Und das konnte auch leicht gelingen, weil die Medien kostengünstig produzieren müssen. Sie sind sehr darauf angewiesen, dass ihnen zugeliefert wird, hier gibt’s eine Lobby, die sehr wohlhabend ist. Das ist natürlich eine sehr, sehr problematische Geschichte, weil die Medien nicht das tun, was sie tun sollen. Die Journalistinnen und Journalisten fallen sozusagen aus der Rolle, weil sie nicht kritisch kontrollieren, weil sie die Interessen nicht transparent machen.“ Laut Monitor haben die mit Beiträgen belieferten Sender allerdings angegeben, die Beiträge redaktionell bearbeitet zu haben, die meisten Sender hätten die Zusammenarbeit mit der INSM inzwischen beendet.[19]

Eine Reihe von Botschaftern haben diese Tätigkeit zwischenzeitlich wieder aufgegeben, beispielsweise Wolfgang Clement nach Übernahme des Amtes des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit[25], der jedoch seit Juli 2012 als Kuratoriumsvorsitzender wieder eingestiegen ist.

Was hat das jetzt mit den christlichen Gewerkschaften zu tun?

Gemach, Gemach, alles moralische Unrecht begann nach Auffassung des Autors in der Schröderzeit. Hier wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die zu einem einmaligen weltweiten Phänomen führten: "Scheingewerkschaften", die vermutlich nur zum Zwecke des Drücken eines Tariflohns agierten und deshalb höchstrichterlich ihr Recht an der Partizipation der aushandlung von Tarifverträgen verloren haben...

Das Kartell rund um die Dumpinglöhne war parteienübergreifend und die INSM nur eine Lobbygruppe von vielen, die unsere Gesellschaft mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit moralisch vergifteten.

Es tut dem Autor dieser Webseite leid es sagen zu müssen, aber die Täter, die auf Grund des neoliberalen Umfeldes an der prekären Bezahlungssituation schuldig sind, rekrutieren sich leider weitestgehend aus dem CDU-Umfeld bzw. deren Verbände aus der Arbeitgeberschaft...

Während Frau Nahles also den Mindestlohn durchsetzt, wird diese Webseite ein wenig die unwürdige Vergangenheit Teile der CDU-nahen Verbände durchleuchten und dann ein wenig auf Kritiker am Mindestlohn eingehen.

Schade, der Autor würde lieber in Ruhe PC-Tipps schreiben, aber es Bedarf einer aufrichtigen Aufarbeitung der Vergangenheit, um einen neuen Anang zu starten. Es darf keine Geschichtsrevision geben und dafür wird der Autor dieser Webseite weiterhin kämpfen...

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Agape, die christliche platonische Nächstenliebe und Wertschätzung eines Menschen und seiner Hände Arbeit gebietet eine "gerechte Entlohnung", wie Sie auch im CDU-Parteiprogramm gefordert wird, aber die Erfahrung der letzten Jahre lehrt, das ein Teil der Unternehmerschaft
Schwellenweltentlohnung mit staatlichen Zuschüssen als reale Hölle auf Erden entstehen lies.

Deren Kinder fallen dann in den Statiken zynisch unter die armutsgefährdeten Menschen...12,4 Millionen Menschen...

Dann hört der Sternenhimmelstuermer die Stimmen der CDU-Abgeordneten, die die Freiheit der Tarifautonomie predigen und damit meinen, dass die teilweise verbrecherischen Löhne einiger weniger Unternehmer gottgefällig seien - vielleicht entspricht das dem Satansevangelium, aber bei den einschlägigen Evangelien kann der Autor dieser Webseite diesen Weg nicht geschrieben lesen...

Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst - mein Gott, was müssen sich diese Politiker selbst hassen...Was Du nicht willst, was man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu ist der volkstümliche Spruch, entnommen aus der Bergpredigt, in den kategorischen Imperativ als Maxime höchsten ethischen Handelns geschrieben.

Bei der nächsten Diätenerhöhung sollte der eine oder andere christlich denkende Abgeordnet an den Tagelöhner denken, der sich nicht sein Gehalt selbst bewilligt, sondern von der Arbeitsagentur ungeprüft in Stellen vermittelt wird, von denen der Betroffene nicht mal selbst Leben kann und als Aufstocker staatliche Almosen erhält, weil sie oder er vom Gehalt nicht leben kann.

Mindestlohn ist praktiziertes Christentum und deshalb gab der Sternenhimmelstuermer der SPD zwei Wahlstimmen, weil der Sternenhimmelstuermer an Gott glaubt, konnte er nicht die Partei mit dem christlichen "C" nicht wählen. Glauben an Gott heißt Glaube an christliche Werte und  der Mindestlohn steht auf der christlichen Agenda der Sternenhimmelstuermerseite ganz oben...


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06.02.14 Was ist die Moral dieser Gesellschaft Wert?

Der Autor schrieb in der gestrigen Abhandlung bereits, dass von den Zahlen her die Arbeitnehmerüberlassung nicht überzubewerten sei.

Dennoch schaffte eine kleine Gruppe von moralisch fragwürdigen Menschen - unbewußt oder bewußt - den ganzen Anstandsbegriff in der Bundesrepublik ins Wanken zu bringen.

Erinnern wir uns an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnwucher:

"Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.[1] Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte.[11] Die Zwei-Drittel-Grenze kann jedoch im Einzelfall im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit zu korrigieren sein, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung der sittenwidrigen Ausbeutung oder der Bestimmung des Werts der Arbeitsleistung gebieten."
sagt Wikipedia.

"Liegt die verkehrsübliche Vergütung unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung nicht vom Tariflohn, sondern von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen.[8] Für die Bestimmung der Ortsüblichkeit kann zunächst aber von der tariflichen Vergütung ausgegangen werden. Für eine abweichende Ortsüblichkeit oder dafür, warum im Einzelfall ein abweichender Maßstab gelten soll, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig[13][14] Die Üblichkeit der Tarifvergütung kann in jedem Falle angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen." ebenso Wiki..

Nach Auffassung des Autors, der überwiegenden Rechtsliteratur steht diese Ansicht im krassen Widerspruch zu der folgenden Aussage des Bundesverfassungsgerichtes, dass in der Abgrenzung zur Ausbeutung des Menschen das soziokulturelle Existenzminimum als "Mindestlohn" im Sinne des Sozialstaatsprinzip als unterste Grenze von Löhnen ansieht:

 
"    [...] Der Staat ist ein Instrument der ausgleichenden sozialen Gestaltung [...] Darüber hinaus entnimmt die freiheitliche demokratische Grundordnung dem Gedanken der Würde und Freiheit des Menschen die Aufgabe, auch im Verhältnis der Bürger untereinander für Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu sorgen. Dazu gehört, daß eine Ausnutzung des einen durch den anderen verhindert wird. Allerdings lehnt die freiheitliche Demokratie es ab, den wirtschaftlichen Tatbestand der Lohnarbeit im Dienste privater Unternehmer als solchen allgemein als Ausbeutung zu kennzeichnen. Sie sieht es aber als ihre Aufgabe an, wirkliche Ausbeutung, nämlich Ausnutzung der Arbeitskraft zu unwürdigen Bedingungen und unzureichendem Lohn zu unterbinden. Vorzüglich darum ist das Sozialstaatsprinzip zum Verfassungsgrundsatz erhoben worden; es soll schädliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit verhindern und die Gleichheit fortschreitend bis zu dem vernünftigerweise zu fordernden Maße verwirklichen. [...]

Als objektiv unzureichend werden im rechtswissenschaftlichen Schrifttum[3] sowie in der Rechtsprechung[4][5] derart geringe Löhne bezeichnet, die entgegen geltendem Bundesrecht (vgl. hierzu auch: Art. 4 Nr. 1 EuSC) - trotz vollschichtiger Arbeit (das heißt: 40-Stunden-Woche) - nicht einmal das soziokulturelle Existenzminimum (Hartz IV)[6] eines alleinstehenden Arbeitnehmers[7] abdecken.

Anderer Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht: Unterschreitet der vereinbarte Lohn die geltenden Sätze der Sozialhilfe, ohne in einem auffälligen Missverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, besteht einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge noch kein ausreichender Grund, Lohnwucher annehmen zu können.[8]
  ebenso Wiki, Auszug aus dem KPD-Urteil, 17.08.1956

Es wurde also der Bock (die christlichen Gewerkschaften) zum Gärtner (Maßstab zur Beurteilung, ob ein sittenwidriger Lohn besteht) gemacht.

Der Sittenbegriff des Bundesarbeitsgerichts kam dabei nicht auf den Prüfstand, da die christlichen Gewerkschaften wegen fehlender sozialer Mächtigkeit und in der höchsten Instanz dann wegen Formfehlern ihre Tariffähigkeit verloren.

Eine Situation, die für den Autor eher unbefriedigend ist, aber auch wegen der verfassungsrechtlich  umstrittenen Abweichung vom Bundesarbeitsgericht vielleicht die einzige Möglichkeit, die Macht der christlichen Gewerkschaften zu brechen.

Fairer Weise muss gesagt werden, dass mit dem verfassungsrechtlichen Rechtsbegriff auch die christlichen Gewerkschaften schwer angreifbar gewesen wären.

Der Sternenhimmelstuermer rechnete in seiner Abhandlung zum Mindestlohn einen fiktiven Stundenbruttolohn von ungefähr 5,35 € aus - vorsicht, diese Rechnung hält keiner richterlichen/rechtlichen Prüfung stand!!!

Egal, die "Dumpinglöhne" der christlichen Gewerkschaften wurden  Teil  des Maßstabs zur Bewertung richterlicher Entscheidungen im Bereich Lohnwucher. Das hat schon eine gewisse Brisanz.

Das Problem: die bisherige Rechtsprechung reicht nicht aus für eine menschenwürdige Rechtsprechung für die Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, um ein Einkommen zu garantieren, um von eigener Hände Arbeit ein menschenwürdiges Einkommen für sich und die Nachkommen im Sinne des Sozialstaatsprinzips zu gewährleisten.

Das ist aber nicht verwerflich, da der Gesetzgeber sich für einen Mindestlohn entschlossen hat, der diese Lücke schließt.

Die Arbeitnehmerverbände und Arbeitgeberverbände verfehlten in der Politik im Rahmen der Tarifautonomie dieses Ziel.

Das Bundesarbeitsgericht ist nun am Zug einen Moralbegriff zu entwickeln, der nach Politbarometer des ZDF von über 80 % der Bevölkerung gefordert wird - einen gerechten Lohn für die Arbeitnehmer zu gewähren.

Es ist nach Auffassung des Autors aber dringenst geboten, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen, um festzustellen, in wie weit die Verquickung von Politik und Wirtschaft in der Schröderregierung zu einer Lohnabwärtsspirale führte, die Löhne generierte, die unter 8,50 € lagen.

Also ist doch vieles auf dem richtigen Weg, aber viele Fragen bleiben offen....

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19.03.2014 Abschied aus der Ukrainepolitik heißt nicht Abschied von der Innenpolitik...

ARD:"So soll es nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren und Ehrenamtliche geben. Außerdem sollen Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen sein, wenn sie einen neuen Job annehmen. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. Ausnahmen für einzelne Branchen soll es nicht geben. Weitere Details wollte die Ministerin mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen zwischen den Ministerien nicht nennen."


Der Mindestlohn scheint nun doch weitgehend durchzukommen und mit den genannten Ausnahmen Ehrenamt und Pflichtpraktikum kann der Sternenhimmelstuermer so weit leben, obwohl die akademische Nachwuchselite (Studenten) dann wohl weiterhin teilweise schamlos ausgebeutet wird...keine Sorge, wenn die dann besser verdienen, dann holen Sie sich dann eben mit ein paar Steuertricks wieder rein...

Bei den Langzeitarbeitslosen hingegen gibt es im Pressewald teils unterschiedliche Angaben: Ein halbes Jahr also keinen Mindestlohnanspruch, aber dafür Geld für die Arbeitgeber?  Hm, 8,50 € sind nicht die Welt und bei niedrigeren Löhnen sagen sich dann die meisten zu Recht: "Da kriege ich ja mehr mit Stütze und brauche nicht arbeiten...

Hey Leute, sogar die FDP sagte mal: "Leistung muss sich lohnen" und dann will man Langzeitarbeitslose, bei denen zusätzliche Kosten für Fahrkarten, Verpflegung und Abzahlung ihrer Schulden einen erhöhten Bedarf haben, mit weniger Geld zur Arbeit motivieren?

Oder soll man das jetzt so verstehen, dass der Differenzbetrag von der Arbeitsagentur an die Langzeitarbeitslosen bezahlt wird?

Ansonsten wäre das eine Doppelsubventionierung der Arbeitgeber: Weniger Geld an den Arbeitnehmer und dazu Geld vom Arbeitsamt? Das will der Autor dieser Webseite genau auf dem Blatt Papier sehen, bevor er sich aufregt...

Das Ganze steht ja noch nicht im Gesetzblatt und jede Menge Artikel der seriösen Presse machen zur Zeit teilweise unterschiedliche Aussagen.

Das der Mindestlohn per se zu niedrig ist und 750000 Menschen als Aufstocker zumindest bei einer Miete über 340,- € weiterhin als Aufstocker gelten, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Es freut dem Autor, dass seine Kritik ohne so fundierte Zahlen den Weg in die Öffentlichkeit findet, denn der Autor wies genau auf diesen Umstand am 19.11.2013 hin, Zitat 19.11.2013 Newsarchiv dieser Seite:

"Bei 8,50 € Mindestlohn hat ein Arbeitnehmer mit einer Wohnung über etwas von 300,- € noch Anrecht auf einen Mietzuschuss von ca. 10 - 20 €, kann also von seiner eigenen Hände Arbeit nicht Leben und ist nach der Definition des Autors der Sternenhimmelstuermerseite ein Aufstocker im weiteren Sinn."

Bei aller Kritik ist der Sternenhimmelstuermer zufrieden, denn die Scharfmacher, die einen Flickenteppich aus dem Mindestlohn machen wollen, konnten sich scheinbar nicht durchsetzen.

Ein neuer Kuschelkurs auf dieser Seite mit der GroKo?

Nein, der Autor setzte sich aber schon seit langer Zeit mit dem Mindestlohn auseinander, gab hierfür seine Stimme der SPD und sieht, dass die GroKo aus Angst vor  den künftigen Konflikten in der Ukraine und aus Angst vor  einer Rebellion der Linken in der SPD, die vielleicht wie der Autor eine Linksfraktion wollten,  alles tut,  um die Menschen auf den ach so sozialen Kapitalismus  einzuschwören...

Da macht das Schreiben richtig Spaß, aber wenn die aktuelle Krimkrise vorüber ist, dann wird der Burgfrieden gekündigt und das leidige Gerangel um jeden Cent geht wieder los...

Nachtrag:

Für alle, die die subtilen Andeutungen des Autors nicht verstehen. Da niemand die Enrwicklungen in der Ukraine vorhersehen kann, sind unsere Politiker sehr viel empfänglicher für volksnahe Reformen. Eine rebellierende Linke wäre quasi ein Zweifrontenkrieg, wie er im Weltkrieg I auch Deutschland zerriss...

Falls also die SPD noch ein paar gute Ideen für soziale Reformen hat oder unsere Opposition ein wenig intelligenter ein paar Gesetzesvorlagen auf den Weg bringen will, dann sollten Sie das jetzt mal auf die Agenda setzen und der Autor prophezeit, dass mit Augenmaß darüber entschieden wird und die Regierung jetzt besonders der Linken und den Grünen Gehör schenkt...




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20.03.2014 Mindestlohn oder war das alle, Frau Nahles?

Die Argusaugen des Autors lagen viel zu lange auf dem Ukrainekonflikt und nach reiflicher Überlegung ist es nun an der Zeit ein wenig den Fokus auf den Mindestlohn zu legen und der Autor ist der Meinung, dass der aktuelle Stand der Diskussion nicht eines Jahrhundertwerks wie der Einführung eines Mindestlohns auch nur annähernd würdig ist.

Aktueller Stand: Es sickerten nur einige  Details am gestrigen Tag an die Öffentlichkeit, die grob mit den Worten: Mindestlohn bei Vollbeschäftigung, Ausnahmen bei ehrenamtlichen, Praktikanten und unter 18 Jährigen, keine Ausnahmen in wirtschaftlichen Branchen lautet.

Da fehlen nach Ansicht der Autor eine Reihe wichtiger Punkte, die hier kurz dargelegt werden:

1. Änderung der Verfassung. Die  Rechtspyramide in der Bundesrepublik Deutschland  verlangt es, dass  ein Gesetz nicht gegen die Verfassung bzw. höheres Recht verstößt. Die Tarifautonomie hat Grundgesetzcharakter und zumindest die Schaffung eines weiteren Absatzes mit dem Wortlaut, dass es einen Mindestlohn gibt und das nähere ein Gesetz regelt ist erforderlich. Die große Koalition hat Zweidrittelmehrheit - also kein Problem.

2. Der Sitten und Moralbegriff muss im vorkonstitutionell erschafften BGB harmonisiert werden. Unternehmer, die unter einem Mindestlohn bezahlen, handeln nicht nur sittenwidrig, sondern nach der Einführung des Mindestlohns nicht mehr rechtmäßig.

3. Die Gruppe der Auszubildenden wurde ausgeklammert, während Praktikanten und ehrenamtlich ausdrücklich erwähnt wurden. Frau Nahles äußerte sich insofern indirekt sinngemäß zu dem Thema Ausbildung, dass Menschen unter 18 Jahren keinen Anspruch auf Mindestlohn haben, damit Sie eine Ausbildung statt  einen unqualifizierten Job annehmen.

Die Regelung für Auszubildende sind aber wichtiger als ehrenamtliche und Praktikanten und werden in Staaten wie England gesetzlich geregelt. Ein Ausbildungsvergütung muss nach Ansicht des Autors auch eine  Anlehnung an den Mindestlohn haben oder zumindest als Ausnahme aufgeführt werden.

4. Wie ist Teilzeit, wie sind Midi und Minijobs in Zukunft geregelt? Werden die unter 18 jährigen und Menschen mit Minijobs in Zukunft die Regale der Supermärkte füllen? Es sind gerade die "Jobs" der Working poor" die in den USA zu Mehrfachbeschäftigung der Arbeitnehmer ohne Deckung des Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften führten.

In der öffentlichen Diskussion wird nur über Vollzeitbeschäftigung gesprochen, aber gerade im Niedriglohnsektor wird es nach Stand der Diskussion zu  einer Beendigung der Vollzeitbeschäftigung kommen.

5. Definition von Mindestlohn: "Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe festgelegtes kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt..." Wikipedia (liebe Autoren von Wikipedia, der Rest der Definition entspricht nicht mal mehr dem heutigen dürftigen Stand der Diskussion...

Deshalb sind die öffentlich genannten  Ausnahmen der unter 18 jährigen und Arbeitslosengeldempfänger stark anzweifelbar:

Zu den unter Menschen 18 Jahren:  Die bisherige Begründung, dass Menschen unter 18 Jahren keinen Mindestlohn beziehen, verstößt gegen Art. 2 und 3 GG.

Begründung: Ein Mensch unter 18 Jahren kann mit Absprache seiner Erziehungsberechtigten (Stichwort eingeschränkte Rechtsfähigkeit) frei und ohne Regulierung des Staates seine Arbeit bestimmen - man nennt dieses freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der unter 18 jährige legt sich ja nicht auf die faule Haut, sondern will durch seine eigene Hände Arbeit sein Geld verdienen. Vielleicht ist ja mangels kognitiver Fähigkeiten nicht in der Lage, eine Berufsausbildung zu beginnen und wird dann noch vom Staat sanktioniert mit der zynischen Begründung, er könne ja eine Ausbildung beginnen...

Der Staat darf sich nicht in die Berufswahl einmischen und den jungen Menschen bevormunden, egal welche angeblich hehren Motive dahinter stecken. Ja, auch der Jugendliche unter 18 hat ein Recht dazu zu entscheiden, dass er erstmal arbeitet. Dieses ist kein unehrenhaftes Motiv und sein Ausdruck von Entfaltung seiner freien Persönlichkeit. Da verrichten also X unter 18 Jahre und Y über 18 Jahre dieselbe Arbeit und X bekommt keinen Mindestlohn, der nach dem Grundgedanken des Mindestlohns das kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt darstellt.

Das die SPD nach stalinistischen Vorbild gerne ihr Bildungsideal zum Maßstab ihrer Bewertung ohne die Berücksichtung der Freiheitsrechte des einzelnen erhebt, ist hinlänglich bekannt und legitim, aber wenn darunter die ärmsten der Bevölkerung leiden müssen, dann hört beim Autor der Kuschelkurs auf...

Dieses ist nach Artikel 3 GG einfach eine Ungleichbehandlung bzw. eine Diskriminierung auf Grund des Alters, die zu einer Sklavenentlohnung führt. Hier greift der Staat unzulässig ein und erklärt den unter 18 jährigen zu einem Sklavenarbeiter oder eben Freiwild.

Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit fordern die Gewerkschaften bei der sogenannten Zeitarbeit, analog dazu wird beim Mindestlohn das Gleichheitsprinzip gröblich verletzt. Diskriminierung auf Grund von Alter  wurde auch bei der  Zugestehung von  Urlaubstagen  im öffentlichen Dienst in der jüngeren Rechtsgeschichte  festgestellt.  Nun werden die jüngeren  ärmsten und schutzbedürftigen Menschen diskriminiert.

Dasselbe gilt scheinbar auch für Langzeitarbeitslose im ersten Halbjahr, nur das Sie auf Grund ihrer Biografie sanktioniert werden, was bei dem Erhalt staatlich begünstigender Gesetze und Verwaltungsakte eher ein Novum ist. Der Skifahrer, der im Krankenhaus liegt, bekommt dieselbe ärztliche  Zuwendung,  obwohl er vorher vielleicht durch ein riskantes Verhalten  den Grund für den Krankenhausaufenthalt  setzte...

Ein schlechtes Beispiel? Nein, denn unterbewusst wird dem Langzeitarbeitslosen vorgeworfen, dass er eben durch sein Vorleben - unverschuldet oder verschuldet - erst einmal keinen vollen Anspruch auf Arbeitsentgelt habe und der Staat deshalb kein begünstigendes Gesetz erlässt.

Da auch die Familie des Langzeitarbeitslosen (genau wie beim unter 18 jährigen Menschen, wenn er z. B. mit 16 ein Kind in die Welt setzt, oder darf er das in der schönen neuen staatlich regulierten Welt auch nicht mehr, weil es aus Sicht der Politiker unvernünftig ist?...) betroffen ist, sind solche Ausnahmen moralisch höchst fragwürdig.


Fazit: Wir reden hier über das rechtlich kleinste zugelassene Arbeitsentgelt. Die Ausnahmen für  das Ehrenamt und Praktikanten und mit ganz viel Zugeständnis  Jobs  die geeignet sind, um das Taschengeld aufzubessern bei minderjährigen unter vielleicht 16 finden beim Autor Gnade.

Bei den Auszubildenden muss zumindest eine Berücksichtigung oder Anlehnung erfolgen.

Alle anderen Ausnahmen pervertieren den Grundgedanken eines Mindestlohns, nämlich das Arbeit einen Wert hat und dieser Wert reicht, um sich und seine Nachkommen aus eigener Kraft zu versorgen.

Dem Autor wäre  statt einer Beratung hinter verschlossenen Türen ein offener ehrlicher Dialog lieber.

Aber auch nach dem, was der Autor bisher hörte, kommt der Autor zum Schluss:

"Ihr wurdet gewogen, ihr wurdet gemessen und ihr wurdet für nicht gut genug befunden." (Filmspruch aus: Ritter aus Leidenschaft)

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03.04.2014 Rot wie Blut ist Eure Fahne

Der Mindestlohn  kommt mit wenigen Ausnahmen  und der christliche Autor ist voll des Lobes und der Kritik.

Die SPD kann sich auf Ihre Fahne schreiben, dass Sie wie der Autor diese Seite im Gegensatz zur scheinheiligen "C"-Partei von Anfang an hinter dem Mindestlohn stand und zur Verwirklichung nach besten Gewissen Beitrug.

Die Negativseite lohnt sich mehr zu betrachten, da wie der Teufel der Autor dieser Webseite jenen zugewandt ist, die seiner Meinung nach Gottes Wort missachten.

Auf der pragmatisch-philosophischen Ebene kommt der Autor zum Schluss, dass ein Ausschluss der unter 18-jährigen und ein halbes Jahr ohne Mindestlohn für Arbeitslosengeldempfänger wider der Natur des Begriffes Mindestlohn ist.

Die Würde des Menschen und die Bewertung und Anerkennung seiner Arbeitsleistung, um von eigener Hände sich und seine Nachkommen zu nähren,  lässt  die Herabwürdigung  seiner Leistung durch  eine Sonderbehandlung  per se nicht zu.

Das die Kleingeister der früher angeblich sozialen Arbeiterpartei heutzutage spätestens seit der Regierung Schröder den ärmsten den Rücken zukehren, ist seit der unsozialsten Regierung unter Herrn Schröder bereits hinlänglich bekannt, die sich der neuen Mitte zuwandte und damit den Neokapitalismus meint.

Der Wohlstand der Reichen und das Geld für Griechenland und die Banken sind dem jahrelangen moderaten Lohnsteigerungen geschuldet.

Alle Maßnahmen der Schröder-Regierung hingegen trugen eindeutig nicht dazu bei: die Riesterrente wird erst in Zukunft wirksam und es wird nachgebessert ohne Ende. Die Zumutbarkeitsklauseln von Hartz IV und die Ausweitung der Zeitarbeit führten nach der Statistik nicht zu einem Jobwunder.

Die Überschüsse retteten die  Krankenkasse und  nicht die 10,- € Eintrittsgeld....

Dennoch wuchern die Mythen und Legenden wider besseren Wissens und das ist moralisch fragwürdig.

Der Mindestlohn scheint noch nicht nach Verlautbarungen seinen Weg in das Grundgesetz zu finden.

Nach der Rechtspyramide ist ein Gesetz ohne "Verfassungsrang" entgegen der Tarifautonomie, die im Grundgesetz verankert ist, nicht zulässig.

Die Bundesregierung lässt sich wie bei der Aussetzung der Wehrpflicht statt Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz eine Hintertür offen.

Die nächsten Bundesregierungen können ein "einfaches Gesetz" mit einfacher Mehrheit streichen...

Die 8,50 € Euro Brutto in ein paar Jahren sind auch im Rahmen der Inflation ein Witz (1473,- € pro Monat Brutto und 1.083,23 € Netto pro Monat, ein Sozialhilfeempfänger bekommt in der Basis 389,- € + durchschnittlich ca 350 € Mitte + 120,79 Krankenkasse, also so um die 859,79 €, bei Ermäßigung der Monatskarte in Berlin nochmal 40 € mehr ohne Ermäßigung...).

Dann liegt also der Mindestlohn mit Inflation in ein paar Jahren auf Sozialhilfeniveau....ihr scheinheiligen Bundesregierungsmitglieder...

Und Arbeitslosengeldempfängern und Kindern gesteht ihr dann noch weniger zu...

Die aus der Stalinära her stammende Bildungspolitik der Sozialdemokraten lässt darüber hinwegsehen, dass Arbeit nichts unehrenhaftes ist und unter 18-jährige Mütter und geistig zurückgebliebene genau so das Anrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichheit der Menschen nach dem Grundgesetz beanspruchen können und nicht dafür bestraft werden, dass Sie in jungen Jahren in die Arbeitswelt der Erwachsenen mit einem Hungerlohn aufgenommen werden...

Die Auszubildenen wurden scheinbar ausgeklammert?

Fazit:

Die Freude über den Mindestlohn ist  nach genauer Betrachtung recht beschränkt.  Der Tierschutz wiegt zur Zeit mehr im Grundgesetz als der Schutz der schwächsten Menschen ...

Die bisherigen Ausnahme zeigen eine zynische Auslegung des Mindestlohns und das der Begriff in seiner Bedeutung scheinbar von den regierenden verinnerlicht wurde.

Mindestlohn stellt die Untergrenze eines gesellschaftlichen Konsenses dar, den ein Mensch braucht, um sich und seine Nachkommen von eigener Hände Arbeit ernähren zu können.

Selbst dieser Konsenz wird bei der Verkündigung des Gesetzes bereits unterlaufen..

Bleibt die Frage wovon die Fahne der SPD die Farbe rot erhielt und nicht nur vom Autor wird die Meinung vertreten: Vom Blut der Armen und Arbeiter, die von den Sozialdemokraten  verraten wurden.

......


22.03.2014 Herr Verzeih mir denn ich habe gesündigt oder der Mindestlohn in Deutschland

Herr ,verzeih mir dass ich von der reinen Lehre des Mindestlohns abgegangen bin und den Kompromiss zur Maxime meines Handelns setzte. Wer von der wahren Lehre aber abgeht, der versündigt sich am Wert des Menschen und seiner Arbeitskraft und macht den Menschen zum rechtlosen Subjekt und Arbeitssklaven.

Der Autor bezichtigt sich zugestimmt zu haben, dass der Wert der Arbeit des Kindes weniger Wert sei, als die des Erwachsenen. Des weiteren dasselbe die des Auszubildenden und Praktikanten.

Einzig das Ehrenamt dürfte vor Dir Gnade erhalten, oh Herr, da hier das christliche oder außerhalb der Gemeinschaft unchristliche unbezahlte Handeln von Menschen für die Gemeinheit gemeint ist.

Erbarme Dich meiner Seele, dass ich Anfang immer mehr Kompromisse einging, weil  ich in den Chor der Pharisäer einschlug und die Forderungen nach einem gerechten Lohn  nicht mehr  für die stellte,  wo ich es für "unrealistisch" hielt, denn auch Deine Liebe ist grenzenlos und die gibst Sie allen, auch wenn es Zweifler gibt und Du auch denen Deine Liebe zu Teil werden lässt.

Ich bin nicht frei von Schuld und schäme mich dafür aufrichtig und hoffe das meine Anliegen auch weiterhin Gehör finden. Nachtrag vor dem Amen (späte Reue?): Weiterhin klage ich mich der Unterstützung der Gier und Habsucht an.

Amen

Und der weltliche Teil des Autors dieser Webseite fügt hinzu:  Die Einführung des Mindestlohns als  eines der letzten europäischen Länder  mit einem niedrigen Lohn unter der europäischen Sozialcharta ist wahrlich kein Ruhmesblatt.

Während Arbeitgeber im Rahmen des Zeitmanagements bis auf die letzte Sekunde ausrechnen, wie lange ein Arbeitnehmer für die Erledigung einer Arbeit braucht,  scheint bei der Findung eines gerechten Lohns  jegliches Gespür  abhanden gekommen zu sein.

Im dualen Ausbildungssystem müssten natürlich die anteiligen Arbeitsstunden mit einem gerechten Lohn (Mindestlohn) vergütet werden  und selbst für ein Pflichtpraktikum auch. 

Dann kommt immer die erpresserische Leier, dass aber dann die Unternehmer keine Auszubildenden und Praktikanten mehr beschäftigen würden. 

Sorry, aber es ist zur Zeit nicht schon Rechtslage, dass z. B.  Betriebe ohne Menschen mit Behinderung eben Abgaben leisten müssen.  Notfalls  werden eben beim  Pflichtpraktikum  auch Zuschüsse der Gemeinschaft erforderlich.

Das ist zu teuer? Bei allen Hass auf die bösen Unternehmer muss man diesen zugestehen, dass Sie 8,50 € aus ihrer Tasche zahlen. Der Staat wird in Form von Sozialabgaben an Menschen entlastet. Da wäre es doch Fair von der Gemeinschaft, wenn Sie die Unternehmer entlastet und bei den fest definierten Gruppen Praktikanten und Auszubildenden eben Zuschüsse gewährt - gerne in der Höhe von 2-3 € pro Stunde.

Was meinen Sie, wie schnell der Staat nun die Unternehmer auf Subventionsbetrug und Scheinpraktika untersuchen würde, wenn es um sein Geld geht...

Kein Unternehmer würde das als Steuerverschwendung bezeichnen.

Das Geld ist in die Zukunft investiert und nicht verschwendet und was meinen Sie, wie schnell der Missbrauch von Schein-Praktikanten verschwendet.

Das Geld dafür ist da, wie es hunderte von Milliarden zur Rettung der banken wohl hinreichend bewiesen -  damals war auch die Rede von einem Bürgergeld...

Der Autor freute sich ein wenig zu sehr über die Einführung des Mindestlohns, der doch laut Sozialcharta eine Selbstverständlichkeit ist und vergaß ein wenig dabei, dass die große Koalition im Prinzip nun nur alles tut, um sich halbwegs bei einer unrühmlichen Vorgeschichte aus der Affäre zu ziehen und dabei versucht, so gut es geht  die europäischen Normen zu unterlaufen und die Menschenwürde  weiterhin mit Füßen zu treten.

Leider wirkt die laufende Gehirnwäsche der Medien und Politiker auch beim Autor, der dann vieles als Geschenk betrachtet und alles andere als unrealistisch abtut.

Sie halten das unrealistisch, was der Autor hier schreibt? Dann Prüfen Sie vielleicht auch mal ihre Normen.

Vor der Wahl hielt offiziell die gesamte CDU, große Teile der Medien und die Arbeitgeberverbände die Einführung eines Mindestlohns für undenkbar und nun geht es schon um sehr konkrete Details!

Klar, am Ende wird ein Kompromiss auf dem Papier zu finden sein, aber so lange die Gesetzesvorlage nicht auf dem Papier steht, sollten solche Testveröffentlichungen von Frau Nahles mit Zumutungen kritisch begleitet werden. Da wird nur ausgetestet, wie Unternehmer und Arbeitnehmer reagieren...
 
Aber es bleibt grundsätzlich dabei: Entweder es gibt einen Mindestlohn für alle oder diese Gesellschaft muss mit dem Makel leben, dass Sie Menschen bewußt einen gerechten Lohn verwehrt und Sie damit andere zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Zu Lohnsklaven, die die sich und ihre Nachkommen nicht von ihrer Hände Arbeit, sondern an der "Titte der Wohlfahrt hängen" (Zitat aus Forrest-Gump-Film von Leutnant Dan).

Diese Art des Missbrauchs darf auch nicht die Kinder unserer Gesellschaft treffen, wenn Sie die Arbeit eines vollwertigen Menschen verrichten. Da spielt Alter aber überhaupt keine Rolle...

Über 80 % sind für einen Mindestlohn und da wundert es doch schon, dass 20 % der Menschen es für selbstverständlich halten, dass Menschen keinen gerechten Lohn erhalten und genau deren Meinung von der freien Presse, Unternehmern und Politikern zur Maxime des Handelns erhoben wird...

Also ab in die nächste Runde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Die realistische Einschätzung des Autors: Um den Wort Mindestlohn auch nur annähernd gerecht zu werden, sind die Zumutungen zu hoch. Bei einigen Punkten kann es auch keine Kompromissbereitschaft geben, um das Wort Mindestlohn nicht ad absurdum zu führen...
22.03.2014 Herr Verzeih mir denn ich habe gesündigt oder der Mindestlohn in Deutschland

Herr ,verzeih mir dass ich von der reinen Lehre des Mindestlohns abgegangen bin und den Kompromiss zur Maxime meines Handelns setzte. Wer von der wahren Lehre aber abgeht, der versündigt sich am Wert des Menschen und seiner Arbeitskraft und macht den Menschen zum rechtlosen Subjekt und Arbeitssklaven.

Der Autor bezichtigt sich zugestimmt zu haben, dass der Wert der Arbeit des Kindes weniger Wert sei, als die des Erwachsenen. Des weiteren dasselbe die des Auszubildenden und Praktikanten.

Einzig das Ehrenamt dürfte vor Dir Gnade erhalten, oh Herr, da hier das christliche oder außerhalb der Gemeinschaft unchristliche unbezahlte Handeln von Menschen für die Gemeinheit gemeint ist.

Erbarme Dich meiner Seele, dass ich Anfang immer mehr Kompromisse einging, weil  ich in den Chor der Pharisäer einschlug und die Forderungen nach einem gerechten Lohn  nicht mehr  für die stellte,  wo ich es für "unrealistisch" hielt, denn auch Deine Liebe ist grenzenlos und die gibst Sie allen, auch wenn es Zweifler gibt und Du auch denen Deine Liebe zu Teil werden lässt.

Ich bin nicht frei von Schuld und schäme mich dafür aufrichtig und hoffe das meine Anliegen auch weiterhin Gehör finden. Nachtrag vor dem Amen (späte Reue?): Weiterhin klage ich mich der Unterstützung der Gier und Habsucht an.

Amen

Und der weltliche Teil des Autors dieser Webseite fügt hinzu:  Die Einführung des Mindestlohns als  eines der letzten europäischen Länder  mit einem niedrigen Lohn unter der europäischen Sozialcharta ist wahrlich kein Ruhmesblatt.

Während Arbeitgeber im Rahmen des Zeitmanagements bis auf die letzte Sekunde ausrechnen, wie lange ein Arbeitnehmer für die Erledigung einer Arbeit braucht,  scheint bei der Findung eines gerechten Lohns  jegliches Gespür  abhanden gekommen zu sein.

Im dualen Ausbildungssystem müssten natürlich die anteiligen Arbeitsstunden mit einem gerechten Lohn (Mindestlohn) vergütet werden  und selbst für ein Pflichtpraktikum auch. 

Dann kommt immer die erpresserische Leier, dass aber dann die Unternehmer keine Auszubildenden und Praktikanten mehr beschäftigen würden. 

Sorry, aber es ist zur Zeit nicht schon Rechtslage, dass z. B.  Betriebe ohne Menschen mit Behinderung eben Abgaben leisten müssen.  Notfalls  werden eben beim  Pflichtpraktikum  auch Zuschüsse der Gemeinschaft erforderlich.

Das ist zu teuer? Bei allen Hass auf die bösen Unternehmer muss man diesen zugestehen, dass Sie 8,50 € aus ihrer Tasche zahlen. Der Staat wird in Form von Sozialabgaben an Menschen entlastet. Da wäre es doch Fair von der Gemeinschaft, wenn Sie die Unternehmer entlastet und bei den fest definierten Gruppen Praktikanten und Auszubildenden eben Zuschüsse gewährt - gerne in der Höhe von 2-3 € pro Stunde.

Was meinen Sie, wie schnell der Staat nun die Unternehmer auf Subventionsbetrug und Scheinpraktika untersuchen würde, wenn es um sein Geld geht...

Kein Unternehmer würde das als Steuerverschwendung bezeichnen.

Das Geld ist in die Zukunft investiert und nicht verschwendet und was meinen Sie, wie schnell der Missbrauch von Schein-Praktikanten verschwendet.

Das Geld dafür ist da, wie es hunderte von Milliarden zur Rettung der banken wohl hinreichend bewiesen -  damals war auch die Rede von einem Bürgergeld...

Der Autor freute sich ein wenig zu sehr über die Einführung des Mindestlohns, der doch laut Sozialcharta eine Selbstverständlichkeit ist und vergaß ein wenig dabei, dass die große Koalition im Prinzip nun nur alles tut, um sich halbwegs bei einer unrühmlichen Vorgeschichte aus der Affäre zu ziehen und dabei versucht, so gut es geht  die europäischen Normen zu unterlaufen und die Menschenwürde  weiterhin mit Füßen zu treten.

Leider wirkt die laufende Gehirnwäsche der Medien und Politiker auch beim Autor, der dann vieles als Geschenk betrachtet und alles andere als unrealistisch abtut.

Sie halten das unrealistisch, was der Autor hier schreibt? Dann Prüfen Sie vielleicht auch mal ihre Normen.

Vor der Wahl hielt offiziell die gesamte CDU, große Teile der Medien und die Arbeitgeberverbände die Einführung eines Mindestlohns für undenkbar und nun geht es schon um sehr konkrete Details!

Klar, am Ende wird ein Kompromiss auf dem Papier zu finden sein, aber so lange die Gesetzesvorlage nicht auf dem Papier steht, sollten solche Testveröffentlichungen von Frau Nahles mit Zumutungen kritisch begleitet werden. Da wird nur ausgetestet, wie Unternehmer und Arbeitnehmer reagieren...
 
Aber es bleibt grundsätzlich dabei: Entweder es gibt einen Mindestlohn für alle oder diese Gesellschaft muss mit dem Makel leben, dass Sie Menschen bewußt einen gerechten Lohn verwehrt und Sie damit andere zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Zu Lohnsklaven, die die sich und ihre Nachkommen nicht von ihrer Hände Arbeit, sondern an der "Titte der Wohlfahrt hängen" (Zitat aus Forrest-Gump-Film von Leutnant Dan).

Diese Art des Missbrauchs darf auch nicht die Kinder unserer Gesellschaft treffen, wenn Sie die Arbeit eines vollwertigen Menschen verrichten. Da spielt Alter aber überhaupt keine Rolle...

Über 80 % sind für einen Mindestlohn und da wundert es doch schon, dass 20 % der Menschen es für selbstverständlich halten, dass Menschen keinen gerechten Lohn erhalten und genau deren Meinung von der freien Presse, Unternehmern und Politikern zur Maxime des Handelns erhoben wird...

Also ab in die nächste Runde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Die realistische Einschätzung des Autors: Um den Wort Mindestlohn auch nur annähernd gerecht zu werden, sind die Zumutungen zu hoch. Bei einigen Punkten kann es auch keine Kompromissbereitschaft geben, um das Wort Mindestlohn nicht ad absurdum zu führen...







13.04.2014 Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

23,2
Du sollst der Menge nicht auf dem Weg zum Bösen folgen und nicht so antworten vor Gericht, daß du
der Menge nachgibst und vom Rechten abweichst.
23,3
Du sollst den Geringen nicht begünstigen in seiner Sache.
23,4
Wenn du dem Rind oder Esel deines Feindes begegnest, die sich verirrt haben, so sollst du
sie ihm wieder zuführen.
23,5
Wenn du den Esel deines Widersachers unter seiner Last liegen siehst, so laß
ihn ja nicht im Stich, sondern hilf mit ihm zusammen dem Tiere auf.
23,6
Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache.
23,7
Halte dich ferne von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist. Den Unschuldigen und den, der im Recht
ist, sollst du nicht töten; denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben.
23,8
Du sollst dich nicht
durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache
derer, die im Recht sind.
23,9
Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, weil ihr auch
Fremdlinge in Ägyptenland gewesen seid.

Die Bibel: Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

Die Woche verging und der eine oder andere sollte sich überlegen, ob sein Weg Gottes Weg entspricht:

Frau Bundesministerin Nahles legt der Autor besonders den Satz: 
Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seiner Sache.
ans Herz oder warum werden Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr und Menschen unter 18 Jahren ihre Menschenwürde abgesprochen und rechtlich beschlossen, dass Sie es nicht Wert seien sich und ihre Nachkommen  von ihrer Hände Arbeit  ernähren zu können.

Welche Langzeitarbeitslosen eigentlich? Wer einen 1-Euro-Job hatte, wird nach Statisistik nicht mehr als Langzeitarbeitsloser gezählt. Dasselbe gilt für ältere Arbeitsnehmer. Statistisch gesehen also nicht erfasst und menschenrechtlich entrechtet - das ist typisch SPD und die Partei mit dem "C" ist keinen deut besser...

Liebe Frau Nahles, sie vergreifen sich an Kindern (dafür ist die SPD mit zumindest zwei dokumentierten Fällen in sexueller Hinsicht hinreichend bekannt...) und alten Menschen, also den schwächsten unserer Gesellschaft - stehen die also außerhalb der neuen Mitte?

Einige von diesen Kindern (gesetzlich Jugendliche) haben bereits  Kinder und denen ist sprichwörtlich wahrhaft kein Zucker in den Ar.. geblasen...

Das Recht auf Arbeit sollte schon seit langer Zeit als Recht im Grundgesetz stehen, aber der Autor fürchtet, dass die herrschenden Menschen dabei das Recht auf Lohnsklaverei meinen.

Halte dich ferne von einer Sache, bei der Lüge im Spiel ist. Den Unschuldigen und den, der im Recht
ist, sollst du nicht töten; denn ich lasse den Schuldigen nicht Recht haben.


........dieser Artikel geht dann mit weiteren Inhalten weiter


15.04.2014

Stein / Hardenberg oder wenn man seine Seele für eine gute Sache an den Teufel verkauft

Da es ja 165 Jahre her ist, dass zum Leidwesen der linken Kräfte konservative Menschen eine erhebliche Verbesserung der sozialen Lage bewirkten, ist es an der Zeit die unzulässigen Ansichten, dass es allein dem Militär geschuldet ist, dass Kinderarbeit abgeschafft wurde, ein wenig zu relativieren.

Die Reformen von Stein und Hardenberg gingen ein wenig über die Abschaffung der Kinderarbeit hinaus. Beflügelt von den Gedanken der französischen Revolution und unter dem Druck Napoleons wurde die Gesellschaft verändert: von der Bauernbefreiung über Besserstellung der Juden bis hin zu einer Verwaltungsreform...

Doch was hat das mit Kinderarbeit zu tun?

Es mag sein, dass die vordergründige Argumentation die mangelnden Soldaten und der schlechte Gesundheitszustand durch Arbeit von Kindesbeinen an eine wichtige Argumentationslinie bei den Reformen war, aber neben den Reformen beim Militär (als Beispiel wird hier die Abschaffung der Prügelstrafe genannt) stand doch eher der Wille einer Verbesserung der Lebensumstände im Vordergrund.

Klar konnten die Reformer besser gegen den Widerstand der Unternehmer argumentieren, dass es um die Sicherheit von Preußen ging und deshalb die Kinder Schutz brauchten, aber warum wurde dann ein regelmäßiger Zwang zum Schulbesuch mit eingebunden?

Zur damaligen Zeit brauchte ein Soldat weder Schreiben noch lesen können...

Nach Ansicht des Autors verkauften Stein und Hardenberg mit der vordergründigen Argumentation ihre Seele, um eine gute Sache durchzusetzen und das ist ehrenwert.

Genauso wählte der Autor die SPD in der letzten Bundestagswahl und verkaufte dafür seine Seele für einen höheren Zweck - der Einführung des Mindestlohns für alle Menschen.

Wenn Frau Nahles jetzt Menschen unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslosen für ein halbes Jahr den Mindestlohn  nicht gewährt, dann fragt sich der Autor, an wen Sie ihre Seele verkauft hat, da bei den unter 18-jährigen dieses ja ein Teil der SPD-Politik zu sein scheint.

Mal ein Gegenvorschlag, den ein Mensch mit echter sozialer Gesinnung zur Verhinderung des Abbruchs der Schullaufbahn hätte gehen können:

Statt den Mindestlohn zu senken, hätte man ja auch unter 18-jährige zwei Euro mehr zugestehen können, also  10,- €.

Ein Unternehmer würde sich dann sehr gut überlegen, ob er einen unter 18,- jährigen beschäftigt, weil die Kraft zu teuer ist.

Dieser Vorschlag ist genau so unzulässig, wie die Reduzierung des Mindestlohns werden jetzt Kritiker sagen, da das Gleichheitsprinzip auf äußerste verletzt wäre.

Richtig, aber man kann unzulässig sozial handeln oder unzulässig  unsozial (moralisch gewertet asozial) handeln.

Wichtig dabei ist die Gesinnung: Und bei der SPD heißt die seit Schröder: "Nehmen ist seliger denn geben" und viele arme Mensch werden so weit entrechtet, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, sich und Ihre Nachkommen mit eigener Hände Arbeit ohne Unterstützung zu ernähren.

Und das ist gegen die Menschenwürde per se und damit sind die Einschränkungen indiskutabel und gehören auf den Müllhaufen der Geschichte.

Und den ärmeren Menschen der Vorschlag des Christen und Verfassers dieses Artikels: Wählt nächste Wahl die Linke, denn deren Fahne ist zur Zeit wirklich rot wie das Blut und das Herz am rechten Fleck -:) Und damit verkaufe ich ein weiteres Mal meine Seele - aber wenn dieses zum Wohle für die ist, die vom Christentum in der Politik scheinbar nichts mehr zu erwarten haben, dann ist das eine lässliche Sünde...lieber barmherziger Samariter als unbarmerziger Pharisäer...

Nachtrag: Und das die SPD arbeitenden Kindern und Jugendlichen einen gerechten Lohn verwehrt spricht doch wohl Bände über den heutigen Zustand der Sozialdemokratie, die sich ein Stück von Stein und Hardenberg zu eigen machen sollte und die Lage dieser Gruppe verbessern und nicht verschlechtern darf - das wird im Volksmund auch soziale Gesinnung genannt - zur Zeit scheinbar teilweise ein Fremdbegriff  für die angeblichen Sozialdemokraten...

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17.04.2014

Der Staat und der Mindestlohn oder mit schlechten Beispiel voran

Also immer noch die alte Laier auf dieser Webseite. Frau Nahles ist von der Top-Reformerin zur Buhfrau auf dieser Webseite erklärt worden, weil Sie bekannter Maßen gegen den Geist der Verfassung junge Menschen und ein halbes Jahr langarbeitszeitlose zu Menschen zweiter Klasse degradierte.

Die konstruktiven Vorschläge dieser Webseite:

1. Anhebung  der Kosten von Arbeit  von Jugendlichen unter 18 Jahren für die Unternehmer,  da das Risiko  wegen entgangener Schulbildung auf Arbeitslosigkeit höher ist. Das Mehrgeld wird nicht an den Jugendlichen, sodern an den Staat gezahlt.

2. Gerne als Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen eine Förderung seitens des Staate in Höhe von 2,- € pro Stunde an den Unternehmer, wenn dieser den Langzeitarbeitslosen mindestens ein halbes Jahr beschäftigt.

Der ehrliche Versuch Menschen zu beschäftigen, die fern des Arbeitsmarktes leben,  verdient die Unterstützung des Staates und dann kann auch gerne ein höherer Betrag an den Unternehmer als Subvention abgeführt werden.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Unternehmer würde nominell weiterhin den Mindestlohn an den Langzeitarbeitslosen zahlen, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, aber man kann auch soziale Leistungen seitens der Unternehmen honorieren und das entspricht dem Geist unserer Verfassung.

Die anderen Leistungen, die Arbeitgebern schon teilweise nach Gesetzeslage bezahlt werden, entfallen dann natürlich - das ist schon jahrelang Usus und das alte System ohne Nachweis von Erfolg Leistungen auszuschütten, darf als uneffektiv bezeichnet werden - zahlen nach Leistung und für jede Arbeitsstunde, die der Langzeitarbeitslose leistet, dürfte die Maxime sein.

Der Staat hat eine Vorbildfunktion und wer bereits bei der Geburt einer Reform Ausnahmen zulässt, der weckt Begehrlichkeiten anderer Lobbygruppen.

Bei eingeforderten Recht auf Mindestlohn kann es aber gesetzlich keine Ausnahmen geben, weil es die Menschenwürde gebietet, dass der Mensch und seine Arbeitsleistung ausreichen muss, um sich und seine Nachkommen aus eigener Arbeitskraft zu ernähren.

Dieses Staatsziel wurde für Menschen ohne Arbeit im Bundessozialhilfegesetz verankert.  Nach Recht und Billigkeit, der europäischen Sozialcharta, muss dieses auch für ein "Bundesarbeitsgesetz" gelten.

Teile der Unternehmerschaft unterschritten die Grenzen von Anstand und Moral und der dumme Steuerzahler subventionierte mit 10 Milliarden jährlich die sogenannten Aufstocker, die nicht in der Lage waren, aus eigener Hände arbeit sich und ihre Nachkommen... Wir reden hier über grundlegende Sachen wie die Miete: Der Wohnraum eines Menschen ist die Basis.

Gibt es ernsthaft Menschen, die anderen nicht einmal einen Raum zum Leben gönnen?

O. K., dann streicht doch mal die Wohngelder (zahlt wie gesagt alles der Steuerzahler...), dann steigt die Obdachlosigkeit im reichsten Land Deutschlands. Alles möglich, jedes Gesellschaftssystem das auf Ausbeutung basiert, funktioniert unbestritten, aber der Autor dieses Artikels kann auf so eine schöne neue Welt verzichten....

Wichtig dabei ist die Gesinnung und Moral, die spätestens bei Einführung des Mindestlohns in der Formel für sittenwidrigen Lohn im BGB widerspiegeln wird, es sei denn es wird ein Zerrspiegel, hinter dem es keine Alice im Wunderland geben wird...


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13.06.2014 der Arbeitnehmer, dass unbekannte Wesen

Am 04. Juli wird das im Volksmund sogenannte Mindestlohngesetz (MiloG) wahrscheinlich den Bundestag passieren und da lohnt es sich nicht nur für aufgeweckte Jurastudenten ein Blick auf die Drucksache 18/1558 zu werfen, in der es eine Vorabfassung (Entwurf) des Gesetzes gibt.

Der Autor dieser Webseite wählte einen harten Einstieg, da die Rechtsmaterie im juristischen Sinn für Kontroversen sorgen dürfen. Der Autor ist kein Jurist, aber eruiert für sich gerne dann einmal den Begriff Arbeitnehmer, was im Bezug auf die  unter 18 (U18)- jährigen ohne Berufsausbildung, die bekanntlich keinen Anspruch auf  einen Mindestlohn haben, dann zu einem heißen Eisen wird.

Die Phase der Sammlung der Paragraphen, die zu erörtern sind, ist erstmal kurz und beide folgenden Paragrafen sind erstmal eine nicht rechtsgültige Fiktion, da wir hier ja wie gesagt nur ein wenig über einen Entwurf plaudern:

§ 1 Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines
Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

Quelle: Drucksache des Bundes
18/1558, Teilzitat des § 1  ,  12.06.2014, ist nur ein Entwurf!!!

Kurze Erörterung: Das man jetzt erstmal definieren und dann subsummieren muss, ist selbstverständlich. Und bei der Definition fängt die Schwierigkeit an. Wichtig sind nur drei Begriffe: Jede Arbeitnehmerin und  Arbeitnehmer. Na, ist doch ziemlich einfach auf dem ersten Blick, aber lassen Sie mich erstmal kurz den zweiten Paragraphen zitieren und Sie werden verstehen, warum es dann doch nicht so einfach ist:

§ 22 Persönlicher Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und

Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Nicht unter den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallen Praktikantinnen und Praktikanten, die...

....[Anmerkung des Autors: die folgenden Ausführungen werden ausgelassen]

(2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.

Da wird noch der § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes erwähnt. Darin steht:

§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Beide Quellen: Iuris, Gesetze im Internet...

Wer jetzt wie der Autor nach Logik, Intuition  und den Bearbeitungsregeln  für ein Gesetz  nach Schema vorgeht, kommt schnell ins Schwimmen, denn ob Sie es glauben oder nicht  - Es gibt weder im Mindestlohngesetz noch  in irgendeinem anderen Gesetz eine valide Definition von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Ja, das wurde im eben genannten Link bis zum europäischen Recht geprüft. Hier ist die Chance für Studenten: Findet eine gültige Definition in Gerichtsurteilen und wenn ihr ein wenig sozial denkt, dann sind dann darin hoffentlich Jugendliche mit aufgenommen!!!

Das ist direkt widerlich tricky von der Bundesregierung zu sagen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anrecht auf Mindestlohn haben, aber nach diesem Gesetz jeder U18 ohne Berufsausbildung eben kein Arbeitnehmer ist nach - zumindest nach Sinn dieses Gesetzes - und das in unwürdiger Tradition auch in diesem Gesetz nicht definiert wird!!!

Das ist tricky oder dämlich - je nach Betrachtungsweise -:)

In Wikipedia steht: dass Kinder und Jugendliche, die noch in die Schule gehen, keine Arbeitnehmer sind...., was uns herzlich wenig hilft. Obwohl das doch ein erster Hinweis darauf ist, das Jugendliche nach der Schule, wenn Sie eine Arbeit annehmen, durchaus Arbeitnehmer sein können - ohne weitere Vorbedingungen...

Im KschG steht noch:

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.

Teilzitat: Kündigungsschutz, juris

Das geht doch ein wenig in dieselbe Richtung...Auch Jugendliche ohne Berufsausbildung könnten Arbeitnehmer sein und erst Recht im Sinn des Gesetzes...

Warum tricky? Wurde bereits erklärt: Es verstößt einfach gegen keine gültigen Definitionen, irgendwo einen unbestimmten Begriff in ein neues Gesetz hereinzuschreiben und dann einfach beliebig Personengruppen auszugrenzen, da die Gruppe nach belieben "ausgeschlossen" werden können im Rahmen des Paragraphen, der dann mit der Totschlagformulierung nicht im Sinne dieses Gesetzes arbeitet.

Das lässt abseits von dieser Erörterung auch viel Spielraum für Menschen, die z. B. eine kleine Scheinselbstständigkeit neu aufbauen und dann mit Recht mit dem Begriff des "unbekannten Wesen Arbeitnehmer" ein wenig spielen...

Das ließe auch zu, andere Gruppen einfach aus diesen unbekannten Arbeitnehmerbegriff auszuschließen.

Der Autor schlägt Alarm. Diese perfide Konstruktion unterläuft die Chance, dass ein Grundrecht auf Mindestlohn entsteht, wie es der Autor dieser Webseite bereits sehr frühzeitig in seiner
Abhandlung über den Mindestlohn forderte.

Im Prinzip setzte sich die CDU mit ihren Vorstellungen durch:

2. Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Die Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben sich bewährt.
Der Geltungsbereich des Gesetzes wird daher auf alle Branchen erweitert....

Drucksache des Bundes
18/1558, S. 31

Also sind Jugendliche ohne Berufsausbildung keine Arbeitnehmer, sondern dann vielleicht ja doch nur "Lohnsklaven", die mit Arbeitslohn unter dem Mindestlohnniveau abgespeist werden dürfen?

Hey, da es keine Definition gibt, sei es dem Autor dieser Webseite erlaubt eine Definition zu schaffen.

Keine Ahnung was "Jugendliche ohne Berufsausbildung" sind, die nach ihrer Pflichtschule nach Art. 2 GG nun ihrem Recht nach der freien Entfaltung der Persönlichkeit einen Beruf annehmen, Steuern und Sozialabgaben leisten, nach einem halben Jahr nach dem Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer sind (ach ja, die sind ja nur nach diesem Gesetz keine Arbeitnehmer, dass ist dann mal wieder so eine kleine Schizophrenie oder philosophisch gesehen die abgewandelte Frage: Was bin ich? Ein Mensch, ein Arbeitnehmer, aber auch eigentlich nicht...).

Hm, was ist eine Berufsausbildung? Das ist irgend sowas im dualen System und wenn die jemand unter 18 abschließt und dann arbeitet bekommt er auch unter 18 Jahre das volle Gehalt? Ach ja, Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Berufsausbildung begehen sind ja auch Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.

Nach Gesetzestext eindeutig ja! Ist das Gerecht?

Warum ist das genauso dämlich?

Tja, es gibt bestimmt auch andere Staaten in Europa, wo kein duales Bildungssystem existiert,  es einen Mindestlohn gibt  und  es keine Sozialdemokraten gibt, die wieder die Diskussion über Bildungschancen in dieses Jahrhundert  portieren wollen.

Die Begründung von Frau Nahles war jetzt mal so ungefähr sinngemäß, dass wegen der schlechteren Bildung die Chance auf einen dauerhaften Job nicht gegeben sei und deshalb  keine Anreize geschaffen werden sollen, dass  Jugendliche  eine Berufsausbildung Arbeit  annehmen, um dann keine Arbeitnehmer zu sein - zumindest nach dem Mindestlohngesetz-:)

Damit lehnt Sie sich natürlich ganz schön weit aus dem Fenster, da es ja irgendwo konträr noch die Entfaltung der freien Persönlichkeit des Grundgesetzes in Artikel 2 GG gibt.  Nach der Schulpflicht  ist der  Mensch erstmal frei in seiner Entscheidung und wenn er dann statt Sozialhilfe  eine Arbeit annimmt und dann der Staat durch Steuern und Abgaben mitverdient, dann ist das schlichtweg unsozial, den Jugendlichen zur Armut zu verdammen und aus der Gruppe der Arbeitnehmer auszuschließen, von der man ja nicht einmal so richtig weiß, was Sie überhaupt sind.

Im o. a. Entwurf wird die Begründung auf S. 51 so formuliert:

Nach Absatz 2 gelten Personen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht als Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Die Regelung ist auf eine nachhaltige Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt gerichtet. Durch die Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mindestlohn keinen Anreiz setzt, zugunsten einer mit dem Mindestlohn vergüteten Beschäftigung auf eine Berufsausbildung zu verzichten. Die durch die
Inbezugnahme des § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzte Altersgrenze verhindert dahingehende Fehlanreize, dass junge Menschen nach Abschluss der
Sekundarstufe 1 von einer weiterführenden Schulausbildung oder einer Berufsausbildung deshalb absehen, um stattdessen eine mit dem Mindestlohn vergütete Beschäftigung anzunehmen. Typischerweise werden von jungen Menschen nach Abschluss der Sekundarstufe 1 wichtige Weichen für ihren späteren beruflichen Werdegang gestellt.

Quelle o. a. Entwurf, Seite 50/52


Ein Zyniker würde sagen, dass die Arbeitgeber sehr genau wissen, was Arbeitnehmer sind: Diener, die entweder Diener bleiben oder in den Adelsstand der Geschäftsführung erhoben werden oder zu Lohnsklaven  degradiert werden.

Vielleicht gibt es ja deshalb sonst in der Bundesrepublik, wo normalerweise jedes Wort mehrfach in verschiedenen Definitionen in verschiedenen Gesetzen zu finden ist, keine Definition...

So ziemlich alle sozial denkenden Menschen sind sich einig, dass nach dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG ziemlich schwierig sein dürfte, die Ungleichheit von Jugendlichen mit Berufsausbildung und ohne Ausbildung, so wie zu über 18 Jährige ohne Berufsausbildung valide zu begründen.

Die Diskriminierung wegen des Alters war analog dazu gerade bei der Gewährung von Urlaubstagen im öffentlichen Dienst durchexerziert worden, aber die Dummheit stirbt halt nicht aus und vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte  das spätestens kippen...und ob dann das Kriterium  "ohne Berufsausbildung"  als Zusatz reicht, darf angezweifelt werden.

Im Sinne dieses Gesetzes: Was ist der Sinn des Lebens oder dieses Gesetzes bitte?

Hey, die Bundesregierung wollte doch, dass die jungen Menschen riestern und ihr Alter selbst absichern und dann wird dem Jugendlichen ohne Berufsausbildung vielleicht die Chance verwehrt, zwei Jahre zu riestern, weil  es zwei Jahre aus Willkür des Gesetzgebers nicht möglich war " angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (Quelle: Bundesdrucksache
18/1558, Seite 1 Problem/Ziel)  sicherzustellen.

Das beschreibt ihr selbst im Entwurf dieses Gesetzes als Sinn oder anders formuliert: 

"Ein Arbeitsentgelt von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ermöglicht es einem alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten, bei durchschnittlicher Wochenarbeitszeit ein Monatseinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO zu erzielen. Die Pfändungsfreigrenze stellt ein auf die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugeschnittenes pauschaliertes Existenzminimum dar, welches ihnen einen moderaten Selbstbehalt sichert. Berücksichtigt sind dabei Sonderkosten, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern typischerweise durch die Erwerbstätigkeit entstehen."

(Quelle: Bundesdrucksache 18/1558, Seite 33 )

Wir reden also über ein pauschalisiertes Existenzminimum, dass dem Jugendlichen ohne Berufsausbildung nicht zugestanden wird? Weil er kein Arbeitnehmer im Sinn dieses Gesetzes ist?

Der Jugendliche ohne Berufsausbildung wird also dazu verdammt, nicht von seiner Hände Arbeit leben zu können. Lieber wird Sie oder Er als Aufstocker abgestempelt.

Mal so denkbare Möglichkeiten, warum ein Jugendlicher ohne Berufsausbildung keine Arbeit aufnimmt:

- Sie ist mit 16 Mutter, nach einem Jahr Pause findet Sie keinen Anschluss an die Schule. Auf die Schulbank will Sie gerade nicht, aber arbeiten...
- Sie oder Er packt die Schule einfach nicht. Intelligenz "reinprügeln" klappt nicht, aber da sind ein paar Ressourcen vorhanden, die in der Arbeitswelt Anklang finden.
- Sie oder Er braucht wegen persönlicher Verhältnisse Geld; aus welchem Grund auch immer. Sie oder er könnten die Berufsausbildung später nachholen, welches kein ungewöhnlicher Vorgang in Deutschland ist: Nach dem Abitur arbeiten auch junge Menschen teilweise erstmal, um Berufserfahrung zu sammeln und studieren dann zwei oder drei Jahre später - ist alles kein Beinbruch und der Staat hilft dann ja auch, so gut er kann...

Das Leben geht leider immer nicht immer so gradlinig wie bei Frau Nahles ab und jeder Mensch hat eine eigene Biografie. Aber alle Biografien, die der Autor eben schilderte, haben doch zumindest eine Gemeinsamkeit: Es sind irgendwo Menschen, die eher problembehaftet sind und oft einer armeren Schicht angehören, aber bereit sind ihren Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten - Und das verdient doch uneingeschränkte Unterstützung?

Puh, ich hoffe, dass ich in halb verständlichen Worten bei einer Entscheidungsfindung behilflich war. Dieser Artikel war - wie unschwer zu erkennen - pro gerechte Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung.

Zusammenfassung

Wir haben jetzt so ziemlich alle wichtigen Tatbestandsmerkmale angesprochen, nämlich Jeder Arbeitnehmer, im Sinn dieses Gesetze und ohne Berufsausbildung.

Bei Ohne Berufsausbildung glitt das ganze ein wenig in die politische Diskussion ab. Das sei mir verziehen.

Ob das Gesetz genauso sinnig ist, wie es unsinnig ist bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern auszuschließen, ist angreifbar.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland bekommt doch nach § 1 des Mindestlohngesetzes einen Mindestlohn.

Das ist so, als ob im Grundgesetz stehen würde:


Jeder Mensch
hat Anspruch auf
Menschenwürde

...und im persönlichen Anwendungsbereich steht dann:

Personen ohne weiße Hautfarbe gelten nicht als Menschen im Sinne dieses Gesetzes.

Richtig, die verdienen natürlich eine Sonderbehandlung...Ist das der Sinn dieses Gesetzes?

Ich habe versucht die Problematiken auf juristischer und politischer Ebene aus der Sicht eines Normalbürgers zu eruieren und bitte formaljuristische und inhaltliche Patzer zu entschuldigen. Da erkundigen Sie sich besser bei den Profis.

Gleichzeitig habe ich auf die Problematik hingewiesen, dass das Konstrukt des Gesetzentwurfes leicht zur Aushebelung des Mindestlohns führen könnte.

Nein, dass ist es nicht, was der Autor dieser Webseite von der SPD erwartet hatte, als er seine Stimme der SPD gab.

Der Autor wird voraussichtlich noch zweimal seine Gedanken vor dem 4. Juli mit den geneigten Lesern teilen, bevor er dann endlich geboren ist.

Unser Staat ist nach wie vor toll, da er immerhin einspringt und aus Steuergeldern die Aufstocker finanzieren wird.

Das Mindestlohngesetz wird bereits zweimal offensichtlich unterlaufen und bei dieser Gruppe und den Langzeitarbeitslosen bleibt die Frage im Raum stehen - welche weiteren Gruppen werden in Zukunft weiterhin ausgeschlossen, weil Sie nach diesem Gesetz keine Arbeitnehmer sind?

Bei jeder neuen Gruppe besteht dann die Möglichkeit nach diesem Gesetz Sie nicht als Arbeitnehmer  gelten zu lassen und es gibt  keine Definition, auf die der Arbeitnehmer sich berufen kann - aber immerhin gibt es Grundrechte und den europäischen Gerichtshof, wo Richter sitzen,  die  in ihrem eigenen Land einen Mindestlohn haben - für alle Arbeitnehmer!!!

Und dann bleibt die philosophische Frage im Raum stehen: Arbeitnehmer, unbekanntes Wesen, wer oder was bist Du nun eigentlich wirklich?


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15.06.2014

Langzeitarbeitslose oder Sklavenarbeiter auf Zeit

Erstmal eine Richtigstellung, korrekt heißt es im Entwurf 
Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4 persönlichen Anwendungsbereich:

(4) Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2017 darüber zu berichten, inwieweit die Regelung nach Satz 1 die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt gefördert hat, und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung fortbestehen soll.

Quelle: Bundesdrucksache 18/1558 im § 22 Abs. 4

§ 18 SGB III Langzeitarbeitslose sagt:

1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.

(2) Für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen, bleiben folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unberücksichtigt:
1.
Zeiten einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch,
2. Zeiten einer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz,
3. Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger,
4. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten,
5. Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, und
6. kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis.
(3) Ergibt sich der Sachverhalt einer unschädlichen Unterbrechung üblicherweise nicht aus den Unterlagen der Arbeitsvermittlung, so reicht Glaubhaftmachung aus.


Die Begründung des Absatzes lautet dann wie folgend auf Seite 51 der Bundesdrucksache 18/1558 beschrieben:

Zu Absatz 4
Satz 1 regelt, dass der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gilt, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren. Für Langzeitarbeitslose ist der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben
oftmals mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Regelung ist darauf gerichtet, den Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen - vor allem in der Einführungsphase des Mindestlohns - in besonderem Maße Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat nach Satz 2 gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Januar 2017 eine Einschätzung darüber abzugeben, ob diese Regelung zu einer nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt beigetragen oder lediglich zu kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geführt hat. Sie schlägt gegebenenfalls eine Aufhebung der Regelung vor. Die Bundesregierung bittet zuvor die Mindestlohnkommission um eine Stellungnahme.



Für so ein grandioses Ziel darf man dann nach mindestens einem Jahr Hartz IV-Empfänger schon mal mit einem niedrigen Lohn unter dem Existenzminimum entlohnt werden. Das nenn sich dann Leistungssteigerung durch Demotivation und sogar die FDP versuchte den umgekehrten weg bei Arbeitslosen allgemein.

Richtig erkannt ist, dass der Wiedereinstieg für Langzeitarbeitslose in das Arbeitsleben oft mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Neben psychischen Schwierigkeiten eben der Mangel an Geld. Paul Wazlawik, der Kommunikationstrainer wäre begeistert: Gib einen Armen Menschen noch mehr Armut und fertig ist die Anleitung zum Unglücklichsein...
Deshalb wird in der Einführungsphase beim Mindestlohn besonderem Maße Rechnung getragen. Das klingt wie eine Bedrohung...



Laut Arbeitsagentur waren die Zahlen der Langzeitarbeitslosen  zur Grundsicherung im Mai 2014:

1,1 Mio. (37 %) der Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos, darunter 0,9 Mio. (47 %) im Rechtskreis SGB II.

Im Faltblatt der Bundesarbeitsagentur können Sie dieses Zahlen nachvollziehen.

Das SGB III regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht und gilt nach Wikipedia so:

"Das SGB III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt."
Wikipedia Auszug zur Erklärung des SGB III

Warum die ellenlangen Ausführungen? Wer lesen kann sieht schnell, dass aus dem SGB III nur die Definition von Langzeitarbeitslosen ausgeliehen wird oder eben "
Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch waren" (Zitat Bundesdrucksache
18/1558 im § 22 Abs. 4 persönlichen Anwendungsbereich).

Das heißt, dass wirklich sämtliche Langzeitarbeitslose betroffen sind, egal ob Sie vom SGB II oder SGB III betroffen sind. Ebenso die privilegiert geförderten des SGB III wie SGBII, die das Kriterium erfüllen, dass Sie länger als ein Jahr arbeitslos sind.

Das SGB III sieht laut Gesetzestext vor Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Institutionen mit geldlichen Mitteln zu Fördern, also warum wird jetzt der Arbeitnehmer gegen den Sinn dieses Gesetzes beim Mindestlohn schlechter gestellt?

Es ist aus Programmen wie 50 plus der Arbeitsagentur bereits alles hinsichtlich Langzeitarbeitslosen hinreichend erörtert. Der Autor zitiert hier aus seinem Newsarchiv vom 17.02.2014

"Der letzte größere Evaluationsprozess ist ein wenig veraltet und die neuesten Nachrichten treffen dann  auf Seite 13 von 18 Seiten unter der Rubrik  Schlussfolgerungen die schöne Aussage:

" 8 Schlussfolgerungen
Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ war bei der Integration in Arbeit erfolgreicher und bei den Kosten der Integrationen effizienter als die Regelförderung. Doch auch
mit diesem Programm konnte für die Mehrheit der Geförderten keine Lösung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden werden. Dieser Befund rechtfertigt jedoch keinen
allgemeinen Pessimismus bezüglich der Arbeitsmarktchancen Älterer. Denn hier geht es nicht um alle Älteren, sondern überwiegend um Langzeitarbeitslose und arbeitsmarkt-
ferne ALG II-Beziehende, die die Altersschwelle von 50 Jahren überschritten haben, deren Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt aber in vielen Fällen schon früher begonnen
hat oder die nie wirklich in den Arbeitsmarkt integriert waren. Wie groß die Vorbehalte von Betrieben gegenüber der Einstellung von Langzeitarbeitslosen immer noch sind,
zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), vgl.
Moertel/ Rebien 2013"

Quelle: PDF

Aha, das Programm ist gut, nur die Menschen (Zielgruppe) passen nicht in das Programm, aber war nicht das Programm für jene benachteiligten Menschen gedacht -:)

Zitat 17.02.2014, Newsarchiv dieser Seite


Wenn Sie sich mit dem oben genannten PDF dann ein wenig weiter beschäftigen, dann sehen Sie dass ca. um die 17 % der Langzeitarbeitslosen unter 180 Tagen in solchen Programmen beschäftigt sind.

Das bedeutet, das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl von Langzeitarbeitslosen den Status eines Langzeitarbeitslosen nicht verlässt, da nach § 18 (2) Satz 4 SGB III ja

"4. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten" gilt und dieses dann z. B. Saisonarbeiter oder kurzfristige Arbeiter erheblich benachteiligt.


Da gerade die Diskussion über Ausnahmen vom Mindestlohn im Ernteeinsatz oder bei Zeitungsausträgern besteht, könnte man nun eine Chance sehen, aber z. B. für die Spargelernte gab es bereits eindeutige Erfahrungen im Bezug mit Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen...

Tja, vergessen im Link der "Welt "wurde dann, dass es nicht allein die Hemmnisse der Bürokratie, sondern der Mindestlohn in Frankreich, Niederlande usw. die Erntehelfer Deutschland zunehmend zu einem Durchgangsreiseland machte  - solche Erkenntnisse sind schon ausgiebig vorhanden und in seriösen Medien ausdiskutiert....

Es wird also geprüft, ob in "Humanexperimenten " die oder der Langzeitarbeitslose die Zugehörigkeit zur Gruppe der Arbeitnehmer  im Sinne dieses Gesetzes erwerben  kann.

Ist er würdig, dann erwartet ihn als Lohn eine Entlohnung an der Pfändungsgrenze des §
850c Absatz 1 Satz 1 ZPO.

Dieser wird dann an dieser Stelle gern eruiert, denn dieser stellt in der provinzialen und menschenverachtende Sicht der deutschen Politik das Existenzminimum für einen Arbeitnehmer da.
Bei den Jugendlichen ohne Berufsausbildung und Mindestlohn gilt diese Regelung ebenso.

"IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar."

heißt es auf Seite 34 der Bundesdrucksache  18/1558 lapidar. O. K., dann schauen wir uns mal Wikipedia unter dem Stichpunkt Existenzminimum mal die Definition von Existenzminimum an:

"Schuldrechtliches Existenzminimum

Das pfändungsfreie Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt seit dem 1. Juli 2013 bei einer alleinstehenden Person bei 1.045,04 € netto pro Monat[8].

Nachdem der Bundesgesetzgeber den Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 EUR (Bezugspunkt für die Pfändungstabelle 2013) mit Wirkung vom 1. Januar 2014 weiter auf 8.354 EUR erhöhen wird, steht schon jetzt (Stand: Juli 2013) fest, dass die Pfändungstabelle bereits zum 1. Juli 2015 erneut angepasst werden wird. Die Freibeträge steigen dann um weitere 2,72 Prozent, was ab dem 1. Juli 2015 zu einer Pfändungsfreigrenze von 1.073,85 EUR führen wird.[9]

In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt."

Dort wird die europäische Sozialcharta angeführt und dann kann man sehen, dass wir vom angemessenen Mindest-Entgelt meilenweit entfernt sind !!! Die Linke ist die einzige Partei Deutschlands, die sich an der europäischen Sozialcharta orientiert.

Und auch die Lachnummerfraktion aus der Gewerkschaft fordert als Mindestlohn 8,50 €. Denen scheint demnach die Forderung der Sozialcharta nicht bekannt zu sein? Ihr seid aus Sicht der armen Arbeitnehmer eine schlechte Vertretung, arbeitet mal an  echten  Forderungen und blökt nicht die Minimalforderungen unreflektiert nach!

Nebenbei gibt es auch ein soziokulturelles Einkommen, welches man mit einem Lohnabstandsgebot zu Hartz IV begründet..., aber mal zurück zur europäischen Sozialcharta:
Diese hat u. a. die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und sie stellt kein einklagbares Recht da, hat aber die Funktion einer unverbindlichen Richtlinie, an denen sich die Unterzeichner ausrichten sollten.

Die CDU  hatte damit Ihre Probleme bis zu letzt und die SPD  kupferte die Forderung nach Mindestlohn bekanntlich ab, ohne der Bedeutung eines gerechten Mindestlohns annähernd bewusst zu sein!!! Wie kommt es sonst, dass zweimal im Rahmen des Mindestlohngesetz Ausnahmen politisch begründet werden, während der Geist des Mindestlohns auf der europäischen Metaebene ein angemessenes Mindest-Entgelt beschwört, dass als Existenzminimum von allen Arbeitnehmern angesehen werden kann?

Die beiden Ausnahmen zeigen: Die SPD hat nichts verstanden und dümpelt in dem Niveau der Schröder-Ära und Agendapolitik weiter vor sich hin.


Fazit:

Nahezu 1/3 der Arbeitslosen (
insgesamt ca. 3 Millionen), wenn man nach der offiziellen Schummelstatistik , die sich aus den politischen Vorgaben der Arbeitsagentur ergibt,  sind nach der entliehenen Definition vom SGB III von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.

Ob das Konzept "mehr Vermittlung durch Demotivation" aufgeht, darf bezweifelt werden. Gerade älteren Arbeitnehmern muss die Chance gegeben werden, sich auch im Rahmen der Rentenpolitik eine Altersabsicherung in den letzten Lebensjahren aufzubauen und da zählt auch ein halbes Jahr!!!

Der Gesetzgeber baut selbst eine Schranke ein, in dem er das Gesetz freiwillig am 01. Januar 2017 auf den Prüfstand stellt. Moralische Skrupel?

Auf der Metaebene zeigt der Gesetzesgeber, dass er die  Sozialcharta nach besten Wissen ignoriert und lieber sich auf die Pfändungsgrenze beruft - O. K., es hätten auch schlimmere Definitionen herangezogen werden können.

Es ist zur Zeit eine große Koalition an der Bundesregierung und die Chance zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes mit einem Mindestlohn wäre möglich gewesen und im Gegensatz zum "Recht auf Arbeit" wäre ein "Mindestlohn" eine denkbare Alternative.

Dieses Chance wurde verspielt. Nach wie vor fehlt eine gültige Definition von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das Mindestlohngesetz wäre auch in diesem Punkt  eine Möglichkeit, diese unselige Lücke zu schließen.

Dieses wird dann auch im letzten Artikel vor dem 4. Juli nochmal eruiert.

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16.06.2014

Mindestlohn oder wenn eine Vision  in der Realtität zur Illusion  wird.

 Das lustigste an der Einführung eines neuen Gesetzes ist, dass der Gesetzgeber sich bemüht zu erklären, warum denn das neue Gesetz nötig sei:

3. Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
Es wird zum 1. Januar 2015 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein allgemeiner Mindestlohn als Bruttostundenlohn von 8,50 Euro eingeführt.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer notwendig.

Die Beschäftigung zu niedrigen Löhnen hat in Deutschland in den
vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2001 arbeiteten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes noch 17,4 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für einen Lohn, der weniger als zwei Drittel des Medianbruttolohnes betrug. Im Jahr 2010 erhielten bereits 21,7 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einen solch niedrigen Lohn.

Je nach Datenquelle und Zeitpunkt verdienten zwischen 11,4 Prozent (Verdienststrukturerhebung 2010 des Statistischen Bundesamtes) und ca. 15 Prozent (DIWWochenbericht Nr. 5, 2014) aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger als den
Mindestlohn.

Die Tarifvertragsparteien sind aus eigener Kraft nicht mehr durchgehend in der Lage, einer zunehmenden Verbreitung von unangemessen niedrigen Löhnen entgegenzuwirken.
Insbesondere im Bereich einfacher Tätigkeiten hat die Fragmentierung der Arbeitsbeziehungen - etwa durch die Auflösung traditioneller Branchengrenzen und die zunehmende
internationale Mobilität von Arbeitskräften - die Durchsetzungsfähigkeit der kollektiven Interessenvertretungen beeinträchtigt.

In Branchen mit niedrigem Organisationsgrad führt
dies dazu, dass Tarifverträge Löhne vorsehen, die für einen Alleinstehenden bei Vollzeittätigkeit nicht ausreichen, um seine Existenz ohne staatliche Hilfe zu bestreiten. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Verdienststrukturerhebung 2010) verdienten im Jahr 2010 selbst 7 Prozent aller tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

Quelle: Seite 33
der Bundesdrucksache  18/1558

Der Autor übersetzt ein wenig. Nach drei Jahren Schröderregierung war noch etwas mehr als jeder sechster  Arbeitsnehmer weit  entfernt  von einem Lohn der ausreichte, sich und seine Nachkommen aus eigener Hände Arbeit zu "ernähren".

Nach der genialen Schröderregierung und der SPD im Schlepptau der großen Koalition mit der SPD von 2005 und 2009, waren dann im Jahr 2010 21,7 % der Bevölkerung unter 2/3 des Meridans, also jeder fünfte Arbeitnehmer.

Dazu das fröhliche Wahlkampfmotto der CDU von 2005:   „Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit.“

Der etwas überfleißige Mitarbeiter, der diese Zeilen schrieb, war offensichtlich sich nicht über die Bezugsgrenzen bewußt, die er  da heranzog  und  in einigen  Amtsstuben dürfte diese gelungene Anekdote gar nicht ankommen: Sie oder er verwendete nämlich die  Definition der europäischen Sozialcharta, nach  der 2/3 des Lohns eben im Jahr 2014 10,60 € sind...

Aha, nach dieser Definition sind also die 8,50 € Mindestlohn das adäquate Mittel, um jeden fünften Menschen weit abgeschlagen unter 10,60 € zu bringen....da war offensichtlich der Autor dieser Textpassage ein weitaus größerer Zyniker als der Autor dieser Webseite!!!

Na ja, dass ist der eben sterbende Mittelstand, der jetzt schon in weiser Voraussicht mit den Menschen unter 8,50 € in einen Topf geworfen wird, ich finde diese kostenlose Zusatzinformation Spitze!

Rund 42 Millionen Arbeitnehmer gibt es in Deutschland, davon sind 7 % unter 8,50 EUR im Jahr so um die 2,94 Millionen Menschen - das erscheint dann doch ein wenig untertrieben? Das war ja noch vor den Änderungen des Entsendegesetzes, wo Frau Merkel im letzten Wahlprogramm stolz verkündete:

3.  Rekordbeschäftigung – Arbeit für alle
Noch nie hatten in Deutschland so viele Menschen Arbeit wie heute. Das ist ein  gemeinsamer  Erfolg, auf den wir alle stolz sein können. In Deutschland sind fast 42 Millionen Menschen erwerbstätig. Das sind  knapp  drei Millionen mehr als 2005.
s. 22, Wahlprogramm der CDU

Tja, das Frauenspagat hinzukriegen, die Beschäftigung auf 42 Millionen zu erhöhen bei gleichzeitiger Verarmung 1/5 der Bevölkerung hinzukriegen, da kann der Autor sich nur verneigen und demütig stammeln: wir sind "gemeinsam erfolgreich".

Die Seite 1 der Bundesdrucksache 
18/1558 hat die Ursache klar erkannt:

Die Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifverträge ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Die Arbeitswelt hat sich in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft zunehmend fragmentiert. Dies hat den Tarifvertragsparteien die ihnen durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes überantwortete Ordnung des Arbeitslebens strukturell erschwert.

Nun ja, da muss man dann ein kräftiges "Weiter so" in Kauf nehmen. Obwohl der Gegensatz von Defragmentierung doch eigentlich dann Fragmentierung wäre und vielleicht wäre es ja dann doch einmal an der Zeit eine neue Festplatte statt die alte Festplatte 9 (2) weiter zu strapazieren, die in der Welt der globalen Player scheinbar veraltet ist...

Eine kleine Backpfeife für unsere Gewerkschaften, die trotz Defragmentierung scheinbar die falschen Tools zur Fragmentierung einsetzten.

Auf Seite 70 wird unter Erfüllungsaufwand dann beschrieben, was die deutsche Wirtschaft für einen Mindestlohn so aufzubringen hat. 16 Milliarden Euro. Hey, jetzt bloß nicht aufregen, der Staat (Steuerzahler) brachte Jahr für Jahr so ca. 12 Milliarden Mark für die sogenannten Aufstocker auf...

Fazit

Vielleicht jetzt zum Abschluss eine kleine Geschichte: Scheinbar wußte schon  Ricardo, was ein Arbeitnehmer war und zog die Schlussfolgerung:

" ͣRicardo schlussfolgert, dass der Wert der Arbeit gleich dem Wert derjenigen Waren ist, welche
die Arbeiter zu ihrem Leben einschließlich Nachkommen brauchen. Ricardo stellt sich vor, dass
sich dieser ͣnatürliche Preis der Arbeit͞, von welchem der Marktpreis der Arbeit vorübergehend
abweichen kann, in einem malthusianischen Prozess, durch Angebot und Nachfrage einstellt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitswerttheorie#Adam_Smith

Das funktionierte leider nicht wirklich in Deutschland und ein Herr Bismarck führte in Deutschland die Sozialversicherungen ein.

Dann entwickelte sich nach dem zweiten Weltkrieg die Tarifautonomie  und  die  Sozialhilfe. Dann wurde die europäische Sozialcharta  unterzeichnet.

Nun wird der Mindestlohn eingeführt und ein weiteres Stück deutsche Sozialgeschichte geschrieben.

Der Kampf um die Verbesserung der sozialen Rechte in Deutschland ist wichtig und muss fortgeführt werden.

Das unterscheidet dem Menschen vom Tier. Dem Autor dieses Webseites geht diese Entwicklung nicht schnell genug und er fühlt sich manchmal in jene biblische Zeit versetzt, als die Geschichte vom Weinberg geschrieben wurde.

" ..habe ich nicht Macht zu tun, was ich
will, mit dem, was mein ist? Siehst du scheel drein, weil ich so gütig bin...?"

wäre die Zielvorstellung des Autors für alle Menschen. Davon sind wir leider meilenweit entfernt. Ich brachte viel Bedenken und Häme in diese Erörterung mit ein und wenn sich dabei andere ein Stück erkennen, so habe ich meine Pflicht erfüllt.

Am 4. Juli werde ich erstmal wahrscheinlich glücklich sein, dass es überhaupt einen Mindestlohn geben wird. Ich ziehe mich dann aus der Mindestlohndiskussion zurück, in der mich wirklich niemand in dem Mainstream registrierte. Weder mein Abhandlung über den Mindestlohn, noch meine Artikel fanden Beachtung im Gegensatz zu anderen echt unwichtigen Themen.

Das ist nicht wirklich schlimm, da ich dafür keinen irdischen Lohn erwarte. Für mich ist das Thema Mindestlohn mit dessen Einführung abgeschlossen.


Hinweis: Eine rechtliche Erörterung des Mindestlohns vom 22.06.2014 bis 28.06 2014 wurde hier  separat im Rechtskanal dieser Webseite erstellt.





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